IHK-Zertifikatslehrgang Gesundheitstourismus-Manager/In Sabel
IHK-Zertifikatslehrgang Gesundheitstourismus-Manager/In Sabel
IHK-Zertifikatslehrgang Gesundheitstourismus-Manager/In Sabel
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
<strong>IHK</strong>-<strong>Zertifikatslehrgang</strong><br />
<strong>Gesundheitstourismus</strong>-<strong>Manager</strong>/<strong>In</strong><br />
<strong>Sabel</strong> - Berufskolleg für <strong>Gesundheitstourismus</strong><br />
in Kooperation mit der <strong>IHK</strong> Bodensee-Oberschwaben<br />
20. April 2012 bis 22. Juni 2013<br />
<strong>In</strong>fo-Abende: in Planung, können erfragt werden<br />
www.sabel.com/DE/friedrichshafen/ oder www.weingarten.ihk.de
<strong>Gesundheitstourismus</strong>-<strong>Manager</strong>/<strong>In</strong><br />
Der Wellness- und <strong>Gesundheitstourismus</strong> ist ein Zukunftsthema!<br />
Im Urlaub in die eigene Gesundheit und das Wohlfühlen zu investieren ist und wird auch in Zukunft ein<br />
großer Trend sein. Vor dem Hintergrund sozialer, wirtschaftlicher und demografischer Entwicklungen<br />
stellt der <strong>Gesundheitstourismus</strong> gerade in Deutschland und Mitteleuropa einen immer wichtigeren<br />
Wachstumsmarkt dar.<br />
Neue Angebotsformen wie z.B. Day Spas oder Patientenhotels entstehen, neue Therapieformen und<br />
Trends bestimmen den Markt. Doch in Hotels und Kliniken, Kur- und Tourismusorganisationen, Thermen,<br />
Bädern, Freizeit- und Kurbetrieben fehlt fachlich qualifiziertes Personal, das Gäste berät und betreut und<br />
moderne und seriöse Konzepte des <strong>Gesundheitstourismus</strong> erfolgreich entwickelt, vermarktet, organisiert<br />
und umsetzt – also „managt“.<br />
Ausbildungsziel:<br />
Ziel des Lehrganges ist es, interessierten und dienstleistungsorientierten Personen alle wichtigen<br />
Qualifikationen zu vermitteln, die für eine erfolgreiche Berufstätigkeit im <strong>Gesundheitstourismus</strong><br />
notwendig sind. Der Lehrgang wendet sich insbesondere an Personen, die ihre bisherigen<br />
Aufgabenbereiche in der Tourismus- und Gesundheitsbranche weiterentwickeln möchten, an berufstätige<br />
Quereinsteiger, die sich fachlich besser bzw. weiterqualifizierten möchten oder Personen, die neue<br />
berufliche Perspektiven suchen.<br />
Der Kurs besteht in allen Modulen aus der Verknüpfung theoretisch notwendigen Wissens mit den<br />
Anforderungen der beruflichen Praxis. Das Erlernte und gemeinsam Erarbeitete qualifiziert Sie für eine<br />
projektmanagende Tätigkeit im <strong>Gesundheitstourismus</strong> (Gesundheits- und Wellnesshotels, Kur- und Reha-<br />
Einrichtungen, Fremdenverkehrsorganisationen, Gesundheitszentren und Thermen) sowie für den Front-<br />
und Backoffice-Bereich eines Betriebes.<br />
Der Kurs ist in 7 Module aufgeteilt; in allen 7 Modulen werden Tests durchgeführt, die zum <strong>IHK</strong>-<br />
Zertifikat führen.<br />
Lehrgangsabschluss:<br />
Schriftliche und praktische Prüfung zum/r <strong>Gesundheitstourismus</strong>-<strong>Manager</strong>/<strong>In</strong><br />
Zugangsvoraussetzungen:<br />
Personen, die im Tourismus-, Gesundheits- oder Sozialbereich eine Ausbildung und 1 Jahr<br />
Berufserfahrung haben oder Personen, die über eine einschlägige langjährige Berufserfahrung verfügen.<br />
Wer über einen kaufmännischen Berufsabschluss verfügt oder Berufserfahrung in einer kaufmännischen<br />
Tätigkeit nachweisen kann, kann sich vom 3. Modul befreien lassen.<br />
Eventuell Verbilligungszuschuss bei Fachkursförderung aus dem Europäischen Sozialfonds.
Lehrgangsinhalte:<br />
Modul 1 – Grundlagen Gesundheit<br />
− Gesundheit - Krankheit - Prävention - Therapie<br />
− Schulmedizin und alternative Heilverfahren - Traditionelle Kur- und Heilverfahren<br />
− Spezifische Angebote und Dienstleistungen<br />
− Planung und Organisation von Gesundheitsangeboten<br />
Modul 2 – Touristische Grundlagen<br />
− Allgemeine Tourismuskunde, Kurorte und Destinationsmanagement<br />
− Allgemeine Reiseverkehrsbetriebslehre (Reisemittler und -Veranstalter)<br />
− Grundlagen im Hotelmanagement<br />
Modul 3 – Kaufmännische Steuerung und Kontrolle<br />
− Kaufmännisches Rechnen<br />
− Buchführung<br />
− Betriebswirtschaftslehre<br />
− Organisation<br />
Modul 4 – Kaufmännische Steuerung und Kontrolle<br />
− Controlling<br />
− Mitarbeiterführung und Personalwesen<br />
− Volkswirtschaft<br />
Modul 5 – Wellness<br />
− Marktanalyse<br />
− Entwicklung wellness-spezifischer Dienstleistungen und Angebote<br />
− Beratung und Verkauf<br />
− Organisation und Steuerung einer Wellness-Abteilung<br />
Modul 6 – Touristische Grundlagen<br />
− Gesundheitstouristisches Marketing<br />
− Marktforschung, Trends und Entwicklungen<br />
− Management von gesundheitstouristischen Betrieben und Destinationen<br />
− Spezielle Reiseverkehrsgeographie<br />
Modul 7 – Praxis- und Projektarbeit<br />
− Projektarbeiten anhand von Praxisbeispielen<br />
− Praktische Übungen zur Erstellung von Betreiber- und Marketingkonzepten<br />
− Exkursionen in gesundheitstouristische Betriebe wie z.B: Wellnesshotels, Day Spas, Kurorte und<br />
deren Einrichtungen<br />
− Kommunikationstraining<br />
Lehrgangs-Module - Preise - Unterrichtseinheiten: Änderungen vorbehalten!<br />
Modul 1: 20.04. - 15.06.2012, Preis: 350,00 €, 56 UE<br />
Modul 2: 16.06. - 15.09., Preis: 350,00 €, 56 UE<br />
Modul 3: 28.09. - 09.11., Preis: 350,00 €, 56 UE<br />
Modul 4: 10.11. - 12.01.2013, Preis: 350,00 €, 56 UE<br />
Modul 5: 25.01. - 15.03., Preis: 350,00 €, 56 UE<br />
Modul 6: 16.03. - 27.04., Preis: 350,00 €, 56 UE<br />
Modul 7: 24.05. - 22.06., Preis: 280,00 €, 48 UE
Unterrichtszeiten:<br />
Im vierzehntägigen Rhythmus, kann variieren.<br />
Freitag: 13.00 - 20.00 Uhr<br />
Samstag: 09:00 - 16:00 Uhr<br />
Ferienzeiten: angelehnt an die Schulferien in Baden-Württemberg<br />
Lehrgangsgebühren:<br />
Teilnahme inkl. Lernmittel und Projektarbeit ca. 2.400,00 €<br />
Anmeldung und <strong>In</strong>formation:<br />
<strong>Sabel</strong> Berufskolleg für <strong>Gesundheitstourismus</strong> oder: <strong>Sabel</strong>-Akademie<br />
Charlottenstr. 12/2 Schwanthalerstraße 51 – 57<br />
88045 Friedrichshafen 80336 München<br />
Telefon: 089/53 98 05 62 Telefon: 089/53 98 05 62<br />
Telefax: 089/53 98 05 92 Telefax: 089/53 98 05 92<br />
E-mail: info@sabel.com<br />
www.sabel.com/DE/friedrichshafen/<br />
oder:<br />
<strong>IHK</strong> Bodensee-Oberschwaben<br />
Lindenstraße 2<br />
88250 Weingarten<br />
Telefon: 0751/4 09-1 45<br />
E-mail: kuehne@weingarten.ihk.de<br />
www.weingarten.ihk.de<br />
Ansprechpartner:<br />
<strong>Sabel</strong> Berufskolleg für <strong>Gesundheitstourismus</strong>: Frau Reitz<br />
<strong>Sabel</strong> Akademie München: Herr Jelitto, Frau Woznik<br />
<strong>IHK</strong> Bodensee-Oberschwaben: Herr Schatz, Frau Kühne<br />
Lehrgangsort:<br />
<strong>IHK</strong> Bodensee-Oberschwaben<br />
Lindenstr. 2<br />
88250 Weingarten
Teilnahmebedingungen<br />
1. Anmeldung<br />
Anmeldungen sind auf dem Anmeldevordruck, formlos schriftlich (per Brief, Fax oder E-Mail) oder über<br />
das Anmeldesystem auf der Homepage www.train-ihk.de bei der <strong>In</strong>dustrie- und Handelskammer<br />
Bodensee-Oberschwaben, Lindenstraße 2, 88250 Weingarten, vorzunehmen. Ein Anspruch auf Teilnahme<br />
entsteht erst dann, wenn die <strong>IHK</strong> die Anmeldung schriftlich bestätigt (i. d. R. mit Rechnungsstellung,<br />
jedoch spätestens 3 Tage vor Beginn der Veranstaltung). Dies kann erst dann erfolgen, wenn die<br />
erforderliche Mindestteilnehmerzahl erreicht ist. Die <strong>IHK</strong> behält sich vor, Ort, Raum und Dozent der<br />
Veranstaltung, unter Umständen auch die zeitliche Abfolge, zu ändern. Die Anmeldung ist grundsätzlich<br />
verbindlich.<br />
2. Zahlungsbedingungen<br />
Der Teilnehmer hat das Entgelt für die Veranstaltung, unabhängig von Leistungen Dritter (z. B.<br />
Arbeitsagentur), spätestens bis zu Beginn der Veranstaltung zu entrichten. Lernmittel, Tests und<br />
Prüfungen werden gesondert berechnet. Für Lehrgänge, die länger als drei Monate dauern<br />
(Langzeit/Zertifikatslehrgänge), werden Ratenzahlungen gewährt. Die Modalitäten der Ratenzahlungen<br />
werden in der Regel gesondert vereinbart. Die einzelnen Raten müssen spätestens zu dem in der<br />
Rechnung genannten Termin auf einem Konto der <strong>IHK</strong> eingegangen sein. Die Nichtleistung des Seminar-<br />
bzw. Lehrgangsentgelts hat zur Folge, dass der Teilnehmer nach zweimaliger Mahnung und Fristsetzung<br />
durch die <strong>IHK</strong> aus dem Kompaktseminar bzw. Lehrgang ausgeschlossen wird. Teilnahmebescheinigungen<br />
bzw. Zertifikate werden erst nach Zahlungseingang ausgestellt. Die jeweils gültigen Lehrgangs- bzw.<br />
Maßnahmekosten werden umsatzsteuerfrei erhoben.<br />
3. Widerrufsbelehrung für Verbraucher<br />
Wenn Sie Verbraucher sind und der Vertrag unter ausschließlicher Verwendung von<br />
Fernkommunikationsmitteln (Brief, Telefon, E-Mail, Fax, o.ä.) geschlossen wird, haben Sie ein<br />
Widerrufsrecht:<br />
4. Widerrufsrecht<br />
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B.<br />
Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht<br />
vor Vertragsschluss und auch nicht vor Erfüllung unserer <strong>In</strong>formationspflichten gemäß Artikel 246 § 2 in<br />
Verbindung mit § 1 Abs. 1 und 2 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige<br />
Absendung des Widerrufs.<br />
Der Widerruf ist zu richten an die:<br />
<strong>In</strong>dustrie- und Handelskammer<br />
Bodensee-Oberschwaben<br />
Lindenstraße 2<br />
88250 Weingarten<br />
Telefax +49 (0)751 409-159<br />
E-Mail info@weingarten.ihk.de<br />
5. Widerrufsfolgen<br />
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und<br />
ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz<br />
oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf.<br />
Wertersatz leisten. Dies kann dazu führen, dass Sie die vertraglichen Zahlungsverpflichtungen für den<br />
Zeitraum bis zum Widerruf gleichwohl erfüllen müssen. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen
müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer<br />
Widerrufserklärung, für uns mit deren Empfang.<br />
Besondere Hinweise:<br />
Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf Ihren ausdrücklichen<br />
Wunsch vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben.<br />
Ihre <strong>IHK</strong> Bodensee-Oberschwaben<br />
6. Rücktritt<br />
Der Teilnehmer kann ohne Angabe von Gründen bis spätestens 14 Werktage vor Beginn der<br />
Veranstaltung vom Vertrag zurücktreten. Maßgeblich ist der Eingang der Rücktrittserklärung bei der <strong>IHK</strong>.<br />
Tritt der Teilnehmer 13 – 8 Werktage vor Beginn der Veranstaltung zurück, so wird für die Seminare und<br />
Kurzlehrgänge eine Bearbeitungspauschale von 25 % des jeweiligen Entgelts für die konkrete<br />
Veranstaltung fällig, 7 – 4 Werktage vor dem Beginn der Veranstaltung eine Bearbeitungspauschale von<br />
50 %, falls kein Ersatzteilnehmer genannt wird. Teilnehmer, die danach zurücktreten oder die die<br />
Veranstaltung nicht besuchen, sind zur Zahlung des vollen Entgelts verpflichtet. Wird ein ärztliches<br />
Attest oder eine Begründung für die Nicht-Teilnahme schriftlich eingereicht, so wird der zu bezahlende<br />
Betrag auf den Besuch einer Maßnahme innerhalb der nächsten 6 Monate angerechnet. Bei Zertifikats-<br />
und Prüfungslehrgängen ist beim Rücktritt zwischen 13 – 7 Tagen vor Lehrgangsstart ein Pauschalbetrag<br />
von 150,00 € zu bezahlen, danach eine Pauschale in Höhe der von der <strong>IHK</strong> üblicherweise festgelegten<br />
ersten Rate. Der Rücktritt muss in allen Fällen schriftlich erfolgen. Für AZWV-geförderte Maßnahmen gilt<br />
grundsätzlich<br />
- ein kostenfreier Rücktritt für den/die Teilnehmer/in bei Wegfall der Förderung<br />
- die Möglichkeit, bei nachweislicher Arbeitsaufnahme jederzeit ohne Kostenfolge kündigen zu können.<br />
Wird dem Teilnehmer durch die Arbeitsagentur grundsätzlich keine Förderung gewährt, so kann er bis 7<br />
Werktage vor Beginn der Veranstaltung kostenfrei zurücktreten, danach gilt die 50%-Regelung.<br />
7. Prüfungen, Rücktritt von der Prüfung, Nichtbezahlung der Prüfungsgebühr<br />
Die Anmeldung zu einer <strong>IHK</strong>-Prüfung erfolgt schriftlich auf den von der <strong>IHK</strong> vorgesehenen Vordrucken<br />
unter Beachtung der Anmeldefristen, der Prüfungsordnungen und der Gebührenordnung der <strong>In</strong>dustrie-<br />
und Handelskammer Bodensee-Oberschwaben. Bei einer verspäteten Anmeldung zu einer<br />
Fortbildungsprüfung fällt eine Gebühr in Höhe von 40,00 € an, sofern trotz Verspätung noch eine<br />
Zulassung zur Prüfung möglich ist. Bei rechtzeitigem Rücktritt von einer Prüfung wird eine Gebühr von<br />
120,00 € fällig.<br />
Zur Prüfung wird grundsätzlich nur zugelassen, wer die Prüfungsgebühr fristgerecht – vor Antritt der<br />
Prüfung nachweislich – bezahlt hat. Die Nichtbezahlung der Prüfungsgebühr stellt keinen Rücktritt von<br />
der Prüfung dar. <strong>In</strong> diesem Falle (Nichtzulassung aufgrund Nichtbezahlung) wird die Prüfung als "nicht<br />
bestanden" bewertet und die volle Prüfungsgebühr fällig.<br />
8. Kündigung<br />
Bei Lehrgängen, die sich über mehrere Lehrgangsabschnitte erstrecken und deren jeweilige Dauer drei<br />
Monate überschreitet, kann der Teilnehmer unter Einhaltung einer Frist von sechs Wochen erstmals zum<br />
Ende der ersten drei Monate und im weiteren jeweils zum Ende der nächsten drei Monate ohne Angabe<br />
von Gründen kündigen. Ist ein Lehrgangsabschnitt kürzer als drei Monate, ist eine Kündigung zum Ende<br />
des Abschnittes mit 4wöchiger Frist möglich. Die Kündigung bedarf der Schriftform. Der Teilnehmer hat<br />
entsprechend der Laufzeit des Vertrags anteilige Ratenzahlungen zu entrichten. Die<br />
Nichtinanspruchnahme einzelner Unterrichtseinheiten berechtigt nicht zu einer Ermäßigung des<br />
Rechnungsbetrages. Für Maßnahmen, für welche die Förderung nach § 77 ff. SGB III beantragt ist, wird<br />
dem Teilnehmer ein fristloses Kündigungsrecht eingeräumt, sofern die Kündigung mit der Aufnahme<br />
einer Tätigkeit nachweislich begründet werden kann. <strong>In</strong> diesem Fall werden die entstehenden Entgelte<br />
der Arbeitsagentur gegenüber geltend gemacht.<br />
9. Absage<br />
Die <strong>IHK</strong> hat das Recht, bei ungenügender Beteiligung kurzfristig, spätestens 3 Werktage vor ihrem<br />
Beginn, Veranstaltungen abzusagen. Bereits geleistete Zahlungen werden dann erstattet. Ein<br />
weitergehender Schadenersatzanspruch, insbesondere für Ersatz- und Folgekosten der Lehrgangsteilnehmer<br />
wegen Ausfall von Veranstaltungen, ist ausgeschlossen. Dozentenwechsel sowie Änderungen im
Veranstaltungsablauf berechtigen den Teilnehmer nicht zum Rücktritt von dem Vertrag oder zur<br />
Minderung des Entgelts.<br />
10. <strong>In</strong>formation über AZWV-geförderte Maßnahmen<br />
Vor Beginn jeder AZWV-geförderten Maßnahme wird mit dem Teilnehmer ein <strong>In</strong>formationsgespräch<br />
geführt, in welchem nochmals grundsätzlich über <strong>In</strong>halte, Ablauf und Organisation der Maßnahme<br />
informiert wird.<br />
11. Haftung<br />
Die <strong>IHK</strong> Bodensee-Oberschwaben haftet nicht für Schäden, außer wenn diese auf vorsätzlichem oder<br />
grob fahrlässigem Verhalten eines gesetzlichen Vertreters oder ihrer Erfüllungsgehilfen beruhen. Die<br />
Haftung wegen schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, von wesentlichen<br />
Vertragspflichten oder nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.<br />
12. Datenerfassung, Datenschutz<br />
Der Teilnehmer erklärt sich damit einverstanden, dass seine persönlichen Daten für die<br />
Veranstaltungsabwicklung und für spätere Teilnehmerinformationen gespeichert werden. Die<br />
Datenerfassung erfolgt unter exakter Beachtung des Bundesdatenschutzgesetzes durch die <strong>IHK</strong><br />
Bodensee-Oberschwaben. Ihre Daten in Form von Namen, Telekommunikationsdaten und Ihre private<br />
bzw. Geschäftsadresse werden aus organisatorischen Gründen sowie zur Abrechnung und sofern eine<br />
Einwilligung dazu vorliegt, zu Werbezwecken gespeichert. Falls Sie der Verwendung Ihrer Daten für<br />
<strong>In</strong>formationszwecke nach Ihrer Einwilligung widersprechen möchten, teilen Sie uns dies bitte schriftlich<br />
oder per E-Mail mit.<br />
13. Copyright, Rechte an Lehrmaterialien und -inhalten<br />
Die Benutzung der von der <strong>IHK</strong> Bodensee-Oberschwaben zur Verfügung gestellten Skripten, Bücher,<br />
Software und sonstiger Lehrmaterialien und -inhalte ist nur dem Teilnehmer gestattet. Die<br />
Vervielfältigung und/oder Nutzung durch Dritte ist strikt untersagt. Der Teilnehmer ist auch nicht<br />
berechtigt, diese Unterlagen zu vermieten oder Softwareprogramme und Zugangsdaten zur Lernplattform<br />
an Dritte weiterzugeben.<br />
14. Lernplattform, EDV-technische Voraussetzungen und Teilnehmerpflichten<br />
Verschiedene Prüfungs- sowie Zertifikatslehrgänge werden als Blended-Learning-Lehrgänge<br />
durchgeführt und sind in den <strong>In</strong>formationsmaterialien entsprechend gekennzeichnet (Logo <strong>IHK</strong>@hoc,<br />
Hinweis auf E-Learning-Stunden etc.). Für diese Lehrgänge und für die Nutzung der Lernplattform des<br />
Veranstalters während der Vertragslaufzeit durch den Teilnehmer gelten folgende Rechte und Pflichten:<br />
• Der Teilnehmer stellt die Voraussetzungen für seinen <strong>In</strong>ternetzugang in eigener Verantwortung und auf<br />
eigene Kosten bereit.<br />
• Er überprüft seine Hardware nach dem vorgegebenen Prüfverfahren auf die notwendige technische<br />
Leistungsfähigkeit.<br />
• Der Teilnehmer sorgt für einen dem Stand der Technik entsprechenden Schutz gegen Computerviren u.<br />
ä. Bedrohungen.<br />
• Der Teilnehmer ist verpflichtet, Nutzername und Passwort geheim zu halten und gegen Missbrauch<br />
durch Dritte zu schützen. Aktivitäten, die über seine Zugangsberechtigung erfolgen, verantwortet der<br />
Teilnehmer.<br />
• Der Teilnehmer verpflichtet sich, gegenüber anderen Teilnehmern der Lernplattform und anderen<br />
Anwendern des <strong>In</strong>ternets keine gesetzes- oder ehrverletzenden, bedrohenden, obszönen, rassistischen<br />
usw. Äußerungen zu verbreiten.<br />
• Der Teilnehmer verpflichtet sich, Daten anderer Nutzer sowie <strong>In</strong>halte der Lernplattform Dritten nicht<br />
zugänglich zu machen.<br />
• Er verpflichtet sich zur Nutzung allein für den vertraglich vorgesehenen Zweck.<br />
Ein Verstoß gegen diese Nutzungsvoraussetzungen berechtigt den Veranstalter zum Ausschluss des<br />
Teilnehmers von der Nutzung der Lernplattform und nach erfolgloser Mahnung mit Fristsetzung auch zur<br />
Kündigung aus wichtigem Grund. Bei Qualifizierungsmaßnahmen, die als Blended-Learning-Lehrgänge<br />
durchgeführt und auf die Nutzung der Lernplattform in den <strong>In</strong>formationsmedien hingewiesen wurde,<br />
kann ein Verstoß gegen die Nutzungsvorschriften zum Lehrgangsausschluss durch Kündigung aus<br />
wichtigem Grund führen.
15. Unfallversicherung<br />
Unternehmer/Selbstständige sind bei der Teilnahme an Seminaren nicht versichert. Abhängig<br />
Beschäftigte sind – sofern die Teilnahme privat erfolgt – über die VBG versichert. Übernimmt das<br />
Unternehmen die Seminarkosten, so sind die Teilnehmer über die BG des Arbeitgebers versichert.<br />
Juni 2011