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Heiraten in der Stadt Warstein

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Anmeldung für die Eheschließung<br />

Was ist vor <strong>der</strong> Eheschließung zu tun?<br />

Vielleicht wird es Sie überraschen, aber das „gute alte<br />

Aufgebot“ gibt es nicht mehr. Sie melden jetzt die Ehe-<br />

schließung bei dem Standesamt an, <strong>in</strong> dessen Bezirk<br />

e<strong>in</strong>e/r <strong>der</strong> Verlobten den Haupt- o<strong>der</strong> Nebenwohnsitz<br />

hat.<br />

Auch wenn Sie beide nicht <strong>in</strong> Warste<strong>in</strong> wohnen, können<br />

Sie hier im Standesamt, im Rathaus Hirschberg o<strong>der</strong> im<br />

Haus Kupferhammer heiraten.<br />

Sie melden Ihre Eheschließung dann bei dem für Sie zu-<br />

ständigen Standesamt an und teilen dort mit, dass Sie<br />

<strong>in</strong> Warste<strong>in</strong> heiraten möchten. Ihr Standesamt wird uns<br />

dann ermächtigen, Ihre Ehe zu schließen.<br />

■ Tipp:<br />

Melden Sie Ihre Eheschließung rechtzeitig an. Die An-<br />

meldung für die Eheschließung hat 6 Monate Gültigkeit,<br />

sofern Ihre Urkunde nicht e<strong>in</strong>e kürzere Gültigkeit be-<br />

sche<strong>in</strong>igen.<br />

Trauungen bieten wir auch an e<strong>in</strong>em Samstag sowie an<br />

e<strong>in</strong>em Freitagnachmittag im Monat an. Die Term<strong>in</strong>e und<br />

die zusätzliche Gebühr erfragen Sie bitte bei Ihren An-<br />

sprechpartnern.<br />

Ihre Urkunden und Unterlagen<br />

Der Gesetzgeber schreibt die Prüfung <strong>der</strong> Ehefähigkeit<br />

vor. Aber ke<strong>in</strong>e Angst! Wenn Sie die erfor<strong>der</strong>lichen<br />

Unterlagen und Urkunden vorlegen, wird es sich um<br />

e<strong>in</strong>e ganz e<strong>in</strong>fache Prüfung handeln.<br />

Lei<strong>der</strong> lässt sich die Frage nach den benötigten Unter-<br />

lagen hier nicht abschließend beantworten, denn ke<strong>in</strong><br />

Brautpaar kann mit e<strong>in</strong>em an<strong>der</strong>en verglichen werden.<br />

E<strong>in</strong> paar grundsätzliche D<strong>in</strong>ge s<strong>in</strong>d jedoch <strong>in</strong> (fast)<br />

jedem Fall erfor<strong>der</strong>lich, wenn beide Partner die deut-<br />

sche Staatsangehörigkeit besitzen, volljährig s<strong>in</strong>d, bis-<br />

lang nicht verheiratet waren, ke<strong>in</strong>e K<strong>in</strong><strong>der</strong> haben und<br />

<strong>der</strong> Hauptwohnsitz <strong>in</strong> Warste<strong>in</strong> liegt.<br />

-Personalausweis o<strong>der</strong> Reisepass bei<strong>der</strong> Partner<br />

-beglaubigte Ablichtung aus dem Geburtsregister/-buch<br />

-Aufenthaltsbesche<strong>in</strong>igung, wenn e<strong>in</strong> Partner nicht<br />

se<strong>in</strong>en Hauptwohnsitz <strong>in</strong> Warste<strong>in</strong> hat, von <strong>der</strong><br />

zuständigen Meldebehörde<br />

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