Heiraten in der Stadt Warstein
Heiraten in der Stadt Warstein
Heiraten in der Stadt Warstein
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
Anmeldung für die Eheschließung<br />
Was ist vor <strong>der</strong> Eheschließung zu tun?<br />
Vielleicht wird es Sie überraschen, aber das „gute alte<br />
Aufgebot“ gibt es nicht mehr. Sie melden jetzt die Ehe-<br />
schließung bei dem Standesamt an, <strong>in</strong> dessen Bezirk<br />
e<strong>in</strong>e/r <strong>der</strong> Verlobten den Haupt- o<strong>der</strong> Nebenwohnsitz<br />
hat.<br />
Auch wenn Sie beide nicht <strong>in</strong> Warste<strong>in</strong> wohnen, können<br />
Sie hier im Standesamt, im Rathaus Hirschberg o<strong>der</strong> im<br />
Haus Kupferhammer heiraten.<br />
Sie melden Ihre Eheschließung dann bei dem für Sie zu-<br />
ständigen Standesamt an und teilen dort mit, dass Sie<br />
<strong>in</strong> Warste<strong>in</strong> heiraten möchten. Ihr Standesamt wird uns<br />
dann ermächtigen, Ihre Ehe zu schließen.<br />
■ Tipp:<br />
Melden Sie Ihre Eheschließung rechtzeitig an. Die An-<br />
meldung für die Eheschließung hat 6 Monate Gültigkeit,<br />
sofern Ihre Urkunde nicht e<strong>in</strong>e kürzere Gültigkeit be-<br />
sche<strong>in</strong>igen.<br />
Trauungen bieten wir auch an e<strong>in</strong>em Samstag sowie an<br />
e<strong>in</strong>em Freitagnachmittag im Monat an. Die Term<strong>in</strong>e und<br />
die zusätzliche Gebühr erfragen Sie bitte bei Ihren An-<br />
sprechpartnern.<br />
Ihre Urkunden und Unterlagen<br />
Der Gesetzgeber schreibt die Prüfung <strong>der</strong> Ehefähigkeit<br />
vor. Aber ke<strong>in</strong>e Angst! Wenn Sie die erfor<strong>der</strong>lichen<br />
Unterlagen und Urkunden vorlegen, wird es sich um<br />
e<strong>in</strong>e ganz e<strong>in</strong>fache Prüfung handeln.<br />
Lei<strong>der</strong> lässt sich die Frage nach den benötigten Unter-<br />
lagen hier nicht abschließend beantworten, denn ke<strong>in</strong><br />
Brautpaar kann mit e<strong>in</strong>em an<strong>der</strong>en verglichen werden.<br />
E<strong>in</strong> paar grundsätzliche D<strong>in</strong>ge s<strong>in</strong>d jedoch <strong>in</strong> (fast)<br />
jedem Fall erfor<strong>der</strong>lich, wenn beide Partner die deut-<br />
sche Staatsangehörigkeit besitzen, volljährig s<strong>in</strong>d, bis-<br />
lang nicht verheiratet waren, ke<strong>in</strong>e K<strong>in</strong><strong>der</strong> haben und<br />
<strong>der</strong> Hauptwohnsitz <strong>in</strong> Warste<strong>in</strong> liegt.<br />
-Personalausweis o<strong>der</strong> Reisepass bei<strong>der</strong> Partner<br />
-beglaubigte Ablichtung aus dem Geburtsregister/-buch<br />
-Aufenthaltsbesche<strong>in</strong>igung, wenn e<strong>in</strong> Partner nicht<br />
se<strong>in</strong>en Hauptwohnsitz <strong>in</strong> Warste<strong>in</strong> hat, von <strong>der</strong><br />
zuständigen Meldebehörde<br />
3