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Betriebsvereinbarung zum Urlaub - Weka Media

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Regelungsinhalte einer <strong>Betriebsvereinbarung</strong> <strong>zum</strong> <strong>Urlaub</strong><br />

Die Aufstellung allgemeiner <strong>Urlaub</strong>sgrundsätze sowie des <strong>Urlaub</strong>splans unterliegt gemäß § 87<br />

Abs. 1 Nr. 5 BetrVG der erzwingbaren Mitbestimmung des Betriebsrats. Diese umfasst auch die<br />

Möglichkeit, anstelle des Zustimmungsverfahrens freiwillige <strong>Betriebsvereinbarung</strong>en mit dem<br />

Arbeitgeber abzuschließen.<br />

In der folgenden Übersicht werden exemplarisch mögliche Regelungsinhalte von<br />

<strong>Betriebsvereinbarung</strong>en <strong>zum</strong> <strong>Urlaub</strong> dargestellt. Dabei bildet das Bundesurlaubsgesetz bzw. ein<br />

bestehender Tarifvertrag <strong>zum</strong> <strong>Urlaub</strong> die rechtliche Basis.<br />

Thema der <strong>Betriebsvereinbarung</strong> Mögliche Regelungsinhalte<br />

Festlegung von Betriebsferien • Zeitraum der Betriebsferien<br />

• Ausnahmeregelung für Mitarbeiter,<br />

die nicht an den Betriebsferien<br />

teilnehmen, z.B. Gewährung von<br />

unbezahltem Sonderurlaub<br />

• Festlegung von Abteilungen, die nicht<br />

an den Betriebsferien teilnehmen<br />

• Mindestfestlegung eines frei<br />

verfügbaren Resturlaubsanspruchs<br />

Erstellung einer <strong>Urlaub</strong>sliste zur • Festlegen eines Zeitrahmens für die<br />

Vorbereitung des (verbindlichen) Abfrage der <strong>Urlaub</strong>swünsche<br />

<strong>Urlaub</strong>splans<br />

• Zugang (Kenntnisnahme/Aushang)<br />

der <strong>Urlaub</strong>sliste<br />

• Formalien (Eintragungen) der<br />

<strong>Urlaub</strong>sliste<br />

• Umgang mit verspäteten Eintragungen<br />

<strong>Urlaub</strong>santragstellung<br />

• Antragsfristen<br />

• Schriftform des Antrags<br />

• Zuständigkeit für Entscheidung über<br />

<strong>Urlaub</strong>santrag<br />

• Zeitrahmen/Form für Zusage bzw.<br />

Ablehnung<br />

• Verbindlichkeit der <strong>Urlaub</strong>szusage<br />

• Möglichkeit von nachträglichen<br />

Änderungen (Widerruf der Zusage)<br />

und Kostenübernahme des<br />

Arbeitgebers bei z.B. bereits<br />

gebuchten <strong>Urlaub</strong>sreisen<br />

• <strong>Urlaub</strong>svertretungsregelungen<br />

Behandlung von konkurrierenden<br />

<strong>Urlaub</strong>santrägen mehrerer<br />

Arbeitnehmer<br />

• Vorrang der <strong>Urlaub</strong>santräge<br />

bestimmter Beschäftigtengruppen,<br />

z.B. Alleinerziehende, Eltern mit<br />

schulpflichtigen Kindern, Ältere,<br />

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Übertragbarkeit von<br />

<strong>Urlaub</strong>sansprüchen<br />

Erkrankung im <strong>Urlaub</strong><br />

Zusammentreffen von<br />

Arbeitsfreistellung und <strong>Urlaub</strong><br />

Auszubildende etc.<br />

• Regeln zur Dokumentation der<br />

Notwendigkeit einer<br />

<strong>Urlaub</strong>sübertragung, soweit nach<br />

Gesetz bzw. Tarifvertrag zugelassen<br />

• Grundsätze für die Nachgewährung<br />

nicht in Anspruch genommener<br />

<strong>Urlaub</strong>stage wegen Krankheit<br />

• Zulassung bzw. Ausschluss von<br />

Kombinationen<br />

Praxishinweis:<br />

Der Betriebsrat sollte prüfen und einfordern, dass der Arbeitgeber die in den<br />

<strong>Betriebsvereinbarung</strong>en festgelegten Grundsätze zur <strong>Urlaub</strong>splanung beachtet und korrekt auf<br />

die Einzelfälle anwendet!<br />

Im Streitfall obliegt es aber dem einzelnen Arbeitnehmer, bei Versagung seines individuellen<br />

<strong>Urlaub</strong>santrags gegen den Arbeitgeber zu klagen, wenn er die eigene Interessenlage durch<br />

dessen Ablehnung als nicht ausreichend gewürdigt ansieht.<br />

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