Betriebsvereinbarung zum Urlaub - Weka Media
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Regelungsinhalte einer <strong>Betriebsvereinbarung</strong> <strong>zum</strong> <strong>Urlaub</strong><br />
Die Aufstellung allgemeiner <strong>Urlaub</strong>sgrundsätze sowie des <strong>Urlaub</strong>splans unterliegt gemäß § 87<br />
Abs. 1 Nr. 5 BetrVG der erzwingbaren Mitbestimmung des Betriebsrats. Diese umfasst auch die<br />
Möglichkeit, anstelle des Zustimmungsverfahrens freiwillige <strong>Betriebsvereinbarung</strong>en mit dem<br />
Arbeitgeber abzuschließen.<br />
In der folgenden Übersicht werden exemplarisch mögliche Regelungsinhalte von<br />
<strong>Betriebsvereinbarung</strong>en <strong>zum</strong> <strong>Urlaub</strong> dargestellt. Dabei bildet das Bundesurlaubsgesetz bzw. ein<br />
bestehender Tarifvertrag <strong>zum</strong> <strong>Urlaub</strong> die rechtliche Basis.<br />
Thema der <strong>Betriebsvereinbarung</strong> Mögliche Regelungsinhalte<br />
Festlegung von Betriebsferien • Zeitraum der Betriebsferien<br />
• Ausnahmeregelung für Mitarbeiter,<br />
die nicht an den Betriebsferien<br />
teilnehmen, z.B. Gewährung von<br />
unbezahltem Sonderurlaub<br />
• Festlegung von Abteilungen, die nicht<br />
an den Betriebsferien teilnehmen<br />
• Mindestfestlegung eines frei<br />
verfügbaren Resturlaubsanspruchs<br />
Erstellung einer <strong>Urlaub</strong>sliste zur • Festlegen eines Zeitrahmens für die<br />
Vorbereitung des (verbindlichen) Abfrage der <strong>Urlaub</strong>swünsche<br />
<strong>Urlaub</strong>splans<br />
• Zugang (Kenntnisnahme/Aushang)<br />
der <strong>Urlaub</strong>sliste<br />
• Formalien (Eintragungen) der<br />
<strong>Urlaub</strong>sliste<br />
• Umgang mit verspäteten Eintragungen<br />
<strong>Urlaub</strong>santragstellung<br />
• Antragsfristen<br />
• Schriftform des Antrags<br />
• Zuständigkeit für Entscheidung über<br />
<strong>Urlaub</strong>santrag<br />
• Zeitrahmen/Form für Zusage bzw.<br />
Ablehnung<br />
• Verbindlichkeit der <strong>Urlaub</strong>szusage<br />
• Möglichkeit von nachträglichen<br />
Änderungen (Widerruf der Zusage)<br />
und Kostenübernahme des<br />
Arbeitgebers bei z.B. bereits<br />
gebuchten <strong>Urlaub</strong>sreisen<br />
• <strong>Urlaub</strong>svertretungsregelungen<br />
Behandlung von konkurrierenden<br />
<strong>Urlaub</strong>santrägen mehrerer<br />
Arbeitnehmer<br />
• Vorrang der <strong>Urlaub</strong>santräge<br />
bestimmter Beschäftigtengruppen,<br />
z.B. Alleinerziehende, Eltern mit<br />
schulpflichtigen Kindern, Ältere,<br />
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Übertragbarkeit von<br />
<strong>Urlaub</strong>sansprüchen<br />
Erkrankung im <strong>Urlaub</strong><br />
Zusammentreffen von<br />
Arbeitsfreistellung und <strong>Urlaub</strong><br />
Auszubildende etc.<br />
• Regeln zur Dokumentation der<br />
Notwendigkeit einer<br />
<strong>Urlaub</strong>sübertragung, soweit nach<br />
Gesetz bzw. Tarifvertrag zugelassen<br />
• Grundsätze für die Nachgewährung<br />
nicht in Anspruch genommener<br />
<strong>Urlaub</strong>stage wegen Krankheit<br />
• Zulassung bzw. Ausschluss von<br />
Kombinationen<br />
Praxishinweis:<br />
Der Betriebsrat sollte prüfen und einfordern, dass der Arbeitgeber die in den<br />
<strong>Betriebsvereinbarung</strong>en festgelegten Grundsätze zur <strong>Urlaub</strong>splanung beachtet und korrekt auf<br />
die Einzelfälle anwendet!<br />
Im Streitfall obliegt es aber dem einzelnen Arbeitnehmer, bei Versagung seines individuellen<br />
<strong>Urlaub</strong>santrags gegen den Arbeitgeber zu klagen, wenn er die eigene Interessenlage durch<br />
dessen Ablehnung als nicht ausreichend gewürdigt ansieht.<br />
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