Schützengilde Holzmaden e. V.
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Satzung der <strong>Schützengilde</strong><br />
<strong>Holzmaden</strong> e.V.
Inhalt:<br />
• Organe des Vereins<br />
• Satzung<br />
• Geschäftsordnung<br />
• Finanzordnung<br />
• Mitglieder- und Ehrungsordnung<br />
• Jugendordnung<br />
• Anhang:<br />
- Datenschutzregelung<br />
- Merkblatt zur Schützenhausbelegung<br />
- Merkblatt zur Befreiung vom Standgeld
Team<br />
Schießleitung<br />
Sportleiter<br />
Schießleiter Kurzwaffen<br />
Schießleiter Langwaffen<br />
Organe des Vereins<br />
1.Kassenprüfer 2.Kassenprüfer<br />
1. Schützenmeister 2. Schützenmeister<br />
Team<br />
Jugendleitung<br />
1.Jugendleiter<br />
2.Jugendleiter<br />
Jugendsprecher<br />
Mitgliederversammlung<br />
Vorstandschaft<br />
Oberschützenmeister<br />
Ausschuss<br />
Team<br />
Wirtschaftsbetrieb,<br />
Finanz- u. Mitgliederverwaltung<br />
Kassierer<br />
Wirtschaftsführer<br />
Team<br />
Öffentlichkeitsarbeit<br />
1. Schriftführer<br />
2. Schriftführer
Vereinssatzung<br />
<strong>Schützengilde</strong> <strong>Holzmaden</strong> e.V.<br />
§ 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr<br />
1. Der Verein führt den Namen „<strong>Schützengilde</strong> <strong>Holzmaden</strong> e.V.“,<br />
abgekürzt „SGi <strong>Holzmaden</strong>“.<br />
2. Der Sitz des Vereins ist <strong>Holzmaden</strong>.<br />
3. Der Verein wurde am 27. Juli 1957 gegründet und ist im Vereinsregister beim Amtsgericht<br />
Kirchheim/Teck eingetragen.<br />
4. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.<br />
5. Der Verein ist Mitglied des Württembergischen Landessportbundes, sowie Mitglied des<br />
Württembergischen Landesschützenverbandes und damit mittelbares Mitglied des<br />
Deutschen Schützenbundes, deren Satzungen er anerkennt.<br />
§ 2 Zweck des Vereins<br />
1. Der Verein dient der Erhaltung, Förderung und Pflege des Schießens auf sportlicher und<br />
traditioneller Grundlage.<br />
Zur Erreichung dieses Zwecks nimmt der Verein folgende Aufgaben wahr:<br />
1.1 Unterhaltung des Schießbetriebes nach den Richtlinien des Deutschen Schützenbundes;<br />
1.2 Unterhaltung des Wirtschaftsbetriebes;<br />
1.3 Erhaltung der Vereinsanlage;<br />
1.4 Jugend- und Vereinsarbeit;<br />
1.5 Mitgestaltung des öffentlichen Lebens.<br />
2. Der Verein wird unter Wahrung der politischen und religiösen Freiheit seiner Mitglieder<br />
nach demokratischen Grundsätzen geführt.<br />
§ 3 Gemeinnützigkeit<br />
1. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des<br />
Abschnittes „steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung und zwar insbesondere<br />
durch Förderung des Schießsports. Der Verein ist selbstlos tätig, er verfolgt nicht in erster<br />
Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.<br />
2. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden.<br />
3. Die Mitglieder haben bei ihrem Ausscheiden und bei Auflösung des Vereins keinen<br />
Anspruch auf das Vereinsvermögen.<br />
4. Niemand darf durch Zuwendungen, die dem Zweck des Vereins fremd sind oder durch<br />
unangemessene Vergütungen begünstigt werden.<br />
§ 4 Mitgliedschaft<br />
Dem Verein gehören an:<br />
- Ordentliche Mitglieder und Mitglieder in der Probezeit<br />
- Jugendmitglieder<br />
- Ehrenmitglieder<br />
1
§ 5 Datenschutz<br />
1. Der Verein darf personenbezogene Daten seiner Mitglieder für die Erfüllung des<br />
Vereinszwecks speichern und nutzen.<br />
2. Der Verein darf personenbezogene Daten seiner Mitglieder für fremde Zwecke<br />
übermitteln oder nutzen, soweit dies zur Abwehr von Gefahren für die öffentliche<br />
Sicherheit und Ordnung oder zur Verfolgung von Straftaten erforderlich ist und zur<br />
Wahrung berechtigter Interesse eines Dritten.<br />
3. Der Verein darf personenbezogene Daten nicht für Zwecke der Werbung oder Forschung<br />
von Dritten nutzen.<br />
4. Der Verein hat sicherzustellen, dass die mit der Mitgliederverwaltung Beauftragten<br />
sämtliche Daten der Mitglieder nach Beendigung ihrer Aufgabe vollständig an den Verein<br />
oder von ihm benannte Dritte herausgeben und etwaige Kopien vernichten.<br />
§ 6 Erwerb der Mitgliedschaft<br />
1. Der Ausschuss entscheidet aufgrund des vom Bewerber schriftlich gestellten Antrages<br />
über die Aufnahme in den Verein und zwar zunächst für 12 Monate zur Probe. Er ist nicht<br />
verpflichtet dem Bewerber Gründe für die Ablehnung des Aufnahmeantrags bekannt zu<br />
geben.<br />
2. Mit seinem Antrag kennt der Bewerber die Satzung des Vereins und die von der<br />
Mitgliederversammlung beschlossenen Ordnungen an.<br />
3. Vor Ende der Probezeit entscheidet der Ausschuss über die endgültige Aufnahme des<br />
Mitglieds in den Verein.<br />
4. Anträge von Personen unter 18 Jahren müssen von seinen gesetzlichen Vertretern<br />
genehmigt sein.<br />
5. Der Bewerber ist verpflichtet, den vom Ausschuss festgesetzten Aufnahmebeitrag zu<br />
entrichten.<br />
§ 7 Beendigung der Mitgliedschaft<br />
1. Die Mitgliedschaft endet durch:<br />
1.1 Tod.<br />
1.2 während der Probezeit:<br />
durch die schriftliche Mitteilung des Oberschützenmeisters, dass der Ausschuss der<br />
Fortsetzung der Mitgliedschaft widersprochen hat. Dann endet die Mitgliedschaft zu<br />
dem bekannt gegebenen Zeitpunkt, spätestens mit Ablauf der Probezeit.<br />
1.3 Austritt des Mitglieds<br />
Der Austritt muss schriftlich erklärt werden und ist unter Einhaltung einer Frist von<br />
3 Monaten zum Kalenderjahresende zulässig. Er muss dem Oberschützenmeister<br />
zugestellt werden.<br />
Mitglieder, welche mit Vereinsämtern betraut waren, sind verpflichtet, vor ihrem<br />
Ausscheiden aus dem Verein Rechenschaft über ihre Tätigkeit für den Verein<br />
abzulegen. Zur Verfügung gestelltes Vereinseigentum muss spätestens zum Ende der<br />
Mitgliedschaft in ordnungsgemäßem Zustand zurückgegeben werden.<br />
1.4 Ausschluss durch den Ausschuss<br />
Der Ausschluss eines Mitgliedes erfolgt durch Beschluss, welchen der Ausschuss mit<br />
2/3 Mehrheit seiner Mitglieder fasst.<br />
Der Ausschluss des Mitglieds ist zulässig, wenn das Mitglied schwerwiegend oder<br />
nachhaltig gegen seine Mitgliedspflichten verstoßen hat, insbesondere den Verein<br />
schwer oder nachhaltig geschädigt hat.<br />
Dem Mitglied ist die Einleitung des Ausschlussverfahrens schriftlich mitzuteilen und<br />
unter Setzung einer angemessenen Frist, höchstens aber von einem Monat, rechtliches<br />
Gehör zu gewähren.<br />
2
Der Beschluss über den Ausschluss wird dem Mitglied schriftlich mitgeteilt.<br />
Gegen den Ausschluss ist die Berufung zulässig, welche innerhalb eines Monats nach<br />
Zugang des Ausschlussbeschlusses schriftlich beim Oberschützenmeister eingelegt<br />
werden muss. Über die Berufung entscheidet die Mitgliederversammlung.<br />
Wird ein unter 18 Jahre altes Mitglied ausgeschlossen, ist der Ausschlussbeschluss<br />
seinen gesetzlichen Vertretern mitzuteilen.<br />
1.5 automatische Streichung aus der Mitgliederliste<br />
Die automatische Streichung des Mitglieds aus der Mitgliederliste erfolgt, wenn es<br />
trotz zweimaliger schriftlicher Mahnung die Zahlung fälliger Mitgliedsbeiträge,<br />
Umlagen, Gebühren oder Ordnungsgelder unterläßt.<br />
Die erste Mahnung ist erst einen Monat nach Fälligkeit zulässig.<br />
Die zweite Mahnung ist einen Monat später mittels „Einschreiben mit Rückschein“ zu<br />
übermitteln; sie muss den Hinweis auf die bevorstehende Streichung enthalten. Diese<br />
tritt erst in Kraft, wenn nach dem Ablauf weiterer zweier Monate ab Zugang der<br />
zweiten Mahnung die Schuld nicht restlos getilgt ist. Die Streichung ist dem<br />
Betroffenen mitzuteilen.<br />
2. Mit Beendigung der Mitgliedschaft hat das Mitglied alle dem Verein gehörenden<br />
Gegenstände herauszugeben. Ein Zurückbehaltungsrecht des Mitglieds ist ausgeschlossen.<br />
§ 8 Rechte und Pflichten der Mitglieder<br />
1. Die Mitglieder haben die Rechte nach dieser Satzung, insbesondere das Recht:<br />
1.1 an den Versammlungen und Veranstaltungen des Vereines teilzunehmen;<br />
1.2 Anträge zu stellen;<br />
1.3 an den Wahlen der Vereinsorgane teilzunehmen;<br />
1.4 alle Einrichtungen des Vereins zu den gültigen Bedingungen in Anspruch zu<br />
nehmen.<br />
2. Wahlberechtigt sind alle Mitglieder ab 18 Jahre, bei der Wahl der Jugendleiter sind alle<br />
Mitglieder ab 16 Jahre wahlberechtigt.<br />
3. Jedes Mitglied hat das Recht auf Einsichtnahme in die Ergebnis- und<br />
Mitgliederversammlungsprotokolle.<br />
4. Die Mitglieder haben die Pflichten nach den Bestimmungen dieser Satzung, insbesondere<br />
sind sie verpflichtet,<br />
4.1 den Vereinszweck und die Aufgaben des Vereins zu fördern und die Beschlüsse der<br />
Organe des Vereins auszuführen und zu beachten<br />
4.2 die von der Mitgliederversammlung und vom Ausschuss beschlossenen Beiträge,<br />
Umlagen, Gebühren und Ordnungsgelder zu entrichten.<br />
§ 9 Organe des Vereins<br />
1. Die Mitgliederversammlung<br />
1.1 Die ordentliche Mitgliederversammlung findet jährlich statt.<br />
1.2 Die Einberufung hat unter Angabe der Tagesordnung spätestens 2 Wochen vor dem<br />
Termin durch Veröffentlichung im amtlichen Bekanntmachungsorgan der Gemeinde<br />
<strong>Holzmaden</strong> zu erfolgen.<br />
1.3 Anträge zur Tagesordnung sind mindestens 4 Wochen vor der Mitgliederversammlung<br />
beim Oberschützenmeister schriftlich einzureichen.<br />
1.4 Jede ordnungsgemäß einberufene Mitgliederversammlung ist beschlussfähig, soweit<br />
nicht nach Gesetz und Satzung andere Regelungen gelten.<br />
1.5.1 Die Mitgliederversammlung fasst ihre Beschlüsse grundsätzlich mit einfacher<br />
Mehrheit der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder.<br />
1.5.2 Änderungen und Ergänzungen der Satzung und die Gründung neuer Abteilungen<br />
bedürfen einer Mehrheit von 2/3 der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder.<br />
3
1.5.3 Beschlüsse gemäß Ziffer 1.7.9. (Auflösung und Verschmelzung des Vereins)<br />
bedürfen einer Mehrheit von 3/4 aller Mitglieder nach Maßgabe von § 12.<br />
1.6 Zur Einberufung außerordentlicher Mitgliederversammlungen sind der<br />
Oberschützenmeister oder seine Stellvertreter jederzeit befugt. Sie sind dazu<br />
verpflichtet, wenn mindestens 1/3 der stimmberechtigten Mitglieder dies schriftlich<br />
unter Angabe der Gründe beantragt oder der Ausschuss die Einberufung beschließt.<br />
Die Einberufung hat in gleicher Weise wie die der ordentlichen<br />
Mitgliederversammlung zu erfolgen.<br />
1.7 Die Mitgliederversammlung ist zuständig für:<br />
1.7.1 die Wahl von<br />
1.7.1.1 Oberschützenmeister auf unbestimmte Zeit<br />
1.7.1.2 Schützenmeistern und den weiteren Ausschussmitgliedern auf 2 Jahre<br />
1.7.1.3 zwei Kassenprüfern auf 2 Jahre.<br />
1.7.2 die Festsetzung des Mitgliedsbeitrags;<br />
1.7.3 die Entgegennahme der Berichte des Oberschützenmeisters, des Kassierers, der<br />
Kassenprüfer, des Schriftführers und der Berichte der Jugend;<br />
1.7.4 die Entlastung des Oberschützenmeisters, der Schützenmeister und des<br />
Ausschusses;<br />
1.7.5 die Berufung von Mitgliedern gegen den Ausschluss aus dem Verein;<br />
1.7.6 die Feststellung, Änderung und Ergänzung der Satzung;<br />
1.7.7 die Feststellung, Änderung und Ergänzung der Vereinsordnungen;<br />
1.7.7.1. Mitglieder- und Ehrungsordnung<br />
1.7.7.2 Geschäftsordnung<br />
1.7.7.3 Finanzordnung<br />
1.7.7.4 Datenschutzregelung<br />
1.7.8 die Zustimmung zu der von der Jugendmitgliederversammlung beschlossenen<br />
Jugendordnung und deren Änderungen und Ergänzungen;<br />
1.7.9 die Auflösung und Verschmelzung des Vereins;<br />
2. Der Vorstand<br />
Der Vorstand des Vereins im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem ersten Vorsitzenden<br />
(Oberschützenmeister) und seinen höchstens 2 Stellvertretern (Schützenmeister).<br />
Sie vertreten den Verein gerichtlich und außergerichtlich.<br />
Jedes Vorstandschaftsmitglied ist allein vertretungsberechtigt.<br />
Die Vertretungsbefugnis des Oberschützenmeisters ist nicht beschränkt.<br />
Bei Uneinigkeit der beiden Schützenmeister entscheidet der Ausschuss.<br />
3. Der Ausschuss<br />
3.1 Der Ausschuss besteht mindestens aus:<br />
- dem Oberschützenmeister<br />
- dem oder den Schützenmeistern<br />
- dem Sportleiter<br />
- dem Jugendleiter<br />
- dem Jugendsprecher<br />
- dem Kassierer<br />
- dem Schriftführer<br />
- dem Wirtschaftsführer.<br />
- Weitere Mitglieder können von der Mitgliederversammlung laut Geschäftsordnung<br />
gewählt werden.<br />
4
3.2 Der Ausschuss ist zuständig für:<br />
3.2.1 Beschlüsse über alle laufenden Angelegenheiten des Vereins, soweit nicht die<br />
Mitgliederversammlung oder der Vorstand zuständig sind;<br />
3.2.2 Festsetzung des Aufnahmebeitrags, der Gebühren, Umlagen und<br />
Ordnungsgelder;<br />
3.2.3 Durchführung der Beschlüsse der Mitgliederversammlung;<br />
3.3 Beschlussfähigkeit und Beschlussfassung regelt die Geschäftsordnung.<br />
3.4 Ausschussmitglieder können mit Ausnahme des Oberschützenmeisters in<br />
Doppelfunktion auch als Schützenmeister gewählt werden; in diesem Fall besitzt der<br />
Gewählte nur eine Stimme.<br />
3.5 Die Ausschussmitglieder können zu ihrer Unterstützung weitere Personen<br />
hinzuziehen, welche als „Team-Mitglieder“ bezeichnet werden. Diese haben kein<br />
Stimmrecht im Ausschuss.<br />
4. Die Kassenprüfer<br />
Die Kassenprüfer überprüfen jährlich die Finanz- und Vermögensverwaltung des Vereins<br />
und legen gegenüber der Mitgliederversammlung Rechenschaft ab.<br />
§ 10 Protokolle<br />
Über Mitgliederversammlungen und Ausschusssitzungen ist ein Protokoll zu führen, dass<br />
vom Schriftführer und dem Versammlungsleiter zu unterzeichnen ist.<br />
§ 11 Beiträge, Gebühren, Ordnungsgelder und Umlagen<br />
Der Verein erhebt von den Mitgliedern Beiträge, Gebühren, Ordnungsgelder und Umlagen.<br />
§ 12 Auflösung und Verschmelzung<br />
1. Die Auflösung oder Verschmelzung des Vereins kann nur in einer zu diesem Zweck<br />
einberufenen Mitgliederversammlung mit einer Mehrheit von _ aller wahlberechtigten<br />
Mitglieder erfolgen. In diesem Fall ist Briefwahl zulässig.<br />
2. Im Falle der Auflösung des Vereins ist dessen Vermögen mit Zustimmung des<br />
Finanzamtes auf die örtliche Gemeindeverwaltung zu übertragen, mit der Auflage, es<br />
treuhänderisch zu verwalten bis es für die in dieser Satzung bestimmten Zwecke wieder<br />
verwendet werden kann. Sollte innerhalb von 5 Jahren kein Nachfolgeverein gegründet<br />
sein, so hat die Gemeinde mit Zustimmung des Finanzamtes das Vermögen für andere<br />
gemeinnützige Zwecke zu verwenden.<br />
3. Die treuhänderische Verwaltung erfolgt durch die Gemeindeverwaltung <strong>Holzmaden</strong>.<br />
§ 13 Sonstige Festlegungen<br />
1. Soweit Personenangaben in dieser Satzung und den Unterordnungen in maskuliner Form<br />
formuliert sind, gelten sie in gleicher Weise auch für weibliche Personen.<br />
2. Es bestehen folgende Regelungen:<br />
Geschäftsordnung<br />
Finanzordnung<br />
Mitglieder- und Ehrungsordnung<br />
Jugendordnung<br />
Datenschutzregelung.<br />
3. Die Jugendordnung wird durch die Jugendhauptversammlung beschlossen.<br />
5
§ 14 Inkrafttreten<br />
Die vorstehende Neufassung der Satzung wurde durch die Mitgliederversammlung<br />
am 13. Oktober 2006 in <strong>Holzmaden</strong> beschlossen.<br />
Verabschiedet bei der Mitgliederversammlung am 13. Oktober 2006<br />
<strong>Holzmaden</strong>, den<br />
_____________________ _____________________<br />
Oberschützenmeister Schützenmeister<br />
Robert Jaritz Tobias Rasper<br />
6
Finanzordnung<br />
der <strong>Schützengilde</strong> <strong>Holzmaden</strong> e.V.<br />
Die Mitgliederversammlung beschließt folgende Finanzordnung:<br />
I. Grundsätze<br />
1. Mittel des Vereins dürfen nur zur Erreichung der satzungsgemäßen Ziele und des<br />
Vereinszweckes aufgewendet werden.<br />
2. Die Finanzwirtschaft des Vereins ist sparsam zu führen.<br />
3. Die Finanzordnung hat unter anderem den Zweck, die in der Geschäftsordnung festgelegte<br />
Organisationsstruktur zu ermöglichen und die Finanzwirtschaft des Vereins transparent zu<br />
machen.<br />
II. Geschäftsführungsbefugnis und Vertretungsberechtigung des Vorstands<br />
Rechtsgeschäfte des Vorstands bedürfen der Zustimmung<br />
a) des Ausschusses bei einem Wert von mehr als 2.000,- � ,<br />
b) der Mitgliederversammlung bei einem Wert von mehr als 10.000 �,<br />
c) der Mitgliederversammlung, wenn ein Kredit über den üblichen Überziehungskredit<br />
hinaus erforderlich ist.<br />
III. Kassenvollmacht<br />
Der Vorstand erteilt dem Kassierer Kassenvollmacht.<br />
Der Kassierer ist berechtigt, zur besseren Arbeitsorganisation mit Zustimmung des<br />
Oberschützenmeisters Teilaufgaben an Mitglieder des Teams „Finanz- und<br />
Mitgliederverwaltung“ zu delegieren. Die Aufgabenverteilung bedarf der Schriftform.<br />
IV. Zahlungsverkehr<br />
Der Zahlungsverkehr ist möglichst bargeldlos über die Konten des Vereins abzuwickeln.<br />
Für jede Einnahme und Ausgabe muss ein Beleg in den Büchern vorhanden sein.<br />
V. Buchhaltung<br />
Für die Buchhaltung des Vereins ist das eingeführte Buchhaltungsprogramm zu benutzen.<br />
Die Vereinskasse muss stets übersichtlich und aktuell geführt werden und jederzeit einen<br />
zutreffenden Überblick über Kassenstand-, Einnahme- und Ausgabenrechnung gewährleisten.<br />
Die gesetzlichen Regeln der Buchhaltung für Vereine sind zu beachten.<br />
VI. Spenden<br />
Spenden sind buchhalterisch getrennt zu führen.<br />
Verabschiedet bei der Mitgliederversammlung am 13. Oktober 2006<br />
<strong>Holzmaden</strong>, den<br />
_____________________ _____________________<br />
Oberschützenmeister Schützenmeister<br />
Robert Jaritz Tobias Rasper<br />
1
Jugendordnung<br />
der <strong>Schützengilde</strong> <strong>Holzmaden</strong> e.V.<br />
Die Jugendhauptversammlung beschließt folgende Jugendordnung:<br />
I. Allgemeine Grundsätze<br />
Der Vereinsjugend gehören alle Mitglieder des Vereins bis zur Vollendung des<br />
21.Lebensjahres an.<br />
Die Jugend des <strong>Schützengilde</strong> <strong>Holzmaden</strong> e.V. führt und verwaltet sich im Rahmen der<br />
Satzung der <strong>Schützengilde</strong> <strong>Holzmaden</strong> e.V. selbst.<br />
Sie entscheidet eigenverantwortlich über die Verwendung der ihr zufließenden Mittel.<br />
II. Organe<br />
Die Organe der Vereinsjugend sind die Jugendhauptversammlung und der<br />
Jugendausschuss.<br />
III. Die Jugendhauptversammlung<br />
Die Jugendhauptversammlung wählt turnusmäßig für die Dauer von 2 Jahren<br />
• den Jugendsprecher<br />
• den Jugendschriftführer<br />
• den Jugendkassierer<br />
• die 2 Beisitzer<br />
Die Jugendhauptversammlung macht der ordentlichen Mitgliederversammlung<br />
Vorschläge für die Wahl des 1., 2. und 3. Jugendleiters.<br />
Die Jugendhauptversammlung wird stets vor der ordentlichen Mitgliederversammlung<br />
mit einer Frist von 2 Wochen unter Bekanntgabe der Tagesordnung im Mitteilungsblatt<br />
der Gemeinde <strong>Holzmaden</strong> durch den Jugendausschuss einberufen.<br />
Der Jugendsprecher leitet die Jugendhauptversammlung.<br />
Die Jugendhauptversammlung beschließt über die Entlastung des Jugendausschusses per<br />
Handzeichen, wenn nicht ein Mitglied geheime Abstimmung beantragt.<br />
Stimmberechtigt sind alle Jugendmitglieder zwischen 12 und 21 Jahren.<br />
Die Jugendhauptversammlung fasst ihre Beschlüsse mit einfacher Mehrheit, soweit die<br />
Satzung und diese Jugendordnung nicht andere Mehrheiten vorsehen.<br />
IV. Der Jugendausschuss<br />
Der Jugendausschuss hat die Aufgaben gemäß Ziffer V.2.4 der Geschäftsordnung.<br />
Er besteht aus folgenden Personen:<br />
1. erster Jugendleiter<br />
2. zweiter Jugendleiter<br />
3. dritter Jugendleiter<br />
4. Jugendsprecher<br />
5. Stellvertreter des Jugendsprecher<br />
6. Jugendschriftführer<br />
7. Jugendkassier<br />
8. zwei Beisitzer<br />
1
Die Protokoll- und Kassenführung muss, wenn kein Jugendschriftführer oder<br />
Jugendkassier gewählt wurde, durch den Kassier oder Schriftführer des Vereins erfolgen.<br />
Protokoll und Kassenbücher sind getrennt vom Hauptverein zu führen.<br />
V. Jugendsprecher und stellvertretende Jugendsprecher<br />
Der Jugendsprecher vertritt die Interessen der Vereinsjugend im Verein und im<br />
Ausschuss.<br />
Er ist stimmberechtigtes Mitglied im Ausschuss.<br />
Der Jugendsprecher berichtet in der Mitgliederversammlung und in der<br />
Jugendhauptversammlung über für den Verein bedeutsame aussersportliche Aktivitäten<br />
und trägt die Vorschläge der Jugendhauptversammlung zur Wahl der Jugendleiter in der<br />
Mitgliederversammlung vor.<br />
Der stellvertretende Jugendsprecher vertritt den Jugendsprecher bei Abwesenheit oder<br />
Verhinderung.<br />
Als Jugendsprecher ist wählbar, wer das 14.Lebensjahr vollendet hat.<br />
VI. Die Jugendleiter<br />
Der oder die Jugendleiter haben die Aufgaben gemäß Ziffer V.2.1 der Geschäftsordnung.<br />
Sie berichten insbesondere in der Mitgliederversammlung über das vergangene Sportjahr.<br />
VII. Der Jugendschriftführer<br />
Über die Sitzungen des Jugendausschusses und der Jugendhauptversammlung ist vom<br />
Jugendschriftführer ein Protokoll zu führen, welches vom Jugendsprecher und<br />
Jugendschriftführer zu unterschreiben ist.<br />
Jedes Jugendausschussmitglied erhält von dem Protokoll eine Kopie.<br />
Der Jugendschriftführer hat über die vergangene Jugendhauptversammlung und die<br />
Beschlüsse des Jugendausschusses in der Mitgliederversammlung und in der<br />
Jugendhauptversammlung zu berichten.<br />
VIII. Der Jugendkassier<br />
Der Jugendkassier ist für die gesamte Jugendkasse verantwortlich.<br />
Er führt das Kassenbuch, welches von den Kassenprüfern des Hauptvereins kontrolliert<br />
wird.<br />
Der Jugendkassierer hat über Einnahmen und Ausgaben, sowie den aktuellen Stand der<br />
Jugendkasse in der Mitgliederversammlung und in der Jugendhauptversammlung zu<br />
berichten.<br />
Als Jugendkassier ist wählbar, wer das 18.Lebensjahr vollendet hat.<br />
IX. Die Beisitzer<br />
Die Beisitzer unterstützen den Jugendausschuss bei Organisation und Durchführung von<br />
Jugendaktivitäten. Desweiteren sind die Beisitzer für die Organisation von Pflege und<br />
Instandhaltung des Jugendraumes zuständig.<br />
Als Beisitzer ist wählbar, wer zwischen 12 und 16 Jahre alt ist.<br />
X. Informationsrecht des Vorstands<br />
Der Vereinsvorstand ist berechtigt, sich jederzeit über die Geschäftsführung der<br />
Vereinsjugend zu informieren.<br />
Dazu erteilen die Organe der Vereinsjugend die erforderlichen Auskünfte.<br />
2
XI. Änderung und Ergänzung der Jugendordnung<br />
Änderungen und Ergänzungen der Jugendordnung beschließt die<br />
Jugendhauptversammlung auf ordentlichen oder außerordentlichen Sitzungen mit einer<br />
Mehrheit von 2/3 der anwesenden Jugendmitglieder.<br />
XII. Inkrafttreten der Jugendordnung<br />
Die Jugendordnung tritt mit der Eintragung der Neufassung der Vereinssatzung in das<br />
Vereinsregister in Kraft.<br />
Verabschiedet bei der Mitgliederversammlung am 13.10.2006<br />
<strong>Holzmaden</strong> den, ……………<br />
__________________ _____________________ _________________<br />
Oberschützenmeister 1. Jugendleiter Jugendsprecher<br />
Robert Jaritz Benjamin Hauk Sven Gruber<br />
3
Datenschutzregelung<br />
der <strong>Schützengilde</strong> <strong>Holzmaden</strong> e.V.<br />
1. Mit dem Beitritt eines Mitglieds nimmt der Verein seine personenbezogenen Daten,<br />
z.B. Adresse, Alter, Bankverbindung etc. auf. Das Mitglied erklärt mit dem Beitritt dazu sein<br />
Einverständnis.<br />
Diese Daten werden in dem vereinseigenen EDV-System gespeichert, auf welches Vorstand,<br />
Kassenwart und Schriftführer Zugriff haben. Jedem Vereinsmitglied wird dabei eine<br />
Mitgliedsnummer zugeordnet. Die personenbezogenen Daten werden durch geeignete<br />
technische und organisatorische Maßnahmen vor unbefugter Kenntnisnahme Dritter<br />
geschützt.<br />
Sonstige Informationen zu den Mitgliedern und Informationen über Nichtmitglieder werden<br />
von dem Verein grundsätzlich nur erhoben, wenn sie zur Förderung des Vereinszweckes<br />
nützlich sind (z.B. Speicherung von Telefon- und Faxnummern einzelner Mitglieder) und<br />
keine Anhaltspunkte bestehen, dass schutzwürdige Interessen der betroffenen Person dem<br />
entgegenstehen.<br />
2. Als Mitglied des Württembergischen Schützenbunds ist der Verein verpflichtet, die Namen<br />
seiner Mitglieder an den Verband zu melden. Übermittelt werden außer dem Namen, die<br />
Adresse und das Geburtsdatum; bei Mitgliedern mit besonderen Aufgaben, z.B.<br />
Ausschussmitgliedern, die vollständige Adresse mit Telefonnummer, Email-Adresse sowie<br />
der Bezeichnung ihrer Funktion im Verein. Im Rahmen von Ligawettkämpfen oder sonstigen<br />
Turnieren meldet der Verein Ergebnisse und besondere Ereignisse an den Verband.<br />
3. Der Ausschuß macht besondere Ereignisse des Vereinslebens, insbesondere die<br />
Veranstaltung und die Ergebnisse von Turnieren sowie Feierlichkeiten am schwarzen Brett<br />
des Vereins und in der Vereinszeitschrift bekannt. Dabei können personenbezogene<br />
Mitgliederdaten veröffentlicht werden.<br />
Das einzelne Mitglied kann jederzeit gegenüber dem Ausschuß Einwände gegen eine solche<br />
Veröffentlichung seiner Daten vorbringen. In diesem Fall unterbleibt in Bezug auf dieses<br />
Mitglied eine weitere Veröffentlichung am schwarzen Brett und in der Vereinszeitschrift mit<br />
Ausnahme von Ergebnissen aus Ligawettkämpfen und Vereinsturnieren.<br />
Nur Ausschußmitglieder und solche Mitglieder, die im Verein eine besondere Funktion<br />
ausüben, welche die Kenntnis bestimmter Mitgliederdaten erfordert, erhalten eine<br />
Mitgliederliste mit den jeweils benötigten Mitgliederdaten ausgehändigt.<br />
Zur Wahrnehmung der satzungsmäßigen Rechte eines Antragsstellers gibt der Ausschuß<br />
gegen die schriftliche Versicherung, dass die Adressen nicht zu anderen Zwecken verwendet<br />
werden, eine Mitgliederliste mit Namen und Anschriften der Mitglieder an den Antragsteller<br />
aus oder gewährt Einsicht in das Mitgliederverzeichnis.<br />
1
4. Der Verein informiert das Mitteilungsblatt und eventuell auch den Teckboten sowie die<br />
Schützenzeitung über Turnierergebnisse und besondere Ereignisse. Solche Informationen<br />
werden überdies auf der Internetseite des Vereins gemäß der vom Mitglied unterzeichneten<br />
Einwilligungserklärung für die Veröffentlichung von Mitgliederdaten im Internet<br />
veröffentlicht.<br />
Das einzelne Mitglied kann jederzeit seine Einwilligung in die Erhebung, Verarbeitung und<br />
Nutzung seiner personenbezogenen Daten mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Der<br />
Widerruf ist schriftlich an den Vorsitzenden des Ausschusses zu richten. Im Falle des<br />
Widerrufs werden die Daten des widersprechenden Mitglieds durch den Verein nur noch<br />
erhoben, verarbeitet und genutzt, soweit dies gesetzlich zulässig ist. Der Verein benachrichtigt<br />
außerdem den Württembergischen Schützenbund über den Widerruf des Mitglieds, soweit<br />
dies erforderlich ist.<br />
5. Beim Austritt werden die personenbezogenen Daten des Mitglieds unverzüglich aus dem<br />
Mitgliederverzeichnis gelöscht. Personenbezogene Daten des früheren Mitglieds, welche die<br />
Buchhaltung und Kassenverwaltung betreffen, werden gemäß den steuergesetzlichen<br />
Bestimmungen bis zu zehn Jahre ab der schriftlichen Bestätigung des Austritts durch den<br />
Ausschuß aufbewahrt.<br />
6. Jedes Mitglied hat mit seinem Aufnahmeantrag die nachstehende Erklärung zu<br />
unterzeichnen, wobei ihm diese Datenschutzregelung ausgehändigt wird:<br />
„Ich willige ein, dass die <strong>Schützengilde</strong> <strong>Holzmaden</strong> e.V. meine personenbezogenen<br />
Daten wie in der mir zur Kenntnis gegebenen Datenschutzregelung beschrieben<br />
selbst oder durch Dritte erhebt, verarbeitet und nutzt. Von meinem<br />
Widerspruchsrecht habe ich Kenntnis genommen.<br />
2
Geschäftsordnung<br />
der <strong>Schützengilde</strong> <strong>Holzmaden</strong> e.V.<br />
Die Mitgliederversammlung beschließt folgende Geschäftsordnung:<br />
I. Der Vorstand<br />
1. Dem Vorstand obliegt die Leitung des Vereins. Er führt die Geschäfte des Vereins und<br />
vertritt ihn nach innen und außen.<br />
2. Der Vorstand ist insbesondere zuständig für:<br />
a) die Einberufung und Festlegung der Tagesordnung von Mitgliederversammlungen und<br />
Ausschusssitzungen sowie deren Leitung;<br />
b) die Durchführung der Beschlüsse von Mitgliederversammlung und Ausschuss, ggf.<br />
gemeinsam mit den jeweiligen Leitern der Teams;<br />
c) die Delegation von Aufgaben an die Teams;<br />
d) die Entgegennahme von Berichten der Teams und die Koordinierung der Teams<br />
untereinander;<br />
e) Kontrolle der Arbeit der Teams;<br />
. f) die Koordinierung der vom Verein wahrzunehmenden Termine;<br />
g) die Durchführung der Vereinsehrungen einschließlich der Antragstellung für<br />
Verbandsehrungen beim Verband;<br />
h) die Einladung von Ehrengästen zu Veranstaltungen;<br />
i) die Gewinnung von Sponsoren;<br />
k) die Abwicklung des Zuschusswesens;<br />
l) die Erstellung von Personal- und Dienstplänen.<br />
3. Der Vorstand hat den Ausschuss auf seinen Sitzungen über die wesentlichen<br />
Vereinsangelegenheiten seit der letzten Sitzung zu informieren.<br />
4. Die Mitglieder des Vorstands können ihre Aufgaben untereinander aufteilen. Sie fassen<br />
ihre Beschlüsse mit einfacher Mehrheit. Können sie sich nicht einigen, entscheidet der<br />
Ausschuss.<br />
II. Der Ausschuss<br />
1. Der Ausschuss besteht aus den Mitgliedern gemäß § 9 Ziffer 3 der Satzung sowie aus<br />
weiteren Mitgliedern, welche von der Mitgliederversammlung gewählt werden.<br />
Diese Mitglieder haben Sitz und Stimme im Ausschuss.<br />
2. Der Oberschützenmeister beruft den Ausschuss zu mindestens 5 Sitzungen pro Jahr, unter<br />
Bekanntgabe der Tagesordnung, ein. Die Sitzungstermine sollen möglichst im voraus<br />
festgelegt werden. Darüber hinaus ist eine Sitzung einzuberufen, wenn mindestens drei<br />
Ausschussmitglieder oder der Oberschützenmeister oder ein Schützenmeister dies<br />
verlangen. Der Oberschützenmeister hat einen Punkt auf die Tagesordnungen der<br />
nächsten Ausschusssitzungen zu nehmen, wenn mindestens zwei Ausschussmitglieder<br />
dies verlangen.<br />
3. Der Ausschuss ist beschlussfähig, wenn mindestens sieben Mitglieder anwesend sind,<br />
unter denen sich der Oberschützenmeister oder ein Schützenmeister befinden<br />
muss. Die Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit der anwesenden Mitglieder gefaßt,<br />
mit Ausnahme solcher über den Ausschluss von Mitgliedern aus dem Verein, für die eine<br />
Mehrheit von 2/3 der anwesenden Mitglieder erforderlich ist.<br />
1
4. Die Sitzungen des Ausschusses sind in der Regel nicht öffentlich. Auf Vorschlag des<br />
Vorstands kann der Ausschuss Dritte als Gäste zu den Sitzungen hinzuziehen oder die<br />
Öffentlichkeit zulassen.<br />
5. Der Ausschuss kann zwischen den Mitgliederversammlungen Aufgaben und Kompetenzen<br />
an Teams neu ordnen. Er kann für teamübergreifende Aufgaben, z.B. Großveranstaltungen,<br />
Grundsatzfragen oder besondere Projekte Arbeitskreise gründen und diesen Kompetenzen,<br />
Aufgaben, Rechte und Pflichten zuteilen.<br />
6. Über die Ausschusssitzungen ist vom Schriftführer ein Ergebnisprotokoll zu führen, von dem<br />
jedes Ausschussmitglied eine Kopie erhält.<br />
III. Grundsätze für die Arbeit der Teams<br />
1. Zur Unterstützung der Vereinsführung werden für die nachstehend genannten<br />
Tätigkeitsbereiche „Teams„ gebildet für:<br />
• Wirtschaftsbetrieb, Finanz- und Mitgliederverwaltung<br />
• Öffentlichkeitsarbeit<br />
• Schießleitung<br />
• Jugendleitung<br />
• Aussenanlagen.<br />
2. Über die Aufgaben, Rechte und Pflichten der Teams sowie deren dauernde Änderung und<br />
Ergänzung beschließt der Ausschuss. Der Vorstand kann den Teams im Einzelfall kurzfristig<br />
abweichend von der dauernden Aufgabenverteilung einzelne Aufgaben zuweisen oder<br />
teamübergreifende Aufgaben zuordnen oder Arbeitskreise für teamübergreifende Projekte<br />
einrichten.<br />
3. Die Mitglieder der Teams werden von der Mitgliederversammlung gewählt oder vom<br />
Vorstand oder vom Ausschuss bestimmt nach Maßgabe dieser Geschäftsordnung. Die<br />
Mitwirkung in mehreren Teams ist zulässig, jedoch nicht als Teamleiter.<br />
4. Die Teams wählen aus ihrer Mitte den Teamleiter und seinen Stellvertreter, soweit diese<br />
Geschäftsordnung nicht die Wahl durch die Mitgliederversammlung vorsieht. Kann kein<br />
Teamleiter und Stellvertreter gefunden werden, übernehmen der Oberschützenmeister oder<br />
die Schützenmeister kommissarisch die Leitung des Teams, bis der Teamleiter bestellt<br />
worden ist. Sie können bis zur nächsten Mitgliederversammlung auch einen kommissarischen<br />
Teamleiter einsetzen, welcher bis zu seiner satzungsmäßigen Wahl durch die<br />
Mitgliederversammlung, jedoch im Ausschuss nur beratend tätig, sein kann.<br />
5. Der Teamleiter und sein Stellvertreter sind für die Erfüllung der Aufgaben des Teams<br />
gegenüber dem Vorstand verantwortlich.<br />
6. Die Teams arbeiten im Rahmen der Geschäftsordnung selbständig oder aufgrund der vom<br />
Vorstand zugewiesenen Kompetenzen. Die Teamleiter richten die Organisation ihrer Teams<br />
eigenverantwortlich im Interesse des Vereins ein.<br />
7. Jedes Team führt nach eigenem Ermessen Sitzungen durch. Davon ist der<br />
Oberschützenmeister rechtzeitig vor der Sitzung unter Übersendung der geplanten<br />
Tagesordnung zu unterrichten. Wenn der Oberschützenmeister seinerseits Punkte zur<br />
Tagesordnung benannt hat, sind die Teams verpflichtet, sich damit zu befassen und ggf.<br />
darüber zu beschließen. Der Oberschützenmeister ist berechtigt, an den Sitzungen der Teams<br />
teilzunehmen und zu jedem Tagesordnungspunkt das Wort zu ergreifen.<br />
8. Der Teamleiter oder das von ihm beauftragte Mitglied des Teams ist verpflichtet, über die<br />
Sitzungen des Teams einen Vermerk mit den wesentlichen Ergebnissen zu verfassen, welcher<br />
dem Oberschützenmeister und den Schützenmeistern unverzüglich zur Kenntnis zu geben ist.<br />
Der Teamleiter ist auch verpflichtet, über die Arbeit der Teams fortlaufend auf den<br />
Ausschusssitzungen zu unterrichten.<br />
2
IV. Das „Team Schießleitung“<br />
1. Das „Team Schießleitung“ besteht aus:<br />
• Sportleiter = Teamleiter<br />
• Schießleiter Langwaffen = Stellvertretender Sportleiter<br />
• Schießleiter Kurzwaffen = Stellvertretender Sportleiter<br />
• weiteren Mitgliedern nach Ermessen des Sportleiters.<br />
Die Mitgliederversammlung wählt den Sportleiter und die Stellvertretenden Sportleiter<br />
turnusmäßig auf der ordentlichen Mitgliederversammlung jeweils für die Dauer von 2 Jahren.<br />
2. Die Sportleiter haben folgende Aufgaben:<br />
2.1 Sportleiter = Teamleiter<br />
2.1.1 Aufrechterhaltung des Schießbetriebs nach der Sport- und Standordnung des Deutschen<br />
Schützenbundes;<br />
2.1.2 Bildung und Organisation des „Teams Schießleitung„;<br />
2.1.3 Organisation der Vereinsmeisterschaften;<br />
2.1.4 Meldung der Meisterschaftsergebnisse.<br />
2.2 Schießleiter Langwaffen = stellvertretender Sportleiter<br />
2.2.1 Verantwortung für die Langwaffenmannschaften<br />
2.2.2 Betreuung der Langwaffenanlage<br />
2.3 Schießleiter Kurzwaffen = stellvertretender Sportleiter<br />
2.3.1 Verantwortung für die Kurzwaffenmannschaften<br />
2.3.2 Betreuung der Kurzwaffenanlage<br />
2.4 gemeinsame Aufgaben der Sportleiter sind:<br />
2.4.1 Organisation außerordentlicher schießsportlicher Veranstaltungen<br />
2.4.2 Aufbereiten und Weitermelden der schießsportlichen Ergebnisse an das „Team<br />
Öffentlichkeitsarbeit“<br />
V. Das „Team Jugendleitung“<br />
1. Das „Team Jugendleitung“ besteht aus:<br />
• erster Jugendleiter = Teamleiter<br />
• zweiter Jugendleiter = stellvertretender Teamleiter<br />
• dritter Jugendleiter<br />
• Jugendsprecher und seine Stellvertreter<br />
• Jugendausschuss<br />
Nach Anhörung des Jugendsprechers werden die Jugendleiter auf der ordentlichen<br />
Mitgliederversammlung für die Dauer von 2 Jahren gewählt.<br />
3
2. Das „Team Jugendleitung“ hat folgende Aufgaben:<br />
2.1 erster Jugendleiter = Teamleiter<br />
2.1.1 Ausübung der Aufsichtspflicht über die Jungschützen<br />
2.1.2 Training und Beaufsichtigung der Jugend im Schießbetrieb<br />
2.1.3 Gestaltung und Betreuung der Freizeitaktivitäten<br />
2.1.4 Werbung jugendlicher Mitglieder<br />
2.1.5 Ansprechpartner des Vereins für die Eltern der Jungschützen<br />
2.1.6 Bericht über sportliche Aktivitäten in der Mitgliederversammlung<br />
2.2 zweiter und dritter Jugendleiter<br />
2.2.1. Unterstützung und Vertretung des 1.Jugendleiters bei allen Aufgaben und Pflichten.<br />
2.3 Jugendsprecher und sein(e) Stellvertreter<br />
Der Jugendsprecher vertritt die Interessen der Jugend im Verein und im Ausschuss.<br />
Stellvertretende Jugendsprecher unterstützen den Jugendsprecher bei seinen Aufgaben und<br />
vertreten ihn im Falle seiner Verhinderung.<br />
2.4 Jugendausschuss<br />
Der Jugendausschuss hat die Aufgabe, die Jugendleiter bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben<br />
zu unterstützen nach Maßgabe der Jugendordnung.<br />
VI. Das „Team Finanz- und Wirtschaftsverwaltung“<br />
1. Das „Team Finanz- und Wirtschaftsverwaltung“ besteht aus<br />
• Kassierer = Teamleiter<br />
• Wirtschaftsführer = stellvertretender Teamleiter<br />
• weiteren Mitgliedern nach Ermessen des Teamleiters.<br />
2. Die Mitgliederversammlung wählt den Kassierer und den Wirtschaftsführer turnusmäßig auf<br />
der ordentlichen Mitgliederversammlung jeweils für die Dauer von 2 Jahren.<br />
3. Das Team Finanz- und Wirtschaftsverwaltung hat folgende Aufgaben:<br />
3.1. im Bereich Finanzverwaltung<br />
• Organisation des Finanzwesens<br />
• Mitgliederverwaltung<br />
• Einrichtung und Pflege der Buchhaltung mit Rechnungswesen und der<br />
allgemeinen Finanzverwaltung des Vereins<br />
• Zusammenarbeit mit Finanzbehörden und Steuerberater<br />
• Abwicklung des Zahlungsverkehrs einschließlich des Einzugs der<br />
Mitgliedsbeiträge und Gebühren sowie Rechnungsstellung aller Forderungen des<br />
Vereins<br />
• Abwicklung des Zuschusswesens in Abstimmung mit dem Oberschützenmeister<br />
• Kassenführung<br />
• Kontenverwaltung<br />
• Vermögensverwaltung<br />
• Einrichtung und Überwachung des Versicherungsschutzes in Abstimmung mit<br />
dem Oberschützenmeister<br />
• Erstellung des Jahresabschlusses und Erläuterung auf der Mitgliederversammlung<br />
• die Abstimmung des Termins mit den Kassenprüfern<br />
• Erstellung von Kalkulationen<br />
• Vorlage von Vorschlägen über Preisgestaltungen an den Ausschuss.<br />
4
3.2. im Bereich Wirtschaftsbetrieb:<br />
• Organisation des Wirtschaftsbetriebs<br />
• Abrechnung der Barkasse<br />
• Aufrechterhaltung der Hygiene<br />
• Laufende Bestandskontrolle der Warenbestände<br />
• Einkauf von Speisen und Getränken für den Wirtschafts- und Festbetrieb<br />
• Organisation von Auf- und Abbau einschließlich der Dekoration von<br />
Schützenfesten<br />
• weitere durch den Ausschuss oder den Vorstand im Einzelfall zugewiesene<br />
Aufgaben.<br />
VII. „Team Öffentlichkeitsarbeit“<br />
1. Das „Team Öffentlichkeitsarbeit“ besteht aus:<br />
• Schriftführer = Teamleiter<br />
• stellvertretender Schriftführer<br />
• Jugendschriftführer<br />
• weiteren Mitgliedern nach Ermessen des Teamleiters.<br />
2. Schriftführer und stellvertretender Schriftführer werden turnusmäßig auf der ordentlichen<br />
Mitgliederversammlung für die Dauer von 2 Jahren gewählt. Der Jugendschriftführer wird<br />
turnusmäßig auf der ordentlichen Jugendhauptversammlung für die Dauer von 2 Jahren gewählt.<br />
3. Schriftführer und stellvertretender Schriftführer haben folgende Aufgaben:<br />
• Anfertigung von Protokollen der Mitgliederversammlung und der Ausschusssitzungen<br />
• Führen des allgemeinen Schriftverkehrs nach Weisung der Mitgliederversammlung,<br />
des Vorstands und des Ausschusses<br />
• Korrespondenz mit Mitgliedern wegen der Mitgliederverwaltung.<br />
Der stellvertretende Schriftführer unterstützt den Schriftführer bei seinen Aufgaben und vertritt<br />
ihn im Falle seiner Verhinderung oder in seinem Auftrag.<br />
Der Jugendschriftführer unterstützt die Schriftführer mit dem Schwerpunkt auf dem Gebiet der<br />
Jugendarbeit.<br />
4. Das „Team Öffentlichkeitsarbeit“ hat folgende gemeinsame Aufgaben:<br />
• Erstellung von Presseberichten und Bildmaterialien<br />
• Kontaktpflege zu Presse und Gemeindeblatt<br />
• Kontaktpflege zur Verbands- und Kreisverbandszeitung<br />
• Erstellen von Berichten über Wettkämpfe, Meisterschaften etc. für Gemeindeblatt<br />
• regelmäßige Information der Vereinsmitglieder<br />
• Führung der Chronik des Vereins und aller Vereinsaktivitäten<br />
• Archivierung der Protokolle der Mitgliederversammlung und der Ausschusssitzungen<br />
• Erstellung von Werbe- und Informationsmaterial<br />
• Entwerfen von Plakaten und die Organisation des Aushangs<br />
• Einladung von befreundeten Vereinen zu Vereinsveranstaltungen<br />
• Führung des Terminkalenders zum Zwecke der Information der Mitglieder und<br />
Öffentlichkeitsarbeit<br />
• Gestaltung und Betreuung einer Internet-Präsentation des Vereins<br />
• Erstellen von Programmen für Vereinsveranstaltungen<br />
• Mitarbeit bei der Jugendwerbung der „Jugendleitung“<br />
• Mitarbeit bei der Akquisition von Sponsoren gemeinsam mit dem Vorstand<br />
5
• Durchführung weiterer durch die Mitgliederversammlung, den Vorstand und den<br />
Ausschuss zugewiesener Aufgaben.<br />
VIII. „Team Aussenanlagen“<br />
Das „Team Aussenanlagen“ hat die Aufgabe, die Aussenanlage zu pflegen und Instand zu halten.<br />
Es wird auf unbestimmte Zeit vom Ausschuss gewählt. Es hat die Verantwortung für alle<br />
Gerätschaften und sorgt für die Sauberkeit rund um das Schützenhaus.<br />
Bei umfangreichen Arbeiten wird ein Arbeitsdienst eingeführt.<br />
Verabschiedet auf der Mitgliederversammlung am 13. Oktober 2006<br />
<strong>Holzmaden</strong>, den<br />
_____________________ _____________________<br />
Oberschützenmeister Schützenmeister<br />
Robert Jaritz Tobias Rasper<br />
6
Mitglieder- und Ehrungsordnung<br />
der <strong>Schützengilde</strong> <strong>Holzmaden</strong> e.V.<br />
Die Mitgliederversammlung beschließt folgende Mitglieder- und Ehrungsordnung:<br />
I. Mitgliedschaft<br />
Der Verein hat ordentliche Mitglieder, Jugendmitglieder und Ehrenmitglieder.<br />
Ordentliche Mitglieder sind alle über 18 Jahre alte Mitglieder.<br />
Jugendmitglieder sind alle unter 18 Jahre alte Mitglieder.<br />
Für besondere Verdienste kann ein Mitglied, in Ausnahmefällen auch ein Nichtmitglied, zum<br />
Ehrenmitglied ernannt werden.<br />
II. Probezeit<br />
Der Verein nimmt das Mitglied zunächst für ein Jahr zur Probe auf.<br />
Die Mitgliedschaft wird danach unbefristet als ordentliche Mitgliedschaft fortgesetzt, es sei<br />
denn, dass dem Mitglied während der Probezeit schriftlich vom Oberschützenmeister die<br />
Beendigung der Mitgliedschaft mitgeteilt worden ist. Dann endet die Mitgliedschaft zu dem<br />
vom Oberschützenmeister mitgeteilten Zeitpunkt.<br />
III. Ernennung zum Ehrenmitglied<br />
3.1 Die Ehrenmitgliedschaft ist eine Auszeichnung des Mitglieds für besondere Verdienste<br />
um den Verein.<br />
3.2 Die Ernennung zum Ehrenmitglied erfolgt durch die Mitgliederversammlung auf<br />
Vorschlag des Ausschusses.<br />
3.3 Mitglieder, die nach dem nachfolgend beschriebenen Punktesystem 45 Punkte erreicht<br />
haben, werden vom Ausschuß als Ehrenmitglied vorgeschlagen:<br />
3.2.1 Oberschützenmeister 1,8 Punkte pro Jahr<br />
3.2.2 Funktionäre / Ausschuss 1,4 Punkte pro Jahr<br />
3.2.3 Haus- und Schießdienst 0,95 Punkte pro Jahr<br />
3.2.4 Serien- und Rundenwettkampfschützen 0,95 Punkte pro Jahr<br />
3.2.5 Jugendausschuss 0,95 Punkte pro Jahr<br />
3.2.6 Mitglieder 0,65 Punkte pro Jahr<br />
3.4 Bei Mehrfachfunktionen gilt die höchste Einzelpunktzahl.<br />
3.5 Nichtmitglieder können mit ihrer Zustimmung zu Ehrenmitgliedern ernannt werden.<br />
Dafür sollen strenge Maßstäbe angewandt werden und nur besonders herausragende<br />
Leistungen für den Verein und den Vereinszweck gewürdigt werden.<br />
3.6 Als äußeres Zeichen der Ernennung erhält das Ehrenmitglied eine Urkunde und eine<br />
Ehrennadel in Gold mit Goldrand.<br />
3.7 Ehrenmitglieder sind vom Standgeld befreit und haben bei Vereinsveranstaltungen freien<br />
Eintritt.<br />
IV. Beiträge<br />
Für die Mitgliedschaft werden folgende Beiträge pro Jahr erhoben:<br />
4.1 Mitglieder unter 18 Jahre � 20,00<br />
4.2 Mitglieder über 18 Jahre � 45,00<br />
4.3 Ehepaar � 65,00<br />
4.4 Ehepaar mit Kindern (unter 18 Jahre) � 75,00<br />
4.5 Ehrenmitglieder � 20,00<br />
4.6 Ehrenmitglieder mit Ehepartner � 40,00<br />
1
4.7 Der Jahresbeitrag wird im ersten Halbjahr eingezogen.<br />
4.8 Änderungen von Konten müssen bis 1. Februar des laufenden Jahres mitgeteilt werden.<br />
4.9 Kosten für Rücklastschrift der Abbuchung werden mit � 5,- in Rechnung gestellt.<br />
4.10 Mit dem vollendeten 18. Lebensjahr erlischt der Jugend- bzw. Familienbeitrag. Ohne<br />
Antrag wird der Vollmitgliedsbeitrag von dem bis dahin bekannten Konto abgebucht.<br />
4.11 Im Jahr, in dem das Mitglied das 18. Lebensjahr vollendet hat, wird der jeweils<br />
günstigere Beitrag abgebucht.<br />
V. Arbeitsdienst für Mitglieder<br />
Jedes Mitglied ist angehalten, mindestens 10 Stunden im Jahr Arbeitsdienst an Gebäude und<br />
Außenanlage zu leisten.<br />
VI. Ehrungen<br />
Bei 25 Jahren Mitgliedschaft erhält das Mitglied eine Nadel mit goldenem Kranz und<br />
silbernem Wappen.<br />
Bei 40 Jahren Mitgliedschaft erhält das Mitglied eine Nadel mit goldenem Kranz, goldenem<br />
Wappen und der Zahl „40“.<br />
Bei 50 Jahren Mitgliedschaft erhält das Mitglied eine Nadel mit goldenem Kranz,<br />
hervorgehobenem Wappen und der Zahl „50“.<br />
VII. Hochzeit<br />
Das Mitglied erhält ein Präsent zur Hochzeit.<br />
VIII. Trauerfall<br />
Der Verein schaltet für das verstorbene Mitglied eine Todesanzeige und legt Blumenschmuck<br />
auf seinem Grab nieder.<br />
Verabschiedet bei der Mitgliederversammlung am 13. Oktober 2006<br />
<strong>Holzmaden</strong>, den<br />
_____________________ _____________________<br />
Oberschützenmeister Schützenmeister<br />
Robert Jaritz Tobias Rasper<br />
2
<strong>Schützengilde</strong> <strong>Holzmaden</strong> e. V.<br />
<strong>Schützengilde</strong> <strong>Holzmaden</strong> e. V. - 73271 <strong>Holzmaden</strong><br />
Haus- und Schießdienstleistende<br />
Ehrenmitglieder<br />
Mitglieder ab 65 Jahren<br />
Chip-Card<br />
Befreiung vom Standgeld<br />
Liebes Mitglied,<br />
1.Vorsitzender:<br />
Robert Jaritz<br />
Brunnenwiesen 14<br />
73119 Zell u. A.<br />
Telefon (07164) 4690<br />
<strong>Holzmaden</strong>, 01.08.2006<br />
als Dankeschön für Deine Haus- und Schießdiensttätigkeit bzw. für Deine treue Mitgliedschaft<br />
im Verein oder als Ehrenmitglied erhältst Du von uns eine Chip-Card, die Dir das kostenlose<br />
Benutzen der Schießstände ermöglicht.<br />
Bitte diese Karte vor dem Schießen dem Schießdienst vorzeigen, dann wird kein Standgeld<br />
erhoben. Alle übrigen Mitglieder, die nicht zu dem oben genannten Personenkreis zählen,<br />
müssen bei Benutzung der Schießsportanlagen Standgeld bezahlen.<br />
Wir haben diese Chip-Card eingeführt, weil viele Schießdienstleistende sich nicht sicher sind,<br />
von welchen Mitgliedern Standgeld zu berechnen ist.<br />
Sollte sich ein Mitglied in den kommenden Jahren entschließen, keinen Haus- und Schießdienst<br />
mehr zu machen und weder Ehrenmitglied noch über 65 Jahre alt sein, so bitten wie, die Chip-<br />
Card unaufgefordert an den Vorstand zurückzugeben.<br />
Auf unserer Schießsportanlage wünschen wir Euch viel Spass beim Training, bei den<br />
Wettkämpfen und hoffen auf eine gute Kameradschaft in unserem Schützenhaus am Wasen.<br />
Vielen herzlichen Dank für Eure Mitarbeit.<br />
Euer Oberschützenmeister<br />
Robert Jaritz
<strong>Schützengilde</strong> <strong>Holzmaden</strong> e. V.<br />
<strong>Schützengilde</strong> <strong>Holzmaden</strong> e. V. - 73271 <strong>Holzmaden</strong><br />
Der Ausschuss im Januar 2003<br />
Merkblatt zur Schützenhausbelegung<br />
Die Schützenhausbelegung ist in die Kategorien I – III eingestuft.<br />
Folgende Bedingungen sind in allen drei Kategorien einzuhalten.<br />
1.Vorsitzender:<br />
Robert Jaritz<br />
Brunnenwiesen 14<br />
73119 Zell u. A.<br />
Telefon (07164) 4690<br />
1. Die im Schützenhaus vorhandenen Getränke müssen verwendet und zum Listenpreis<br />
gekauft werden. Es dürfen keine zusätzlichen Getränke mitgebracht werden. Sekt etc. wird<br />
bei Bedarf besorgt.<br />
2. Die Personenzahl muss mindestens 25 betragen.<br />
3. Speisen müssen fertig zubereitet mitgebracht werden. In der Schützenhausküche dürfen die<br />
Speisen nur noch warmgehalten, jedoch nicht gekocht werden.<br />
4. Das Schützenhaus (Wirtschaft, Küche, Toiletten, Flur evtl. Schießhalle) ist danach zu<br />
reinigen – siehe Reinigungsblatt der Hausdienstleistenden. Für Beschädigungen an Mobilaar,<br />
Geschirr usw. hat der/die Benutzer/in aufzukommen.<br />
5. Das Schützenhaus kann nur dann privat genutzt werden, wenn an diesem Tag die Wirtschaft<br />
vom Verein aus nicht geöffnet hat.<br />
6. Bei jeder Benützung müssen mindestens zwei hausdiensterfahrene Mitglieder zusätzlich zu<br />
dem Veranstalter der privaten Feier dabei sein. Ein Hausdienstleistender darf nicht zu der<br />
privaten Feier eingeladen sein.<br />
Kategorie I<br />
Haus- und Schießdienstleistende, verdiente Mitglieder und Partner.<br />
Das Schützenhaus darf von den o. g. Personen zu Festlichkeiten genutzt werden. Miete bzw.<br />
eine Kostenpauschale wird nicht berechnet.<br />
Kategorie II<br />
Alle anderen Mitglieder (aktive und passive Mitglieder nicht Haus- und<br />
Schießdienstleistende). Das Schützenhaus darf von den o. g. Personen zu Festlichkeiten<br />
genutzt werden.<br />
Kosten: Pauschale für Wasser, Strom und Heizung 50,00 �<br />
Miete 80,00 �<br />
Kategorie III<br />
Verwandtschaft 1. Grades der Mitglieder (Elter, Geschwister, Ehepartner, Kinder)<br />
Das Schützenhaus darf von den o. g. Personen zu Festlichkeiten genutzt werden.<br />
Kosten: Pauschale für Wasser, Strom und Heizung 50,00 �<br />
Miete 150,00 �