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Schützengilde Holzmaden e. V.

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Satzung der <strong>Schützengilde</strong><br />

<strong>Holzmaden</strong> e.V.


Inhalt:<br />

• Organe des Vereins<br />

• Satzung<br />

• Geschäftsordnung<br />

• Finanzordnung<br />

• Mitglieder- und Ehrungsordnung<br />

• Jugendordnung<br />

• Anhang:<br />

- Datenschutzregelung<br />

- Merkblatt zur Schützenhausbelegung<br />

- Merkblatt zur Befreiung vom Standgeld


Team<br />

Schießleitung<br />

Sportleiter<br />

Schießleiter Kurzwaffen<br />

Schießleiter Langwaffen<br />

Organe des Vereins<br />

1.Kassenprüfer 2.Kassenprüfer<br />

1. Schützenmeister 2. Schützenmeister<br />

Team<br />

Jugendleitung<br />

1.Jugendleiter<br />

2.Jugendleiter<br />

Jugendsprecher<br />

Mitgliederversammlung<br />

Vorstandschaft<br />

Oberschützenmeister<br />

Ausschuss<br />

Team<br />

Wirtschaftsbetrieb,<br />

Finanz- u. Mitgliederverwaltung<br />

Kassierer<br />

Wirtschaftsführer<br />

Team<br />

Öffentlichkeitsarbeit<br />

1. Schriftführer<br />

2. Schriftführer


Vereinssatzung<br />

<strong>Schützengilde</strong> <strong>Holzmaden</strong> e.V.<br />

§ 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr<br />

1. Der Verein führt den Namen „<strong>Schützengilde</strong> <strong>Holzmaden</strong> e.V.“,<br />

abgekürzt „SGi <strong>Holzmaden</strong>“.<br />

2. Der Sitz des Vereins ist <strong>Holzmaden</strong>.<br />

3. Der Verein wurde am 27. Juli 1957 gegründet und ist im Vereinsregister beim Amtsgericht<br />

Kirchheim/Teck eingetragen.<br />

4. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.<br />

5. Der Verein ist Mitglied des Württembergischen Landessportbundes, sowie Mitglied des<br />

Württembergischen Landesschützenverbandes und damit mittelbares Mitglied des<br />

Deutschen Schützenbundes, deren Satzungen er anerkennt.<br />

§ 2 Zweck des Vereins<br />

1. Der Verein dient der Erhaltung, Förderung und Pflege des Schießens auf sportlicher und<br />

traditioneller Grundlage.<br />

Zur Erreichung dieses Zwecks nimmt der Verein folgende Aufgaben wahr:<br />

1.1 Unterhaltung des Schießbetriebes nach den Richtlinien des Deutschen Schützenbundes;<br />

1.2 Unterhaltung des Wirtschaftsbetriebes;<br />

1.3 Erhaltung der Vereinsanlage;<br />

1.4 Jugend- und Vereinsarbeit;<br />

1.5 Mitgestaltung des öffentlichen Lebens.<br />

2. Der Verein wird unter Wahrung der politischen und religiösen Freiheit seiner Mitglieder<br />

nach demokratischen Grundsätzen geführt.<br />

§ 3 Gemeinnützigkeit<br />

1. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des<br />

Abschnittes „steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung und zwar insbesondere<br />

durch Förderung des Schießsports. Der Verein ist selbstlos tätig, er verfolgt nicht in erster<br />

Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.<br />

2. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden.<br />

3. Die Mitglieder haben bei ihrem Ausscheiden und bei Auflösung des Vereins keinen<br />

Anspruch auf das Vereinsvermögen.<br />

4. Niemand darf durch Zuwendungen, die dem Zweck des Vereins fremd sind oder durch<br />

unangemessene Vergütungen begünstigt werden.<br />

§ 4 Mitgliedschaft<br />

Dem Verein gehören an:<br />

- Ordentliche Mitglieder und Mitglieder in der Probezeit<br />

- Jugendmitglieder<br />

- Ehrenmitglieder<br />

1


§ 5 Datenschutz<br />

1. Der Verein darf personenbezogene Daten seiner Mitglieder für die Erfüllung des<br />

Vereinszwecks speichern und nutzen.<br />

2. Der Verein darf personenbezogene Daten seiner Mitglieder für fremde Zwecke<br />

übermitteln oder nutzen, soweit dies zur Abwehr von Gefahren für die öffentliche<br />

Sicherheit und Ordnung oder zur Verfolgung von Straftaten erforderlich ist und zur<br />

Wahrung berechtigter Interesse eines Dritten.<br />

3. Der Verein darf personenbezogene Daten nicht für Zwecke der Werbung oder Forschung<br />

von Dritten nutzen.<br />

4. Der Verein hat sicherzustellen, dass die mit der Mitgliederverwaltung Beauftragten<br />

sämtliche Daten der Mitglieder nach Beendigung ihrer Aufgabe vollständig an den Verein<br />

oder von ihm benannte Dritte herausgeben und etwaige Kopien vernichten.<br />

§ 6 Erwerb der Mitgliedschaft<br />

1. Der Ausschuss entscheidet aufgrund des vom Bewerber schriftlich gestellten Antrages<br />

über die Aufnahme in den Verein und zwar zunächst für 12 Monate zur Probe. Er ist nicht<br />

verpflichtet dem Bewerber Gründe für die Ablehnung des Aufnahmeantrags bekannt zu<br />

geben.<br />

2. Mit seinem Antrag kennt der Bewerber die Satzung des Vereins und die von der<br />

Mitgliederversammlung beschlossenen Ordnungen an.<br />

3. Vor Ende der Probezeit entscheidet der Ausschuss über die endgültige Aufnahme des<br />

Mitglieds in den Verein.<br />

4. Anträge von Personen unter 18 Jahren müssen von seinen gesetzlichen Vertretern<br />

genehmigt sein.<br />

5. Der Bewerber ist verpflichtet, den vom Ausschuss festgesetzten Aufnahmebeitrag zu<br />

entrichten.<br />

§ 7 Beendigung der Mitgliedschaft<br />

1. Die Mitgliedschaft endet durch:<br />

1.1 Tod.<br />

1.2 während der Probezeit:<br />

durch die schriftliche Mitteilung des Oberschützenmeisters, dass der Ausschuss der<br />

Fortsetzung der Mitgliedschaft widersprochen hat. Dann endet die Mitgliedschaft zu<br />

dem bekannt gegebenen Zeitpunkt, spätestens mit Ablauf der Probezeit.<br />

1.3 Austritt des Mitglieds<br />

Der Austritt muss schriftlich erklärt werden und ist unter Einhaltung einer Frist von<br />

3 Monaten zum Kalenderjahresende zulässig. Er muss dem Oberschützenmeister<br />

zugestellt werden.<br />

Mitglieder, welche mit Vereinsämtern betraut waren, sind verpflichtet, vor ihrem<br />

Ausscheiden aus dem Verein Rechenschaft über ihre Tätigkeit für den Verein<br />

abzulegen. Zur Verfügung gestelltes Vereinseigentum muss spätestens zum Ende der<br />

Mitgliedschaft in ordnungsgemäßem Zustand zurückgegeben werden.<br />

1.4 Ausschluss durch den Ausschuss<br />

Der Ausschluss eines Mitgliedes erfolgt durch Beschluss, welchen der Ausschuss mit<br />

2/3 Mehrheit seiner Mitglieder fasst.<br />

Der Ausschluss des Mitglieds ist zulässig, wenn das Mitglied schwerwiegend oder<br />

nachhaltig gegen seine Mitgliedspflichten verstoßen hat, insbesondere den Verein<br />

schwer oder nachhaltig geschädigt hat.<br />

Dem Mitglied ist die Einleitung des Ausschlussverfahrens schriftlich mitzuteilen und<br />

unter Setzung einer angemessenen Frist, höchstens aber von einem Monat, rechtliches<br />

Gehör zu gewähren.<br />

2


Der Beschluss über den Ausschluss wird dem Mitglied schriftlich mitgeteilt.<br />

Gegen den Ausschluss ist die Berufung zulässig, welche innerhalb eines Monats nach<br />

Zugang des Ausschlussbeschlusses schriftlich beim Oberschützenmeister eingelegt<br />

werden muss. Über die Berufung entscheidet die Mitgliederversammlung.<br />

Wird ein unter 18 Jahre altes Mitglied ausgeschlossen, ist der Ausschlussbeschluss<br />

seinen gesetzlichen Vertretern mitzuteilen.<br />

1.5 automatische Streichung aus der Mitgliederliste<br />

Die automatische Streichung des Mitglieds aus der Mitgliederliste erfolgt, wenn es<br />

trotz zweimaliger schriftlicher Mahnung die Zahlung fälliger Mitgliedsbeiträge,<br />

Umlagen, Gebühren oder Ordnungsgelder unterläßt.<br />

Die erste Mahnung ist erst einen Monat nach Fälligkeit zulässig.<br />

Die zweite Mahnung ist einen Monat später mittels „Einschreiben mit Rückschein“ zu<br />

übermitteln; sie muss den Hinweis auf die bevorstehende Streichung enthalten. Diese<br />

tritt erst in Kraft, wenn nach dem Ablauf weiterer zweier Monate ab Zugang der<br />

zweiten Mahnung die Schuld nicht restlos getilgt ist. Die Streichung ist dem<br />

Betroffenen mitzuteilen.<br />

2. Mit Beendigung der Mitgliedschaft hat das Mitglied alle dem Verein gehörenden<br />

Gegenstände herauszugeben. Ein Zurückbehaltungsrecht des Mitglieds ist ausgeschlossen.<br />

§ 8 Rechte und Pflichten der Mitglieder<br />

1. Die Mitglieder haben die Rechte nach dieser Satzung, insbesondere das Recht:<br />

1.1 an den Versammlungen und Veranstaltungen des Vereines teilzunehmen;<br />

1.2 Anträge zu stellen;<br />

1.3 an den Wahlen der Vereinsorgane teilzunehmen;<br />

1.4 alle Einrichtungen des Vereins zu den gültigen Bedingungen in Anspruch zu<br />

nehmen.<br />

2. Wahlberechtigt sind alle Mitglieder ab 18 Jahre, bei der Wahl der Jugendleiter sind alle<br />

Mitglieder ab 16 Jahre wahlberechtigt.<br />

3. Jedes Mitglied hat das Recht auf Einsichtnahme in die Ergebnis- und<br />

Mitgliederversammlungsprotokolle.<br />

4. Die Mitglieder haben die Pflichten nach den Bestimmungen dieser Satzung, insbesondere<br />

sind sie verpflichtet,<br />

4.1 den Vereinszweck und die Aufgaben des Vereins zu fördern und die Beschlüsse der<br />

Organe des Vereins auszuführen und zu beachten<br />

4.2 die von der Mitgliederversammlung und vom Ausschuss beschlossenen Beiträge,<br />

Umlagen, Gebühren und Ordnungsgelder zu entrichten.<br />

§ 9 Organe des Vereins<br />

1. Die Mitgliederversammlung<br />

1.1 Die ordentliche Mitgliederversammlung findet jährlich statt.<br />

1.2 Die Einberufung hat unter Angabe der Tagesordnung spätestens 2 Wochen vor dem<br />

Termin durch Veröffentlichung im amtlichen Bekanntmachungsorgan der Gemeinde<br />

<strong>Holzmaden</strong> zu erfolgen.<br />

1.3 Anträge zur Tagesordnung sind mindestens 4 Wochen vor der Mitgliederversammlung<br />

beim Oberschützenmeister schriftlich einzureichen.<br />

1.4 Jede ordnungsgemäß einberufene Mitgliederversammlung ist beschlussfähig, soweit<br />

nicht nach Gesetz und Satzung andere Regelungen gelten.<br />

1.5.1 Die Mitgliederversammlung fasst ihre Beschlüsse grundsätzlich mit einfacher<br />

Mehrheit der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder.<br />

1.5.2 Änderungen und Ergänzungen der Satzung und die Gründung neuer Abteilungen<br />

bedürfen einer Mehrheit von 2/3 der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder.<br />

3


1.5.3 Beschlüsse gemäß Ziffer 1.7.9. (Auflösung und Verschmelzung des Vereins)<br />

bedürfen einer Mehrheit von 3/4 aller Mitglieder nach Maßgabe von § 12.<br />

1.6 Zur Einberufung außerordentlicher Mitgliederversammlungen sind der<br />

Oberschützenmeister oder seine Stellvertreter jederzeit befugt. Sie sind dazu<br />

verpflichtet, wenn mindestens 1/3 der stimmberechtigten Mitglieder dies schriftlich<br />

unter Angabe der Gründe beantragt oder der Ausschuss die Einberufung beschließt.<br />

Die Einberufung hat in gleicher Weise wie die der ordentlichen<br />

Mitgliederversammlung zu erfolgen.<br />

1.7 Die Mitgliederversammlung ist zuständig für:<br />

1.7.1 die Wahl von<br />

1.7.1.1 Oberschützenmeister auf unbestimmte Zeit<br />

1.7.1.2 Schützenmeistern und den weiteren Ausschussmitgliedern auf 2 Jahre<br />

1.7.1.3 zwei Kassenprüfern auf 2 Jahre.<br />

1.7.2 die Festsetzung des Mitgliedsbeitrags;<br />

1.7.3 die Entgegennahme der Berichte des Oberschützenmeisters, des Kassierers, der<br />

Kassenprüfer, des Schriftführers und der Berichte der Jugend;<br />

1.7.4 die Entlastung des Oberschützenmeisters, der Schützenmeister und des<br />

Ausschusses;<br />

1.7.5 die Berufung von Mitgliedern gegen den Ausschluss aus dem Verein;<br />

1.7.6 die Feststellung, Änderung und Ergänzung der Satzung;<br />

1.7.7 die Feststellung, Änderung und Ergänzung der Vereinsordnungen;<br />

1.7.7.1. Mitglieder- und Ehrungsordnung<br />

1.7.7.2 Geschäftsordnung<br />

1.7.7.3 Finanzordnung<br />

1.7.7.4 Datenschutzregelung<br />

1.7.8 die Zustimmung zu der von der Jugendmitgliederversammlung beschlossenen<br />

Jugendordnung und deren Änderungen und Ergänzungen;<br />

1.7.9 die Auflösung und Verschmelzung des Vereins;<br />

2. Der Vorstand<br />

Der Vorstand des Vereins im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem ersten Vorsitzenden<br />

(Oberschützenmeister) und seinen höchstens 2 Stellvertretern (Schützenmeister).<br />

Sie vertreten den Verein gerichtlich und außergerichtlich.<br />

Jedes Vorstandschaftsmitglied ist allein vertretungsberechtigt.<br />

Die Vertretungsbefugnis des Oberschützenmeisters ist nicht beschränkt.<br />

Bei Uneinigkeit der beiden Schützenmeister entscheidet der Ausschuss.<br />

3. Der Ausschuss<br />

3.1 Der Ausschuss besteht mindestens aus:<br />

- dem Oberschützenmeister<br />

- dem oder den Schützenmeistern<br />

- dem Sportleiter<br />

- dem Jugendleiter<br />

- dem Jugendsprecher<br />

- dem Kassierer<br />

- dem Schriftführer<br />

- dem Wirtschaftsführer.<br />

- Weitere Mitglieder können von der Mitgliederversammlung laut Geschäftsordnung<br />

gewählt werden.<br />

4


3.2 Der Ausschuss ist zuständig für:<br />

3.2.1 Beschlüsse über alle laufenden Angelegenheiten des Vereins, soweit nicht die<br />

Mitgliederversammlung oder der Vorstand zuständig sind;<br />

3.2.2 Festsetzung des Aufnahmebeitrags, der Gebühren, Umlagen und<br />

Ordnungsgelder;<br />

3.2.3 Durchführung der Beschlüsse der Mitgliederversammlung;<br />

3.3 Beschlussfähigkeit und Beschlussfassung regelt die Geschäftsordnung.<br />

3.4 Ausschussmitglieder können mit Ausnahme des Oberschützenmeisters in<br />

Doppelfunktion auch als Schützenmeister gewählt werden; in diesem Fall besitzt der<br />

Gewählte nur eine Stimme.<br />

3.5 Die Ausschussmitglieder können zu ihrer Unterstützung weitere Personen<br />

hinzuziehen, welche als „Team-Mitglieder“ bezeichnet werden. Diese haben kein<br />

Stimmrecht im Ausschuss.<br />

4. Die Kassenprüfer<br />

Die Kassenprüfer überprüfen jährlich die Finanz- und Vermögensverwaltung des Vereins<br />

und legen gegenüber der Mitgliederversammlung Rechenschaft ab.<br />

§ 10 Protokolle<br />

Über Mitgliederversammlungen und Ausschusssitzungen ist ein Protokoll zu führen, dass<br />

vom Schriftführer und dem Versammlungsleiter zu unterzeichnen ist.<br />

§ 11 Beiträge, Gebühren, Ordnungsgelder und Umlagen<br />

Der Verein erhebt von den Mitgliedern Beiträge, Gebühren, Ordnungsgelder und Umlagen.<br />

§ 12 Auflösung und Verschmelzung<br />

1. Die Auflösung oder Verschmelzung des Vereins kann nur in einer zu diesem Zweck<br />

einberufenen Mitgliederversammlung mit einer Mehrheit von _ aller wahlberechtigten<br />

Mitglieder erfolgen. In diesem Fall ist Briefwahl zulässig.<br />

2. Im Falle der Auflösung des Vereins ist dessen Vermögen mit Zustimmung des<br />

Finanzamtes auf die örtliche Gemeindeverwaltung zu übertragen, mit der Auflage, es<br />

treuhänderisch zu verwalten bis es für die in dieser Satzung bestimmten Zwecke wieder<br />

verwendet werden kann. Sollte innerhalb von 5 Jahren kein Nachfolgeverein gegründet<br />

sein, so hat die Gemeinde mit Zustimmung des Finanzamtes das Vermögen für andere<br />

gemeinnützige Zwecke zu verwenden.<br />

3. Die treuhänderische Verwaltung erfolgt durch die Gemeindeverwaltung <strong>Holzmaden</strong>.<br />

§ 13 Sonstige Festlegungen<br />

1. Soweit Personenangaben in dieser Satzung und den Unterordnungen in maskuliner Form<br />

formuliert sind, gelten sie in gleicher Weise auch für weibliche Personen.<br />

2. Es bestehen folgende Regelungen:<br />

Geschäftsordnung<br />

Finanzordnung<br />

Mitglieder- und Ehrungsordnung<br />

Jugendordnung<br />

Datenschutzregelung.<br />

3. Die Jugendordnung wird durch die Jugendhauptversammlung beschlossen.<br />

5


§ 14 Inkrafttreten<br />

Die vorstehende Neufassung der Satzung wurde durch die Mitgliederversammlung<br />

am 13. Oktober 2006 in <strong>Holzmaden</strong> beschlossen.<br />

Verabschiedet bei der Mitgliederversammlung am 13. Oktober 2006<br />

<strong>Holzmaden</strong>, den<br />

_____________________ _____________________<br />

Oberschützenmeister Schützenmeister<br />

Robert Jaritz Tobias Rasper<br />

6


Finanzordnung<br />

der <strong>Schützengilde</strong> <strong>Holzmaden</strong> e.V.<br />

Die Mitgliederversammlung beschließt folgende Finanzordnung:<br />

I. Grundsätze<br />

1. Mittel des Vereins dürfen nur zur Erreichung der satzungsgemäßen Ziele und des<br />

Vereinszweckes aufgewendet werden.<br />

2. Die Finanzwirtschaft des Vereins ist sparsam zu führen.<br />

3. Die Finanzordnung hat unter anderem den Zweck, die in der Geschäftsordnung festgelegte<br />

Organisationsstruktur zu ermöglichen und die Finanzwirtschaft des Vereins transparent zu<br />

machen.<br />

II. Geschäftsführungsbefugnis und Vertretungsberechtigung des Vorstands<br />

Rechtsgeschäfte des Vorstands bedürfen der Zustimmung<br />

a) des Ausschusses bei einem Wert von mehr als 2.000,- � ,<br />

b) der Mitgliederversammlung bei einem Wert von mehr als 10.000 �,<br />

c) der Mitgliederversammlung, wenn ein Kredit über den üblichen Überziehungskredit<br />

hinaus erforderlich ist.<br />

III. Kassenvollmacht<br />

Der Vorstand erteilt dem Kassierer Kassenvollmacht.<br />

Der Kassierer ist berechtigt, zur besseren Arbeitsorganisation mit Zustimmung des<br />

Oberschützenmeisters Teilaufgaben an Mitglieder des Teams „Finanz- und<br />

Mitgliederverwaltung“ zu delegieren. Die Aufgabenverteilung bedarf der Schriftform.<br />

IV. Zahlungsverkehr<br />

Der Zahlungsverkehr ist möglichst bargeldlos über die Konten des Vereins abzuwickeln.<br />

Für jede Einnahme und Ausgabe muss ein Beleg in den Büchern vorhanden sein.<br />

V. Buchhaltung<br />

Für die Buchhaltung des Vereins ist das eingeführte Buchhaltungsprogramm zu benutzen.<br />

Die Vereinskasse muss stets übersichtlich und aktuell geführt werden und jederzeit einen<br />

zutreffenden Überblick über Kassenstand-, Einnahme- und Ausgabenrechnung gewährleisten.<br />

Die gesetzlichen Regeln der Buchhaltung für Vereine sind zu beachten.<br />

VI. Spenden<br />

Spenden sind buchhalterisch getrennt zu führen.<br />

Verabschiedet bei der Mitgliederversammlung am 13. Oktober 2006<br />

<strong>Holzmaden</strong>, den<br />

_____________________ _____________________<br />

Oberschützenmeister Schützenmeister<br />

Robert Jaritz Tobias Rasper<br />

1


Jugendordnung<br />

der <strong>Schützengilde</strong> <strong>Holzmaden</strong> e.V.<br />

Die Jugendhauptversammlung beschließt folgende Jugendordnung:<br />

I. Allgemeine Grundsätze<br />

Der Vereinsjugend gehören alle Mitglieder des Vereins bis zur Vollendung des<br />

21.Lebensjahres an.<br />

Die Jugend des <strong>Schützengilde</strong> <strong>Holzmaden</strong> e.V. führt und verwaltet sich im Rahmen der<br />

Satzung der <strong>Schützengilde</strong> <strong>Holzmaden</strong> e.V. selbst.<br />

Sie entscheidet eigenverantwortlich über die Verwendung der ihr zufließenden Mittel.<br />

II. Organe<br />

Die Organe der Vereinsjugend sind die Jugendhauptversammlung und der<br />

Jugendausschuss.<br />

III. Die Jugendhauptversammlung<br />

Die Jugendhauptversammlung wählt turnusmäßig für die Dauer von 2 Jahren<br />

• den Jugendsprecher<br />

• den Jugendschriftführer<br />

• den Jugendkassierer<br />

• die 2 Beisitzer<br />

Die Jugendhauptversammlung macht der ordentlichen Mitgliederversammlung<br />

Vorschläge für die Wahl des 1., 2. und 3. Jugendleiters.<br />

Die Jugendhauptversammlung wird stets vor der ordentlichen Mitgliederversammlung<br />

mit einer Frist von 2 Wochen unter Bekanntgabe der Tagesordnung im Mitteilungsblatt<br />

der Gemeinde <strong>Holzmaden</strong> durch den Jugendausschuss einberufen.<br />

Der Jugendsprecher leitet die Jugendhauptversammlung.<br />

Die Jugendhauptversammlung beschließt über die Entlastung des Jugendausschusses per<br />

Handzeichen, wenn nicht ein Mitglied geheime Abstimmung beantragt.<br />

Stimmberechtigt sind alle Jugendmitglieder zwischen 12 und 21 Jahren.<br />

Die Jugendhauptversammlung fasst ihre Beschlüsse mit einfacher Mehrheit, soweit die<br />

Satzung und diese Jugendordnung nicht andere Mehrheiten vorsehen.<br />

IV. Der Jugendausschuss<br />

Der Jugendausschuss hat die Aufgaben gemäß Ziffer V.2.4 der Geschäftsordnung.<br />

Er besteht aus folgenden Personen:<br />

1. erster Jugendleiter<br />

2. zweiter Jugendleiter<br />

3. dritter Jugendleiter<br />

4. Jugendsprecher<br />

5. Stellvertreter des Jugendsprecher<br />

6. Jugendschriftführer<br />

7. Jugendkassier<br />

8. zwei Beisitzer<br />

1


Die Protokoll- und Kassenführung muss, wenn kein Jugendschriftführer oder<br />

Jugendkassier gewählt wurde, durch den Kassier oder Schriftführer des Vereins erfolgen.<br />

Protokoll und Kassenbücher sind getrennt vom Hauptverein zu führen.<br />

V. Jugendsprecher und stellvertretende Jugendsprecher<br />

Der Jugendsprecher vertritt die Interessen der Vereinsjugend im Verein und im<br />

Ausschuss.<br />

Er ist stimmberechtigtes Mitglied im Ausschuss.<br />

Der Jugendsprecher berichtet in der Mitgliederversammlung und in der<br />

Jugendhauptversammlung über für den Verein bedeutsame aussersportliche Aktivitäten<br />

und trägt die Vorschläge der Jugendhauptversammlung zur Wahl der Jugendleiter in der<br />

Mitgliederversammlung vor.<br />

Der stellvertretende Jugendsprecher vertritt den Jugendsprecher bei Abwesenheit oder<br />

Verhinderung.<br />

Als Jugendsprecher ist wählbar, wer das 14.Lebensjahr vollendet hat.<br />

VI. Die Jugendleiter<br />

Der oder die Jugendleiter haben die Aufgaben gemäß Ziffer V.2.1 der Geschäftsordnung.<br />

Sie berichten insbesondere in der Mitgliederversammlung über das vergangene Sportjahr.<br />

VII. Der Jugendschriftführer<br />

Über die Sitzungen des Jugendausschusses und der Jugendhauptversammlung ist vom<br />

Jugendschriftführer ein Protokoll zu führen, welches vom Jugendsprecher und<br />

Jugendschriftführer zu unterschreiben ist.<br />

Jedes Jugendausschussmitglied erhält von dem Protokoll eine Kopie.<br />

Der Jugendschriftführer hat über die vergangene Jugendhauptversammlung und die<br />

Beschlüsse des Jugendausschusses in der Mitgliederversammlung und in der<br />

Jugendhauptversammlung zu berichten.<br />

VIII. Der Jugendkassier<br />

Der Jugendkassier ist für die gesamte Jugendkasse verantwortlich.<br />

Er führt das Kassenbuch, welches von den Kassenprüfern des Hauptvereins kontrolliert<br />

wird.<br />

Der Jugendkassierer hat über Einnahmen und Ausgaben, sowie den aktuellen Stand der<br />

Jugendkasse in der Mitgliederversammlung und in der Jugendhauptversammlung zu<br />

berichten.<br />

Als Jugendkassier ist wählbar, wer das 18.Lebensjahr vollendet hat.<br />

IX. Die Beisitzer<br />

Die Beisitzer unterstützen den Jugendausschuss bei Organisation und Durchführung von<br />

Jugendaktivitäten. Desweiteren sind die Beisitzer für die Organisation von Pflege und<br />

Instandhaltung des Jugendraumes zuständig.<br />

Als Beisitzer ist wählbar, wer zwischen 12 und 16 Jahre alt ist.<br />

X. Informationsrecht des Vorstands<br />

Der Vereinsvorstand ist berechtigt, sich jederzeit über die Geschäftsführung der<br />

Vereinsjugend zu informieren.<br />

Dazu erteilen die Organe der Vereinsjugend die erforderlichen Auskünfte.<br />

2


XI. Änderung und Ergänzung der Jugendordnung<br />

Änderungen und Ergänzungen der Jugendordnung beschließt die<br />

Jugendhauptversammlung auf ordentlichen oder außerordentlichen Sitzungen mit einer<br />

Mehrheit von 2/3 der anwesenden Jugendmitglieder.<br />

XII. Inkrafttreten der Jugendordnung<br />

Die Jugendordnung tritt mit der Eintragung der Neufassung der Vereinssatzung in das<br />

Vereinsregister in Kraft.<br />

Verabschiedet bei der Mitgliederversammlung am 13.10.2006<br />

<strong>Holzmaden</strong> den, ……………<br />

__________________ _____________________ _________________<br />

Oberschützenmeister 1. Jugendleiter Jugendsprecher<br />

Robert Jaritz Benjamin Hauk Sven Gruber<br />

3


Datenschutzregelung<br />

der <strong>Schützengilde</strong> <strong>Holzmaden</strong> e.V.<br />

1. Mit dem Beitritt eines Mitglieds nimmt der Verein seine personenbezogenen Daten,<br />

z.B. Adresse, Alter, Bankverbindung etc. auf. Das Mitglied erklärt mit dem Beitritt dazu sein<br />

Einverständnis.<br />

Diese Daten werden in dem vereinseigenen EDV-System gespeichert, auf welches Vorstand,<br />

Kassenwart und Schriftführer Zugriff haben. Jedem Vereinsmitglied wird dabei eine<br />

Mitgliedsnummer zugeordnet. Die personenbezogenen Daten werden durch geeignete<br />

technische und organisatorische Maßnahmen vor unbefugter Kenntnisnahme Dritter<br />

geschützt.<br />

Sonstige Informationen zu den Mitgliedern und Informationen über Nichtmitglieder werden<br />

von dem Verein grundsätzlich nur erhoben, wenn sie zur Förderung des Vereinszweckes<br />

nützlich sind (z.B. Speicherung von Telefon- und Faxnummern einzelner Mitglieder) und<br />

keine Anhaltspunkte bestehen, dass schutzwürdige Interessen der betroffenen Person dem<br />

entgegenstehen.<br />

2. Als Mitglied des Württembergischen Schützenbunds ist der Verein verpflichtet, die Namen<br />

seiner Mitglieder an den Verband zu melden. Übermittelt werden außer dem Namen, die<br />

Adresse und das Geburtsdatum; bei Mitgliedern mit besonderen Aufgaben, z.B.<br />

Ausschussmitgliedern, die vollständige Adresse mit Telefonnummer, Email-Adresse sowie<br />

der Bezeichnung ihrer Funktion im Verein. Im Rahmen von Ligawettkämpfen oder sonstigen<br />

Turnieren meldet der Verein Ergebnisse und besondere Ereignisse an den Verband.<br />

3. Der Ausschuß macht besondere Ereignisse des Vereinslebens, insbesondere die<br />

Veranstaltung und die Ergebnisse von Turnieren sowie Feierlichkeiten am schwarzen Brett<br />

des Vereins und in der Vereinszeitschrift bekannt. Dabei können personenbezogene<br />

Mitgliederdaten veröffentlicht werden.<br />

Das einzelne Mitglied kann jederzeit gegenüber dem Ausschuß Einwände gegen eine solche<br />

Veröffentlichung seiner Daten vorbringen. In diesem Fall unterbleibt in Bezug auf dieses<br />

Mitglied eine weitere Veröffentlichung am schwarzen Brett und in der Vereinszeitschrift mit<br />

Ausnahme von Ergebnissen aus Ligawettkämpfen und Vereinsturnieren.<br />

Nur Ausschußmitglieder und solche Mitglieder, die im Verein eine besondere Funktion<br />

ausüben, welche die Kenntnis bestimmter Mitgliederdaten erfordert, erhalten eine<br />

Mitgliederliste mit den jeweils benötigten Mitgliederdaten ausgehändigt.<br />

Zur Wahrnehmung der satzungsmäßigen Rechte eines Antragsstellers gibt der Ausschuß<br />

gegen die schriftliche Versicherung, dass die Adressen nicht zu anderen Zwecken verwendet<br />

werden, eine Mitgliederliste mit Namen und Anschriften der Mitglieder an den Antragsteller<br />

aus oder gewährt Einsicht in das Mitgliederverzeichnis.<br />

1


4. Der Verein informiert das Mitteilungsblatt und eventuell auch den Teckboten sowie die<br />

Schützenzeitung über Turnierergebnisse und besondere Ereignisse. Solche Informationen<br />

werden überdies auf der Internetseite des Vereins gemäß der vom Mitglied unterzeichneten<br />

Einwilligungserklärung für die Veröffentlichung von Mitgliederdaten im Internet<br />

veröffentlicht.<br />

Das einzelne Mitglied kann jederzeit seine Einwilligung in die Erhebung, Verarbeitung und<br />

Nutzung seiner personenbezogenen Daten mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Der<br />

Widerruf ist schriftlich an den Vorsitzenden des Ausschusses zu richten. Im Falle des<br />

Widerrufs werden die Daten des widersprechenden Mitglieds durch den Verein nur noch<br />

erhoben, verarbeitet und genutzt, soweit dies gesetzlich zulässig ist. Der Verein benachrichtigt<br />

außerdem den Württembergischen Schützenbund über den Widerruf des Mitglieds, soweit<br />

dies erforderlich ist.<br />

5. Beim Austritt werden die personenbezogenen Daten des Mitglieds unverzüglich aus dem<br />

Mitgliederverzeichnis gelöscht. Personenbezogene Daten des früheren Mitglieds, welche die<br />

Buchhaltung und Kassenverwaltung betreffen, werden gemäß den steuergesetzlichen<br />

Bestimmungen bis zu zehn Jahre ab der schriftlichen Bestätigung des Austritts durch den<br />

Ausschuß aufbewahrt.<br />

6. Jedes Mitglied hat mit seinem Aufnahmeantrag die nachstehende Erklärung zu<br />

unterzeichnen, wobei ihm diese Datenschutzregelung ausgehändigt wird:<br />

„Ich willige ein, dass die <strong>Schützengilde</strong> <strong>Holzmaden</strong> e.V. meine personenbezogenen<br />

Daten wie in der mir zur Kenntnis gegebenen Datenschutzregelung beschrieben<br />

selbst oder durch Dritte erhebt, verarbeitet und nutzt. Von meinem<br />

Widerspruchsrecht habe ich Kenntnis genommen.<br />

2


Geschäftsordnung<br />

der <strong>Schützengilde</strong> <strong>Holzmaden</strong> e.V.<br />

Die Mitgliederversammlung beschließt folgende Geschäftsordnung:<br />

I. Der Vorstand<br />

1. Dem Vorstand obliegt die Leitung des Vereins. Er führt die Geschäfte des Vereins und<br />

vertritt ihn nach innen und außen.<br />

2. Der Vorstand ist insbesondere zuständig für:<br />

a) die Einberufung und Festlegung der Tagesordnung von Mitgliederversammlungen und<br />

Ausschusssitzungen sowie deren Leitung;<br />

b) die Durchführung der Beschlüsse von Mitgliederversammlung und Ausschuss, ggf.<br />

gemeinsam mit den jeweiligen Leitern der Teams;<br />

c) die Delegation von Aufgaben an die Teams;<br />

d) die Entgegennahme von Berichten der Teams und die Koordinierung der Teams<br />

untereinander;<br />

e) Kontrolle der Arbeit der Teams;<br />

. f) die Koordinierung der vom Verein wahrzunehmenden Termine;<br />

g) die Durchführung der Vereinsehrungen einschließlich der Antragstellung für<br />

Verbandsehrungen beim Verband;<br />

h) die Einladung von Ehrengästen zu Veranstaltungen;<br />

i) die Gewinnung von Sponsoren;<br />

k) die Abwicklung des Zuschusswesens;<br />

l) die Erstellung von Personal- und Dienstplänen.<br />

3. Der Vorstand hat den Ausschuss auf seinen Sitzungen über die wesentlichen<br />

Vereinsangelegenheiten seit der letzten Sitzung zu informieren.<br />

4. Die Mitglieder des Vorstands können ihre Aufgaben untereinander aufteilen. Sie fassen<br />

ihre Beschlüsse mit einfacher Mehrheit. Können sie sich nicht einigen, entscheidet der<br />

Ausschuss.<br />

II. Der Ausschuss<br />

1. Der Ausschuss besteht aus den Mitgliedern gemäß § 9 Ziffer 3 der Satzung sowie aus<br />

weiteren Mitgliedern, welche von der Mitgliederversammlung gewählt werden.<br />

Diese Mitglieder haben Sitz und Stimme im Ausschuss.<br />

2. Der Oberschützenmeister beruft den Ausschuss zu mindestens 5 Sitzungen pro Jahr, unter<br />

Bekanntgabe der Tagesordnung, ein. Die Sitzungstermine sollen möglichst im voraus<br />

festgelegt werden. Darüber hinaus ist eine Sitzung einzuberufen, wenn mindestens drei<br />

Ausschussmitglieder oder der Oberschützenmeister oder ein Schützenmeister dies<br />

verlangen. Der Oberschützenmeister hat einen Punkt auf die Tagesordnungen der<br />

nächsten Ausschusssitzungen zu nehmen, wenn mindestens zwei Ausschussmitglieder<br />

dies verlangen.<br />

3. Der Ausschuss ist beschlussfähig, wenn mindestens sieben Mitglieder anwesend sind,<br />

unter denen sich der Oberschützenmeister oder ein Schützenmeister befinden<br />

muss. Die Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit der anwesenden Mitglieder gefaßt,<br />

mit Ausnahme solcher über den Ausschluss von Mitgliedern aus dem Verein, für die eine<br />

Mehrheit von 2/3 der anwesenden Mitglieder erforderlich ist.<br />

1


4. Die Sitzungen des Ausschusses sind in der Regel nicht öffentlich. Auf Vorschlag des<br />

Vorstands kann der Ausschuss Dritte als Gäste zu den Sitzungen hinzuziehen oder die<br />

Öffentlichkeit zulassen.<br />

5. Der Ausschuss kann zwischen den Mitgliederversammlungen Aufgaben und Kompetenzen<br />

an Teams neu ordnen. Er kann für teamübergreifende Aufgaben, z.B. Großveranstaltungen,<br />

Grundsatzfragen oder besondere Projekte Arbeitskreise gründen und diesen Kompetenzen,<br />

Aufgaben, Rechte und Pflichten zuteilen.<br />

6. Über die Ausschusssitzungen ist vom Schriftführer ein Ergebnisprotokoll zu führen, von dem<br />

jedes Ausschussmitglied eine Kopie erhält.<br />

III. Grundsätze für die Arbeit der Teams<br />

1. Zur Unterstützung der Vereinsführung werden für die nachstehend genannten<br />

Tätigkeitsbereiche „Teams„ gebildet für:<br />

• Wirtschaftsbetrieb, Finanz- und Mitgliederverwaltung<br />

• Öffentlichkeitsarbeit<br />

• Schießleitung<br />

• Jugendleitung<br />

• Aussenanlagen.<br />

2. Über die Aufgaben, Rechte und Pflichten der Teams sowie deren dauernde Änderung und<br />

Ergänzung beschließt der Ausschuss. Der Vorstand kann den Teams im Einzelfall kurzfristig<br />

abweichend von der dauernden Aufgabenverteilung einzelne Aufgaben zuweisen oder<br />

teamübergreifende Aufgaben zuordnen oder Arbeitskreise für teamübergreifende Projekte<br />

einrichten.<br />

3. Die Mitglieder der Teams werden von der Mitgliederversammlung gewählt oder vom<br />

Vorstand oder vom Ausschuss bestimmt nach Maßgabe dieser Geschäftsordnung. Die<br />

Mitwirkung in mehreren Teams ist zulässig, jedoch nicht als Teamleiter.<br />

4. Die Teams wählen aus ihrer Mitte den Teamleiter und seinen Stellvertreter, soweit diese<br />

Geschäftsordnung nicht die Wahl durch die Mitgliederversammlung vorsieht. Kann kein<br />

Teamleiter und Stellvertreter gefunden werden, übernehmen der Oberschützenmeister oder<br />

die Schützenmeister kommissarisch die Leitung des Teams, bis der Teamleiter bestellt<br />

worden ist. Sie können bis zur nächsten Mitgliederversammlung auch einen kommissarischen<br />

Teamleiter einsetzen, welcher bis zu seiner satzungsmäßigen Wahl durch die<br />

Mitgliederversammlung, jedoch im Ausschuss nur beratend tätig, sein kann.<br />

5. Der Teamleiter und sein Stellvertreter sind für die Erfüllung der Aufgaben des Teams<br />

gegenüber dem Vorstand verantwortlich.<br />

6. Die Teams arbeiten im Rahmen der Geschäftsordnung selbständig oder aufgrund der vom<br />

Vorstand zugewiesenen Kompetenzen. Die Teamleiter richten die Organisation ihrer Teams<br />

eigenverantwortlich im Interesse des Vereins ein.<br />

7. Jedes Team führt nach eigenem Ermessen Sitzungen durch. Davon ist der<br />

Oberschützenmeister rechtzeitig vor der Sitzung unter Übersendung der geplanten<br />

Tagesordnung zu unterrichten. Wenn der Oberschützenmeister seinerseits Punkte zur<br />

Tagesordnung benannt hat, sind die Teams verpflichtet, sich damit zu befassen und ggf.<br />

darüber zu beschließen. Der Oberschützenmeister ist berechtigt, an den Sitzungen der Teams<br />

teilzunehmen und zu jedem Tagesordnungspunkt das Wort zu ergreifen.<br />

8. Der Teamleiter oder das von ihm beauftragte Mitglied des Teams ist verpflichtet, über die<br />

Sitzungen des Teams einen Vermerk mit den wesentlichen Ergebnissen zu verfassen, welcher<br />

dem Oberschützenmeister und den Schützenmeistern unverzüglich zur Kenntnis zu geben ist.<br />

Der Teamleiter ist auch verpflichtet, über die Arbeit der Teams fortlaufend auf den<br />

Ausschusssitzungen zu unterrichten.<br />

2


IV. Das „Team Schießleitung“<br />

1. Das „Team Schießleitung“ besteht aus:<br />

• Sportleiter = Teamleiter<br />

• Schießleiter Langwaffen = Stellvertretender Sportleiter<br />

• Schießleiter Kurzwaffen = Stellvertretender Sportleiter<br />

• weiteren Mitgliedern nach Ermessen des Sportleiters.<br />

Die Mitgliederversammlung wählt den Sportleiter und die Stellvertretenden Sportleiter<br />

turnusmäßig auf der ordentlichen Mitgliederversammlung jeweils für die Dauer von 2 Jahren.<br />

2. Die Sportleiter haben folgende Aufgaben:<br />

2.1 Sportleiter = Teamleiter<br />

2.1.1 Aufrechterhaltung des Schießbetriebs nach der Sport- und Standordnung des Deutschen<br />

Schützenbundes;<br />

2.1.2 Bildung und Organisation des „Teams Schießleitung„;<br />

2.1.3 Organisation der Vereinsmeisterschaften;<br />

2.1.4 Meldung der Meisterschaftsergebnisse.<br />

2.2 Schießleiter Langwaffen = stellvertretender Sportleiter<br />

2.2.1 Verantwortung für die Langwaffenmannschaften<br />

2.2.2 Betreuung der Langwaffenanlage<br />

2.3 Schießleiter Kurzwaffen = stellvertretender Sportleiter<br />

2.3.1 Verantwortung für die Kurzwaffenmannschaften<br />

2.3.2 Betreuung der Kurzwaffenanlage<br />

2.4 gemeinsame Aufgaben der Sportleiter sind:<br />

2.4.1 Organisation außerordentlicher schießsportlicher Veranstaltungen<br />

2.4.2 Aufbereiten und Weitermelden der schießsportlichen Ergebnisse an das „Team<br />

Öffentlichkeitsarbeit“<br />

V. Das „Team Jugendleitung“<br />

1. Das „Team Jugendleitung“ besteht aus:<br />

• erster Jugendleiter = Teamleiter<br />

• zweiter Jugendleiter = stellvertretender Teamleiter<br />

• dritter Jugendleiter<br />

• Jugendsprecher und seine Stellvertreter<br />

• Jugendausschuss<br />

Nach Anhörung des Jugendsprechers werden die Jugendleiter auf der ordentlichen<br />

Mitgliederversammlung für die Dauer von 2 Jahren gewählt.<br />

3


2. Das „Team Jugendleitung“ hat folgende Aufgaben:<br />

2.1 erster Jugendleiter = Teamleiter<br />

2.1.1 Ausübung der Aufsichtspflicht über die Jungschützen<br />

2.1.2 Training und Beaufsichtigung der Jugend im Schießbetrieb<br />

2.1.3 Gestaltung und Betreuung der Freizeitaktivitäten<br />

2.1.4 Werbung jugendlicher Mitglieder<br />

2.1.5 Ansprechpartner des Vereins für die Eltern der Jungschützen<br />

2.1.6 Bericht über sportliche Aktivitäten in der Mitgliederversammlung<br />

2.2 zweiter und dritter Jugendleiter<br />

2.2.1. Unterstützung und Vertretung des 1.Jugendleiters bei allen Aufgaben und Pflichten.<br />

2.3 Jugendsprecher und sein(e) Stellvertreter<br />

Der Jugendsprecher vertritt die Interessen der Jugend im Verein und im Ausschuss.<br />

Stellvertretende Jugendsprecher unterstützen den Jugendsprecher bei seinen Aufgaben und<br />

vertreten ihn im Falle seiner Verhinderung.<br />

2.4 Jugendausschuss<br />

Der Jugendausschuss hat die Aufgabe, die Jugendleiter bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben<br />

zu unterstützen nach Maßgabe der Jugendordnung.<br />

VI. Das „Team Finanz- und Wirtschaftsverwaltung“<br />

1. Das „Team Finanz- und Wirtschaftsverwaltung“ besteht aus<br />

• Kassierer = Teamleiter<br />

• Wirtschaftsführer = stellvertretender Teamleiter<br />

• weiteren Mitgliedern nach Ermessen des Teamleiters.<br />

2. Die Mitgliederversammlung wählt den Kassierer und den Wirtschaftsführer turnusmäßig auf<br />

der ordentlichen Mitgliederversammlung jeweils für die Dauer von 2 Jahren.<br />

3. Das Team Finanz- und Wirtschaftsverwaltung hat folgende Aufgaben:<br />

3.1. im Bereich Finanzverwaltung<br />

• Organisation des Finanzwesens<br />

• Mitgliederverwaltung<br />

• Einrichtung und Pflege der Buchhaltung mit Rechnungswesen und der<br />

allgemeinen Finanzverwaltung des Vereins<br />

• Zusammenarbeit mit Finanzbehörden und Steuerberater<br />

• Abwicklung des Zahlungsverkehrs einschließlich des Einzugs der<br />

Mitgliedsbeiträge und Gebühren sowie Rechnungsstellung aller Forderungen des<br />

Vereins<br />

• Abwicklung des Zuschusswesens in Abstimmung mit dem Oberschützenmeister<br />

• Kassenführung<br />

• Kontenverwaltung<br />

• Vermögensverwaltung<br />

• Einrichtung und Überwachung des Versicherungsschutzes in Abstimmung mit<br />

dem Oberschützenmeister<br />

• Erstellung des Jahresabschlusses und Erläuterung auf der Mitgliederversammlung<br />

• die Abstimmung des Termins mit den Kassenprüfern<br />

• Erstellung von Kalkulationen<br />

• Vorlage von Vorschlägen über Preisgestaltungen an den Ausschuss.<br />

4


3.2. im Bereich Wirtschaftsbetrieb:<br />

• Organisation des Wirtschaftsbetriebs<br />

• Abrechnung der Barkasse<br />

• Aufrechterhaltung der Hygiene<br />

• Laufende Bestandskontrolle der Warenbestände<br />

• Einkauf von Speisen und Getränken für den Wirtschafts- und Festbetrieb<br />

• Organisation von Auf- und Abbau einschließlich der Dekoration von<br />

Schützenfesten<br />

• weitere durch den Ausschuss oder den Vorstand im Einzelfall zugewiesene<br />

Aufgaben.<br />

VII. „Team Öffentlichkeitsarbeit“<br />

1. Das „Team Öffentlichkeitsarbeit“ besteht aus:<br />

• Schriftführer = Teamleiter<br />

• stellvertretender Schriftführer<br />

• Jugendschriftführer<br />

• weiteren Mitgliedern nach Ermessen des Teamleiters.<br />

2. Schriftführer und stellvertretender Schriftführer werden turnusmäßig auf der ordentlichen<br />

Mitgliederversammlung für die Dauer von 2 Jahren gewählt. Der Jugendschriftführer wird<br />

turnusmäßig auf der ordentlichen Jugendhauptversammlung für die Dauer von 2 Jahren gewählt.<br />

3. Schriftführer und stellvertretender Schriftführer haben folgende Aufgaben:<br />

• Anfertigung von Protokollen der Mitgliederversammlung und der Ausschusssitzungen<br />

• Führen des allgemeinen Schriftverkehrs nach Weisung der Mitgliederversammlung,<br />

des Vorstands und des Ausschusses<br />

• Korrespondenz mit Mitgliedern wegen der Mitgliederverwaltung.<br />

Der stellvertretende Schriftführer unterstützt den Schriftführer bei seinen Aufgaben und vertritt<br />

ihn im Falle seiner Verhinderung oder in seinem Auftrag.<br />

Der Jugendschriftführer unterstützt die Schriftführer mit dem Schwerpunkt auf dem Gebiet der<br />

Jugendarbeit.<br />

4. Das „Team Öffentlichkeitsarbeit“ hat folgende gemeinsame Aufgaben:<br />

• Erstellung von Presseberichten und Bildmaterialien<br />

• Kontaktpflege zu Presse und Gemeindeblatt<br />

• Kontaktpflege zur Verbands- und Kreisverbandszeitung<br />

• Erstellen von Berichten über Wettkämpfe, Meisterschaften etc. für Gemeindeblatt<br />

• regelmäßige Information der Vereinsmitglieder<br />

• Führung der Chronik des Vereins und aller Vereinsaktivitäten<br />

• Archivierung der Protokolle der Mitgliederversammlung und der Ausschusssitzungen<br />

• Erstellung von Werbe- und Informationsmaterial<br />

• Entwerfen von Plakaten und die Organisation des Aushangs<br />

• Einladung von befreundeten Vereinen zu Vereinsveranstaltungen<br />

• Führung des Terminkalenders zum Zwecke der Information der Mitglieder und<br />

Öffentlichkeitsarbeit<br />

• Gestaltung und Betreuung einer Internet-Präsentation des Vereins<br />

• Erstellen von Programmen für Vereinsveranstaltungen<br />

• Mitarbeit bei der Jugendwerbung der „Jugendleitung“<br />

• Mitarbeit bei der Akquisition von Sponsoren gemeinsam mit dem Vorstand<br />

5


• Durchführung weiterer durch die Mitgliederversammlung, den Vorstand und den<br />

Ausschuss zugewiesener Aufgaben.<br />

VIII. „Team Aussenanlagen“<br />

Das „Team Aussenanlagen“ hat die Aufgabe, die Aussenanlage zu pflegen und Instand zu halten.<br />

Es wird auf unbestimmte Zeit vom Ausschuss gewählt. Es hat die Verantwortung für alle<br />

Gerätschaften und sorgt für die Sauberkeit rund um das Schützenhaus.<br />

Bei umfangreichen Arbeiten wird ein Arbeitsdienst eingeführt.<br />

Verabschiedet auf der Mitgliederversammlung am 13. Oktober 2006<br />

<strong>Holzmaden</strong>, den<br />

_____________________ _____________________<br />

Oberschützenmeister Schützenmeister<br />

Robert Jaritz Tobias Rasper<br />

6


Mitglieder- und Ehrungsordnung<br />

der <strong>Schützengilde</strong> <strong>Holzmaden</strong> e.V.<br />

Die Mitgliederversammlung beschließt folgende Mitglieder- und Ehrungsordnung:<br />

I. Mitgliedschaft<br />

Der Verein hat ordentliche Mitglieder, Jugendmitglieder und Ehrenmitglieder.<br />

Ordentliche Mitglieder sind alle über 18 Jahre alte Mitglieder.<br />

Jugendmitglieder sind alle unter 18 Jahre alte Mitglieder.<br />

Für besondere Verdienste kann ein Mitglied, in Ausnahmefällen auch ein Nichtmitglied, zum<br />

Ehrenmitglied ernannt werden.<br />

II. Probezeit<br />

Der Verein nimmt das Mitglied zunächst für ein Jahr zur Probe auf.<br />

Die Mitgliedschaft wird danach unbefristet als ordentliche Mitgliedschaft fortgesetzt, es sei<br />

denn, dass dem Mitglied während der Probezeit schriftlich vom Oberschützenmeister die<br />

Beendigung der Mitgliedschaft mitgeteilt worden ist. Dann endet die Mitgliedschaft zu dem<br />

vom Oberschützenmeister mitgeteilten Zeitpunkt.<br />

III. Ernennung zum Ehrenmitglied<br />

3.1 Die Ehrenmitgliedschaft ist eine Auszeichnung des Mitglieds für besondere Verdienste<br />

um den Verein.<br />

3.2 Die Ernennung zum Ehrenmitglied erfolgt durch die Mitgliederversammlung auf<br />

Vorschlag des Ausschusses.<br />

3.3 Mitglieder, die nach dem nachfolgend beschriebenen Punktesystem 45 Punkte erreicht<br />

haben, werden vom Ausschuß als Ehrenmitglied vorgeschlagen:<br />

3.2.1 Oberschützenmeister 1,8 Punkte pro Jahr<br />

3.2.2 Funktionäre / Ausschuss 1,4 Punkte pro Jahr<br />

3.2.3 Haus- und Schießdienst 0,95 Punkte pro Jahr<br />

3.2.4 Serien- und Rundenwettkampfschützen 0,95 Punkte pro Jahr<br />

3.2.5 Jugendausschuss 0,95 Punkte pro Jahr<br />

3.2.6 Mitglieder 0,65 Punkte pro Jahr<br />

3.4 Bei Mehrfachfunktionen gilt die höchste Einzelpunktzahl.<br />

3.5 Nichtmitglieder können mit ihrer Zustimmung zu Ehrenmitgliedern ernannt werden.<br />

Dafür sollen strenge Maßstäbe angewandt werden und nur besonders herausragende<br />

Leistungen für den Verein und den Vereinszweck gewürdigt werden.<br />

3.6 Als äußeres Zeichen der Ernennung erhält das Ehrenmitglied eine Urkunde und eine<br />

Ehrennadel in Gold mit Goldrand.<br />

3.7 Ehrenmitglieder sind vom Standgeld befreit und haben bei Vereinsveranstaltungen freien<br />

Eintritt.<br />

IV. Beiträge<br />

Für die Mitgliedschaft werden folgende Beiträge pro Jahr erhoben:<br />

4.1 Mitglieder unter 18 Jahre � 20,00<br />

4.2 Mitglieder über 18 Jahre � 45,00<br />

4.3 Ehepaar � 65,00<br />

4.4 Ehepaar mit Kindern (unter 18 Jahre) � 75,00<br />

4.5 Ehrenmitglieder � 20,00<br />

4.6 Ehrenmitglieder mit Ehepartner � 40,00<br />

1


4.7 Der Jahresbeitrag wird im ersten Halbjahr eingezogen.<br />

4.8 Änderungen von Konten müssen bis 1. Februar des laufenden Jahres mitgeteilt werden.<br />

4.9 Kosten für Rücklastschrift der Abbuchung werden mit � 5,- in Rechnung gestellt.<br />

4.10 Mit dem vollendeten 18. Lebensjahr erlischt der Jugend- bzw. Familienbeitrag. Ohne<br />

Antrag wird der Vollmitgliedsbeitrag von dem bis dahin bekannten Konto abgebucht.<br />

4.11 Im Jahr, in dem das Mitglied das 18. Lebensjahr vollendet hat, wird der jeweils<br />

günstigere Beitrag abgebucht.<br />

V. Arbeitsdienst für Mitglieder<br />

Jedes Mitglied ist angehalten, mindestens 10 Stunden im Jahr Arbeitsdienst an Gebäude und<br />

Außenanlage zu leisten.<br />

VI. Ehrungen<br />

Bei 25 Jahren Mitgliedschaft erhält das Mitglied eine Nadel mit goldenem Kranz und<br />

silbernem Wappen.<br />

Bei 40 Jahren Mitgliedschaft erhält das Mitglied eine Nadel mit goldenem Kranz, goldenem<br />

Wappen und der Zahl „40“.<br />

Bei 50 Jahren Mitgliedschaft erhält das Mitglied eine Nadel mit goldenem Kranz,<br />

hervorgehobenem Wappen und der Zahl „50“.<br />

VII. Hochzeit<br />

Das Mitglied erhält ein Präsent zur Hochzeit.<br />

VIII. Trauerfall<br />

Der Verein schaltet für das verstorbene Mitglied eine Todesanzeige und legt Blumenschmuck<br />

auf seinem Grab nieder.<br />

Verabschiedet bei der Mitgliederversammlung am 13. Oktober 2006<br />

<strong>Holzmaden</strong>, den<br />

_____________________ _____________________<br />

Oberschützenmeister Schützenmeister<br />

Robert Jaritz Tobias Rasper<br />

2


<strong>Schützengilde</strong> <strong>Holzmaden</strong> e. V.<br />

<strong>Schützengilde</strong> <strong>Holzmaden</strong> e. V. - 73271 <strong>Holzmaden</strong><br />

Haus- und Schießdienstleistende<br />

Ehrenmitglieder<br />

Mitglieder ab 65 Jahren<br />

Chip-Card<br />

Befreiung vom Standgeld<br />

Liebes Mitglied,<br />

1.Vorsitzender:<br />

Robert Jaritz<br />

Brunnenwiesen 14<br />

73119 Zell u. A.<br />

Telefon (07164) 4690<br />

<strong>Holzmaden</strong>, 01.08.2006<br />

als Dankeschön für Deine Haus- und Schießdiensttätigkeit bzw. für Deine treue Mitgliedschaft<br />

im Verein oder als Ehrenmitglied erhältst Du von uns eine Chip-Card, die Dir das kostenlose<br />

Benutzen der Schießstände ermöglicht.<br />

Bitte diese Karte vor dem Schießen dem Schießdienst vorzeigen, dann wird kein Standgeld<br />

erhoben. Alle übrigen Mitglieder, die nicht zu dem oben genannten Personenkreis zählen,<br />

müssen bei Benutzung der Schießsportanlagen Standgeld bezahlen.<br />

Wir haben diese Chip-Card eingeführt, weil viele Schießdienstleistende sich nicht sicher sind,<br />

von welchen Mitgliedern Standgeld zu berechnen ist.<br />

Sollte sich ein Mitglied in den kommenden Jahren entschließen, keinen Haus- und Schießdienst<br />

mehr zu machen und weder Ehrenmitglied noch über 65 Jahre alt sein, so bitten wie, die Chip-<br />

Card unaufgefordert an den Vorstand zurückzugeben.<br />

Auf unserer Schießsportanlage wünschen wir Euch viel Spass beim Training, bei den<br />

Wettkämpfen und hoffen auf eine gute Kameradschaft in unserem Schützenhaus am Wasen.<br />

Vielen herzlichen Dank für Eure Mitarbeit.<br />

Euer Oberschützenmeister<br />

Robert Jaritz


<strong>Schützengilde</strong> <strong>Holzmaden</strong> e. V.<br />

<strong>Schützengilde</strong> <strong>Holzmaden</strong> e. V. - 73271 <strong>Holzmaden</strong><br />

Der Ausschuss im Januar 2003<br />

Merkblatt zur Schützenhausbelegung<br />

Die Schützenhausbelegung ist in die Kategorien I – III eingestuft.<br />

Folgende Bedingungen sind in allen drei Kategorien einzuhalten.<br />

1.Vorsitzender:<br />

Robert Jaritz<br />

Brunnenwiesen 14<br />

73119 Zell u. A.<br />

Telefon (07164) 4690<br />

1. Die im Schützenhaus vorhandenen Getränke müssen verwendet und zum Listenpreis<br />

gekauft werden. Es dürfen keine zusätzlichen Getränke mitgebracht werden. Sekt etc. wird<br />

bei Bedarf besorgt.<br />

2. Die Personenzahl muss mindestens 25 betragen.<br />

3. Speisen müssen fertig zubereitet mitgebracht werden. In der Schützenhausküche dürfen die<br />

Speisen nur noch warmgehalten, jedoch nicht gekocht werden.<br />

4. Das Schützenhaus (Wirtschaft, Küche, Toiletten, Flur evtl. Schießhalle) ist danach zu<br />

reinigen – siehe Reinigungsblatt der Hausdienstleistenden. Für Beschädigungen an Mobilaar,<br />

Geschirr usw. hat der/die Benutzer/in aufzukommen.<br />

5. Das Schützenhaus kann nur dann privat genutzt werden, wenn an diesem Tag die Wirtschaft<br />

vom Verein aus nicht geöffnet hat.<br />

6. Bei jeder Benützung müssen mindestens zwei hausdiensterfahrene Mitglieder zusätzlich zu<br />

dem Veranstalter der privaten Feier dabei sein. Ein Hausdienstleistender darf nicht zu der<br />

privaten Feier eingeladen sein.<br />

Kategorie I<br />

Haus- und Schießdienstleistende, verdiente Mitglieder und Partner.<br />

Das Schützenhaus darf von den o. g. Personen zu Festlichkeiten genutzt werden. Miete bzw.<br />

eine Kostenpauschale wird nicht berechnet.<br />

Kategorie II<br />

Alle anderen Mitglieder (aktive und passive Mitglieder nicht Haus- und<br />

Schießdienstleistende). Das Schützenhaus darf von den o. g. Personen zu Festlichkeiten<br />

genutzt werden.<br />

Kosten: Pauschale für Wasser, Strom und Heizung 50,00 �<br />

Miete 80,00 �<br />

Kategorie III<br />

Verwandtschaft 1. Grades der Mitglieder (Elter, Geschwister, Ehepartner, Kinder)<br />

Das Schützenhaus darf von den o. g. Personen zu Festlichkeiten genutzt werden.<br />

Kosten: Pauschale für Wasser, Strom und Heizung 50,00 �<br />

Miete 150,00 �

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