Merkblatt Einführung in die Pensionskasse - Züriwerk
Merkblatt Einführung in die Pensionskasse - Züriwerk
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<strong>Pensionskasse</strong><br />
<strong>Merkblatt</strong><br />
<strong>Pensionskasse</strong> Züriwerk<br />
Entstehungsgeschichte:<br />
Bis Ende Jahr 1996 waren wir als angeschlossene Unternehmung (A.U.) bei der Versicherungskasse der Stadt<br />
Zürich. So konnten wir weder bei der Anlagepolitik mitbestimmen noch hatten wir e<strong>in</strong> Mitspracherecht beim<br />
Verteilen der Gew<strong>in</strong>ne. Wir konnten nichts daran ändern, dass <strong>die</strong> Versicherungskasse den angeschlossenen<br />
Unternehmungen nur den vom BVG (Gesetz für berufliche Vorsorge) vorgeschriebenen M<strong>in</strong>destz<strong>in</strong>s gutschrieb.<br />
Deshalb beschloss der Stiftungsrat, e<strong>in</strong>e eigene teilautonome <strong>Pensionskasse</strong> zu gründen.<br />
Was heisst „teilautonom“<br />
Das Kapital für <strong>die</strong> Altersvorsorge wird durch den Stiftungsrat der <strong>Pensionskasse</strong> angelegt. Er zahlt auch <strong>die</strong><br />
Renten. Die Risiken h<strong>in</strong>gegen werden durch e<strong>in</strong>e Versicherung, der Mobiliar, abgedeckt:<br />
Nicht autonom s<strong>in</strong>d <strong>die</strong><br />
unkalkulierbaren Risiken wie Invalidität durch Krankheit oder Unfall <strong>Pensionskasse</strong>n-<br />
Invalidenrente<br />
Vorzeitiger Tod (also vor der Pensionierung) der z.B. e<strong>in</strong>e Witwen-,<br />
Witwer- und/oder K<strong>in</strong>derrente auslösen würde. Diese Risiken versichern<br />
wir bei der Mobiliar. D.h. wir zahlen den so genannten Risikobeitrag<br />
an <strong>die</strong> Mobiliar. Er ist auf der Lohnabrechnung separat aufgeführt.<br />
Autonom ist das kalkulierbare<br />
Risiko<br />
Altersrenten werden aufgrund der bis zur Pensionierung ersparten<br />
und verz<strong>in</strong>sten Beitragszahlungen berechnet. Bei der Pensionierung<br />
wird das gesamte Kapital sichergestellt und daraus <strong>die</strong> Altersrenten<br />
überwiesen. Das Ungewisse ist hier, welches Alter <strong>die</strong> Pensionierten<br />
erreichen. Überschreiten sie e<strong>in</strong> bestimmtes Alter (ca. 80 Jahre), bedeutet<br />
das, dass <strong>die</strong> <strong>Pensionskasse</strong> mehr Renten bezahlt, als für <strong>die</strong>se<br />
Person e<strong>in</strong>bezahlt und zusammen mit dem Z<strong>in</strong>s dem <strong>in</strong>dividuellen<br />
Konto gutgeschrieben worden ist.<br />
Es gibt hauptsächlich zwei verschiedene <strong>Pensionskasse</strong>n-Systeme. Das e<strong>in</strong>e ist das Beitragsprimat, das andere<br />
das Leistungsprimat.<br />
Beim Beitragsprimat werden nebst der Freizügigkeitsleistung des früheren Arbeitsgebers <strong>die</strong> Altersgutschriften<br />
der/des Versicherten, <strong>die</strong> Beiträge der Arbeitgeber<strong>in</strong> und <strong>die</strong> Z<strong>in</strong>sen e<strong>in</strong>em <strong>in</strong>dividuellen Konto<br />
gutgeschrieben. Bei der Pensionierung wird das bis dah<strong>in</strong> aufgehäufte Kapital <strong>in</strong> e<strong>in</strong>e regelmässige Rente<br />
umgerechnet oder bei Kapitalbezug ausgezahlt.<br />
Die <strong>Pensionskasse</strong> überweist nun monatlich <strong>die</strong> Rente bis zum Tod. Sie trägt das Risiko, wenn jemand älter<br />
wird als der Durchschnitt und sie profitiert, wenn jemand vor Erreichen des Durchschnittsalters stirbt und<br />
weder Lebenspartner- noch Waisenrenten auszuzahlen s<strong>in</strong>d.<br />
Beim Leistungsprimat, das <strong>die</strong> Versicherungskasse der Stadt Zürich früher verwendete, wurde von e<strong>in</strong>er anwartschaftlichen<br />
Rente ausgegangen. Es wurde ausgerechnet, wie viel Rente jemand erhalten soll, z.B. 60 %<br />
vom letzten Lohn, und darauf basierend wurden <strong>die</strong> monatlichen Abzüge gerechnet. So kam es, dass man<br />
bei jeder Lohnerhöhung e<strong>in</strong>en E<strong>in</strong>kauf für <strong>die</strong> höhere Rente leisten musste, was bei steigendem Alter immer<br />
teurer wurde. So musste man schnell e<strong>in</strong>mal 10’000 bis 20‘000 Franken und mehr pro Lohnerhöhung abzahlen,<br />
damit als Rente <strong>die</strong> 60 % des letzten Lohnes gewährleistet blieben.<br />
Das Leistungsprimat war vor allem für ältere ArbeitnehmerInnen e<strong>in</strong> schweres Handicap. Sie mussten grosse<br />
Summen an Kapital mitbr<strong>in</strong>gen und oft hatten Arbeitgeber <strong>in</strong> den Statuten vorgesehen, dass sie sich bei<br />
E<strong>in</strong>käufen beteiligen. Je älter jemand war, desto teurer kam <strong>die</strong>se Person den Arbeitgeber, was bewirkte,<br />
dass ältere ArbeitnehmerInnen nicht mehr e<strong>in</strong>gestellt wurden, selbst wenn sie für den Job bestens qualifiziert<br />
waren. Das Leistungsprimat wurde mittlerweile bei den meisten <strong>Pensionskasse</strong>n, auch bei Stadt und<br />
Kanton Zürich, abgeschafft.<br />
erstellt: Beatrice Oehler / 1.11.2005 <strong>in</strong> Kraft / Anzahl Seiten: 1.5.2013 / 5<br />
freigegeben: Sab<strong>in</strong>e Santer / 1.5.2013 Dokuname / Version: E<strong>in</strong>führung <strong>in</strong> <strong>die</strong> <strong>Pensionskasse</strong><br />
Züriwerk – Stiftung für Menschen mit geistiger Beh<strong>in</strong>derung im Kanton Zürich
<strong>Pensionskasse</strong><br />
<strong>Merkblatt</strong><br />
Organisation der <strong>Pensionskasse</strong> Züriwerk<br />
Die <strong>Pensionskasse</strong> ist e<strong>in</strong>e eigene, unabhängige Stiftung mit e<strong>in</strong>em eigenen Stiftungsrat. Der setzt sich paritätisch,<br />
also zu gleichen Teilen, zusammen aus zwei Arbeitnehmer- und zwei Arbeitgebervertretern. Die Personen<br />
werden im Informationsorgan der <strong>Pensionskasse</strong>, dem „Forum“, bekannt gegeben.<br />
Die ArbeitnehmervertreterInnen s<strong>in</strong>d <strong>die</strong> AnsprechpartnerInnen für Fragen rund um <strong>die</strong> <strong>Pensionskasse</strong>. Auch<br />
Wünsche, Ideen und Themen für <strong>die</strong> <strong>Pensionskasse</strong>n<strong>in</strong>fos, das „Forum“, nehmen sie gerne entgegen.<br />
Neuwahlen werden alle vier Jahre abgehalten, also im Jahr 2012 für <strong>die</strong> Periode von 2013 bis 2016, usw. Die<br />
ArbeitgebervertreterInnen werden vom Stiftungsrat Züriwerk ernannt.<br />
Mit welchen Firmen ausserhalb Züriwerk arbeitet <strong>die</strong> <strong>Pensionskasse</strong> zusammen<br />
Walser Vorsorge AG<br />
ist für <strong>die</strong> Buchhaltung der <strong>Pensionskasse</strong> zuständig, erstellt <strong>die</strong> Versicherungsausweise;<br />
überprüft, ob unsere Leistungen dem Gesetz entsprechen<br />
Zentex AG<br />
prüft als Revisionsstelle <strong>die</strong> Arbeit der Walser Vorsorge AG, erstell den Revisionsbericht<br />
für den Stiftungsrat der <strong>Pensionskasse</strong> und für das kantonale<br />
Amt für berufliche Vorsorge<br />
Auxor SA<br />
ist unsere Expert<strong>in</strong> für alle komplizierten Versicherungsfragen. Sie prüft auch<br />
unser Reglement und ob wir unsere Leistungen bei Arbeitsunfähigkeit oder<br />
nach der Pensionierung auch erbr<strong>in</strong>gen können<br />
Covasys AG<br />
obliegt <strong>die</strong> optimale Anlage unseres Kapitals nach den Anlagevorschriften,<br />
<strong>die</strong> der Stiftungsrat der <strong>Pensionskasse</strong> erlassen hat<br />
Bank Julius Baer AG<br />
ist unsere Depotbank: hier werden alle Wertschriften aufbewahrt<br />
Zürcher Kantonalbank<br />
Kantonale und Bundesämter<br />
für unser Kontokorrentkonto: alle Prämien und Freizügigkeitsleistungen von<br />
früheren Arbeitgebern werden auf <strong>die</strong>ses Konto überwiesen, alle Rechnungen<br />
und Renten wie auch <strong>die</strong> Freizügigkeitsleistungen des austretenden<br />
Personals werden ab <strong>die</strong>sem Konto bezahlt. Die Überschüsse gehen an <strong>die</strong><br />
Bank Baer zum Anlegen <strong>in</strong> Aktien, Obligationen, etc.<br />
prüfen, ob dem Gesetz Genüge getan wird und ob <strong>die</strong> <strong>Pensionskasse</strong> gesund<br />
ist. Bei e<strong>in</strong>er Unterdeckung z.B. reagieren sie sofort und verlangen Sanierungsmassnahmen<br />
Aufgaben des Stiftungsrats<br />
Der Stiftungsrat der <strong>Pensionskasse</strong> trifft sich <strong>in</strong> der Regel zweimal jährlich. Er überprüft <strong>die</strong> Jahresrechnung,<br />
<strong>die</strong> von der Walser Vorsorge AG erstellt wird und bespricht <strong>die</strong> Verwendung der Überschüsse mit dem Verantwortlichen<br />
der Walser und mit dem Revisor. Der Revisor prüft <strong>die</strong> Buchhaltung, <strong>die</strong> E<strong>in</strong>haltung der Vorschriften<br />
im Reglement und überwacht <strong>die</strong> gesetzeskonforme Bildung der Reserven.<br />
Der Stiftungsrat legt <strong>die</strong> Verz<strong>in</strong>sung der Guthaben fest unter Berücksichtigung der Vorschriften.<br />
Der Stiftungsrat legt <strong>die</strong> Anlagekriterien fest, zusammen mit unserem Berater bei der Vermögensberatung<br />
Covasys AG. Dabei gilt es, das Börsengeschehen zu beobachten, sich zu <strong>in</strong>formieren über <strong>die</strong> wirtschaftlichen<br />
und f<strong>in</strong>anzpolitischen Entwicklungen <strong>in</strong> der Vergangenheit und <strong>in</strong> der nächsten Zukunft.<br />
Der Stiftungsrat ist verantwortlich dafür, dass <strong>die</strong> Risiken dem Vorsorgezweck angepasst s<strong>in</strong>d. Bei grobfahrlässigem<br />
Verhalten haftet der Stiftungsrat persönlich.<br />
Wohneigentum<br />
Bezug von Alterskapital: Für den Erwerb von Wohneigentum kann das Alterskapital, das bis zum 50. Altersjahr<br />
angespart wurde, bezogen werden. Dieses Kapital wird bei Bezug versteuert. Wird das Wohneigentum<br />
wieder verkauft, muss <strong>die</strong>ser Betrag der aktuellen <strong>Pensionskasse</strong> zurückerstattet werden (Grundbuche<strong>in</strong>trag).<br />
Dann allerd<strong>in</strong>gs erhält man auch den Steuerbetrag wieder zurück.<br />
Verpfändung von Alterskapital: Wenn <strong>die</strong> Hypothekarz<strong>in</strong>sen tragbar s<strong>in</strong>d, kann man der Bank das Alterskapital<br />
verpfänden. So bleibt das Alterskapital <strong>in</strong> der <strong>Pensionskasse</strong> und wird auch verz<strong>in</strong>st. Die Bank hat e<strong>in</strong><br />
Pfandrecht darauf, wenn <strong>die</strong> Hypo-Z<strong>in</strong>sen nicht bezahlt werden. Es werden ke<strong>in</strong>e Steuern fällig; im Gegenteil,<br />
<strong>die</strong> Hypothekarz<strong>in</strong>sen können vom E<strong>in</strong>kommen abgezogen werden.<br />
E<strong>in</strong>führung <strong>in</strong> <strong>die</strong> <strong>Pensionskasse</strong> Seite 2 von 5
<strong>Pensionskasse</strong><br />
<strong>Merkblatt</strong><br />
Wer wird bei der <strong>Pensionskasse</strong> versichert<br />
Seit der Gesetzesrevision für Berufliche Vorsorge (BVG) wurde <strong>die</strong> E<strong>in</strong>stiegsgrenze gesenkt. Nun müssen alle<br />
<strong>in</strong> <strong>die</strong> <strong>Pensionskasse</strong> e<strong>in</strong>treten, <strong>die</strong> e<strong>in</strong>en Lohn von m<strong>in</strong>destens Fr. 21'060.— (2013) pro Jahr ver<strong>die</strong>nen. Angestellte<br />
ab e<strong>in</strong>em Invaliditätsgrad ab 70 % können der <strong>Pensionskasse</strong> nicht beitreten.<br />
Wie werden <strong>die</strong> <strong>Pensionskasse</strong>n-Prämien berechnet<br />
Altersgutschriften: Vom Jahreslohn wird der Koord<strong>in</strong>ationsabzug (entspricht <strong>in</strong> etwa der AHV-Altersrente, im<br />
Jahr 2013: Fr. 24'570.—) abgezogen. Das ergibt das versicherte E<strong>in</strong>kommen. Darauf werden <strong>die</strong> Prämien<br />
gerechnet (siehe Art. 23.1 des <strong>Pensionskasse</strong>n-Reglements). Die Arbeitgeber<strong>in</strong> übernimmt <strong>die</strong> Differenz zu<br />
den jährlichen Altersgutschriften gemäss Art. 6.<br />
Risikoprämien: Die Risikoprämien s<strong>in</strong>d <strong>die</strong> Versicherungsprämien für <strong>die</strong> Invaliditäts- und Todesfallversicherung.<br />
Sie werden zwischen den ArbeitnehmerInnen und der Arbeitgeber<strong>in</strong> aufgeteilt. Die ArbeitnehmerInnen<br />
bezahlen zur Zeit 1,5 % und <strong>die</strong> Arbeitgeber<strong>in</strong> 3 %.<br />
Zusatzbeiträge: Unter besonderen Umständen müssen Zusatzbeiträge erhoben werden. Im Jahr 2009 ist der<br />
Deckungsbeitrag <strong>in</strong>folge der schlechten Börsensituation auf unter 100 % gesunken. Versicherte und Arbeitgeber<strong>in</strong><br />
äufneten mit e<strong>in</strong>en paritätischen Zusatzbeitrag <strong>die</strong> Reserven, bis der Deckungsgrad von 100 % erreicht<br />
war. E<strong>in</strong> Deckungsgrad von 100 % bedeutet, dass das Guthaben der Versicherten „gedeckt“ ist. Würden<br />
alle Angestellten zum gleichen Zeitpunkt austreten, könnte allen ihr Guthaben mitgegeben werden.<br />
Versicherungsausweis<br />
Der Versicherungsausweis mit den aktuellen Daten wird ungefähr mit dem Lohn Februar oder März des<br />
neuen Jahres verteilt. Er wird von der Walser Vorsorge AG erstellt.<br />
Folgende Erläuterungen sollen helfen, <strong>die</strong> Angaben zu verstehen:<br />
Personaldaten:<br />
Bitte kontrollieren und Fehler oder Veränderungen melden.<br />
Alterskapital am Ende des Vorjahres:<br />
Total vorhandene E<strong>in</strong>lagen anfangs Jahr<br />
Altersgutschriften des laufenden Jahres<br />
Z<strong>in</strong>sgutschriften des laufenden Jahres<br />
Total vorhandenes Alterskapital Ende laufendes Jahr<br />
Altersguthaben BVG<br />
Lohndaten<br />
Grundlohn<br />
Versicherter Jahreslohn (Sparen und Risiko)<br />
Bedeutung:<br />
Guthaben am 1.1. auf eigenem Konto<br />
Altersgutschriften von AN und AG<br />
Z<strong>in</strong>sgutschrift auf dem Kapital per Ende letztem<br />
Jahr<br />
Kapital per Anfang Jahr + Beiträge<br />
laufendes Jahr + Z<strong>in</strong>sgutschrift<br />
Altersguthaben nach dem gesetzlich vorgeschriebenen<br />
M<strong>in</strong>imum<br />
Aktueller Jahreslohn<br />
Jahreslohn m<strong>in</strong>us Koord<strong>in</strong>ationsabzug<br />
(z.Z. Fr. 24'570.--, bzw. entsprechend dem Pensum.<br />
Jemandem mit e<strong>in</strong>em 60 % Pensum wird<br />
auch nur 60 % vom Koord<strong>in</strong>ationsabzug abgezogen<br />
= höherer versicherter Lohn)<br />
Versicherte Leistungen<br />
Die ersten drei Positionen beziehen sich auf <strong>die</strong> Leistungen zum Zeitpunkt der reglementarischen Pensionierung<br />
im Alter von 65 Jahren (Rücktrittsalter für <strong>die</strong> <strong>Pensionskasse</strong>).<br />
Das projizierte Alterskapital ist <strong>die</strong> Summe, <strong>die</strong> sich bei gleich bleibendem Beschäftigungsgrad und mit der<br />
jährlichen Verz<strong>in</strong>sung ergibt. Diese Summe ist re<strong>in</strong> hypothetisch, da sowohl der Lohn wie auch <strong>die</strong> Verz<strong>in</strong>sung<br />
immer wieder ändert. Für <strong>die</strong> effektiven Leistungen ist das Kapital massgebend, das zum Zeitpunkt der<br />
Pensionierung auf dem <strong>in</strong>dividuellen Konto ist.<br />
Die voraussichtliche jährliche Altersrente ergibt sich aus dem oben erwähnten Alterskapital. Ebenso <strong>die</strong><br />
jährliche Pensionierten-K<strong>in</strong>derrente. Zu den e<strong>in</strong>zelnen Positionen werden <strong>die</strong> Artikel-Nummern aus dem<br />
<strong>Pensionskasse</strong>n-Reglement angegeben. So kann man ohne langes Suchen auch <strong>die</strong> genaue Formulierung<br />
nachschauen.<br />
E<strong>in</strong>führung <strong>in</strong> <strong>die</strong> <strong>Pensionskasse</strong> Seite 3 von 5
<strong>Pensionskasse</strong><br />
<strong>Merkblatt</strong><br />
Die Altersleistungen bei vorzeitiger Pensionierung zeigen ungefähr <strong>die</strong> Renten, <strong>die</strong> man bei vorzeitiger Pensionierung<br />
erwarten kann. Sie s<strong>in</strong>d mit dem gesetzlich vorgeschriebenen Z<strong>in</strong>ssatz verz<strong>in</strong>st. Können <strong>die</strong> Guthaben<br />
höher verz<strong>in</strong>st werden, erhöht sich auch <strong>die</strong> Rente.<br />
Dann folgen <strong>die</strong> Leistungen bei Invalidität und an H<strong>in</strong>terlassene bei vorzeitigem Tod.<br />
Die F<strong>in</strong>anzierung h<strong>in</strong>gegen zeigt nicht nur <strong>die</strong> eigenen Beiträge, sondern auch jene der Arbeitgeber<strong>in</strong>. In<br />
den Spartopf gelangen nur <strong>die</strong> Sparbeiträge, <strong>die</strong> Risikobeiträge gehen an <strong>die</strong> Mobiliar für <strong>die</strong> Rentenversicherungen<br />
bei Invalidität oder vorzeitigem Tod. Allfälligen Zusatzbeiträge müssen jenem Zweck gutgeschrieben<br />
werden, für den sie erhoben wurden.<br />
Bemerkung<br />
Austrittsleistung per 31.12. des laufenden Jahres<br />
Maximal möglicher E<strong>in</strong>kauf<br />
Maximal möglicher Vorbezug für Wohneigentum<br />
Austrittsleistung per 1.1. . .<br />
Kapital per 1.1.ds. plus Z<strong>in</strong>s bis zum 31.12.ds.<br />
plus Sparbeiträge des laufenden Jahres.<br />
Für <strong>die</strong>sen Betrag ist man zu tief versichert. Diese<br />
Summe kann man e<strong>in</strong>zahlen (auch Raten möglich),<br />
wenn e<strong>in</strong>e höhere Versicherung angestrebt<br />
wird. Diese E<strong>in</strong>käufe können bei der Steuererklärung<br />
vom E<strong>in</strong>kommen abgezogen werden.<br />
kann zum Kauf von Wohneigentum (Selbstgebrauch)<br />
bezogen werden.<br />
Diese Angabe gewährleistet, dass <strong>die</strong> Versicherten<br />
aller <strong>Pensionskasse</strong>n periodisch (ca. alle drei<br />
Jahre) erfahren, wie gross ihr Alterskapital ist.<br />
Diese Angabe hat für uns ke<strong>in</strong>e Bedeutung, da<br />
wir ja jedes Jahr e<strong>in</strong>en aktuellen Ausweis erhalten.<br />
Die weiteren Angaben betreffen bestehende E<strong>in</strong>träge und betreffen nur jene, <strong>die</strong> bereits e<strong>in</strong>en<br />
Vorbezug getätigt haben.<br />
Pensionierung<br />
Vorzeitige Pensionierung ist ab zurückgelegtem 58. Altersjahr möglich. Auf dem Vorsorgeausweis, den wir<br />
jeweils Anfang des neuen Jahres erhalten, wird <strong>die</strong> voraussichtliche Rente für <strong>die</strong> sieben Jahre vor der Pensionierung<br />
mit 65 Jahren aufgelistet. So ist man jederzeit <strong>in</strong>formiert, wie hoch <strong>die</strong> Rente ungefähr se<strong>in</strong> wird.<br />
Die ordentliche Pensionierung bei der <strong>Pensionskasse</strong> Züriwerk erfolgt nach vollendetem 65. Altersjahr.<br />
Umwandlungssatz<br />
Mit dem Umwandlungssatz wird das Kapital <strong>in</strong> Renten umgewandelt. Ab dem 1. Januar 2013 kommen <strong>die</strong><br />
nachfolgenden Umwandlungssätze zur Anwendung:<br />
Alter<br />
Pensionierungsjahr<br />
2013 2014 2015 2016<br />
58 5.0 % 4.9 % 4.8 % 4.7 %<br />
59 5.2 % 5.1 % 5.0 % 4.9 %<br />
60 5.4 % 5.3 % 5.2 % 5.1 %<br />
61 5.6 % 5.5 % 5.4 % 5.3 %<br />
62 5.8 % 5.7 % 5.6 % 5.5 %<br />
63 6.0 % 5.9 % 5.8 % 5.7 %<br />
64 6.2 % 6.1 % 6.0 % 5.9 %<br />
65 6.4 % 6.3 % 6.2 % 6.1 %<br />
E<strong>in</strong>führung <strong>in</strong> <strong>die</strong> <strong>Pensionskasse</strong> Seite 4 von 5
<strong>Pensionskasse</strong><br />
<strong>Merkblatt</strong><br />
Kapitalauszahlung<br />
Wird das Alterssparkapital bis e<strong>in</strong> Jahr vor dem Altersrücktritt „gekündigt“, kann man es beim Austritt bar<br />
auszahlen lassen. Für Leute mit Erfahrung <strong>in</strong> Geldanlagen ist das sicher e<strong>in</strong>e <strong>in</strong>teressante Alternative. Allerd<strong>in</strong>gs<br />
gilt zu beachten, dass <strong>die</strong> Kündigung unwiderruflich ist. E<strong>in</strong>mal gekündigtes Alterskapital kann im<br />
Nachh<strong>in</strong>e<strong>in</strong> nicht mehr <strong>in</strong> e<strong>in</strong>e Rente umgewandelt, sondern muss <strong>in</strong> bar bezogen werden.<br />
Pensionierung<br />
Unabhängig davon, ob e<strong>in</strong>e Pensionierung vorzeitig oder zum offiziellen Zeitpunkt stattf<strong>in</strong>det, <strong>die</strong> Stelle<br />
muss gekündigt und der Austritt für <strong>die</strong> <strong>Pensionskasse</strong> ganz normal abgewickelt werden.<br />
Pensionierte im Züriwerk<br />
Die pensionierten Personen werden zentral erfasst und betreut. Sie erhalten <strong>die</strong> <strong>Pensionskasse</strong>n-Information<br />
„Forum“ zugestellt. In regelmässigen Abständen müssen sie e<strong>in</strong>e Lebensbesche<strong>in</strong>igung abgeben. Die Verantwortung<br />
dazu liegt bei der Geschäftsführung der <strong>Pensionskasse</strong> Züriwerk.<br />
Versicherungsfälle während der Anstellung<br />
(Zuständig für Schadenmeldungen ist <strong>die</strong> Geschäftsführung der <strong>Pensionskasse</strong>)<br />
Die Risikoversicherung der <strong>Pensionskasse</strong> erbr<strong>in</strong>gt folgende Leistungen:<br />
Prämienbefreiung: Bei Krankheits- oder Unfallabsenzen von länger als drei zusammenhängenden Monaten<br />
werden <strong>die</strong> Alterssparbeiträge sowohl für <strong>die</strong> versicherte Person wie auch für <strong>die</strong> Arbeitgeber<strong>in</strong> übernommen.<br />
Da <strong>die</strong> Anmeldung bei der Krankentaggeldversicherung <strong>in</strong>nert 30 Tagen gemacht werden muss, kann<br />
der Mobiliar e<strong>in</strong>e Kopie <strong>die</strong>ser Anmeldung gesandt werden; <strong>die</strong> Mobiliar stellt dann <strong>die</strong> nötigen Formulare<br />
zu.<br />
Invalidenrente: Wird e<strong>in</strong>e versicherte Person durch Krankheit erwerbsunfähig, kommt <strong>in</strong> den meisten Fällen<br />
e<strong>in</strong>e Invalidenrente zur Auszahlung, nach Ablauf der Kranken und <strong>in</strong> Ergänzung zur IV-Rente. Bei Unfällen ist<br />
<strong>die</strong> Unfallversicherung zuerst leistungspflichtig. Da auch <strong>die</strong> Unfallversicherung e<strong>in</strong>e lebenslange Rente bei<br />
Erwerbsunfähigkeit ausrichtet, übernimmt <strong>die</strong> Risikoversicherung der <strong>Pensionskasse</strong> höchstens <strong>die</strong> Differenz<br />
bis zur versicherten Summe. Alle Sozialversicherungen s<strong>in</strong>d <strong>in</strong> der Regel ergänzend leistungspflichtig.<br />
Witwen-, Witwer- und Waisenrenten: Stirbt e<strong>in</strong>e versicherte Person und h<strong>in</strong>terlässt e<strong>in</strong>e Familie (Ehepartner,<br />
Lebenspartner, K<strong>in</strong>der), leistet <strong>die</strong> Mobiliar <strong>die</strong> entsprechenden Renten.<br />
Die Verantwortung für <strong>die</strong> rechtzeitige Anmeldung sowie <strong>die</strong> Überwachung der korrekten Abwicklung liegt<br />
bei der Geschäftsführung. Die Aufgaben können an e<strong>in</strong> Werk delegiert werden.<br />
E<strong>in</strong>führung <strong>in</strong> <strong>die</strong> <strong>Pensionskasse</strong> Seite 5 von 5