04.01.2015 Aufrufe

Verbindlicher Antrag

Verbindlicher Antrag

Verbindlicher Antrag

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Vienna-Life Lebensversicherung AG<br />

Industriestr. 2 Postf. 169<br />

FL - 9487 Bendern<br />

Tel.: +423 235 0660<br />

Fax: +423 235 0669<br />

SELECTA 2000 - F3E<br />

<strong>Verbindlicher</strong> <strong>Antrag</strong><br />

für eine anteils-/ fondsgebunde LEBENSVERSICHERUNG (in Folge Fondsgebunde Lebensversicherung)<br />

nach den dafür gültigen allgemeinen Versicherungsbedingungen<br />

Zutreffendes bitte ⌧ ankreuzen!<br />

ERSTER VERSICHERUNGSNEHMER<br />

Familienname Titel, Vorname Beruf Geschlecht<br />

Geburtsdatum<br />

m w<br />

T M J<br />

Straße, Hausnummer Ort Postleitzahl Staatsbürgerschaft<br />

ZWEITER VERSICHERUNGSNEHMER<br />

Familienname Titel, Vorname Beruf Geschlecht<br />

m w<br />

Geburtsdatum<br />

T M J<br />

Straße, Hausnummer Ort Postleitzahl Staatsbürgerschaft<br />

Eingang<br />

Kontonummer<br />

Policennummer<br />

Vertrieb/Makler/Werber<br />

HINWEIS: Versicherungsnehmer ist bereits Kunde der Vienna Life:<br />

ja<br />

ERSTE VERSICHERTE PERSON 1.Versicherungsnehmer/in 2. Versicherungsnehmer/in Andere Person<br />

Familienname Titel, Vorname Beruf Geschlecht<br />

m w<br />

Geburtsdatum<br />

T M J<br />

Straße, Hausnummer Ort Postleitzahl Staatsbürgerschaft<br />

FRAGEN AN DIE ZU VERSICHERNDE PERSON 1 Bitte beantworten Sie jede Frage!<br />

Bestehen bereits Lebens-, Kranken- oder Unfall- JA Welche Versicherer Policennummer<br />

Versicherungen oder haben Sie welche<br />

NEIN<br />

beantragt<br />

Wurde jemals ein derartiger <strong>Antrag</strong> abgelehnt, JA Grund Versicherer Policennummer<br />

mit Erschwerung angenommen, zurückgestellt<br />

NEIN<br />

oder ein bestehender Vertrag gekündigt<br />

Sind Sie im Beruf oder in der Freizeit besonderen JA* Welcher Art<br />

Gefahren ausgesetzt (z.B. Umgang mit explosiven<br />

NEIN<br />

oder gesundheitsschädlichen Stoffen, Aufenthalt<br />

in Gefahrengebieten, Teilnahme an Wettbewerben,<br />

Tauchen tiefer als 40 Meter, Hänge-, Paragleiten,<br />

Fallschirmspringen, Ballonfahren,<br />

Extremsportarten)<br />

*( nur mit gesonderter Zustimmung des Versicherers)<br />

Gesundheitsfragen<br />

Sind Sie zurzeit arbeitsunfähig<br />

JA Wieso<br />

NEIN<br />

Hatten Sie in den letzten 5 Jahren einen Aufenthalt<br />

für mehr als eine Woche in einem Krankenhaus,<br />

Sanatorium oder in einer sonstigen Heilstätte<br />

Stehe Sie derzeit in ärztlicher Behandlung<br />

JA<br />

JA<br />

Wieso<br />

Seit wann Wieso<br />

NEIN<br />

NEIN<br />

Nehmen Sie regelmäßig Medikamente<br />

JA<br />

Welche Seit bzw. bis wann Arzt<br />

NEIN<br />

Bitte geben Sie uns den Namen und die Adresse<br />

Ihres behandelten Arztes :<br />

ZWEITE VERSICHERTE PERSON 1.Versicherungsnehmer/in 2. Versicherungsnehmer/in Andere Person<br />

Familienname Titel, Vorname Beruf Geschlecht<br />

m w<br />

Geburtsdatum<br />

T M J<br />

Straße, Hausnummer Ort Postleitzahl Staatsbürgerschaft<br />

FRAGEN AN DIE ZU VERSICHERNDE PERSON 2 Bitte beantworten Sie jede Frage!<br />

Bestehen bereits Lebens-, Kranken- oder Unfall- JA Welche Versicherer Policennummer<br />

Versicherungen oder haben Sie welche<br />

NEIN<br />

beantragt<br />

Wurde jemals ein derartiger <strong>Antrag</strong> abgelehnt, JA Grund Versicherer Policennummer<br />

mit Erschwerung angenommen, zurückgestellt<br />

NEIN<br />

oder ein bestehender Vertrag gekündigt<br />

Sind Sie im Beruf oder in der Freizeit besonderen JA* Welcher Art<br />

Gefahren ausgesetzt (z.B. Umgang mit explosiven<br />

NEIN<br />

oder gesundheitsschädlichen Stoffen, Aufenthalt<br />

in Gefahrengebieten, Teilnahme an Wettbewerben,<br />

Tauchen tiefer als 40 Meter, Hänge-, Paragleiten,<br />

Fallschirmspringen, Ballonfahren,<br />

Extremsportarten)<br />

*( nur mit gesonderter Zustimmung des Versicherers)<br />

Gesundheitsfragen<br />

Sind Sie zurzeit arbeitsunfähig<br />

JA Wieso<br />

NEIN<br />

Hatten Sie in den letzten 5 Jahren einen Aufenthalt<br />

für mehr als eine Woche in einem Krankenhaus,<br />

Sanatorium oder in einer sonstigen Heilstätte<br />

Stehe Sie derzeit in ärztlicher Behandlung<br />

JA<br />

JA<br />

Wieso<br />

Seit wann Wieso<br />

NEIN<br />

NEIN<br />

Nehmen Sie regelmäßig Medikamente<br />

JA<br />

Welche Seit bzw. bis wann Arzt<br />

NEIN<br />

Bitte geben Sie uns den Namen und die Adresse<br />

Ihres behandelten Arztes :<br />

Risikoprämienberechnung auf: Erstversterbensbasis Letztversterbensbasis<br />

.<br />

(Wird nichts angekreuzt so erfolgt die Risikoprämienberechnung auf Letztversterbensbasis)<br />

Seite 1 von 9<br />

Selecta F3E V01 2009 AlMa.doc


VERTRAGSDATEN für SELECTA 2000/F3E <strong>Verbindlicher</strong> <strong>Antrag</strong> auf eine FONDSGEBUNDENE LEBENSVERSICHERUNG gegen Einmalprämie<br />

nach den dafür gültigen allgemeinen Versicherungsbedingungen<br />

Tarif<br />

(Frühest möglicher Beginn ist der auf die <strong>Antrag</strong>sstellung folgende Monatserste;<br />

ab dem 15. der übernächste Monatserste; allerdings nicht vor 01. .20___ UNBEGRENZT MIND. EUR 10.000,--<br />

Beginn<br />

Vertragsdauer<br />

Einmalprämie<br />

F3E<br />

<strong>Antrag</strong>sannahme und erfolgter Prämienzahlung)<br />

EUR<br />

TODESFALLSUMME<br />

Der Deckungsrückstellung entsprechende Geldwert, mindestens jedoch das Ausmass der einbezahlten Prämie (Kapitalwertgarantie).<br />

Nach Ablauf von 5 Versicherungsjahren beträgt die Ablebensleistung die Deckungsrückstellung zuzüglich 10% des Ausmasses der einbezahlten Nettoprämie.<br />

ANLAGESTRATEGIE<br />

% %<br />

% %<br />

Ich erkläre mich damit einverstanden, dass alle bezeichneten Anlagen mit einem Ausgabeaufschlag (Agio) von 1% gezeichnet werden<br />

BANKVERBINDUNG der Vienna Life AG Vienna Insurance Group<br />

nur für Einmalprämien: Bayerische Landesbank Bankleitzahl: 700 500 00 Kontonummer: 3901201<br />

BEZUGSRECHT<br />

Im ABLEBENSFALL: (Vorname, Familienname, Geburtsdatum)<br />

Im ERLEBENSFALL: (Vorname, Familienname, Geburtsdatum)<br />

Wird niemand namentlich genannt, gilt in jedem Fall der Versicherungsnehmer als bezugsberechtigt; sind Versicherungsnehmer und versicherte Person identisch, gelten im<br />

Ablebensfall die Erben als bezugsberechtigt.<br />

_________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________<br />

SPERRVERMERKE (Beachten Sie Leistungen der fondsgebundenen Lebensversicherung)<br />

Verpfändung Abtretung zur Gänze bis Betrag<br />

Zu Gunsten (Gläubiger) Strasse Ort, Postleitzahl Kreditkontonr.:<br />

_________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________<br />

Ich wurde über die einzelnen Anlagemöglichkeiten informiert und über alle Chancen und Risiken (ungewisse Ertragsentwicklung, Kursschwankungen,<br />

schwankende Wechselkurse, vorzeitiger Ausstieg) dieser Anlageform aufgeklärt.<br />

Ich habe die Erklärung zum Beratungsgespräch gelesen, ausgefüllt und unterschrieben und auch zur Kenntnis genommen, dass die VIENNA-LIFE<br />

Lebensversicherung AG Vienna Insurance Group auf die Wertentwicklung der Portfolios letztlich keinen Einfluss nimmt und daher für die Ergebnisse<br />

bzw. die üblichen Kursrisiken nicht haftbar gemacht werden kann.<br />

WIDERRUFSRECHT<br />

Gemäß § 8 VVG steht mir ein gesetzliches Widerrufsrecht vom Vertrag zu. Ich kann innerhalb einer Frist von 30 Tagen nach Abschluss des Vertrages<br />

d.h. nach Zusendung der Polizze vom Vertrag zurücktreten. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung der Rücktrittserklärung an den<br />

Versicherer. Die Frist beginnt zu laufen, wenn der Versicherer den Versicherungsnehmer über sein Widerrufsrecht belehrt und der Versicherungsnehmer<br />

die Belehrung durch Unterschrift bestätigt hat. Unterbleibt die Belehrung, so erlischt das Widerrufsrecht einen Monat nach Zahlung der ersten Prämie.<br />

______________________________________<br />

Unterschrift des/der Versicherungsnehmer(s)<br />

Für die abzuschliessende Versicherung gilt deutsches Recht. Ich bestätige, dass ich folgende Vertragsunterlagen<br />

rechtzeitig vor Abgabe dieser Vertragserklärung erhalten und gelesen habe und damit einverstanden bin:<br />

Diese Ermächtigungen zur Entbindung von der Schweigepflicht, die Zustimmung zur Übermittlung von Daten.<br />

Die Verbraucherinformation: Diese enthält unter anderem Informationen zum von mir gewählten Versicherer oder<br />

auch zum Merkblatt für die Datenverarbeitung<br />

Die Verbraucherinformation zur von mir gewünschten Anlage<br />

Die für den von mir gewünschten Versicherungsvertrag gültigen Allgemeinen Versicherungsbedingungen<br />

Die für den von mir gewählten Tarif gültigen Besonderen Versicherungsbedingungen<br />

Eine Modellrechnung für den von mir gewählten Tarif<br />

Das Produktinformationsblatt für den von mir gewählten Tarif<br />

Das Informationsblatt über die Folgen einer Anzeigepflichtverletzung<br />

Abschließend bestätige ich, dass ich eine <strong>Antrag</strong>sdurchschrift erhalten habe.<br />

Ort, Datum Unterschrift des Vermittlers Unterschrift der(s) Versicherungsnehmer(s) (bei Minderjährigen ist Unterschrift der zu versichernden volljährigen Person<br />

auch die Unterschrift des gesetzlichen Vertreters erforderlich)<br />

(wenn abweichend vom Versicherungsnehmer)<br />

Die Identität des Versicherungsnehmers bzw. der versicherten Person wird mittels beiliegendem Sorgfaltspflichtformular nachgewiesen.<br />

Seite 2 von 9<br />

Selecta F3E V01 2009 AlMa.doc


ERKLÄRUNG<br />

DES VERSICHERUNGSNEHMERS<br />

ZUM BERATUNGSGESPRÄCH<br />

Verfügen Sie über Kenntnisse bzw. Erfahrungen auf dem Gebiet der Veranlagung von Wertpapieren bzw. Investmentfonds und<br />

Alternative Investments<br />

Ja Wir bitten Sie dennoch diese Erklärung vollständig auszufüllen und zu unterschreiben, da wir eine Verpflichtung zur<br />

Beratung in gesetzlichem Mindestumfang haben.<br />

Nein Ihr Berater informiert Sie über alle Chancen und Risiken dieser Veranlagungsform.<br />

„1“ – Veranlagungshorizont / geplante Vertragslaufzeit:<br />

„2“ – Risikoerklärung:<br />

10 – 15 Jahre über 15 Jahre<br />

mir ist bewusst, dass ein Wechsel der Veranlagungsstrategie mit Abschlägen verbunden sein kann =<br />

Rücknahmeabschläge / Ausgabezuschläge<br />

mir ist bewusst, dass es bei einer Fondsgebunden Lebens- / Rentenversicherung keine garantierten Ablaufleistungen gibt. Die<br />

Wertentwicklung meiner Versicherung hängt unmittelbar mit dem Wertzuwachs oder dem Wertrückgang des zugrundeliegenden<br />

Fond- / Veranlagung zusammen. Die mir vor Vertragsabschluss übergebene Modellrechnung bildet eine Hochrechnung unter<br />

linearen Performanceannahmen ab. Daher werden die Tatsächlichen Ergebnisse mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit<br />

von dieser Berechnung abweichen.<br />

mir ist bewusst, dass die gewählten Veranlagungen deutliche Verluste aufweisen können<br />

mir ist bewusst, dass die die Möglichkeit besteht, dass einzelnen Veranlagungsstrategien einen Totalausfall erleiden können<br />

mir ist bewusst, dass zur Veranlagung des Deckungskapitals auch einzelne Produkte ohne Vertriebszulassung im Wohnsitzstaat<br />

des Versicherungsnehmers eingesetzt werden und/oder solche Produkte, die im betreffenden Land keiner reglementierten<br />

Kontrolle unterliegen<br />

mir ist bewusst, dass die die Möglichkeit besteht, dass auch bei Investition in ein breit streuendes Portfolio, bestehend aus absoluten<br />

Ertrags-Strategien, Verluste für den Versicherungsnehmer eintreten können<br />

mir ist der Umstand bewusst, dass aus erzielten Erträgen in der Vergangenheit keine Schlüsse für zukünftige Erträge zulässig<br />

sind<br />

mir ist bewusst dass bei Anlageprodukten ein Emittentenrisiko (Ausfall des Anleihe- / Zertifikateemittenten bzw. Ausfall eines<br />

eventuellen Kapitalgarantiegebers) besteht.<br />

„3“ – Risikoprofil<br />

Sicherheitsorientiert: Beispiel: klassische Lebensversicherung<br />

Risikobewusst: Gute Ertragschancen bei kalkuliertem Risiko Beispiel: reine Anleihefonds; Produkte mit Kapitalgarantie; breit<br />

gestreute Mischanlagen mit Anleiheschwerpunkt.<br />

Spekulativ: Chance auf hohe Rendite bei hoher Risikobereitschaft. Alle übrigen Veranlagungen<br />

„4“ – Steuer: Ich bestätige, dass ich folgende Punkte verstanden habe und diese akzeptiere.<br />

Bei Versicherungsverträgen, die zwischen der Vienna-Life Lebensversicherung AG Vienna Insurance Group und einem Versicherungsnehmer<br />

mit Sitz in einem anderen Staat als dem Fürstentum Liechtenstein abgeschlossen werden, sind die jeweiligen<br />

nationalen steuerlichen Vorschriften anzuwenden. Der Versicherungsnehmer erklärt mit seiner Unterschrift, sich selbst sämtliche<br />

Informationen über die anwendbaren nationalen Steuergesetze und deren Konsequenzen zu besorgen und die daraus entstehenden<br />

Fragen, vor Abschluss des Versicherungsvertrages, bzw. Änderungen des Versicherungsvertrages an sein zuständiges<br />

Wohnsitzfinanzamt oder seinen Steuerberater zu richten.<br />

Die Vienna-Life Lebensversicherung AG Vienna Insurance Group kann für steuerliche Konsequenzen jeglicher Art, die sich<br />

aufgrund des Versicherungsvertrages ergeben, nicht verantwortlich gemacht werden.<br />

„5“ – Bestätigungen<br />

Ich bestätige, dass ich die Verbraucherinformation zur von mir gewünschten Anlage und die darin enthaltenen Kostenund<br />

Risikohinweise gelesen und verstanden habe und diese als Teil des Versicherungsvertrages akzeptiere.<br />

Ich wurde durch meinen Berater über die einzelnen Anlagemöglichkeiten aufgeklärt und bestätige, dass meine<br />

Anlageauswahl meinen Vorstellungen und meiner Risikobereitschaft bei Geldanlagen entspricht.<br />

Meine Veranlagungsauswahl tätige ich auf meine eigene Verantwortung.<br />

Ich nehme zur Kenntnis, dass die Vienna-Life Lebensversicherung AG Vienna Insurance Group auf die Wertentwicklung der<br />

Portfolios (Fonds) letztlich keinen Einfluss nimmt und daher für die Ergebnisse nicht haftbar gemacht werden kann.<br />

_______________________ _________________________________ _________________________________<br />

Ort, Datum Unterschrift des 1.Versicherungsnehmers Unterschrift des 2.Versicherungsnehmers<br />

Seite 3 von 9<br />

Selecta F3E V01 2009 AlMa.doc


Information über die Folgen einer Anzeigepflichtverletzung<br />

Sehr geehrte <strong>Antrag</strong>sstellerin!<br />

Sehr geehrter <strong>Antrag</strong>ssteller!<br />

Um den von Ihnen gestellten <strong>Antrag</strong> prüfen zu können, ist es erforderlich, dass Sie die von uns gestellten <strong>Antrag</strong>sfragen richtig und<br />

vollständig beantworten.<br />

Sie sind daher gemäß §19 Versicherungsvertragsgesetz (VVG) verpflichtet, Ihnen bekannte Gefahrumstände, die für unseren Entschluss,<br />

den Vertrag mit dem vereinbarten Inhalt zu schließen, erheblich sind und nach denen wir in Textform gefragt haben, anzuzeigen.<br />

Stellen wir nach Abgabe des <strong>Antrag</strong>s, aber vor <strong>Antrag</strong>sannahme Fragen im obgenannten Sinne sind Sie auch insoweit zur Anzeige<br />

verpflichtet.<br />

Rücktrittsrecht, Kündigungsrecht und Vertragsanpassung<br />

Verletzen Sie Ihre Anzeigepflicht, können wir vom Vertrag zurücktreten. Das Rücktrittsrecht ist jedoch ausgeschlossen, wenn Sie die<br />

Anzeigepflicht weder vorsätzlich noch grob fahrlässig verletzt haben. In diesem Fall sind wir berechtigt, dem Vertrag unter Einhaltung<br />

einer Frist von einem Monat zu kündigen.<br />

Unser Rücktrittsrecht wegen grob fahrlässiger Verletzung der Anzeigepflicht und das Kündigungsrecht sind ausgeschlossen, wenn wir<br />

den Vertrag auch bei Kenntnis der nicht angezeigten Umstände, wenn auch zu anderen Bedingungen, geschlossen hätten. Die anderen<br />

Bedingungen werden auf unser Verlangen rückwirkend, bei einer von Ihnen nicht zu vertretenen Pflichtverletzung ab der laufenden<br />

Versicherungsperiode Vertragsbestandteil.<br />

Diese Rechte sind ausgeschlossen, wenn wir den nicht angezeigten Gefahrumstand oder die Unrichtigkeit der Anzeige kannten.<br />

Im Falle der Erhöhung der Prämie um mehr als 10% infolge der Anwendung anderen Bedingungen oder im Falle des Ausschlusses der<br />

Gefahrabsicherung für den nicht angezeigten Umstand können Sie den Vertrag innerhalb eines Monats nach Zugang unserer Mitteilung<br />

ohne Einhaltung einer Frist kündigen. Auf dieses Recht werden wir in der Mitteilung hinweisen.<br />

Vertretung durch eine andere Person<br />

Lassen Sie sich beim Abschluss des Vertrages durch eine andere Person vertreten, so sind auch die Kenntnis und die Arglist Ihres<br />

Vertreters zu berücksichtigen. Sie können sich darauf, dass die Anzeigepflicht nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verletzt worden ist,<br />

nur berufen, wenn weder dem Vertreter noch Ihnen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt.<br />

Ausübung unserer Rechte<br />

Die uns wegen Verletzung der Anzeigenpflicht zustehenden Rechte müssen wir innerhalb eines Monats schriftlich geltend machen. Die<br />

Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem wir von der Verletzung der Anzeigepflicht Kenntnis erlangen. Dabei haben wir die Umstände<br />

anzugeben, auf die wir unsere Erklärung stützen. Unsere Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung und zur Vertragsanpassung erlöschen<br />

nach Ablauf von fünf Jahren nach Vertragsabschluss. Dies gilt nicht für Versicherungsunfälle, die vor Ablauf dieser Frist eingetreten<br />

sind. Bei vorsätzlicher oder arglistiger Verletzung der Anzeigepflicht beläuft sich die Frist auf zehn Jahre.<br />

Leistungsfreiheit<br />

Treten wir nach Eintritt des Versicherungsfalles vom Vertrag zurück, sind wir nicht zur Leistung verpflichtet, es sei denn, die Verletzung<br />

der Anzeigepflicht bezieht sich auf einen Umstand, der weder für den Eintritt oder die Feststellung des Versicherungsfalles noch für die<br />

Feststellung oder den Umfang der Leistungspflicht des Versicherers ursächlich ist. Haben Sie die Anzeigenpflicht arglistig verletzt, sind<br />

wir nicht zur Leistung verpflichtet.<br />

Hiermit bestätige ich, dass ich über die Folgen einer Verletzung der Anzeigepflicht informiert wurde.<br />

____, ________<br />

_________________ _________________<br />

Ort, Datum Unterschrift des/der Versicherungsnehmer/s Unterschrift der (mit)versicherten Person(en)<br />

Seite 4 von 9<br />

Selecta F3E V01 2009 AlMa.doc


Allgemeine Information zur Verwendung Ihrer Daten<br />

Zur Einschätzung des zu versichernden Risikos vor dem Abschluss des Versicherungsvertrags, zur Abwicklung des Vertragsverhältnisses<br />

sowie im Leistungsfall benötigen wir, die Vienna Life Lebensversicherung AG, personenbezogene Daten von Ihnen. Die Verwendung<br />

(= Erhebung, Verarbeitung, Nutzung) dieser Daten ist grundsätzlich aufgrund gesetzlicher Vorschriften zulässig. In den nachfolgenden<br />

Fällen ist allerdings Ihre Einwilligung erforderlich.<br />

Einwilligung in die Verwendung Ihrer Daten in besonderen Fällen (Gesundheitsdaten)<br />

Risikobeurteilung Vertragsschluss<br />

Wir überprüfen Ihre vor Vertragsschluss gemachten Angaben<br />

über Ihren Gesundheitszustand, soweit dies zur Beurteilung der<br />

zu versichernden Risiken erforderlich ist und Ihre Angaben dazu<br />

Anlass bieten.<br />

Zu diesem Zweck befreie ich von ihrer Schweigepflicht Ärzte,<br />

Bedienstete von Krankenhäuser, sonstigen Krankenanstalten,<br />

Pflegeheimen, Personenversicherern, gesetzlichen Krankenkassen<br />

sowie von Berufsgenossenschaften und Behörden soweit ich<br />

dort in den letzten 10 Jahren vor <strong>Antrag</strong>stellung untersucht, beraten<br />

oder behandelt worden bin bzw. versichert war oder einen<br />

<strong>Antrag</strong> auf Versicherung gestellt habe.<br />

Ergeben sich nach Vertragsschluss für den Versicherer konkrete<br />

Anhaltspunkte dafür, dass bei der Beauftragung des verbindlichen<br />

Angebots unrichtige oder unvollständige Angaben gemacht wurden<br />

und damit die Risikobeurteilung beeinflusst wurde, gilt die<br />

vorstehende Schweigepflichtentbindung entsprechend – und zwar<br />

bis zu 10 Jahren nach Vertragsschluss. Dies gilt auch über meinen<br />

Tod hinaus. Die Angehörigen des Versicherers selbst entbinde<br />

ich von ihrer Schweigepflicht, sofern die erhobenen Gesundheitsdaten<br />

im erforderlichen Umfang zur Risikoprüfung an ihn<br />

beratende externe Ärzte bzw. medizinische Gutachter übermittelt<br />

werden.<br />

Die Vienna Life Lebensversicherung AG wird Sie vor einer Erhebung<br />

nach den vorstehenden Absätzen unterrichten und Sie darauf<br />

hinweisen, dass Sie der Erhebung widersprechen können.<br />

Die vorstehende Erklärung möchte ich nicht abgeben. Ich<br />

wünsche, dass mich der Versicherer informiert, von welchen<br />

Personen oder Einrichtungen eine Auskunft benötigt<br />

wird. Ich werde dann jeweils entscheiden, ob ich die genannten<br />

Personen oder Einrichtungen von ihrer Schweigepflicht<br />

durch schriftliche Erklärung entbinde.<br />

Prüfung der Leistungspflicht<br />

Zur Bewertung der Leistungspflicht kann es erforderlich sein, dass<br />

wir die Angaben prüfen, die Sie zur Begründung von Ansprüchen<br />

machen oder die sich aus eingereichten Unterlagen (z. B. Rechnungen,<br />

Verordnungen, Gutachten) oder Mitteilungen eines Krankenhauses<br />

oder von Angehörigen eines Heilberufes ergeben.<br />

Diese Überprüfung unter Einbeziehung von Gesundheitsdaten<br />

erfolgt nur, soweit hierzu ein Anlass besteht (z. B. bei Fragen zur<br />

Diagnose, dem Behandlungsverlauf oder der Liquidation).<br />

Zu diesem Zweck befreie ich von ihrer Schweigepflicht Ärzte,<br />

Bedienstete von Krankenhäuser, sonstigen Krankenanstalten,<br />

Pflegeheimen, Personenversicherern, gesetzlichen Krankenkassen<br />

sowie von Berufsgenossenschaften und Behörden, die in den<br />

vorgelegten Unterlagen genannt sind oder die an der Heilbehandlung<br />

beteiligt waren.<br />

Die Angehörigen des Versicherers selbst entbinde ich von ihrer<br />

Schweigepflicht, sofern die erhobenen Gesundheitsdaten im erforderlichen<br />

Umfang zur Risikoprüfung an ihn beratende externe<br />

Ärzte bzw. medizinische Gutachter übermittelt werden.<br />

Die Vienna Life Lebensversicherung AG wird Sie vor einer Erhebung<br />

nach den vorstehenden Absätzen unterrichten und Sie darauf<br />

hinweisen, dass Sie der Erhebung widersprechen können.<br />

Diese Erklärungen zur Prüfung der Leistungspflicht gelten auch<br />

über meinen Tod hinaus.<br />

Die vorstehende Erklärung möchte ich nicht abgeben. Ich<br />

wünsche, dass mich der Versicherer – falls erforderlich – in<br />

jedem Leistungsfall informiert, von welchen Personen oder<br />

Einrichtungen eine Auskunft benötigt wird. Ich werde dann<br />

jeweils entscheiden, ob ich die genannten Personen oder<br />

Einrichtungen von ihrer Schweigepflicht durch schriftliche<br />

Erklärung entbinde.<br />

Hiermit bestätige ich, dass ich über die Verwendung meiner Daten informiert wurde.<br />

____, ________<br />

_________________ _________________<br />

Ort, Datum Unterschrift des/der Versicherungsnehmer/s Unterschrift der (mit)versicherten Person(en)<br />

Seite 5 von 9<br />

Selecta F3E V01 2009 AlMa.doc


VERBRAUCHERINFORMATION für<br />

SELECTA 2000 – F3E<br />

1. Information zum Unternehmen<br />

Name, Rechtsform und Sitz des Unternehmens:<br />

Vienna-Life Lebensversicherung AG<br />

Vienna Insurance Group<br />

FL - 9494 Schaan, Wagnerweg 6, Postfach 801<br />

Eingetragen beim Handelsregister Vaduz (Liechtenstein) unter der Ö-Nr. FL2.010.458-6<br />

Generaldirektion: FL-9487 Bendern, Industriestrasse 2<br />

Telefon: +423 235 0660, Fax: +423 235 0669<br />

Die Hauptgeschäftstätigkeit der Vienna-Life Lebensversicherung AG Vienna Insurance Group ist der Betrieb des Lebensversicherungsgeschäfts samt<br />

Zusatzversicherungen. Sofern die Vienna-Life Lebensversicherung AG Vienna Insurance Group außerhalb von Liechtenstein Lebensversicherungs- oder<br />

Rentenversicherungsverträge anbietet, erfolgt dies im Rahmen der EU-Dienstleistungsfreiheit basierend auf dem Recht von Liechtenstein. Vertretungsberechtigt<br />

für die Vienna-Life Lebensversicherung AG Vienna Insurance Group sind die die Police (Versicherungsschein) unterzeichnenden Personen.<br />

Tariflicher Teil<br />

2. Tarifbeschreibung und Leistungsübersicht<br />

2.1 Selecta 2000 – F3E - Einmalprämie<br />

Der SELECTA 2000 ist eine auf unbestimmte Zeit abgeschlossene Fondsgebundene Lebensversicherung gegen einmalige Prämienzahlung und bietet<br />

Versicherungsleistungen im Ab- und Erlebensfall. Die Veranlagung des dafür vorgesehenen Prämienanteils erfolgt in die von Ihnen gewählten Anteile/Fonds<br />

(in Ffolge wird jede Veranlagungsform als Fonds bezeichnet). Daraus entsteht die Deckungsrückstellung *) Ihres Vertrages.<br />

*)<br />

Die Deckungsrückstellung (=Depotwert) Ihres Vertrages wird in Anteilen geführt und mit den jeweils aktuellen Anteilswerten (Kurse) bewertet.<br />

Kurssteigerungen führen zu Wertzuwächsen, Kursrückgänge zu Wertminderungen.<br />

Bei Ableben leisten wir den der Deckungsrückstellung entsprechenden Geldwert, mindestens jedoch die einbezahlte Prämie.. Bei vorherigen Kapitalentnahmen<br />

verringert sich der Kapitalwert um den bereits ausgezahlten Betrag.<br />

Nach Ablauf von 5 Versicherungsjahren beträgt die Ablebensleistung die Deckungsrückstellung zuzüglich 10% des Ausmasses der einbezahlten Nettoprämie.<br />

2.2 Annahmefrist, Laufzeit und Beendigung des Vertrages<br />

Der <strong>Antrag</strong>ssteller ist für eine Frist von 6 Wochen an seinen <strong>Antrag</strong> zum Abschluss des Versicherungsvertrages gebunden. Dies gilt nicht, sofern Ihnen<br />

ein Widerrufsrecht nach § 8 VVG zusteht. In diesen Fällen sind Sie bis zum Ablauf der Widerrufsfrist nicht an Ihren <strong>Antrag</strong> gebunden.<br />

Der Versicherungsvertrag ist auf unbestimmte Zeit abgeschlossen und endet mit dem Ableben der versicherten Person(en) oder durch Kündigung bzw.<br />

durch vollständige Kapitalentnahme. Die Vienna-Life Lebensversicherung AG Vienna Insuarance Group (kurz: Vienna-Life) behält sich ein außerordentliches<br />

Kündigungsrecht vor. Dieses Kündigungsrecht kann ausgeübt werden, wenn der Wert Ihrer Fondsgebundenen Lebensversicherung, beispielsweise<br />

durch Teilkündigungen, unter EUR 3.500,-- sinkt.<br />

3. Wertentwicklung und Portfolios<br />

Allgemeiner Teil<br />

Die Höhe der Deckungsrückstellung Ihres Vertrages hängt von der Wertentwicklung der von Ihnen gewählten Fonds ab. Kurssteigerungen führen zu<br />

Wertzuwächsen, Kursrückgänge zu Wertminderungen, auch bis zum Totalverlust. Selbst bei Auswahl von Fonds mit Kapitalgarantien kann der Ausfall<br />

des Emittenten ebenso zum Totalverlust führen. Die Wertentwicklung kann auch durch schwankende Wechselkurse beeinflusst werden.<br />

4. Chancen und Risiken<br />

Die Veranlagung in Fonds enthält neben Chancen auf Kurssteigerungen auch Risiken. Fondskurse können gegenüber dem Einstandspreis steigen oder<br />

fallen. Dies hängt im Besonderen von der Entwicklung der Kapitalmärkte ab. Auf die Wertentwicklung hat die Vienna-Life keinen Einfluss und kann daher<br />

für die Ergebnisse nicht haftbar gemacht werden. Wertentwicklungen der Vergangenheit lassen keine Rückschlüsse auf die künftige Entwicklung zu.<br />

5. Überschussbeteiligung<br />

Für diesen Vertrag ist keine Überschussbeteiligung vorgesehen. Als Fondsgebundene Lebensversicherung ist dieser Vertrag nicht an den vom Versicherer<br />

erwirtschafteten Überschüssen und Bewertungsreserven beteiligt. Sie partizipieren stattdessen unmittelbar an der Wertentwicklung des gewählten<br />

Fonds.<br />

6. Informationen zur Prämie und Kosten<br />

Die Höhe der Prämie ist im <strong>Antrag</strong> und in der Police (Versicherungsschein) angeführt.<br />

Die Prämie ist an den Versicherer kostenfrei zu bezahlen.<br />

Nach Abzug der Kosten und des Risikoanteils wird Ihre Prämie dem von Ihnen gewählten Fonds zugeführt. Die Risikoprämie ist abhängig von Alter und<br />

Geschlecht.<br />

Sollten wir vom Vertrag zurücktreten, weil Sie die Einmalprämie bzw. die Erstprämie nicht fristgerecht zahlen, haben Sie die Kosten einer etwaigen ärztlichen<br />

Untersuchung zu tragen.<br />

7. Widerrufs- und Kündigungsrecht des Versicherungsnehmers<br />

(1) Wenn wir Ihnen bei <strong>Antrag</strong>stellung die Versicherungsbedingungen und alle Verbraucherinformationen übergeben haben, können Sie innerhalb einer<br />

Frist von 30 Tagen nach Abschluss vom Versicherungsvertrag zurücktreten. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung der Rücktrittserklärung.<br />

Die Frist beginnt erst zu laufen, wenn wir Sie über Ihr Rücktrittsrecht belehrt und Sie dies mit Ihrer Unterschrift bestätigt haben. Wenn wir die Belehrung<br />

unterlassen haben, erlischt Ihr Rücktrittsrecht einen Monat nach Zahlung der ersten oder einmaligen Prämie.<br />

Seite 6 von 9<br />

Selecta F3E V01 2009 AlMa.doc


(2) Haben wir Ihnen bei <strong>Antrag</strong>stellung die Versicherungsbedingungen nicht übergeben oder eine Verbraucherinformation unterlassen, so gilt der Vertrag<br />

auf der Grundlage der Police (des Versicherungsscheines), der Versicherungsbedingungen und der weiteren für den Vertragsinhalt maßgeblichen<br />

Verbraucherinformation als abgeschlossen, wenn Sie nicht innerhalb von 30 Tagen nach Überlassung der Unterlagen schriftlich widersprechen.<br />

Der Lauf der Frist beginnt erst, wenn Ihnen der Versicherungsschein und die Unterlagen nach Absatz 1 vollständig vorliegen und Sie bei Aushändigung<br />

der Police (des Versicherungsscheines) schriftlich über das Widerspruchsrecht, den Fristbeginn und die Dauer belehrt worden sind. Zur Wahrung der<br />

Frist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerspruchs.<br />

Abweichend von Satz 1 erlischt das Recht zum Widerspruch jedoch ein Jahr nach Zahlung der ersten oder einmaligen Prämie<br />

8. Kündigungsrecht nach den Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB)<br />

Sie können Ihren Vertrag schriftlich, jederzeit auf den Schluss des laufenden Versicherungsjahres, frühestens jedoch auf den Schluss des ersten Versicherungsjahres,<br />

ganz oder teilweise kündigen.<br />

9. Kündigung von Verträgen gegen Einmalprämie (F3E) im Selecta 2000<br />

Sie können Ihren Versicherungsvertrag schriftlich ganz oder teilweise kündigen:<br />

-jederzeit mit Wirkung zum Schluss des laufenden Versicherungsjahres<br />

Im Falle der Kündigung Ihrer Versicherung erhalten Sie den Rückkaufswert. Der Rückkaufswert entspricht dm Geldwert der Deckungsrückstellung zum<br />

Bewertungsstichtag, vermindert um den in den Besonderen Versicherungsbedingungen angegebenen Abzug unter Berücksichtigung des §169 Abs.3 des<br />

Versicherungsvertragsgesetzes.<br />

10. Informationen zu Garantieleistungen<br />

Bitte beachten Sie: Die Vienna-Life garantiert weder die Höhe der Rückkaufswerte, noch der Ablaufleistung.<br />

11. Anzeigepflicht des Versicherungsnehmers – Rücktrittsrecht des Versicherers<br />

Tritt zwischen <strong>Antrag</strong>sstellung und Annahme des <strong>Antrag</strong>es eine Erhöhung des Risikos der Versicherung ein, so hat der Versicherungsnehmer, sobald er<br />

von der Gefahrenerhöhung Kenntnis erlangt, dem Versicherer Anzeige zu machen. Ein Gefahrumstand, nach welchem der Versicherer ausdrücklich und<br />

schriftlich gefragt hat, gilt im Zweifel als erheblich. Ist die Anzeige eines gefahrerheblichen Umstandes unterblieben, so kann der Versicherer vom Vertrag<br />

zurücktreten. Der Rücktritt ist ausgeschlossen, wenn der Versicherer den nicht angezeigten Umstand kannte oder wenn die Anzeige ohne Verschulden<br />

des Versicherungsnehmers unterblieben ist.<br />

12. Abgabenrechtliche Vorschriften, die für die Versicherung gelten(zum Stand 06/2008):<br />

Die folgenden Erläuterungen enthalten Informationen über die für Ihren Versicherungsvertrag geltenden abgaberechtlichen Vorschriften. Eine im Einzelfall<br />

erforderliche steuerliche Beratung kann hierdurch nicht ersetzt werden.<br />

Einkommenssteuer:<br />

Beiträge zu Fondsgebundenen Lebens- und Rentenversicherungen können bei der Veranlagung zur Einkommenssteuer nicht als Sonderausgaben abgezogen<br />

werden. Bei der Behandlung der Versicherungsleistung muss unterschieden werden:<br />

- Leistungen in Form einer Leibrente sind mit dem Ertragsanteil steuerpflichtig<br />

- Kapitalleistungen sind einkommenssteuerpflichtig. Als steuerpflichtiger Ertrag wird dabei der Differenzbetrag zwischen der Versicherungsleistung<br />

im Erlebensfall und der Summe der gezahlten Versicherungsbeiträge festgelegt. Der Differenzbetrag ist<br />

o Zur Hälfte steuerpflichtig, wenn die Versicherungsleistung erst nach Vollendung des 60. Lebensjahres und nach Ablauf von 12 Vertragsjahren<br />

ausbezahlt wird;<br />

o In voller Höhe steuerpflichtig, wenn eine dieser beiden Voraussetzungen nicht erfüllt ist.<br />

- Todesfallleistungen sind von der Einkommenssteuer befreit<br />

Erbschaftssteuer/Schenkungssteuer:<br />

Wenn die Leistung an jemanden anderen als den Versicherungsnehmer ausgezahlt wird, kann eine Erbschafts-/Schenkungssteuerpflicht für die begünstigte<br />

Person entstehen. Das zuständige Finanzamt prüft dann, ob unter Berücksichtigung von Freibeträgen überhaupt und gegebenenfalls in welcher<br />

Höhe eine Erbschafts-/Schenkungssteuer zu zahlen ist. Welche Freibeträge anzuwenden sind, hängt von den verwandtschaftlichen Beziehungen zum<br />

Versicherungsnehmer ab.<br />

Grundsätzlich gilt:<br />

Bei Versicherungsverträgen, die zwischen der Vienna-Life als Versicherer und einem Versicherungsnehmer mit Sitz in einem anderen Staat als dem<br />

Fürstentum Liechtenstein abgeschlossen werden, sind die jeweiligen nationalen steuerrechtlichen Vorschriften anzuwenden.<br />

Die Vienna-Life kann für steuerliche Konsequenzen jeglicher Art, die sich aufgrund des Versicherungsvertrages ergeben, nicht verantwortlich gemacht<br />

werden. Der Versicherungsnehmer erklärt, dass er darüber informiert wurde, dass sich Kündigung, Teilrückkauf oder Rückkauf eines laufenden Vertrages<br />

generell steuerlich nachteilig auswirken, auch wenn ein neuer Versicherungsvertrag abgeschlossen wird.<br />

Wichtiger Hinweis<br />

Es ist nicht möglich, an dieser Stelle auf alle Steuervorschriften einzugehen, die im Zusammenhang mit Lebensversicherungen stehen.<br />

Fragen, auf die Sie hier keine Antwort finden, richten Sie bitte an Ihr zuständiges Wohnsitzfinanzamt oder an Ihren Steuerberater.<br />

13. Information zum anwendbaren Recht und zur Sprache<br />

Der von Ihnen beantragte Versicherungsvertrag unterliegt deutschem Recht. Die auf den Versicherungsvertrag anwendbaren Allgemeinen Versicherungsbedingungen<br />

sind in Ziffer 16 genannt. Wir werden jegliche Kommunikation mit Ihnen in deutscher Sprache führen.<br />

14. Bezeichnung und Anschrift der Versicherungsaufsichtsbehörde<br />

Sollte es zwischen Ihnen und uns zu Unstimmigkeiten kommen, können Sie sich an die folgende liechtensteinische Aufsichtsbehörde wenden:<br />

FMA Finanzmarktaufsicht Liechtenstein, Heiligenkreuz 8, Postfach 684, FL-9490 Vaduz<br />

Seite 7 von 9<br />

Selecta F3E V01 2009 AlMa.doc


15. Merkblatt zur Datenverarbeitung<br />

Versicherungen können heute ihre Aufgaben nur noch mit Hilfe der elektronischen Datenverarbeitung (EDV) erfüllen. Nur so lassen sich Vertragsverhältnisse<br />

korrekt, schnell und wirtschaftlich abwickeln; auch bietet die EDV einen besseren Schutz der Versicherungsgemeinschaft vor missbräuchlichen<br />

Handlungen als die bisherigen manuellen Verfahren. Die Verarbeitung der uns bekannt gegebenen Daten zu Ihrer Person wird durch das Bundesdatenschutzgesetz<br />

(BDSG) geregelt. Danach ist die Datenverarbeitung und –nutzung zulässig, wenn das BDSG oder eine andere Rechtsvorschrift sie erlaubt<br />

oder wenn der Betroffene eingewilligt hat. Das BDSG erlaubt die Datenverarbeitung und –nutzung stets, wenn dies im Rahmen der Zweckbestimmung<br />

eines Vertragsverhältnisses oder vertragsähnlichen Vertrauensverhältnisse geschieht oder soweit es zur Wahrung berechtigter Interessen der speichernden<br />

Stellen erforderlich ist und kein Grund zu der Annahme besteht, dass das schutzwürdige Interesse des Betroffenen an dem Ausschluss der Verarbeitung<br />

oder Nutzung überwiegt.<br />

Einwilligungserklärung<br />

Unabhängig von dieser im Einzelfall vorzunehmenden Interessenabwägung und im Hinblick auf eine sichere Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung<br />

ist in Ihren Versicherungsantrag eine Einwilligungserklärung nach dem BDSG aufgenommen worden. Diese gilt über die Beendigung des Versicherungsvertrages<br />

hinaus, endet jedoch – außer in der Lebens- und Unfallversicherung – schon mit Ablehnung des <strong>Antrag</strong>es oder durch Ihren jederzeit möglichen<br />

Widerruf, der allerdings den Grundsätzen von Treu und Glauben unterliegt. Wird die Einwilligungserklärung bei <strong>Antrag</strong>sstellung ganz oder teilweise gestrichen,<br />

kommt es unter Umständen nicht zu einem Vertragsabschluss. Trotz Widerruf oder ganz bzw. teilweise gestrichener Einwilligungserklärung<br />

kann eine Datenverarbeitung und –nutzung in dem begrenzten gesetzlich zulässigen Rahmen, wie in der Vorbemerkung beschrieben, erfolgen.<br />

Schweigepflichtentbindungserklärung<br />

Auch die Übermittlung von Daten, die wie z.B. beim Arzt, einem Berufsgeheimnis unterliegen, setzt eine spezielle Erlaubnis des Betroffenen (Schweigepflichtentbindung)<br />

voraus. In der Lebens-, Kranken- und Unfallversicherung (Personenversicherung) ist daher im <strong>Antrag</strong> auch eine Schweigepflichtentbindungsklausel<br />

enthalten.<br />

Im Folgenden wollen wir Ihnen wesentliche Beispiele für die Datenverarbeitung und –nutzung nennen.<br />

Datenspeicherung bei Ihrem Versicherer<br />

Wir speichern Daten, die für den Versicherungsvertrag notwendig sind. Das sind zunächst Ihre Angaben im <strong>Antrag</strong> (<strong>Antrag</strong>sdaten). Weiter werden zum<br />

Vertrag versicherungstechnische Daten wie Kundennummer (Partnernummer), Versicherungssumme, Versicherungsdauer, Prämie, Bankverbindung<br />

sowie erforderlichenfalls die Angaben eines Dritten, z.B. eines Vermittlers, eines Sachverständigen oder eines Arztes geführt (Vertragsdaten). Bei einem<br />

Versicherungsfall speichern wir Ihre Angaben zum Schaden und gegebenenfalls auch Angaben von Dritten, wie z.B. den vom Arzt ermittelten Grad der<br />

Berufsunfähigkeit, die Feststellung Ihrer Reparaturwerkstatt über einen Kfz-Totalschaden oder beim Ablauf einer Lebensversicherung den Auszahlungsbetrag<br />

(Leistungsdaten).<br />

Datenübermittlung an Rückversicherer<br />

Im Interesse seiner Versicherungsnehmer wird ein Versicherer stets auf einen Anspruch der von ihm übernommenen Risiken achten. Deshalb geben wir<br />

in vielen Fällen einen Teil der Risken an Rückversicherer im In- und Ausland ab. Diese Rückversicherer benötigen ebenfalls entsprechende versicherungstechnische<br />

Angaben von uns wie Versicherungsnummer, Prämie, Art des Versicherungsschutzes und des Risikos und Risikozuschlages sowie im<br />

Einzelfall auch Ihre Personalien. Soweit Rückversicherer bei der Risiko- und Schadensbeurteilung mitwirken, werden ihnen auch die dafür erforderlichen<br />

Unterlagen zur Verfügung gestellt. In einigen Fällen bedienen sich die Rückversicherer weitere Rückversicherer, denen sie ebenfalls entsprechende<br />

Daten übergeben.<br />

Datenübermittlung an andere Versicherer<br />

Nach dem Versicherungsvertragsgesetz hat der Versicherte bei <strong>Antrag</strong>sstellung, jeder Vertragsänderung und im Schadensfall dem Versicherer alle für<br />

die Einschätzung des Wagnisses und die Schadenabwicklung wichtigen Umstände anzugeben. Hierzu gehören z.B. frühere Krankheiten und Versicherungsfälle<br />

oder Mitteilungen über gleichartige andere Versicherungen (beantragte, bestehende, abgelehnte oder gekündigte). Um Versicherungsmissbrauch<br />

zu verhindern, eventuelle Widersprüche in den Angaben des Versicherten aufzuklären oder um Lücken bei den Feststellungen zum entstandenen<br />

Schaden zu schließen, kann es erforderlich sein, andere Versicherer um Auskunft zu bitten oder entsprechende Auskünfte auf Anfragen zu erteilen.<br />

Auch sonst bedarf es in bestimmten Fällen (Doppelversicherungen, gesetzlicher Forderungsübergang sowie bei Teilungsabkommen) eines Austausches<br />

von personenbezogener Daten unter den Versicherern. Dabei werden Daten des Betroffenen weitergegeben wie Name und Anschrift. Kfz-Kennzeichen,<br />

Art des Versicherungsschutzes und des Risikos oder Angaben zum Schaden wie Schadenhöhe und Schadentag.<br />

Zentrale Hinweissysteme der Fachverbände<br />

Bei Prüfung eines <strong>Antrag</strong>es oder eines Schadens kann es notwendig sein, zur weiteren Aufklärung des Sachverhalts oder zur Verhinderung von Versicherungsmissbrauch<br />

Anfragen an den zuständigen Fachverband bzw. an andere Versicherer zu richten oder auch entsprechende Anfragen anderer<br />

Versicherer zu beantworten. Dazu werden bei einigen Fachverbänden zentrale Datensammlungen geführt, bzw. es bestehen zentrale Hinweissysteme.<br />

Die Aufnahme in diese Hinweissysteme und deren Nutzung erfolgt lediglich zu Zwecken, die mit dem jeweiligen System verfolgt werden dürfen, also nur<br />

soweit bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.<br />

Beispiele für Lebensversicherer:<br />

- Aufnahme von Sonderrisiken, z.B. Ablehnung des Risikos bzw. Annahme mit Prämienzuschlag<br />

- aus versicherungsmedizinischen Gründen,<br />

- aufgrund der Auskünfte andere Versicherer,<br />

- wegen verweigerter Nachuntersuchung;<br />

- Aufhebung des Vertrages durch Rücktritt oder Anfechtung seitens des Versicherers;<br />

- Ablehnung des Vertrages seitens des Versicherungsnehmers wegen geforderter Prämienzuschläge<br />

Zweck: Risikoprüfung<br />

Betreuung durch Versicherungsvermittler<br />

In Ihren Versicherungsangelegenheiten sowie im Rahmen des Dienstleistungsangebots werden Sie durch einen unserer Vermittler betreut. Vermittler in<br />

diesem Sinne sind neben Einzelpersonen auch Vermittlungsgesellschaften.<br />

Um seine Aufgaben ordnungsgemäß erfüllen zu können, erhält der Vermittler zu diesen Zwecken von uns die für die Betreuung und Beratung notwendigen<br />

Angaben aus Ihren <strong>Antrag</strong>s-, Vertrags- und Leistungsdaten, z.B. Versicherungsnummer, Prämien, Art des Versicherungsschutzes und des Risikos,<br />

Zahl der Versicherungsfälle und Höhe von Versicherungsleistungen sowie von unseren Partnerunternehmen Angaben über andere finanzielle Dienstleistungen,<br />

z.B. Abschluss und Stand Ihres Bausparvertrages. Ausschließlich zum Zweck von Vertragsanpassungen in der Personenversicherung können<br />

an den zuständigen Vermittler auch Gesundheitsdaten übermittelt werden.<br />

Unsere Vermittler verarbeiten und nutzen selbst diese personenbezogenen Daten im Rahmen der genannten Beratung und Betreuung des Kunden. Auch<br />

werden Sie von uns über Änderungen der kundenrelevanten Daten informiert. Jeder Vermittler ist gesetzlich und vertraglich verpflichtet, die Bestimmungen<br />

des Bundesdatenschutzgesetzes bzw. des österreichischen Datenschutzgesetzes und seine besonderen Verschwiegenheitspflichten (z.B. Berufsgeheimnis<br />

und Datengeheimnis) zu beachten.<br />

Weiter Auskünfte und Erläuterungen über Ihre Rechte<br />

Sie haben als Betroffener nach dem Bundesdatenschutzgesetz neben dem eingangs erwähnten Widerrufsrecht ein Recht auf Auskunft sowie unter bestimmten<br />

Voraussetzungen ein Recht auf Berichtigung, Sperrung oder Löschung Ihrer in einer Datei gespeicherten Daten.<br />

Wegen eventueller weiterer Auskünfte und Erläuterungen wenden Sie sich bitte an den Versicherer. Richten Sie auch ein etwaiges Verlangen auf Auskunft,<br />

Berichtigung, Sperrung oder Löschung wegen der beim Rückversicherer gespeicherten Daten stets an Ihren Versicherer.<br />

16. Versicherungsbedingungen<br />

Auf den Vertrag gegen Einmalprämie finden die Allgemeinen Versicherungsbedingungen Selecta 2000 und die Besonderen Versicherungsbedingungen<br />

des gewählten Tarifes Anwendung.<br />

Diese wurden rechtzeitig vor <strong>Antrag</strong>sstellung ausgehändigt und werden Ihnen noch mal mit der Police (Versicherungsschein) übermittelt.<br />

Seite 8 von 9<br />

Selecta F3E V01 2009 AlMa.doc


Aufgrund des liechtensteinischen Sorgfaltspflichtgesetzes sind wir verpflichtet, beim Abschluss einer Lebensversicherung bzw. bei Erhöhung der Prämie(nsumme)<br />

die Identität des Versicherungsnehmers und der versicherten Person sowie die wirtschaftlich berechtigte Person festzustellen. Diese Prüfung<br />

erfolgt durch den Vermittler.<br />

I. Identität des Versicherungsnehmers / der versicherten Person:<br />

(Für jeden weiteren Versicherungsnehmer / versicherte Person muss ein zusätzlicher Identifikationsbogen ausgefüllt werden)<br />

Versicherungsnehmer:<br />

_____________________________________________<br />

Name, Vorname / Firma<br />

_____________________________________________<br />

Geburtsdatum / Gründungsdatum<br />

_____________________________________________<br />

Wohnsitzadresse / Sitzadresse (Strasse, PLZ/Ort, Land)<br />

versicherte Person (wenn nicht identisch mit VN)<br />

abweichende wirtschaftl. berechtigte Person:<br />

_____________________________________________<br />

Name, Vorname / Firma<br />

_____________________________________________<br />

Geburtsdatum<br />

_____________________________________________<br />

Wohnsitzadresse (Strasse, PLZ/Ort, Land)<br />

_____________________________________________<br />

_____________________________________________<br />

Nationalität / Beruf - Branche Nationalität / Beruf - Branche<br />

Führe meinen Beruf als „Selbstständiger“ aus ja nein Führe meinen Beruf als „Selbstständiger“ aus ja nein<br />

Politisch exponierte Person *): ja nein Politisch exponierte Person *): ja nein<br />

*) Person mit prominenter öffentlicher Funktion im Staat. Staats und Regierungschef, hoher Politiker, hoher Funktionär in der Verwaltung, Justiz, Militär, Parteien, Oberster Entscheidungsträger<br />

staatlicher Unternehmen oder eine Person die einer der genannten Personen aus familiären, persönlichen oder geschäftlichen Gründen erkennbar nahe steht<br />

Identifizierung Natürliche Person: Juristische Person: Natürliche Person:<br />

Persönliche Identifizierung<br />

Persönliche Identifizierung<br />

Beweiskräftiges<br />

Dokument:<br />

Ausführung<br />

(beilegen!!)<br />

Reisepass<br />

Identitätskarte<br />

Personalausweis<br />

in Kopie<br />

in beglaubigter Kopie<br />

Handelsregisterauszug<br />

oder gleichwertiges Dokument:<br />

Statuten<br />

Gründungsvertrag<br />

Originaldokument oder<br />

beglaubigte Kopie<br />

(nicht älter als 6 Monate)<br />

II Feststellung der wirtschaftlich berechtigten Person(en):<br />

Der/die VersicherungsnehmerIn erklärt hiermit<br />

Reisepass<br />

Identitätskarte<br />

Personalausweis<br />

in Kopie<br />

in beglaubigter Kopie<br />

dass er/sie selbst an den Vermögenswerten letztlich wirtschaftlich berechtigt ist/sind<br />

dass die versicherte Person an den Vermögenswerten letztlich wirtschaftlich berechtigt ist<br />

dass an den Vermögenswerten letztlich wirtschaftlich folgende Person berechtigt ist:____________________________________________<br />

Anmerkung: Enthält der abgeschlossene Vertrag eine unwiderrufliche Zusatzerklärung des Versicherungsnehmers und/oder der versicherten<br />

Person über die Begünstigung einer Dritten Person im Erlebensfall, Todesfall und/oder Sonstige Fälle: ja nein<br />

wenn ja, dann ist die Identifizierung dieser unwiderruflich begünstigten Person ebenfalls vorzunehmen.<br />

III Bestätigung über die Herkunft der Vermögenswerte<br />

Einmalprämie: Euro______________________________________<br />

Auftragsbank: __________________________________________<br />

Kontoinhaber: _________________________________________<br />

Anmerkung:<br />

Hat der Versicherungsnehmer bzw. der wirtschaftlich Berechtigte bereits früher Vermögenswerte der Versicherung zugeführt<br />

ja nein wenn ja, dann muss eine weitere Abklärung über die Herkunft der Vermögenswerte sowie eine erneuerte<br />

Identifizierung des wirtschaftlich Berechtigten erfolgen.<br />

Der Versicherungsnehmer erklärt, dass die eingebrachten Vermögenswerte folgenden Ursprung bzw. Herkunft haben:<br />

berufliches Einkommen Vermögen Sonstiges ___________________________________________________<br />

Weiterhin erklärt der Versicherungsnehmer, dass der Grund für den Abschluss der Versicherungspolice ist:<br />

Altersvorsorge Vermögensaufbau Sonstiges __________________________________________________<br />

Die Unterzeichneten bestätigen mit ihren Unterschriften die Richtigkeit der Angaben.<br />

_____________________________<br />

Ort, Datum<br />

___________________________________________________________<br />

Unterschrift Versicherungsnehmer/in<br />

_____________________________<br />

Ort, Datum<br />

___________________________________________________________<br />

Unterschrift versicherte Person, wenn nicht mit VN identisch<br />

_____________________________<br />

___________________________________________________________<br />

Ort, Datum<br />

Unterschrift und Stempel des Vermittlers<br />

Nur für internen Gebrauch:<br />

genehmigt durch Sorgfaltspflichtbeauftragten: Unterschrift: Datum: genehmigt durch Untersuchungsbeauftragten: Unterschrift: Datum:<br />

Seite 9 von 9<br />

Selecta F3E V01 2009 AlMa.doc

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!