Download - Eisenbahn und Verkehrsgewerkschaft
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von 04/2012 bis 03/2013<br />
Betriebsversammlung<br />
der DB Zeitarbeit GmbH<br />
Tätigkeitsbericht
Karte von einer unserer Mitarbeiterinnen:<br />
…diesen Dank haben wir als Betriebsrat zwar nicht erhalten – wir nehmen ihn aber trotzdem gern<br />
so zur Kenntnis! Schließlich haben die Geschäftsführung <strong>und</strong> wir, euer Betriebsrat, die Betriebsvereinbarung<br />
zur Erfolgsprämie gemeinsam verhandelt (siehe auch Seite 39)!<br />
Impressum<br />
Herausgeber/Redaktion: Betriebsrat DB Zeitarbeit GmbH<br />
Elisabeth-Schwarzhaupt-Platz 1<br />
10115 Berlin<br />
Verantwortlich: Dieter Posner, Betriebsratsvorsitzender<br />
Redaktionsschluss: 10. April 2013<br />
Auflage: 3.000 Exemplare<br />
Druck <strong>und</strong> Versand: DB Services, Technische Dienste Berlin<br />
Bilder <strong>und</strong> Abbildungen: Titelbild Quelle: fotolia<br />
Seiten: 8; 11; 30; 31; 34; 36; 38; 39; 42; 60; 61; 62 (fotolia); Seiten 59 <strong>und</strong> 60 (DGB Archiv)<br />
Seiten: 10 <strong>und</strong> 12 (DB intern)<br />
weitere Fotos/Abbildungen: Soweit Quellen nicht anders vermerkt, handelt es sich um Privatfotos!<br />
Im Hinblick auf bessere Lesbarkeit sowie wegen des Fehlens allgemein anerkannter Formen geschlechtsneutraler Bezeichnungen,<br />
musste wiederholt auf weibliche Bezeichnungsformen verzichtet werden. „Mitarbeiter“, „Beschäftigter“, „Arbeitnehmer“,<br />
„Kollege“, „Beamter“ oder Ähnliches bezeichnet daher immer gleichermaßen Frauen <strong>und</strong> Männer.<br />
Irrtümer vorbehalten! Sollten Eigennamen nicht richtig abgedruckt worden sein, bitten wir dies zu entschuldigen.<br />
2 Tätigkeitsbericht des Betriebsrates DB Zeitarbeit GmbH – 04/2012 bis 03/2013
Inhaltsverzeichnis<br />
1 Vorwort 5<br />
2 Was uns bewegt - aktuelle Themen 8<br />
Europa - einmal anders betrachtet 8<br />
Deutschland 9<br />
DB Konzern 10<br />
Zeitarbeitsbranche 10<br />
DB Zeitarbeit GmbH 11<br />
3 DB Zeitarbeit GmbH - Standorte 12<br />
4 DB Zeitarbeit GmbH - Geschäftsstellen, Erreichbarkeit <strong>und</strong> mehr 13<br />
Geschäftsstellen <strong>und</strong> Vertriebsbüros 13<br />
Erreichbarkeit <strong>und</strong> Ansprechpartner 14<br />
5 BR-Steckbrief: BR-Mitglieder, Referent <strong>und</strong> Kontaktdaten 16<br />
6 BR-Arbeit in Zahlen: April 2012 bis März 2013 17<br />
7 Sicher leben <strong>und</strong> arbeiten 19<br />
Auswertung der Unfallstatistik bei der DB Zeitarbeit GmbH 19<br />
Unfallstatistik der DB Zeitarbeit GmbH 20<br />
Schwerer Arbeitsunfall im Dezember 2012 20<br />
Neuer Trend - krank zu Arbeit 21<br />
8 Menschen mit Handicap 22<br />
Inklusion 22<br />
Aus der Arbeit der Schwerbehindertenvertrauensperson 23<br />
Kontaktdaten unserer Schwerbehindertenvertrauensperson 23<br />
9 Soziales - "MUT - das Mitarbeiterunterstützungsteam" 24<br />
10 Tarifliches - Branchenzuschläge, Equal Pay <strong>und</strong> mehr… 25<br />
Ein kleiner Rückblick 25<br />
Equal Pay nach 12 Monaten - ist das zeitnah 25<br />
Warum hat das so lange gedauert, diese Forderung durchzusetzen 26<br />
Branchenzuschläge - Allgemeines 26<br />
Branchenzuschläge - Schritt für Schritt bis Equal Pay 27<br />
Tarifvertrag über Branchenzuschläge… - TV BZ MoVe 27<br />
Umsetzung Branchenzuschläge - einige Gr<strong>und</strong>sätze 30<br />
Wo ist eigentlich Equal Pay festgeschrieben 32<br />
Konzernbetriebsvereinbarung Konzernarbeitsmarkt (KBV KA) 33<br />
…<strong>und</strong> unsere bisherige Equal Pay-Regelung 34<br />
11 Tarifliches - der Wehmutstropfen 35<br />
Fallstrick I 35<br />
Fallstrick II 35<br />
…<strong>und</strong> nun 36<br />
3 Tätigkeitsbericht des Betriebsrates DB Zeitarbeit GmbH – 04/2012 bis 03/2013
12 DemografieTV, KBV KA <strong>und</strong> das AÜG 37<br />
13 Sonderzahlungen 39<br />
Erfolgsprämie 39<br />
Bewertung 40<br />
Sonderzahlungen - auch für Beamte 40<br />
14 Beamte bei der DB Zeitarbeit GmbH 41<br />
Zahlen - Daten - Fakten 41<br />
Beförderungen 42<br />
Beamtenrechtliche Bewertung des ZeitarbeitTV MoVe 42<br />
Sonderzahlungen für Beamte 42<br />
Arbeitszeitregelung bei der DB Zeitarbeit GmbH 43<br />
DB Zeitarbeit - bis zur Pensionierung 43<br />
15 Die Mitbestimmung bei der DB Zeitarbeit GmbH 44<br />
Der Aufsichtsrat bei der DB Zeitarbeit GmbH - der Beirat 44<br />
Arbeitnehmer in Aufsichtsratsgremien 44<br />
Die Beiratsmitglieder 44<br />
Die Aufsicht bei der DB Zeitarbeit GmbH - aus der letzten Beiratssitzung 45<br />
16 Soziales - Fondsleistungen 47<br />
Was ist der Fonds soziale Sicherung 47<br />
Fonds soziale Sicherung - die Ges<strong>und</strong>heitswoche 47<br />
Fonds soziale Sicherung - GUV/FAKULTA 48<br />
Fonds soziale Sicherung - Quali X 48<br />
17 Aktuelles <strong>und</strong> Politisches 49<br />
Mittwoch, 1. Mai 2013 - Tag der Arbeit 49<br />
1. Mai - raus, auf die Straße! Für abhängig Beschäftigte - eigentlich ein Muss! 51<br />
Sich politisch einbringen… 52<br />
18 Bewährtes soziales Netz - auch für die DB Zeitarbeit GmbH 53<br />
19 FAQ - häufige Fragen <strong>und</strong> aktuelle Änderungen 54<br />
Entgeltabrechnung 54<br />
St<strong>und</strong>ennachweise 55<br />
Arbeitszeitkonto I - der Gr<strong>und</strong>satz 56<br />
Arbeitszeitkonto II - der Zweck 57<br />
Einsätze unterhalb der Qualifikation 58<br />
Meldung der Arbeitsunfähigkeit 58<br />
Urlaubsplanung 59<br />
Kommunikationseinrichtungen der DB AG 61<br />
Pflegeversicherung für Zeitarbeitnehmer der Geschäftsstelle Leipzig 61<br />
Nutzung Firmenreisefahrscheine 61<br />
20 Nachwort 63<br />
4 Tätigkeitsbericht des Betriebsrates DB Zeitarbeit GmbH – 04/2012 bis 03/2013
1 Vorwort<br />
Liebe Kolleginnen <strong>und</strong> Kollegen,<br />
die Forderung nach gleichem Lohn für gleiche Arbeit scheint uns unendlich lang, so dass wir an<br />
dieser Stelle auf die alte Sprache des Römischen Reiches, nämlich Latein, zurückgreifen wollen<br />
<strong>und</strong> nun endlich ausrufen können: „Consummatum est“! Ins Deutsche übersetzt heißt das: „Es ist<br />
vollbracht“!<br />
Bereits mit dem Titelbild unseres diesjährigen Tätigkeitsberichtes wollen wir deutlich machen,<br />
dass eines der wesentlichsten Themen, mit denen wir uns – neben den täglich anfallenden Betriebsratsaufgaben<br />
– im vergangenen Berichtszeitraum auseinandersetzen mussten, abgeschlossen<br />
ist. Bei der DB Zeitarbeit GmbH ist „Equal Pay“ (gleicher Lohn) bereits seit 2008 tarifiert. Allerdings<br />
mussten wir, bis für uns der gleiche St<strong>und</strong>enlohn gezahlt wird, den die Kollegen aus den<br />
Stammbelegschaften erhalten, dort 24 Monate vor Ort arbeiten. Eine lange Zeit – eine viel zu<br />
lange Zeit, finden wir!<br />
Der „Startschuss“ für eine „neue Zeitrechnung“ fällt auf den 01. Juni 2013, genau dem Tag, an<br />
dem unsere Betriebsversammlung stattfinden wird.<br />
„Gleicher Lohn für gleiche Arbeit“, „Mindestlohn“ bzw. „Lohnuntergrenzen“ – Themen, mit denen<br />
sich in diesem Jahr, dem Jahr der anstehenden B<strong>und</strong>estagswahl, wieder einmal viele Politiker<br />
aller Parteien auseinandersetzen müssen.<br />
Wir finden, dass es unsozial <strong>und</strong> ungerecht ist, dass Zeitarbeitnehmer gegenüber den Stammbeschäftigten<br />
benachteiligt werden. Wir finden, dass es für ein so reiches Land wie Deutschland<br />
beschämend ist, dass immer noch Löhne für Vollzeitbeschäftigte gezahlt werden, die „aufgestockt“<br />
werden müssen, weil man vom Lohn der Arbeit nicht leben kann. Auf die Frage, ob wir<br />
von unseren derzeitigen Löhnen leben können, werden wir zwar keine abschließende Antwort<br />
geben, aber wir werden unsere Tariflandschaft ausführlich beleuchten!<br />
Und noch etwas: Ende dieses Jahres stehen wieder Tarifverhandlungen an! Es gilt die Frage zu<br />
beantworten, ob wir darauf vorbereitet sind Haben wir noch die Kraft <strong>und</strong> den gewerkschaftlichen<br />
Organisationsgrad, weiterhin ganz oben in der Tariflandschaft der Branche den Ton mit anzugeben<br />
Auch darüber müssen wir diskutieren!<br />
Der Tätigkeitsbericht des Betriebsrates ist nach dem Betriebsverfassungsgesetz Pflichtteil einer<br />
Betriebsversammlung. Wir wollen euch aber im Rahmen unserer Betriebsversammlung nicht<br />
st<strong>und</strong>enlang mit einer Flut von Informationen <strong>und</strong> Themen, wenn wir diese alle mündlich vortragen<br />
würden, „langweilen“. Deshalb haben wir das aus unserer Sicht Wesentliche bereits in diesem<br />
euch vorliegenden Bericht zusammengefasst <strong>und</strong> euch diesen bereits im Vorfeld unserer<br />
Versammlung zugesandt. In diesem Tätigkeitsbericht beleuchten wir die letzten 12 Monate, zeigen<br />
das Erreichte auf, sprechen aber auch Dinge an, bei denen es noch Handlungsbedarf gibt.<br />
Es wird wieder einmal ein weitreichendes Spektrum sein, über das wir berichten werden.<br />
Wie die vergangenen Jahre ist auch dieses Jahr unser Bericht sehr umfangreich. Wollen wir aber<br />
die wichtigsten Ereignisse der vergangenen 12 Monate aufzeigen, kommt schon einiges zusammen.<br />
Das eine oder andere Thema wird manch einem von euch bereits bekannt vorkommen. Das<br />
lässt sich nicht vermeiden. In dem Kapitel „Häufige Fragen <strong>und</strong> aktuelle Änderungen“ gehen wir<br />
zum Beispiel auf immer wiederkehrende Themen ein. Zum Einen hat die DB Zeitarbeit GmbH im<br />
vergangenen Jahr 1.458 Kolleginnen <strong>und</strong> Kollegen einschließlich 53 Auslerner neu eingestellt,<br />
die diesen Komplex noch gar nicht oder nur zum Teil kennen. Zum Anderen ändern sich Gesetze<br />
<strong>und</strong> Richtlinien, die sich auch auf uns, die Mitarbeiter der DB Zeitarbeit GmbH, auswirken. Deswegen<br />
haben wir das eine oder andere Kapitel, die eine oder andere Frage, auch wieder in unserem<br />
diesjährigen Bericht aufgegriffen <strong>und</strong> der aktuellen Entwicklung angepasst. Was also für den<br />
Einen bekannt erscheinen mag, ist für den Anderen völlig neu. Bekanntes entwickelt sich weiter,<br />
<strong>und</strong> auch darüber gilt es zu berichten.<br />
Der Tarifabschluss zum Branchenzuschlag erfolgte zum Jahresende 2012. Der DemografieTV,<br />
der wesentliche Regelungen für alle Zeitarbeitnehmer im DB Konzern mit sich bringt, wurde<br />
ebenfalls Ende 2012 unter „Dach <strong>und</strong> Fach“ gebracht <strong>und</strong> ist zum 01.04.2013 in Kraft getreten.<br />
Auf diese Abschlüsse werden wir in diesem Tätigkeitsbericht ebenfalls eingehen.<br />
Tätigkeitsbericht des Betriebsrates DB Zeitarbeit GmbH – 04/2012 bis 03/2013 5
Doch wir wollen nicht hier, bereits im Vorwort, den Inhalten des Tätigkeitsberichtes vorgreifen.<br />
Wir werden der Betriebsversammlung genügend Zeit <strong>und</strong> Raum geben, Themen des Tätigkeitsberichtes<br />
aufzugreifen. Wir werden Positionen <strong>und</strong> Beschlüsse des Betriebsrates erläutern <strong>und</strong><br />
über Aktuelles, das euch <strong>und</strong> uns wichtig ist, diskutieren.<br />
Falls aber am Ende dieses Tätigkeitsberichtes noch Fragen auftreten, können <strong>und</strong> sollen diese<br />
natürlich am Tag der Betriebsversammlung gestellt bzw. angesprochen werden. Manch einer<br />
traut sich vielleicht nicht, vor „einem großen Publikum“ zu sprechen. Wir bieten deshalb an, uns<br />
Fragen bzw. Themen im Vorfeld der Betriebsversammlung schriftlich, per E-Mail oder Fax zukommen<br />
zu lassen. Weiterhin wird am Tag der Betriebsversammlung eine Box für eure Fragen<br />
bereit stehen, auf die wir dann noch in der Versammlung eingehen werden.<br />
Zur Betriebsversammlung noch kurz einige Anmerkungen, die die meisten unserer Kolleginnen<br />
<strong>und</strong> Kollegen wahrscheinlich schon kennen, die uns aber trotzdem wichtig sind:<br />
Wie in den vergangenen Jahren haben wir uns auch dieses Jahr dazu entschlossen, unsere „erste<br />
große Betriebsversammlung 2013“ an einem Samstag durchzuführen. Ihr solltet wissen, dass<br />
diesbezüglich wirklich die sprichwörtlichen „zwei Herzen in unserer Brust“ schlagen! Einerseits<br />
haben die Gewerkschaften jahrzehntelang für die Verkürzung der Arbeitszeit <strong>und</strong> für eine 5-Tage-<br />
Woche gekämpft, andererseits wollen wir die Interessen aller Beteiligten, nämlich die euren, die<br />
der DB Zeitarbeit GmbH <strong>und</strong> die unserer K<strong>und</strong>enbetriebe unter „ein Dach“ bringen. Dass das äußerst<br />
schwer ist, <strong>und</strong> ausgerechnet wir als Betriebsrat dafür sorgen, dass an einem für viele von<br />
uns arbeitsfreien Tag „gearbeitet“ werden soll, darüber sind wir wirklich nicht glücklich! Aber, wir<br />
sehen keine andere Möglichkeit, um die Wünsche Aller in Einklang zu bringen. Wir wissen, dass<br />
viele von uns schon die ganze Woche unterwegs <strong>und</strong> froh sind, das Wochenende mit ihrer Familie<br />
oder Fre<strong>und</strong>en verbringen zu können. Deshalb möchten wir uns schon im Vorfeld bei allen<br />
denjenigen bedanken, die wieder einen Samstag „opfern“ werden.<br />
Die „zweite große Betriebsversammlung 2013“ haben wir auf einen Montag im November terminiert.<br />
Diese wird dann am 18.11. stattfinden, zu der wir noch rechtzeitig einladen werden.<br />
Wie bereits im beiliegenden „Merkblatt“ vermerkt – Betriebsversammlungen sind Arbeitszeit! So<br />
wird dann auch die gesamte Zeit der Versammlung, einschließlich der An- <strong>und</strong> Abreise zum Versammlungsort,<br />
als Arbeitszeit gebucht! Für die Fahrt ist ein Firmenreisefahrausweis zu lösen, bei<br />
Nutzung fremder Bahnen ein entsprechendes Ticket. Die Abrechnung erfolgt dann über den Antrag<br />
Firmenreise. Verpflegungspauschale (Spesen) wird gemäß Steuerrecht nicht erstattet, da die<br />
gesamte Ausbleibezeit als Arbeitszeit gerechnet wird.<br />
Und wer schon einmal auf einer unserer großen Betriebsversammlungen war, der weiß, dass<br />
diese dann auch in einer etwas anderen Form ablaufen, als das oft vermutet wird! Wir erfüllen<br />
nicht nur die gesetzliche Pflicht zu berichten <strong>und</strong> zu diskutieren. Wir bieten nach dem offiziellen<br />
Teil der Betriebsversammlung auch die Möglichkeit, mit Vertretern des Konzernvorstandes, der<br />
Geschäftsführung, der Gewerkschaften sowie mit den Gästen <strong>und</strong> natürlich auch mit uns, eurem<br />
Betriebsrat, in kleinen R<strong>und</strong>en ins Gespräch zu kommen.<br />
Mitarbeiter, Geschäftsführer <strong>und</strong> Gäste einer Betriebsversammlung der DB Zeitarbeit GmbH<br />
Diese individuellen Gespräche vor <strong>und</strong> nach dem offiziellen Teil sind ein „Kernstück“ unserer<br />
„großen“ Betriebsversammlungen.<br />
6 Tätigkeitsbericht des Betriebsrates DB Zeitarbeit GmbH – 04/2012 bis 03/2013
Wir wollen ein Betriebsrat „zum Anfassen“ sein <strong>und</strong> bleiben. Und dabei wollen wir nicht nur zu<br />
euch, sondern vor allem mit euch reden.<br />
Wir wollen die Zeit der Betriebsversammlung auch dazu nutzen, uns gegenseitig besser kennen<br />
zu lernen, bestehende Probleme vor Ort anzusprechen <strong>und</strong> diese eventuell auch gleich zu lösen.<br />
So wird in diesem Jahr unter anderem neu sein, dass der Arbeitgeber einen „Infostand für FAQ“<br />
(Frequently Asked Questions) – zu neudeutsch: Antworten auf häufige Fragen – einrichten wird.<br />
An diesem sollen eure Fragen direkt beantwortet werden.<br />
Außerdem – wann hat man denn schon die Gelegenheit, bei einem Glas Wein oder Bier mit den<br />
„Chefs“ zu reden Mit „Chefs“ ist natürlich nicht der Betriebsrat gemeint! Und, dass die Betriebsversammlung<br />
nicht nur „trocken“ verläuft, dafür werden wir als Gastgeber schon sorgen!<br />
Die Geschäftsführung wird nämlich – wie auch schon in den vergangenen Jahren – im Anschluss<br />
an die Betriebsversammlung zum Essen <strong>und</strong> Trinken einladen. Auch dafür muss Zeit sein!<br />
Liebe Kolleginnen <strong>und</strong> Kollegen,<br />
wir würden uns freuen, euer Interesse an dieser Versammlung geweckt zu haben <strong>und</strong> euch am<br />
Samstag, den 01. Juni im Hotel Esperanto, Kongress- <strong>und</strong> Kulturzentrum dazu begrüßen zu können.<br />
Die Einladung <strong>und</strong> Anreisebeschreibung sowie ein Rückmeldeformular liegen diesem Tätigkeitsbericht<br />
bei. Bitte meldet euch bis spätestens zum 17. Mai an!<br />
Und versprochen: Unsere Betriebsversammlung wird nicht „trocken <strong>und</strong> langweilig“!<br />
euer Betriebsrat<br />
…………………………………………………………………………………………………………………<br />
Hier noch einmal die Einladung:<br />
Veranstaltungsdatum: Samstag, den 01. Juni 2013<br />
Veranstaltungsbeginn: 11:15 Uhr (Einlass ab 10:15 Uhr)<br />
Veranstaltungsort: Esperantohalle<br />
Hotel Esperanto<br />
Kongress- <strong>und</strong> Kulturzentrum Fulda<br />
Esperantoplatz<br />
36037 Fulda<br />
Anreise:<br />
mit dem Fern- oder Nahverkehr zum Hauptbahnhof in Fulda<br />
Ausgang „Richthalle“, Wegweiser Richtung „Esperanto“<br />
4 Gehminuten geradeaus bis zum Hotel<br />
Das Ende der Versammlung ist so angesetzt, dass die Züge für die Rückfahrt ab ca. 15:45 Uhr<br />
erreicht werden können.<br />
Tätigkeitsbericht des Betriebsrates DB Zeitarbeit GmbH – 04/2012 bis 03/2013 7
2 Was uns bewegt – aktuelle Themen<br />
Der Betriebsrat muss in der Betriebsversammlung in seinem Tätigkeitsbericht über die wesentlichen<br />
Themen, die im Berichtszeitraum angestanden haben, Rechenschaft ablegen.<br />
Wo fangen wir an – wo hören wir auf<br />
Wir, die DB Zeitarbeit GmbH, sind nur ein „Steinchen in einem großen Mosaik“. Wir sind als Firma<br />
im DB Konzern eingeb<strong>und</strong>en. Der DB Konzern ist aber nicht nur in Deutschland <strong>und</strong> Europa,<br />
sondern weltweit, aufgestellt. Alles was der Vorstand des DB Konzerns beschließt <strong>und</strong> umsetzt,<br />
hat auch mittelbar oder unmittelbar Auswirkungen auf viele Bereiche des Konzerns.<br />
Natürlich sind wir nicht unmittelbar davon betroffen, wenn die DB AG wieder ein neues Geschäftsfeld<br />
in einem anderen Land auftut. Aber wir werden mehr oder weniger davon betroffen<br />
sein, wenn die DB Regio AG eine ausgeschriebene Leistung im Schienenpersonennahverkehr<br />
verliert. Sei es, dass dadurch Einsätze für uns als Zeitarbeitnehmer weg brechen oder sei es,<br />
dass wir nicht mehr mit unseren Fahrscheinen für Firmenreisen auf den verlorenen Strecken fahren<br />
können.<br />
Wir sind auch nicht unmittelbar davon betroffen, wenn die Politiker das zurzeit viel diskutierte <strong>Eisenbahn</strong>regulierungsgesetz<br />
beschließen <strong>und</strong> sich die Struktur des DB Konzerns, speziell die der<br />
Infrastruktur, in Zukunft ändern wird. Sehr wohl werden wir aber als Mitarbeiter der DB Zeitarbeit<br />
GmbH früher oder später die Auswirkungen davon zu spüren bekommen.<br />
Auch das 4. europäische <strong>Eisenbahn</strong>paket macht uns Sorgen. Was passiert, wenn – wie in dem<br />
Paket unter anderem vorgesehen – eine neue Auftragsvergabe, egal welcher Art, nur noch im<br />
Rahmen des Wettbewerbs vergeben werden darf Was passiert dann beispielsweise mit den<br />
Werkstattleistungen für DB Fahrzeuge, ein Bereich, in dem h<strong>und</strong>erte unserer Kolleginnen <strong>und</strong><br />
Kollegen tätig sind<br />
Wir könnten hier noch viele ähnliche Beispiele aufzeigen – ein Horrorszenario, dessen Auswirkungen<br />
wir nur erahnen können!<br />
Diese hier benannten Themen stehen unter anderem zurzeit an, <strong>und</strong> davor können <strong>und</strong> sollten<br />
wir nicht die Augen verschließen.<br />
Aber schauen wir vor der umfangreichen Berichterstattung in dem euch vorliegenden Tätigkeitsbericht<br />
wieder einmal über „den Tellerrand“, denn wir als Zeitarbeitsfirma im DB Konzern sind von<br />
vielen äußeren Randbedingungen abhängig <strong>und</strong> werden von diesen auch mit geprägt:<br />
Europa – hier einmal anders betrachtet<br />
Ein französisches Bau-Unternehmen sucht Maurer über einen irischen Personaldienstleister, der<br />
mittels einer Briefkastenfirma auf Zypern in Polen Arbeitskräfte rekrutiert, die am Ende in Frankreich<br />
unter zypriotischem Arbeitsrecht tätig sind.<br />
Wer also meint, dass nur die Wege „rumänischen Pferdefleisches“<br />
durch Europa verschlungen sind, kennt die<br />
Kniffe nicht, mit denen sich Unternehmen in der EU mit<br />
billigen Arbeitskräften versorgen. Dabei bewegen sich<br />
die Firmen oft in einem „rechtlichen Graubereich“, den<br />
unpräzise Formulierungen der EU-Entsenderichtlinien<br />
eröffnet haben.<br />
Ziel der Richtlinie von 1996 war es, die unternehmerische<br />
Freiheit auf zeitweiliger Entsendung von Beschäftigten<br />
in andere EU-Länder mit der Achtung<br />
gr<strong>und</strong>legender Arbeitnehmerrechte <strong>und</strong> fairer Wettbewerbsbedingungen<br />
unter einen Hut zu bringen. So<br />
müssen Ruhepausen, Höchstarbeitszeiten <strong>und</strong> Sicherheitsbestimmungen<br />
am Arbeitsplatz des jeweiligen<br />
Gastlandes eingehalten werden. Es gibt Anspruch auf<br />
bezahlten Urlaub, <strong>und</strong> sofern im Gastland vorhanden, auch Mindestlöhne.<br />
In der Praxis ist aber die Entsenderichtlinie zu einem Instrument des Sozialdumpings in Europa<br />
geworden.<br />
8 Tätigkeitsbericht des Betriebsrates DB Zeitarbeit GmbH – 04/2012 bis 03/2013
Die gewerkschaftlichen Kernforderungen, dass entsandte Arbeitnehmer genau so behandelt <strong>und</strong><br />
bezahlt werden wie die Arbeitnehmer des „Gastlandes“, wurden immer noch nicht umgesetzt.<br />
Unklare Formulierungen müssen endlich präzisiert <strong>und</strong> wasserdicht gegen Missbrauch gemacht<br />
werden. Entsendeketten, wie eingangs beschrieben, sind zu unterbinden, <strong>und</strong> das Streikrecht<br />
entsandter Arbeitnehmer muss auch festgeschrieben werden.<br />
Was ist eigentlich Europa<br />
Europa ist kein Selbstzweck. Europa soll dazu beitragen, die Lebens- <strong>und</strong> Arbeitsbedingungen<br />
der Menschen zu verbessern <strong>und</strong> sozialen Fortschritt zu bringen. So sehen es zumindest die EU-<br />
Verträge vor. Aber mit der anhaltenden Finanz- <strong>und</strong> Wirtschaftskrise – insbesondere im Rahmen<br />
der Euro-Rettungs- <strong>und</strong> Sparvorgaben – wurde die soziale Komponente Europas vollkommen<br />
zurückgestellt <strong>und</strong> ausgeblendet. Europa setzt aktuell keine sozialen Fortschrittsstandards mehr.<br />
Im Gegenteil! Der Druck auf die Krisenländer führt in vielen Mitgliedstaaten zu massiver Armut<br />
<strong>und</strong> steigender Ungleichheit, führt vor allem auch zu wachsender Arbeitslosigkeit, die sich besonders<br />
auf die Jugend niederschlägt. 25% Jugendarbeitslosigkeit in den von der Krise besonders<br />
schwer betroffenen Ländern sind keine Seltenheit.<br />
Deutschland<br />
Wo sollen wir hier mit der Betrachtung anfangen Soziale Gerechtigkeit Armutsbericht Mindestlöhne<br />
zum Einen, Begrenzung der Managergehälter zum Anderen Energiewende Gleichberechtigung<br />
der Frauen 10 Jahre Agenda 2010<br />
Themen über Themen, die uns teilweise schon beim Benennen eine „Gänsehaut“ verpassen. Es<br />
wird viel geredet – viel zerredet – fast gar nichts umgesetzt.<br />
Hier fällt uns ein Zitat des britischen<br />
Philosophen Bertrand<br />
Russell ein: „Die Wissenschaftler<br />
bemühen sich, das Unmögliche<br />
möglich zu machen. Die Politiker<br />
bemühen sich oft, das Mögliche<br />
unmöglich zu machen.“<br />
Die aktuelle Krise scheint<br />
Deutschland gut „zu meistern“.<br />
Aber wer trägt eigentlich die Last<br />
Letztendlich sind wir das – die<br />
arbeitende Bevölkerung mit ihren<br />
Steuern. Und Steuern kann nur<br />
zahlen, wer etwas verdient. Da<br />
sind wir wieder beim Thema:<br />
Löhne, Steuern, Gr<strong>und</strong>sicherung,<br />
Wert der Arbeit, Würde der Arbeitnehmer<br />
<strong>und</strong>, <strong>und</strong>, <strong>und</strong>….<br />
Im Fazit: Vom Lohn der Arbeit<br />
muss man auch leben können!<br />
Also sind wir wieder bei der Diskussion<br />
zu den Mindestlöhnen!<br />
Über die soziale Gerechtigkeit in<br />
Deutschland wird zurzeit viel diskutiert.<br />
Immer mehr Politiker entdecken<br />
zunehmend „die Gerechtigkeit“<br />
als ihr Betätigungsfeld. So<br />
fordern sie mehr Umverteilung<br />
<strong>und</strong> versprechen gerechtere Regeln.<br />
Häufig fehlt es dabei aber für die von ihnen proklamierte Gerechtigkeit an Maßstäben. Sie machen<br />
eine „soziale Schieflage“ aus <strong>und</strong> stützen diese Aussage unter anderem auf die Feststellung,<br />
dass in Deutschland nahezu ein Viertel der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten ein<br />
Einkommen habe, das nach OECD-Maßstäben im Niedriglohnbereich liege.<br />
Könnte in Deutschland dabei ein Mindestlohn Abhilfe schaffen<br />
Tätigkeitsbericht des Betriebsrates DB Zeitarbeit GmbH – 04/2012 bis 03/2013 9
DB Konzern<br />
Der Bahnvorstand verkündete zur Bilanzpressekonferenz das beste Ergebnis seit Bestehen des<br />
DB Konzerns. Darauf können wir <strong>Eisenbahn</strong>er stolz sein! Wir alle haben dazu beigetragen – jeder<br />
von uns an seinem Platz!<br />
Aber es lohnt sich auch ein Blick auf die Ende des Jahres 2012 durchgeführte Mitarbeiterbefragung<br />
zu werfen. Das Jahresergebnis ist die eine Sache – aber wie geht es uns Kolleginnen <strong>und</strong><br />
Kollegen vor Ort, die das Ergebnis mit erwirtschaft haben Wie steht es eigentlich um die „Mitarbeiterzufriedenheit“<br />
Im Ergebnis der Mitarbeiterbefragung wird festgestellt: „Verhalten positiv“!<br />
Was heißt das eigentlich<br />
Wir versuchen das hier einmal zu interpretieren: Im Gr<strong>und</strong>satz machen die Bahn-Mitarbeiter ihre<br />
Arbeit gern. Sie haben einst begeistert ihren Beruf gewählt <strong>und</strong> nehmen auch (pflicht)bewusst die<br />
Belastungen des Dienstes in Kauf. Schade nur, dass es ihnen dabei vor Ort durch vermeintliche<br />
Führungskräfte oft unnötig schwer gemacht wird. Manche Vorgesetzte scheinen nicht gewillt zu<br />
sein, sich in die Lage ihrer Mitarbeiter zu versetzen. So können oder wollen sie die anstehenden<br />
Themen <strong>und</strong> Probleme auch nicht verstehen! Erst recht nicht, wenn dabei nicht nur so „drum herum“<br />
sondern konkret <strong>und</strong> kritisch Klartext geredet wird. Welcher Vorgesetzte hat das denn gern<br />
Hier liegt dann auch der feine Unterschied zwischen „Führungskräfte“ <strong>und</strong> Vorgesetzte“.<br />
„Verhalten positiv“ ist die Gr<strong>und</strong>stimmung im DB Konzern – so heißt es jedenfalls in der Ergebniszusammenfassung<br />
der Mitarbeiterbefragung. Nennt man das so, wenn nicht einmal mehr die<br />
Hälfte der Belegschaft motiviert ist, ihr Bestes zu geben<br />
Laut Auswertung fühlen sich nämlich nur 47% der Befragten<br />
dazu motiviert, ihr Bestes zu geben. Der Feststellung, nach<br />
einem spürbar starken Engagement „Aller“ bei der täglichen<br />
Arbeit, konnten sich nur 48% anschließen. Offensichtlich hat<br />
man das den <strong>Eisenbahn</strong>ern nach <strong>und</strong> nach ausgetrieben.<br />
Der Anteil derjenigen, die sich mit ihrer Arbeit ausreichend<br />
wertgeschätzt sehen, liegt dann auch nur noch bei beschämenden<br />
54 Prozent. Wohlgemerkt, wir reden von Berufsbildern,<br />
bei denen der Stolz einstmals ein besonderes Kennzeichen<br />
aller Beschäftigten war! Aber wo soll dieser Stolz noch herkommen, wenn beinahe jeder<br />
zweite Befragte Defizite bei der Berücksichtigung der ges<strong>und</strong>heitlichen <strong>und</strong> psychischen Belastungen<br />
am Arbeitsplatz beklagt. In der Auswertung der Mitarbeiterbefragung sind die nicht abgegebenen<br />
Meinungsäußerungen in Höhe von 39% der DB Mitarbeiter nicht mit eingeflossen. Auch<br />
hier bleiben Fragen offen. Haben diese Kolleginnen <strong>und</strong> Kollegen gemäß dem Motto: „Das bringt<br />
ja sowieso nichts“ bereits resigniert<br />
Die Ergebnisbewertung „Verhalten positiv“ erscheint als denkbar schlechtes Zeichen für den Willen<br />
<strong>und</strong> die Fähigkeit in den Vorstandsetagen, Botschaften wirklich wahrzunehmen <strong>und</strong> daraus<br />
wirksame Konsequenzen zu ziehen. Die angekündigten vielen Workshops werden zeigen, wie<br />
ernst die Bef<strong>und</strong>e genommen werden.<br />
Oder war das Ganze doch nur eine einfache große, aufwändig inszenierte, Show<br />
Zeitarbeitsbranche<br />
Auch in der Zeitarbeitsbranche stehen immer wieder neue Herausforderungen an. Im Februar<br />
dieses Jahres sind die Zeitarbeitsunternehmen erneut in die öffentliche Diskussion geraten. Der<br />
Hessische R<strong>und</strong>funk hatte über die „Amazon-Zeitarbeitsunternehmen“ einen Bericht ausgestrahlt,<br />
der wieder einmal die gesamte Branche in Misskredit gebracht hat. Worüber dort berichtet wurde,<br />
unter welchen Arbeits- <strong>und</strong> Lebensbedingungen die Mitarbeiter der Zeitarbeitsfirma „Trenkwalder“<br />
bei Amazon Leistungen erbringen mussten – das war schon grenzwertig!<br />
Damit geriet wieder einmal die gesamte Zeitarbeitsbranche in den öffentlichen Fokus. Kein anderer<br />
Wirtschaftszweig sorgt, gemessen an der Zahl der Beschäftigten, für so viel Wirbel. In absoluten<br />
Zahlen sind das zurzeit ca. 800.000 Beschäftigte. Der Anteil liegt bei den ca. 42 Millionen Erwerbstätigen<br />
in Deutschland gerade einmal bei knapp 2% <strong>und</strong> damit im europäischen Durchschnitt.<br />
10 Tätigkeitsbericht des Betriebsrates DB Zeitarbeit GmbH – 04/2012 bis 03/2013
Dennoch schafft es „das Geschäft mit dem Verleih von Personal“ regelmäßig in die Schlagzeilen<br />
<strong>und</strong> damit auch auf die Agenda der Politik!<br />
Kaum werden solche Reportagen in den Medien verbreitet,<br />
werden üblicherweise alle Zeitarbeitsfirmen<br />
über einen „Kamm geschert“ – <strong>und</strong> zum Schluss bleibt<br />
bei den Meisten in den Köpfen hängen: Wieder einmal<br />
die Zeitarbeit!<br />
In der Zeitarbeitsbranche gibt es sicherlich schwarze<br />
Schafe– <strong>und</strong> davon auch genügend!<br />
DB Zeitarbeit GmbH<br />
Gehören wir auch zu den schwarzen Schafen<br />
Diese Frage können wir ganz klar mit „Nein“ beantworten. Wir haben einen Tarifvertrag, der auch<br />
ohne Abstriche angewendet wird. Wir haben einen Betriebsrat, der darüber wacht, dass die bestehenden<br />
Gesetze, Tarifverträge <strong>und</strong> Betriebsvereinbarungen eingehalten werden. Wir entwickeln<br />
unsere Tarifverträge zum Wohl unserer Kolleginnen <strong>und</strong> Kollegen weiter. Auch deswegen wurde<br />
im Demografie-Tarifvertrag festgeschrieben, dass alle Zeitarbeitnehmer, die im DB Konzern tätig<br />
sind, nach 12 Monaten Equal Pay erhalten werden. Das bedeutet, dass zukünftig alle im Konzern<br />
beschäftigten Zeitarbeitnehmer nach zwölfmonatigem Einsatz in K<strong>und</strong>enbetrieben am gleichen Arbeitsplatz<br />
den gleichen Lohn für ihre Arbeit wie die „fest angestellten“ Kollegen erhalten werden.<br />
Aber darüber werden wir noch im Kapitel „Tarifliches“ ausführlich berichten.<br />
Können wir eigentlich feststellen, wie wir uns als Mitarbeiter der DB Zeitarbeit GmbH im DB Konzern<br />
fühlen, wie wir uns mit dem Konzern identifizieren, wie wir hier angenommen werden – einfach,<br />
wie unsere Sicht auf den DB Konzern ist Hier bietet sich an, einmal einen Blick auf die Ergebnisse<br />
der Mitarbeiterbefragung 2012, an der wir ebenfalls teilnehmen konnten, zu werfen.<br />
Zur Erläuterung der Übersicht:<br />
DB Zeitarbeit 2012 – hier sind alle Zeitarbeitnehmer der DB Zeitarbeit erfasst<br />
DB Zeitarbeit gesamt 2012 – hier sind alle Mitarbeiter, also Overhead <strong>und</strong> Zeitarbeitnehmer, erfasst<br />
DB Konzern 2012 – hier sind die Mitarbeiter des DB Konzerns erfasst<br />
Im direkten Vergleich der Auswertung zwischen der DB Zeitarbeit <strong>und</strong> dem DB Konzern sprechen<br />
die „Zustimmungsergebnisse“ ihre eigene Sprache! Das bedarf an dieser Stelle keiner weiteren<br />
Kommentierung!<br />
Tätigkeitsbericht des Betriebsrates DB Zeitarbeit GmbH – 04/2012 bis 03/2013 11
3 DB Zeitarbeit GmbH – Standorte<br />
Zentrale Geschäftsstellen Vertriebsbüro einer Geschäftsstelle<br />
Rostock<br />
Hamburg<br />
Hannover<br />
Magdeburg<br />
Berlin<br />
Cottbus<br />
Dortm<strong>und</strong><br />
Köln<br />
Erfurt<br />
Leipzig<br />
Frankfurt<br />
Saarbrücken<br />
Nürnberg<br />
Karlsruhe<br />
Stuttgart<br />
München<br />
12 Tätigkeitsbericht des Betriebsrates DB Zeitarbeit GmbH – 04/2012 bis 03/2013
4 DB Zeitarbeit GmbH – Geschäftsstellen, Erreichbarkeit <strong>und</strong> mehr<br />
Die DB Zeitarbeit GmbH ist b<strong>und</strong>esweit aufgestellt. Die Zentrale ist in Berlin. Insgesamt hat die<br />
DB Zeitarbeit 11 Geschäftsstellen <strong>und</strong> 5 Vertriebsbüros.<br />
Der Betriebsrat der DB Zeitarbeit GmbH hat seinen Sitz in Berlin. Auch in München haben wir im<br />
DB Gebäude, Bahnhofplatz 2, ein Büro, das aber nicht durchgehend besetzt ist. Dieses befindet<br />
sich nicht auf der Ebene der Geschäftsstelle München, sondern in der 1. Etage.<br />
Berlin<br />
Inzwischen ist es mehr als 2 Jahre her, dass die Zentrale der Geschäftsführung, der Betriebsrat<br />
<strong>und</strong> die Geschäftsstelle Berlin in den Bürokomplex Nordbahnhof Carré, nahe des S-Bahnhofs<br />
„Nordbahnhof“, umgezogen sind.<br />
Wir hatten bereits darüber berichtet, dass dieser Bürokomplex, in dem auch viele weitere Betriebe<br />
<strong>und</strong> Dienststellen des DB Konzerns ihren Sitz haben, auf Basis eines offenen Bürokonzeptes<br />
(open space) konzipiert <strong>und</strong> eingerichtet<br />
wurde. Wer schon einmal in diesem Haus<br />
war, konnte sicherlich feststellen, dass<br />
die Büroflächen sehr modern <strong>und</strong> funktional<br />
eingerichtet sind. Allerdings gibt es<br />
immer noch berechtigte Beschwerden<br />
vieler unserer Kolleginnen <strong>und</strong> Kollegen<br />
über die zu geringe Luftfeuchtigkeit, die<br />
oft unter 20 Prozent liegt. Es ist dem Vermieter<br />
seit dem Einzug nicht gelungen,<br />
hier Abhilfe zu schaffen.<br />
Mitte März hat nun DB Services Immobilien<br />
reagiert. Es soll die Heizlastverteilung<br />
im gesamten Objekt geändert werden, so<br />
dass dadurch eine etwas höhere Luftfeuchte<br />
zu erwarten ist. Bis diese allerdings<br />
erreicht wird, sollen mobile Luftbefeuchter<br />
zum Einsatz gebracht werden.<br />
In den Aushängen des Hauses waren dazu die entsprechenden Informationen nachzulesen.<br />
Wir werden weiterhin sehr genau beobachten <strong>und</strong> analysieren, wie sich die neue Arbeitsumgebung<br />
auf die Leistungsgrenzen der dort Beschäftigten <strong>und</strong> auf die Entwicklung des Krankenstandes<br />
auswirken wird.<br />
Leipzig<br />
In Weiterführung der Organisationsentwicklung der DB Zeitarbeit GmbH wurden im Jahr 2011 die<br />
Geschäftsstellen Erfurt <strong>und</strong> Dresden zu Vertriebsbüros umstrukturiert <strong>und</strong> der Geschäftsstelle<br />
Leipzig zugeordnet.<br />
Ob ein Standort neu eröffnet wird, eine Geschäftsstelle oder ein Vertriebsbüro ist, oder ob dieser<br />
überhaupt Bestand hat, obliegt mehreren Bewertungskriterien. Dabei spielen die Anzahl von Mitarbeitern,<br />
die zu betreuenden K<strong>und</strong>enbetriebe <strong>und</strong> letztendlich auch die getätigten Umsätze eine<br />
wichtige Rolle. Anhand solcher Bewertungskriterien, die über einen bestimmten Zeitraum ermittelt<br />
werden, richten sich Gründung bzw. Aufrechterhaltung von Geschäftsstellen <strong>und</strong> Vertriebsbüros.<br />
So können Vertriebsbüros zu Geschäftsstellen werden, aber auch umgekehrt. Auch die Abwicklung<br />
eines Standortes ist nicht ausgeschlossen.<br />
So wurde Ende 2012 das Vertriebsbüro Dresden geschlossen. Die dort beheimateten Kolleginnen<br />
<strong>und</strong> Kollegen werden seit 2013 jetzt von Leipzig aus von den ehemaligen Dresdener Mitarbeiterinnen<br />
betreut.<br />
Solche Zuscheidungen können auch persönliche Veränderungen für unsere Mitarbeiter mit sich<br />
bringen. So sind zum Beispiel die Kolleginnen <strong>und</strong> Kollegen des Vertriebsbüros Erfurt überwiegend<br />
„Thüringer“. Da sie aber der Geschäftsstelle Leipzig unterliegen, werden sie bei der Feiertagsregelung<br />
nach sächsischem Recht behandelt <strong>und</strong> müssen so den erhöhten Pflegeversicherungsbeitrag<br />
zahlen (siehe auch Seite 61).<br />
Tätigkeitsbericht des Betriebsrates DB Zeitarbeit GmbH – 04/2012 bis 03/2013 13
Hamburg<br />
Im Februar dieses Jahres ist die Geschäftsstelle Hamburg umgezogen. Sie befindet sich jetzt unweit<br />
des Hamburger Hauptbahnhofs, in der<br />
Hammerbrookstraße. Auch die „Hammerbrooker<br />
Höfe“ sind im Rahmen eines offenen Bürokonzeptes<br />
eingerichtet worden.<br />
Nun kann man natürlich trefflich darüber streiten,<br />
ob „open space“ wirklich die von den Führungskräften<br />
gewünschte verbesserte Kommunikation<br />
mit sich bringt. Unsere Erfahrungen<br />
sind diesbezüglich etwas anders. Bei den<br />
meisten unserer Kolleginnen <strong>und</strong> Kollegen<br />
gibt es hierzu nur wenig Akzeptanz. Und Büroflächen,<br />
die zwar sehr modern <strong>und</strong> funktional eingerichtet sind, schaffen nicht von selbst eine<br />
angenehme Arbeitsatmosphäre.<br />
Einige Veränderungen bzw. Verbesserungen haben wir als Betriebsrat auch umsetzen können.<br />
Die Hamburger Geschäftsstelle ist nicht so großflächig parzelliert wie die Geschäftsstelle Berlin.<br />
Hier sind die „Büroeinheiten“ viel benutzerfre<strong>und</strong>licher!<br />
Wir wünschen unseren Hamburger Kolleginnen <strong>und</strong> Kollegen, dass es hier weniger Probleme als<br />
in Berlin geben wird.<br />
Erreichbarkeit <strong>und</strong> Ansprechpartner<br />
Geschäftsführer der DB Zeitarbeit GmbH<br />
Herr Matthias Botta Tel. 030 / 297 45701<br />
Herr Matthias Reimann Tel. 030 / 297 45750<br />
Elisabeth-Schwarzhaupt-Platz 1, 10115 Berlin Fax 030 / 297 45720<br />
Betriebsleiterin der DB Zeitarbeit GmbH<br />
Frau Adelheid Spörke Tel. 030 / 297 45704<br />
Elisabeth-Schwarzhaupt-Platz 1, 10115 Berlin Fax 030 / 297 45720<br />
Geschäftsstelle Berlin<br />
Ansprechpartner: Kevin Fröde Tel. 030 / 297 45810<br />
Elisabeth-Schwarzhaupt-Platz 1, 10115 Berlin Fax 030 / 297 45829<br />
Vertriebsbüro Cottbus<br />
Ansprechpartner: Eckehard Schneider Tel. 0355 / 44 2355<br />
Vetschauer Straße 70, Bahnhofsgebäude, 03048 Cottbus Fax 0355 / 44 2353<br />
Geschäftsstelle Rostock<br />
Ansprechpartner: Michael Bradtka Tel. 0381 / 453 98271<br />
Rosa-Luxemburg-Straße 14, 18055 Rostock Fax 0381 / 453 98274<br />
Geschäftsstelle Hamburg<br />
Ansprechpartnerin: Doris Nehls Tel. 040 / 3918 2023<br />
Hammerbrookstraße 44, 20097 Hamburg Fax 040 / 3918 51199<br />
Geschäftsstelle Hannover<br />
Ansprechpartner: Michael Raethke Tel. 0511 / 286 7576<br />
Herrenstraße 3 – 5, 30159 Hannover Fax 0511 / 286 7678<br />
Vertriebsbüro Magdeburg<br />
Ansprechpartnerin: Peggy Stolze Tel. 0391 / 549 2782<br />
Bahnhof Magdeburg, Bahnhofstraße, 39104 Magdeburg Fax 0391 / 549 2191<br />
14 Tätigkeitsbericht des Betriebsrates DB Zeitarbeit GmbH – 04/2012 bis 03/2013
Geschäftsstelle Köln<br />
Ansprechpartner: Jürgen Braun Tel. 0221 / 141 1338<br />
Johannisstraße 54, 50668 Köln Fax 069 / 265 21980<br />
Geschäftsstelle Dortm<strong>und</strong><br />
Ansprechpartnerin: Jana Kellermann Tel. 0231 / 729 3189<br />
Königswall 21, 44137 Dortm<strong>und</strong> Fax 0231 / 729 3187<br />
Geschäftsstelle Frankfurt<br />
Ansprechpartnerin: Monika Schmidt Tel. 069 / 265 24928<br />
Mainzer Landstraße 205, 60326 Frankfurt/ Main Fax 060 / 265 24929<br />
Geschäftsstelle München<br />
Ansprechpartnerin: Elisabeth Wismeth Tel. 089 / 1308 2533<br />
Bahnhofplatz 2, 80335 München Fax 089 / 1308 22473<br />
Geschäftsstelle Nürnberg<br />
Ansprechpartner: Jürgen Wurm Tel. 0911 / 219 1684<br />
Sandstraße 38 – 40, 90443 Nürnberg Fax 069 / 265 49106<br />
Geschäftsstelle Karlsruhe<br />
Ansprechpartner: Christian Gampp Tel. 0721 / 938 3721<br />
Bahnhofplatz 1b, 76137 Karlsruhe Fax 0721 / 938 2121<br />
Vertriebsbüro Saarbrücken<br />
Ansprechpartner: Bernhard Schäfer Tel. 0681 / 308 1283<br />
Am Hauptbahnhof 4, 66111 Saarbrücken Fax 0681 / 308 3107<br />
Vertriebsbüro Stuttgart<br />
Ansprechpartner: Mario Gnahs Tel. 0711 / 2092 7094<br />
Presselstraße 17, 70191 Stuttgart Fax 069 / 265 57503<br />
Geschäftsstelle Leipzig<br />
Ansprechpartner: Manfred Michel Tel. 0341 / 9678 4030<br />
Dohnanyistraße 11, 04103 Leipzig Fax 0341 / 9678 4031<br />
Vertriebsbüro Erfurt<br />
Ansprechpartnerin: Barbara Schöfbauer Tel. 0361 / 300 6321<br />
Bahnhofstraße 23, 99084 Erfurt Fax 0361 / 300 6358<br />
vor Ort Service<br />
Einige Geschäftsstellen haben außerdem noch einen „vor Ort Service“ eingerichtet. Diesen Service<br />
können vor allem unsere Mitarbeiter in der DB Fahrzeuginstandhaltung nutzen.<br />
Werk Neumünster Samatar Weheliye 0160 / 97 458 602<br />
Werk Dessau Claudia Haake 0160 / 97 463 120<br />
Werk Kassel Hans-Jürgen Grunewald 0160 / 97 436 220<br />
Werk Nürnberg Daniel Hönninger 0151 / 62 814 257<br />
Werk Wittenberge Michael Bradtka 0160 / 97 451 434<br />
Tätigkeitsbericht des Betriebsrates DB Zeitarbeit GmbH – 04/2012 bis 03/2013 15
5 BR-Steckbrief: BR-Mitglieder, Referent <strong>und</strong> Kontaktdaten<br />
von oben links nach unten rechts:<br />
Bilal Altindal, Sonja Dietel, Liane Fleske, Michael Bader, Andreas Heinrich<br />
mittlere Reihe<br />
Frank Nordmann, Dieter Posner, Dietmar Demke*, Anke Zwick, Adelheid Holzmann,<br />
Stefanie Hermann, Mirko Fricke<br />
vordere Reihe<br />
Günther Leygeber, Heike Ulrich, Hans-Joachim Schmidt, Kerstin Zeiß, Mandy Nowak, Gabriele John<br />
folgende BR Mitglieder sind nicht auf dem Foto:<br />
Marcus Müller, Jens Wiedenbeck<br />
DB Zeitarbeit GmbH<br />
Betriebsrat<br />
Elisabeth-Schwarzhaupt-Platz 1<br />
10115 Berlin<br />
Tel. 030 297 45890<br />
Fax 030 297 45899<br />
dbz-br@deutschebahn.com<br />
Sekretariat:<br />
BR-Vorsitzender:<br />
stellvertretende BR-Vorsitzende:<br />
weitere freigestellte BR-Mitglieder:<br />
Schwerbehindertenvertrauensperson:<br />
Referent des Betriebsrates*<br />
Heike Ulrich<br />
Dieter Posner<br />
Adelheid Holzmann<br />
Mirko Fricke<br />
Marcus Müller<br />
Mirko Fricke<br />
Dietmar Demke<br />
16 Tätigkeitsbericht des Betriebsrates DB Zeitarbeit GmbH – 04/2012 bis 03/2013
6 BR-Arbeit in Zahlen: April 2012 bis März 2013<br />
Wir wollen mit diesem Überblick eine kleine Zusammenfassung <strong>und</strong> Statistik erstellen, die einen<br />
kleinen Einblick in die Aufgaben <strong>und</strong> Tätigkeiten unserer Betriebsratsarbeit wider spiegelt.<br />
Sitzungen Anzahl Mitarbeiterbestand (Stand: 1. April 2013)<br />
Betriebsrat 5 DB Zeitarbeit GmbH<br />
Fraktionssitzungen<br />
der EVG-Fraktion<br />
Betriebsausschuss<br />
3<br />
42<br />
Geschäftsstelle Berlin<br />
Geschäftsstelle Rostock<br />
Geschäftsstelle Hamburg<br />
Geschäftsstelle Hannover<br />
Geschäftsstelle Dortm<strong>und</strong><br />
Geschäftsstelle Köln<br />
Geschäftsstelle Frankfurt<br />
604<br />
131<br />
227<br />
252<br />
119<br />
223<br />
165<br />
Geschäftsstelle München<br />
126<br />
Geschäftsstelle Nürnberg<br />
121<br />
Geschäftsstelle Karlsruhe<br />
181<br />
Geschäftsstelle Leipzig 251<br />
gesamt 2.400<br />
beantragte Maßnahmen<br />
Gesamt<br />
beantragte Einstellungen 1.458<br />
davon Berufsstarter 53<br />
Verlängerungen/Entfristungen 2.570<br />
Qualifizierungen gemäß § 13 ZeitarbeitTV MoVe 56<br />
Qualifizierungen gemäß § 98 BetrVG 168<br />
Höhergruppierungen 140<br />
Herabgruppierungen 12<br />
Gewährungen von persönlichen Zulagen 2.029<br />
Equal Pay-Zulagen 304<br />
Versetzungen in andere Geschäftsstellen 31<br />
Änderungen der Arbeitszeiten 55<br />
Änderungen Funktion/Tätigkeit 29<br />
Übernahme/Wechsel in K<strong>und</strong>enbetrieben im Jahr 2012 gesamt 42% unserer MA<br />
Übernahme in K<strong>und</strong>enbetrieben bereits 01.01. bis 31.03.2013 217<br />
Vergleich: Übernahme in K<strong>und</strong>enbetrieben 01.01. bis 31.03.2012 316<br />
eingereichte Kündigungen<br />
Gesamt<br />
außerordentliche 4<br />
ordentliche<br />
innerhalb der Probezeit 70<br />
unter Einhaltung der Kündigungsfrist 9<br />
Tätigkeitsbericht des Betriebsrates DB Zeitarbeit GmbH – 04/2012 bis 03/2013 17
Des Weiteren wurden behandelt:<br />
Urlaubspläne, Weiterschreibungen von Urlaubsanträgen<br />
Genehmigung von Wochenendtätigkeiten<br />
Änderungen von Arbeitsverträgen – feste Arbeitsplätze, Höhergruppierungen<br />
Gleichstellungsanträge<br />
Praktika/Schülerpraktika<br />
Abschluss von Betriebsvereinbarungen<br />
Maßnahmen des Arbeits- <strong>und</strong> Ges<strong>und</strong>heitsschutzes<br />
Änderungen im Datenschutz auf Gr<strong>und</strong>lage der Konzernbetriebsvereinbarung<br />
Beschwerden <strong>und</strong> Eingaben von unseren MitarbeiterInnen<br />
Gestaltung von Arbeitsplätzen<br />
Veränderungen in der Geschäftsstellenstruktur<br />
Eine konkretere <strong>und</strong> weiter detaillierte Auflistung der Beteiligungstatbestände, Maßnahmen <strong>und</strong><br />
Themen, die in den jeweiligen Sitzungen des Betriebsrates <strong>und</strong> der Ausschüsse behandelt wurden,<br />
würde den Rahmen des Tätigkeitsberichtes sprengen. Deshalb wollen wir es bei dieser<br />
Übersicht belassen.<br />
Neben den Themen der Sitzungen haben wir eine Vielzahl von Mitarbeitergesprächen begleitet<br />
<strong>und</strong> waren für persönliche Anliegen, sowohl in den Betriebsratsbüros in Berlin <strong>und</strong> München als<br />
auch vor Ort, ansprechbar.<br />
Teil- <strong>und</strong> Betriebsversammlungen sowie „vor Ort Termine“<br />
in 2012<br />
02. Juni Betriebsversammlung in Fulda<br />
16. Oktober Teilbetriebsversammlung im Werk Wittenberge<br />
24. Oktober Teilbetriebsversammlung im Werk Dessau<br />
19. November Betriebsversammlung in Fulda<br />
16. April Betriebsrat vor Ort in Hannover<br />
07. Mai Betriebsrat vor Ort in Karlsruhe<br />
31. Mai Betriebsrat vor Ort im Werk Kassel<br />
25. Juni Betriebsrat vor Ort in Köln<br />
26. Juni Betriebsrat vor Ort in Dortm<strong>und</strong><br />
10. Juli Betriebsrat vor Ort in Leipzig<br />
29. August Betriebsrat vor Ort in Nürnberg<br />
06. September Betriebsrat vor Ort in Berlin<br />
11. September Betriebsrat vor Ort in Frankfurt<br />
20. September Betriebsrat vor Ort im Werk Neumünster<br />
08. Oktober Betriebsrat vor Ort in Dresden <strong>und</strong> Erfurt<br />
20. November Betriebsrat vor Ort im Werk Wittenberge<br />
28. November Betriebsrat vor Ort in Rostock<br />
in 2013<br />
22. März Teilbetriebsversammlung Managementteam in Fulda<br />
23. Januar Betriebsrat vor Ort in Hannover<br />
25. Januar Betriebsrat vor Ort in Hamburg<br />
05. Februar Betriebsrat vor Ort in Köln<br />
06. Februar Betriebsrat vor Ort in Dortm<strong>und</strong><br />
07. Februar Betriebsrat vor Ort in Frankfurt<br />
14. Februar Betriebsrat vor Ort in Leipzig<br />
05. März Betriebsrat vor Ort in München<br />
06. März Betriebsrat vor Ort in der Geschäftsstelle Nürnberg<br />
06. März Betriebsrat vor Ort im Werk Nürnberg<br />
07. März Betriebsrat vor Ort in Karlsruhe<br />
18 Tätigkeitsbericht des Betriebsrates DB Zeitarbeit GmbH – 04/2012 bis 03/2013
7 Sicher leben <strong>und</strong> arbeiten<br />
In diesem Berichtszeitraum hatte uns der Winter mit viel Schnee <strong>und</strong> Eis lange im Griff. Deswegen<br />
gilt es besonders in dieser Jahreszeit unserer Ges<strong>und</strong>heit <strong>und</strong> Sicherheit, sei es zu Hause,<br />
auf dem Arbeitsweg oder direkt am Arbeitsplatz, noch mehr Beachtung zu schenken.<br />
Wir möchten an dieser Stelle einmal wieder an die eigene Verantwortung für unsere Ges<strong>und</strong>heit<br />
erinnern <strong>und</strong> appellieren, nicht leichtsinnig zu werden <strong>und</strong> das mit den Worten abzutun: „Es ist bis<br />
heute nichts schief gegangen – warum sollte es jetzt anders sein“.<br />
Unsere Ges<strong>und</strong>heit ist eines der höchsten Güter! Letztendlich soll sie uns lange in unserem Privat-<br />
als auch Berufsleben erhalten bleiben.<br />
Wir wollen in allen unseren Lebensbereichen aber auch die nötige Sicherheit wiederfinden, <strong>und</strong><br />
das natürlich auch bei unserer täglichen Arbeit in den verschiedenen K<strong>und</strong>enbetrieben.<br />
Im Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) § 89 heißt es:<br />
„Der Betriebsrat hat sich dafür einzusetzen, dass die Vorschriften über den Arbeitsschutz <strong>und</strong> die<br />
Unfallverhütung im Betrieb (….) durchgeführt werden.“<br />
Diese Verpflichtung, wie sie hier im BetrVG § 89 fest geschrieben wurde, nimmt bei uns einen<br />
hohen Stellenwert ein. Wir arbeiten mit unserer Fachkraft für Arbeitssicherheit (FASi), Kollege<br />
Norbert Boeker, sehr eng zusammen. In regelmäßigen Abständen führt unsere Fachkraft für Arbeitssicherheit<br />
Arbeitsplatzbegehungen in den K<strong>und</strong>enbetrieben durch, die wir mit den Betriebsratsmitgliedern<br />
Mirko Fricke <strong>und</strong> Marcus<br />
Müller begleiten.<br />
Aber leider können auch nicht mit ständigen<br />
Kontrollen die immer wieder auftretenden<br />
Arbeits- <strong>und</strong> Wegeunfälle verhindert werden.<br />
Hier ist jeder einzelne von uns selbst gefordert,<br />
sich umsichtig zu verhalten.<br />
Auch ist äußerst wichtig, dass die bestehenden<br />
Ges<strong>und</strong>heits- <strong>und</strong> Arbeitsschutzvorschriften<br />
in den jeweiligen K<strong>und</strong>enbetrieben bekannt<br />
sind <strong>und</strong> auch eingehalten werden.<br />
Wichtig: Bevor wir unsere Arbeit im K<strong>und</strong>enbetrieb<br />
aufnehmen, sollten wir uns über die<br />
Gefahren <strong>und</strong> Risiken vor Ort informieren.<br />
BR Mitglied Marcus Müller <strong>und</strong> FASI Norbert Boeker<br />
unterwegs zur Arbeitsplatzbesichtigung<br />
Dazu ist es unbedingt erforderlich, dass wir vor Beginn des Einsatzes eine Arbeitsschutzunterweisung<br />
erhalten. Darauf sollte ein jeder von uns bestehen! Die Arbeitsschutzunterweisung dient<br />
unserem Schutz <strong>und</strong> der eigenen Sicherheit!<br />
Fragt dazu auch euren Vorgesetzten oder den Sicherheitsbeauftragten vor Ort.<br />
Wir alle können dazu beitragen, dass Unfälle vermieden werden:<br />
Jeder Unfall - ist ein Unfall zu viel!<br />
Die Ergebnisse der Arbeitsplatzuntersuchungen, die Auswertungen der Unfallzahlen, sowie besondere<br />
Vorkommnisse in den jeweiligen Berichtzeiträumen, werden in den Arbeitsschutzausschusssitzungen<br />
(ASA) besprochen <strong>und</strong> ausgewertet. Wenn nötig, werden auch entsprechende<br />
Abhilfemaßnahmen vorgeschlagen <strong>und</strong> beschlossen.<br />
An den Arbeitsschutzausschusssitzungen nimmt der Betriebsrat regelmäßig teil.<br />
Auswertung der Unfallstatistik bei der DB Zeitarbeit GmbH<br />
Die Schwerpunkte der Arbeitsplatzbegehungen lagen im Berichtszeitraum in den Werken der DB<br />
Fahrzeuginstandhaltung GmbH. Dort arbeiten viele unserer Kollegen, vor allem im gewerblichtechnischen<br />
Bereich.<br />
Aber auch unsere Kolleginnen <strong>und</strong> Kollegen aus den kaufmännischen, eisenbahnspezifischen<br />
<strong>und</strong> serviceorientierten Bereichen haben wir nicht vernachlässigt. Viele dieser Arbeitsplätze wurden<br />
in den K<strong>und</strong>enbetrieben besucht <strong>und</strong> auf die dort einzuhaltenden Vorschriften hin überprüft.<br />
Es konnten einige Unregelmäßigkeiten vor Ort fest- aber auch gleich abgestellt werden.<br />
Tätigkeitsbericht des Betriebsrates DB Zeitarbeit GmbH – 04/2012 bis 03/2013 19
Unfallstatistik der DB Zeitarbeit GmbH 2012<br />
Unfallereignisse: 273<br />
davon meldepflichtige Arbeitsunfälle: 107<br />
Ausfallst<strong>und</strong>en: 1.4367,6 Std<br />
(meldepflichtige Arbeitsunfälle)<br />
Ausfalltage: 2.567 Tage<br />
(Kalendertage)<br />
Wirtschaftlicher Schaden: 345.931 €<br />
(meldepflichtige Arbeitsunfälle)<br />
„gesteckte“ Unfallquote (2012): 3,9<br />
erreichte Unfallquote (2012): 3,56<br />
Herauszuheben ist, dass wir gemeinsam, <strong>und</strong> vor allem unsere Mitarbeiter vor Ort, die gesetzte<br />
Unfallquote für das Jahr 2012 von 3,90 auf 3,56 gesenkt haben.<br />
Danke - ein guter Schritt in die richtige Richtung – aber wir sind noch lange nicht am Ziel!<br />
Erläuterung:<br />
Vertrieb Nord: GS Berlin, GS Rostock, GS Hamburg<br />
Vertrieb Ost: GS Leipzig<br />
Vertrieb Süd: GS München, GS Nürnberg, GS Karlsruhe<br />
Vertrieb West: GS Dortm<strong>und</strong>, GS Hannover, GS Frankfurt, GS Köln<br />
Schwerer Arbeitsunfall im Dezember 2012<br />
Dass wir hier im Tätigkeitsbericht zum Thema „Sicher leben <strong>und</strong> arbeiten…“ nicht nur blah, blah,<br />
blah… meinen <strong>und</strong> schreiben, sollte uns wieder einmal zum Jahresende bewusst werden.<br />
Anfang Dezember verzeichnete die Geschäftsstelle Köln einen sehr schweren Arbeitsunfall eines<br />
unserer Mitarbeiter im eisenbahnspezifischen Bereich. Tagelang haben die behandelnden Ärzte<br />
ums Überleben unseres Kollegen gekämpft. Er ist jetzt auf dem Weg der Besserung, wird aber<br />
nie wieder in seinem Beruf tätig werden können.<br />
Wir möchten an dieser Stelle nichts weiter zu diesem Unfallgeschehen schreiben – die Bearbeitung<br />
ist auch noch nicht abgeschlossen.<br />
Wir wollen mit dieser kleinen Notiz nur darauf hinweisen, dass uns der Arbeits- <strong>und</strong> Ges<strong>und</strong>heitsschutz<br />
aller unserer Kolleginnen <strong>und</strong> Kollegen sehr am Herzen liegt!<br />
Die Unfallstatistiken bestätigen, dass Zeitarbeitnehmer ein deutlich höheres Unfallrisiko haben als<br />
fest angestellte Mitarbeiter – <strong>und</strong> das sollte uns allen bewusst sein!<br />
20 Tätigkeitsbericht des Betriebsrates DB Zeitarbeit GmbH – 04/2012 bis 03/2013
Neuer Trend – krank zur Arbeit<br />
Mehr als die Hälfte der Erwerbstätigen in Deutschland geht krank zur Arbeit.<br />
Ist das auch bei unseren Kolleginnen <strong>und</strong> Kollegen so Die „Statistik der Krankentage“ bei der<br />
DB Zeitarbeit GmbH spricht eigentlich dagegen. Mit über 6,2% liegen wir weit über dem Durchschnitt<br />
im DB Konzern.<br />
Trotzdem wollen wir dieses Thema auch hier einmal beleuchten!<br />
Uns ist durchaus bewusst, dass die meisten von uns gern im K<strong>und</strong>enbetrieb einer dauerhaften<br />
Tätigkeit als „fester Mitarbeiter“ nachgehen würden. Um nicht „negativ aufzufallen“ <strong>und</strong> die Chancen<br />
auf eine Übernahme zu erhöhen, geht der Eine oder Andere dann trotz Beschwerden oder<br />
Unwohlseins arbeiten. Das wird auf Dauer nicht gut gehen!<br />
In einer Studie mit 20.000 Menschen gaben 57% an, dass sie trotz Krankheit nicht zu Hause bleiben,<br />
auch wenn der Arzt ihnen das geraten hat. Wenn Arbeitnehmer trotz Krankheit zur Arbeit<br />
gehen, sprechen die Fachleute vom sogenannten Präsentismus.<br />
Die B<strong>und</strong>esanstalt für Arbeitsschutz <strong>und</strong> Arbeitsmedizin (BAuA) hat das untersucht <strong>und</strong> im Ergebnis<br />
festgestellt, dass Arbeiten trotz Krankheit keine Ausnahme ist – allerdings mit weitreichenden<br />
Folgen für die Ges<strong>und</strong>heit der Betroffenen <strong>und</strong> die Produktivität der Unternehmen.<br />
Die Teilnehmer wurden gefragt, wie oft sie in den vergangenen zwölf Monaten krank zur Arbeit<br />
gegangen seien. Im Durchschnitt gaben die Befragten 11,5 Tage an.<br />
Demgegenüber stehen 17,4 Tage, an denen sie nach eigenen Angaben krank zu Hause blieben.<br />
Von den 57%, die auch krank zur Arbeit gingen, ließen sich aber auch die meisten (36% aller<br />
Befragten) zeitweise krankschreiben. Manchmal gingen sie krank zur Arbeit, manchmal fehlten<br />
sie mit Krankenschein.<br />
Nicht nur die Forscher sondern auch wir, euer Betriebsrat, sehen den Durchhaltewillen der Betroffenen<br />
kritisch <strong>und</strong> warnen vor nachlassender Leistungsfähigkeit <strong>und</strong> einer abnehmenden Produktivität.<br />
Der Druck, ständig anwesend zu sein, wird für Alle, also Arbeitnehmer <strong>und</strong> Arbeitgeber,<br />
negative Folgen haben. Aus betriebswirtschaftlicher Sicht sind die Präsentismuskosten mindestens<br />
ebenso so hoch wie die Kosten durch krankheitsbedingte Fehlzeiten.<br />
„Präsentismus ist der unsichtbare Teil des Eisbergs, der irgendwann in Form von Langzeit-Arbeitsunfähigkeiten<br />
<strong>und</strong> Herz-Kreislauf-Erkrankungen zutage tritt“, ist ein Fazit der Studie.<br />
Tätigkeitsbericht des Betriebsrates DB Zeitarbeit GmbH – 04/2012 bis 03/2013 21
8 Menschen mit Handicap<br />
Inklusion<br />
Im Jahr 2012 hat die Organisation Aktion-Mensch die Kampagne „Inklusion“ ins Leben gerufen.<br />
Was ist eigentlich Inklusion Was soll diese Kampagne bewirken<br />
Um für Verständnis <strong>und</strong> Unterstützung zu werben, möchte ich allen<br />
unseren Kolleginnen <strong>und</strong> Kollegen das Thema „Inklusion“ etwas näher<br />
bringen.<br />
Im Jahr 2009 wurden von der UN-Vollversammlung der Vereinten Nationen<br />
die UN Behinderten Konventionen verabschiedet. Insgesamt<br />
152 Länder, darunter auch Deutschland, wollten das zukünftig in ihrer<br />
Nationalen Gesetzgebung einfließen lassen. Das hat die B<strong>und</strong>esregierung<br />
in dieser Legislatur auch umgesetzt.<br />
Also, es gibt Regeln, die das Zusammenleben zwischen Menschen<br />
mit Behinderung <strong>und</strong> Menschen ohne Behinderung bestimmen. Da<br />
aber das Bewusstsein Vieler dazu nur bedingt vorhanden ist, wurden<br />
viele nützliche Institutionen geschaffen, die behinderten Menschen im<br />
SVP <strong>und</strong> freigestelltes<br />
BR Mitglied Mirko Fricke<br />
täglichen Leben helfen <strong>und</strong> unterstützen.<br />
Doch noch immer werden viele Menschen mit Behinderungen „abgeschoben“<br />
<strong>und</strong> an den Rand der Gesellschaft gedrängt. So werden<br />
auch ihre Gr<strong>und</strong>rechte eingedämmt. Was für Menschen ohne Behinderung „einfach <strong>und</strong> normal“<br />
scheint, nämlich ihre Rechte auf beispielsweise freie Arbeitsplatzwahl, Bildung, Teilhabe am gesellschaftlichen<br />
Leben etc. durchzusetzen <strong>und</strong> einzufordern, kann für Menschen mit Behinderung<br />
zum aussichtslosen Kampf werden. Oft werden behinderte Menschen nur auf ihr Handicap reduziert.<br />
Wer jetzt sagt, dass das so nicht stimmt, sollte mal auf seinen eigenen Lebensweg zurückschauen.<br />
Wer von uns kann sagen, dass er in seiner Schulzeit zusammen mit Schülern mit Behinderungen<br />
gelernt oder eine gemeinsame Freizeit verbracht hat Das können wahrscheinlich nur die<br />
Wenigsten von uns<br />
behaupten.<br />
Ich möchte nicht sagen,<br />
dass die bisherigen<br />
Institutionen<br />
schlecht sind. Das ist<br />
wirklich nicht der Fall!<br />
In diesen Einrichtungen<br />
wird großartige<br />
Arbeit geleistet. Und<br />
dass wir Menschen<br />
mit Behinderung integrieren,<br />
das stimmt<br />
auch. Ist das aber<br />
wirklich genug<br />
Ich sage Nein!<br />
Und hier setzt die „Inklusion“ ein.<br />
Das Statement dazu lautet: „Ich bin ein Mensch wie du, auch mit Behinderung“.<br />
Ich möchte versuchen, das konkret an einem einfachen Beispiel aufzuzeigen. In einem Fußballspiel<br />
wird ein Tor geschossen. Alle freuen sich. Der Schütze ist jedoch ein Mensch mit einer Beinprothese.<br />
Inklusion bedeutet für mich persönlich: Wenn jeder Mensch in seiner Individualität von der Gesellschaft<br />
akzeptiert wird <strong>und</strong> die Möglichkeit hat, in vollem Umfang am gesellschaftlichen Leben<br />
teilzunehmen. Unterschiede, <strong>und</strong> das „Anders sein“, werden bewusst wahrgenommen <strong>und</strong> akzeptiert,<br />
in ihrer Bedeutung aber eingeschränkt oder gar aufgehoben.<br />
Könntet ihr euch vorstellen, die Aktion auf eure ganz persönliche Art mit zu unterstützen<br />
22 Tätigkeitsbericht des Betriebsrates DB Zeitarbeit GmbH – 04/2012 bis 03/2013
Aus der Arbeit der Schwerbehindertenvertrauensperson<br />
Am 28.09.2012 fand in Fulda unsere Schwerbehindertenversammlung der DB Zeitarbeit GmbH<br />
statt. Aufgr<strong>und</strong> des hohen Klebeeffekts <strong>und</strong> die damit einhergehende Fluktuation stand die Versammlung<br />
unter dem Motto „gemeinsames Kennenlernen“.<br />
Im ersten Teil habe<br />
ich meine Aufgaben<br />
als Schwerbehindertenvertrauensperson<br />
(SVP)<br />
gemäß Sozialgesetzbuch<br />
IX (SGB<br />
IX) dargelegt <strong>und</strong><br />
berichtet, welche<br />
Aufgaben ich als<br />
SVP in den Jahren<br />
2011/ 2012 übernommen<br />
hatte.<br />
Im Vordergr<strong>und</strong><br />
stand immer die<br />
Förderung <strong>und</strong> Eingliederung<br />
schwerbehinderter<br />
<strong>und</strong> gleichgestellter Mitarbeiter in die DB Zeitarbeit GmbH. Ein Instrument dazu ist<br />
zum Beispiel das „Betriebliche Eingliederungsmanagement“ (BEM).<br />
In den letzten Monaten wurden viele Präventionsgespräche von mir als SVP begleitet. Diese Gespräche<br />
sind gemäß § 84 (2) SGB IX als Vorbereitung eines Angebots zum BEM zu führen, wenn<br />
Mitarbeiter im zurückliegenden 12-Monatszeitraum länger als 42 Tage arbeitsunfähig erkrankt<br />
waren.<br />
Für unsere Kolleginnen <strong>und</strong> Kollegen der DB Zeitarbeit herrscht eine ganz besondere Situation<br />
vor, nämlich die Überlassung in Fremdbetriebe. Daher hat die SVP der DB Zeitarbeit GmbH in<br />
Zusammenarbeit mit den örtlichen SVP´n der K<strong>und</strong>enbetriebe Arbeitsplätze ergonomisch so einrichten<br />
lassen, dass viele unserer Kolleginnen <strong>und</strong> Kollegen mit Handicap für die an sie gestellten<br />
Aufgaben gute Arbeitsplatzbedingungen vorfinden. Hier müssen wir im besonderen Maße auf<br />
eine Gleichbehandlung gegenüber den Stammmitarbeitern der K<strong>und</strong>enbetriebe achten.<br />
Am 31.03.2013 waren bei der DB Zeitarbeit GmbH 70 Schwerbehinderte <strong>und</strong> Gleichgestellte beschäftigt,<br />
davon 56 Kolleginnen <strong>und</strong> Kollegen mit einem Grad der Behinderung von 50% <strong>und</strong><br />
mehr im Sinne des § 2 Abs. 2 SGB IX. Weitere 14 Kolleginnen <strong>und</strong> Kollegen sind im Sinne des<br />
§ 2 Abs.3 SGB IX gleichgestellt.<br />
Schwerbehinderte mit einem GdB ab 50% haben im Sinne des § 125 SGB IX ein Recht auf Zusatzurlaub<br />
von 5 Arbeitstagen pro Kalenderjahr. Aber diese müssen beim Arbeitgeber beantragt<br />
werden. Die Regelungen zum Zusatzurlaub gelten jedoch nicht für Gleichgestellte.<br />
In § 68 Abs. 3 SGB IX, heißt es dazu:<br />
Auf gleichgestellte behinderte Menschen werden die besonderen Regelung für schwerbehinderte<br />
Menschen mit Ausnahme des § 125 SGB IX … angewendet“.<br />
Kontaktdaten unserer Schwerbehindertenvertrauensperson<br />
Mirko Fricke<br />
Tel. 030 297 45894<br />
Funk 0160 97 495 607<br />
Fax 030 297 45899<br />
E-Mail mirko.fricke@deutschebahn.com<br />
Tätigkeitsbericht des Betriebsrates DB Zeitarbeit GmbH – 04/2012 bis 03/2013 23
9 Soziales - „Mut - das Mitarbeiter-Unterstützungteam“<br />
Zusätzliches Beratungsangebot für Mitarbeiter <strong>und</strong> deren Angehörige<br />
Wer kennt das nicht Stress, Konflikte mit Kollegen, Kindern, dem Partner oder finanzielle Sorgen.<br />
Zudem nehmen psychische Belastungen im Alltag als auch im Berufsleben zu. Aber auch<br />
organisatorische Fragen kosten Zeit <strong>und</strong> Nerven, wie zum Beispiel: Wo finde ich einen Kindergartenplatz<br />
oder Hilfe bei der Pflege von Angehörigen<br />
Bevor einem die Sorgen über den Kopf wachsen, sollten sich Betroffene den Rat eines unabhängigen<br />
Außenstehenden einholen. Oft hilft schon, wenn jemand einfach zuhört.<br />
Die Deutsche Bahn unterstützt ihre Mitarbeiter <strong>und</strong> deren Angehörige dabei ganz konkret mit einem<br />
zusätzlichen Beratungsangebot. Seit vorigem Jahr gibt es für Fragen r<strong>und</strong> um persönliche,<br />
familiäre, ges<strong>und</strong>heitliche, soziale wie berufliche Belange eine externe Fachberatung, das Mitarbeiter-Unterstützungsteam<br />
(MUT).<br />
Das Angebot<br />
Der Anruf bei MUT <strong>und</strong> die anschließende Beratung sind kostenfrei. Die Experten sind montags<br />
bis samstags von 8:00 bis 20:00 Uhr über die gebührenfreie Telefonnummer 0800 100 99 66 erreichbar.<br />
E-Mail Kontakt gibt es unter der Mailadresse mut@ias-gruppe.de.<br />
Außerhalb der Sprechzeiten besteht die Möglichkeit,<br />
eine Rückrufbitte auf dem Anrufbeantworter zu<br />
hinterlassen. Neben dem telefonischen Angebot<br />
<strong>und</strong> dem Zugangsweg per E-Mail beinhaltet MUT<br />
auch die klassische persönliche Beratung. Dahinter<br />
stehen insgesamt r<strong>und</strong> 50 Experten der ias-Gruppe,<br />
die b<strong>und</strong>esweit an verschiedenen Standorten<br />
sitzen.<br />
Die Deutsche Bahn bleibt dabei außen vor.<br />
…<strong>und</strong> der Datenschutz<br />
Die datenschutzrechtlichen Bestimmungen werden<br />
strikt eingehalten. Zu keinem Zeitpunkt werden persönliche<br />
Daten an den Arbeitgeber übermittelt. Die<br />
Zusammenarbeit zwischen der DB AG <strong>und</strong> der ias-<br />
Gruppe regelt der bestehende Vertrag über Erhebung,<br />
Verarbeitung <strong>und</strong> Nutzung personenbezogener<br />
Daten im Zusammenhang mit einer Funktionsübertragung.<br />
Jeder Anrufer kann, wenn er es wünscht, anonym<br />
bleiben. Er ist Herr des Verfahrens <strong>und</strong> bestimmt zu<br />
jeder Zeit, wie es weitergeht, ob er persönlichen Kontakt oder vielleicht auch das Ende einer Beratung<br />
möchte.<br />
MUT ist lösungsorientiert <strong>und</strong> folgt dem Prinzip Hilfe zur Selbsthilfe. Der Anrufer wird ermutigt,<br />
sich Hilfe zu suchen <strong>und</strong> wird dabei unterstützt. Das heißt, während des gesamten Beratungsprozesses<br />
trägt der Ratsuchende die Verantwortung für seine Ziele <strong>und</strong> die erarbeiteten Veränderungsschritte<br />
selbst. Der große Vorteil von MUT ist, dass jeder Anrufer dabei von einem individuellen<br />
Ansprechpartner begleitet wird.<br />
Ebenso vielfältig wie die Beratungsthemen, sind die Methoden der Experten: Einer braucht einfach<br />
ein offenes Ohr, während ein anderer Informationen sucht. Doch auch das gemeinsame Erarbeiten<br />
von Lösungen <strong>und</strong> Planen der weiteren Schritte in mehreren Gesprächen kann ein Teil<br />
der Beratung sein.<br />
Bei MUT bündelt die Deutsche Bahn ihr gesamtes betriebliches Ges<strong>und</strong>heitsangebot. Alle bisherigen<br />
Angebote wie Sozialberatung oder Ges<strong>und</strong>heitscoaching sind eingeb<strong>und</strong>en. Kann ein Berater<br />
nicht direkt weiterhelfen, vermittelt er dem Anrufer den richtigen Ansprechpartner interner oder<br />
externer Kooperationspartner <strong>und</strong> Fachexperten (Stiftung Bahn-Sozialwerk, Betriebskrankenkasse<br />
BAHN-BKK, Arbeiterwohlfahrt AWO, Vital-Kliniken, Fonds Soziale Sicherung u.a.).<br />
24 Tätigkeitsbericht des Betriebsrates DB Zeitarbeit GmbH – 04/2012 bis 03/2013
10 Tarifliches – Branchenzuschläge, Equal Pay <strong>und</strong> mehr…<br />
Hier noch einmal zur Erinnerung das Foto des Titelblattes vom letzten Tätigkeitsbericht! Wir forderten<br />
damals: „Gleicher Lohn für gleiche Arbeit“. Oft wird dazu auch einfach nur „Equal Pay“ gesagt. Damit<br />
ist aber das Gleiche gemeint!<br />
Ein kleiner Rückblick<br />
Anlässlich der Tarifverhandlungen<br />
der DB Zeitarbeit GmbH im Jahr<br />
2010/2011 hatten wir das Thema<br />
Equal Pay herausgenommen. Die<br />
tariflichen Regelungen zu Equal<br />
Pay bedurften einer konzernübergreifenden<br />
Lösung, also Regelungen<br />
für alle „Leiharbeiter“, die im<br />
DB Konzern tätig sind. Wir durften<br />
uns keiner „Insellösung“, nur für<br />
die DB Zeitarbeit GmbH, aussetzen,<br />
da wir uns sonst im Wettbewerb mit anderen Zeitarbeitsfirmen durch zu hohe Löhne selbst aus<br />
dem Wettbewerb „ausgepriesen“ hätten. Die Verhandlungen dazu mussten also im Rahmen der Tarifverhandlungen<br />
zum Zukunft Tarifvertrag (ZukunftTV) für den gesamten DB Konzern geführt werden.<br />
Am 05./06. Dezember 2012 fanden die abschließenden Verhandlungen zum ZukunftTV, der jetzt „Demografie<br />
Tarifvertrag“ (Demografie TV) heißt, statt. Unter anderem wurde hier auch „Equal Pay“ für<br />
alle Zeitarbeitnehmer, die im DB Konzern einer Tätigkeit nachgehen, tarifiert.<br />
Es wurde dazu folgendes vereinbart:<br />
Equal Pay wird nach einer ununterbrochenen Beschäftigung im gleichen Betrieb <strong>und</strong> mit der gleichen<br />
Tätigkeit nach 12 Monaten eintreten. Der Arbeitnehmer hat Anspruch auf die Gewährung des gleichen<br />
Tabellenentgelts… <strong>und</strong> der Regelung der betriebsüblichen Arbeitszeit sowie ihrer Gestaltung.<br />
Die vergangenen Wochen wurden nun dazu genutzt, um die Rahmenbedingungen für die konzernweite<br />
Gewährung von Equal Pay zu schaffen. Dazu mussten unter anderem mehrere tarifliche Regelungen<br />
konkretisiert <strong>und</strong> die Konzernbetriebsvereinbarung Konzernarbeitsmarkt (KBV KA) neu verhandelt<br />
<strong>und</strong> abgeschlossen werden.<br />
Equal Pay nach 12 Monaten – ist das zeitnah<br />
Nun lässt sich trefflich darüber streiten, ob unsere Tarifforderung von 2010, nämlich „…zeitnah<br />
Equal Pay…“, erfüllt wurde. Das kommt ganz auf die Betrachtungsweise an.<br />
Für diejenigen, die kein Equal Pay in ihren Tarifverträgen festgeschrieben haben, ist die Gewährung<br />
von Equal Pay nach 12 Monaten ein absoluter Gewinn.<br />
Für uns Mitarbeiter der DB Zeitarbeit GmbH, für die bereits Equal Pay nach 24 Monaten tariflich<br />
geregelt ist, verkürzt sich die Wartezeit um 50 Prozent – also auch ein Gewinn.<br />
Für diejenigen, für die gar kein Equal Pay geregelt ist, bleibt das erst einmal nur ein Traum!<br />
Also – aus Sicht des Betriebsrates der DB Zeitarbeit GmbH haben wir einen sehr großen Sprung<br />
gemacht, nämlich die Beschäftigungszeit im K<strong>und</strong>enbetrieb bis zum Erreichen von Equal Pay zu<br />
halbieren!<br />
„Zeitnah“ ist wirklich ein unbestimmter temporärer Begriff. So will zum Beispiel die Volkspartei<br />
SPD „zeitnah“ einen Mindestlohn einführen. Darüber wurde schon in der vorigen Legislaturperiode<br />
in der großen Koalition im linken Flügel der SPD diskutiert. Die große Koalition liegt fast 4 Jahre<br />
zurück. Kann man da noch von „zeitnah“ sprechen Oder – der Ausstieg aus der Atomenergie<br />
soll „zeitnah“ geschehen. Deshalb haben die Regierungsparteien beschlossen, dass Deutschland<br />
bis 2022 aus der Atomkraft aussteigen wird. Ist das etwa „zeitnah“<br />
Es kommt also immer auf den Blick des Betrachters an. Natürlich hätten wir uns als Betriebsrat<br />
<strong>und</strong> Gewerkschafter auch 6 Monate (oder kürzer) als „zeitnah“ vorstellen können. Aber zum Abschluss<br />
eines Tarifvertrages gehören immer zwei Parteien! Und so ist dieser Kompromiss entstanden,<br />
nämlich, dass wir nach mehr als 12 Monaten Einsatz in der gleichen Tätigkeit <strong>und</strong> im<br />
selben K<strong>und</strong>enbetrieb den gleichen Lohn wie die Stammbelegschaft erhalten werden. Solch eine<br />
Regelung ist – soweit uns bekannt ist – noch bei keiner anderen Zeitarbeitsfirma tarifiert worden.<br />
Tätigkeitsbericht des Betriebsrates DB Zeitarbeit GmbH – 04/2012 bis 03/2013 25
Warum hat das so lange gedauert, diese Forderung durchzusetzen<br />
Die Forderung nach Equal Pay stand bereits mit den Tarifverhandlungen 2010/2011 an. Wir hätten<br />
bereits damals mit unserem, in der Zeitarbeitsbranche wirklich hohen gewerkschaftlichen Organisationsgrad,<br />
mehr durchsetzen können. Aber hätten wir uns letztendlich nicht durch die hohen<br />
St<strong>und</strong>enlöhne aus dem Wettbewerb selbst ausgepreist<br />
Wie eingangs bereits erwähnt, wird die neue Equal Pay-Regelung nun für alle Zeitarbeitnehmer,<br />
die im DB Konzern tätig sind, gelten. Die Umsetzung dieser Forderung, nämlich Equal Pay für<br />
alle Zeitarbeitnehmer, war für den weiteren Bestand der DB Zeitarbeit GmbH unbedingt notwendig.<br />
Hätten wir als DB Zeitarbeit GmbH diese Equal Pay-Regelung nur für unsere Kolleginnen<br />
<strong>und</strong> Kollegen der DB Zeitarbeit GmbH durchgesetzt, wären wir im Wettbewerb mit anderen Zeitarbeitsfirmen,<br />
die ihren Mitarbeitern geringere Löhne zahlen, auf Dauer unterlegen gewesen.<br />
So entscheidet zukünftig nicht mehr nur der St<strong>und</strong>enlohn der jeweiligen Zeitarbeitsfirma, die im<br />
DB Konzern tätig wird, über den Einkauf von Zeitarbeit. Bei gleichen Löhnen entscheidet die Qualität<br />
von Zeitarbeit - <strong>und</strong> da sind wir als DB Zeitarbeit GmbH ganz weit vorn!<br />
Branchenzuschläge – Allgemeines<br />
Der Tarifabschluss zu Branchenzuschlägen sieht im Kern eine stufenweise Annäherung an die<br />
Entgelte in K<strong>und</strong>enbetrieben vor. Die Gewerkschaften IG Metall <strong>und</strong> Bergbau, Chemie, Energie<br />
(IG BCE) haben sich in der 1. Hälfte des Jahres 2012 mit den Arbeitgebern der Zeitarbeitsbranche<br />
(Verhandlungsgemeinschaft Zeitarbeit VGZ) auf prozentuale Zuschläge zu den bestehenden<br />
tariflichen Entgelten der Branche geeinigt. Kern dieses Tarifabschlusses zu Branchenzuschlägen<br />
ist, dass sich die Entgelte von Zeitarbeitnehmern in der Zeit von 10 Monaten bis auf 90% des Entgeltes<br />
im K<strong>und</strong>enbetrieb angleichen können. Hier ist also kein Equal Pay vorgesehen.<br />
So wollte dann auch die <strong>Eisenbahn</strong>- <strong>und</strong> <strong>Verkehrsgewerkschaft</strong> (EVG) für Zeitarbeitnehmer anderer<br />
Zeitarbeitsunternehmen, die in K<strong>und</strong>enunternehmen der <strong>Eisenbahn</strong>en arbeiten, die Tariflücke<br />
zur Stammbelegschaft annähernd schließen. Die Arbeitgeber der Zeitarbeitsbranche (VGZ) haben<br />
mit der EVG im 2. Halbjahr 2012 entsprechende Branchenzuschläge vereinbart, die sich an<br />
den Abschlüssen von IG Metall <strong>und</strong> IG BCE <strong>und</strong> der VGZ orientieren. Das tariflich vereinbarte<br />
Branchenzuschlagssystem zwischen VGZ <strong>und</strong> EVG ist auf Basis einer prozentualen Entgeltsteigerung<br />
aufgebaut.<br />
Gr<strong>und</strong>lage der Berechnung für die Aufstockung der Entgelte ist einerseits der BranchenTV SPNV,<br />
der einen wesentlicher Tarifvertrag im Schienenverkehr darstellt <strong>und</strong> hier abgedruckt ist, <strong>und</strong> andererseits<br />
die individuelle Eingruppierung der Zeitarbeitnehmer.<br />
26 Tätigkeitsbericht des Betriebsrates DB Zeitarbeit GmbH – 04/2012 bis 03/2013
Dieser Tarifvertrag zu Branchenzuschlägen zwischen EVG <strong>und</strong> VGZ ist seit 01. April 2013 in<br />
Kraft getreten <strong>und</strong> hat eine Laufzeit bis Ende 2017. Auch hier wird es kein Equal Pay geben.<br />
Der erste Schritt, nämlich, dass sich das Entgelt zwischen der DB Zeitarbeit GmbH <strong>und</strong> den anderen<br />
Zeitarbeitsunternehmen nicht zu weit spreizt, war so geschafft. In der Folge, als zweiten<br />
Schritt, hat die EVG mit dem Arbeitgeberverband Mobilitäts- <strong>und</strong> Verkehrsdienstleister Agv MoVe<br />
einen Tarifvertrag zu einem Branchenzuschlagsmodell für die DB Zeitarbeit GmbH abgeschlossen.<br />
Hier gibt es, abweichend vom VGZ-Modell, fest vereinbarte Zuschläge auf das tarifliche Entgelt.<br />
Damit werden wirkungsgleich ebenfalls die gleichen Effekte erzielt!<br />
Mit diesen tariflichen Abschlüssen der EVG mit der VGZ <strong>und</strong> dem Agv MoVe sind Branchenzuschläge<br />
für die Zeitarbeit in der gesamten Schienenbranche vereinbart.<br />
Branchenzuschläge – Schritt für Schritt bis Equal Pay<br />
Mit dem Abschluss des Tarifvertrages für Branchenzuschläge haben wir den Weg bis zu „Equal<br />
Pay“ mit Lohnerhöhungen in Form von Zuschlägen „gepflastert“. Hier kommt dann wieder der Begriff<br />
„zeitnah“ ins Spiel.<br />
Was war die Überlegung zur Einführung von Branchenzuschlägen<br />
Wir Zeitarbeitnehmer werden in die Betriebsabläufe der jeweiligen K<strong>und</strong>enbetriebe integriert.<br />
Nach einer gewissen Einarbeitungszeit erwarten die K<strong>und</strong>enbetriebe von uns, dass wir die Arbeitsabläufe<br />
beherrschen <strong>und</strong> mit der Stammbelegschaft „mithalten“ können. Und das alles mit<br />
dem gleichen Tarifentgelt, also vom Beginn der Arbeit im K<strong>und</strong>enbetrieb bis hin zu den12 Monaten,<br />
also zu Equal Pay<br />
Bei einem Einsatz im gleichen K<strong>und</strong>enbetrieb werden ab dem 01.06.2013 in Monatsschritten die<br />
gemäß Tarifvertrag gestaffelten St<strong>und</strong>enlohnzuschläge (im nachfolgenden Tarifvertragstext auf<br />
Seite 28 abgedruckt) gezahlt.<br />
Das heißt, dass es innerhalb der Einsätze in den K<strong>und</strong>enbetrieben, bis zum Erreichen von Equal<br />
Pay nach 12 Monaten, nach <strong>und</strong> nach Lohnsteigerungen geben wird. Auf die Entgelte der jeweiligen<br />
Tarifgruppen aller Regionen kommen die in der Tabelle festgeschriebenen Zuschläge on topp.<br />
Das mag zwar auf dem ersten Blick nicht viel aussehen – aber wir haben hier Lohnsteigerungen<br />
von bis zu 5% erreicht, <strong>und</strong> das ohne eine tarifliche Entgeltr<strong>und</strong>e!<br />
Fazit: Wir haben dieses Jahr viel erreicht! Wir spielen in der Zeitarbeitsbranche bei den tariflichen<br />
<strong>und</strong> sozialen Standards aller Zeitarbeitsunternehmen ganz vorn mit.<br />
Tarifvertrag über Branchenzuschläge… (TV BZ MoVe)<br />
Hier der abgeschlossene <strong>und</strong> unterschriebene Tarifvertrag über Branchenzuschläge für die DB<br />
Zeitarbeit GmbH im Wortlaut<br />
Tarifvertrag über Branchenzuschläge<br />
für Arbeitnehmerüberlassungen aus Zeitarbeitsunternehmen<br />
im Bereich der Mobilitäts- <strong>und</strong> Verkehrsdienstleister<br />
(TV BZ MoVe)<br />
§ 1<br />
Geltungsbereich<br />
(1) Dieser Tarifvertrag gilt:<br />
a) Räumlich:<br />
Für das Gebiet der B<strong>und</strong>esrepublik Deutschland.<br />
b) Betrieblich:<br />
Für alle Zeitarbeitsunternehmen im Bereich der Mobilitäts- <strong>und</strong> Verkehrsdienstleister<br />
(Arbeitgeber).<br />
Tätigkeitsbericht des Betriebsrates DB Zeitarbeit GmbH – 04/2012 bis 03/2013 27
c) Persönlich:<br />
Für alle Arbeitnehmerinnen <strong>und</strong> Arbeitnehmer (nachfolgend Arbeitnehmer genannt)<br />
der Zeitarbeitsunternehmen nach Buchst. b, die in der Regel Dritten (K<strong>und</strong>enbetrieben)<br />
vorübergehend im Rahmen des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG)<br />
überlassen werden <strong>und</strong> vom Geltungsbereich des ZeitarbeitTV MoVe erfasst sind.<br />
(2) Die in diesem Tarifvertrag verwendeten männlichen Bezeichnungen dienen ausschließlich<br />
der besseren Lesbarkeit. Gemeint ist immer auch die weibliche Form.<br />
§ 2<br />
Branchenzuschlag<br />
(1) Bei Vorliegen der Voraussetzungen erhalten Arbeitnehmer für die Dauer ihres jeweiligen<br />
Einsatzes im Rahmen der Arbeitnehmerüberlassung in einem K<strong>und</strong>enbetrieb der Unternehmen<br />
der Mobilitäts- <strong>und</strong> Verkehrsdienstleister zusätzlich zum St<strong>und</strong>enentgelt (Anlage<br />
zum ZeitarbeitTV MoVe) je geleisteter St<strong>und</strong>e eine persönliche, einsatzabhängige Zulage<br />
als Branchenzuschlag MoVe (BZ MoVe) gezahlt.<br />
(2) a) Der BZ MoVe wird an Arbeitnehmer, die in<br />
- die Tarifgruppe TG 1 eingruppiert sind, ab dem 2. Einsatzmonat,<br />
- eine der Tarifgruppen TG 2 bis TG 6 eingruppiert sind, ab dem 3. Einsatzmonat<br />
gezahlt, sofern der Einsatz ununterbrochen in der gleichen Tätigkeit im gleichen K<strong>und</strong>enbetrieb<br />
erfolgt.<br />
b) Der BZ MoVe wird für die Dauer des ununterbrochenen Einsatzes im jeweiligen K<strong>und</strong>enbetrieb<br />
gezahlt. Unterbrechungszeiten während des Einsatzes im K<strong>und</strong>enbetrieb<br />
sind für die Dauer von 3 Monaten keine Unterbrechungen im vorgenannten Sinne.<br />
Unterbrechungszeiten durch Feiertage, Urlaubs- <strong>und</strong> Arbeitsunfähigkeitstage, die die<br />
Dauer von 6 Wochen unterschreiten, sind keine Unterbrechungen im vorgenannten<br />
Sinne.<br />
c) Beginnt oder endet die Arbeitnehmerüberlassung im K<strong>und</strong>enbetrieb im Zeitraum vom<br />
aa) 01. bis einschließlich 16. eines Kalendermonats, wird für die Berechnung der<br />
Einsatzdauer der 01. dieses Monats,<br />
bb) 17. bis einschließlich letzten eines Kalendermonats, wird für die Berechnung der<br />
Einsatzdauer der 01. des Folgemonats<br />
zugr<strong>und</strong>e gelegt.<br />
(3) Der BZ MoVe beträgt für Arbeitnehmer<br />
mit Beginn des<br />
in der Tarifgruppe<br />
TG 1 TG 2 TG 3 TG 4 bis 6<br />
2. Einsatzmonats 0,25 €<br />
3. Einsatzmonats 0,13 € 0,19 € 0,25 €<br />
6. Einsatzmonats 0,25 € 0,38 € 0,50 €<br />
10. Einsatzmonats 0,50 € 0,75 € 1,00 €<br />
28 Tätigkeitsbericht des Betriebsrates DB Zeitarbeit GmbH – 04/2012 bis 03/2013
(4) Der BZ MoVe ist nicht verrechenbar mit tariflichen Leistungen. Der BZ MoVe ist jedoch anrechenbar<br />
auf gezahlte übertarifliche Leistungen.<br />
Bestehende einzelvertragliche Regelungen, aus denen sich für die Arbeitnehmer günstigere<br />
Arbeits- <strong>und</strong> Entgeltbedingungen ergeben als aus diesem Tarifvertrag, werden durch diesen<br />
Tarifvertrag nicht berührt.<br />
(5) Der BZ MoVe ist ein anderer Entgeltbestandteil im Sinne von § 26 Abs. 2 ZeitarbeitTV Mo-<br />
Ve.<br />
§ 3<br />
Konkurrenzbestimmung<br />
Der Anspruch auf Zahlung des BZ MoVe besteht nicht, sofern <strong>und</strong> solange der Arbeitnehmer die<br />
Voraussetzungen des § 28 Abs. 4 ZeitarbeitTV MoVe erfüllt.<br />
§ 4<br />
Schlussbestimmungen<br />
(1) Dieser Tarifvertrag tritt am 01. Juni 2013 in Kraft.<br />
(2) Er kann mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende eines Kalenderjahres, erstmals zum<br />
31. Dezember 2017, schriftlich gekündigt werden.<br />
(3) Ändert sich die diesem Tarifvertrag zugr<strong>und</strong>e liegende Tarifspanne zwischen dem BranchenTV<br />
SPNV <strong>und</strong> dem ZeitarbeitTV MoVe durch unterschiedliche Erhöhungen der Tabellenbeträge<br />
wesentlich, nehmen die Tarifvertragsparteien unverzüglich Verhandlungen mit<br />
dem Ziel auf, eine mögliche Fortführung unter Berücksichtigung der Auswirkungen der Änderungen<br />
zu prüfen <strong>und</strong> zu vereinbaren.<br />
(4) Ändern sich wesentliche gesetzliche Rahmenbedingungen der Zeitarbeit (insbesondere<br />
Regelungen zur Vergütung), nehmen die Tarifvertragsparteien unverzüglich Verhandlungen<br />
mit dem Ziel auf, eine mögliche Fortführung unter Berücksichtigung der Auswirkungen der<br />
Änderungen zu prüfen <strong>und</strong> zu vereinbaren.<br />
Führen diese Verhandlungen 6 Monate nach In-Kraft-Treten der gesetzlichen Änderungen<br />
nicht zu einer entsprechenden Regelung, tritt dieser Tarifvertrag mit Ablauf des sechsten<br />
Monats ohne Nachwirkung außer Kraft.<br />
(5) Die Einsatzmonate im Sinne von § 2 Abs. 2 beginnen für Arbeitnehmer mit dem Zeitpunkt<br />
des Inkrafttretens dieses Tarifvertrags neu zu laufen.<br />
Tätigkeitsbericht des Betriebsrates DB Zeitarbeit GmbH – 04/2012 bis 03/2013 29
Umsetzung Branchenzuschläge – einige Gr<strong>und</strong>sätze<br />
Der Tarifvertrag über Branchenzuschläge für die DB Zeitarbeit GmbH ist vom Gr<strong>und</strong>satz her<br />
einfach zu verstehen. Aber es gibt einige Besonderheiten, die unbedingt Erläuterungen bedürfen.<br />
Das betrifft vor allem die Anspruchsvoraussetzungen, die Berechnungen zu den Unterbrechungszeiten,<br />
die Übergangszeiten für die Ansprüche alt–neu Equal Pay, die Stichtage<br />
<strong>und</strong>, <strong>und</strong>, <strong>und</strong>…!<br />
Wer hat <strong>und</strong> wann hat man Anspruch auf den Branchenzuschlag<br />
o<br />
o<br />
o<br />
o<br />
o<br />
o<br />
o<br />
o<br />
o<br />
Der Branchenzuschlag wird nur für Mitarbeiter der Tarifgruppen TG 1 bis TG 6 gezahlt.<br />
Außertariflich bezahlte Mitarbeiter (Tarifgruppe TG) erhalten keinen Branchenzuschlag.<br />
Integrationsbeschäftigte haben Anspruch auf den Branchenzuschlag, da diese für den Befristungszeitraum<br />
Arbeitnehmer der<br />
DB Zeitarbeit GmbH sind.<br />
Mitarbeiter der DB JobService, die<br />
über das Managementverfahren in<br />
Einsätzen sind, erhalten keine<br />
Branchenzuschläge, da diese nicht<br />
in den persönlichen Geltungsbereich<br />
des TV BZ MoVe fallen.<br />
Verbeamtete Kolleginnen <strong>und</strong> Kollegen<br />
erhalten den Branchenzuschlag<br />
nicht taschenwirksam.<br />
Bei Überlassung an K<strong>und</strong>en außerhalb<br />
des DB Konzerns besteht nur<br />
Anspruch auf Branchenzuschlag,<br />
wenn der K<strong>und</strong>enbetrieb zur Branche<br />
der Mobilitäts- <strong>und</strong> Verkehrsdienstleister<br />
zugehörig ist.<br />
Bei Überlassungen an K<strong>und</strong>enbetriebe<br />
außerhalb der Branche der<br />
Mobilitäts- <strong>und</strong> Verkehrsdienstleister<br />
besteht kein Anspruch auf Zahlung eines Branchenzuschlags.<br />
Für den Erwerb des Anspruchs/Stufe ist allein die Einsatzdauer in der gleichen Tätigkeit<br />
im gleichen K<strong>und</strong>enbetrieb maßgeblich.<br />
Reine Rufbereitschaft ist keine Arbeitszeit. Für diese Zeit wird der Branchenzuschlag nicht<br />
gewährt. Fällt innerhalb der Rufbereitschaft Arbeitsleistung an, ist das Arbeitszeit <strong>und</strong> löst<br />
die Gewährung von Branchenzuschlag aus.<br />
Auch für Qualifizierungszeiten (z.B. Tätigkeit „Wagenmeister in Qualifizierung“) kann ein<br />
Anspruch auf den Branchenzuschlag entstehen, wenn die erforderliche Einsatzdauer in<br />
der gleichen Tätigkeit beim gleichen K<strong>und</strong>en erreicht wird. Nach Abschluss der Qualifizierung<br />
beginnt die Einsatzdauer neu zu laufen. Erst Qualifizierung <strong>und</strong> dann Tätigkeit (oder<br />
auch umgekehrt) sind unterschiedliche Tatbestände.<br />
Unterbrechungen der Gewährung des Branchenzuschlags<br />
o<br />
o<br />
Die für die Branchenzuschlag-Stufen erforderliche Einsatzdauer muss zusammenhängend<br />
erfüllt werden. Unterbrechungen sind nur relevant, soweit diese drei Monate überschreiten.<br />
In diesem Fall beginnt die Einsatzdauer neu.<br />
Der § 2 Absatz 2 b regelt hinsichtlich der „ununterbrochenen Einsatzdauer“ im Sinne von<br />
§ 2 Absatz 1 zwei Unterbrechungsfälle. Liegen diese vor, gilt die „ununterbrochene Einsatzdauer“<br />
als „unterbrochen“. Das hat zur Folge, dass der Anspruch auf die bisher erworbene<br />
Branchenzuschlag-Stufe entfällt. Die Einsatzdauer beginnt (wie bei einem neuen Einsatz)<br />
neu zu laufen <strong>und</strong> der Anspruch auf den Branchenzuschlag muss neu erarbeitet werden.<br />
Ein Anspruch auf die erste Stufe des Branchenzuschlags entsteht demnach erst dann,<br />
wenn die erforderliche Einsatzdauer (von einem Monat in der TG 1 bzw. von zwei Monaten<br />
ab der TG 2) wieder erreicht wurde.<br />
30 Tätigkeitsbericht des Betriebsrates DB Zeitarbeit GmbH – 04/2012 bis 03/2013
Fallbeispiele:<br />
• Fall 1 (§ 2 Absatz2 b Satz 1):<br />
Alle Unterbrechungszeiten, die zusammenhängend länger als drei Monate andauern,<br />
unterbrechen die „ununterbrochene Einsatzdauer“. Auch Feiertage, Urlaub <strong>und</strong> Arbeitsunfähigkeit<br />
fließen unabhängig von der Dauer <strong>und</strong> zeitlichen Lage in die drei Monate<br />
Unterbrechung ein, soweit sich diese nahtlos an andere Unterbrechungszeiten<br />
anschließen. Die Einsatzdauer beginnt dann anschließend (das heißt ab dem ersten<br />
Tag des vierten Monats) neu zu laufen. Drei Monate sind damit der maximale Unterbrechungszeitraum,<br />
der nicht zu einer Anspruchsunterbrechung führt. Die drei Monate<br />
können sich z.B. aus einem Monat Arbeitsunfähigkeit <strong>und</strong> zwei Monaten Freizeitausgleich<br />
zusammensetzen. Der Monat der Arbeitsunfähigkeit wird angerechnet, auch<br />
wenn dieser weniger als sechs Wochen beträgt.<br />
• Fall 2 (§ 2 Absatz 2 b Satz 2):<br />
Bestehen die Unterbrechungszeiten zusammenhängend nur aus Feiertag, Urlaub <strong>und</strong>/<br />
oder Arbeitsunfähigkeit, gilt die „ununterbrochene Einsatzdauer“ bereits nach vollendeten<br />
sechs Wochen als „unterbrochen“. Eine Unterbrechung, die sechs Wochen übersteigt,<br />
fordert der Wortlaut nicht. Für die sechs Wochen Unterbrechung sind neben den<br />
b<strong>und</strong>esweiten auch regionale Feiertage zu berücksichtigen.<br />
o Die Unterbrechungszeiten in Fall 1 <strong>und</strong> Fall 2 müssen jeweils im Zusammenhang nahtlos<br />
vorliegen. Ist der Mitarbeiter im Anschluss an Ausfallzeiten, die die nach § 2 Absatz 2 b)<br />
erforderliche Unterbrechungszeit unterschreiten, wieder im bisherigen Einsatz tätig, bleibt<br />
der Anspruch auf Branchenzuschlag wie vor der Unterbrechung erhalten. Schließt sich<br />
nach dem Wiedereintritt in die bisherige Tätigkeit eine erneute Unterbrechungszeit an, unterbricht<br />
diese die „ununterbrochene Einsatzdauer“ erst dann, wenn sie wiederum drei<br />
Monate bzw. sechs Wochen erreicht.<br />
o Jetzt wird es juristisch: Die Berechnung der<br />
Unterbrechungszeiten richtet sich nach allgemeinen<br />
zivilrechtlichen Gr<strong>und</strong>sätzen (§§<br />
186 ff. BGB). Die Unterbrechungszeit endet<br />
insofern mit Ablauf des Tages des dritten<br />
Monats oder der sechsten Woche, welcher<br />
dem Tage vorhergeht, der durch seine Benennung<br />
oder seine Zahl dem Anfangstag<br />
der Unterbrechungszeit entspricht.<br />
o Die Formulierung zur Setzung des Beendigungszeitpunktes<br />
eines Einsatzes in § 2 Absatz 2 c) ist so zu interpretieren, dass eine Beendigung<br />
bis zum 16. eines Monats für die Berechnung des Branchenzuschlags wie eine<br />
Beendigung zum Monatsletzten des Vormonates anzusehen ist. Eine Beendigung ab dem<br />
17. zählt dagegen wie eine Beendigung zum letzten Tag des laufenden Monats.<br />
o Mit einem Tarifgruppenwechsel innerhalb der TG 1 bis TG 6 beginnt die Dauer des Einsatzes<br />
für den Branchenzuschlag nicht neu zu zählen, wenn Tätigkeit <strong>und</strong> K<strong>und</strong>enbetrieb<br />
unverändert bleiben. Mit dem Tag des Tarifgruppenwechsels wird die der neuen Tarifgruppe<br />
TG 1 bis TG 6 entsprechende bisherige Branchenzuschlag-Stufe gezahlt. Eine vorwirkende<br />
oder rückwirkende Zahlung nach der Stichtagsregel § 2 Absatz 2 c erfolgt nicht.<br />
o Auch Tätigkeitswechsel <strong>und</strong> Änderungen des K<strong>und</strong>enbetriebes bei demselben oder zu anderen<br />
K<strong>und</strong>enunternehmen von mehr als 3 Monaten (zusammenhängend) unterbrechen<br />
die „ununterbrochene Einsatzdauer“. Sowohl der K<strong>und</strong>enbetrieb als auch die Tätigkeit<br />
sind gemeinsame Voraussetzungen des Anspruchs auf den Branchenzuschlag. Die Wiederaufnahme<br />
der vorherigen Tätigkeit lässt die Einsatzdauer für diese Tätigkeit neu beginnen.<br />
Beispiel: Wird ein Einsatz von einem 2. Einsatz mit neuer Tätigkeit <strong>und</strong>/oder Wahlbetrieb<br />
unterbrochen, so begründet der 2. Einsatz einen neuen eigenen Anspruch auf Branchenzuschlag<br />
nach Ablauf der entsprechenden Zeiträume. Branchenzuschlag-Ansprüche aus<br />
dem 1. Einsatz gelten während des 2. Einsatzes nicht.<br />
Tätigkeitsbericht des Betriebsrates DB Zeitarbeit GmbH – 04/2012 bis 03/2013 31
Stichtagsregelung<br />
o Vor dem Hintergr<strong>und</strong> der monatsbezogenen Entgeltabrechnung wurde für den Branchenzuschlag<br />
eine Stichtagsregelung geschaffen, die nach dem Überwiegendprinzip auf einen<br />
ganzen Monat abstellt. So beginnt der Einsatz entweder am Monatsersten des laufenden<br />
Monats oder am Monatsersten des Folgemonats.<br />
o Die Stichtagsregelung gilt auch für das Ende von Unterbrechungszeiten.<br />
Anrechnung anderer entgeltlicher übertariflicher Leistungen<br />
o Persönliche Zulagen werden entsprechend § 2 Absatz 4 TV BZ MoVe angerechnet.<br />
o Von der Anrechnung ausgenommen sind gemäß § 2 Absatz 4 TV BZ MoVe tarifliche Leistungen<br />
<strong>und</strong> sogenannte persönliche Zulagen, die als befristeter Entgeltausgleich bei vorübergehend<br />
höherwertiger Tätigkeit bezahlt werden. Beispiele:<br />
• Mitarbeiter mit der TG 2, eingestellt als Schlosser, arbeitet vorübergehend in einer<br />
TG 3 Tätigkeit als Schweißer<br />
• Triebfahrzeugführer mit der Zulage aus dem Sideletter<br />
• persönliche Zulagen, die nicht befristet wurden<br />
Zahlungszeitpunkt<br />
o Der Branchenzuschlag ist Entgeltbestandteil. Die Auszahlung des Branchenzuschlags erfolgt<br />
mit der Spitzabrechnung im Folgemonat. Damit ist klar gestellt, dass eine Entnahme/<br />
Abgeltung von St<strong>und</strong>en aus den Zeitkonten gemäß § 12 ZeitarbeitTV MoVe immer mit<br />
dem Gr<strong>und</strong>entgelt erfolgt.<br />
Wo ist eigentlich Equal Pay festgeschrieben<br />
Hierzu ein Blick auf den Tarifabschluss vom 05./06. Dezember 2012, in dem es heißt:<br />
Es besteht Einvernehmen darüber, dass<br />
die "Qualitätsvereinbarung Zeitarbeit" vom 08. November 2008 in der bisherigen Form,<br />
jedoch ohne Abhängigkeit vom Bestand der Beschäftigungssicherung fortgesetzt wird <strong>und</strong><br />
eine Aufnahme der Qualitätsvereinbarung in die weiterzuentwickelnde Konzernbetriebsvereinbarung<br />
Konzernarbeitsmarkt in Betracht kommt,<br />
die in Abschnitt B 2 des ZukunftTV in ihren Gr<strong>und</strong>zügen beschriebene Regelung zum sog.<br />
Equal-Pay im DB Konzern zum Gegenstand der Qualitätsvereinbarung gemacht wird. In<br />
diesem Zusammenhang streben die Tarifvertragsparteien einvernehmlich eine Regelung<br />
an, nach der die Wirkungen des Equal Pay nach einer ununterbrochenen Beschäftigung<br />
im gleichen Betrieb <strong>und</strong> mit der gleichen Tätigkeit von 12 Monaten eintreten <strong>und</strong> der Arbeitnehmer<br />
Anspruch auf die Gewährung des gleichen Tabellenentgelts, der arbeitszeit<strong>und</strong><br />
tätigkeitsbezogenen Zulagen, der (anteiligen) jährlichen Zuwendung (bzw. entsprechender<br />
Leistung in vergleichbaren Regelungen) <strong>und</strong> der Regelung der betriebsüblichen<br />
Arbeitszeit sowie ihrer Gestaltung hat,<br />
durch die vorgenannte Regelung <strong>und</strong> den Tarifvertrag über Branchenzuschläge keine<br />
Wettbewerbsnachteile für die DB Zeitarbeit GmbH im Verhältnis zu anderen Zeitarbeitsunternehmen<br />
innerhalb oder außerhalb des Bahnkonzerns entstehen dürfen,<br />
die Tarifvertragsparteien darauf hinwirken, dass die Betriebsparteien die KBV Konzernarbeitsmarkt<br />
(KBV KA) unter Neuausrichtung an die Bestimmungen des ZukunftTV<br />
anpassen. Es besteht Einvernehmen, dass die hierin bisher enthaltene Regelung zu Insourcing<br />
<strong>und</strong> Kontrahierungsgebot (vgl. § 13 KBV KA) auch künftig beibehalten werden<br />
sollte.<br />
Einvernehmen, dass die in der jeweiligen Tätigkeit während eines Leiharbeitsverhältnisses erbrachten<br />
Tätigkeitszeiten entsprechend berücksichtigt werden, wenn Arbeitnehmer das Arbeitsverhältnis<br />
mit der DB Zeitarbeit GmbH einvernehmlich beendet <strong>und</strong> im unmittelbaren Anschluss<br />
daran ein Arbeitsverhältnis mit dem Unternehmen in einem Tarifsystem mit Stufensystematik begründet<br />
haben, bei dem sie zuvor als Leiharbeitnehmer beschäftigt waren.<br />
32 Tätigkeitsbericht des Betriebsrates DB Zeitarbeit GmbH – 04/2012 bis 03/2013
Aus dieser Einvernehmenserklärung sind dann Arbeitsaufgaben entstanden, die in der Konzernbetriebsvereinbarung<br />
„Konzernarbeitsmarkt“ sowie den Regelungen des DemografieTV<br />
festgeschrieben wurden.<br />
Tariflich konnte eine „Equal Pay-Regelung“ für alle Zeitarbeitnehmer, die im DB Konzern einer<br />
Tätigkeit nachgehen, nicht abschließend geregelt werden. Es können nämlich keine Regelungen<br />
zwischen Tarifparteien „zu Lasten Dritter“ abgeschlossen werden. Die Gewerkschaft EVG<br />
<strong>und</strong> der Arbeitgeberverband Agv MoVe können zwar für die DB Zeitarbeit GmbH einen Tarifvertrag<br />
vereinbaren, aber nicht für Zeitarbeitsfirmen, die anderen Arbeitgeberverbänden angehören.<br />
Sehr wohl können aber Betriebsparteien betriebsinterne Regelungen vereinbaren. In<br />
unserem Fall sind das der Konzernbetriebsrat <strong>und</strong> der Bahnvorstand.<br />
Eile war geboten!<br />
Die Nachwirkungen des Beschäftigungs-Sicherung-Tarifvertrages liefen am 31. März 2013<br />
aus. An dieser Frist waren sowohl die bisherige Konzernbetriebsvereinbarung „Konzernarbeitsmarkt“<br />
(KBV KA) als auch die „Qualitätsvereinbarung Zeitarbeit“ geb<strong>und</strong>en.<br />
Um keinen rechtfreien Raum entstehen zu lassen, wurde unter dem gebotenen Zeitdruck die<br />
KBV KA abschließend verhandelt <strong>und</strong> gilt seit dem 01. April 2013.<br />
Die Regelungen aus der bis dahin gültigen Qualitätsvereinbarung Zeitarbeit finden sich neu im<br />
Abschnitt V der KBV KA wieder.<br />
Konzernbetriebsvereinbarung Konzernarbeitsmarkt (KBV KA)<br />
In der KBV KA sind die wesentlichen Themen, die die DB Zeitarbeit GmbH betreffen, im Abschnitt<br />
V, in den §§ 15 bis 19, festgeschrieben.<br />
Im § 17 (4) ist unter anderem auch die Regelung zu Equal Pay für alle Zeitarbeitnehmer nach<br />
12 Monaten festgeschrieben.<br />
Hier heißt es:<br />
(4) Zur Sicherstellung des Equal-Pay haben Zeitarbeitnehmer nach einer 12-monatigen ununterbrochenen<br />
Beschäftigung im gleichen Betrieb mit der gleichen Tätigkeit Anspruch auf<br />
die Gewährung des gleichen Tabellenentgelts, der arbeitszeit- <strong>und</strong> tätigkeitsbezogenen Zulagen,<br />
der (anteiligen) jährlichen Zuwendung (bzw. entsprechender Leistung in vergleichbaren<br />
Regelungen) <strong>und</strong> der Regelung der betriebsüblichen Arbeitszeit sowie ihrer Gestaltung,<br />
wie er für die im gleichen Einsatzbetrieb des DB Konzerns vertraglich beschäftigten,<br />
vergleichbaren Arbeitnehmern besteht.<br />
In der Protokollnotiz dazu wird der Beginn der „Zählzeit“ für die 12 Monate festgelegt:<br />
Protokollnotiz:<br />
Die 12-Monatsfrist im Sinne von Abschnitt B Ziff. I Nr. 2 DemografieTV wird erstmals am<br />
01. Juni 2013 in Gang gesetzt. Zur Sicherstellung der Zahlung von Zulagen in Umsetzung<br />
des Equal-Pay kann eine ergänzende Betriebsvereinbarung zur Pauschalierung von Zulagen<br />
abgeschlossen werden. Es besteht Einvernehmen, dass bezogen auf die betriebsübliche<br />
Arbeitszeit sowie deren Gestaltung § 12 Abs. 4 ZeitarbeitTV MoVe Anwendung findet.<br />
Die Frage, warum die Zählzeit zur 12-Monatsfrist erst zum 01. Juni 2013 zu laufen beginnt,<br />
möchten wir auch beantworten. Es gibt dafür einen ganz einfachen Gr<strong>und</strong>: Der BZ TV MoVe<br />
tritt am 01. Juni 2013 in Kraft (siehe dazu Seite 29 – Schlussbestimmungen).<br />
BranchenTV <strong>und</strong> die Equal Pay-Regelung sind aufeinander abgestimmt. Die jeweiligen Stufen<br />
für die Gewährung vom Branchenzuschlag beginnen (außer bei der TG 1) nach 2 Monaten,<br />
dann nach 6 Monaten <strong>und</strong> die letzte nach 10 Monaten. Die Equal Pay-Regelung schließt sich<br />
dann nach 12 Monaten an. Darüber haben wir unter dem Punkt „Branchenzuschläge – Schritt<br />
für Schritt bis Equal Pay“ auf Seite 27 berichtet.<br />
Tätigkeitsbericht des Betriebsrates DB Zeitarbeit GmbH – 04/2012 bis 03/2013 33
…<strong>und</strong> unsere bisherige Equal Pay-Regelung<br />
Gleich zu Anfang der Erläuterung – die bisherige Regelung, nämlich Equal Pay nach 24 Monaten<br />
einer ununterbrochenen Beschäftigung im gleichen Betrieb <strong>und</strong> mit der gleichen Tätigkeit,<br />
gilt weiterhin, bis diese von den neuen Regelungen aus der KBV KA abgelöst wird.<br />
Dazu einige Beispiele:<br />
Betrachtung am Stichtag 01. Juni 2013:<br />
Fall 1: Kolleginnen <strong>und</strong> Kollegen, die am 01. Juni 2013 weniger oder gleich 12 Monate in<br />
der gleichen Tätigkeit im gleichen Betrieb eingesetzt sind, werden nach Equal Pay (neu)<br />
behandelt. Das bedeutet: die Monate für die Berechnung beginnen ab 01. Juni 2013 zu laufen.<br />
Zum 01. Juni 2014 entsteht erstmals der Anspruch auf Equal Pay (neu).<br />
Nach ZeitarbeitTV MoVe würden<br />
diese Kolleginnen <strong>und</strong> Kollegen<br />
nach 24 Monaten – also frühestens<br />
ab 01. Juni 2014 - Equal Pay (alt)<br />
erhalten. Somit entsteht hier kein<br />
Nachteil.<br />
Beispiel: Am 01. Juni 2013 sind die<br />
Kolleginnen <strong>und</strong> Kollegen bereits 8<br />
Monate in gleicher Tätigkeit im gleichen<br />
Betrieb. Damit würde der Anspruch<br />
auf Equal Pay (alt) ab dem<br />
01. Oktober 2014 bestehen. Sie erhalten<br />
jedoch bereits Equal Pay<br />
(neu) zum 01. Juni 2014.<br />
Fall 2: Kolleginnen <strong>und</strong> Kollegen, die am 01. Juni 2013 Equal Pay (alt) gemäß § 28 Abs. 4<br />
ZeitarbeitTV MoVe erhalten, bekommen für die Dauer der weiteren ununterbrochenen Beschäftigung<br />
im gleichen Betrieb <strong>und</strong> mit der gleichen Tätigkeit, längstens bis zum 01. Juni<br />
2014, Equal Pay (alt) weiter. Sie werden zum 01. Juni 2014 in Equal Pay (neu) überführt.<br />
Aber: Gemäß § 3 TV BZ MoVe haben die Kolleginnen <strong>und</strong> Kollegen in diesem Fall keinen<br />
Anspruch auf den Branchenzuschlag.<br />
Fall 3: Kolleginnen <strong>und</strong> Kollegen, die am 01. Juni 2013 bereits länger als 12 Monate in gleicher<br />
Tätigkeit im gleichen Betrieb eingesetzt sind, werden mit Erreichen der Regelung gemäß<br />
§ 28 Abs. 4 (also nach 24 Monaten) nach der bisher geltenden Equal Pay-Regelung<br />
(alt) bis 31. Mai 2014 behandelt. Zum 01. Juni 2014 werden sie in Equal Pay (neu) überführt.<br />
Ab 01. Juni 2013 entsteht hier aber Anspruch auf den Branchenzuschlag, bis Equal Pay<br />
(alt) in Kraft tritt (siehe Fall 2).<br />
Beispiel: Am 01. Juni 2013 sind die Kolleginnen <strong>und</strong> Kollegen bereits 18 Monate in gleicher<br />
Tätigkeit im gleichen Betrieb. Somit hätten sie ab 01. Juni 2013 bis 30. November 2013 Anspruch<br />
auf den Branchenzuschlag. Ab 01. Dezember 2013 besteht dann der Anspruch auf<br />
Equal Pay (alt). Zum 01. Juni 2014 wird in Equal Pay (neu) überführt.<br />
Anhand der hier aufgezeigten Beispiele lassen sich mögliche Varianten erläutern <strong>und</strong> nachvollziehen.<br />
Natürlich bleibt auch das Günstigkeitsprinzip bestehen. Das heißt: Wenn das bestehende Entgelt<br />
aus der individuellen tariflichen Eingruppierung mit eventuellen Zuschlägen bereits höher<br />
ausfällt, als das Entgelt, das Equal Pay im K<strong>und</strong>enbetrieb entsprechen würde, bleibt das individuelle<br />
tarifliche Entgelt bestehen.<br />
34 Tätigkeitsbericht des Betriebsrates DB Zeitarbeit GmbH – 04/2012 bis 03/2013
11 Tarifliches – der Wehmutstropfen<br />
Die Gr<strong>und</strong>sätze für den Branchenzuschlag als auch Equal Pay haben wir auf den vorhergehenden<br />
Seiten versucht zu erläutern.<br />
Zusammenfassend können wir feststellen, dass die tariflichen Bedingungen, ob diese nun in den<br />
Tarifverträgen oder weiterführend in der KBV KA festgeschrieben wurden, in der Zeitarbeitsbranche<br />
einmalig sind.<br />
Was auf der einen Seite gut verhandelt wurde, bringt aber auf einmal auch „gefühlte Nachteile“<br />
mit sich.<br />
In den Erläuterungen zu den Branchenzulagen sind einige Fälle der Unterbrechung aufgezeigt.<br />
Aber, was kann das für uns als Zeitarbeitnehmer bedeuten<br />
Fallstrick I<br />
Bei den Branchenzuschlägen<br />
Ich arbeite in einem K<strong>und</strong>enbetrieb als Schlosser, in dem mir der Branchenzuschlag zusteht, <strong>und</strong><br />
bin bereits 7 Monate dort beschäftigt. Für mich als Facharbeiter bedeutet das eine Zulage in Höhe<br />
von 0,25 Euro je Leistungsst<strong>und</strong>e. Daran habe ich mich natürlich sehr schnell gewöhnt. Denn<br />
das sind bei 170 St<strong>und</strong>en 42,50 Euro im Monat mehr.<br />
Auf einmal steht für mich eine neue Tätigkeit im K<strong>und</strong>enbetrieb an. Ich werde nicht mehr als<br />
Schlosser sondern als Hausmeister eingesetzt. Die Arbeitsaufgaben ändern sich, ich bleibe aber<br />
ein gewerblich-technischer Mitarbeiter im bisherigen Betrieb. Der Branchenzuschlag fällt weg <strong>und</strong><br />
die Zeit für die Gewährung beginnt wieder von vorn an zu zählen.<br />
Gerecht oder ungerecht<br />
Ab dem Tag der neuen Tätigkeit steht mir auf einmal nicht mehr der Branchenzuschlag zu. Im<br />
Tarifvertrag zu den Branchenzuschlägen heißt es dazu, dass zur Gewährung des Branchenzuschlags<br />
in der „gleichen Tätigkeit <strong>und</strong> im gleichen K<strong>und</strong>enbetrieb“ gearbeitet werden muss. Hier<br />
liegt nur noch eine der beiden Voraussetzungen, nämlich der gleiche K<strong>und</strong>enbetrieb, vor.<br />
Der umgekehrte Fall wäre, dass ich als Schlosser in einem Werk (z.B. Eberswalde), das Güterwagen<br />
repariert, tätig bin. Ich arbeite die Bremse auf. Auf einmal werde ich als Schlosser in ein<br />
anderes Werk mit dem gleichen Produktionsprofil (z.B. Paderborn) versetzt <strong>und</strong> arbeite dort auch<br />
Bremsen auf. Die gleiche Tätigkeit liegt vor, aber hier ist der K<strong>und</strong>enbetrieb ein anderer. Auch<br />
hier fällt der Branchenzuschlag weg <strong>und</strong> die Zeit für die Gewährung beginnt wieder von vorn an<br />
zu zählen.<br />
Das kann man für alle Tätigkeiten <strong>und</strong> alle K<strong>und</strong>enbetriebe so fort schreiben. Es spielt also keine<br />
Rolle, ob ich als Schlosser, als Sekretärin, im eisenbahnspezifischen Bereich oder als Meister/<br />
Akademiker bei der Zeitarbeit arbeite.<br />
Noch einmal die Frage: Gerecht oder ungerecht<br />
Die Antwort lautet: Es gibt letztendlich für längerfristige Tätigkeit im K<strong>und</strong>enbetrieb (etwas) mehr<br />
Entgelt, letztendlich bis hin zu Equal Pay.<br />
Fallstrick II<br />
Bei der Gewährung von Equal Pay<br />
Ich arbeite in einem K<strong>und</strong>enbetrieb als Schlosser, in dem ich in der Zwischenzeit bereits Equal<br />
Pay erhalte. Für mich als Facharbeiter bedeutet das, dass ich eine Zulage in Höhe der Differenz<br />
zum Entgelt der Stammarbeitskräfte erhalte. Das bedeutet zum Beispiel, dass ich bei einem Einsatz<br />
den Differenzbetrag von TG 2 auf die x08 des funktionsgruppenspezifischen Tarifvertrages<br />
erhalte. Daran habe ich mich natürlich ebenfalls sehr schnell gewöhnt, denn das sind bei 170<br />
St<strong>und</strong>en bei der Gr<strong>und</strong>eingruppierung (Region 1) 277,10 Euro im Monat mehr. Das ist viel Geld<br />
für mich!<br />
Und jetzt kommt das gleiche wie oben schon erläutert – neuer Einsatz oder neuer K<strong>und</strong>enbetrieb!<br />
Ich werde nicht mehr als Schlosser sondern als Hausmeister eingesetzt. Die Arbeitsaufgaben ändern<br />
sich, ich bleibe aber ein gewerblich-technischer Mitarbeiter im bisherigen Betrieb. Das bisherige<br />
Equal Pay fällt weg <strong>und</strong> die Zeiten für die Gewährung, sowohl beim Branchenzuschlag als<br />
auch für Equal Pay, beginnen wieder von vorn an zu zählen.<br />
Tätigkeitsbericht des Betriebsrates DB Zeitarbeit GmbH – 04/2012 bis 03/2013 35
Gerecht oder ungerecht<br />
Auch hier gilt: Ab dem Tag der neuen Tätigkeit stehen mir auf einmal weder Equal Pay noch der<br />
Branchenzuschlag zu. In der KBV KA heißt es: „…eine ununterbrochene Beschäftigung im gleichen<br />
Betrieb <strong>und</strong> mit der gleichen Tätigkeit…“.<br />
Es liegt mit dem Wechsel vom Schlosser<br />
zum Hausmeister nur noch eine der beiden<br />
Voraussetzungen, nämlich der gleiche K<strong>und</strong>enbetrieb,<br />
vor.<br />
Der umgekehrte Fall, wie bereits bei der Gewährung<br />
von Branchenzuschlag schon erläutert:<br />
Die Tätigkeit bleibt, aber ich muss<br />
diese in einem anderen Betrieb erbringen.<br />
Der oben beispielhaft erwähnte Fall: Also<br />
ich arbeite erst im Werk Eberswalde – dann<br />
Werk im Paderborn! Auch in diesem Beispiel<br />
trifft zu, dass Equal Pay <strong>und</strong> Branchenzuschlag<br />
wegfallen <strong>und</strong> die Zeiten für die<br />
Gewährung wieder von vorn an zu zählen<br />
beginnen.<br />
Auch bei Equal Pay kann man das für alle<br />
Tätigkeiten <strong>und</strong> alle K<strong>und</strong>enbetriebe so fort<br />
schreiben. Es spielt also auch hier keine<br />
Rolle, ob ich als Schlosser, als Sekretärin,<br />
im eisenbahnspezifischen Bereich oder als<br />
Meister/Akademiker bei der Zeitarbeit arbeite.<br />
…<strong>und</strong> nun<br />
Wir hören jetzt schon die Diskussion zu den hier beschriebenen Fällen:<br />
„Das ist ungerecht…!“<br />
„Umgeht man so Equal Pay, in dem ich auf einmal eine andere Arbeit erhalte…“<br />
„Wozu hat man Branchenzuschläge <strong>und</strong> Equal Pay überhaupt eingeführt, wenn ich die Zeiten zur<br />
Gewährung immer wieder neu erarbeiten muss…“<br />
„Ihr seid doch total bescheuert, so etwas zu unterschreiben!“<br />
Und wahrscheinlich werden wir noch viele ähnliche Kommentare, Unmutsäußerungen <strong>und</strong> Beschimpfungen<br />
dazu erhalten.<br />
Unser Ansinnen, sowohl das der Gewerkschaft als auch das des Betriebsrates, war, dass wir als<br />
Zeitarbeitnehmer den gleichen Lohn erhalten wie die Stammbelegschaft. Das haben wir mit dem<br />
Tarifabschluss zu Equal Pay erreicht. Wir haben auch erreicht, dass wir sukzessive, bis zu Equal<br />
Pay, mit Hilfe der Branchenzuschläge pö a pö ein höheres Entgelt erhalten.<br />
Wir haben nicht erreicht, dass es sofort, nach dem ersten Tag des Einsatzes im K<strong>und</strong>enbetrieb,<br />
den gleichen Lohn für die gleiche Tätigkeit gibt. Hätten wir dann auf den Abschluss des Tarifvertrages<br />
für Branchenzuschläge <strong>und</strong> der KBV KA, die Equal Pay nach 12 Monaten festschreibt,<br />
verzichten sollen<br />
Die Antwort sollte sich jeder von uns selbst geben!<br />
Wir stehen zu dem eingangs Geschriebenen: Wir können feststellen, dass die tariflichen Bedingungen,<br />
ob diese nun in den Tarifverträgen oder weiterführend in der KBV KA festgeschrieben<br />
wurden, in der Zeitarbeitsbranche einmalig sind.<br />
36 Tätigkeitsbericht des Betriebsrates DB Zeitarbeit GmbH – 04/2012 bis 03/2013
12 DemografieTV, KBV KA <strong>und</strong> das AÜG<br />
Im Tätigkeitsbericht 2011/2012 haben wir bereits über die im Jahr 2011 geänderten Bedingungen<br />
des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) berichtet, die natürlich auch auf die DB Zeitarbeit<br />
GmbH Auswirkungen haben. Im § 3 Absatz 1 Nummer 3, heißt es dazu:<br />
Die Erlaubnis oder ihre Verlängerung ist zu versagen, wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen,<br />
dass der Antragsteller…<br />
3. dem Leiharbeitnehmer für die Zeit der Überlassung an einen Entleiher die im Betrieb dieses<br />
Entleihers für einen vergleichbaren Arbeitnehmer des Entleihers geltenden wesentlichen Arbeitsbedingungen<br />
einschließlich des Arbeitsentgelts nicht gewährt. Ein Tarifvertrag kann abweichende<br />
Regelungen zulassen, soweit er nicht die in einer Rechtsverordnung nach § 3a Absatz 2 festgesetzten<br />
Mindestst<strong>und</strong>enentgelte unterschreitet. Im Geltungsbereich eines solchen Tarifvertrages<br />
können nicht tarifgeb<strong>und</strong>ene Arbeitgeber <strong>und</strong> Arbeitnehmer die Anwendung der tariflichen Regelungen<br />
vereinbaren. Eine abweichende tarifliche Regelung gilt nicht für Leiharbeitnehmer, die in<br />
den letzten sechs Monaten vor der Überlassung an den Entleiher aus einem Arbeitsverhältnis bei<br />
diesem oder einem Arbeitgeber, der mit dem Entleiher einen Konzern im Sinne des § 18 des<br />
Aktiengesetzes bildet, ausgeschieden sind."<br />
In der Lesart <strong>und</strong> Auslegung im Sinne des § 18 Aktiengesetz waren wir zu dem Ergebnis gekommen,<br />
dass Mitarbeiter aus Konzernunternehmen, die eine Tätigkeit bei bzw. über die DB<br />
Zeitarbeit GmbH aufnehmen, nicht nur das gleiche Entgelt erhalten müssen, wie diese es zuvor<br />
in der anderen Konzerngesellschaft hatten. Aus unserer Sicht bedeutete das, dass für diese Mitarbeiter<br />
sämtliche Arbeitsbedingungen (equal treatment), einschließlich der Entgelte, aus dem<br />
vorherigen Arbeitsverhältnis zum Tragen kommen müssen.<br />
Das AÜG galt bislang auch eingeschränkt für die konzerninterne Arbeitnehmerüberlassung, sofern<br />
diese „vorübergehend“ war. Das Merkmal „vorübergehend“ traf zu, wenn klar war, dass die<br />
Überlassung irgendwann beendet sein <strong>und</strong> die Mitarbeiter anschließend wieder im „alten Unternehmen“<br />
tätig werden würden, um ihrer bisherigen Arbeit nachzugehen.<br />
Aufgr<strong>und</strong> dieses weiten Verständnisses des Begriffes „vorübergehend“ war das AÜG bei Überlassungen<br />
von einem Konzernunternehmen in ein anderes fast immer anwendbar. Das heißt, es<br />
bedurfte hier keiner Arbeitnehmerüberlassungserlaubnis zur Überlassung zwischen Konzernunternehmen.<br />
Man sprach deshalb vom sogenannten „Konzernprivileg“.<br />
Um keine Rechtsverstöße zu begehen, haben wir uns dazu mit dem Arbeitgeberverband Agv<br />
MoVe in Verbindung gesetzt. Wir benötigten die Gesetzesauslegung vom B<strong>und</strong>esministerium für<br />
Arbeit <strong>und</strong> Soziales (BMAS), wie sich das Verhältnis „Erstarbeitgeber“ – „Jobservice“ – „Zeitarbeit“<br />
im Tatbestand zum § 18 Aktiengesetz verhält.<br />
Wir erhielten eine Antwort auf unsere Fragen:<br />
In der Antwort heißt es wörtlich:<br />
Tätigkeitsbericht des Betriebsrates DB Zeitarbeit GmbH – 04/2012 bis 03/2013 37
Diese Antwort bezog sich auf das damals bestehende Konstrukt des Beschäftigungs-Sicherungs-<br />
Tarifvertrages (BeSiTV), nämlich, dass die DB JobService dem bestehenden Arbeitsvertrag des<br />
Erstarbeitgebers nur „beitritt“, <strong>und</strong> dass das Arbeitsverhältnis mit diesem nicht beendet wird.<br />
Mit dem Abschluss des DemografieTV ändern sich aber die Abläufe der Beschäftigungssicherung.<br />
Mitarbeiter, die ihren Arbeitsplatz verlieren oder verloren haben, durchlaufen mehrere Phasen,<br />
bis sie abschließend, nach ca. 33 Monaten, mit der DB JobService GmbH als alleinigem<br />
Arbeitgeber ein Arbeitsverhältnis haben.<br />
Spätestens nach der Orientierungsphase 2 stellt sich erneut die Frage, wie die Einstellung von<br />
Mitarbeitern, die die hier dargestellten Prozesse durchlaufen, bei der Zeitarbeit „ankommen“. Da<br />
der Erstarbeitgeber nicht mehr seinen „Arbeitgeberpflichten“ gemäß dem Schreiben des BAMS<br />
nachkommen kann, ergibt sich für uns eine neue Situation.<br />
Klar ist uns auch noch nicht, ob die Orientierungsphase 2, in der der Erstarbeitgeber für den vom<br />
Arbeitsplatzabbau betroffenem Mitarbeiter nur noch ein „passiver Arbeitgeber“ ist, nicht auch<br />
schon kritisch im Sinne des § 18 Aktiengesetz gesehen werden<br />
muss.<br />
Das Konzernprivileg wurde also durch die AÜG-Änderung<br />
eingeschränkt. Geändert wurde, dass die Voraussetzung für<br />
das Konzernprivileg nicht mehr die vorübergehende Überlassung<br />
ist, sondern dass die überlassenen Mitarbeiter<br />
„nicht zum Zweck der Überlassung eingestellt <strong>und</strong> beschäftigt<br />
werden“.<br />
Die Auswirkungen auf unseren Konzernarbeitsmarkt hinsichtlich<br />
der konzerinterne Arbeitnehmerüberlassung ist momentan<br />
aus unserem Rechtsverständnis nicht mehr gegeben.<br />
Das trifft unseres Erachtens sowohl für Tarifkräfte als<br />
auch für Beamte zu.<br />
Wir erwarten aufgr<strong>und</strong> der Regelungen des DemografieTV<br />
vom Arbeitgeberverband Agv MoVe erneut eine rechtliche<br />
Klärung. Bis dahin können <strong>und</strong> werden wir keiner weiteren<br />
Einstellung <strong>und</strong> auch keiner Weiterbeschäftigung von Mitarbeitern aus dem DB Konzern über den<br />
30. Juni 2013 hinaus zustimmen.<br />
Ausnahmen bilden lediglich die Konzern-Mitarbeiter, die bereits vor Inkrafttreten des BeSiTV,<br />
also vor 2005, bei der DB Zeitarbeit GmbH beschäftigt waren.<br />
38 Tätigkeitsbericht des Betriebsrates DB Zeitarbeit GmbH – 04/2012 bis 03/2013
13 Sonderzahlung<br />
Erfolgsprämie<br />
Im Tarifvertrag ZeitarbeitTV MoVe ist dazu im § 19 festgeschrieben:<br />
Der Arbeitgeber wird mit dem Betriebsrat eine Betriebsvereinbarung zur Ausgestaltung einer ergebnisabhängigen<br />
Erfolgsprämie vereinbaren. Die Ausgestaltung im Übrigen (u.a. Konkretisierung<br />
der Anspruchsberechtigung, Bewertungssystem, Auszahlungsgrad) erfolgt im Rahmen einer<br />
Betriebsvereinbarung.<br />
Wir haben im BR Journal Februar 2013 bereits über die konkreten Modalitäten berichtet.<br />
Das Geschäftsjahr 2012 war zwar für die DB Zeitarbeit GmbH gut, aber es konnte nicht an das<br />
Betriebsergebnis des Vorjahres angeknüpft werden. Auch war der „Klebeeffekt“ unserer Kolleginnen<br />
<strong>und</strong> Kollegen in den K<strong>und</strong>enbetrieben im Vergleich zum Vorjahr, der in 2011 bei fast 50%<br />
lag, im Geschäftsjahr 2012 „nur“ bei 42%. Das bedeutete, dass der jetzt geringere erwirtschaftete<br />
Gewinn auf mehr Kolleginnen <strong>und</strong> Kollegen „verteilt“ werden musste.<br />
Ende Januar 2013 sind Betriebsrat <strong>und</strong> Geschäftsführung in die Verhandlungen zur Ausgestaltung<br />
<strong>und</strong> Höhe der Erfolgsprämie für das Geschäftsjahr 2012 eingestiegen. Die Voraussetzungen<br />
für die Verhandlungen zur Höhe der Erfolgsprämie waren,<br />
wie bereits berichtet, im Vergleich zum Geschäftsjahr<br />
2011 wesentlich schlechter. Wir haben bei den Verhandlungen<br />
zur Höhe der Erfolgsprämie aber „keinen<br />
Hehl“ daraus gemacht, dass wir am „Erfolg“, wie der<br />
Name schon sagt, auch teilhaben wollen. Wir, die Kolleginnen<br />
<strong>und</strong> Kollegen der DB Zeitarbeit GmbH, haben<br />
schließlich den Erfolg „unserer Firma“ möglich gemacht!<br />
So konnten wir uns in den Verhandlungen auch darauf<br />
einigen, dass dann fast die gesamte Summe des über<br />
Plan erwirtschafteten Betriebsergebnisses für die Erfolgsprämie<br />
2012 zur Auszahlung kommen wird!<br />
Die Betriebsvereinbarung zur Erfolgsprämie haben wir Ende Januar abgeschlossen <strong>und</strong> dazu<br />
folgende Eckpunkte vereinbart:<br />
Anspruchsvoraussetzungen<br />
o bestehender Arbeitsvertrag mindestens seit September 2012<br />
o das Arbeitsverhältnis muss noch am 31. Januar 2013 bestanden haben<br />
o der Arbeitnehmer wird in der Zeit bis zur Auszahlung nicht gekündigt<br />
o bei Ruhen des Arbeitsverhältnisses bzw. teilweisem Ruhen bemisst sich der Anspruch<br />
auf die Zahlung nur auf die Zeit des Entgeltanspruches<br />
Höhe der Erfolgsprämie<br />
Für jeden Monat, für den die Anspruchsvoraussetzungen vorliegen, kommen 50€ zur Auszahlung<br />
(brutto). Für das gesamte Jahr 2012 wären das 600€ (brutto).<br />
Es gibt 2 Wahlmöglichkeiten für Auszahlung<br />
o mit Altersvorsorge<br />
Bei dieser Möglichkeit kann ein Teil der Erfolgsprämie für die persönliche Altersvorsorge<br />
im Rahmen des DEVK-Pensionsfonds genutzt werden.<br />
Bedingung ist, dass dabei 100€ der Erfolgsprämie (oder je Monat 8,33€, wenn nicht das<br />
ganze Jahr 2012 das Arbeitsverhältnis bestanden haben sollte) im Rahmen des DEVK-<br />
Pensionsfonds umwandelt werden. Der verbleibende Teil der Erfolgsprämie wird ausgezahlt.<br />
Um uns im Aufbau unserer Altersvorsorge zu unterstützen, zahlt der Arbeitgeber einen<br />
Bonus in Höhe von 240€. Der Arbeitgeberbonus mindert sich um 20€ je Monat, für die<br />
keine Anspruchsvoraussetzungen bestehen.<br />
Tätigkeitsbericht des Betriebsrates DB Zeitarbeit GmbH – 04/2012 bis 03/2013 39
o ohne Altersvorsorge<br />
Bei dieser Möglichkeit kommt die gesamte Summe von monatlich 50€ für die bestehenden<br />
Anspruchsmonate zur Auszahlung.<br />
Der Auszahlungsbetrag muss in diesem Fall aber mit dem Bruttoentgelt versteuert <strong>und</strong><br />
die entsprechenden Sozialversicherungsbeiträge abgeführt werden. In diesem Falle wird<br />
auf den Arbeitgeberbonus verzichtet.<br />
Bewertung<br />
Wir hatten auch mit dem diesjährigen Abschluss der Betriebsvereinbarung zur Ausgestaltung der<br />
Erfolgsprämie wieder großen Wert darauf gelegt, den möglichst<br />
größten Gewinn für alle unsere Kolleginnen <strong>und</strong> Kollegen zu erzielen.<br />
Und dabei kann das Thema Altersvorsorge „nicht außen<br />
vor“ bleiben. Aus unserer Sicht sind die betriebliche <strong>und</strong> private<br />
Altersvorsorge große Themen für die Zukunft, um uns vor Altersarmut<br />
zu schützen.<br />
Wir haben so mit dieser Betriebsvereinbarung die Möglichkeit<br />
geschaffen, ein wenig für uns selbst vorzusorgen. Bei den geringen<br />
Löhnen, die wir als Zeitarbeitnehmer erhalten, fällt es den<br />
meisten von uns schwer, zusätzlich Geld für die Altersvorsorge<br />
aufzubringen. Und wenn es bei den Verhandlungen die Möglichkeit<br />
gab, vom Arbeitgeber einen Bonus dafür zu erhalten, konnte<br />
jeder von uns darüber nachdenken, diesen zu nutzen, zumal es<br />
bei uns <strong>und</strong> im gesamten DB Konzern immer wieder Zahlungen geben wird, die diese Koppelung<br />
mit dem DEVK-Pensionsfonds ermöglichen!<br />
Der DEVK-Pensionsfonds bleibt auch bei einem Unternehmenswechsel bestehen!<br />
Sonderzahlungen – auch für Beamte<br />
Um es gleich vorweg zu nehmen: Diese Erfolgsprämie, <strong>und</strong> auch alle weiteren Sonderzahlungen,<br />
werden leider nicht für unsere verbeamteten Kolleginnen <strong>und</strong> Kollegen der DB Zeitarbeit GmbH<br />
taschenwirksam zum Tragen kommen. Wir haben alles Mögliche versucht – es scheint kein Weg<br />
zum Erfolg zu führen!<br />
Sehr wohl zahlt die DB Zeitarbeit GmbH diese Prämie an das B<strong>und</strong>eseisenbahnvermögen (BEV).<br />
Das BEV wird diese Prämie aber aufgr<strong>und</strong> der bestehenden Gesetzlichkeiten nicht „durchreichen“.<br />
Wenn das BEV diese Sonderzahlungen weiterreichen würde, wäre das zu begrüßen!<br />
In der Begründung der Nichtzahlung bezieht sich das BEV auf den § 21 Absatz 1 des Gesetzes<br />
über die Gründung einer Deutsche Bahn Aktiengesellschaft (Deutsche Bahn Gründungsgesetz –<br />
DBGrG). Dort heißt es:<br />
„Die Deutsche Bahn Aktiengesellschaft leistet an das B<strong>und</strong>eseisenbahnvermögen für die ihr<br />
gemäß § 12 Abs. 2 <strong>und</strong> 3 zugewiesenen Beamten Zahlungen in Höhe der Aufwendungen, die<br />
sie für die Arbeitsleistung vergleichbarer, von der Gesellschaft neu einzustellender Arbeitnehmer<br />
unter Einbeziehung der Arbeitgeberanteile zur gesetzlichen Sozialversicherung sowie der<br />
betrieblichen Altersversorgung erbringt oder erbringen müsste. Soweit von der Deutsche Bahn<br />
Aktiengesellschaft nach § 12 Abs. 7 anderweitige Bezüge gezahlt werden, die nicht auf die Besoldung<br />
angerechnet werden, ist bei der Berechnung der von der Deutsche Bahn Aktiengesellschaft<br />
nach Satz 1 zu leistenden Zahlungen mindestens von der Höhe der Dienstbezüge des<br />
zugewiesenen Beamten ohne Einbeziehung von Anteilen zur Sozialversicherung sowie zur betrieblichen<br />
Altersversorgung auszugehen.“<br />
Weiterhin wird ein Bezug auf den § 12 DBGrG hergestellt. Im § 12 Absatz 7 heißt es dazu:<br />
Erhält ein Beamter aus einer Zuweisung gemäß den Absätzen 2 <strong>und</strong> 3 anderweitige Bezüge,<br />
werden diese auf die Besoldung angerechnet. In besonderen Fällen kann die oberste Dienstbehörde<br />
im Einvernehmen mit dem B<strong>und</strong>esministerium des Innern von der Anrechnung ganz oder<br />
teilweise absehen.<br />
40 Tätigkeitsbericht des Betriebsrates DB Zeitarbeit GmbH – 04/2012 bis 03/2013
14 Beamte bei der Zeitarbeit<br />
Zahlen – Daten – Fakten (Angaben in natürlichen Personen)<br />
Seit dem letzten Berichtszeitraum ist die Anzahl der zugewiesenen verbeamteten Kolleginnen <strong>und</strong><br />
Kollegen nahezu konstant geblieben. Wie es nach dem 30.06.2013 für unsere Kollegen die von der<br />
DB JobService GmbH zugewiesen sind weitergeht, ist allerdings noch offen. Zu diesem Thema gab<br />
es unter dem Punkt „DemografieTV, KBV KA <strong>und</strong> das AÜG“ (auf Seite 37 ff) nähere Erläuterungen.<br />
Zugewiesene Beamtinnen <strong>und</strong> Beamte bei der DB Zeitarbeit GmbH<br />
31.03.2012 31.03.2013<br />
Zugewiesene Beamte 88 97<br />
stellvertretende BR Vorsitzende<br />
<strong>und</strong> selbst verbeamtet:<br />
Kollegin Adelheid Holzmann<br />
Aufteilung nach Laufbahnen<br />
Mittler Dienst 84<br />
Gehobener Dienst 13<br />
Beamtenrechtliche Bewertungen Mittlerer Dienst<br />
M 6 1<br />
M 7 16<br />
M 8 53<br />
M 9 / 9 Z 14<br />
Ein kurzer Rückblick:<br />
Im Jahr 2011 gab es gravierende Änderungen im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz<br />
(AÜG), so dass die Verfahrensweise der „Personalüberlassung“ in der ehemaligen<br />
Form, mit einer „vorherigen Konzernvergangenheit“ unter den tariflichen Bestimmungen<br />
der DB Zeitarbeit GmbH, nicht mehr möglich ist. Dies bedeutet, dass aktuell ausschließlich eine<br />
Zuweisung nur noch von der DB JobService GmbH erfolgen kann. Die Klärung hat uns seit Ende<br />
2011 bis in das Jahr 2012 beschäftigt. Durch den Abschluss des ZukunftTV, der jetzt DemografieTV<br />
heißt, <strong>und</strong> die Neufassung der Konzernbetriebsvereinbarung „Konzern-Arbeitsmarkt“ (KBV<br />
KA) stehen wir heute vor einer ähnlichen Situation. Die Frage ist, inwieweit verbeamtete Kolleginnen<br />
<strong>und</strong> Kollegen von der DB JobService GmbH weiterhin der DB Zeitarbeit GmbH zugewiesen<br />
werden können, ohne dass wir mit dem AÜG in Konflikt geraten.<br />
Die Gr<strong>und</strong>lage der befristeten Zuweisung zur DB Zeitarbeit GmbH bildet die „Vereinbarung zur<br />
Förderung der Beschäftigung von Beamtinnen <strong>und</strong> Beamten bei drohendem oder bereits eingetretenem<br />
Arbeitsplatzverlust“ vom 11. Februar 2004. Es ist gr<strong>und</strong>sätzlich nicht möglich, verbeamtete<br />
Kolleginnen <strong>und</strong> Kollegen ohne Einsatz für längere Zeit in der DB Zeitarbeit GmbH zu belassen,<br />
da die Zuweisung ausschließlich im Zusammenhang mit der beruflichen Fortentwicklung <strong>und</strong><br />
Rückführung auf einen festen Arbeitsplatz vorgesehen ist.<br />
In Punkt 2 der Vereinbarung vom 11. Februar 2004 heißt es:<br />
Die Zuweisung von Beamtinnen <strong>und</strong> Beamten zur DB Zeitarbeit dient dann ausschließlich der<br />
beruflichen Fortentwicklung <strong>und</strong> Rückführung auf einen festen Arbeitsplatz bei Unternehmen<br />
nach § 12 i.V.m. § 23 i.V.m. § 3 Abs. 1 Nr. 1 <strong>und</strong> 2 DBGrG. Sie ist auf 6 Monate befristet <strong>und</strong> sie<br />
darf mit Zustimmung der Beamtin/des Beamten befristet verlängert werden. Im Regelfall soll die<br />
Gesamtdauer von 2 Jahren nicht überschritten werden. Sofern hiervon abgewichen werden soll,<br />
ist erneut die Zustimmung der Beamtin/des Beamten erforderlich.<br />
Tätigkeitsbericht des Betriebsrates DB Zeitarbeit GmbH – 04/2012 bis 03/2013 41
Beförderungen<br />
Die DB Zeitarbeit GmbH hat in den letzen Jahren, wo immer dies möglich war, sukzessive die<br />
Beförderung unserer verbeamteten Kolleginnen <strong>und</strong> Kollegen im Bereich M 6 <strong>und</strong> M 7 auf die<br />
nächst höhere Besoldungsstufe vorgenommen.<br />
Die letzte noch ausstehende Beförderung von M 6 nach M 7 wurde angeschoben, ist aber von<br />
Seiten der Fachgruppe Dienstpostenbewertung (Fg Dipo) noch nicht bestätigt worden. Eine Beförderung<br />
ist mindestens von der Bewertung der Tätigkeit im K<strong>und</strong>enbetrieb abhängig. Eine tarifliche<br />
Höherbewertung des Arbeitsplatzes erfolgt aber nicht automatisch. Zudem sind beamtenrechtliche<br />
Bewertungen über M 7 kontingentiert.<br />
Der Stellenkegel sieht beispielsweise eine Quote von 30% aller Beamten im mittleren Dienst in<br />
der M 8 Bewertung vor. Im DB Konzern wird dieser Wert um mehr als das Doppelte überschritten.<br />
In den Bewertungen darüber sieht es nicht besser aus.<br />
Die tarifliche Höherbewertung ist nur der erste Schritt in Richtung Beförderung. Voraussetzung ist<br />
<strong>und</strong> bleibt jedoch, dass das BEV eine freigewordene beamtenrechtliche Bewertung zur Verfügung<br />
stellt.<br />
Die Präsidentin des BEV hat eine Neuregelung zum Thema Ausschreibung <strong>und</strong> Auswahlverfahren<br />
bei beamtenrechtlichen Höherstufungen herausgegeben. Arbeitsplätze müssen nun wahlbetriebsintern<br />
ausgeschrieben werden.<br />
Den gesamten Prozess hier darzustellen, würde zum Einen unseren Rahmen sprengen <strong>und</strong> ist<br />
zum Anderen auch nicht unsere Aufgabe. Dies fällt in den Bereich der Personalvertretung für Beamte,<br />
dem Besonderen Personalrat. Daher empfehlen wir allen unseren verbeamteten Kolleginnen<br />
<strong>und</strong> Kollegen, die anstehenden Personalteilversammlungen des BesPR zu besuchen.<br />
Wir, der Betriebsrat, sind jedoch mit dem Arbeitgeber in ständigem Kontakt <strong>und</strong> versuchen, die<br />
Höherbewertung von Arbeitsplätzen zu erreichen, wenn aus unserer Sicht die jeweiligen Tätigkeiten<br />
die Voraussetzungen dafür erfüllen.<br />
Beamtenrechtliche Bewertung des ZeitarbeitTV MoVe<br />
Mit der Einführung des Flächentarifvertrages im Oktober 2008 wurde der ZeitarbeitTV MoVe mit<br />
Zustimmung des BEV beamtenrechtlich neu bewertet.<br />
Als amtsgleiche Beschäftigung sind anzusehen:<br />
A 6 <strong>und</strong> A 7 -> TG 2 A 8 -> TG 3 A 9 / A 9 Z -> TG 4<br />
G 9 bis G 13 -> TG 5 H 13 bis H 16 -> TG 6.<br />
Sonderzahlungen für Beamte<br />
Einige wenige verbeamtete Kolleginnen<br />
<strong>und</strong> Kollegen haben sich von<br />
der DB Zeitarbeit GmbH „verabschiedet“,<br />
weil sie mit den Regelungen<br />
zu den Sonderzahlungen nicht<br />
einverstanden waren (siehe dazu<br />
auch Seite 40). Diese wurde nur<br />
noch ausnahmsweise letztmalig für<br />
das Jahr 2010 taschenwirksam<br />
ausgezahlt. Dass diese Zahlung<br />
allerdings mit enormen Zusatzkosten<br />
verb<strong>und</strong>en war, darauf haben<br />
wir in den letzten Tätigkeitsberichten<br />
ebenfalls schon verwiesen. Der<br />
Arbeitgeber hat ganz klar zum<br />
Ausdruck gebracht, dass es unter<br />
den bestehenden Rahmenbedingungen keine zusätzlichen taschenwirksamen Zahlungen mehr<br />
geben wird.<br />
42 Tätigkeitsbericht des Betriebsrates DB Zeitarbeit GmbH – 04/2012 bis 03/2013
Arbeitszeitregelung bei DB Zeitarbeit GmbH<br />
Gr<strong>und</strong>sätzlich gilt die Arbeitszeitverordnung (AZV) für B<strong>und</strong>esbeamte, die ab dem 01.03.2006 auf<br />
41 Std./Woche angehoben wurde. Aufgr<strong>und</strong> einer Vereinbarung zwischen dem BEV <strong>und</strong> der DB<br />
AG werden Zeiten im Umfang der „Nichtabnahme zur vollen Arbeitszeit“, d.h. Zeiten ab 2.036<br />
Std./Jahr bis zu 2.088 Std., nicht als Minderleistung behandelt <strong>und</strong> sind nicht nachzuarbeiten.<br />
Die Beschäftigungsbedingungen für Beamte in der DB AG richten sich nach den Beschäftigungsbedingungen<br />
des Konzernunternehmens, dem sie zugewiesen sind. Eine absolute Gleichbehandlung<br />
in Bezug auf Arbeitszeit, Zulagen <strong>und</strong> Sonderzahlungen aller Beamten in diesem Konzern<br />
gibt es aufgr<strong>und</strong> abweichender Tarifverträge <strong>und</strong> Arbeitszeitregelungen schon lange nicht mehr.<br />
Diese Tatsache ist vielen nur nicht bewusst, da die Ausnahmen selten sind.<br />
Die DB Zeitarbeit gehört zu diesen „Ausnahmen“. Bei der DB Zeitarbeit GmbH gilt nicht die Jahresarbeitszeit,<br />
sondern eine monatliche Arbeitszeit. Dies bedeutet, dass ein Sollwert pro Monat<br />
festgelegt <strong>und</strong> mit der tatsächlich erbrachten St<strong>und</strong>enzahl abgeglichen wird. Andere tariflichen<br />
Regelungen aus dem ZeitarbeitTV MoVe, wie zum Beispiel das Arbeitszeitkonto oder die pauschalierten<br />
Zeitgutschriften (z.B. Urlaub, Krankheit), fließen hier ebenso mit ein. Der gesamte<br />
Prozess ist sehr umfangreich <strong>und</strong> war nach unserer Ansicht lange Zeit nicht klar definiert.<br />
Unter Einbindung der Abteilung „Beschäftigungsbedingungen für Beamte im Konzern“ hat der Arbeitgeber<br />
2011 die konkrete Anwendung des ZeitarbeitTV MoVe festgelegt. In dessen Folge wurde<br />
eine manuelle Zeitkontenklärung notwendig. Daran wird immer noch gearbeitet. Der ursprünglich<br />
anvisierte Termin Ende 2011 konnte nicht gehalten werden <strong>und</strong> wurde auf die zweite Jahreshälfte<br />
2012 verschoben.<br />
Wir haben den Abschluss mehrfach beim Arbeitgeber angemahnt, haben aber bis zum heutigen<br />
Tag noch keine abschließende Rückmeldung erhalten.<br />
DB Zeitarbeit – bis zur Pensionierung<br />
So war die befristete Zuweisung zur DB Zeitarbeit GmbH nie geplant gewesen!<br />
Nach über 10 Jahren müssen wir feststellen, dass sehr viele Beamte schon mehrere Jahre der<br />
DB Zeitarbeit GmbH zugewiesen sind. Manch einer aus reiner Notwendigkeit, weil in seiner Region<br />
kein anderer adäquater Arbeitsplatz vorhanden ist – die Meisten aber, weil sie seit Jahren in<br />
einem oder mehreren K<strong>und</strong>eneinsätzen interessanten Tätigkeiten nachgehen können, Abwechslung<br />
<strong>und</strong> neue Herausforderungen suchen oder, nach wie vor, auf eine Übernahme hoffen.<br />
In den vergangenen Jahren war die Übernahmequote bei den Tarifkräften sehr hoch. Dies ist<br />
auch dem demografischen Wandel geschuldet. Der DB Konzern möchte in den nächsten Jahren<br />
etwa 70.000 neue Fachkräfte einstellen <strong>und</strong> so dem Mangel an qualifizierten Mitarbeitern entgegensteuern.<br />
Damit sollten doch auch die Beamten als „Mitarbeiter mit Erfahrung“ wieder gefragt<br />
sein.<br />
Wir möchten aus diesem Gr<strong>und</strong>e zum Abschluss einen Hinweis aus dem Vorjahr wiederholen.<br />
Wer sich vor Jahren direkt von anderen Konzernunternehmen befristet zuweisen lassen hat, ist<br />
dort eventuell in „Vergessenheit“ geraten <strong>und</strong> bleibt dadurch bei der aktuellen Personalplanung<br />
außen vor.<br />
Bringt euch im „Stammbetrieb“ wieder in Erinnerung <strong>und</strong> bewerbt euch auf freie Stellen!<br />
Tätigkeitsbericht des Betriebsrates DB Zeitarbeit GmbH – 04/2012 bis 03/2013 43
15 Mitbestimmung bei der DB Zeitarbeit GmbH<br />
Die Aufsicht bei der DB Zeitarbeit GmbH – der Beirat<br />
Der Beirat der DB Zeitarbeit GmbH ist einem Aufsichtsrat in Kapitalgesellschaften gleich zu stellen.<br />
Unser Beirat ist somit die oberste Kontroll- <strong>und</strong> Beratungsinstanz der DB Zeitarbeit GmbH <strong>und</strong> damit<br />
auch das entscheidende Kontrollorgan unserer Firma. Er überwacht <strong>und</strong> berät die Geschäftsführung,<br />
kann die Geschäftsbücher überprüfen <strong>und</strong> stellt den Jahresabschluss fest.<br />
Die Satzung des Beirates legt fest, welche weiteren Geschäfte von der Zustimmung des Beirates<br />
abhängig sind. Ebenso erfüllt der Beirat seine Aufgaben als das zuständige Kontrollgremium im<br />
Rahmen der Gesetzlichkeiten mit der nötigen Sorgfalt <strong>und</strong> in voller Verantwortung.<br />
An dieser Stelle sei aber auch angemerkt, dass alle Beiratsmitglieder auf eine finanzielle Vergütung<br />
für ihre Tätigkeiten vollständig verzichten. Dem Beirat sind die Parität der Besetzung <strong>und</strong> die<br />
gleichmäßige Verteilung der Verantwortung wichtiger, als der persönliche finanzielle Gewinn.<br />
Arbeitnehmer in Aufsichtsratsgremien<br />
Den Arbeitnehmervertretern im Aufsichtsrat kommt zweifellos eine besondere Rolle zu. Einerseits<br />
sind sie Interessenvertreter der Belegschaft, andererseits sind sie Sachverwalter der Unternehmensinteressen<br />
<strong>und</strong> als solche zur besonderen Sorgfalt verpflichtet.<br />
Dieser Spagat ist schwierig – wird aber unseres Erachtens bei der DB Zeitarbeit GmbH sehr gut<br />
gemeistert.<br />
Die Beiratsmitglieder<br />
Arbeitgeberbank<br />
Herr Ulrich Weber (Vorsitzender)<br />
Herr Jürgen Niemann<br />
Herr Ottmar Netz<br />
Arbeitnehmerbank<br />
Kollege Dieter Posner (stellv. Vorsitzender)<br />
Kollege Bernhard Schombera (EVG)<br />
Kollege Kevin Fröde<br />
v.l.n.r. Ulrich Weber, Dieter Posner, Bernhard Schombera, Ottmar Netz, Jürgen Niemann, Kevin Fröde<br />
44 Tätigkeitsbericht des Betriebsrates DB Zeitarbeit GmbH – 04/2012 bis 03/2013
Die Aufsicht bei der DB Zeitarbeit GmbH – aus der letzten Beiratssitzung<br />
Die letzte Sitzung des Beirates fand am 13. Dezember 2012 statt. Anlässlich der Sitzung stellte<br />
die Geschäftsführung dem Beirat die wirtschaftliche Lage der DB Zeitarbeit GmbH vor.<br />
Das Jahr 2012 war gegenüber der Planung von einer weniger guten Entwicklung der Erträge geprägt.<br />
Diese lagen per Oktober bei etwa 82 Mio. €. Der Plan sah zu diesem Zeitpunkt aber Erträge<br />
von gut 86 Mio. € vor.<br />
In den weiteren Ausführungen der Geschäftsführung stand die Aussage im Raum, dass das für<br />
das Jahr 2012 anvisierte Ziel, nämlich die Erträge über die 100 Mio. € zu überschreiten, schwierig<br />
sein wird.<br />
Das EBIT belief sich zum Oktober 2012 auf ca. 12 Mio. € <strong>und</strong> lag damit deutlich über der Vorschau.<br />
Die Geschäftsführung erwartete, dass das geplante Betriebsergebnis 2012 übertroffen<br />
werden wird.<br />
Tätigkeitsbericht des Betriebsrates DB Zeitarbeit GmbH – 04/2012 bis 03/2013 45
In den weiteren Ausführungen ging die Geschäftsführung darauf ein, dass der Mitarbeiterbestand<br />
deutlich unter der Planung liege. Trotz der rückläufigen Tendenz in der Zeitarbeitsbranche allgemein<br />
hat die DB Zeitarbeit GmbH eine ziemlich stabile Mitarbeiterzahl. Dass die Planzahlen beim<br />
Mitarbeiterbestand nicht erreicht werden, hat mit dem auch in 2012 anhaltenden Klebeeffekt im<br />
Konzern zu tun. Dieser liegt, entgegen dem Trend in der Branche, bei der DB Zeitarbeit zurzeit<br />
bei 42 Prozent.<br />
Um den zukünftigen Anforderungen weiter gerecht zu werden, muss der Focus der DB Zeitarbeit<br />
GmbH noch mehr auf die Mitarbeitergewinnung ausgerichtet werden. In diesem Zusammenhang<br />
stellte die Geschäftsführung dem Beirat die „Zugangskanäle“ für die Personalgewinnung vor. Die<br />
Homepage <strong>und</strong> Online-Aktivitäten der DB Zeitarbeit sollen als zusätzlicher „Rekrutierungskanal“<br />
ausgebaut werden.<br />
Am Ende der Beiratssitzung dankte der Personalvorstand der DB <strong>und</strong> Vorsitzende des Beirates,<br />
Herr Ulrich Weber, allen Mitarbeitern der DB Zeitarbeit GmbH für ihre Leistungen <strong>und</strong> bittet, dieses<br />
den Kolleginnen <strong>und</strong> Kollegen auszurichten! Das übernehmen wir an dieser Stelle gern!<br />
46 Tätigkeitsbericht des Betriebsrates DB Zeitarbeit GmbH – 04/2012 bis 03/2013
16 Soziales - Fondsleistungen<br />
Was ist der Fonds soziale Sicherung<br />
Das Wort „Fonds“ schreckt viele Menschen ab, da mit manchen Fonds in der Vergangenheit einiges<br />
schief gelaufen ist. Doch dieser Fonds ist anders! Allein die Beschäftigten des Bahnkonzerns<br />
profitieren davon. Er bietet ein umfangreiches <strong>und</strong> attraktives Leistungsangebot.<br />
Die DB Zeitarbeit GmbH ist dem „Fonds zur sozialen Sicherung für Arbeitnehmer der Mobilitäts<strong>und</strong><br />
Verkehrsdienstleister e.V.“ seit 2010 beigetreten. Neben der Förderung der freiwilligen beruflichen<br />
Fortbildung gehören Maßnahmen zur Ges<strong>und</strong>heitsvorsorge mit dem Ziel der Erhaltung der<br />
Beschäftigungsfähigkeit Unterstützungsleistungen in persönlichen Notlagen sowie ein umfangreiches<br />
Versicherungspaket zur Absicherung bei beruflichen Unfällen dazu.<br />
Es ist also nicht zum Schaden, dass auch<br />
wir, die Mitarbeiter der DB Zeitarbeit, nun<br />
endlich in den Genuss des sozialen Sicherungsfonds<br />
kommen. In der heutigen Gesellschaft<br />
werden viele soziale Leistungen<br />
aus Mangel an finanziellen Mitteln, aus<br />
Interesselosigkeit <strong>und</strong> aus zu geringem<br />
sozialem Engagement von B<strong>und</strong>, Ländern<br />
<strong>und</strong> Kommunen einfach gestrichen.<br />
So haben die Tarifpartner in einer Zeit, in der die Arbeits- <strong>und</strong> Lebensbedingungen immer schwieriger<br />
werden, mit dem Fonds soziale Sicherung ein hervorragendes Instrument für eine bessere<br />
soziale Absicherung der Beschäftigten geschaffen.<br />
Eine Förderung können aber nur Mitglieder der <strong>Eisenbahn</strong>- <strong>und</strong> <strong>Verkehrsgewerkschaft</strong> (EVG)<br />
erhalten, weil das mit dieser so tarifiert wurde.<br />
Fonds soziale Sicherung – die Ges<strong>und</strong>heitswoche<br />
Das wichtigste Gut jedes Menschen ist seine Ges<strong>und</strong>heit. Diese zu erhalten sollte sowohl im Bestreben<br />
jedes Einzelnen liegen, als auch im Interesse der Gesellschaft. Neben persönlicher Motivation<br />
<strong>und</strong> Engagement etwas zur Ges<strong>und</strong>heitsvorsorge zu tun, sind teilweise aber auch erhebliche<br />
finanzielle Mittel dafür aufzuwenden.<br />
Der Fonds soziale Sicherung unterstützt deshalb Maßnahmen zur Erhaltung der Ges<strong>und</strong>heit <strong>und</strong><br />
zur Ges<strong>und</strong>heitsvorsorge. Die Förderung für eine Ges<strong>und</strong>heitsmaßnahme kann so pro Kalenderjahr<br />
einmal in Anspruch genommen werden.<br />
Dem Betriebsrat der DB Zeitarbeit GmbH ist es im vergangenen Jahr in schwierigen Verhandlungen<br />
gelungen, eine Vereinbarung zu treffen, dass Zeitguthaben aus dem Qualifizierungskonto für<br />
die Inanspruchnahme von Leistungen zur Ges<strong>und</strong>heitsvorsorge aus dem Fonds genommen werden<br />
können. Das heißt, dass für Fitnessaufenthalte, die über den Fonds für soziale Sicherung gebucht<br />
werden, die dazu notwendige freie Zeit aus dem Qualifizierungskonto entnommen werden<br />
kann.<br />
Der Werdegang sieht dann wie folgt aus:<br />
1. Beantragung der Entnahme von 35 St<strong>und</strong>en (eine Woche) aus dem Qualifizierungskonto<br />
2. nach Genehmigung des GVP zur Entnahme von 35 St<strong>und</strong>en kann, entsprechend den<br />
Vorgaben des Fonds für soziale Sicherung, die Buchung eines Fitnessaufenthaltes aus<br />
dem Angebot des Fonds getätigt werden<br />
3. die Eigenbeteiligung in Höhe von 100 € muss nach wie vor selbst getragen werden<br />
Der große Vorteil dieser von uns vereinbarten Regelung liegt darin, dass für den Fitnessaufenthalt<br />
über den Fonds kein Tag vom Jahresurlaub genommen werden muss!<br />
Mit dieser Vereinbarung ist uns eine Regelung gelungen, die für ein Unternehmen der Zeitarbeitsbranche<br />
einmalig ist.<br />
Und noch etwas: Nicht einmal im DB Konzern ist solch eine Regelung üblich!<br />
Erreichbarkeit des Fonds soziale Sicherung per Telefon: 069 – 2713597-0<br />
E-Mail: info@fonds-soziale-sicherung.de<br />
Tätigkeitsbericht des Betriebsrates DB Zeitarbeit GmbH – 04/2012 bis 03/2013 47
Fonds soziale Sicherung - GUV/ FAKULTA<br />
Seit dem 01. Januar 2013 sind alle Förderberechtigten des Fonds für soziale Sicherung auch<br />
automatisch Mitglied bei der Unterstützungskasse GUV/FAKULTA.<br />
Die GUV/FAKULTA leistet Schadenersatzbeihilfe, je nach Lage des Einzelfalls, bei arbeits- <strong>und</strong><br />
beamtenrechtlicher Inanspruchnahme. Dies gilt auch bei Dienstschlüsselverlust <strong>und</strong> Schäden an<br />
Dienstfahrzeugen. Darüber hinaus tritt sie auch bei<br />
Schäden Dritter <strong>und</strong> Umweltschäden ein, wenn nach<br />
erfolgter Geltendmachung des Freistellungsanspruches<br />
berechtigte Forderungen beim Mitglied verbleiben.<br />
So macht das keine Versicherung. Das kann nur eine<br />
gewerkschaftliche Solidarkasse. Voraussetzung für die<br />
Gewährung von Leistungen ist daher die Mitgliedschaft in der Gewerkschaft EVG.<br />
Weitere <strong>und</strong> konkrete Informationen dazu unter: www.fonds-soziale-sicherung.de<br />
Fonds soziale Sicherung - Quali X<br />
Die berufliche Weiterbildung ist eine wichtige Voraussetzung für die individuellen beruflichen Zukunftsperspektiven<br />
<strong>und</strong> Entwicklungschancen.<br />
Im Rahmen des Fonds für soziale Sicherung wurde das Projekt „Quali X – Bildung <strong>und</strong> Zukunft<br />
eng verb<strong>und</strong>en“ installiert <strong>und</strong> gestartet. Finanziert wird dieses Projekt ebenfalls vom Fonds als<br />
Auftraggeber. Partner sind die <strong>Eisenbahn</strong>- <strong>und</strong> <strong>Verkehrsgewerkschaft</strong> (EVG), der Verband Deutscher<br />
<strong>Eisenbahn</strong>fachschulen <strong>und</strong> der Arbeitgeberverband der Mobilitäts- <strong>und</strong> Verkehrsdienstleister<br />
e.V. (Agv MoVe).<br />
Regionale Bildungsberater von “Quali X” bieten so unseren Kolleginnen <strong>und</strong> Kollegen der DB<br />
Zeitarbeit GmbH Informationen <strong>und</strong> Beratungen in Bezug auf ihre Vorstellungen <strong>und</strong> Möglichkeiten<br />
zur beruflichen Entwicklung an. Hierfür stehen in sieben „Quali X-Regionen“ Berater zur Verfügung.<br />
In persönlichen Gesprächen sollen Qualifizierungspotenziale <strong>und</strong> daraus resultierende<br />
Perspektiven aufgezeigt werden. Dabei werden auch die Lernmethoden betrachtet, die möglichst<br />
zu erreichenden Abschlüsse <strong>und</strong> die Förderung der Bildungsmaßnahme. Darüber hinaus sind die<br />
regionalen Berater bei der Kontaktaufnahme mit den zuständigen Ansprechpartnern sowie den<br />
Antragsformalitäten behilflich.<br />
Die weitere Begleitung nach Beginn einer Weiterbildung gehört ebenso zu den umfangreichen<br />
Leistungen von Quali X.<br />
Die freiwillige berufliche Bildungsberatung von Quali X zeigt also individuelle berufliche Weiterbildungs-<br />
<strong>und</strong> Qualifizierungsmöglichkeiten, entsprechend der jeweiligen beruflichen Situation, sowie<br />
individuelle Förderungsmaßnahmen <strong>und</strong> spezielle Unterstützungsangebote, auf.<br />
Weitere Informationen gibt es im Bildungskatalog des Fonds soziale Sicherung, auf der Homepage<br />
der EVA-Akademie oder direkt bei den Beratern (siehe unter www.eva-akademie.de).<br />
Erreichbarkeit von Quali X – auf der Webseite unter http://www.eva-akademie.de/qualix/<br />
Wer mehr wissen möchte…<br />
Anlässlich unserer Betriebsversammlung werden Vertreter des “Fonds für soziale Sicherung“ <strong>und</strong><br />
vom Projekt “Quali X“ mit vor Ort sein! Sprecht diese Kolleginnen <strong>und</strong> Kollegen einfach an!<br />
48 Tätigkeitsbericht des Betriebsrates DB Zeitarbeit GmbH – 04/2012 bis 03/2013
17 Aktuelles <strong>und</strong> Politisches<br />
Mittwoch, 1. Mai 2013 – Tag der Arbeit<br />
Volksfest, Feiertag oder Kampftag<br />
Der DGB <strong>und</strong> die Einzelgewerkschaften organisieren auch 2013 in vielen Städten <strong>und</strong> Gemeinden<br />
h<strong>und</strong>erte Maik<strong>und</strong>gebungen <strong>und</strong> Maifeiern. Der 1. Mai ist in der B<strong>und</strong>esrepublik Deutschland<br />
nach den Feiertagsgesetzen der<br />
Länder ein gesetzlicher Feiertag. Die<br />
amtliche Bezeichnung in Deutschland<br />
ist durch Gesetze der einzelnen Länder<br />
geregelt.<br />
In Nordrhein-Westfalen z. B. ist der 1.<br />
Mai offiziell Feiertag als „Tag des Bekenntnisses<br />
zu Freiheit <strong>und</strong> Frieden,<br />
sozialer Gerechtigkeit, Völkerversöhnung<br />
<strong>und</strong> Menschenwürde“.<br />
Manch einer im Osten Deutschlands<br />
kennt den 1. Mai noch als „Internationaler Kampf- <strong>und</strong> Feiertag der<br />
Werktätigen für Frieden <strong>und</strong> Sozialismus“, mit dem „Held der Arbeit“.<br />
Selbst viele Gewerkschaftsmitglieder begreifen den 1. Mai zunehmend<br />
weniger als Kampf- <strong>und</strong> Feiertag, sondern vielmehr als Angebot zur individuellen<br />
Freizeitgestaltung.<br />
Die Gewerkschaften stehen heute wieder – oder immer noch – vor<br />
großen Herausforderungen. Um dies deutlich zu machen, werden die<br />
Gewerkschaften auch zukünftig nicht auf plakative Darstellungen verzichten können. Der „Tag<br />
der Arbeit“ spielt dabei eine wichtige Rolle. Es bietet sich hier förmlich an, die aktuellen Ziele bildlich<br />
darzustellen. Alle sozialen Schichten können so angesprochen werden.<br />
Diese Art der „Werbung für Ideen <strong>und</strong> Ziele“ scheint zwar dem Medientrend der heutigen Welt zu<br />
widersprechen, aber sie kann auch viele erreichen, die nicht auf die sozialen Netzwerke wie Facebook<br />
<strong>und</strong> Twitter zugreifen können. Natürlich können <strong>und</strong> werden sich die Gewerkschaften<br />
nicht gegen den Trend der sozialen Netzwerke stellen, denn sie haben gerade bei der jungen<br />
Generation noch sehr wenig Zuspruch. Kein W<strong>und</strong>er! Besonders in der jüngeren Generation mögen<br />
die Slogans wie „Tag der Arbeit“, „Internationaler Kampf- <strong>und</strong> Feiertag der Arbeiterklasse“<br />
oder auch „Tag des Bekenntnisses zu Freiheit <strong>und</strong> Frieden, sozialer Gerechtigkeit, Völkerversöhnung<br />
<strong>und</strong> Menschenwürde“ eher ein Stirnrunzeln oder ein müdes Lächeln über die altbackenen<br />
Begriffe auslösen als Begeisterung entfachen!<br />
Zum 1. Mai in den Jahren 1955 <strong>und</strong> 1956 standen zum Beispiel diese Themen im Mittelpunkt der<br />
Maidemonstrationen in Deutschland!<br />
„Fünf Tage sind genug“ <strong>und</strong><br />
„Samstag gehört Vati mir“ – das<br />
waren damals wichtige Anliegen!<br />
Ja, die wenigsten wissen noch,<br />
dass erst Mitte der 60ger Jahre<br />
der 8-St<strong>und</strong>en-Tag eingeführt<br />
wurde. Die Gewerkschaften haben<br />
das damals durchgesetzt <strong>und</strong><br />
scheinen das heute wieder verstärkt<br />
durchsetzen zu müssen.<br />
Die Themen „ständige Mehrarbeit“<br />
<strong>und</strong> „Burn Out“ sollten hier<br />
als Hinweis dazu reichen!<br />
Ja, es gibt auch in <strong>und</strong> nach 2013 diesbezüglich noch viel zu tun.<br />
Tätigkeitsbericht des Betriebsrates DB Zeitarbeit GmbH – 04/2012 bis 03/2013 49
Die Themen <strong>und</strong> Slogan werden, wie manches Andere auch, immer subjektiv <strong>und</strong> unterschiedlich<br />
wahr- <strong>und</strong> angenommen. Doch gerade am 1. Mai 2013, dem Jahr der B<strong>und</strong>estagswahl, werden<br />
die Gewerkschaften verstärkt Forderungen thematisieren, die uns wirklich alle angehen.<br />
Gute Arbeit<br />
Hier finden sich sowohl die tariflichen als auch die politischen Ziele <strong>und</strong> Forderungen der Gewerkschaften<br />
wieder. Es geht zum Beispiel darum, dass gute Arbeit nur unter guten Arbeitsbedingungen<br />
erbracht werden kann, diese dann aber letztendlich auch gut bezahlt werden muss!<br />
Als Vollzeitbeschäftigter muss man vom Lohn der Arbeit auch leben können. Das ist eine Gr<strong>und</strong>forderung<br />
der Gewerkschaften, der wir uns als Betriebsgruppe der EVG <strong>und</strong> Betriebsrat der DB<br />
Zeitarbeit GmbH nur anschließen können! Der flächendeckende Mindestlohn wäre zum Beispiel<br />
ein Einstieg hierfür! Unter Mindestlohn verstehen wir ein Entgelt, das ein Mensch verdienen<br />
muss, damit er nach Vollzeitarbeit nicht mehr zum Sozialamt „rennen“ muss. Heute arbeiten 5 bis<br />
6 Millionen Menschen für weniger als 8,00€ in der St<strong>und</strong>e. Weitere 1,3 Millionen arbeiten für weniger<br />
als 5,00€. Diese Löhne sind trotz Vollzeitarbeit niedriger als das, was jemand bekommt, der<br />
überhaupt nicht arbeitet. Das ist würdelos!<br />
Sozial ist nicht, was Arbeit schafft, sondern sozial ist, was Arbeit schafft, von der man leben kann!<br />
Bei der DB Zeitarbeit GmbH ist die mit der EVG vereinbarte Mindestlohnforderung von 8,50€<br />
schon seit September 2011 tarifiert! Mit den Branchenzuschlägen, die ab Juni 2013 greifen werden,<br />
erhalten unsere Kolleginnen <strong>und</strong> Kollegen, die in der TG 1 (8,50€ St<strong>und</strong>enlohn) eingruppiert<br />
sind, bereits nach einem Monat Arbeit im K<strong>und</strong>enbetrieb 8,75€ die St<strong>und</strong>e! So wird ein Monatslohn<br />
in Höhe von 1.292€ garantiert, der schnell auf 1.330€ ansteigt. Hier zeigt sich, wie wichtig<br />
eine starke Gewerkschaft mit ihrer Betriebsgruppe vor Ort <strong>und</strong> ein Betriebsrat im Betrieb sind.<br />
Ob man allerdings mit einem St<strong>und</strong>enlohn in dieser Höhe am gesellschaftlichen Leben teilhaben<br />
kann, das wagen wir noch zu bezweifeln.<br />
Sichere Rente<br />
Damit ist nicht nur der berühmte Spruch eines ehemaligen Arbeitsministers gemeint, der felsenfest<br />
überzeugt sagte: „Die Renten sind sicher“. Es geht um die Abschaffung der Rente mit 67, um<br />
die gesicherten Rentenversicherungsbeiträge für das umlagenfinanzierte Rentensystem <strong>und</strong> auch<br />
darum, beispielsweise nach 45 Versicherungsjahren abschlagfrei in den Ruhestand gehen zu<br />
können. Der DGB hat ein entsprechendes gutes Konzept vorgestellt, das die Parteien, gerade im<br />
B<strong>und</strong>estagswahljahr, nur noch aufgreifen <strong>und</strong> umsetzen müssen!<br />
Soziales Europa<br />
Ist Europa nach der Finanz- <strong>und</strong> Wirtschaftskrise 2009 noch sozial<br />
Rettungsschirme <strong>und</strong> Rettungsfonds sowie wahnwitzig<br />
hohe Milliardenbeträge, werden zur Rettung der Banken<br />
aufgelegt.<br />
Doch wer kommt eigentlich unter den Schirm <strong>und</strong> wer wird<br />
von einem Fonds gerettet<br />
Nicht die arbeitslos gewordenen Menschen in Ländern wie<br />
Griechenland, Spanien, Portugal <strong>und</strong>, <strong>und</strong>, <strong>und</strong>…!<br />
Soviel ist sicher!<br />
Auch nicht die Jugend, die zurzeit perspektivlos der weiteren<br />
Entwicklung hoffnungsvoll, vielleicht aber auch schon<br />
hoffnungslos, entgegenharrt!<br />
50 Tätigkeitsbericht des Betriebsrates DB Zeitarbeit GmbH – 04/2012 bis 03/2013
Es ist nicht abzusehen, was beispielsweise die Jugendarbeitslosigkeit von weit über 25% bei den<br />
unter 25 Jährigen in vielen europäischen Ländern langfristig anrichten wird.<br />
Banken partizipieren vor allem von den Geldern der Rettungsschirme! Gleichzeitig werden die<br />
sozialen Besitzstände <strong>und</strong> die Renten der Menschen gekürzt sowie die Arbeitnehmerrechte massiv<br />
abgebaut.<br />
Das macht uns Angst! Wie soll <strong>und</strong> kann das weiter gehen<br />
Unser B<strong>und</strong>espräsident, Joachim Gauck, hat am 22. Februar dieses Jahres in seiner ersten „großen<br />
Rede“ über die Perspektiven der europäischen Union gesprochen. So sagte er unter anderem:<br />
„Die Leitfrage bei allen Veränderungen sollte daher sein: Wie kann ein demokratisches Europa<br />
aussehen, das dem Bürger die Ängste nimmt, ihm Gestaltungsmöglichkeiten einräumt, kurz:<br />
mit dem er sich identifizieren kann“<br />
Antworten dazu hat er erst einmal nicht gegeben. Aber folgendes hat er festgestellt: „Zu viele<br />
Bürger lässt die Europäische Union in einem Gefühl der Macht- <strong>und</strong> Einflusslosigkeit zurück“.<br />
Also, es muss solidarisch dafür gekämpft werden, dass Europa wieder sozialer wird. Es muss<br />
zwischen den Bürgern der europäischen Länder mehr Solidarität gelebt werden. Gauck sagte<br />
dazu: „Europa braucht jetzt keine Bedenkenträger, sondern Bannerträger, keine Zauderer, sondern<br />
Zupacker, keine Getriebenen, sondern Gestalter.“<br />
Also – packen wir es an!<br />
1. Mai – raus, auf die Straße! Für abhängig Beschäftigte – eigentlich ein Muss!<br />
Entsprechend dem DGB Motto: „Gute Arbeit - Sichere Rente - Soziales Europa“ sollten wir alle,<br />
<strong>und</strong> nicht nur die Gewerkschaftsmitglieder, die Zeit aufbringen, unsere Kolleginnen <strong>und</strong> Kollegen<br />
bei den Veranstaltungen <strong>und</strong> K<strong>und</strong>gebungen zu unterstützen.<br />
Dieser Tag unterstreicht wie kein anderer die Solidargemeinschaft der abhängig Beschäftigten<br />
<strong>und</strong> der Gewerkschaftsmitglieder in Deutschland <strong>und</strong> Europa.<br />
Nur andere für sich machen lassen – das ist bequem <strong>und</strong> einfach <strong>und</strong> geht so nicht!<br />
Gewerkschaften sind wichtig <strong>und</strong> unverzichtbar.<br />
Heute Mitglied einer Gewerkschaft zu sein, ist wichtiger denn je. Der Beitrag, den die Mitglieder<br />
monatlich zu zahlen haben,<br />
sollte kein Gr<strong>und</strong> sein, nicht in<br />
die Gewerkschaft einzutreten!<br />
Gewerkschaften stehen für die<br />
soziale Ausgewogenheit<br />
zwischen der Regierung <strong>und</strong><br />
dem Volk sowie zwischen den<br />
Arbeitgebern <strong>und</strong> abhängig Beschäftigten!<br />
Und so soll es auch<br />
bleiben!<br />
Unser früherer B<strong>und</strong>espräsident, Richard von Weizsäcker, hat einmal auf einem Kongress des<br />
Deutschen Gewerkschaftsb<strong>und</strong>es erklärt:<br />
„Wenn bei uns sich Gewerkschaften mit der jeweiligen Regierung kritisch auseinandersetzen, so<br />
ist das ihr allerbestes Recht. Zur Freiheit der Gewerkschaften gehört, dass sie unbequem sind.<br />
Die Gewerkschaften haben schon für die Demokratie gekämpft, als es noch wie ein Anschlag auf<br />
den Staat wirkte, ein Demokrat zu sein. Die Gewerkschaftsbewegung ist neben der kommunalen<br />
Selbstverwaltung die älteste <strong>und</strong> mächtigste Lebenswurzel der Demokratie in Deutschland. Ihre<br />
Geschichte ist ein großes, sie ist ein gutes Kapitel der deutschen Geschichte.“<br />
Wir abhängig Beschäftigten brauchen die Gewerkschaften, um eine „gute Arbeit zu haben“, um<br />
eine „sichere Rente zu bekommen“ <strong>und</strong> in einem „sozialen Europa leben zu können“.<br />
Tätigkeitsbericht des Betriebsrates DB Zeitarbeit GmbH – 04/2012 bis 03/2013 51
Sich politisch einbringen…<br />
In unseren BR-Journalen <strong>und</strong> in den vergangenen Tätigkeitsberichten haben wir immer wieder<br />
darauf hingewiesen, wie wichtig es ist, dass wir für unsere demokratischen Rechte, unsere sozialen<br />
Errungenschaften <strong>und</strong> vor allem auch für unsere Arbeitsplätze selbst einstehen müssen.<br />
In diesem Jahr stehen wieder die Wahlen<br />
zum neuen B<strong>und</strong>estag an. Zeit für uns als<br />
Wähler, wieder aktiv zu werden.<br />
Als Betriebsrat <strong>und</strong> EVG Betriebsgruppe<br />
haben wir uns auf die „Fahne geschrieben“,<br />
an die sich in unseren Wahlkreisen<br />
zur Wahl stellenden Abgeordneten aller<br />
Parteien heranzutreten, um deren Meinung<br />
zur Zukunft der Bahn zu hinterfragen.<br />
Wir wollen bei den anstehenden Entwicklungen<br />
wissen, wen wir hinsichtlich<br />
der Zukunft unserer Arbeitsplätze (ver)-<br />
trauen können!<br />
Der ÖPNV, der SPNV, der Fernverkehr<br />
<strong>und</strong> der schienengeb<strong>und</strong>ene Güterverkehr<br />
stehen in Deutschland vor einschneidenden gesetzlichen Veränderungen. Die Finanzierung<br />
des öffentlichen Nahverkehrs steht mit der anstehenden Neuverteilung der Regionalisierungsmittel<br />
wieder einmal vor der Zerreißprobe. Nicht nur der DB Konzern, auch alle Bahnen <strong>und</strong> die politischen<br />
Entscheidungsträger, werden nach unserer Auffassung in den nächsten Monaten <strong>und</strong><br />
Jahren vor großen Herausforderungen stehen.<br />
Für uns stehen die Sicherung unserer Arbeitsplätze bei der DB Zeitarbeit GmbH, die im gesamten<br />
DB Konzern, aber auch unser aller Einkommen im Vordergr<strong>und</strong>. Die sozial- <strong>und</strong> verkehrspolitischen<br />
Themen nehmen für uns einen großen Stellenwert ein. Wir wollen jetzt nichts dem Zufall<br />
überlassen! Deswegen bringen wir uns gezielt in die Diskussion mit den heutigen <strong>und</strong> zukünftigen<br />
Abgeordneten ein!<br />
Gelegenheiten gibt es viele – allerdings müssen wir alle diese auch nutzen! Dazu stehen wir als<br />
Betriebsrat <strong>und</strong> EVG Betriebsgruppe der DB Zeitarbeit GmbH.<br />
Dem § 45 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) kann man dazu unter anderem entnehmen, dass<br />
die Behandlung von<br />
…Angelegenheiten, einschließlich solcher tarifpolitischer, sozialpolitischer, umweltpolitischer <strong>und</strong><br />
wirtschaftlicher Art…, die den Betrieb oder seine Arbeitnehmer unmittelbar betreffen…<br />
Vertreter des Betriebsrates <strong>und</strong> der EVG im Gespräch<br />
mit dem sachsen-anhaltinischen Verkehrsminister<br />
Also, lasst uns die Gelegenheit nutzen, <strong>und</strong> die politische Landschaft mit gestalten.<br />
eine Aufgabe des Betriebsrates ist.<br />
Fakt ist: Wenn es um unsere Arbeitnehmerrechte <strong>und</strong> unsere Arbeitsplätze geht, müssen wir uns<br />
in die aktuell anstehenden<br />
Diskussionen<br />
einmischen <strong>und</strong> diese<br />
sogar „provozieren“.<br />
Einige von uns gehen<br />
auf die Abgeordneten<br />
ihrer Wahlkreise zu,<br />
um sie zu Aussagen<br />
nach der Zukunft unserer<br />
Arbeitsplätze<br />
bei der Bahn zu bewegen.<br />
Das sollte<br />
Schule machen, <strong>und</strong><br />
nicht nur vor den<br />
Wahlen!<br />
52 Tätigkeitsbericht des Betriebsrates DB Zeitarbeit GmbH – 04/2012 bis 03/2013
18 Bewährtes soziales Netz – auch für die DB Zeitarbeit GmbH<br />
Wir, die Beschäftigten der DB Zeitarbeit GmbH, sind im Vergleich zum Durchschnittsalter des<br />
gesamten DB Konzern sehr jung. Wir erreichen gerade einmal im Schnitt 35 Jahre. Damit liegen<br />
wir im Altersdurchschnitt 12 Jahre unter dem DB Konzern.<br />
Aber: Bleiben wir ewig jung Sind wir unverw<strong>und</strong>bar Die Antwort lautet: Nein!<br />
Alter, Krankheit, Unfall oder Krisensituationen verändern unser Leben <strong>und</strong> können uns auch unter<br />
Umständen völlig aus der Bahn werfen. Im Moment des „freien Falls“ sind wir über jedes Netz<br />
froh, das unseren Fall bremst. Ein solches Netz sozialer Angebote bietet uns die DB AG durch<br />
„DB plus“.<br />
In „DB plus“ verbürgen sich die Qualität von Sozialleistungen, die uns DB-Beschäftigten fünf große<br />
Sozialeinrichtungen <strong>und</strong> Dienstleister im Vorteilspaket anbieten.<br />
Zu diesen Sozialpartnern der DB AG gehören<br />
die BAHN-BKK<br />
die Stiftung BSW<br />
die DEVK Versicherungen<br />
der Verband der Sparda-Banken<br />
der Verband Deutscher <strong>Eisenbahn</strong>er-Sportvereine e.V. (VDES)<br />
Diese Sozialeinrichtungen bieten Ges<strong>und</strong>heits- <strong>und</strong> Altersvorsorge ebenso wie psychologische<br />
<strong>und</strong> finanzielle Hilfen in Krisensituationen. Sie haben oft eine 100jährige Tradition <strong>und</strong> entsprechende<br />
Erfahrung.<br />
Gleiches gilt für die SIGNAL IDUNA. Sie bietet ihre<br />
Leistungen auch speziell für den Öffentlichen<br />
Dienst an.<br />
Wir haben diese Sozialeinrichtungen, Versicherungen <strong>und</strong> Dienstleister wieder zu unserer Betriebsversammlung<br />
einladen können.<br />
So habt ihr am 01. Juni in Fulda die Gelegenheit, mit Fachleuten über euer ganz persönliches<br />
soziales Netz, über Fragen der Altersvorsorge, Kranken-, Unfall- <strong>und</strong>/oder Diensthaftpflichtversicherung<br />
zu beraten.<br />
Unsere Sozialpartner <strong>und</strong> die SIGNAL IDUNA erwarten uns – <strong>und</strong> haben auch immer Überraschungen<br />
mit dabei!<br />
Tätigkeitsbericht des Betriebsrates DB Zeitarbeit GmbH – 04/2012 bis 03/2013 53
19 FAQ – häufige Fragen <strong>und</strong> aktuelle Änderungen<br />
Es gibt einige Themen, die immer wieder Fragen aufwerfen, auf die der eine wie auch der andere<br />
Mitarbeiter vom Betriebsrat eine Antwort erhalten möchte. Das sind dann Fragen sein, wie:<br />
o Wann habe ich als Zeitarbeitnehmer Anspruch auf eine Urlaubsplanung…<br />
o Wie läuft das mit der Entgeltabrechnung…<br />
o Wie ist das mit dem Arbeitszeitkonto… etc.<br />
Manch Einem ist dieses oder jenes noch gar nicht aufgefallen. Wiederum Anderen ist entgangen,<br />
dass es inzwischen einige organisatorische <strong>und</strong> rechtliche Änderungen gab. Außerdem dürfen wir<br />
Jahr für Jahr viele neue Kolleginnen <strong>und</strong> Kollegen in unseren Reihen begrüßen, für die diese Erläuterungen<br />
komplett neu sind.<br />
Also – Nachlesen lohnt auf jeden Fall, auch wenn euch manches bekannt vorkommt. Auch<br />
Bekanntes kann sich ändern <strong>und</strong> weiter entwickelt werden.<br />
Für alle (un)gestellten Fragen gibt es hier einige generelle Antworten.<br />
Auch wenn dieses Kapitel sehr umfangreich ist, könnt ihr euch anhand der Überschriften relativ<br />
schnell orientieren <strong>und</strong> das Thema finden, das euch interessiert. Solltet ihr auch danach noch<br />
Fragen haben, könnt ihr gern Kontakt mit uns aufnehmen oder uns auf der Betriebsversammlung<br />
am 01. Juni auch persönlich ansprechen!<br />
<br />
Entgeltabrechnung<br />
Viele Anfragen unserer Kollegen beziehen sich immer wieder auf die monatlichen Entgeltabrechnungen.<br />
Der Tarifabschluss 2011, <strong>und</strong> die damit einhergehenden Änderungen in der Tarifstruktur<br />
des ZeitarbeitTV MoVe zum 01.09.2011, boten die Gelegenheit, die Umsetzung einer übersichtlicheren<br />
Entgeltabrechnung mit der Entgeltabrechnungsstelle (HFS) anzugehen. Nach einigen<br />
Startschwierigkeiten konnte dies zum Jahresanfang 2012 auch erfolgreich umgesetzt werden.<br />
Die Darstellung der Entgeltabrechnung ist aufgr<strong>und</strong> unseres Tarifvertrages umfangreicher als in<br />
Betrieben mit festem Monatsentgelt. Zudem ist diese von dem im DB Konzern verwendeten Abrechnungssystem<br />
abhängig. Die Programmierungsmöglichkeiten einer Software haben allerdings<br />
ihre Grenzen <strong>und</strong> entziehen sich in weiten Teilen unserem direkten Einfluss. Wer das Prinzip<br />
aber einmal verstanden hat, kommt im Allgemeinen mit der heutigen Version ganz gut zurecht.<br />
Mit der ersten Abrechnung erhalten wir immer das sogenannte Gr<strong>und</strong>entgelt. Das Gr<strong>und</strong>entgelt<br />
ist das Eingruppierungsentgelt der Region 1, unabhängig vom Wohn- <strong>und</strong> Arbeitsort. Dazu kommen<br />
eventuelle persönliche Zulagen oder die Zulage gemäß „Equal Pay“, berechnet auf Basis<br />
der arbeitsvertraglich vereinbarten monatlichen Arbeitszeit.<br />
Mit der zweiten Abrechnung werden die im K<strong>und</strong>enbetrieb gearbeiteten St<strong>und</strong>en <strong>und</strong> die dazu<br />
anfallende Zulagen „spitz“ abgerechnet; die Differenz zu einer höheren Einsatzregion wird nachgezahlt.<br />
Bei den vorab gezahlten Zulagen kann es sowohl zu einer Nachzahlung als auch zu einer Rückrechnung<br />
kommen, je nachdem, wie viele Leistungsst<strong>und</strong>en im K<strong>und</strong>enbetrieb angefallen sind.<br />
Die verschiedenen Zulagen, gemäß unserer Betriebsvereinbarung, werden inzwischen getrennt<br />
dargestellt <strong>und</strong> sind damit auch einzeln nachvollziehbar. Gleiches gilt für die Nacht-, Sonn- oder<br />
Feiertagszulagen sowie der Mehrarbeitszulage. Diese werden gr<strong>und</strong>sätzlich erst mit der zweiten<br />
Abrechnung ausgezahlt.<br />
In Zeiten von Urlaub oder Krankheit (bezahlte Krankentage) entfällt zwar die Einzelberechnung<br />
dieser Zulagen, dafür wird der Durchschnitt aus den letzten 3 Monaten (mit Ausnahme der Mehrarbeitszulage)<br />
bezahlt. Ausgewiesen als Entgeltfortzahlung AU (bei Krankheit) oder als Urlaubsentgelt.<br />
Hier ein Beispiel einer 2. Abrechnung, mit Erläuterung:<br />
o Arbeitszeit AN 763 121/50 ST - Arbeitszeit im K<strong>und</strong>enbetrieb (nachrichtlich)<br />
o Gr<strong>und</strong>entgelt TG 41 949 152/00 ST – Gr<strong>und</strong>entgelt, das mit der 1. Abrechnung gezahlt<br />
wurde, nochmals nachrichtlich. Die erste Ziffer ist die Eingruppierung, die letzte Ziffer<br />
bezeichnet die Region.<br />
54 Tätigkeitsbericht des Betriebsrates DB Zeitarbeit GmbH – 04/2012 bis 03/2013
o Entgelt/Std. G44 078 vom Gr<strong>und</strong>entgelt TG41 erfolgt der Ausgleich zur Region 4.<br />
In unserem Beispiel werden für 121/50 St<strong>und</strong>en im K<strong>und</strong>eneinsatz je 0,70€ zur Region 4<br />
nachgezahlt.<br />
o Das Urlaubsentgelt weist für 28 St<strong>und</strong>en den Durchschnitt der Zulagen aus den letzten 3<br />
Abrechnungsmonaten aus. Darunter die EFZ (Entgeltfortzahlung sonstige) 11 St<strong>und</strong>en<br />
<strong>und</strong> letzte Zeile Entgeltfortzahlung AU 7 St<strong>und</strong>en Durchschnitt der Zulagen.<br />
o Persönliche Zulage 283 zuviel gezahlte Zulagen werden in diesem Beispiel zurückgerechnet,<br />
da der Abschlag auf 152 St<strong>und</strong>en Leistung im K<strong>und</strong>enbetrieb ausgelegt war.<br />
o Entgelt Überzeit 312 mit Arbeitzeit AN + Urlaub + Sonstige St<strong>und</strong>en + Krank wurden<br />
gesamt 167/50 St<strong>und</strong>en gebucht (Summe der St<strong>und</strong>en aus 763, 270, 275, 436). Für<br />
152 St<strong>und</strong>en wurde Gr<strong>und</strong>entgelt mit der 1. Abrechnung bereits bezahlt. Somit werden<br />
noch 15/50 St<strong>und</strong>en Gr<strong>und</strong>entgelt nachgezahlt.<br />
o Überzeitzulage 315 für Mehrarbeit über 152 St<strong>und</strong>en pro Monat<br />
Je nach ausgeübter Tätigkeit im K<strong>und</strong>enbetrieb <strong>und</strong> damit verb<strong>und</strong>enen Zulagen kann eure Abrechnung<br />
natürlich noch wesentlich mehr Positionen aufweisen. Alle Varianten können wir aber<br />
leider an dieser Stelle nicht aufführen.<br />
<br />
St<strong>und</strong>ennachweise<br />
Die Abrechnung wird allerdings nicht übersichtlicher, wenn Nachbuchungen <strong>und</strong> damit Nachberechnungen<br />
vorgenommen werden müssen. Jede Änderung bedeutet auch weitere Entgeltnachberechnungen.<br />
Um dieses weitgehend zu vermeiden, ist es notwendig, die St<strong>und</strong>ennachweise<br />
pünktlich, vollständig ausgefüllt <strong>und</strong> gut lesbar zu liefern, damit eine ordnungsgemäße Buchung<br />
sichergestellt werden kann.<br />
Pünktlich bedeutet, dass die Nachweise am 1. Arbeitstag der Folgewoche bzw. am 1. Arbeitstag<br />
des Folgemonats bei der Geschäftsstelle (Fax-Nummer steht auf dem Nachweis) eintreffen, damit<br />
die Erfassung termingerecht vorgenommen werden kann. Fällt das Monatsende mitten in eine<br />
Woche, so sind für diese Woche zwei getrennte St<strong>und</strong>ennachweise auszufüllen.<br />
o einer für den Vormonat <strong>und</strong><br />
o einer für den laufenden Monat.<br />
Der erste Nachweis ist am ersten Arbeitstag des neuen Monats, der zweite Nachweis spätestens<br />
am 1. Arbeitstag der neuen Woche einzureichen.<br />
Tätigkeitsbericht des Betriebsrates DB Zeitarbeit GmbH – 04/2012 bis 03/2013 55
Durch organisatorische oder betriebliche Umstände im K<strong>und</strong>enbetrieb ist es auch schon vorgekommen,<br />
dass der St<strong>und</strong>ennachweis vom Beauftragten des K<strong>und</strong>enbetriebes nicht rechtzeitig<br />
gegengezeichnet werden konnte. Trotzdem muss der St<strong>und</strong>ennachweis auf jeden Fall erst einmal<br />
als „Vorabinformation“ zu den genannten Terminen dem Gruppenleiter (GVP) zugeleitet werden.<br />
Später ist dieser dann noch einmal, mit Unterschrift des K<strong>und</strong>enbetriebes, nachzureichen. Bitte in<br />
diesen Fällen auch den betreuenden Gruppenleiter informieren! Es dürfen gr<strong>und</strong>sätzlich nur vom<br />
K<strong>und</strong>en <strong>und</strong> von euch unterschriebene St<strong>und</strong>ennachweise gebucht werden.<br />
Vollständig ausgefüllt heißt unter anderem auch: Es muss besonders auf den Eintrag „Feiertag<br />
am Arbeitsort“ geachtet werden, wenn Arbeitsleistung anfällt. Nur dadurch kann sichergestellt<br />
werden, dass die zusätzliche Zeitgutschrift für Wochenfeiertage auch tatsächlich erfolgt.<br />
Vollständig bedeutet aber auch, dass für jeden Wochentag, also von Montag bis Freitag, ein Eintrag<br />
vorhanden ist. Auch Freizeitausgleich, Urlaub, Krankheit oder Belastung des Arbeitszeitkontos<br />
müssen hier vermerkt werden. Einen Werktag ohne einen Eintrag kann es nicht geben.<br />
Zu Beginn eines neuen Einsatzes erhalten wir immer einen neuen St<strong>und</strong>ennachweis, da die K<strong>und</strong>endaten<br />
<strong>und</strong> eventuelle Zulagen angepasst werden müssen. Gemäß unserer „Betriebsvereinbarung<br />
zur Zahlung von Zulagen“ stehen verschiedenen Berufsgruppen Zulagen zu. Diese Zulagen<br />
müssen vom GVP am unteren Ende der Spalte „Feiertag“ eingetragen sein. Eigenmächtige Änderungen<br />
sind nicht zulässig. Wenn hier etwas fehlen sollte, dann sprecht bitte mit eurem zuständigen<br />
Gruppenleiter in der Geschäftsstelle.<br />
St<strong>und</strong>enzettel sind immer auszufüllen, egal ob Urlaub, Krankheit, Garantiezeit oder Freizeitausgleich<br />
angefallen sind. Auch in allen diesen Fällen sind die festgelegten Termine einzuhalten.<br />
Sollte aus wichtigem Gr<strong>und</strong> eine pünktliche Abgabe einmal nicht möglich sein, dann meldet dies<br />
bitte unverzüglich <strong>und</strong> rechtzeitig eurem zuständigen GVP.<br />
Eine detaillierte Anleitung zur Entgeltabrechnung ist über eure zuständige Geschäftsstelle der<br />
DB Zeitarbeit GmbH erhältlich. Nicht veröffentlicht werden Übersichten über die angegebenen<br />
Lohnarten. Diese Lohnartnummern sind interne Arbeitsmittel der Entgeltabrechnung (HFS) <strong>und</strong><br />
im Allgemeinen auch nicht nachvollziehbar. Abgesehen davon ist für unsere Zwecke die Bezeichnung<br />
vor der Lohnart wesentlich hilfreicher.<br />
Besteht dennoch weiterer Klärungsbedarf, wendet euch bitte an den GVP, damit er eine Klärung<br />
herbeiführen kann. Bisher wurden so die meisten anstehenden Probleme gelöst.<br />
Sollte es auf diesem Wege einmal nicht funktionieren, dann bieten wir auch hier den betroffenen<br />
Kolleginnen <strong>und</strong> Kollegen unsere Hilfe an.<br />
<br />
Arbeitszeitkonto I – der Gr<strong>und</strong>satz<br />
Tarifvertraglich wurde dazu im § 12 (9) ZeitarbeitTV MoVe folgendes vereinbart:<br />
Am 30. September eines jeden Jahres wird das Arbeitszeitkonto abgerechnet. Zeitguthaben bis<br />
zu 35 St<strong>und</strong>en auf dem Arbeitszeitkonto werden auf das Qualifizierungskonto übertragen. Vorhandene<br />
Zeitschulden, die minus 35 St<strong>und</strong>en überschreiten, verfallen.<br />
56 Tätigkeitsbericht des Betriebsrates DB Zeitarbeit GmbH – 04/2012 bis 03/2013
Die Betriebsparteien können im Rahmen einer Betriebsvereinbarung die St<strong>und</strong>engrenze nach<br />
Satz 3 verändern.<br />
Welche Bedeutung hat das für unsere Abrechnung<br />
Jedes Jahr wird zum 30. September das Arbeitszeitkonto (AZ-Konto) abgerechnet. Nicht erbrachte<br />
Arbeitsst<strong>und</strong>en (Zeitschuld), über minus 35 St<strong>und</strong>en, verfallen. Zeitguthaben, in der Regel 35<br />
Plusst<strong>und</strong>en, werden auf das Qualifizierungskonto, das ein jeder von uns hat, übertragen.<br />
Ab dem 01. Oktober muss dann das AZ-Konto wieder mit Plusst<strong>und</strong>en gefüllt werden, bis ein<br />
„Guthaben“ von 35 St<strong>und</strong>en vorhanden ist. Dazu werden alle über die individuelle regelmäßige<br />
monatliche Arbeitszeit (bei Vollzeit 152 St<strong>und</strong>en) hinaus entstehenden Arbeitsst<strong>und</strong>en in das AZ-<br />
Konto verschoben. Wer bei „0-St<strong>und</strong>en“ starten kann, wird das Ziel schneller erreichen, als die<br />
Kollegen, die durch einsatzfreie Zeiten noch Minusst<strong>und</strong>en aufarbeiten müssen. Somit wird ab<br />
Monat Oktober kein Entgelt für Überzeit (St<strong>und</strong>enentgelt gemäß Eingruppierung in der Region 1)<br />
ausbezahlt bzw. in das Freizeitkonto gebucht, solange die St<strong>und</strong>en im AZ-Konto noch nicht die<br />
tariflich vereinbarten 35 Plusst<strong>und</strong>en aufweisen. Zulagen aller Art sind davon nicht betroffen. Diese<br />
werden immer für die volle St<strong>und</strong>enanzahl mit der 2. Abrechnung vergütet.<br />
Da der Abrechnungsprozess im Regelfall nur einmal im Jahr vorkommt, erhalten wir als Betriebsrat<br />
ab Ende Oktober häufig Anfragen zu diesem Thema. Oft entsteht der Eindruck, dass St<strong>und</strong>en<br />
nicht gebucht sind. Dem ist aber nicht so! Die Salden des AZ-Kontos wachsen, <strong>und</strong> das wird oft<br />
übersehen. Die Kontenstände sind jeweils auf der 2. Abrechnung ganz oben angegeben <strong>und</strong><br />
weisen den Stand des vollständig abgerechneten Vormonats auf. Das heißt, dass wir am 25. des<br />
laufenden Monats das Gr<strong>und</strong>entgelt für den aktuellen Monat <strong>und</strong> die 2. Abrechnung für den Vormonat<br />
mit den Kontenständen erhalten.<br />
Bei unseren neu eingestellten Kolleginnen <strong>und</strong> Kollegen beginnt der Prozess des Ansparens ab<br />
der Einstellung. Dadurch verschiebt sich jedoch nicht der reguläre Abrechnungszeitpunkt am 30.<br />
September eines jeden Jahres. Üblicherweise wird im Einstellungsjahr der Abstand zwischen den<br />
Ansparphasen kürzer als 12 Monate sein.<br />
Arbeitszeitkonto II - der Zweck<br />
Gr<strong>und</strong>sätzlich dient das AZ-Konto dazu, bei Einsatzschwankungen die fehlenden Arbeitszeiten<br />
ausgleichen zu können. Arbeitszeit fehlt immer dann, wenn aufgr<strong>und</strong> von Einsatzplänen im K<strong>und</strong>enbetrieb<br />
die im Arbeitsvertrag mit der DB Zeitarbeit GmbH vereinbarten monatlichen St<strong>und</strong>en<br />
nicht erreicht werden können. Es gibt aber auch „schlechte Monate“, in denen aufgr<strong>und</strong> der Kalendertage<br />
einfach weniger als 152 St<strong>und</strong>en Arbeitsst<strong>und</strong>en anfallen. Die DB Zeitarbeit GmbH<br />
garantiert, die arbeitsvertraglich vereinbarten St<strong>und</strong>en monatlich mit dem Gr<strong>und</strong>entgelt auszubezahlen.<br />
Werden diese vom K<strong>und</strong>en nicht abgefordert, kommt das Arbeitszeitkonto als „Puffer“ ins<br />
Spiel. Im nächsten „guten Monat“ wird das AZ-Konto dann wieder aufgefüllt bzw. ausgeglichen.<br />
Aber… auch bei einsatzfreien Zeiten, der sogenannten Garantiezeit, wird das AZ-Konto belastet.<br />
Das ist unabhängig davon, ob das über den Umweg mit der Kennzahl 06 für Garantiezeit erfolgt,<br />
oder mit der Kennzahl 33 das AZ-Konto direkt angesteuert wird. Letztendlich wird das AZ-Konto<br />
immer bis maximal minus 152 St<strong>und</strong>en belastet.<br />
Hierzu gab es nach dem Tarifabschluss im Jahre 2011 im Gr<strong>und</strong>satz Klärungsbedarf, den wir<br />
durch die tarifvertragsschließenden Parteien hinsichtlich der Auslegung überprüfen <strong>und</strong> klären<br />
ließen.<br />
Im § 12 (6) ZeitarbeitTV MoVe heißt es wörtlich:<br />
Zum Ausgleich der monatlichen Abweichungen zwischen der nach Abs. 1 <strong>und</strong> 2 vereinbarten<br />
individuellen regelmäßigen Arbeitszeit des Arbeitnehmers <strong>und</strong> der tatsächlichen Arbeitszeit nach<br />
Abs. 4 bzw. in der Garantiezeit wird ein Arbeitszeitkonto eingerichtet. In das Arbeitszeitkonto<br />
werden Plus- <strong>und</strong> Minusst<strong>und</strong>en eingestellt.<br />
Konkret stellten wir die Frage, ob beim Anfallen von Garantiezeiten das Arbeitszeitkonto in voller<br />
Höhe, bis minus 152 St<strong>und</strong>en, belastet werden darf. Wir interpretierten den Wortlaut des § 12<br />
Abs. 6 „Zum Ausgleich…“ anders, als dieser zurzeit angewandt wird. Hier ist aus unserer Sicht<br />
nur die Differenz zwischen erbrachten St<strong>und</strong>en, plus Garantiest<strong>und</strong>en pro Kalendermonat, zu den<br />
garantiert bezahlten 152 St<strong>und</strong>en gemeint.<br />
Tätigkeitsbericht des Betriebsrates DB Zeitarbeit GmbH – 04/2012 bis 03/2013 57
Der § 11 Abs. 4 Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (ANÜ) sagt folgendes:<br />
Das Recht des Leiharbeitnehmers auf Vergütung bei Annahmeverzug des Verleihers (§ 615 Satz<br />
1 BGB) kann nicht durch Vertrag aufgehoben oder beschränkt werden.“<br />
Im § 17 Abs. 1 Punkt c) ZeitarbeitTV MoVe heißt es wörtlich:<br />
Während einer einsatzfreien Zeit (sog. Garantiezeit) hat der Arbeitnehmer Anspruch auf Zahlung<br />
des für die Region 1 maßgeblichen Entgelts je St<strong>und</strong>e (Gr<strong>und</strong>entgelt).<br />
Unser Verständnis dazu war <strong>und</strong> ist, dass unsere Kollegen sehr wohl ihre Arbeitskraft zur Verfügung<br />
stellen, also anbieten, aber die DB Zeitarbeit GmbH diese, aufgr<strong>und</strong> von fehlenden Aufträgen,<br />
nicht annimmt. So finanzieren sich unseres Erachtens unsere Kolleginnen <strong>und</strong> Kollegen ihr<br />
laufendes Entgelt teilweise aus dem Arbeitszeitkonto.<br />
Der Arbeitgeber teilt unsere Auffassung nicht <strong>und</strong> hat sich letztendlich mit der bis heute angewandten<br />
Systematik durchgesetzt. Nicht zuletzt deshalb, weil dieser von unseren Kollegen bei<br />
Garantiezeit erbrachte „Eigenanteil“ sehr oft die Verlängerung des Arbeitsvertrages, ohne aktuellen<br />
Einsatz, ermöglicht <strong>und</strong> damit eine Weiterbeschäftigung mit Option auf einen neuen Einsatz<br />
sichert.<br />
Einsätze unterhalb der Qualifikation<br />
Die Frage, ob auch Einsätze unterhalb der eigenen Qualifikation möglich sind, muss eindeutig mit<br />
„Ja“ beantwortet werden. Wichtig ist dabei aber Folgendes: Die bestehende Eingruppierung muss<br />
erhalten bleiben, auch wenn diese über die Eingruppierung der auszuführenden Tätigkeiten liegt.<br />
So können auch Fachkräfte des kaufmännischen Bereiches (TG 2) durchaus Tätigkeiten, wie<br />
zum Beispiel Servicemitarbeiter am Bahnsteig (TG 1), übertragen bekommen. Ein Facharbeiter<br />
aus dem gewerblich/technischen Bereich könnte auch als Kommissionierer/Lagerarbeiter etc.<br />
eingesetzt werden.<br />
Eine „unterwertige“ Beschäftigung dient der Überbrückung zweier qualifizierter Einsätze <strong>und</strong> ist<br />
durchaus zumutbar, da arbeitsvertraglich vereinbarte Regelungen (Entgelt usw.) erhalten bleiben.<br />
<br />
Meldung der Arbeitsunfähigkeit<br />
Der § 25 des ZeitarbeitTV MoVe regelt die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall.<br />
Da wir in K<strong>und</strong>enbetrieben eingesetzt sind, die DB Zeitarbeit GmbH dennoch ihrer Sorgfaltspflicht<br />
nachkommen muss, gibt es beim Eintreten einer Arbeitsunfähigkeit mehrere Punkte zu beachten:<br />
o Kann eine Arbeitsleistung wegen Krankheit nicht erbracht werden, muss dies unverzüglich<br />
dem GVP telefonisch mitgeteilt werden. Das ist einmal im Tarifvertrag § 25 unter Absatz 1<br />
festgeschrieben <strong>und</strong> beim Einstellungsgespräch wurde uns ein Merkblatt dazu ausgehändigt.<br />
o Damit der K<strong>und</strong>enbetrieb auf den Ausfall reagieren kann, muss dieser K<strong>und</strong>enbetrieb ebenfalls<br />
so früh wie möglich, auf jeden Fall rechtzeitig vor Arbeitsbeginn, informiert werden.<br />
Die Meldung der Arbeitsunfähigkeit hat bereits dann zu erfolgen, wenn bekannt ist, dass die Arbeit<br />
nicht angetreten werden kann.<br />
Leider ist es schon vorgekommen, dass einige unserer Kolleginnen <strong>und</strong> Kollegen ihre Arbeitsunfähigkeit<br />
erst nach einem Arztbesuch angezeigt haben. Dadurch kam es in K<strong>und</strong>enbetrieben zu<br />
Schwierigkeiten bei der Personaldisposition, weil zum Beispiel durch Fehlen von Zugbegleitern<br />
Züge nicht abfahren konnten. Auch in anderen Bereichen kann es dadurch zu Produktionsausfällen<br />
kommen, die sich durch rechtzeitige Meldung vermeiden ließen.<br />
Die vom Arzt ausgestellte schriftliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung erhält aber gr<strong>und</strong>sätzlich<br />
nur die DB Zeitarbeit GmbH. Der K<strong>und</strong>enbetrieb ist nicht berechtigt, diese für sich zu beanspruchen<br />
oder Kopien zu verlangen.<br />
Sollte dies ein Thema werden, bitte den K<strong>und</strong>en an den Betreuer (GVP) verweisen.<br />
• Kurzerkrankung bis zu 3 Tagen (§ 25 Absatz 1 ZeitarbeitTV MoVe)<br />
Auch hier gilt die unverzügliche Meldepflicht, so wie im vorherigen Abschnitt beschrieben. Aber<br />
die Vorlage einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung <strong>und</strong> ein Arztbesuch, der nur dem Zweck<br />
dient, diese Bescheinigung zu erhalten, ist nicht vorgeschrieben.<br />
58 Tätigkeitsbericht des Betriebsrates DB Zeitarbeit GmbH – 04/2012 bis 03/2013
Erst ab dem 4. Tag einer krankheitsbedingten Abwesenheit ist ein Arztbesuch unumgänglich <strong>und</strong><br />
eine schriftliche Bescheinigung verpflichtend, die dann wiederum unverzüglich dem Arbeitgeber<br />
ausgehändigt werden muss.<br />
Bei Krankheit, die länger als drei Tage dauert, hat der Arbeitnehmer eine ärztliche Bescheinigung<br />
über die Arbeitsunfähigkeit <strong>und</strong> deren voraussichtliche Dauer spätestens an dem darauf folgenden<br />
allgemeinen Arbeitstag vorzulegen. Der Arbeitgeber kann in begründeten Fällen vom Arbeitnehmer<br />
bereits vom ersten Tag an die Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung verlangen.<br />
Die Vorlage ab dem ersten Tag ist auf begründete Ausnahmefälle begrenzt <strong>und</strong> nur in Abstimmung<br />
mit dem Betriebsrat möglich. Der Arbeitgeber kann also nicht die Vorlage der ärztlichen<br />
Bescheinigung ab dem 1. Tag der Arbeitsunfähigkeit anordnen, ohne dass die begründete Notwendig<br />
vorliegt.<br />
Allerdings wurden auch schon „begründete Ausnahmefälle“ zur Vorlage der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung<br />
ab dem 1. Tag der Arbeitsunfähigkeit beim Betriebsrat beantragt, die wir so zur<br />
Kenntnis nehmen mussten.<br />
<br />
Urlaubsplanung<br />
Die Abfrage unserer Urlaubsplanungen erfolgt immer zum Jahresende des laufenden Jahres für<br />
das kommende Jahr. Die Unterlagen gehen per Post zu. Alle unsere Kolleginnen <strong>und</strong> Kollegen<br />
haben so die Möglichkeit, ihre gewünschten Zeiten des Erholungsurlaubs dem GVP mitzuteilen.<br />
Nur so kann eine Koordinierung für die DB Zeitarbeit GmbH erfolgen <strong>und</strong> die Sicherheit zur persönlichen<br />
Planung gewährleistet werden. Neu eingestellte Kolleginnen <strong>und</strong> Kollegen geben die<br />
Urlaubsplanung möglichst zeitnah nach Aufnahme der Beschäftigung ab.<br />
• Urlaubsgr<strong>und</strong>sätze<br />
Die Urlaubsplanung ist vorab mit dem bei Planung aktuellen K<strong>und</strong>enbetrieb abzustimmen. Fällt<br />
die Abfrage der Planung in eine einsatzfreie Zeit, ist es nicht verkehrt sich erst einmal mit dem<br />
Gruppenleiter (GVP) kurzzuschließen.<br />
Wer nach Abschluss der jährlichen Urlaubsplanung eingestellt wurde, muss sich leider im ersten<br />
Urlaubsjahr häufig in dem bereits festgelegten Urlaubsplan des K<strong>und</strong>enbetriebes seinen Platz<br />
suchen. Oft sind das eben nicht die Wunschtermine. Für die Folgejahre gilt jedoch gleiches Recht<br />
wie für die Kollegen vor Ort. In einigen K<strong>und</strong>enbetrieben, meist betrifft dies den eisenbahnspezifischen<br />
Bereich, sind die Urlaubspläne vorgefertigt. Jeder Kollege bekommt eine Tour zugewiesen,<br />
die Zeiträume sind schon vorbelegt. Die Vorgehensweise, wie im K<strong>und</strong>enbetrieb der Urlaub geplant<br />
wird, ist mit dem dortigen Betriebsrat vor Ort vereinbart <strong>und</strong> daher auch für uns gültig.<br />
Somit greift der § 15 ZeitarbeitTV MoVe Absatz 5 nur bedingt.<br />
Bei befristeten Arbeitsverhältnissen werden Urlaubstage gr<strong>und</strong>sätzlich am Ende des Arbeitsverhältnisses<br />
genommen. In Ausnahmefällen kann in Absprache zwischen Arbeitgeber <strong>und</strong> Arbeitnehmer<br />
der Urlaub auch vorher genommen werden.<br />
Bedingt auch deshalb, weil die Beschäftigung bei der DB Zeitarbeit in den meisten Fällen nach<br />
der Befristung weitergeführt wird <strong>und</strong> auf die Belange des K<strong>und</strong>en Rücksicht genommen werden<br />
kann. Die Interessen unserer Kollegen sind nach dem B<strong>und</strong>esurlaubsgesetzt aber zu wahren.<br />
In § 7 (1) Mindesturlaubsgesetz für Arbeitnehmer (BUrlG) steht:<br />
Bei der zeitlichen Festlegung des Urlaubs sind die Urlaubswünsche des Arbeitnehmers zur berücksichtigen,<br />
es sein denn, dass ihrer Berücksichtigung dringende betriebliche Belange oder<br />
Urlaubswünsche anderer Arbeitnehmer, die unter sozialen Gesichtspunkten den Vorrang verdienen,<br />
entgegenstehen.<br />
Daher ist es eben sehr wichtig, dass jeder Einzelne seine Urlaubsplanung abspricht <strong>und</strong> in seiner<br />
Geschäftsstelle einreicht. Sollte aber das Auslaufen des Arbeitsverhältnisses (nicht Einsatzende)<br />
bekannt sein, ist zum Ende der Beschäftigung noch vorhandener Urlaub zu nehmen.<br />
Bei Einsatzwechsel gilt die bereits genehmigte <strong>und</strong> von uns als Betriebsrat behandelte Urlaubsplanung<br />
aber weiter! Diese kann arbeitgeberseitig nur noch aus dringenden betrieblichen Gründen<br />
verändert werden. So haben auch wir Zeitarbeitnehmer eine relativ hohe Planungssicherheit.<br />
Tätigkeitsbericht des Betriebsrates DB Zeitarbeit GmbH – 04/2012 bis 03/2013 59
Das Urlaubsjahr ist gr<strong>und</strong>sätzlich das Kalenderjahr. Die Planung kann also nur das laufende Jahr<br />
betreffen. Die Inanspruchnahme des Jahresurlaubs ist in den ersten 6 Monaten der Beschäftigung<br />
aber nur eingeschränkt möglich.<br />
• Urlaubsabwicklung I<br />
Urlaubsplanung <strong>und</strong> Urlaubsbeantragung sind allerdings zwei Tatbestände. Auch wenn der Urlaub<br />
geplant <strong>und</strong> soweit abgestimmt ist, muss der Urlaubsantrag trotzdem, rechtzeitig vor Urlaubsantritt,<br />
beim GVP eingereicht <strong>und</strong> von diesem bestätigt werden.<br />
Dazu verwenden wir die im DB Konzern üblichen Urlaubskarten. Ihr solltet den Vordruck bei Einstellung<br />
oder mit der Post zur Urlaubsplanung erhalten haben. Falls das nicht der Fall sein sollte,<br />
könnt ihr die Urlaubskarte in eurer Geschäftsstelle erhalten. Die Urlaubskarte hat auch den Vorteil,<br />
dass wir den Überblick über tatsächlich genommene Urlaubstage haben. So werden hier<br />
auch Änderungen vermerkt (Urlaub gestrichen oder verschoben) oder Sonderurlaub beantragt.<br />
Die Zeichnung durch den K<strong>und</strong>enbetrieb (Feld „Gesehen“) ist vor Abgabe der Urlaubskarte an<br />
den GVP einzuholen. Planungssicherheit besteht auch bei Wechsel des Einsatzes! Darauf möchten<br />
wir an dieser Stelle noch einmal ganz besonders hinweisen. Wer von unseren Kolleginnen<br />
<strong>und</strong> Kollegen im neuen K<strong>und</strong>enbetrieb den geplanten Urlaub aber verschieben möchte, darf das<br />
in eigenem Ermessen tun. Dabei sollte jedoch darauf geachtet werden, dass die nun offenen Urlaubstage<br />
neu geplant <strong>und</strong> beim Betriebsrat, als Nachtrag zur Urlaubsplanung, vorgelegt werden.<br />
Wenn es durch Einsatzwechsel im K<strong>und</strong>enbetrieb zu Diskussionen kommen sollte, weil beispielsweise<br />
der K<strong>und</strong>e die Planung nicht anerkennen will, ihr aber den Urlaub nicht verschieben könnt,<br />
wendet euch bitte zuerst an euren GVP. Es gehört unter anderem zu seinen Aufgaben, den K<strong>und</strong>en<br />
von eurem Urlaubsanspruch zu „überzeugen“.<br />
• Urlaubsabwicklung II – auch das muss einmal gesagt werden!<br />
Wir Deutschen sind in vielen Disziplinen Weltmeister. Und das meiste davon ist auch hart erarbeitet<br />
<strong>und</strong> erkämpft worden! Wer hart arbeitet, der darf auch Urlaub machen. In Deutschland sind die<br />
Urlaubsregelungen besonders großzügig. Und deswegen hat das Ausland – auch durchaus neidisch<br />
zu bewerten – den Deutschen noch einen Titel verliehen – den des „Urlaubsweltmeisters“.<br />
Doch die Urlaubszeit wird oft gar nicht voll ausgeschöpft!<br />
Wie eine Erhebung des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW) ergeben hat, arbeiten<br />
die Bürger hierzulande mehr, als sie müssten. Das sind „Geschenke“ an die Arbeitgeber!<br />
Per Gesetz stehen den Arbeitnehmern in Deutschland mindestens 24 freie Werktage® pro Kalenderjahr<br />
zu. Unsere Tarifverträge garantieren sogar 28 bis 30 Arbeitstage® (abhängig von Beschäftigungsjahren)<br />
Erholungszeit. Ende Februar 2013 waren bei der DB Zeitarbeit noch 2.707<br />
Urlaubstage aus 2012 vorhanden, im Vorjahr 3.046 Tage. Und davon sind nicht wenige verfallen,<br />
da diese Tage gemäß unserem Tarifvertrag (§ 15 Absatz 4) bis zum 30. April des folgenden Jahres<br />
abgewickelt werden müssen, wenn diese nicht verfallen sollen.<br />
60 Tätigkeitsbericht des Betriebsrates DB Zeitarbeit GmbH – 04/2012 bis 03/2013
Das wirft schon Fragen auf: Wollen wir wirklich den Urlaub verschenken Sind etwa 28 Tage Erholungsurlaub<br />
pro Jahr nicht zu schaffen Ketten die Arbeitgeber uns an die Schreibtische oder<br />
Werkbänke Oder sind wir das selbst<br />
Urlaub dient der Erholung <strong>und</strong> ist vom Gesetzgeber zu diesem Zweck vorgeschrieben. Wer von<br />
uns seinen Urlaub ständig vor sich herschiebt, weil er sich so größere Übernahmechancen ausrechnet,<br />
schadet sich im Zweifel selbst, weil er seine Ges<strong>und</strong>heit dauerhaft aufs Spiel setzt. Und<br />
das hilft letztendlich Niemandem!<br />
® Arbeitstage sind die tatsächlich vereinbarten Tage, an denen gearbeitet wird. Werktage sind die Wochentage von<br />
Montag bis einschließlich Samstag.<br />
Kommunikationseinrichtungen der DB AG<br />
Viele unserer Kollegen haben bei ihren Einsätzen Zugang zu den modernen Kommunikationseinrichtungen<br />
der DB AG. Dabei ist aber zu beachten, dass der Internetzugang bzw. auch Gespräche<br />
über dienstliche Telefone nur für dienstliche Zwecke bestimmt sind. Ist die private Nutzung,<br />
beispielsweise des Diensthandys, erlaubt, gibt es auch dafür strenge Vorgaben, wie die persönliche<br />
Nutzung abgerechnet werden muss.<br />
Bei unerlaubter privater Nutzung handelt es sich um eine Zuwiderhandlung, die zum Abbruch des<br />
Einsatzes im K<strong>und</strong>enbetrieb führen <strong>und</strong> auch seitens der DB Zeitarbeit GmbH geahndet werden<br />
kann.<br />
<br />
Pflegeversicherung für Zeitarbeitnehmer der Geschäftsstelle Leipzig<br />
Alle unsere Mitarbeiter, die in der Geschäftsstelle Leipzig eingestellt sind, unterliegen bei der<br />
Pflegeversicherung dem sächsischen Status. Sie werden zwar häufig in anderen B<strong>und</strong>esländern<br />
eingesetzt, müssen dennoch den erhöhten Pflegeversicherungsbeitrag zahlen, obwohl im Land<br />
Sachsen am Buß- <strong>und</strong> Bettag nicht gearbeitet werden muss. Dabei spielt es auch keine Rolle, ob<br />
die Mitarbeiter in Sachsen hier ihren Lebensmittelpunkt haben oder nicht (siehe auch Seite 13).<br />
Wir haben das prüfen lassen, ob das so gesetzeskonform ist. Leider ist das so!<br />
Seit dem 01.07.2008 liegt der Beitragssatz in der gesetzlichen Pflegeversicherung bei 1,95%. Bei<br />
einem Beschäftigungsort in Sachsen, also unsere Geschäftsstelle Leipzig mit dem dazu gehörenden<br />
Vertriebsbüro Erfurt, wird der Beitrag nicht paritätisch umgelegt, weil das B<strong>und</strong>esland<br />
Sachsen keinen Feiertag zur Finanzierung der Pflegeversicherung abgeschafft hat. Daher tragen<br />
Arbeitnehmer in Sachsen einen um 0,5% höheren Beitrag zur Pflegeversicherung.<br />
Das „Arbeitsortsprinzip“ kommt leider auch nicht zum Tragen, da Leiharbeitnehmer keinen ständigen<br />
Beschäftigungsort haben. Unabhängig von dem Einsatz in unterschiedlichen B<strong>und</strong>esländern,<br />
muss daher bei Leiharbeit immer davon ausgegangen werden, dass wechselnde Beschäftigungsorte<br />
vorliegen. Deshalb ist dann zu berücksichtigen, dass der Beschäftigungsort auf den<br />
Arbeitgeber bezogen wird. Dieser ist bei Leiharbeit nicht der Entleiher sondern die Leiharbeitsfirma<br />
selbst.<br />
Damit bestimmt sich der Beschäftigungsort nach dem Sitz des Betriebes. Und das ist nun einmal<br />
die sächsische Geschäftsstelle Leipzig mit dem Vertriebsbüro Erfurt.<br />
Wer also von uns einen Arbeitsvertrag mit der Geschäftsstelle Leipzig einschließlich des Vertriebsbüros<br />
Erfurt abgeschlossen hat, zahlt den erhöhten Pflegeversicherungsbeitrag.<br />
<br />
Nutzung Firmenreisefahrscheine<br />
Ein Thema, das immer wieder zu Nachfragen führt. Wir haben in unseren Tätigkeitsberichten bis<br />
2011 sehr ausführlich darüber geschrieben <strong>und</strong> möchten an dieser Stelle lediglich nochmals auf<br />
die Nutzung von Firmenreisefahrscheinen eingehen.<br />
• Gr<strong>und</strong>lagen<br />
Nach den geltenden „Lohnsteuerrichtlinien“ des Einkommenssteuergesetz sind bei Zeitarbeitnehmern<br />
einige Besonderheiten zu beachten. Zeitarbeitnehmer werden typischerweise an ständig<br />
wechselnden Tätigkeitsstätten (Einsatzorten) eingesetzt <strong>und</strong> haben damit keinen festen Arbeitsort.<br />
Tätigkeitsbericht des Betriebsrates DB Zeitarbeit GmbH – 04/2012 bis 03/2013 61
Der feste Arbeitsort ist aber Voraussetzung für die Nutzung von dem im DB Konzern weit verbreiteten<br />
JobTicket. Da diese Fahrscheine in dieser Form für uns nur in wenigen Ausnahmefällen, auf<br />
die wir hier nicht weiter eingehen möchten, möglich sind, gilt für die DB Zeitarbeit GmbH, ergänzend<br />
zur Konzernrichtlinien „Firmenreisen“, eine „unternehmensinterne Richtlinie“ zur Inanspruchnahme<br />
von Fahrvergünstigungen.<br />
• Fahrten zwischen Hauptwohnsitz, Unterkunft <strong>und</strong> Arbeitsstelle<br />
Es stehen verschiedene Möglichkeiten zur Auswahl. Dabei gibt es unterschiedliche Voraussetzungen,<br />
die aber auch finanzielle Auswirkungen haben. Da es immer mehr private Verkehrsanbieter<br />
gibt, kommt es häufig für uns zu finanziellen Nachteilen. Kosten für die Nutzung privater<br />
<strong>Eisenbahn</strong>verkehrsunternehmen werden vom Gr<strong>und</strong>satz nicht übernommen. Da wir aber vom<br />
Wohn- zum Arbeitsort „kommen müssen“, nicht jeder von uns einen privaten PKW hat, sind auch<br />
hier Regelungen getroffen worden. Diese Einzelfälle könnt ihr von eurem zuständigen Gruppenleiter<br />
erfahren. Auch wir – der Betriebsrat – stehen euch für eventuelle Anfragen zur Verfügung.<br />
• Firmenreisefahrschein (steuerfrei)<br />
Voraussetzung: Reisekostenrecht wird angewandt. Anerkennung der Fahrscheine auf der Strecke<br />
<strong>und</strong> den Zügen.<br />
Firmenreise-Einzelfahrschein -> Für die erste Anreise zum Unterkunftsort, Wochenendheimfahrten<br />
<strong>und</strong> letzte Abreise vom Unterkunftsort, sind gr<strong>und</strong>sätzlich Firmenreise-Einzelfahrscheine<br />
am NTA zu ziehen.<br />
Firmenreise-Monatskarte (trifft nur bei Personalüberlassung mit täglicher Rückkehr zu)<br />
-> Für Fahrten zwischen Wohnort <strong>und</strong> Arbeitsstätte (außerhalb des Wohnortes) ist bei einer<br />
Nutzung innerhalb eines Kalendermonats an mehr als 15 Arbeitstagen gr<strong>und</strong>sätzlich eine Firmenreise-Monatsfahrkarte<br />
am NTA zu ziehen.<br />
Firmenreise-Einzelfahrschein -> Bei einer Nutzung von weniger als 15 Arbeitstagen innerhalb<br />
eines Kalendermonats, z.B. durch Urlaub oder Beginn des Einsatzes mitten im Monat, sind Firmenreise-Einzelfahrscheine<br />
am NTA zu ziehen.<br />
Die Entscheidung, welcher Fahrschein zu nutzen ist, wie oft die Heimfahrt bei auswärtigem Einsatz<br />
auf Firmenkosten genutzt werden darf (üblicherweise 1x pro Woche), oder ob <strong>und</strong> welche<br />
zusätzlichen Fahrtkosten übernommen werden, trifft unser Gruppenleiter (GVP). Er teilt uns das<br />
bei Einsatzbeginn mit. Eigenmächtiges Handeln führt in aller Regel zu arbeitsrechtlichen oder<br />
finanziellen Konsequenzen. Auch wenn wir persönlich am NTA nichts bezahlen müssen –diese<br />
Fahrscheine kosten unserem Arbeitgeber „richtig Geld“. Die DB Zeitarbeit GmbH erstattet den<br />
Unternehmensbereichen nämlich die tatsächlichen anfallenden Fahrtkosten.<br />
Dass Firmenreisemonatskarten auch monatsübergreifend aus den Automaten erhältlich sind, ist<br />
uns bekannt. Wir haben vor längerer Zeit die Formulierung in der Richtlinie hinterfragt, konnten<br />
aber bis heute nicht klären, weshalb sich unser Arbeitgeber auf den Kalendermonat bezieht.<br />
Zum Abschluss noch ein Hinweis: Vorgenannte Fahrscheine werden aufgr<strong>und</strong> des Zwecks, für<br />
den diese gezogen werden, gr<strong>und</strong>sätzlich nur für die Nutzung der 2. Wagenklasse ausgegeben.<br />
Auch wer die Berechtigung der 1. Wagenklasse besitzt (Eingruppierung ab TG 4), kann diese nur<br />
nutzen, wenn die Reise dem Zweck nach eine Firmenreise ist. Der Zweck wird aber nicht durch<br />
die Nutzung eines Firmenreisefahrscheins erreicht! Eine Firmenreise ist nur dem Zweck nach<br />
gegeben, wenn im Auftrag des K<strong>und</strong>en oder des GVP vom regelmäßigen Einsatzort Fahrten aus<br />
dienstlichen Gründen unternommen werden müssen. Dies können beispielsweise Fahrten zu<br />
Tagungen, Besprechungen oder Seminaren sein.<br />
Bitte klärt hier mit eurem GVP ab, für welche Reisen die 1. Wagenklasse genutzt werden darf.<br />
Üblicherweise werden dem K<strong>und</strong>enbetrieb nämlich die Kosten angelastet, <strong>und</strong> da sollte es besser<br />
keine Überraschungen geben.<br />
62 Tätigkeitsbericht des Betriebsrates DB Zeitarbeit GmbH – 04/2012 bis 03/2013
20 Nachwort<br />
Liebe Kolleginnen <strong>und</strong> Kollegen,<br />
wir haben bereits 3 Jahre in dieser Wahlperiode hinter uns. Wenn wir heute Bilanz ziehen, können<br />
wir feststellen, dass wir bei der Durchsetzung der berechtigten Forderungen aller unserer<br />
Kolleginnen <strong>und</strong> Kollegen viel erreicht haben. Feststellen müssen<br />
wir aber auch, dass wir in der Vergangenheit leider auch nicht alle<br />
unsere <strong>und</strong> eure Wünsche <strong>und</strong> Forderungen durchsetzen konnten.<br />
Die Gründe dafür waren vielfältig. Sei es, dass tarifliche oder gesetzliche<br />
Regelungen dagegen sprachen, oder sei es, dass der<br />
Arbeitgeber einfach einer anderen Auffassung war! Die Auseinandersetzungen<br />
mit der Arbeitgeberseite führen wir aber immer mit<br />
dem Ziel, alle Angelegenheiten zum Wohl unserer Kolleginnen <strong>und</strong><br />
Kollegen zu regeln.<br />
Unsere Verhandlungen mit der Arbeitgeberseite verlaufen zwar<br />
meistens fair – aber die Arbeitgeberseite vertritt nun einmal die<br />
Interessen des Kapitals. Und bei Geld hört bekannterweise die<br />
„Fre<strong>und</strong>schaft“ auf.<br />
Dieter Posner<br />
Betriebsratsvorsitzender<br />
Es ist in diesem Tätigkeitsbericht mal wieder viel gesagt bzw. geschrieben<br />
worden! Zum „Alltag der Betriebsratsarbeit“ kommen aber<br />
auch noch viele Themen <strong>und</strong> Einzelprobleme hinzu, die wir ebenfalls<br />
angepackt <strong>und</strong> mehr oder weniger gut gemeistert haben.<br />
Dennoch mag manch einer von uns das eine oder andere Thema im Tätigkeitsbericht nicht wiederfinden.<br />
Wenn dem so ist – sprecht uns einfach an. Wir werden uns der Dinge annehmen, die<br />
euch auf den Nägeln brennen – getreu unserem Motto:<br />
„Dein Problem – unser Auftrag“<br />
Wenn ihr mit unserer Arbeit nicht zufrieden gewesen seid, sagt uns, was wir besser hätten machen<br />
können! Wir würden uns aber auch über eine Rückmeldung freuen, wenn ihr mit unserer<br />
Arbeit zufrieden gewesen seid!<br />
Wir möchten uns bei euch allen, liebe Kolleginnen <strong>und</strong> Kollegen, für euer gezeigtes Engagement<br />
bei der DB Zeitarbeit GmbH <strong>und</strong> das Vertrauen, das ihr uns als eurem Betriebsrat geschenkt<br />
habt, herzlich bedanken!<br />
Wir wünschen uns, dass ihr uns auch in Zukunft mit euren Fragen <strong>und</strong> Problemen betraut. Wir<br />
werden versuchen, eine Klärung bzw. eine Lösung zu finden! Die angefangenen <strong>und</strong> zukünftigen<br />
Aufgaben lasst uns weiterhin gemeinsam meistern!<br />
Dafür bietet die anstehende Betriebsversammlung am 01. Juni 2013 in Fulda genügend Raum.<br />
Bis dahin verbleiben wir mit kollegialen Grüßen<br />
euer Betriebsrat<br />
im Bahnnet findet ihr uns unter: http://www1.intranet.deutschebahn.com/gbr-dbmlag/start/zeitarbeit/<br />
Tätigkeitsbericht des Betriebsrates DB Zeitarbeit GmbH – 04/2012 bis 03/2013 63
64 Tätigkeitsbericht des Betriebsrates DB Zeitarbeit GmbH – 04/2012 bis 03/2013