Bekanntmachung über die Auslegung eines Antrags auf ... - Wülfrath
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<strong>Bekanntmachung</strong><br />
über <strong>die</strong> <strong>Auslegung</strong> <strong>eines</strong> <strong>Antrags</strong><br />
<strong>auf</strong> Erteilung einer<br />
wasserrechtlichen Plangenehmigung<br />
Der bei der Unteren Wasserbehörde des Kreises Mettmann vorliegende Antrag der<br />
Rheinkalk GmbH vom 30.06.2010 <strong>auf</strong> Erteilung einer Plangenehmigung gemäß § 68<br />
des Gesetzes zur Ordnung des Wasserhaushalts (Wasserhaushaltsgesetz - WHG)<br />
für das Planvorhaben zur<br />
Anpassung der Wiederherrichtung des Steinbruchs<br />
Rohdenhaus-Süd im Werk Flandersbach in Wülfrath<br />
liegt gem. §§ 152, 153 und 148 des Wassergesetzes für das Land Nordrhein-<br />
Westfalen (Landeswassergesetz - LWG) in Verbindung mit § 73 Abs. 3 des Verwaltungsverfahrensgesetzes<br />
für das Land Nordrhein-Westfalen (VwVfG NRW)<br />
in der Zeit vom 22.09.2010 bis 21.10.2010 (einschließlich)<br />
während der Dienstzeit im Rathaus der Stadt Wülfrath, im Planungsamt, Am Rathaus<br />
1, Etage 2.1, Zimmer 2.1.17 zur allgemeinen Einsichtnahme aus.<br />
Bei dem beantragten Planvorhaben handelt es sich um <strong>die</strong> Anpassung der im Jahr<br />
1995 zugelassenen Wiederherrichtung des Steinbruchs Rohdenhaus-Süd (Wiederverfüllung<br />
mit geogenen Massen) in der zeitlichen Abfolge und in der räumlichen<br />
Endgestaltung der Verfüllung.<br />
Einwendungen gegen das Planvorhaben können von jedem, dessen Belange durch<br />
das Vorhaben berührt werden, bis vier Wochen nach Abl<strong>auf</strong> der <strong>Auslegung</strong>sfrist<br />
(bis zum 18.11.2010) schriftlich oder zur Niederschrift bei der oben angegebenen<br />
<strong>Auslegung</strong>sstelle erhoben werden.<br />
Das gilt insbesondere auch für <strong>die</strong> Geltendmachung von Ansprüchen <strong>auf</strong> Vorkehrungen<br />
oder <strong>auf</strong> <strong>die</strong> Errichtung und Unterhaltung von Anlagen zur Vermeidung nachteiliger<br />
Wirkungen <strong>auf</strong> <strong>die</strong> Rechte des jeweils Betroffenen. Die Ansprüche sollen <strong>die</strong>jenigen<br />
Rechte, <strong>auf</strong> <strong>die</strong> sie gestützt werden, möglichst vollständig bezeichnen.<br />
Zur mündlichen Erörterung der rechtzeitig erhobenen Einwendungen wird ein Erörterungstermin<br />
anberaumt, zu dem alle Beteiligten und Betroffenen noch besonders<br />
eingeladen werden.<br />
- 2 -
- 2 -<br />
Es wird dar<strong>auf</strong> hingewiesen, dass<br />
1. verspätet erhobene Einwendungen ausgeschlossen sind;<br />
2. bei Ausbleiben <strong>eines</strong> Beteiligten in dem Erörterungstermin auch ohne ihn verhandelt<br />
werden kann;<br />
3. a) <strong>die</strong> Personen, <strong>die</strong> Einwendungen erhoben haben, von dem Erörterungstermin<br />
durch öffentliche <strong>Bekanntmachung</strong> benachrichtigt werden,<br />
b) <strong>die</strong> Zustellung der Entscheidung über <strong>die</strong> Einwendungen durch öffentliche <strong>Bekanntmachung</strong><br />
ersetzt werden kann,<br />
wenn mehr als 50 Benachrichtigungen oder Zustellungen vorzunehmen sind.<br />
Nachteile, <strong>die</strong> sich aus unvollständiger Angabe des Namens und der ladungsfähigen<br />
Anschrift ergeben, gehen zu Lasten des Einwenders.<br />
Die durch <strong>die</strong> Teilnahme am Erörterungstermin entstehenden Kosten können nicht<br />
erstattet werden.<br />
Wülfrath, den 13. September 2010<br />
Stadt Wülfrath<br />
Die Bürgermeisterin<br />
In Vertretung:<br />
gez.Schneider<br />
Allgemeiner Vertreter der Bürgermeisterin