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Sitzungsbericht vom 10.05.2011 - Gemeinde Pfedelbach

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Aus der Arbeit des <strong>Gemeinde</strong>rats<br />

Kurz und Knapp - <strong>Gemeinde</strong>ratsbeschlüsse auf den Punkt gebracht:<br />

§ 2<br />

Einführung der gesplitteten Abwassergebühr<br />

- Festlegung der Versiegelungsfaktoren<br />

- Berücksichtigung von Regenwasserbewirtschaftungsanlagen und Zisternen<br />

(ul) Der <strong>Gemeinde</strong>rat stimmt den vorgeschlagenen Versiegelungsfaktoren und<br />

Flächenermäßigungen für die Berücksichtigung von Regenwasserbewirtschaftungsanlagen<br />

und Zisternen bei einer Enthaltung zu. Diese werden bei der Änderung der<br />

Abwassersatzung im Rahmen der Einführung der gesplitteten Abwassergebühr<br />

festgesetzt.<br />

§ 3<br />

Ergebnisse der Geschwindigkeitsmessungen in <strong>Pfedelbach</strong> im Jahr 2010<br />

Der <strong>Gemeinde</strong>rat nimmt von den Ergebnissen der Geschwindigkeitsmessungen in<br />

der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Pfedelbach</strong> im Jahr 2010 und der Abrechnung mit der Stadt Öhringen<br />

Kenntnis.<br />

§ 4<br />

Entwidmung Feldweg 771/1, Gewann Tannhälde auf der Gemarkung<br />

<strong>Pfedelbach</strong>-Oberohrn<br />

Der <strong>Gemeinde</strong>rat stimmt der Entwidmung des Feldweges Flurstück Nr. 771/1 im<br />

Gewann Tannhälde auf der Gemarkung Oberohrn einstimmig zu und beauftragt die<br />

Verwaltung, das Entwidmungsverfahren einzuleiten.<br />

§ 5<br />

Umlegung der Wasserhauptleitung in Floßholz<br />

Der <strong>Gemeinde</strong>rat stimmt der Verlegung der Wasserleitung in Floßholz ohne<br />

Gegenstimme zu.<br />

§ 6<br />

Creutzfelder-Sporthalle – Sanierung der Prallwände an den Stirnseiten<br />

Vergabe der Arbeiten<br />

Die Arbeiten für die Sanierung der Prallwände an den Stirnseiten der Sporthalle<br />

werden einstimmig an die Firma Top-Sport aus Rietberg zum Angebotespreis von<br />

42.126,43 € vergeben.<br />

1/8


§ 7<br />

Einvernehmen in Baugenehmigungsverfahren<br />

(alle einstimmig)<br />

1. Der <strong>Gemeinde</strong>rat stimmt dem Neubau eines Einfamilienwohnhauses in<br />

<strong>Pfedelbach</strong>-Untersteinbach zu.<br />

2. Der <strong>Gemeinde</strong>rat stimmt dem Abbruch eines Wohnhauses und einer Garage und<br />

dem Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage in <strong>Pfedelbach</strong> zu.<br />

3. Das Einvernehmen für die Errichtung eines Tores und eines Weide- /Maschendrahtzaunes<br />

in <strong>Pfedelbach</strong>-Heuberg wird erteilt.<br />

§ 8<br />

Annahme von Spenden<br />

(beide einstimmig)<br />

1. Der <strong>Gemeinde</strong>rat stimmt der Annahme der Spende der Berghexen Heuberg in<br />

Höhe von 140,00 € zu.<br />

2. Der <strong>Gemeinde</strong>rat stimmt der Annahme der Spende des Ingenieurbüros Stephan<br />

in Höhe von 150,00 € zu.<br />

Aus der Arbeit des <strong>Gemeinde</strong>rats<br />

Öffentliche <strong>Gemeinde</strong>ratssitzung am <strong>10.05.2011</strong><br />

(ul) Die letzte öffentliche Sitzung des <strong>Gemeinde</strong>rats fand am 10. Mai 2011 im<br />

Sitzungssaal des Rathauses <strong>Pfedelbach</strong> statt.<br />

Da keine Bürgerfragen gestellt wurden, konnte der <strong>Gemeinde</strong>rat gleich in die<br />

Tagesordnung einsteigen:<br />

Einführung der gesplitteten Abwassergebühr<br />

- Festlegung der Versiegelungsfaktoren<br />

- Berücksichtigung von Regenwasserbewirtschaftungsanlagen und Zisternen<br />

Die Berechnung der Abwassergebühr über den Frischwasserverbrauch wurde durch<br />

das Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg <strong>vom</strong> 11.03.2010 für<br />

rechtlich unzulässig erklärt. Für die Kommunen hat dieses zur Konsequenz, dass<br />

rückwirkend zum 01.01.2010 statt einer einheitlichen Abwassergebühr eine Schmutzwassergebühr<br />

und eine Niederschlagswassergebühr, die so genannte „Gesplittete<br />

Abwassergebühr“ erhoben werden muss. Die Schmutzwassergebühr wird weiterhin<br />

über den Frischwasserverbrauch berechnet. Die Ermittlung der Niederschlagswassergebühr<br />

erfolgt auf der Grundlage der bebauten und befestigten Flächen, von<br />

denen Niederschlagswasser in die öffentliche Kanalisation eingeleitet wird. Für jedes<br />

2/8


Grundstück sind die abflusswirksamen bebauten und befestigten Flächen und die<br />

jeweiligen Versiegelungsgrade zu ermitteln. Weiterhin können Regenwasserbewirtschaftungsanlagen,<br />

wie z. B. Teichanlagen, Geländemulden und Zisternen<br />

durch Flächenermäßigungen berücksichtigt werden. Alle nicht angeschlossenen<br />

Flächen sind gebührenfrei.<br />

Die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Pfedelbach</strong> hat entsprechend dem <strong>Gemeinde</strong>ratsbeschluss <strong>vom</strong><br />

27.07.2010 das Ingenieurbüro ISW mit der Erfassung und Auswertung der<br />

Flächendaten beauftragt. Diese erfolgte auf der Grundlage der Befliegung des<br />

<strong>Gemeinde</strong>gebietes aus dem Jahr 2004 und der Aktualisierung der Unterlagen durch<br />

die Bauanträge aus den Folgejahren.<br />

Für die unterschiedlichen Versiegelungsgrade werden in der künftigen Abwassersatzung<br />

Gewichtungsfaktoren unter Berücksichtigung der Abflusswirksamkeit und der<br />

Verdunstung festgelegt. Mit diesen Versiegelungsfaktoren sind die einzelnen<br />

überbauten und befestigten Flächen zu multiplizieren. Die Festlegung der Faktoren<br />

dient als Grundlage für die Auswertung der einzelnen Grundstücke und muss daher<br />

im Vorgriff auf die Änderung der Abwassersatzung, vor dem Versenden der<br />

Unterlagen an die Grundstückseigentümer, festgelegt werden. Diese sind zwingend<br />

in die künftige Abwassersatzung aufzunehmen.<br />

Bei der Festlegung der Versiegelungsfaktoren muss ein Mittelweg zwischen<br />

Einzelfallgerechtigkeit und Praktikabilität gewählt werden. Es wurde von der<br />

Verwaltung vorgeschlagen, in Anlehnung an den Entwurf der Mustersatzung des<br />

<strong>Gemeinde</strong>tages, jeweils 3 Stufen für die überbauten und befestigen Flächen<br />

festzulegen.<br />

1.0/2.0 Versiegelungsfaktoren für überbaute und befestigte Flächen<br />

1.0<br />

2.0<br />

Überbaute Flächen mit Kanalanschluss<br />

Schrägdach<br />

Flachdach (Kies, Folie)<br />

Gründach (Schichtstärke 6 - 30 cm)<br />

Befestigte Flächen mit Kanalanschluss<br />

Undurchlässige Flächen<br />

Asphalt, Beton, Naturstein-pflaster- und Plattenbeläge<br />

ohne Fugen<br />

Teildurchlässige Flächen Natursteinpflaster- und<br />

Plattenbeläge mit Fugen Beton-/Klinkerpflaster, Kies-<br />

Splittdecken<br />

3/8<br />

Versiegelungsfaktor<br />

0,9<br />

0,6<br />

0,3<br />

Versiegelungsfaktor<br />

0,8<br />

0,5


Hochdurchlässige Flächen<br />

Rasengittersteine, Rasenfugenpflaster,<br />

Rasenlochklinker, Splittfugenpflaster, Porenpflaster,<br />

Schotterrasen<br />

3.0 Berücksichtigung von Regenwasserbewirtschaftungsanlagen mit Überlauf<br />

Wenn das Niederschlagswasser über eine Geländemulde, eine Teichanlage oder<br />

eine Retentionszisterne in den öffentlichen Kanal eingeleitet wird, bzw. deren<br />

Überlauf an den Kanal angeschlossen ist, soll eine Flächenermäßigung angesetzt<br />

werden. Die Grundlage für die Bemessung der Flächenermäßigung ist das Speicher-<br />

bzw. Aufstauvolumen der Anlage. Es wurde vorgeschlagen, folgende<br />

Flächenermäßigungen festzulegen:<br />

3.0<br />

Regenwasserbewirtschaftungsanlage<br />

Retentionszisternen<br />

Funktion: Speicherung +<br />

gedrosselte Ableitung<br />

Speichervolumen von 2,0 - 4,0 m³<br />

Bei Retentionszisternen ist für<br />

das Nutzvolumen eine ergänzende<br />

Flächenermäßigung nach<br />

Pkt. 4.0 in Abhängigkeit der<br />

Regenwassernutzung<br />

(Gartenbewässerung bzw.<br />

Gartenbewässerung und<br />

Betriebswassernutzung) möglich.<br />

Teichanlage<br />

Aufstauvolumen > 0,5 m³<br />

(angesetzt wird das<br />

Aufstauvolumen, nicht das<br />

Teichvolumen)<br />

Geländemulde<br />

Speichervolumen > 0,5 m³<br />

Fläche<br />

maximal 60 m² der<br />

angeschlossenen,<br />

mit dem<br />

Versiegelungsfaktor<br />

multiplizierten<br />

Dachfläche<br />

maximal 100 %<br />

der angeschlossenen,<br />

mit dem<br />

Versiegelungsfaktor<br />

multiplizierten<br />

Dachfläche<br />

maximal 100 %<br />

der angeschlossenen,<br />

mit dem<br />

Versiegelungsfaktor<br />

multiplizierten<br />

Dach-/ Hoffläche<br />

4/8<br />

0,2<br />

Flächenermäßigung<br />

15 m²/m³<br />

30 m²/m³<br />

45 m²/m³


4.0 Zisternen mit Kanalanschluss/Regenwassernutzung<br />

Eine Zisterne ist ein unterirdischer Wasserspeicher für Regenwasser, der fest<br />

installiert und mit dem Boden verbunden ist. Es werden nur Zisternen mit einem<br />

Mindestvolumen von 2 m³ berücksichtigt. Hat die Zisterne keinen Überlauf zur<br />

Kanalisation, gelten alle daran angeschlossenen Flächen als nicht einleitend und<br />

müssen bei der Gebührenbemessung nicht angesetzt werden. Die Nutzung von<br />

Regentonnen kann nicht berücksichtigt werden, da diese ortsveränderliche Behälter<br />

sind und nicht dauerhaft über das ganze Jahr genutzt werden.<br />

Entsprechend den Empfehlungen der Mustersatzung wird unterschieden zwischen<br />

reinen Gartenbewässerungszisternen und Zisternen mit Regenwassernutzung im<br />

Haushalt. Das im Haushalt genutzte Niederschlagswasser wird bei der Berechnung<br />

und der Schmutzwassergebühr angesetzt.<br />

Folgende Flächenermäßigungen werden für die Zisternen vorgeschlagen:<br />

4.0<br />

Zisterne<br />

Zisternen für die<br />

Gartenbewässerung<br />

Nutzvolumen 2 - 6 m³<br />

Gilt auch für Retentionszisternen<br />

Zisternen für die<br />

Gartenbewässerung und<br />

Regenwassernutzung im<br />

Haushalt oder Betrieb<br />

Nutzvolumen 2 - 6 m³<br />

WC-Spülung, Waschmaschine,<br />

oder gewerbliche Nutzung<br />

Gilt auch für Retentionszisternen<br />

5.0 Erweiterte Regenwassernutzung<br />

Fläche<br />

maximal 48 m² der<br />

angeschlossenen,<br />

mit dem<br />

Versiegelungsfaktor<br />

multiplizierten<br />

Dachfläche<br />

maximal 90 m² der<br />

angeschlossenen,<br />

mit dem<br />

Versiegelungsfaktor<br />

multiplizierten<br />

Dachfläche<br />

5/8<br />

Flächenermäßigung<br />

8 m²/m³<br />

15 m²/m³<br />

Insbesondere bei gewerblicher und landwirtschaftlicher Nutzung der Grundstücke<br />

können im Einzelfall auch Regenwassermengen genutzt werden, die über das<br />

zulässige Volumen von 6 m³ hinausgehen. Für diese Fälle sollen auf Antrag und<br />

nach Prüfung des Einfalls größere Flächenermäßigungen gewährt werden. Daher<br />

wird vorgeschlagen, dieses durch folgenden Satz in der Abwassersatzung zu<br />

berücksichtigen:<br />

Weisen die Gebührenschuldner bei einer Zisterne mit einem Nutzvolumen<br />

� 6 m 3 die Nutzung größerer Regenwassermengen nach, kann auf Antrag im<br />

Einzelfall eine größere Flächenermäßigung gewährt werden.


Herr Eisele <strong>vom</strong> Ingenieurbüro ISW war in der Sitzung anwesend, erläuterte die<br />

Sitzungsvorlage nochmals im Detail und beantwortete Fragen der <strong>Gemeinde</strong>räte.<br />

Anschließend wurden die Beschlussvorschläge bei einer Enthaltung wie von der<br />

Verwaltung vorgeschlagen gefasst.<br />

Die <strong>Gemeinde</strong>verwaltung wird am 26. und 27. Mai jeweils um 19 Uhr in der Erich-<br />

Fritz-Halle Bürgerinformationen zur Einführung der gesplitteten Abwassergebühren<br />

veranstalten.<br />

Ergebnisse der Geschwindigkeitsmessungen in <strong>Pfedelbach</strong> im Jahr 2010<br />

Die Stadt Öhringen hat mit der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Pfedelbach</strong> die Einnahmen und Ausgaben<br />

für die Geschwindigkeitsmessungen im Jahr 2010 abgerechnet. An 32 Messtagen<br />

wurden insgesamt 64 Stunden Geschwindigkeitsmessungen durchgeführt. Das Aufkommen<br />

an Buß- und Verwarnungsgeldern belief sich auf 13.905,00 Euro.<br />

Bei 64 Messstunden entstand für die Messfirmen ein Aufwand in Höhe von 4.126,60<br />

Euro. Beim Rechenzentrum wurden 637 Verwarnungen und 40 Bußgelder verarbeitet.<br />

Hierdurch entstanden Verarbeitungskosten in Höhe von 473,90 Euro. Der Aufwand<br />

für Personalkosten des städtischen Vollzugsdienstes der Stadt Öhringen betrug<br />

4.344,96 Euro, die Kosten für Verwaltungsaufwand und Auslagen der Stadt<br />

Öhringen betrugen 618,99 Euro. Damit belief sich der Gesamtaufwand für die Geschwindigkeitsmessungen<br />

auf 9.564,45 Euro.<br />

Der <strong>Gemeinde</strong>rat nahm die Ergebnisse der Geschwindigkeitsmessungen zur<br />

Kenntnis.<br />

Entwidmung Feldweg 771/1, Gewann Tannhälde auf der Gemarkung<br />

<strong>Pfedelbach</strong>-Oberohrn<br />

Nach dem Straßengesetz für Baden-Württemberg “kann eine Straße eingezogen<br />

werden, wenn sie für den öffentlichen Verkehr entbehrlich ist oder wenn überwiegende<br />

Gründe des Wohls der Allgemeinheit die Einziehung erforderlich machen“.<br />

Das bedeutet, dass eine öffentliche Straße oder ein öffentlicher Weg, die für den<br />

Verkehrsfluss nicht zwingend notwendig sind, jederzeit ihre öffentliche Eigenschaft<br />

verlieren können.<br />

Die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Pfedelbach</strong> ist Eigentümerin des Feldweges Flst. Nr . 771/1 im<br />

Gewann Tannhälde, Gemarkung Oberohrn. Er ist entbehrlich, da es sich hier um<br />

einen Grasweg handelt, der schon viele Jahre nicht mehr in Benutzung ist.<br />

Der Ortschaftsrat Oberohrn hat dieser Entwidmung bereits in seiner Sitzung am<br />

28.04.2011 zugestimmt, der <strong>Gemeinde</strong>rat folgte diesem Beschluss ohne<br />

Gegenstimme.<br />

Umlegung der Wasserhauptleitung in <strong>Pfedelbach</strong>-Floßholz<br />

Im Zuge der Straßensanierung „Am Eichrain“ ist eine Familie auf die Verwaltung<br />

zugekommen. Wie aus der Anlage ersichtlich war, ist der Verlauf der Wasserleitung<br />

abweichend <strong>vom</strong> Lageplan auf dem Grundstück der Familie verlegt. Die bestehende<br />

6/8


Leitung liegt teilweise unter dem bestehenden Scheunengebäude und unter einem<br />

Fahrsilo.<br />

Da nun eine Stallerweiterung geplant ist, muss die bestehende Wasserleitung verlegt<br />

werden. Eine Sicherung der Leitung im Grundbuch ist nicht erfolgt. Da die<br />

Asphaltfläche im Bereich der neu zu verlegenden Leitung bereits sehr schadhaft ist<br />

und der Straßenaufbau nicht ausreichend stark eingebaut wurde, ist während der<br />

Bauzeit mit Verdrückungen und Ausbrüchen durch die Baufahrzeuge zu rechnen.<br />

Deshalb sollte nach Verlegung der Wasserleitung die Asphaltdecke auf die gesamte<br />

Fahrbahnbreite eingebaut werden. Es ist angedacht, ca. 120 m Leitung neu zu<br />

verlegen.<br />

Der <strong>Gemeinde</strong>rat folgte dem Verwaltungsvorschlag einstimmig.<br />

Creutzfelder-Sporthalle<br />

- Sanierung der Prallwände an den Stirnseiten<br />

- Vergabe der Arbeiten<br />

Im Jahr 2010 wurde mit der Sanierung der Creutzfelder Sporthalle begonnen.<br />

Der 1. Bauabschnitt beinhaltete folgende Arbeiten:<br />

- Demontage der vorhandenen defekten Lüftungsanlage und Einbau von zwei<br />

getrennten, bedarfsorientierten Anlagen für die Hallenlüftung und die Be- und<br />

Entlüftung der Nass- und Nebenbereiche<br />

- Einbau von Deckenstrahlplatten für die Heizung der Halle.<br />

- Austausch der Sanitärinstallation im Bereich der Berührungspunkte mit der<br />

Heizung- und Lüftungstechnik sowie im Bereich der Flure.<br />

- Austausch der Beleuchtung im Bereich der Halle, Umkleideräume und Flure<br />

- Austausch der zum Teil schadhaften und sehr störanfälligen Metall-<br />

Deckenverkleidung in den Umkleide- und Flurbereichen durch ballwurfsichere<br />

Deckenelemente aus Seekieferplatten.<br />

Zusätzlich mussten Teile der Elektroinstallation erneuert werden, da die Schaltschränke<br />

nicht den geltenden Richtlinien entsprachen. Auch sicherheitsrelevante<br />

Anlagen wie die Notstromversorgung wurden umgebaut. Aus Gründen des<br />

vorbeugenden Brandschutzes war die Nachrüstung einer RWA-Anlage erforderlich.<br />

Im Bedarfsfall können jetzt Teile der Lichtbänder für den Rauchabzug geöffnet<br />

werden.<br />

In diesem Jahr folgt der 2. Bauabschnitt der Sanierungsarbeiten. Im Einzelnen sind<br />

folgenden Arbeiten vorgesehen:<br />

- Sanierung der Trinkwasserinstallation im Anschlussraum und in den<br />

Umkleideräumen im EG<br />

- Sanierung der Wandbeläge an den Stirnseiten der Halle<br />

- Einbau neuer Außentüren als Fluchttüren mit Panikbeschlag<br />

- Austausch der rissigen Linoleumbeläge in den Umkleideräumen<br />

- Austausch von Fensterbändern im Bereich der Halle und der Flure<br />

- Anschluss- und Malerarbeiten<br />

Die Sanierung der Prallwände an den Stirnseiten der Halle wurde beschränkt<br />

ausgeschrieben. Es ist vorgesehen, bis zu einer Höhe von 2,70 m eine<br />

Paneelverkleidung aus lackiertem Fichtenholz entsprechend der Längsseiten<br />

7/8


anzubringen. Oberhalb dieser Flächen ist aus raumakustischen Gründen ein textiler<br />

Wandbelag mit einer 15 mm starken Polsterschicht und einem Belag aus Nadelvlies<br />

vorgesehen.<br />

Zum Eröffnungstermin lagen fristgerecht 5 Angebote vor. Nach der Prüfung der<br />

Unterlagen ist die Fa. Top-Sport aus 33397 Rietberg der günstigste Bieter.<br />

1. Fa. Top-Sport, 33397 Rietberg 42.126,43 €<br />

2. Fa. Wilms, 97353 Wiesentheid<br />

3. Fa. Ebert, 95652 Waldsassen<br />

4. Fa. VHB, 87700 Memmingen<br />

5. Fa. Sport- und Fußbodentechnik, 71254 Ditzingen<br />

Die Arbeiten für die Sanierung der Prallwände an den Stirnseiten der Sporthalle<br />

wurden einstimmig an die Firma Top-Sport aus Rietberg vergeben.<br />

Einvernehmen in Baugenehmigungsverfahren<br />

Der <strong>Gemeinde</strong>rat stimmte dem Neubau eines Einfamilienwohnhauses in <strong>Pfedelbach</strong>-<br />

Untersteinbach zu, ebenso dem Abbruch eines Wohnhauses und einer Garage und<br />

dem Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage in <strong>Pfedelbach</strong>. Das<br />

Einvernehmen für die Errichtung eines Tores und eines Weide- /Maschendrahtzaunes<br />

in <strong>Pfedelbach</strong>-Heuberg wurde erteilt.<br />

Der <strong>Gemeinde</strong>rat nahm weitere Bekanntgaben zur Kenntnis.<br />

Annahme von Spenden<br />

Nach der Neuregelung des § 78 Abs. 4 <strong>Gemeinde</strong>ordnung hat der <strong>Gemeinde</strong>rat<br />

über die Annahme jeder Spende zu entscheiden. Die <strong>Gemeinde</strong> hat von den<br />

Berghexen Heuberg eine Spende in Höhe von 140,00 € erhalten, die für den<br />

<strong>Gemeinde</strong>kindergarten Heuberg verwendet werden soll. Des Weiteren ging eine<br />

Spende des Ingenieurbüros Stephan in Höhe von 150,00 € für den<br />

<strong>Gemeinde</strong>kindergarten Nord-West ein. Die Spenden sind in den Spendenbericht<br />

aufzunehmen, der jährlich der Rechtsaufsichtsbehörde vorzulegen ist.<br />

Beide Spenden wurden einstimmig angenommen.<br />

Unter dem Punkt „Verschiedenes“ wurden keine Anfragen vorgetragen.<br />

Anschließend wurde in nichtöffentlicher Sitzung weiterberaten.<br />

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