Sitzungsbericht vom 10.05.2011 - Gemeinde Pfedelbach
Sitzungsbericht vom 10.05.2011 - Gemeinde Pfedelbach
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Aus der Arbeit des <strong>Gemeinde</strong>rats<br />
Kurz und Knapp - <strong>Gemeinde</strong>ratsbeschlüsse auf den Punkt gebracht:<br />
§ 2<br />
Einführung der gesplitteten Abwassergebühr<br />
- Festlegung der Versiegelungsfaktoren<br />
- Berücksichtigung von Regenwasserbewirtschaftungsanlagen und Zisternen<br />
(ul) Der <strong>Gemeinde</strong>rat stimmt den vorgeschlagenen Versiegelungsfaktoren und<br />
Flächenermäßigungen für die Berücksichtigung von Regenwasserbewirtschaftungsanlagen<br />
und Zisternen bei einer Enthaltung zu. Diese werden bei der Änderung der<br />
Abwassersatzung im Rahmen der Einführung der gesplitteten Abwassergebühr<br />
festgesetzt.<br />
§ 3<br />
Ergebnisse der Geschwindigkeitsmessungen in <strong>Pfedelbach</strong> im Jahr 2010<br />
Der <strong>Gemeinde</strong>rat nimmt von den Ergebnissen der Geschwindigkeitsmessungen in<br />
der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Pfedelbach</strong> im Jahr 2010 und der Abrechnung mit der Stadt Öhringen<br />
Kenntnis.<br />
§ 4<br />
Entwidmung Feldweg 771/1, Gewann Tannhälde auf der Gemarkung<br />
<strong>Pfedelbach</strong>-Oberohrn<br />
Der <strong>Gemeinde</strong>rat stimmt der Entwidmung des Feldweges Flurstück Nr. 771/1 im<br />
Gewann Tannhälde auf der Gemarkung Oberohrn einstimmig zu und beauftragt die<br />
Verwaltung, das Entwidmungsverfahren einzuleiten.<br />
§ 5<br />
Umlegung der Wasserhauptleitung in Floßholz<br />
Der <strong>Gemeinde</strong>rat stimmt der Verlegung der Wasserleitung in Floßholz ohne<br />
Gegenstimme zu.<br />
§ 6<br />
Creutzfelder-Sporthalle – Sanierung der Prallwände an den Stirnseiten<br />
Vergabe der Arbeiten<br />
Die Arbeiten für die Sanierung der Prallwände an den Stirnseiten der Sporthalle<br />
werden einstimmig an die Firma Top-Sport aus Rietberg zum Angebotespreis von<br />
42.126,43 € vergeben.<br />
1/8
§ 7<br />
Einvernehmen in Baugenehmigungsverfahren<br />
(alle einstimmig)<br />
1. Der <strong>Gemeinde</strong>rat stimmt dem Neubau eines Einfamilienwohnhauses in<br />
<strong>Pfedelbach</strong>-Untersteinbach zu.<br />
2. Der <strong>Gemeinde</strong>rat stimmt dem Abbruch eines Wohnhauses und einer Garage und<br />
dem Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage in <strong>Pfedelbach</strong> zu.<br />
3. Das Einvernehmen für die Errichtung eines Tores und eines Weide- /Maschendrahtzaunes<br />
in <strong>Pfedelbach</strong>-Heuberg wird erteilt.<br />
§ 8<br />
Annahme von Spenden<br />
(beide einstimmig)<br />
1. Der <strong>Gemeinde</strong>rat stimmt der Annahme der Spende der Berghexen Heuberg in<br />
Höhe von 140,00 € zu.<br />
2. Der <strong>Gemeinde</strong>rat stimmt der Annahme der Spende des Ingenieurbüros Stephan<br />
in Höhe von 150,00 € zu.<br />
Aus der Arbeit des <strong>Gemeinde</strong>rats<br />
Öffentliche <strong>Gemeinde</strong>ratssitzung am <strong>10.05.2011</strong><br />
(ul) Die letzte öffentliche Sitzung des <strong>Gemeinde</strong>rats fand am 10. Mai 2011 im<br />
Sitzungssaal des Rathauses <strong>Pfedelbach</strong> statt.<br />
Da keine Bürgerfragen gestellt wurden, konnte der <strong>Gemeinde</strong>rat gleich in die<br />
Tagesordnung einsteigen:<br />
Einführung der gesplitteten Abwassergebühr<br />
- Festlegung der Versiegelungsfaktoren<br />
- Berücksichtigung von Regenwasserbewirtschaftungsanlagen und Zisternen<br />
Die Berechnung der Abwassergebühr über den Frischwasserverbrauch wurde durch<br />
das Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg <strong>vom</strong> 11.03.2010 für<br />
rechtlich unzulässig erklärt. Für die Kommunen hat dieses zur Konsequenz, dass<br />
rückwirkend zum 01.01.2010 statt einer einheitlichen Abwassergebühr eine Schmutzwassergebühr<br />
und eine Niederschlagswassergebühr, die so genannte „Gesplittete<br />
Abwassergebühr“ erhoben werden muss. Die Schmutzwassergebühr wird weiterhin<br />
über den Frischwasserverbrauch berechnet. Die Ermittlung der Niederschlagswassergebühr<br />
erfolgt auf der Grundlage der bebauten und befestigten Flächen, von<br />
denen Niederschlagswasser in die öffentliche Kanalisation eingeleitet wird. Für jedes<br />
2/8
Grundstück sind die abflusswirksamen bebauten und befestigten Flächen und die<br />
jeweiligen Versiegelungsgrade zu ermitteln. Weiterhin können Regenwasserbewirtschaftungsanlagen,<br />
wie z. B. Teichanlagen, Geländemulden und Zisternen<br />
durch Flächenermäßigungen berücksichtigt werden. Alle nicht angeschlossenen<br />
Flächen sind gebührenfrei.<br />
Die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Pfedelbach</strong> hat entsprechend dem <strong>Gemeinde</strong>ratsbeschluss <strong>vom</strong><br />
27.07.2010 das Ingenieurbüro ISW mit der Erfassung und Auswertung der<br />
Flächendaten beauftragt. Diese erfolgte auf der Grundlage der Befliegung des<br />
<strong>Gemeinde</strong>gebietes aus dem Jahr 2004 und der Aktualisierung der Unterlagen durch<br />
die Bauanträge aus den Folgejahren.<br />
Für die unterschiedlichen Versiegelungsgrade werden in der künftigen Abwassersatzung<br />
Gewichtungsfaktoren unter Berücksichtigung der Abflusswirksamkeit und der<br />
Verdunstung festgelegt. Mit diesen Versiegelungsfaktoren sind die einzelnen<br />
überbauten und befestigten Flächen zu multiplizieren. Die Festlegung der Faktoren<br />
dient als Grundlage für die Auswertung der einzelnen Grundstücke und muss daher<br />
im Vorgriff auf die Änderung der Abwassersatzung, vor dem Versenden der<br />
Unterlagen an die Grundstückseigentümer, festgelegt werden. Diese sind zwingend<br />
in die künftige Abwassersatzung aufzunehmen.<br />
Bei der Festlegung der Versiegelungsfaktoren muss ein Mittelweg zwischen<br />
Einzelfallgerechtigkeit und Praktikabilität gewählt werden. Es wurde von der<br />
Verwaltung vorgeschlagen, in Anlehnung an den Entwurf der Mustersatzung des<br />
<strong>Gemeinde</strong>tages, jeweils 3 Stufen für die überbauten und befestigen Flächen<br />
festzulegen.<br />
1.0/2.0 Versiegelungsfaktoren für überbaute und befestigte Flächen<br />
1.0<br />
2.0<br />
Überbaute Flächen mit Kanalanschluss<br />
Schrägdach<br />
Flachdach (Kies, Folie)<br />
Gründach (Schichtstärke 6 - 30 cm)<br />
Befestigte Flächen mit Kanalanschluss<br />
Undurchlässige Flächen<br />
Asphalt, Beton, Naturstein-pflaster- und Plattenbeläge<br />
ohne Fugen<br />
Teildurchlässige Flächen Natursteinpflaster- und<br />
Plattenbeläge mit Fugen Beton-/Klinkerpflaster, Kies-<br />
Splittdecken<br />
3/8<br />
Versiegelungsfaktor<br />
0,9<br />
0,6<br />
0,3<br />
Versiegelungsfaktor<br />
0,8<br />
0,5
Hochdurchlässige Flächen<br />
Rasengittersteine, Rasenfugenpflaster,<br />
Rasenlochklinker, Splittfugenpflaster, Porenpflaster,<br />
Schotterrasen<br />
3.0 Berücksichtigung von Regenwasserbewirtschaftungsanlagen mit Überlauf<br />
Wenn das Niederschlagswasser über eine Geländemulde, eine Teichanlage oder<br />
eine Retentionszisterne in den öffentlichen Kanal eingeleitet wird, bzw. deren<br />
Überlauf an den Kanal angeschlossen ist, soll eine Flächenermäßigung angesetzt<br />
werden. Die Grundlage für die Bemessung der Flächenermäßigung ist das Speicher-<br />
bzw. Aufstauvolumen der Anlage. Es wurde vorgeschlagen, folgende<br />
Flächenermäßigungen festzulegen:<br />
3.0<br />
Regenwasserbewirtschaftungsanlage<br />
Retentionszisternen<br />
Funktion: Speicherung +<br />
gedrosselte Ableitung<br />
Speichervolumen von 2,0 - 4,0 m³<br />
Bei Retentionszisternen ist für<br />
das Nutzvolumen eine ergänzende<br />
Flächenermäßigung nach<br />
Pkt. 4.0 in Abhängigkeit der<br />
Regenwassernutzung<br />
(Gartenbewässerung bzw.<br />
Gartenbewässerung und<br />
Betriebswassernutzung) möglich.<br />
Teichanlage<br />
Aufstauvolumen > 0,5 m³<br />
(angesetzt wird das<br />
Aufstauvolumen, nicht das<br />
Teichvolumen)<br />
Geländemulde<br />
Speichervolumen > 0,5 m³<br />
Fläche<br />
maximal 60 m² der<br />
angeschlossenen,<br />
mit dem<br />
Versiegelungsfaktor<br />
multiplizierten<br />
Dachfläche<br />
maximal 100 %<br />
der angeschlossenen,<br />
mit dem<br />
Versiegelungsfaktor<br />
multiplizierten<br />
Dachfläche<br />
maximal 100 %<br />
der angeschlossenen,<br />
mit dem<br />
Versiegelungsfaktor<br />
multiplizierten<br />
Dach-/ Hoffläche<br />
4/8<br />
0,2<br />
Flächenermäßigung<br />
15 m²/m³<br />
30 m²/m³<br />
45 m²/m³
4.0 Zisternen mit Kanalanschluss/Regenwassernutzung<br />
Eine Zisterne ist ein unterirdischer Wasserspeicher für Regenwasser, der fest<br />
installiert und mit dem Boden verbunden ist. Es werden nur Zisternen mit einem<br />
Mindestvolumen von 2 m³ berücksichtigt. Hat die Zisterne keinen Überlauf zur<br />
Kanalisation, gelten alle daran angeschlossenen Flächen als nicht einleitend und<br />
müssen bei der Gebührenbemessung nicht angesetzt werden. Die Nutzung von<br />
Regentonnen kann nicht berücksichtigt werden, da diese ortsveränderliche Behälter<br />
sind und nicht dauerhaft über das ganze Jahr genutzt werden.<br />
Entsprechend den Empfehlungen der Mustersatzung wird unterschieden zwischen<br />
reinen Gartenbewässerungszisternen und Zisternen mit Regenwassernutzung im<br />
Haushalt. Das im Haushalt genutzte Niederschlagswasser wird bei der Berechnung<br />
und der Schmutzwassergebühr angesetzt.<br />
Folgende Flächenermäßigungen werden für die Zisternen vorgeschlagen:<br />
4.0<br />
Zisterne<br />
Zisternen für die<br />
Gartenbewässerung<br />
Nutzvolumen 2 - 6 m³<br />
Gilt auch für Retentionszisternen<br />
Zisternen für die<br />
Gartenbewässerung und<br />
Regenwassernutzung im<br />
Haushalt oder Betrieb<br />
Nutzvolumen 2 - 6 m³<br />
WC-Spülung, Waschmaschine,<br />
oder gewerbliche Nutzung<br />
Gilt auch für Retentionszisternen<br />
5.0 Erweiterte Regenwassernutzung<br />
Fläche<br />
maximal 48 m² der<br />
angeschlossenen,<br />
mit dem<br />
Versiegelungsfaktor<br />
multiplizierten<br />
Dachfläche<br />
maximal 90 m² der<br />
angeschlossenen,<br />
mit dem<br />
Versiegelungsfaktor<br />
multiplizierten<br />
Dachfläche<br />
5/8<br />
Flächenermäßigung<br />
8 m²/m³<br />
15 m²/m³<br />
Insbesondere bei gewerblicher und landwirtschaftlicher Nutzung der Grundstücke<br />
können im Einzelfall auch Regenwassermengen genutzt werden, die über das<br />
zulässige Volumen von 6 m³ hinausgehen. Für diese Fälle sollen auf Antrag und<br />
nach Prüfung des Einfalls größere Flächenermäßigungen gewährt werden. Daher<br />
wird vorgeschlagen, dieses durch folgenden Satz in der Abwassersatzung zu<br />
berücksichtigen:<br />
Weisen die Gebührenschuldner bei einer Zisterne mit einem Nutzvolumen<br />
� 6 m 3 die Nutzung größerer Regenwassermengen nach, kann auf Antrag im<br />
Einzelfall eine größere Flächenermäßigung gewährt werden.
Herr Eisele <strong>vom</strong> Ingenieurbüro ISW war in der Sitzung anwesend, erläuterte die<br />
Sitzungsvorlage nochmals im Detail und beantwortete Fragen der <strong>Gemeinde</strong>räte.<br />
Anschließend wurden die Beschlussvorschläge bei einer Enthaltung wie von der<br />
Verwaltung vorgeschlagen gefasst.<br />
Die <strong>Gemeinde</strong>verwaltung wird am 26. und 27. Mai jeweils um 19 Uhr in der Erich-<br />
Fritz-Halle Bürgerinformationen zur Einführung der gesplitteten Abwassergebühren<br />
veranstalten.<br />
Ergebnisse der Geschwindigkeitsmessungen in <strong>Pfedelbach</strong> im Jahr 2010<br />
Die Stadt Öhringen hat mit der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Pfedelbach</strong> die Einnahmen und Ausgaben<br />
für die Geschwindigkeitsmessungen im Jahr 2010 abgerechnet. An 32 Messtagen<br />
wurden insgesamt 64 Stunden Geschwindigkeitsmessungen durchgeführt. Das Aufkommen<br />
an Buß- und Verwarnungsgeldern belief sich auf 13.905,00 Euro.<br />
Bei 64 Messstunden entstand für die Messfirmen ein Aufwand in Höhe von 4.126,60<br />
Euro. Beim Rechenzentrum wurden 637 Verwarnungen und 40 Bußgelder verarbeitet.<br />
Hierdurch entstanden Verarbeitungskosten in Höhe von 473,90 Euro. Der Aufwand<br />
für Personalkosten des städtischen Vollzugsdienstes der Stadt Öhringen betrug<br />
4.344,96 Euro, die Kosten für Verwaltungsaufwand und Auslagen der Stadt<br />
Öhringen betrugen 618,99 Euro. Damit belief sich der Gesamtaufwand für die Geschwindigkeitsmessungen<br />
auf 9.564,45 Euro.<br />
Der <strong>Gemeinde</strong>rat nahm die Ergebnisse der Geschwindigkeitsmessungen zur<br />
Kenntnis.<br />
Entwidmung Feldweg 771/1, Gewann Tannhälde auf der Gemarkung<br />
<strong>Pfedelbach</strong>-Oberohrn<br />
Nach dem Straßengesetz für Baden-Württemberg “kann eine Straße eingezogen<br />
werden, wenn sie für den öffentlichen Verkehr entbehrlich ist oder wenn überwiegende<br />
Gründe des Wohls der Allgemeinheit die Einziehung erforderlich machen“.<br />
Das bedeutet, dass eine öffentliche Straße oder ein öffentlicher Weg, die für den<br />
Verkehrsfluss nicht zwingend notwendig sind, jederzeit ihre öffentliche Eigenschaft<br />
verlieren können.<br />
Die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Pfedelbach</strong> ist Eigentümerin des Feldweges Flst. Nr . 771/1 im<br />
Gewann Tannhälde, Gemarkung Oberohrn. Er ist entbehrlich, da es sich hier um<br />
einen Grasweg handelt, der schon viele Jahre nicht mehr in Benutzung ist.<br />
Der Ortschaftsrat Oberohrn hat dieser Entwidmung bereits in seiner Sitzung am<br />
28.04.2011 zugestimmt, der <strong>Gemeinde</strong>rat folgte diesem Beschluss ohne<br />
Gegenstimme.<br />
Umlegung der Wasserhauptleitung in <strong>Pfedelbach</strong>-Floßholz<br />
Im Zuge der Straßensanierung „Am Eichrain“ ist eine Familie auf die Verwaltung<br />
zugekommen. Wie aus der Anlage ersichtlich war, ist der Verlauf der Wasserleitung<br />
abweichend <strong>vom</strong> Lageplan auf dem Grundstück der Familie verlegt. Die bestehende<br />
6/8
Leitung liegt teilweise unter dem bestehenden Scheunengebäude und unter einem<br />
Fahrsilo.<br />
Da nun eine Stallerweiterung geplant ist, muss die bestehende Wasserleitung verlegt<br />
werden. Eine Sicherung der Leitung im Grundbuch ist nicht erfolgt. Da die<br />
Asphaltfläche im Bereich der neu zu verlegenden Leitung bereits sehr schadhaft ist<br />
und der Straßenaufbau nicht ausreichend stark eingebaut wurde, ist während der<br />
Bauzeit mit Verdrückungen und Ausbrüchen durch die Baufahrzeuge zu rechnen.<br />
Deshalb sollte nach Verlegung der Wasserleitung die Asphaltdecke auf die gesamte<br />
Fahrbahnbreite eingebaut werden. Es ist angedacht, ca. 120 m Leitung neu zu<br />
verlegen.<br />
Der <strong>Gemeinde</strong>rat folgte dem Verwaltungsvorschlag einstimmig.<br />
Creutzfelder-Sporthalle<br />
- Sanierung der Prallwände an den Stirnseiten<br />
- Vergabe der Arbeiten<br />
Im Jahr 2010 wurde mit der Sanierung der Creutzfelder Sporthalle begonnen.<br />
Der 1. Bauabschnitt beinhaltete folgende Arbeiten:<br />
- Demontage der vorhandenen defekten Lüftungsanlage und Einbau von zwei<br />
getrennten, bedarfsorientierten Anlagen für die Hallenlüftung und die Be- und<br />
Entlüftung der Nass- und Nebenbereiche<br />
- Einbau von Deckenstrahlplatten für die Heizung der Halle.<br />
- Austausch der Sanitärinstallation im Bereich der Berührungspunkte mit der<br />
Heizung- und Lüftungstechnik sowie im Bereich der Flure.<br />
- Austausch der Beleuchtung im Bereich der Halle, Umkleideräume und Flure<br />
- Austausch der zum Teil schadhaften und sehr störanfälligen Metall-<br />
Deckenverkleidung in den Umkleide- und Flurbereichen durch ballwurfsichere<br />
Deckenelemente aus Seekieferplatten.<br />
Zusätzlich mussten Teile der Elektroinstallation erneuert werden, da die Schaltschränke<br />
nicht den geltenden Richtlinien entsprachen. Auch sicherheitsrelevante<br />
Anlagen wie die Notstromversorgung wurden umgebaut. Aus Gründen des<br />
vorbeugenden Brandschutzes war die Nachrüstung einer RWA-Anlage erforderlich.<br />
Im Bedarfsfall können jetzt Teile der Lichtbänder für den Rauchabzug geöffnet<br />
werden.<br />
In diesem Jahr folgt der 2. Bauabschnitt der Sanierungsarbeiten. Im Einzelnen sind<br />
folgenden Arbeiten vorgesehen:<br />
- Sanierung der Trinkwasserinstallation im Anschlussraum und in den<br />
Umkleideräumen im EG<br />
- Sanierung der Wandbeläge an den Stirnseiten der Halle<br />
- Einbau neuer Außentüren als Fluchttüren mit Panikbeschlag<br />
- Austausch der rissigen Linoleumbeläge in den Umkleideräumen<br />
- Austausch von Fensterbändern im Bereich der Halle und der Flure<br />
- Anschluss- und Malerarbeiten<br />
Die Sanierung der Prallwände an den Stirnseiten der Halle wurde beschränkt<br />
ausgeschrieben. Es ist vorgesehen, bis zu einer Höhe von 2,70 m eine<br />
Paneelverkleidung aus lackiertem Fichtenholz entsprechend der Längsseiten<br />
7/8
anzubringen. Oberhalb dieser Flächen ist aus raumakustischen Gründen ein textiler<br />
Wandbelag mit einer 15 mm starken Polsterschicht und einem Belag aus Nadelvlies<br />
vorgesehen.<br />
Zum Eröffnungstermin lagen fristgerecht 5 Angebote vor. Nach der Prüfung der<br />
Unterlagen ist die Fa. Top-Sport aus 33397 Rietberg der günstigste Bieter.<br />
1. Fa. Top-Sport, 33397 Rietberg 42.126,43 €<br />
2. Fa. Wilms, 97353 Wiesentheid<br />
3. Fa. Ebert, 95652 Waldsassen<br />
4. Fa. VHB, 87700 Memmingen<br />
5. Fa. Sport- und Fußbodentechnik, 71254 Ditzingen<br />
Die Arbeiten für die Sanierung der Prallwände an den Stirnseiten der Sporthalle<br />
wurden einstimmig an die Firma Top-Sport aus Rietberg vergeben.<br />
Einvernehmen in Baugenehmigungsverfahren<br />
Der <strong>Gemeinde</strong>rat stimmte dem Neubau eines Einfamilienwohnhauses in <strong>Pfedelbach</strong>-<br />
Untersteinbach zu, ebenso dem Abbruch eines Wohnhauses und einer Garage und<br />
dem Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage in <strong>Pfedelbach</strong>. Das<br />
Einvernehmen für die Errichtung eines Tores und eines Weide- /Maschendrahtzaunes<br />
in <strong>Pfedelbach</strong>-Heuberg wurde erteilt.<br />
Der <strong>Gemeinde</strong>rat nahm weitere Bekanntgaben zur Kenntnis.<br />
Annahme von Spenden<br />
Nach der Neuregelung des § 78 Abs. 4 <strong>Gemeinde</strong>ordnung hat der <strong>Gemeinde</strong>rat<br />
über die Annahme jeder Spende zu entscheiden. Die <strong>Gemeinde</strong> hat von den<br />
Berghexen Heuberg eine Spende in Höhe von 140,00 € erhalten, die für den<br />
<strong>Gemeinde</strong>kindergarten Heuberg verwendet werden soll. Des Weiteren ging eine<br />
Spende des Ingenieurbüros Stephan in Höhe von 150,00 € für den<br />
<strong>Gemeinde</strong>kindergarten Nord-West ein. Die Spenden sind in den Spendenbericht<br />
aufzunehmen, der jährlich der Rechtsaufsichtsbehörde vorzulegen ist.<br />
Beide Spenden wurden einstimmig angenommen.<br />
Unter dem Punkt „Verschiedenes“ wurden keine Anfragen vorgetragen.<br />
Anschließend wurde in nichtöffentlicher Sitzung weiterberaten.<br />
8/8