35112 Fronhausen/Lahn, den 4.11.2010 ... - SG Fronhausen
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Haushaltlage des Vereins. Vorstandsmitglieder dürfen für ihre Tätigkeiten eine<br />
angemessene Vergütung erhalten.<br />
§ 4 Farben und Auszeichnungen<br />
1. Die Farben des Vereins sind blau und rot.<br />
2. Jedes Mitglied hat das Recht zum Erwerb und zum Tragen der Vereinsnadel.<br />
3. Als Auszeichnungen wer<strong>den</strong> besondere Vereinsnadeln verliehen.<br />
§ 5 Mitgliedschaft<br />
1. Der Verein führt als Mitglieder<br />
1. Or<strong>den</strong>tliche Mitglieder<br />
2. Jugendliche Mitglieder bis zu 18 Jahren<br />
3. Ehrenmitglieder<br />
Stimmberechtigt bei Mitgliederversammlungen sind alle Mitglieder ab 16 Jahren.<br />
2. Mitglied des Vereins kann jeder ohne Rücksicht auf Beruf, Rasse und Religion<br />
wer<strong>den</strong>.<br />
3. Der Antrag um Aufnahme in <strong>den</strong> Verein hat schriftlich zu erfolgen. Jugendliche<br />
unter 18 Jahren können nur mit schriftlicher Zustimmung des gesetzlichen<br />
Vertreters aufgenommen wer<strong>den</strong>.<br />
4. Der Vorstand entscheidet über die Aufnahme.<br />
5. Die Mitgliedschaft endet:<br />
a) Durch eigene Kündigung in schriftlicher Form zum Jahresende.<br />
Diese muss spätestens zum 15.November erfolgen.<br />
b) Durch Streichung aus dem Mitgliederverzeichnis, wenn ein Mitglied 9 Monate<br />
mit der Entrichtung der Vereinsbeiträge im Verzug ist und trotz erfolgter<br />
schriftlicher Mahnung diese Rückstände nicht bezahlt oder sonstige<br />
finanzielle Verpflichtungen dem Verein gegenüber nicht erfüllt hat.<br />
6. Der Ausschluss eines Mitgliedes erfolgt nach schriftlich begründetem Antrag<br />
eines Mitgliedes durch Beschluss des Vorstandes. Dem Auszuschließen<strong>den</strong> ist<br />
Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Beim Ausschei<strong>den</strong> aus dem Verein<br />
erlischt jeder Anspruch auf das Vereinsvermögen und das Recht zum Tragen von<br />
Vereinsnadeln mit Ausnahme von besonderen Auszeichnungen des Vereins.<br />
Im Falle des Ausschlusses dürfen Auszeichnungen nicht weiter getragen wer<strong>den</strong>.<br />
§ 6 Organe des Vereins<br />
Die Organe des Vereins sind:<br />
a) Der Vorstand<br />
b) Die Mitgliederversammlung<br />
§ 7 Mitgliederversammlung<br />
1. Die Mitgliederversammlung wird durch <strong>den</strong> Vorstand einberufen.<br />
2. Die or<strong>den</strong>tliche Mitgliederversammlung findet jährlich in <strong>den</strong> ersten 6 Monaten<br />
des Kalenderjahres statt.<br />
3. Die Einladung zur Mitgliederversammlung hat spätestens zwei Wochen vorher<br />
durch öffentliche Bekanntgabe zu erfolgen.