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35112 Fronhausen/Lahn, den 4.11.2010 ... - SG Fronhausen

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5. Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte seiner Mitglieder<br />

anwesend ist. Er trifft seine Entscheidungen mit einfacher Mehrheit der<br />

anwesen<strong>den</strong> Mitglieder. Bei Stimmengleichheit gilt ein Vorschlag als abgelehnt.<br />

6. Über die Sitzung des Vorstandes ist ein schriftliches Protokoll zu fertigen und von<br />

<strong>den</strong> Anwesen<strong>den</strong> zu unterzeichnen. Den Vorstandsmitgliedern ist eine Kopie des<br />

Protokolls auszuhändigen.<br />

§ 9 Beiträge<br />

1. Der Verein erhebt zur Erfüllung seiner Aufgaben Beiträge und für besondere<br />

Leistungen Gebühren, die durch die Mitgliederversammlung festgesetzt wer<strong>den</strong>.<br />

2. Mitglieder, die Länger als 6 Monate mit ihren Verpflichtungen im Rückstand sind,<br />

verlieren das Recht, zur Teilnahme an Vereinsveranstaltungen und zur Ausübung<br />

des Stimmrecht.<br />

3. Bleibt ein Mitglied mit seiner Zahlung trotz Mahnung länger als 6 Monate im<br />

Rückstand, so kann der fällige Betrag nebst <strong>den</strong> entstan<strong>den</strong>en Kosten eingezogen<br />

wer<strong>den</strong>.<br />

4. Die Aufnahme in <strong>den</strong> Verein ist davon abhängig, dass sich das Mitglied für die<br />

Dauer seiner Mitgliedschaft verpflichtet am Bankeinzugsverfahren für die<br />

Mitgliedsbeiträge teilzunehmen. Dieses hat das Mitglied in der Eintrittserklärung<br />

rechtsverbindlich zu bestätigen. Laufende Änderungen der Bankverbindungen sind<br />

dem Verein unverzüglich mitzuteilen. Der Vorstand kann die Aufnahme von<br />

Mitgliedern ablehnen, die nicht am Bankeinzugsverfahren teilnehmen.<br />

5. Mitgliedsbeiträge sind bis zum Ende des 1. Quartals zu entrichten.<br />

6. Der Vorstand kann Mitgliedsbeiträge auf Antrag stun<strong>den</strong>, ermäßigen oder erlassen.<br />

§ 10 Ordnungen<br />

1. Die Mitgliederversammlung beschließt und verändert mit absoluter Mehrheit eine<br />

Geschäftsordnung des Vereins.<br />

2. Außerdem sind die Turnier- und Sportordnungen, Wettkampfbestimmungen und<br />

Schiedsordnungen der zuständigen Spitzenverbände für die Mitglieder des Vereins<br />

verbindlich.<br />

3. Die unter 1. und 2. Aufgeführten Ordnungen sind nicht Bestandteil dieser Satzung.

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