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Spielmobil Konz - Jugendnetzwerk Konz

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<strong>Spielmobil</strong> <strong>Konz</strong><br />

Spiel(t)räume für Kinder<br />

| Spielfeste | Spielevents | Promotion | Spieleverleih | Spielaktionen |<br />

Produkt- und Verleihkatalog 2011<br />

www.spielmobil-konz.de


Produkt- und Verleihkatalog 2011<br />

Airbrush Tattoo Studio<br />

Airhockey Tischspiel<br />

Angelspiel<br />

Armbrustschießen<br />

Balancierkreisel<br />

Ballongas<br />

Balanze Bikes<br />

Bobby Cars<br />

Bobby Cars xxl<br />

Boxenstop<br />

Brettspielarea<br />

Bungeetrampolin Anlage<br />

Carombretter<br />

Dame / Mühle Spielbretter<br />

Der heiße Draht<br />

Diabolos<br />

Die Kinderbausstelle<br />

Die Wand<br />

Dosenwerfen<br />

Entenangeln<br />

Erbsenschlagen<br />

Eventdome<br />

Face Painting<br />

Farbschleuder<br />

Flitz Puck<br />

Folienrutsche<br />

Formel 1 Station<br />

Free Kick<br />

Fußball FUN Park<br />

Fußball Tischkicker<br />

Fußball Tischkicker xxl<br />

Fußball Speed Check<br />

Fußball Torwand<br />

Glücksrad<br />

Grundmodul (Hüpfburg + Spielwiese)<br />

Holz Kreisel xxl<br />

Hufeisenspiel<br />

Hüpfburg Jungle<br />

Hüpfburg Circus<br />

Hüpfburg TBB Trier<br />

Hüpfburg mit Rutsche<br />

Hüpfsäcke<br />

Hüpftiere<br />

Jakkola<br />

Jonglierteller mit Stab<br />

Kartonhäuschen<br />

Die Kartonstadt<br />

Kettcars<br />

Kinder Hau den Lukas<br />

Kinder Lasso werfen<br />

Kinder Ringwurfspiel<br />

Kinder Rodeo<br />

Kinder Stelzen<br />

Kinder Trampolin<br />

Kistenkletterturm<br />

Kreative Spiegelbilder<br />

Kreativwerkstatt<br />

Kreisel<br />

Kreisel xxl<br />

Kriechtunnel<br />

Laufräder<br />

Luftballonwettbewerb<br />

Malstraße<br />

Martkstände<br />

Maxi Bamboleo<br />

Mensch Ärgere Dich nicht xxl<br />

Menschenkicker<br />

Mikado xxl<br />

Miniatur Minigolfanlage<br />

Minitrampoline<br />

mobile Streetballanlage<br />

mobile Kletterwand<br />

Modellierballons herstellen<br />

Palazzo Paletti<br />

Promotionzelte<br />

Puck Fire<br />

Pedalos<br />

Pedalos Family<br />

Riesenbausteine für Häuslebauer<br />

Riesen Mikado<br />

Riesen Vier gewinnt<br />

Ringwurfspiele<br />

Ringwurf Kinderspiel ( Clown )<br />

Rollenbahn<br />

Sandbilder gestalten<br />

Schnecken Rutsche<br />

Schwungtuch / Fallschirme<br />

Seifenblasenspielplatz<br />

Seifenkisten Event<br />

Shooting Skill<br />

Skydancer<br />

Slackline Rack<br />

Sommer Curling<br />

Spielwiese zum freien Spielen<br />

Spiraltunnel<br />

Swing ´m off<br />

T Wall ... die Reaktionswand<br />

Tafelgemurmel<br />

Tiger & Bär Schlittenrennen<br />

Tigerenten Rodeo<br />

Tipp Kick Tische<br />

Trampolin<br />

Turmspektakel<br />

Walzenstelzen<br />

Wasserbaustelle<br />

WeyKick Spiele<br />

Wheely Bugs<br />

Wurfschleuder<br />

Wurfstände<br />

Zeltsyteme Promotion<br />

Zirkuszelt 10 m<br />

Zirkuszelt 6 m<br />

Zopp Tischspiel<br />

Zwergen Ringwurfspiel<br />

Verleihartikel<br />

Module mit Betreuung<br />

Kontaktadresse:<br />

<strong>Spielmobil</strong> <strong>Konz</strong><br />

Wiltinger Str. 48<br />

D - 54329 <strong>Konz</strong><br />

Tel.: +49 6501 94050<br />

Fax: +49 6501 940555<br />

Email: info@spielmobil-konz.de<br />

Internet: www.spielmobil-konz.de


Stand: 02/2011<br />

13,50 € / pro Tag


- Kat<br />

-<br />

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- Kategorie: Ballspiel - Basketball<br />

- Höhenverstellbares Zielbrett<br />

(stufenlos von 1,8-3,05 m)<br />

- bis 240 kg belastbar<br />

- Selbstbetrieb: ja<br />

- nur Full Service möglich<br />

- Alter: ab 1 Jahr<br />

- Betreuung: 1 - 2 TeamerInnen<br />

- 3D Baugeschicklichtkeitsspiel<br />

- 2 - 4 SpielerInnen<br />

- Alter: ab 6 Jahren<br />

- Spielplatten, Spielsteine


Bild folgt<br />

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Stand: 02/2010<br />

Allgemeine Geschäftsbedingungen des <strong>Spielmobil</strong>s <strong>Konz</strong><br />

Das <strong>Spielmobil</strong> <strong>Konz</strong> ist eine Einrichtung in Trägerschaft des gemeinnützigen<br />

„<strong>Jugendnetzwerk</strong> <strong>Konz</strong> e.V. – Haus der Jugend“. Dieser stellt zu spielpädagogischen<br />

Zwecken Spielmaterialien und Großspielgeräte dem Ausleiher bzw.<br />

dem Auftraggeber zur Verfügung. Darüber hinaus führt das <strong>Spielmobil</strong> <strong>Konz</strong><br />

im Auftrag Spielaktionen und Spielfeste durch. Sämtliche Leistungen und Angebote<br />

des <strong>Spielmobil</strong>s <strong>Konz</strong> erfolgen im Rahmen der satzungsgemäßen<br />

Aufgaben bzw. ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen.<br />

Die Angebote des <strong>Spielmobil</strong> <strong>Konz</strong> sind grundsätzlich freibleibend und unverbindliche.<br />

Die Auftragserteilung durch den Auftraggeber sowie die Auftragsbestätigung<br />

bedürfen zur Rechtswirksamkeit der Schriftform. Verträge kommen<br />

erst durch schriftliche Auftragsbestätigung oder durch tatsächlich erbrachte<br />

Leistungen des <strong>Spielmobil</strong>s <strong>Konz</strong> zustande.<br />

Voraussetzung zur Ausleihe von Spielmaterialien und Equipment des <strong>Spielmobil</strong>s<br />

ist die Abgabe einer schriftlichen Bestellung. Telefonische Anfragen<br />

werden lediglich als Voranfrage behandelt, es erfolgt aber keine feste Reservierung.<br />

Nach Eingang der schriftlichen Bestellung erhält der/die Ausleiher/in<br />

von der Geschäftstelle eine Auftragsbestätigung.<br />

Sämtliche zwischen dem <strong>Spielmobil</strong> <strong>Konz</strong> und dem Auftraggeber getroffene<br />

Vereinbarungen, z. B. Nebenabreden, Zusicherungen und nachträgliche Vereinbarungen<br />

oder Ergänzungen bedürfen der Schriftform. Werden die vorgenannten<br />

Vereinbarungen von nicht über unbeschränkte Vertretungsmacht<br />

verfügenden Mitarbeitern getroffen, bedürfen sie zu Ihrer Wirksamkeit der<br />

schriftlichen Bestätigung der Geschäftsstelle. Weitere als die zwischen Geschäftsstelle<br />

und dem Auftraggeber schriftlich getroffenen Vereinbarungen<br />

gelten als nicht erfolgt, mündliche Zusagen als nicht abgegeben.<br />

Für Art und Umfang vom <strong>Spielmobil</strong> <strong>Konz</strong> zu erbringenden Leistungen sind<br />

ausschließlich die mit dem Auftraggeber getroffenen vertraglichen Vereinbarungen<br />

maßgeblich. Berät das <strong>Spielmobil</strong> <strong>Konz</strong> den Auftraggeber bei der<br />

Festlegung der Leistung, erfolgt dieses nach bestem Wissen. Die Entscheidung<br />

über Leistung sowie deren Zweckmäßigkeit trifft jedoch letztendlich der<br />

Auftraggeber in eigener Verantwortung.<br />

Die Spielmaterialien und Großspielgeräte dürfen nur für den vorgesehenen<br />

Zweck und Zeitraum eingesetzt und nicht überlastet werden. Veränderungen<br />

an den Spielmaterialien und Großspielgeräten, sowie das Anbringen von Beschriftungen,<br />

Schildern oder Aufklebern sind nicht gestattet. Weiterhin dürfen<br />

die Materialien nur auf einer ebenen, sauberen Fläche wie Gras, Teer oder<br />

gepflasterten Flächen eingesetzt werden. Nicht gestattet ist der Einsatz auf<br />

Schotter, Tartan oder rotem Sand.<br />

Das <strong>Spielmobil</strong> <strong>Konz</strong> haftet nicht für Personen-, Sach- und Vermögensschäden<br />

die im Verantwortungsbereich des Ausleihers/in bzw. des Auftraggebers<br />

entstehen. Für Schäden, Zerstörung, Diebstahl oder Verlust von Spielmaterialien<br />

und/oder Equipment während der Ausleihzeit haftet der/die Ausleiher/in<br />

bzw. der Auftraggeber in vollem Umfang zum aktuellen Wiederbeschaffungswert<br />

zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.<br />

Der Entleiher bzw. der Auftraggeber stellt das <strong>Spielmobil</strong> <strong>Konz</strong> von Schadenersatzleistungen,<br />

die sich aus der Benutzung der Geräte oder Teilnahme an<br />

den Spielaktionen ergeben frei.<br />

Können gebuchte oder bestätigte Termine vom <strong>Spielmobil</strong> <strong>Konz</strong> nicht eingehalten<br />

werden, so sind Ansprüche des/r Ausleihers/in oder des Auftraggebers<br />

dem <strong>Spielmobil</strong> <strong>Konz</strong> gegenüber, die über eine Erstattung der Vorauszahlungen<br />

hinausgehen, ausgeschlossen.<br />

Bei Anlieferung von Spielmaterialien bzw. Equipment hat der Auftraggeber<br />

unverzüglich nach Erhalt, Mengen und erkennbare Mängel zu prüfen. Spätere<br />

Mängelrügen sind ausgeschlossen.<br />

Bei unvorhergesehenen Ereignissen wie beispielsweise Staus oder gesperrte<br />

Straßen die zu einer Verspätung führen, wird die verlorene Spielzeit am Ende<br />

nachgeholt.<br />

Bei einem Abbruch während einer Veranstaltung und bei Verlust von Spielzeit<br />

aufgrund von Schäden, die während des Einsatzes entstehen, kann keine<br />

Erstattung gewährt werden.<br />

Für Ausfallzeiten durch ungünstige Wetterverhältnisse wird kein Nachlass<br />

bzw. Erstattung gewährt.<br />

Werden die Großspielgeräte später als vereinbart zurückgegeben, haftet<br />

der/die Ausleiher/in für Folgekosten (Ausfallschäden weiterer Veranstaltungen)<br />

durch eine verspätete Rückgabe. Sofern das <strong>Spielmobil</strong> die Materialien<br />

bei Rückgabe nicht unmittelbar auf mögliche Schäden hin überprüfen kann,<br />

entbindet dies den/die Ausleiher/in nicht von seiner Verpflichtung für Schäden<br />

zu haften, die in seinem Verantwortungsbereich entstanden sind.<br />

Der/die Ausleiher/in verpflichtet sich die ausgeliehenen Spielmaterialien und<br />

Großspielgeräte plus Zubehör sorgfältig zu behandeln. Bei Übernahme der<br />

Geräte hat der/die Ausleiher/in den ordnungsgemäßen Zustand der Geräte<br />

incl. Zubehör und den fahrtauglichen Zustand der PKW-Anhänger zu kontrollieren.<br />

Das <strong>Spielmobil</strong> <strong>Konz</strong> haftet nicht für Schäden, die infolge einer ungenügenden<br />

Kontrolle nach Übergabe bzw. bei Fahrtantritt dem/der Ausleiher/in<br />

oder Dritten entstehen. Die Spielmaterialien und Großspielgeräte sowie das<br />

Zubehör müssen sauber und nach Möglichkeit trocken zurückgegeben werden.<br />

Andernfalls werden Reinigungskosten in Höhe von 25,00 Euro pro Stunde<br />

(plus MwSt.) berechnet.<br />

Bei Übergabe der Spielmaterialien und Großspielgeräte erhalten Sie Informationsmaterialien<br />

wie eine Aufbauanleitung und die Sorgfaltspflichten für das<br />

ausgeliehene Material.<br />

Aufblasbare Spielgeräte wie z.B. Hüpfburgen dürfen nie über den Boden<br />

gezogen werden. Diese sind immer zu tragen, bzw. mit dafür geeigneten<br />

Hilfsmitteln zu transportieren. Vor dem Aufbau ist der Standort auf spitze Gegenstände<br />

zu untersuchen, so dass keine Scheuerpunkte und spitze Gegenstände<br />

sich unter den aufblasbaren Spielgeräten, bzw. im Umfeld (Bäume, Laternen,<br />

Vorsprünge, etc.) befinden. Es ist darauf zu achten, dass in unmittelbarer<br />

Nähe der Hüpfburg nicht geraucht wird und Berührungen mit spitzen<br />

oder scharfkantigen Gegenständen vermieden werden. Die aufblasbaren<br />

Spielgeräte dürfen nur auf den dafür vorgesehenen Unterlegplanen betrieben<br />

werden. Durch das hüpfen der Kinder kann die Hüpfburg sich verschieben, so<br />

dass diese mit dem vorgesehenen Schnürmaterial und Gewichten zu fixieren<br />

ist.<br />

Aufblasbare Spielgeräte müssen ohne Schuhe betreten werden, dass Klettern<br />

an den Seitenwänden ist verboten. Es ist darauf zu achten, dass aufblasbare<br />

Spielgeräte nur von Kindern bis 12 Jahren und ohne Brillen, spitze<br />

und scharfkantige Gegenstände oder Schmuckteile genutzt wird. Diese sind<br />

vor Betreten der Spielgeräte abzulegen. Ebenfalls dürfen die aufblasbaren<br />

Spielgeräte nicht mit Lebensmitteln, Eis, Lutschern oder Getränken, etc. betreten<br />

werden.<br />

Bei starkem Wind oder Sturm dürfen aufblasbare Spielgeräte nicht betrieben<br />

werden. Bei Regen müssen diese außer Betrieb genommen und abgeschaltet<br />

werden. Das Gebläse ist trocken unterzustellen, das Spielgerät sorgfältig<br />

zusammenzulegen bzw. abzudecken, so dass nur die Unterseite nass wird.<br />

Aufsichtspflicht<br />

Sämtliche Spielmaterialien insbesondere Großspielgeräte wie aufblasbare<br />

Spielgeräte, Rollenbahn, Kistenklettern, etc. sind aufsichtspflichtig.<br />

Der/die Ausleiher/in gewährleistet, dass die Spielgeräte während<br />

des Betriebes ständig durch geeignetes Betreuungspersonen beaufsichtigt<br />

werden. Alle mit der Aufsicht betrauten Personen sind mit der Funktionsweise<br />

und den Sicherheitshinweisen vertraut zu machen. Bei den aufblasbaren<br />

Spielgeräten (z.B. Hüpfburgen) ist u.a. auf Überfüllung zu achten.<br />

Hinweis zur Haftung und Ihrer Haftpflichtversicherung:<br />

Überprüfen Sie Ihre Haftpflichtversicherung, bzw. Ihre Veranstaltungshaftpflicht<br />

für Ihre Veranstaltung darauf, ob Ihre Versicherung die gebuchten<br />

Spielmaterialien, insbesondere Großspielgeräte wie Hüpfburgen, Aktionen<br />

des Bungeetrampolin, Kletterwand oder Kistenklettern beinhaltet, bzw. die<br />

Risiken abdeckt. I.d.R. sind viele Risiken einer Veranstaltung über die normale<br />

Vereinshaftpflicht nicht abgedeckt, insbesondere ausgeliehene Materialien.<br />

Falls kein Versicherungsschutz besteht, sollte dieser gesondert mit Ihrer<br />

Versicherung vereinbart werden.<br />

Da unsere <strong>Spielmobil</strong>teamer/innen in der Regel von früh morgens bis spät<br />

abends unterwegs sind, muss der Auftraggeber für eine warme Mahlzeit und<br />

ausreichend alkoholfreie Getränke sorgen. Bei mehrtägigen Veranstaltungen<br />

muss der Veranstalter für das Personal eine Unterkunft kostenfrei zur Verfügung<br />

stellen.<br />

Zum Betrieb von aufblasbaren Spielgeräten wie beispielsweise Hüpfburgen<br />

ähnlichen Gebilden wird permanent ein Stromanschluss mit Wechselstrom<br />

230V / 16 A benötigt.<br />

Bei einer mehrtägigen Buchung über Nacht müssen die Spielmaterialien oder<br />

sonstiges Equipment über Nacht in einem verschließbaren Raum aufbewahrt<br />

werden, sofern keine entsprechende Nachtwacht vorhanden ist.<br />

Rücktritt und Stornierung:<br />

Der Rücktritt vom Auftrag ist jederzeit möglich. Der Rücktritt muss schriftlich<br />

erfolgen. Maßgebend für den Rücktrittszeitraum ist der Eingang der schriftlichen<br />

Rücktrittserklärung. Für den Rücktritt gelten folgende Rücktrittsbedingungen:<br />

• bis 30 Tage vor dem Veranstaltungstag 10 % der Auftragssumme<br />

• bis 14 Tage vor dem Veranstaltungstag 50 % der Auftragssumme<br />

• vor Fahrtbeginn 70 % der Auftragssumme<br />

• Absage vor Ort 80 % der Auftragssumme<br />

Anfallende Gebühren wie z.B. Abnahme für fliegende Bauten, TÜV, GEMA<br />

o.ä. gehen zu Lasten des Auftraggebers.<br />

Schäden an den Spielmaterialien oder sonstigen Equipment des <strong>Spielmobil</strong>s<br />

sind der Geschäftsstelle unverzüglich zu melden.

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