Spielmobil Konz - Jugendnetzwerk Konz
Spielmobil Konz - Jugendnetzwerk Konz
Spielmobil Konz - Jugendnetzwerk Konz
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<strong>Spielmobil</strong> <strong>Konz</strong><br />
Spiel(t)räume für Kinder<br />
| Spielfeste | Spielevents | Promotion | Spieleverleih | Spielaktionen |<br />
Produkt- und Verleihkatalog 2011<br />
www.spielmobil-konz.de
Produkt- und Verleihkatalog 2011<br />
Airbrush Tattoo Studio<br />
Airhockey Tischspiel<br />
Angelspiel<br />
Armbrustschießen<br />
Balancierkreisel<br />
Ballongas<br />
Balanze Bikes<br />
Bobby Cars<br />
Bobby Cars xxl<br />
Boxenstop<br />
Brettspielarea<br />
Bungeetrampolin Anlage<br />
Carombretter<br />
Dame / Mühle Spielbretter<br />
Der heiße Draht<br />
Diabolos<br />
Die Kinderbausstelle<br />
Die Wand<br />
Dosenwerfen<br />
Entenangeln<br />
Erbsenschlagen<br />
Eventdome<br />
Face Painting<br />
Farbschleuder<br />
Flitz Puck<br />
Folienrutsche<br />
Formel 1 Station<br />
Free Kick<br />
Fußball FUN Park<br />
Fußball Tischkicker<br />
Fußball Tischkicker xxl<br />
Fußball Speed Check<br />
Fußball Torwand<br />
Glücksrad<br />
Grundmodul (Hüpfburg + Spielwiese)<br />
Holz Kreisel xxl<br />
Hufeisenspiel<br />
Hüpfburg Jungle<br />
Hüpfburg Circus<br />
Hüpfburg TBB Trier<br />
Hüpfburg mit Rutsche<br />
Hüpfsäcke<br />
Hüpftiere<br />
Jakkola<br />
Jonglierteller mit Stab<br />
Kartonhäuschen<br />
Die Kartonstadt<br />
Kettcars<br />
Kinder Hau den Lukas<br />
Kinder Lasso werfen<br />
Kinder Ringwurfspiel<br />
Kinder Rodeo<br />
Kinder Stelzen<br />
Kinder Trampolin<br />
Kistenkletterturm<br />
Kreative Spiegelbilder<br />
Kreativwerkstatt<br />
Kreisel<br />
Kreisel xxl<br />
Kriechtunnel<br />
Laufräder<br />
Luftballonwettbewerb<br />
Malstraße<br />
Martkstände<br />
Maxi Bamboleo<br />
Mensch Ärgere Dich nicht xxl<br />
Menschenkicker<br />
Mikado xxl<br />
Miniatur Minigolfanlage<br />
Minitrampoline<br />
mobile Streetballanlage<br />
mobile Kletterwand<br />
Modellierballons herstellen<br />
Palazzo Paletti<br />
Promotionzelte<br />
Puck Fire<br />
Pedalos<br />
Pedalos Family<br />
Riesenbausteine für Häuslebauer<br />
Riesen Mikado<br />
Riesen Vier gewinnt<br />
Ringwurfspiele<br />
Ringwurf Kinderspiel ( Clown )<br />
Rollenbahn<br />
Sandbilder gestalten<br />
Schnecken Rutsche<br />
Schwungtuch / Fallschirme<br />
Seifenblasenspielplatz<br />
Seifenkisten Event<br />
Shooting Skill<br />
Skydancer<br />
Slackline Rack<br />
Sommer Curling<br />
Spielwiese zum freien Spielen<br />
Spiraltunnel<br />
Swing ´m off<br />
T Wall ... die Reaktionswand<br />
Tafelgemurmel<br />
Tiger & Bär Schlittenrennen<br />
Tigerenten Rodeo<br />
Tipp Kick Tische<br />
Trampolin<br />
Turmspektakel<br />
Walzenstelzen<br />
Wasserbaustelle<br />
WeyKick Spiele<br />
Wheely Bugs<br />
Wurfschleuder<br />
Wurfstände<br />
Zeltsyteme Promotion<br />
Zirkuszelt 10 m<br />
Zirkuszelt 6 m<br />
Zopp Tischspiel<br />
Zwergen Ringwurfspiel<br />
Verleihartikel<br />
Module mit Betreuung<br />
Kontaktadresse:<br />
<strong>Spielmobil</strong> <strong>Konz</strong><br />
Wiltinger Str. 48<br />
D - 54329 <strong>Konz</strong><br />
Tel.: +49 6501 94050<br />
Fax: +49 6501 940555<br />
Email: info@spielmobil-konz.de<br />
Internet: www.spielmobil-konz.de
Stand: 02/2011<br />
13,50 € / pro Tag
- Kat<br />
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- Kategorie: Ballspiel - Basketball<br />
- Höhenverstellbares Zielbrett<br />
(stufenlos von 1,8-3,05 m)<br />
- bis 240 kg belastbar<br />
- Selbstbetrieb: ja<br />
- nur Full Service möglich<br />
- Alter: ab 1 Jahr<br />
- Betreuung: 1 - 2 TeamerInnen<br />
- 3D Baugeschicklichtkeitsspiel<br />
- 2 - 4 SpielerInnen<br />
- Alter: ab 6 Jahren<br />
- Spielplatten, Spielsteine
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Stand: 02/2010<br />
Allgemeine Geschäftsbedingungen des <strong>Spielmobil</strong>s <strong>Konz</strong><br />
Das <strong>Spielmobil</strong> <strong>Konz</strong> ist eine Einrichtung in Trägerschaft des gemeinnützigen<br />
„<strong>Jugendnetzwerk</strong> <strong>Konz</strong> e.V. – Haus der Jugend“. Dieser stellt zu spielpädagogischen<br />
Zwecken Spielmaterialien und Großspielgeräte dem Ausleiher bzw.<br />
dem Auftraggeber zur Verfügung. Darüber hinaus führt das <strong>Spielmobil</strong> <strong>Konz</strong><br />
im Auftrag Spielaktionen und Spielfeste durch. Sämtliche Leistungen und Angebote<br />
des <strong>Spielmobil</strong>s <strong>Konz</strong> erfolgen im Rahmen der satzungsgemäßen<br />
Aufgaben bzw. ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen.<br />
Die Angebote des <strong>Spielmobil</strong> <strong>Konz</strong> sind grundsätzlich freibleibend und unverbindliche.<br />
Die Auftragserteilung durch den Auftraggeber sowie die Auftragsbestätigung<br />
bedürfen zur Rechtswirksamkeit der Schriftform. Verträge kommen<br />
erst durch schriftliche Auftragsbestätigung oder durch tatsächlich erbrachte<br />
Leistungen des <strong>Spielmobil</strong>s <strong>Konz</strong> zustande.<br />
Voraussetzung zur Ausleihe von Spielmaterialien und Equipment des <strong>Spielmobil</strong>s<br />
ist die Abgabe einer schriftlichen Bestellung. Telefonische Anfragen<br />
werden lediglich als Voranfrage behandelt, es erfolgt aber keine feste Reservierung.<br />
Nach Eingang der schriftlichen Bestellung erhält der/die Ausleiher/in<br />
von der Geschäftstelle eine Auftragsbestätigung.<br />
Sämtliche zwischen dem <strong>Spielmobil</strong> <strong>Konz</strong> und dem Auftraggeber getroffene<br />
Vereinbarungen, z. B. Nebenabreden, Zusicherungen und nachträgliche Vereinbarungen<br />
oder Ergänzungen bedürfen der Schriftform. Werden die vorgenannten<br />
Vereinbarungen von nicht über unbeschränkte Vertretungsmacht<br />
verfügenden Mitarbeitern getroffen, bedürfen sie zu Ihrer Wirksamkeit der<br />
schriftlichen Bestätigung der Geschäftsstelle. Weitere als die zwischen Geschäftsstelle<br />
und dem Auftraggeber schriftlich getroffenen Vereinbarungen<br />
gelten als nicht erfolgt, mündliche Zusagen als nicht abgegeben.<br />
Für Art und Umfang vom <strong>Spielmobil</strong> <strong>Konz</strong> zu erbringenden Leistungen sind<br />
ausschließlich die mit dem Auftraggeber getroffenen vertraglichen Vereinbarungen<br />
maßgeblich. Berät das <strong>Spielmobil</strong> <strong>Konz</strong> den Auftraggeber bei der<br />
Festlegung der Leistung, erfolgt dieses nach bestem Wissen. Die Entscheidung<br />
über Leistung sowie deren Zweckmäßigkeit trifft jedoch letztendlich der<br />
Auftraggeber in eigener Verantwortung.<br />
Die Spielmaterialien und Großspielgeräte dürfen nur für den vorgesehenen<br />
Zweck und Zeitraum eingesetzt und nicht überlastet werden. Veränderungen<br />
an den Spielmaterialien und Großspielgeräten, sowie das Anbringen von Beschriftungen,<br />
Schildern oder Aufklebern sind nicht gestattet. Weiterhin dürfen<br />
die Materialien nur auf einer ebenen, sauberen Fläche wie Gras, Teer oder<br />
gepflasterten Flächen eingesetzt werden. Nicht gestattet ist der Einsatz auf<br />
Schotter, Tartan oder rotem Sand.<br />
Das <strong>Spielmobil</strong> <strong>Konz</strong> haftet nicht für Personen-, Sach- und Vermögensschäden<br />
die im Verantwortungsbereich des Ausleihers/in bzw. des Auftraggebers<br />
entstehen. Für Schäden, Zerstörung, Diebstahl oder Verlust von Spielmaterialien<br />
und/oder Equipment während der Ausleihzeit haftet der/die Ausleiher/in<br />
bzw. der Auftraggeber in vollem Umfang zum aktuellen Wiederbeschaffungswert<br />
zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.<br />
Der Entleiher bzw. der Auftraggeber stellt das <strong>Spielmobil</strong> <strong>Konz</strong> von Schadenersatzleistungen,<br />
die sich aus der Benutzung der Geräte oder Teilnahme an<br />
den Spielaktionen ergeben frei.<br />
Können gebuchte oder bestätigte Termine vom <strong>Spielmobil</strong> <strong>Konz</strong> nicht eingehalten<br />
werden, so sind Ansprüche des/r Ausleihers/in oder des Auftraggebers<br />
dem <strong>Spielmobil</strong> <strong>Konz</strong> gegenüber, die über eine Erstattung der Vorauszahlungen<br />
hinausgehen, ausgeschlossen.<br />
Bei Anlieferung von Spielmaterialien bzw. Equipment hat der Auftraggeber<br />
unverzüglich nach Erhalt, Mengen und erkennbare Mängel zu prüfen. Spätere<br />
Mängelrügen sind ausgeschlossen.<br />
Bei unvorhergesehenen Ereignissen wie beispielsweise Staus oder gesperrte<br />
Straßen die zu einer Verspätung führen, wird die verlorene Spielzeit am Ende<br />
nachgeholt.<br />
Bei einem Abbruch während einer Veranstaltung und bei Verlust von Spielzeit<br />
aufgrund von Schäden, die während des Einsatzes entstehen, kann keine<br />
Erstattung gewährt werden.<br />
Für Ausfallzeiten durch ungünstige Wetterverhältnisse wird kein Nachlass<br />
bzw. Erstattung gewährt.<br />
Werden die Großspielgeräte später als vereinbart zurückgegeben, haftet<br />
der/die Ausleiher/in für Folgekosten (Ausfallschäden weiterer Veranstaltungen)<br />
durch eine verspätete Rückgabe. Sofern das <strong>Spielmobil</strong> die Materialien<br />
bei Rückgabe nicht unmittelbar auf mögliche Schäden hin überprüfen kann,<br />
entbindet dies den/die Ausleiher/in nicht von seiner Verpflichtung für Schäden<br />
zu haften, die in seinem Verantwortungsbereich entstanden sind.<br />
Der/die Ausleiher/in verpflichtet sich die ausgeliehenen Spielmaterialien und<br />
Großspielgeräte plus Zubehör sorgfältig zu behandeln. Bei Übernahme der<br />
Geräte hat der/die Ausleiher/in den ordnungsgemäßen Zustand der Geräte<br />
incl. Zubehör und den fahrtauglichen Zustand der PKW-Anhänger zu kontrollieren.<br />
Das <strong>Spielmobil</strong> <strong>Konz</strong> haftet nicht für Schäden, die infolge einer ungenügenden<br />
Kontrolle nach Übergabe bzw. bei Fahrtantritt dem/der Ausleiher/in<br />
oder Dritten entstehen. Die Spielmaterialien und Großspielgeräte sowie das<br />
Zubehör müssen sauber und nach Möglichkeit trocken zurückgegeben werden.<br />
Andernfalls werden Reinigungskosten in Höhe von 25,00 Euro pro Stunde<br />
(plus MwSt.) berechnet.<br />
Bei Übergabe der Spielmaterialien und Großspielgeräte erhalten Sie Informationsmaterialien<br />
wie eine Aufbauanleitung und die Sorgfaltspflichten für das<br />
ausgeliehene Material.<br />
Aufblasbare Spielgeräte wie z.B. Hüpfburgen dürfen nie über den Boden<br />
gezogen werden. Diese sind immer zu tragen, bzw. mit dafür geeigneten<br />
Hilfsmitteln zu transportieren. Vor dem Aufbau ist der Standort auf spitze Gegenstände<br />
zu untersuchen, so dass keine Scheuerpunkte und spitze Gegenstände<br />
sich unter den aufblasbaren Spielgeräten, bzw. im Umfeld (Bäume, Laternen,<br />
Vorsprünge, etc.) befinden. Es ist darauf zu achten, dass in unmittelbarer<br />
Nähe der Hüpfburg nicht geraucht wird und Berührungen mit spitzen<br />
oder scharfkantigen Gegenständen vermieden werden. Die aufblasbaren<br />
Spielgeräte dürfen nur auf den dafür vorgesehenen Unterlegplanen betrieben<br />
werden. Durch das hüpfen der Kinder kann die Hüpfburg sich verschieben, so<br />
dass diese mit dem vorgesehenen Schnürmaterial und Gewichten zu fixieren<br />
ist.<br />
Aufblasbare Spielgeräte müssen ohne Schuhe betreten werden, dass Klettern<br />
an den Seitenwänden ist verboten. Es ist darauf zu achten, dass aufblasbare<br />
Spielgeräte nur von Kindern bis 12 Jahren und ohne Brillen, spitze<br />
und scharfkantige Gegenstände oder Schmuckteile genutzt wird. Diese sind<br />
vor Betreten der Spielgeräte abzulegen. Ebenfalls dürfen die aufblasbaren<br />
Spielgeräte nicht mit Lebensmitteln, Eis, Lutschern oder Getränken, etc. betreten<br />
werden.<br />
Bei starkem Wind oder Sturm dürfen aufblasbare Spielgeräte nicht betrieben<br />
werden. Bei Regen müssen diese außer Betrieb genommen und abgeschaltet<br />
werden. Das Gebläse ist trocken unterzustellen, das Spielgerät sorgfältig<br />
zusammenzulegen bzw. abzudecken, so dass nur die Unterseite nass wird.<br />
Aufsichtspflicht<br />
Sämtliche Spielmaterialien insbesondere Großspielgeräte wie aufblasbare<br />
Spielgeräte, Rollenbahn, Kistenklettern, etc. sind aufsichtspflichtig.<br />
Der/die Ausleiher/in gewährleistet, dass die Spielgeräte während<br />
des Betriebes ständig durch geeignetes Betreuungspersonen beaufsichtigt<br />
werden. Alle mit der Aufsicht betrauten Personen sind mit der Funktionsweise<br />
und den Sicherheitshinweisen vertraut zu machen. Bei den aufblasbaren<br />
Spielgeräten (z.B. Hüpfburgen) ist u.a. auf Überfüllung zu achten.<br />
Hinweis zur Haftung und Ihrer Haftpflichtversicherung:<br />
Überprüfen Sie Ihre Haftpflichtversicherung, bzw. Ihre Veranstaltungshaftpflicht<br />
für Ihre Veranstaltung darauf, ob Ihre Versicherung die gebuchten<br />
Spielmaterialien, insbesondere Großspielgeräte wie Hüpfburgen, Aktionen<br />
des Bungeetrampolin, Kletterwand oder Kistenklettern beinhaltet, bzw. die<br />
Risiken abdeckt. I.d.R. sind viele Risiken einer Veranstaltung über die normale<br />
Vereinshaftpflicht nicht abgedeckt, insbesondere ausgeliehene Materialien.<br />
Falls kein Versicherungsschutz besteht, sollte dieser gesondert mit Ihrer<br />
Versicherung vereinbart werden.<br />
Da unsere <strong>Spielmobil</strong>teamer/innen in der Regel von früh morgens bis spät<br />
abends unterwegs sind, muss der Auftraggeber für eine warme Mahlzeit und<br />
ausreichend alkoholfreie Getränke sorgen. Bei mehrtägigen Veranstaltungen<br />
muss der Veranstalter für das Personal eine Unterkunft kostenfrei zur Verfügung<br />
stellen.<br />
Zum Betrieb von aufblasbaren Spielgeräten wie beispielsweise Hüpfburgen<br />
ähnlichen Gebilden wird permanent ein Stromanschluss mit Wechselstrom<br />
230V / 16 A benötigt.<br />
Bei einer mehrtägigen Buchung über Nacht müssen die Spielmaterialien oder<br />
sonstiges Equipment über Nacht in einem verschließbaren Raum aufbewahrt<br />
werden, sofern keine entsprechende Nachtwacht vorhanden ist.<br />
Rücktritt und Stornierung:<br />
Der Rücktritt vom Auftrag ist jederzeit möglich. Der Rücktritt muss schriftlich<br />
erfolgen. Maßgebend für den Rücktrittszeitraum ist der Eingang der schriftlichen<br />
Rücktrittserklärung. Für den Rücktritt gelten folgende Rücktrittsbedingungen:<br />
• bis 30 Tage vor dem Veranstaltungstag 10 % der Auftragssumme<br />
• bis 14 Tage vor dem Veranstaltungstag 50 % der Auftragssumme<br />
• vor Fahrtbeginn 70 % der Auftragssumme<br />
• Absage vor Ort 80 % der Auftragssumme<br />
Anfallende Gebühren wie z.B. Abnahme für fliegende Bauten, TÜV, GEMA<br />
o.ä. gehen zu Lasten des Auftraggebers.<br />
Schäden an den Spielmaterialien oder sonstigen Equipment des <strong>Spielmobil</strong>s<br />
sind der Geschäftsstelle unverzüglich zu melden.