Planung und Bau von Gemeindehäusern - Spar- und Kreditbank ...
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2.5 Das Gr<strong>und</strong>stück<br />
Vor dem Kauf sollte geprüft werden, ob Probleme bestehen, die die bauliche <strong>Planung</strong><br />
<strong>und</strong> die Nutzung des Gr<strong>und</strong>stücks einschränken können:<br />
– beim Gr<strong>und</strong>buchamt, ob Gr<strong>und</strong>dienstbarkeiten, z.B. für unterirdische<br />
Versorgungsleitungen, bestehen,<br />
– beim <strong>Bau</strong>amt, ob es <strong>Bau</strong>lasten gibt.<br />
Häufig ist, z.B. bei hohem Gr<strong>und</strong>wasserstand oder Felseinschlüssen im Erdreich, eine<br />
<strong>Bau</strong>gr<strong>und</strong>untersuchung unerläßlich, um z.B. die erforderliche F<strong>und</strong>amentierung, <strong>und</strong><br />
daraus entstehende Kosten, richtig beurteilen zu können. In der Regel wird man zunächst<br />
die Eigentümer benachbarter Gr<strong>und</strong>stücke hinsichtlich ihrer Erfahrungen befragen.<br />
Geklärt werden muß auch, ob das Gr<strong>und</strong>stück voll erschlossen ist, d.h. daß alle Versorgungs-<br />
<strong>und</strong> Entsorgungsleitungen bis zur Gr<strong>und</strong>stücksgrenze reichen. Falls in einem<br />
Neubaugebiet nur eine Flächenerschließung vorliegt, können erhebliche Kosten für die<br />
notwendigen Anschlüsse entstehen.<br />
Neben dem Eigentumserwerb eines Gr<strong>und</strong>stücks kommt gelegentlich die erbbaurechtliche<br />
Nutzung eines Gr<strong>und</strong>stücks, meist für 99 Jahre, infrage. Dabei ist statt eines<br />
Kaufpreises ein Erbbauzins zu entrichten. In solchen Fällen muß genau geprüft werden,<br />
wie die vom Gr<strong>und</strong>eigentümer gestellten Bedingungen sich langfristig für die Gemeinde<br />
auswirken würden.<br />
Falls die Gemeinde nicht über eine eigene Rechtspersönlichkeit, z.B. eingetragener<br />
Verein oder Körperschaft des öffentlichen Rechts verfügt, benötigen die für den Gr<strong>und</strong>stückskauf<br />
<strong>von</strong> der Gemeinde Beauftragten eine Vollmacht des B<strong>und</strong>es Ev. Freik. Gemeinden<br />
KdöR, Bad Homburg.<br />
Um spätere Haftungsansprüche auszuschließen, sind die Beschlüsse der Gemeindeversammlung<br />
zu Kauf <strong>und</strong> Beauftragung der Gemeindevertreter hierfür eindeutig zu<br />
protokollieren. Entsprechende Vollmachten <strong>und</strong> protokollierte Beschlüsse sind auch für<br />
die Abschlüsse <strong>von</strong> Darlehensverträgen erforderlich.<br />
Erbbaurecht<br />
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