Planung und Bau von Gemeindehäusern - Spar- und Kreditbank ...
Planung und Bau von Gemeindehäusern - Spar- und Kreditbank ...
Planung und Bau von Gemeindehäusern - Spar- und Kreditbank ...
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
2.10.5 Objektüberwachung (während der gesamten <strong>Bau</strong>zeit)<br />
Der Architekt als <strong>Bau</strong>leiter muß den <strong>Bau</strong>fortschritt steuern <strong>und</strong> organisieren. Seine Anwesenheit<br />
auf der <strong>Bau</strong>stelle ist erforderlich bei wesentlichen Ausführungsschritten <strong>und</strong><br />
bei der Abnahme <strong>von</strong> <strong>Bau</strong>leistungen. Der dafür notwendige Zeitaufwand ist <strong>von</strong> der<br />
Größe des Objektes abhängig, <strong>von</strong> der Zuverlässigkeit der Firmen <strong>und</strong> dem <strong>Bau</strong>fortschritt.<br />
Aus dem vom Architekten aufgestellten <strong>Bau</strong>zeitenplan sollen alle am <strong>Bau</strong> Beteiligte<br />
erkennen können, wann ihre Leistungen fällig werden, wo sie <strong>von</strong> anderen Gewerken<br />
abhängig oder für den termingerechten <strong>Bau</strong>fortschritt erforderlich sind.<br />
Die Organisation des <strong>Bau</strong>ablaufs übernimmt der bauleitende Architekt, wie auch die<br />
dokumentarische Begleitung des <strong>Bau</strong>geschehens anhand eines <strong>Bau</strong>tagebuchs <strong>und</strong> ggf.<br />
notwendiger Aktenvermerke.<br />
Soweit die ausgeführten <strong>Bau</strong>leistungen nicht aus den Zeichnungen oder Leistungsverzeichnissen<br />
entnommen werden können, werden sie im Zuge der <strong>Bau</strong>ausführung durch<br />
gemeinsame Aufmaße ermittelt. Bei der Rechnungsprüfung wird auf diese Aufmaße<br />
zurückgegriffen.<br />
Die rechtsgeschäftliche Abnahme der einzelnen Gewerke ist Sache des <strong>Bau</strong>herrn, der<br />
Gemeinde. Die fachliche Abnahme erfolgt durch den Architekten. In der Regel werden<br />
beide Abnahmen miteinander verb<strong>und</strong>en <strong>und</strong> protokollarisch festgehalten, gegebenenfalls<br />
mit Feststellung <strong>von</strong> Mängeln.<br />
Alle vorgelegten Handwerkerrechnungen sind vom Architekten sachlich <strong>und</strong> rechnerisch<br />
zu prüfen <strong>und</strong> dem Auftraggeber zur Anweisung weiterzuleiten. Liegen alle Schlußrechnungen<br />
vor, fertigt der Architekt eine Kostenaufstellung aller für das <strong>Bau</strong>vorhaben<br />
aufgewandten Kosten an: die sogenannte Kostenfeststellung.<br />
Die in der <strong>Bau</strong>genehmigung vorgeschriebenen Abnahmen durch beteiligte Behörden hat<br />
der Architekt rechtzeitig zu beantragen.<br />
Mit der Übergabe des fertiggestellten Gebäudes an die Gemeinde ist die eigentliche<br />
Architektenleistung erbracht, die »Stellvertreter-funktion« des Architekten auf der <strong>Bau</strong>stelle<br />
ist beendet, der <strong>Bau</strong>herr übernimmt die Rechte <strong>und</strong> Pflichten als Hausherr.<br />
Zu diesen Pflichten gehört auch, daß eventuell Gewährleistungsansprüche gegen<br />
Firmen geltend gemacht werden müssen. Zur Information über Gewährleistungsfristen<br />
für die einzelnen <strong>Bau</strong>leistungen hat der Architekt eine entsprechende Auflistung zu<br />
übergeben.<br />
23<br />
<strong>Bau</strong>leiter<br />
Leistungsverzeichnis<br />
Gewährleistung