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Brief an Bürgermeister - lebendiges-koeppern.de

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Reiner Stock<br />

Zum Köpperner Tal 24<br />

61381 Friedrichsdorf<br />

Tel. 06175/ 670<br />

Reiner.Stock@online.<strong>de</strong><br />

Mühlgraben Köppern<br />

7.J<strong>an</strong>uar 2013<br />

Sehr geehrter Herr Bürgermeister Burghardt,<br />

am 11. Juni 2008 hat die Stadtverordnetenversammlung von Friedrichsdorf <strong>de</strong>m<br />

Magistrat einen klaren Auftrag erteilt:<br />

„Der Magistrat wird dafür Sorge tragen, dass <strong>de</strong>r Mühlgraben als Wasserlauf<br />

erhalten bleibt".<br />

Form und Inhalt Ihres Schreibens vom 10. Dezember 2012 erwecken <strong>de</strong>n Eindruck,<br />

dass Sie sich als Bürgermeister unserer Stadt nicht wirklich engagiert dafür<br />

einsetzen, diesen Beschluss <strong>de</strong>r Stadtverordnetenversammlung umzusetzen.<br />

1. Die Stadtverwaltung hat <strong>de</strong>n Anliegern <strong>de</strong>r Mühlstraße 16 - 38 für <strong>de</strong>ren<br />

Zustimmung zur Eintragung einer Grunddienstbarkeit eine Frist von nur 14<br />

Werktagen eingeräumt. Die Betroffenen wur<strong>de</strong>n über die rechtliche Be<strong>de</strong>utung<br />

Ihrer Entscheidung nicht aufgeklärt Einige Anlieger haben uns gesagt, dass<br />

die Stadtverwaltung Rückfragen nicht o<strong>de</strong>r nur unzureichend be<strong>an</strong>twortet<br />

habe. Bei <strong>de</strong>n Eigentümern von zwei <strong>de</strong>r insgesamt zwölf Reihenhäuser,<br />

<strong>de</strong>ren Zustimmung noch aussteht, wur<strong>de</strong> im Übrigen von <strong>de</strong>r Stadtverwaltung<br />

nach Ablauf dieser knappen Frist nicht noch einmal nachgefasst.<br />

Wir bitten <strong>de</strong>n Magistrat, sich bei <strong>de</strong>n in Bad Homburg wohnen<strong>de</strong>n<br />

Eigentümern, <strong>de</strong>ren Zustimmung zur Eintragung einer Grunddienstbarkeit<br />

zugunsten <strong>de</strong>r Stadt noch aussteht, nochmals schriftlich um ihre Zustimmung<br />

zu bemühen und sie vor allem über die rechtlichen Konsequenzen und Risiken<br />

Ihrer Zustimmung bzw. Verweigerung, insbeson<strong>de</strong>re in Hinblick auf ihre<br />

Verpflichtung zur Erhaltung <strong>de</strong>s Bo<strong>de</strong>n<strong>de</strong>nkmals Mühlgraben zu informieren.<br />

2. Selbstverständlich haben die Mitglie<strong>de</strong>r unseres Vereins Verständnis dafür,<br />

dass es die fin<strong>an</strong>zielle Situation <strong>de</strong>r Stadt Friedrichsdorf <strong>de</strong>rzeit nicht zulässt,<br />

das Investitionsprojekt Mühlgraben im Jahr 2012 weiterzuführen.


a. Bei Ihrer Argumentation lassen Sie aber g<strong>an</strong>z außer Acht, dass <strong>de</strong>r<br />

Verein aus Spen<strong>de</strong>n Friedrichsdorfer Bürger <strong>de</strong>rzeit rd. 50.000 EUR zur<br />

Umsetzung <strong>de</strong>s Beschlusses <strong>de</strong>r Stadtverordnetenversammlung<br />

beisteuern wür<strong>de</strong> und das Projekt im Übrigen auch schrittweise über<br />

mehrere Jahre umgesetzt wer<strong>de</strong>n könnte.<br />

b. Wenn das Projekt nicht bis spätestens 29. Dezember 2014 umgesetzt<br />

wer<strong>de</strong>n sollte, erlischt die Erlaubnis zur Wasserentnahme und <strong>de</strong>r<br />

Verein müsste einen Großteil <strong>de</strong>r zweckgebun<strong>de</strong>nen Spen<strong>de</strong>n für <strong>de</strong>n<br />

Mühlgraben zurückzahlen. Wir hoffen, dass es nicht Ihre Absicht ist, mit<br />

<strong>de</strong>m "Fallbeil <strong>de</strong>r gesetzten Frist" das Projekt bewässerter Mühlgraben<br />

auszusitzen.<br />

Deshalb bitten wir Sie und <strong>de</strong>n Magistrat sowie die Stadtverordneten, im<br />

Investitionsprogramm <strong>de</strong>s Haushaltspl<strong>an</strong>es 2013 für die Pl<strong>an</strong>ung <strong>de</strong>s<br />

Einlaufbauwerkes und weitere Baumaßnahmen <strong>de</strong>s Projektes Mühlgraben<br />

55.000 EUR einzupl<strong>an</strong>en, wobei für die Fin<strong>an</strong>zierung 5.000 EUR aus<br />

städtischen Mitteln und 50.000 EUR aus weitergeleiteten Spen<strong>de</strong>n <strong>de</strong>s<br />

Vereins einzupl<strong>an</strong>en sind. Im Investitionspl<strong>an</strong> für das Jahr 2014 sollten weitere<br />

55.000 EUR eingepl<strong>an</strong>t wer<strong>de</strong>n, über <strong>de</strong>ren Fin<strong>an</strong>zierung, wenn die<br />

endgültigen Kosten feststehen, wir bestimmt zu einem Konsens kommen<br />

wer<strong>de</strong>n.<br />

3. Ihre Einlassung, die Stadt verstoße nicht gegen die Erhaltungspflicht nach<br />

§ 11 HDSchG wi<strong>de</strong>rspricht allen Positionen und auch Auflagen, die das<br />

Hessische L<strong>an</strong><strong>de</strong>samt für Denkmalpflege in <strong>de</strong>r Verg<strong>an</strong>genheit bezüglich <strong>de</strong>r<br />

Wie<strong>de</strong>rbewässerung <strong>de</strong>s Mühlgrabens bei <strong>de</strong>r Stadt Friedrichsdorf<br />

eingefor<strong>de</strong>rt hat.<br />

Wir bitten <strong>de</strong>n Magistrat, beim Hessischen L<strong>an</strong><strong>de</strong>samt für Denkmalschutz eine<br />

Stellungnahme zu <strong>de</strong>n im 3. Absatz Ihres <strong>Brief</strong>es vom 10. Dezember 2012<br />

aufgestellten Thesen <strong>de</strong>s Magistrats bezüglich <strong>de</strong>r nicht erfor<strong>de</strong>rlichen<br />

Bewässerung <strong>de</strong>s Bo<strong>de</strong>n<strong>de</strong>nkmals Mühlgraben einzuholen und diese <strong>de</strong>r<br />

Öffentlichkeit zugänglich zu machen.<br />

4. Ihr Argument, dass durch <strong>de</strong>n wasserführen<strong>de</strong>n Mühlgraben für die Stadt ein<br />

"nicht unerheblicher" fin<strong>an</strong>zieller Aufw<strong>an</strong>d für die Unterhaltung entstehen<br />

wür<strong>de</strong>, ist kalkulatorisch nicht untermauert. Auch die vom Verein zu<br />

erbringen<strong>de</strong>n ehrenamtlichen Leistungen und Beiträge sind nicht qu<strong>an</strong>tifiziert<br />

wor<strong>de</strong>n. Im Übrigen k<strong>an</strong>n m<strong>an</strong> davon ausgehen, dass sich die<br />

Stadtverordneten dieser Implikation ihres Beschlusses zum wasserführen<strong>de</strong>n<br />

Mühlgraben im Jahr 2008 durchaus bewusst waren. - Die von Ihnen jetzt<br />

vorgebrachten Einwendungen könnten so verst<strong>an</strong><strong>de</strong>n wer<strong>de</strong>n, dass ein


Beschluss <strong>de</strong>r Stadtverordnetenversammlung im Nachhinein ausgehebelt<br />

wer<strong>de</strong>n soll.<br />

Wir möchten Sie bitten, die von Ihnen befürchteten voraussichtlichen<br />

Folgekosten zeitnah zu qu<strong>an</strong>tifizieren, damit wir mit Ihnen die von unserem<br />

Verein zu erbringen<strong>de</strong>n Leistungen konkret vereinbaren können. Die<br />

städtischen Körperschaften sind d<strong>an</strong>n über das gemeinsam erabeitetete<br />

Ergebnis zu informieren.<br />

5. Sie weisen in Ihrem <strong>Brief</strong> abschließend darauf hin, dass sich "fast alle" direkt<br />

<strong>an</strong> <strong>de</strong>n Mühlgraben <strong>an</strong>grenzen<strong>de</strong>n Anlieger "ausdrücklich" gegen <strong>de</strong>n<br />

wasserführen<strong>de</strong>n Mühlgraben ausgesprochen hätten. Diese Behauptung, trifft<br />

nach allen uns vorliegen<strong>de</strong>n Informationen nicht zu. Aber selbst, wenn sie<br />

zutreffend wäre, ist sie für <strong>de</strong>n Magistrat nicht relev<strong>an</strong>t. Dies könnte allenfalls<br />

ein Argument für die Stadtverordnetenversammlung sein, ihre<br />

Beschlussfassung aus <strong>de</strong>m Jahr 2008 nachträglich durch einen neuen<br />

Beschluss zu korrigieren. Auch Ihr Hinweis, dass "Mühlgrabenbefürworter im<br />

Gegensatz zu <strong>de</strong>n unmittelbar betroffenen Bürgern" in <strong>de</strong>r Regel weiter<br />

abgelegen wohnen wür<strong>de</strong>n " hält einer Überprüfung nicht St<strong>an</strong>d.<br />

Wir bitten Sie, Ihre Aussage, "fast alle Anlieger seien gegen <strong>de</strong>n<br />

wasserführen<strong>de</strong>n Mühlgraben" zu belegen o<strong>de</strong>r zurück zu nehmen.<br />

Viele Bürger, die uns beim Mühlgraben unterstützen und <strong>de</strong>nen wir <strong>de</strong>n <strong>de</strong>rzeitigen<br />

Sachverhalt schil<strong>de</strong>rn, sagen uns, dass Sie als Bürgermeister unserer Stadt und<br />

weisungsbefugter Verwaltungschef auch Beschlüsse, die Ihnen nicht gefallen<br />

mögen, konsequent und engagiert umsetzen sollten. Allein die Tatsache, dass <strong>de</strong>r<br />

Beschluss <strong>de</strong>s Parlaments aus <strong>de</strong>m Jahr 2008 fast 5 Jahre zurückliegt, ohne dass<br />

ihn <strong>de</strong>r Magistrat umgesetzt hätte, wirft die Frage auf, ob Sie und die Stadtverwaltung<br />

in <strong>de</strong>n letzten 4 Jahren wirklich dafür "Sorge getragen haben", <strong>de</strong>n Mühlgraben - wie<br />

beschlossen - wie<strong>de</strong>r zu bewässern.<br />

Wir sind sehr dar<strong>an</strong> interessiert, gemeinsam mit Ihnen und Ihren Mitarbeitern, das<br />

vielen Köppernern am Herzen liegen<strong>de</strong> Projekt Mühlgraben zu einem erfolgreichen<br />

Abschluss zu bringen und damit die For<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>s Hessischen L<strong>an</strong><strong>de</strong>samtes für<br />

Denkmalschutz, diesen zeitweise wie<strong>de</strong>r zu bewässern, zu erfüllen.<br />

Mit freundlichen Grüßen<br />

Reiner Stock<br />

Michael Röser<br />

PS.: Kopie dieses <strong>Brief</strong>es geht <strong>an</strong> die Mitglie<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Stadtverordnetenversammlung<br />

Anlage: <strong>Brief</strong> <strong>an</strong> die Stadtverordneten vom 7.J<strong>an</strong>uar 2013

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