PBU 02-07-12 Anlage 1_1.pdf - Gemeinde Uedem
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Bebauungsplan Keppeln<br />
Nr. 8<br />
„Erweiterung<br />
Rickenwiese“<br />
Vorstellung des Planentwurfs<br />
am <strong>02</strong>.<strong>07</strong>.20<strong>12</strong><br />
Baugebiet „Erweiterung Rickenwiese“ in Keppeln
Baugebiet „Erweiterung Rickenwiese“ in Keppeln
ehemalige FNP-Darstellung (bis Februar 20<strong>12</strong>)<br />
Baugebiet „Erweiterung Rickenwiese“ in Keppeln
Neue FNP-Darstellung (seit Februar 20<strong>12</strong>)<br />
Baugebiet „Erweiterung Rickenwiese“ in Keppeln
Bisheriger Planungsverlauf:<br />
März 2010: Strukturkonzepte zur Dorfentwicklung > Identifizierung<br />
von acht Potenzialflächen<br />
24.<strong>02</strong>.2011: Aufstellungsbeschluss FNP-Änderung nach<br />
Abstimmung mit Bezirksregierung und Festlegung einer der acht<br />
Potenzialflächen für Bauleitplanung<br />
<strong>12</strong>.05.2011: Aufstellungsbeschluss Bebauungsplan Keppeln Nr. 8<br />
nach Festlegung auf einen städtebaulichen Entwurf<br />
Mai/Juni 2011: Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und<br />
Behörden<br />
Februar 20<strong>12</strong>: Genehmigung der FNP-Änderung durch<br />
Bezirksregierung<br />
April/Mai 20<strong>12</strong>: Änderung städtebaulicher Entwurf; Erstellung des B-<br />
Plan-Entwurfs; Abstimmung mit Verwaltung, Geruchsgutachter<br />
Baugebiet „Erweiterung Rickenwiese“ in Keppeln
Baugebiet „Erweiterung Rickenwiese“ in Keppeln
Baugebiet „Erweiterung Rickenwiese“ in Keppeln
Festsetzungen:<br />
1. Art der baulichen Nutzung<br />
Allgemeines Wohngebiet<br />
2. Maximale Gebäudehöhe 9,50 m<br />
3. Nebenanlagen in Vorgärten unzulässig<br />
Baugebiet „Erweiterung Rickenwiese“ in Keppeln
Festsetzungen:<br />
4. Anpflanzung von 2 Laubbäumen im<br />
Bereich der Verkehrsfläche<br />
5. Bepflanzung des Grünstreifens mit<br />
standortgerechten Gehölzen<br />
6. Versickerung dezentral auf den<br />
Grundstücken; Versickerung<br />
Verkehrsfläche über Mulde im<br />
Grünstreifen<br />
Baugebiet „Erweiterung Rickenwiese“ in Keppeln
Örtliche Bauvorschriften:<br />
1. Einheitliche Gestaltung doppelter<br />
Grenzgaragen<br />
2. Einfriedungen in Vorgärten nur Hecke/Zaun<br />
bis 1m Höhe; Einfriedungen in Wohngärten<br />
bis 1,80 m Höhe<br />
3. Außenwandflächen als rotes Mauerwerk oder<br />
als heller Putzbau bzw. weißes Mauerwerk<br />
4. Dacheindeckung: schwarze, rote oder rotbraune<br />
Dachziegel<br />
Baugebiet „Erweiterung Rickenwiese“ in Keppeln
Hinweise:<br />
1. Entdeckung von Bodendenkmälern ist der<br />
<strong>Gemeinde</strong> <strong>Uedem</strong> oder dem Rheinischen Amt<br />
für Bodendenkmalpflege anzuzeigen.<br />
2. Kampfmittel: Vor Baubeginn geophysikalische<br />
Untersuchung<br />
3. Einbau von Sekundärbaustoffen bedarf einer<br />
wasserrechtlichen Erlaubnis der Unteren<br />
Wasserbehörde des Kreis Kleve<br />
Baugebiet „Erweiterung Rickenwiese“ in Keppeln
Hinweise:<br />
4. Erd- und Tiefbauarbeiten: Broschüre<br />
"Bodenschutz beim Bauen" beachten.<br />
5. Unter dem gesamten Plangebiet kann in<br />
Zukunft Bergbau umgehen.<br />
Baugebiet „Erweiterung Rickenwiese“ in Keppeln
Geruchsimmissionen:<br />
• Untersuchung der Geruchsbelastung aus 6<br />
landwirtschaftlichen Hofstellen<br />
• Überschreitung des Immissionswertes der<br />
GIRL um bis zu 4 % der Jahresstunden<br />
• Außenbereich: grundsätzlich geringerer<br />
Schutzanspruch gegen Immissionen<br />
• Übergangsbereich zwischen Außenbereich und<br />
geschlossener Wohnbebauung: Zwischenwerte<br />
bis zum Immissionswert für Dorfgebiete (0,15)<br />
möglich.<br />
Baugebiet „Erweiterung Rickenwiese“ in Keppeln
Geruchsbelastung Bestand Tierhaltungsanlagen<br />
(Quelle: Uppenkamp + Partner)<br />
Baugebiet „Erweiterung Rickenwiese“ in Keppeln
Geruchsimmissionen:<br />
• Dörflich geprägter Bereich, in dem Immissionen<br />
aus Tierhaltungsanlagen als ortsüblich<br />
angesehen werden können.<br />
• Überschreitungen der GIRL im Plangebiet als<br />
zulässig anzusehen.<br />
• Überschreitungen im Bestand (bis 13 % der<br />
Jahresstunden) sind in ihrer Größenordnung<br />
mit denen für das Plangebiet vergleichbar.<br />
Baugebiet „Erweiterung Rickenwiese“ in Keppeln
Geruchsimmissionen:<br />
• Entwicklungsfähigkeit der vier Betriebe, die<br />
einen geringen Anteil an der Geruchsbelastung<br />
haben, wird nicht unzulässig eingeschränkt.<br />
• Einschränkung besteht bei den beiden<br />
maßgeblichen Betrieben im Fall einer<br />
Erweiterung. Diese Einschränkung wird nicht<br />
durch das neue Baugebiet verursacht, sondern<br />
durch die Tatsache der bereits ausgeschöpften<br />
Geruchssituationen an bestehenden<br />
Wohnbereichen.<br />
Baugebiet „Erweiterung Rickenwiese“ in Keppeln
Vielen Dank<br />
für r Ihre<br />
Aufmerksamkeit !<br />
Baugebiet „Erweiterung Rickenwiese“ in Keppeln