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Marktgemeinde Wettmannstätten den 3. Juli 2012

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Zahl: 17-131/9-G-<strong>2012</strong><br />

<strong>Marktgemeinde</strong> Wettmannstätten<br />

8521 Wettmannstätten 2<br />

03185 – 2252, Fax.: 03185 - 2252-20<br />

e-mail: gde@wettmannstaetten.steiermark.at<br />

Gegenstand: Silvana Gherman<br />

Messnerteich K 5, 8521 Wettmannstätten<br />

Zubau beim Ferienwohnhaus<br />

Kundmachung und Ladung<br />

zur Bauverhandlung<br />

Wettmannstätten, am 15.06.<strong>2012</strong><br />

Mit der Eingabe vom 06.06.<strong>2012</strong> hat Frau Silvana Gherman, Messnerteich K5, 8521<br />

Wettmannstätten in der <strong>Marktgemeinde</strong> Wettmannstätten gemäß § 22 Abs. 1 des<br />

Steiermärkischen Baugesetzes (BauG), LGBl. Nr. 59/1995, in der gelten<strong>den</strong> Fassung, um die<br />

Erteilung der Baubewilligung für <strong>den</strong><br />

Zubau beim Ferienwohnhaus<br />

auf dem Bauplatz, bestehend aus dem Grundstück Nr. 313, Seeparzellen Nr.: K 5 und K 6,<br />

EZ.:--, Katastralgemeinde 61070 Wettmannstätten, angesucht.<br />

Hierüber wer<strong>den</strong> im Sinne der §§ 39 bis 44, AVG 1991, BGBl. Nr. 51, i. d. g. F., und des § 24<br />

Dienstag,<br />

<strong>den</strong> <strong>3.</strong> <strong>Juli</strong> <strong>2012</strong><br />

mit dem Zusammentritt an Ort und Stelle in Wettmannstätten-Messnerteich,<br />

Seeparzellen Nr. K 5 und K 6<br />

Abs. 1 BauG die Bauverhandlung und der Ortsaugenschein für<br />

Verhandlungsleiter: Bgm. Helmut Kriegl<br />

um 14:30 Uhr angeordnet.<br />

Gemäß § 42 Abs. 1 AVG behalten nur die Nachbarn Parteistellung, die spätestens am Tag vor Beginn der<br />

Verhandlung bei der Behörde oder während der Verhandlung Einwendungen im Sinne des § 26 Abs. 1 BauG<br />

(subjektiv-öffentlich-rechtliche Einwendungen) erhoben haben. Danach nicht rechtzeitig vorgebrachte<br />

Einwendungen fin<strong>den</strong> daher im weiteren Verfahren keine Berücksichtigung.<br />

Dem Ansuchen würde stattgegeben wer<strong>den</strong>, sofern sich nicht von Amts wegen Be<strong>den</strong>ken dagegen ergeben.<br />

An der Verhandlung teilnehmende Vertreter beteiligter Stellen oder Personen haben sich rechtzeitig mit <strong>den</strong><br />

erforderlichen Weisungen und Ermächtigungen zu versehen, um bin<strong>den</strong>de Erklärungen bei der mündlichen<br />

Verhandlung abgeben zu können. Etwaige Vorbehalte hinsichtlich nachträglicher Erklärungen können gemäß<br />

<strong>den</strong> oben angeführten Bestimmungen nicht berücksichtigt wer<strong>den</strong>.<br />

Die Nachbarn und sonstigen Beteiligten wer<strong>den</strong> eingela<strong>den</strong>, sofern sie etwas vorzubringen beabsichtigen, bei der<br />

Verhandlung zu erscheinen.<br />

Die für das Verfahren eingereichten Unterlagen liegen bis zum Tag vor der Bauverhandlung während der<br />

Amtsstun<strong>den</strong> im <strong>Marktgemeinde</strong>amt Wettmannstätten zur allgemeinen Einsicht auf.<br />

Bei Errichtung von Neubauten sollte der Umriss des Bauvorhabens für die Beurteilung bei der Bauverhandlung<br />

provisorisch bei <strong>den</strong> Eckpunkten abgesteckt wer<strong>den</strong>.


Ergeht an:<br />

Sonstige:<br />

* Öffentliche Bekanntmachung durch „Anschlag“<br />

an der Amtstafel zum Zwecke der Verständigung<br />

der Baubehörde nicht bekannter Parteien und<br />

Beteiligten<br />

* <strong>Marktgemeinde</strong> Wettmannstätten, i.H.<br />

F.d.R.d.A.<br />

Der Bürgermeister:<br />

Helmut Kriegl eh.

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