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Umwelterklärung - Clou

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Anlagensicherheit<br />

Unsere Anlage zur Herstellung von<br />

Anstrichstoffen wurde vom Regierungspräsidium<br />

Darmstadt gem. dem Bundes-<br />

Immssionsschutzgesetz (BImSchG)<br />

genehmigt. Mit der Umsetzung der in<br />

den Genehmigungsbescheiden aufgeführten<br />

Sicherheitsanforderungen der<br />

Behörde treffen wir Vorkehrungen zur<br />

Vermeidung umweltschädigender Vorfälle.<br />

Durch die bei der Lackherstellung eingesetzten<br />

Gefahrstoffe könnten bei unsachgemäßer<br />

Handhabung Gefahren für<br />

Mensch und Umwelt ausgehen z. B.<br />

■ Entzündung von explosionsfähigen<br />

Dampf-/Luftgemischen<br />

■ Gewässer- oder Bodenverunreinigungen<br />

durch Auslaufen<br />

wassergefährdender Stoffe<br />

Auch für gem. BImSchG nicht genehmigungsbedürftige<br />

Anlagen müssen auf<br />

unserem Betriebsgelände Sicherheitsvorkehrungen<br />

z. B. zum Gewässerschutz<br />

getroffen werden.<br />

Diese sind u. a.:<br />

■ Regelmäßige Eigenüberwachung<br />

unserer Leichtstoffabscheider und<br />

unserer Abwasserbehandlungsanlage<br />

■ Kanalbefahrungen, um Schäden im<br />

Abwassersystem festzustellen<br />

■ Information unserer Mitarbeiter über<br />

den ordnungsgemäßen Umgang mit<br />

Abwässern bzw. wassergefährdenden<br />

Stoffen.<br />

Um solche Störungen zu vermeiden,<br />

führen wir u. a. folgende Maßnahmen<br />

durch:<br />

■ Regelmäßige Überprüfung unserer<br />

Anlagen bzw. sicherheitsrelevanter<br />

Einrichtungen durch Sachverständige<br />

oder Fachbetriebe<br />

■ Regelmäßige Schulung des Personals<br />

anhand geeigneter Betriebsanweisungen<br />

■ Regelmäßige Eigenüberwachung<br />

unserer Anlagen<br />

■ Übungen von Maßnahmen bei nicht<br />

bestimmungsgemäßem Betrieb,<br />

Betriebsstörungen oder Prozeßstörungen<br />

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