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Anmeldung neuer Dienstnehmer ab 1 - Alfred Bruckner

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WIRTSCHAFTSTREUHÄNDER<br />

ALFRED BRUCKNER<br />

1020 WIEN, PRATERSTRASSE 22/21 - TELEFON 216 25 29 - FAX 216 25 299<br />

www.wtbruckner.at - e-mail: kanzlei@wtbruckner.at<br />

<strong>Anmeldung</strong> <strong>neuer</strong> <strong>Dienstnehmer</strong> <strong>ab</strong> 1.1.2008<br />

Allgemeines:<br />

Bisher waren <strong>Dienstnehmer</strong> innerhalb von 7 Tagen <strong>ab</strong> Arbeitsantritt der Gebietskrankenkasse zu<br />

melden. Bereits im Jahr 2007 wurde im Burgenland ein „Feldversuch“ gestartet, nach dem<br />

<strong>Dienstnehmer</strong> bereits vor Dienstantritt anzumelden sind. Ab 1.1.2008 gelten diese Vorschriften<br />

bundesweit.<br />

<strong>Anmeldung</strong>en <strong>ab</strong> 1.1.2008:<br />

In jedem Fall muss eine <strong>Anmeldung</strong> noch vor Dienstantritt erfolgen!<br />

Hiezu bestehen zwei Möglichkeiten:<br />

o Es erfolgt – wie bereits bisher – eine Vollanmeldung. Diese hat sämtliche Daten des<br />

<strong>Dienstnehmer</strong>s und des <strong>ab</strong>zuschließenden Dienstverhältnisses zu enthalten. (Bei rechtzeitiger<br />

Mitteilung an Ihren Steuerberater erfolgt die <strong>Anmeldung</strong> wie bisher – wenn möglich mittels<br />

beiliegendem <strong>Dienstnehmer</strong>-Stammblatt; beachten Sie jedoch Öffnungs- und Vorlaufzeiten<br />

der Kanzlei).<br />

Diese Möglichkeit ist jedenfalls die kostengünstigste und ist daher zu bevorzugen.<br />

o „Avisoanmeldung“ (Mindestang<strong>ab</strong>en-<strong>Anmeldung</strong>): enthält nur die wichtigsten Daten von<br />

Dienstgeber und <strong>Dienstnehmer</strong>:<br />

- Dienstgeberkontonummer<br />

- Name des Versicherten<br />

- SV-Nummer des Versicherten (bzw. Geburtsdaten)<br />

- Ort und Tag der Beschäftigungsaufnahme<br />

Hier muss innerhalb der Meldefrist (derzeit 7 Tage) eine Vollanmeldung nachgereicht<br />

werden.<br />

Wegen des dadurch anfallenden doppelten Verwaltungsaufwandes sollte diese Möglichkeit<br />

nur in Ausnahmefällen genutzt werden.<br />

Vorgang bei Avisoanmeldung:<br />

Die Avisoanmeldungen können erfolgen per:<br />

o Elda (Internet) (bei Vollanmeldung ausschließliche Möglichkeit)<br />

o Fax: 05 / 780 761<br />

o Telefon: 05 / 780 760


Als Nachweis für die telefonische <strong>Anmeldung</strong> wird Ihnen eine acht-stellige Codenummer mitgeteilt.<br />

Strafen bei Meldeverstößen:<br />

Für nicht vor Arbeitsantritt erstattete Avisomeldungen sieht § 113 ASVG empfindliche Strafen vor:<br />

1. € 500,00 pro Person als Bearbeitungskosten des Sozialversicherungsträgers<br />

2. € 800,00 zusätzlich als Kostenersatz für die Prüforgane<br />

Bei erstmaliger verspäteter <strong>Anmeldung</strong> mit unbedeutenden Folgen kann die Strafe unterbleiben bzw.<br />

der Kostenersatz um die Hälfte reduziert werden.<br />

Beiliegend erhalten Sie :<br />

o <strong>Dienstnehmer</strong>-Stammblatt (samt Erläuterungen auf Rückseite)<br />

o Muster für Elda Online Erfassung<br />

o Vordruck für „Avisomeldung“ (Mindestang<strong>ab</strong>en-Meldung)<br />

Für weitere Auskünfte steht Ihnen Ihr Steuerberater gerne zur Verfügung<br />

mit freundlichen Grüßen<br />

Ihr Steuerberater<br />

A.<strong>Bruckner</strong>


Dienstgeber:<br />

DIENSTNEHMER- STAMMBLATT<br />

Familienname:<br />

Vorname:<br />

Straße/Nr.:<br />

PLZ/Ort:<br />

Familienstand:<br />

O ledig<br />

O verheiratet<br />

O geschieden<br />

O verwitwet<br />

Geschlecht:<br />

O weiblich<br />

O männlich<br />

Vers. Nr./Geburtsdatum: Staatsangehörigkeit: Telefon:<br />

Bank, Kontonummer, Bankleitzahl:<br />

Mitversicherte Angehörige:<br />

(Name, SV-Nr.)<br />

beschäftigt <strong>ab</strong>:<br />

Arbeitsbewilligung/Aufenthaltstitel (bei Ausländern):<br />

O Ja, bis ____________<br />

Befristetes Dienstverhältnis:<br />

O Nein<br />

Arbeiter/Angestellter/freier <strong>Dienstnehmer</strong>/Lehrling:<br />

Probemonat vereinbart:<br />

(max. 1 Monat!)<br />

Arbeitsstätte:<br />

O Ja, bis _________________<br />

O Nein<br />

Verwendung/beschäftigt als:<br />

Behinderung lt. BEinstG:<br />

(<strong>ab</strong> 50 % lt. Bescheid)<br />

Nachgewiesene Vordienstzeiten (bei Angestellten; eventuell Lebenslauf):<br />

O Ja<br />

O Nein<br />

Anzuwendender KV,Einstufung, Gruppe, Dienstjahre:<br />

Arbeitszeit pro Woche:<br />

(tägliche Verteilung im Raster eintragen!) Mo Di Mi Do Fr Sa So<br />

Monatlicher Bruttobezug:<br />

MVK-Leitzahl (Abfertigung neu):<br />

Sonstige Bezüge (Provisionen, Trinkgelder, Sachbezüge, Kfz-Sachbezug):<br />

Pendlerpauschale (L 34):<br />

(bei Ja, Antrag beilegen!)<br />

O Ja<br />

O Nein<br />

Alleinverdiener/Alleinerzieher (L 30):<br />

(bei Ja, Antrag beilegen!)<br />

O Ja<br />

O Nein<br />

Überstundenpauschale:<br />

(Stundenang<strong>ab</strong>e)<br />

O Ja, ___________ Std.<br />

O Nein<br />

Freibetrag lt. Mitteilung FA:<br />

(bei Ja, Bescheid beilegen!)<br />

O Ja<br />

O Nein<br />

Exekutionen/Privatkonkurs:<br />

(bei Ja, Unterlagen beilegen)<br />

Kopien anfertigen von:<br />

(Weiterleitung an Kanzlei)<br />

O Ja<br />

O Nein<br />

Sonstiges/Allfälliges:<br />

O SV- Karte oder E-Card<br />

O Meldezettel<br />

O gültigen Lichtbildausweis<br />

O Arbeitsbewilligung/Aufenthaltstitel (bei Ausländern)<br />

O Dienstzettel/Dienstvertrag<br />

_________________________________________<br />

(Datum/Unterschrift Dienstgeber)<br />

_________________________________________<br />

(Datum/Unterschrift <strong>Dienstnehmer</strong>)<br />

© Kanzlei A. <strong>Bruckner</strong>, 1020 Wien


ERLÄUTERUNGEN ZUM DIENSTNEHMER-STAMMBLATT<br />

1. Block<br />

Ang<strong>ab</strong>en über die persönlichen Verhältnisse des <strong>Dienstnehmer</strong>s<br />

2. Block<br />

Ang<strong>ab</strong>en über das <strong>ab</strong>zuschließende Dienstverhältnis<br />

a) Beschäftigung von Ausländern:<br />

Bürger von EU „alt“ können wie Inländer ohne zusätzliche Genehmigungen beschäftigt werden. Diese Länder sind:<br />

Belgien, Dänemark, Deutschland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Irland, Italien, Luxemburg,<br />

Niederlande, Portugal, Schweden, Spanien sowie die EFTA-Staaten Island, Liechtenstein, und Norwegen bzw. die<br />

Schweiz<br />

Bürger der EU „neu“ (Beitritt 1.5.2004 bzw. 1.1.2007) unterliegen dem AuslBG und somit sind entsprechende<br />

Arbeitsgenehmigungen vorzuweisen bzw. beim AMS zu beantragen. Diese Länder sind: Estland, Lettland, Littauen,<br />

Malta, Polen, Slowakai, Slowenien, Tschechien, Ungarn, Zypern sowie Bulgarien und Rumänien. Malteser und<br />

Zyprioten sind ausgenommen und brauchen keine Genehmigungen!<br />

Bürger von Drittländern benötigen zur Arbeitsgenehmigung zusätzlich einen gültigen Aufenthaltstitel<br />

b) Probemonat:<br />

bei Angestellten kann maximal das 1. Monat als Probezeit vereinbart werden<br />

bei Arbeitern ist auf den KV zu achten, oft nur 4 Wochen möglich; wenn keine KV-Regelung vorhanden ist, ist<br />

ebenfalls höchstens 1 Monat möglich<br />

c) Arbeitsstätte:<br />

bei mehreren Betriebsstätten/Filialen die Arbeitsstätte, wo der <strong>Dienstnehmer</strong> beschäftigt ist. Die Arbeitsstätte ist<br />

am Lohnzettel für die Statistik Austria anzugeben.<br />

d) Vordienstzeiten:<br />

Angestellte: unbedingt Vordienstzeiten, die der <strong>Dienstnehmer</strong> als Angestellter beschäftigt war, erfragen! Ist für die<br />

Einstufung in die Gehalts-T<strong>ab</strong>elle notwendig<br />

Arbeiter: Einstufung erfolgt in den meisten KV aufgrund der Betriebszugehörigkeit. Als Dienstgeber sollten Sie sich<br />

<strong>ab</strong>er trotzdem die Vordienstzeiten nachweisen lassen, um eine entsprechende Qualifikation des <strong>Dienstnehmer</strong>s<br />

feststellen zu könnnen.<br />

e) KV/Einstufung:<br />

Erfolgt grundsätzlich aufgrund der Tätigkeit die der <strong>Dienstnehmer</strong> verrichtet bzw. der nachgewiesenen<br />

Vordienstzeiten (siehe hiezu auch Pkt. d).<br />

f) Arbeitszeit:<br />

Unbedingt die tägliche Verteilung der Arbeitszeit angeben (auch bei einer Gleitzeitvereinbarung)!<br />

Wird dazu benötigt, um im Falle eines Krankenstandes die Ausfallsstunden feststellen zu können. Unter<br />

bestimmten Voraussetzungen können diese Ausfallsstunden bei der AUVA zur teilweisen Rückerstattung<br />

eingereicht werden.<br />

g) MVK-Leitzahl:<br />

Alle Dienstverhältnisse <strong>ab</strong> 01.01.2003 unterliegen dem BMVG (= Abfertigung neu).<br />

Für diesen Zweck ist der Dienstgeber verpflichtet, mit einer von derzeit 9 MVK (=Mitarbeitervorsorgekasse)<br />

einen Vertrag <strong>ab</strong>zuschließen. Am besten wenden Sie sich dazu an Ihre Bank oder Versicherung.<br />

h) Pendlerpauschale/Alleinverdiener/Alleinerzieher/Freibetrag lt. FA:<br />

Die Formulare (Anträge) L 34 bzw. L 30 sind vom <strong>Dienstnehmer</strong> auszufüllen und dem Dienstgeber vorzulegen.<br />

Ebenso kann der <strong>Dienstnehmer</strong> eine eventuelle Mitteilung des Finanzamtes (ausgestellt aufgrund<br />

einer Arbeitnehmerveranlagung) zur monatlichen Berücksichtung dem Dienstgeber vorlegen.<br />

Die Formulare L 34 bzw. L 30 sind im Internet auf der homepage des BMF herunterzuladen unter:<br />

https://www.bmf.gv.at/service/formulare/steuern/detail.htmFTYP=lst<br />

Da nur aufgrund der Anträge/Mitteilungen die Begünstigungen berücksichtigt werden können, bitte die<br />

Unterlagen an die Lohnverrechnung weiterleiten!<br />

3. Block<br />

a) Kopien diverser Unterlagen:<br />

Diese Kopien sind zum Lohnakt zu nehmen, daher bitte Kopien an die Lohnverrechnung weiterleiten!<br />

Aufgrund einer Bestimmung des AVRAG ist für jeden <strong>Dienstnehmer</strong> (auch freie <strong>Dienstnehmer</strong> und Lehrlinge)<br />

ein Dienstzettel auszustellen, wenn das Dienstverhältnis für länger als 1 Monat vereinbart wurde. Der Abschluß<br />

eines Dienstvertrages ersetzt die Pflicht zur Ausstellung des Dienstzettels.


https://internet.ooegkk.at/elda/login/loginAVISO.jsp

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