Anmeldung neuer Dienstnehmer ab 1 - Alfred Bruckner
Anmeldung neuer Dienstnehmer ab 1 - Alfred Bruckner
Anmeldung neuer Dienstnehmer ab 1 - Alfred Bruckner
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
WIRTSCHAFTSTREUHÄNDER<br />
ALFRED BRUCKNER<br />
1020 WIEN, PRATERSTRASSE 22/21 - TELEFON 216 25 29 - FAX 216 25 299<br />
www.wtbruckner.at - e-mail: kanzlei@wtbruckner.at<br />
<strong>Anmeldung</strong> <strong>neuer</strong> <strong>Dienstnehmer</strong> <strong>ab</strong> 1.1.2008<br />
Allgemeines:<br />
Bisher waren <strong>Dienstnehmer</strong> innerhalb von 7 Tagen <strong>ab</strong> Arbeitsantritt der Gebietskrankenkasse zu<br />
melden. Bereits im Jahr 2007 wurde im Burgenland ein „Feldversuch“ gestartet, nach dem<br />
<strong>Dienstnehmer</strong> bereits vor Dienstantritt anzumelden sind. Ab 1.1.2008 gelten diese Vorschriften<br />
bundesweit.<br />
<strong>Anmeldung</strong>en <strong>ab</strong> 1.1.2008:<br />
In jedem Fall muss eine <strong>Anmeldung</strong> noch vor Dienstantritt erfolgen!<br />
Hiezu bestehen zwei Möglichkeiten:<br />
o Es erfolgt – wie bereits bisher – eine Vollanmeldung. Diese hat sämtliche Daten des<br />
<strong>Dienstnehmer</strong>s und des <strong>ab</strong>zuschließenden Dienstverhältnisses zu enthalten. (Bei rechtzeitiger<br />
Mitteilung an Ihren Steuerberater erfolgt die <strong>Anmeldung</strong> wie bisher – wenn möglich mittels<br />
beiliegendem <strong>Dienstnehmer</strong>-Stammblatt; beachten Sie jedoch Öffnungs- und Vorlaufzeiten<br />
der Kanzlei).<br />
Diese Möglichkeit ist jedenfalls die kostengünstigste und ist daher zu bevorzugen.<br />
o „Avisoanmeldung“ (Mindestang<strong>ab</strong>en-<strong>Anmeldung</strong>): enthält nur die wichtigsten Daten von<br />
Dienstgeber und <strong>Dienstnehmer</strong>:<br />
- Dienstgeberkontonummer<br />
- Name des Versicherten<br />
- SV-Nummer des Versicherten (bzw. Geburtsdaten)<br />
- Ort und Tag der Beschäftigungsaufnahme<br />
Hier muss innerhalb der Meldefrist (derzeit 7 Tage) eine Vollanmeldung nachgereicht<br />
werden.<br />
Wegen des dadurch anfallenden doppelten Verwaltungsaufwandes sollte diese Möglichkeit<br />
nur in Ausnahmefällen genutzt werden.<br />
Vorgang bei Avisoanmeldung:<br />
Die Avisoanmeldungen können erfolgen per:<br />
o Elda (Internet) (bei Vollanmeldung ausschließliche Möglichkeit)<br />
o Fax: 05 / 780 761<br />
o Telefon: 05 / 780 760
Als Nachweis für die telefonische <strong>Anmeldung</strong> wird Ihnen eine acht-stellige Codenummer mitgeteilt.<br />
Strafen bei Meldeverstößen:<br />
Für nicht vor Arbeitsantritt erstattete Avisomeldungen sieht § 113 ASVG empfindliche Strafen vor:<br />
1. € 500,00 pro Person als Bearbeitungskosten des Sozialversicherungsträgers<br />
2. € 800,00 zusätzlich als Kostenersatz für die Prüforgane<br />
Bei erstmaliger verspäteter <strong>Anmeldung</strong> mit unbedeutenden Folgen kann die Strafe unterbleiben bzw.<br />
der Kostenersatz um die Hälfte reduziert werden.<br />
Beiliegend erhalten Sie :<br />
o <strong>Dienstnehmer</strong>-Stammblatt (samt Erläuterungen auf Rückseite)<br />
o Muster für Elda Online Erfassung<br />
o Vordruck für „Avisomeldung“ (Mindestang<strong>ab</strong>en-Meldung)<br />
Für weitere Auskünfte steht Ihnen Ihr Steuerberater gerne zur Verfügung<br />
mit freundlichen Grüßen<br />
Ihr Steuerberater<br />
A.<strong>Bruckner</strong>
Dienstgeber:<br />
DIENSTNEHMER- STAMMBLATT<br />
Familienname:<br />
Vorname:<br />
Straße/Nr.:<br />
PLZ/Ort:<br />
Familienstand:<br />
O ledig<br />
O verheiratet<br />
O geschieden<br />
O verwitwet<br />
Geschlecht:<br />
O weiblich<br />
O männlich<br />
Vers. Nr./Geburtsdatum: Staatsangehörigkeit: Telefon:<br />
Bank, Kontonummer, Bankleitzahl:<br />
Mitversicherte Angehörige:<br />
(Name, SV-Nr.)<br />
beschäftigt <strong>ab</strong>:<br />
Arbeitsbewilligung/Aufenthaltstitel (bei Ausländern):<br />
O Ja, bis ____________<br />
Befristetes Dienstverhältnis:<br />
O Nein<br />
Arbeiter/Angestellter/freier <strong>Dienstnehmer</strong>/Lehrling:<br />
Probemonat vereinbart:<br />
(max. 1 Monat!)<br />
Arbeitsstätte:<br />
O Ja, bis _________________<br />
O Nein<br />
Verwendung/beschäftigt als:<br />
Behinderung lt. BEinstG:<br />
(<strong>ab</strong> 50 % lt. Bescheid)<br />
Nachgewiesene Vordienstzeiten (bei Angestellten; eventuell Lebenslauf):<br />
O Ja<br />
O Nein<br />
Anzuwendender KV,Einstufung, Gruppe, Dienstjahre:<br />
Arbeitszeit pro Woche:<br />
(tägliche Verteilung im Raster eintragen!) Mo Di Mi Do Fr Sa So<br />
Monatlicher Bruttobezug:<br />
MVK-Leitzahl (Abfertigung neu):<br />
Sonstige Bezüge (Provisionen, Trinkgelder, Sachbezüge, Kfz-Sachbezug):<br />
Pendlerpauschale (L 34):<br />
(bei Ja, Antrag beilegen!)<br />
O Ja<br />
O Nein<br />
Alleinverdiener/Alleinerzieher (L 30):<br />
(bei Ja, Antrag beilegen!)<br />
O Ja<br />
O Nein<br />
Überstundenpauschale:<br />
(Stundenang<strong>ab</strong>e)<br />
O Ja, ___________ Std.<br />
O Nein<br />
Freibetrag lt. Mitteilung FA:<br />
(bei Ja, Bescheid beilegen!)<br />
O Ja<br />
O Nein<br />
Exekutionen/Privatkonkurs:<br />
(bei Ja, Unterlagen beilegen)<br />
Kopien anfertigen von:<br />
(Weiterleitung an Kanzlei)<br />
O Ja<br />
O Nein<br />
Sonstiges/Allfälliges:<br />
O SV- Karte oder E-Card<br />
O Meldezettel<br />
O gültigen Lichtbildausweis<br />
O Arbeitsbewilligung/Aufenthaltstitel (bei Ausländern)<br />
O Dienstzettel/Dienstvertrag<br />
_________________________________________<br />
(Datum/Unterschrift Dienstgeber)<br />
_________________________________________<br />
(Datum/Unterschrift <strong>Dienstnehmer</strong>)<br />
© Kanzlei A. <strong>Bruckner</strong>, 1020 Wien
ERLÄUTERUNGEN ZUM DIENSTNEHMER-STAMMBLATT<br />
1. Block<br />
Ang<strong>ab</strong>en über die persönlichen Verhältnisse des <strong>Dienstnehmer</strong>s<br />
2. Block<br />
Ang<strong>ab</strong>en über das <strong>ab</strong>zuschließende Dienstverhältnis<br />
a) Beschäftigung von Ausländern:<br />
Bürger von EU „alt“ können wie Inländer ohne zusätzliche Genehmigungen beschäftigt werden. Diese Länder sind:<br />
Belgien, Dänemark, Deutschland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Irland, Italien, Luxemburg,<br />
Niederlande, Portugal, Schweden, Spanien sowie die EFTA-Staaten Island, Liechtenstein, und Norwegen bzw. die<br />
Schweiz<br />
Bürger der EU „neu“ (Beitritt 1.5.2004 bzw. 1.1.2007) unterliegen dem AuslBG und somit sind entsprechende<br />
Arbeitsgenehmigungen vorzuweisen bzw. beim AMS zu beantragen. Diese Länder sind: Estland, Lettland, Littauen,<br />
Malta, Polen, Slowakai, Slowenien, Tschechien, Ungarn, Zypern sowie Bulgarien und Rumänien. Malteser und<br />
Zyprioten sind ausgenommen und brauchen keine Genehmigungen!<br />
Bürger von Drittländern benötigen zur Arbeitsgenehmigung zusätzlich einen gültigen Aufenthaltstitel<br />
b) Probemonat:<br />
bei Angestellten kann maximal das 1. Monat als Probezeit vereinbart werden<br />
bei Arbeitern ist auf den KV zu achten, oft nur 4 Wochen möglich; wenn keine KV-Regelung vorhanden ist, ist<br />
ebenfalls höchstens 1 Monat möglich<br />
c) Arbeitsstätte:<br />
bei mehreren Betriebsstätten/Filialen die Arbeitsstätte, wo der <strong>Dienstnehmer</strong> beschäftigt ist. Die Arbeitsstätte ist<br />
am Lohnzettel für die Statistik Austria anzugeben.<br />
d) Vordienstzeiten:<br />
Angestellte: unbedingt Vordienstzeiten, die der <strong>Dienstnehmer</strong> als Angestellter beschäftigt war, erfragen! Ist für die<br />
Einstufung in die Gehalts-T<strong>ab</strong>elle notwendig<br />
Arbeiter: Einstufung erfolgt in den meisten KV aufgrund der Betriebszugehörigkeit. Als Dienstgeber sollten Sie sich<br />
<strong>ab</strong>er trotzdem die Vordienstzeiten nachweisen lassen, um eine entsprechende Qualifikation des <strong>Dienstnehmer</strong>s<br />
feststellen zu könnnen.<br />
e) KV/Einstufung:<br />
Erfolgt grundsätzlich aufgrund der Tätigkeit die der <strong>Dienstnehmer</strong> verrichtet bzw. der nachgewiesenen<br />
Vordienstzeiten (siehe hiezu auch Pkt. d).<br />
f) Arbeitszeit:<br />
Unbedingt die tägliche Verteilung der Arbeitszeit angeben (auch bei einer Gleitzeitvereinbarung)!<br />
Wird dazu benötigt, um im Falle eines Krankenstandes die Ausfallsstunden feststellen zu können. Unter<br />
bestimmten Voraussetzungen können diese Ausfallsstunden bei der AUVA zur teilweisen Rückerstattung<br />
eingereicht werden.<br />
g) MVK-Leitzahl:<br />
Alle Dienstverhältnisse <strong>ab</strong> 01.01.2003 unterliegen dem BMVG (= Abfertigung neu).<br />
Für diesen Zweck ist der Dienstgeber verpflichtet, mit einer von derzeit 9 MVK (=Mitarbeitervorsorgekasse)<br />
einen Vertrag <strong>ab</strong>zuschließen. Am besten wenden Sie sich dazu an Ihre Bank oder Versicherung.<br />
h) Pendlerpauschale/Alleinverdiener/Alleinerzieher/Freibetrag lt. FA:<br />
Die Formulare (Anträge) L 34 bzw. L 30 sind vom <strong>Dienstnehmer</strong> auszufüllen und dem Dienstgeber vorzulegen.<br />
Ebenso kann der <strong>Dienstnehmer</strong> eine eventuelle Mitteilung des Finanzamtes (ausgestellt aufgrund<br />
einer Arbeitnehmerveranlagung) zur monatlichen Berücksichtung dem Dienstgeber vorlegen.<br />
Die Formulare L 34 bzw. L 30 sind im Internet auf der homepage des BMF herunterzuladen unter:<br />
https://www.bmf.gv.at/service/formulare/steuern/detail.htmFTYP=lst<br />
Da nur aufgrund der Anträge/Mitteilungen die Begünstigungen berücksichtigt werden können, bitte die<br />
Unterlagen an die Lohnverrechnung weiterleiten!<br />
3. Block<br />
a) Kopien diverser Unterlagen:<br />
Diese Kopien sind zum Lohnakt zu nehmen, daher bitte Kopien an die Lohnverrechnung weiterleiten!<br />
Aufgrund einer Bestimmung des AVRAG ist für jeden <strong>Dienstnehmer</strong> (auch freie <strong>Dienstnehmer</strong> und Lehrlinge)<br />
ein Dienstzettel auszustellen, wenn das Dienstverhältnis für länger als 1 Monat vereinbart wurde. Der Abschluß<br />
eines Dienstvertrages ersetzt die Pflicht zur Ausstellung des Dienstzettels.
https://internet.ooegkk.at/elda/login/loginAVISO.jsp