Hausordung des Pfarrheims - St.Alban
Hausordung des Pfarrheims - St.Alban
Hausordung des Pfarrheims - St.Alban
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Hausordnung für das Pfarrheim Hardheim<br />
1. Das kath. Pfarrheim ist Begegnungsstätte für die Pfarrgemeinde. Neben dem Kreis<br />
kirchlicher Vereine und Gruppen steht es nach Möglichkeit auch für Veranstaltungen<br />
der örtlichen Vereine und sonstiger Gruppierungen zur Verfügung.<br />
Dies gilt in gleicher Weise für Privat- und Familienfeiern. Politischen Parteien und<br />
politischen Vereinigungen kann das Pfarrheim nicht zur Verfügung gestellt werden.<br />
Auch die Überlassung von Räumlichkeiten an Gruppierungen, deren Ziele der Kirche<br />
entgegenstehen, ist nicht möglich.<br />
2. Das Hausrecht wird von der kath. Kirchengemeinde, vertreten durch den Pfarrgemeinderat,<br />
dieser vertreten durch den jeweiligen Pfarrer, den PGR-Vorsitzenden<br />
und/oder den PGR-Beauftragten ausgeübt.<br />
Mit der Wahrnehmung <strong>des</strong> Hausrechts ist der Hausmeister von diesen ermächtigt.<br />
Den Anordnungen ist Folge zu leisten.<br />
3. Veranstaltungen sind beim Hausmeister frühzeitig schriftlich anzumelden. Hierfür<br />
gibt es zwei unterschiedliche Anmeldeformulare, so dass das entsprechende<br />
Formular auszufüllen ist. Erst durch die Bestätigung <strong>des</strong> Hausmeisters wird die<br />
Terminvereinbarung gültig.<br />
Für nichtkirchliche Veranstaltungen ist eine schriftliche Vereinbarung zu unterzeichnen.<br />
Die Anmeldepflicht gilt für alle, die das Pfarrheim in Anspruch nehmen.<br />
4. Für kirchliche Vereine und Gruppen ist die Benutzung <strong>des</strong> <strong>Pfarrheims</strong> kostenfrei.<br />
Gemeinnützige Vereine können auf Antrag von den Mietgebühren befreit werden.<br />
Über den Antrag entscheidet der <strong>St</strong>iftungsrat.<br />
Mietpreise für Veranstaltungen siehe Gebührenordnung.<br />
Mit der Miete sind die Kosten für <strong>St</strong>rom, Heizung, Wasser, Hausmeister etc. abgegolten.<br />
Der Mietpreis gilt für eine Veranstaltung und schließt eine eventuell notwendige<br />
Probe mit ein.<br />
5. Der Veranstalter ist für die ordnungsgemäße Durchführung seiner Veranstaltung und<br />
für die Einhaltung <strong>des</strong> Jugendschutzgesetzes selbst verantwortlich. Bei GEMApflichtigen<br />
Veranstaltungen muss der Veranstalter selbst bei der GEMA den Antrag<br />
stellen und auch die Kosten übernehmen.<br />
Es ist verpflichtend, dass alle geltenden und gesetzlichen Vorschriften eingehalten<br />
werden, wie z.B. Ruhestörung, Polizeistunde und GEMA.<br />
6. Bei Veranstaltungen mit Bewirtung müssen sämtliche Getränke vom Pfarrheim bezogen<br />
werden. Die kirchlichen Jugendgruppen können in ihren Räumlichkeiten<br />
(Gruppenräume, „Spielsaal“, „Quelle“) selbst besorgte Getränke konsumieren. Dabei<br />
sind die Bestimmungen <strong>des</strong> Jugendschutzgesetzes einzuhalten.<br />
Mögliche mitgebrachte Getränke und Speisen sind mit dem Hausmeister abzusprechen,<br />
besonders, wann diese wieder zu entsorgen sind.<br />
Sofern mit dem Hausmeister nichts anderes abgesprochen ist, muss am nächsten Tag<br />
(der Veranstaltung) das Leergut und der Unrat bis 10 Uhr entsorgt werden. Bei Nichteinhaltung<br />
wird eine Gebühr von 50 € erhoben.
7. Mit dem Mietpreis ist die Reinigung der benutzten Räumlichkeiten abgegolten. Der<br />
Veranstalter hat jedoch die Pflicht, auf Sauberkeit in den von ihm benutzten Räumen<br />
zu achten. Beschädigungen sind dem Hausmeister sofort zu melden. Der Verursacher<br />
haftet für den entstandenen Schaden. Kirchliche Jugendgruppen sind verpflichtet, vor<br />
Verlassen ihre Räume (Gruppenräume, „Spielsaal“, „Quelle“) aufzuräumen und zu<br />
reinigen.<br />
8. Auf Antrag erhalten namentlich benannte Vertreter von kirchlichen Gruppierungen<br />
gegen Unterschrift einen Haustürschlüssel, Gruppenraumschlüssel und/oder<br />
Schlüssel für Schrankfächer im Spielsaal. Der Empfänger ist für die sorgfältige Aufbewahrung<br />
und Verwendung <strong>des</strong> Schlüssels verantwortlich. Falls die Verantwortlichen<br />
den Schlüssel innerhalb <strong>des</strong> Vereins bzw. der Gruppierung an eine andere<br />
Person übergeben, ist dies dem Hausmeister anzugeben. Der Verlust eines Schlüssels<br />
ist dem Hausmeister sofort anzuzeigen, der Schlüsselinhaber haftet für evtl. notwendigen<br />
Austausch der Schließzylinder bzw. der Schließanlage. Entfällt der Grund<br />
für den Besitz <strong>des</strong> Schlüssels, ist der Schlüssel unverzüglich beim Hausmeister abzugeben.<br />
9. Als wöchentlicher Ruhetag für das Pfarrheim ist der Montag festgesetzt. Kirchliche<br />
Gruppierungen können die Räume an diesem Tag ohne Bewirtung durch Personal<br />
nutzen.<br />
10. In den Sommerferien ist das Pfarrheim vier Wochen geschlossen.<br />
11. Küche im Untergeschoß: Die Küche steht allen zur Verfügung. Sie muss ordentlich<br />
und gereinigt verlassen werden. Kühlschrank, Schränke und Abfalleimer sind zu<br />
leeren. Schlüsselschalter und Herdplatten müssen nach Abschluss der Veranstaltung<br />
ausgeschaltet werden, ebenso alle Elektrogeräte.<br />
Bei Nichteinhaltung wird eine Gebühr von 50 € erhoben.<br />
Sollten mehrere Gruppen die Küche gleichzeitig nutzen wollen, sollte man sich einvernehmlich<br />
einigen.<br />
12. Die Außenanlage ist durch den Gruppenraum 1 zu erreichen. Grillfeste müssen beim<br />
Hausmeister angemeldet werden. (Nutzungsregeln für Außenanlage siehe Aushang<br />
Gruppenraum 1)<br />
13. Das Pfarrheim und die Außenanlage sind rauchfreie Zonen.<br />
14. Für Verluste jeglicher Art wird nicht gehaftet.<br />
15. Da mehrere Veranstaltungen gleichzeitig stattfinden können, sind die Teilnehmer zu<br />
gegenseitiger Rücksichtnahme verpflichtet.<br />
16. Jeder Veranstalter hat sich über die geltenden Sicherheitsvorschriften (Feuerlösch-<br />
einrichtung, Notbeleuchtung, Fluchtwege etc.) zu informieren und ist für deren Einhaltung<br />
selbst verantwortlich.<br />
17. Im Gruppenraum 2 steht für alle ein Getränkeautomat mit Getränken zur Verfügung.<br />
Eine Preisliste hängt am Kühlschrank. Ebenso steht eine Kasse bereit.<br />
Pfarrgemeinderat <strong>St</strong>and 01.01.2012