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und Erholungspark Erachfeld/Gringglen (PDF nicht ... - Stadt Bülach

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Medienmitteilung<br />

Stand der Planungsarbeiten für den Sport- <strong>und</strong> <strong>Erholungspark</strong> <strong>Erachfeld</strong>/<strong>Gringglen</strong><br />

Gr<strong>und</strong>voraussetzung für die Planung des Sport- <strong>und</strong> <strong>Erholungspark</strong>s im Gebiet <strong>Erachfeld</strong>/<strong>Gringglen</strong> (1. Etappe)<br />

ist die Umzonierung der bisherigen Festlegungen im Zonenplan durch den Gemeinderat. Die vom <strong>Stadt</strong>rat beantragte<br />

Neuordnung galt es eng mit den Revisionsarbeiten im Rahmen der Planungszone Bülach Süd / Bachenbülach,<br />

dem Hauptanlass zur beantragten Revision der kommunalen Richt- <strong>und</strong> Nutzungsplanung, zu koordinieren.<br />

Hauptanlass zur Revision der kommunalen Richt- <strong>und</strong> Nutzungsplanung<br />

Bisherige Entwicklung<br />

In den Industrie- <strong>und</strong> Gewerbegebieten von Bülach Süd <strong>und</strong> Bachenbülach hat in den letzten Jahren eine starke<br />

Bautätigkeit stattgef<strong>und</strong>en, die unter anderem auch mehrere verkehrsintensive Einrichtungen (VE) wie Fachmärkte<br />

<strong>und</strong> Einkaufszentren umfasst. Im Industriegebiet Bülach Süd <strong>und</strong> Bachenbülach sind heute Verkaufsflächen von insgesamt<br />

r<strong>und</strong> 48 000 m² <strong>und</strong> 1760 Parkplätze vorhanden. Aufgr<strong>und</strong> dieser Entwicklung hat der Verkehr in diesen<br />

Bereichen der beiden Gemeinden stark zugenommen. Nach den geltenden Zonenbestimmungen wäre theoretisch auf<br />

insgesamt noch r<strong>und</strong> 18 Hektaren die Erstellung weiterer Einkaufszentren <strong>und</strong> Fachmärkte möglich. Dies würde aufgr<strong>und</strong><br />

der von den Gemeinden gemeinsam veranlassten Verkehrsanalyse einen Zusatzverkehr auslösen, der mit dem<br />

heutigen Verkehrssystem <strong>nicht</strong> mehr zu bewältigen wäre.<br />

Planungszone<br />

Auf Antrag der Gemeinde Bachenbülach <strong>und</strong> der <strong>Stadt</strong> Bülach hat die Baudirektion des Kantons Zürich deshalb am<br />

22. April 2005 eine Planungszone über das Industrie- <strong>und</strong> Gewerbegebiet von Bachenbülach <strong>und</strong> Bülach Süd verfügt.<br />

Die Planungszone bezweckt die bestmögliche Abstimmung von Siedlung bzw. Nutzungen <strong>und</strong> Verkehr.<br />

Gemeindeübergreifende Arbeitsgruppe "Planungszone"<br />

Auf der Gr<strong>und</strong>lage der Verkehrsanalyse <strong>und</strong> dem daraus resultierenden Verkehrskonzept hat die gemeindeübergreifende<br />

Arbeitsgruppe "Planung" in einem ersten Schritt das "Entwicklungskonzept Industrie Bachenbülach <strong>und</strong> Bülach<br />

Süd" <strong>und</strong> ergänzend den "Masterplan Grenzstrasse" erarbeitet. Der <strong>Stadt</strong>rat Bülach <strong>und</strong> der Gemeinderat Bachenbülach<br />

haben den im Dezember 2006 vorgelegten Schlussbericht der Arbeitsgruppe Anfang Januar 2007 genehmigt.<br />

Kernelemente des Entwicklungskonzepts <strong>und</strong> des Masterplans Grenzstrasse<br />

Das Entwicklungskonzept Industrie Bachenbülach <strong>und</strong> Bülach Süd <strong>und</strong> der Masterplan Grenzstrasse sehen vor, die<br />

weitere Verkehrszunahme des motorisierten Individualverkehrs im Industriegebiet Bülach Süd <strong>und</strong> Bachenbülach auf<br />

ein siedlungsverträgliches Mass einzuschränken <strong>und</strong> die Nutzungsmöglichkeiten auf die Verkehrskapazitäten abzustimmen.


Hauptträger im künftigen Verkehrsregime im Industrie- <strong>und</strong> Gewerbegebiet von Bülach Süd bilden neben der Grenz<strong>und</strong><br />

der Feldstrasse die dem Gemeinderat beantragte neue Ifangstrasse. Sie verläuft ab der Feldstrasse, Höhe Bachofen<br />

+ Meier AG (BMB), an die Bauzonengrenze der Industriezone <strong>und</strong> zurück zur Grenzstrasse. Der Verkehrsfluss in<br />

diesem Gebiet soll damit zur Hauptsache im Ringverkehr von der Grenzstrasse über Feld- <strong>und</strong> Ifangstrasse wieder<br />

zurück zur Grenzstrasse <strong>und</strong> weiter zur Autobahn bzw. auf das Staatsstrassennetz geleitet werden. Mit dieser Massnahme<br />

will der <strong>Stadt</strong>rat auch das Wohnquartier Allmend von den negativen Begleiterscheinungen eines von den<br />

Einkaufszentren (mit-)verursachten oder zu erwartenden lokalen <strong>und</strong> externen Mehrverkehrs entlasten.<br />

Die neu geplante Ifangstrasse dient zugleich auch der Erschliessung des künftigen Sport- <strong>und</strong> <strong>Erholungspark</strong>s <strong>Erachfeld</strong>.<br />

Die im Entwicklungskonzept <strong>und</strong> Masterplan Grenzstrasse vorgeschlagenen Massnahmen zur Optimierung <strong>und</strong> Weiterentwicklung<br />

des Gebiets Bülach Süd sollen nun mit einer Teilrevision der Bau- <strong>und</strong> Zonenordnung <strong>und</strong> des kommunalen<br />

Richtplans Verkehr umgesetzt werden.<br />

Teilrevision kommunale Bau- <strong>und</strong> Zonenordnung<br />

Eines der Instrumente zur ortsplanerischen Umsetzung der Massnahmen des Entwicklungskonzepts <strong>und</strong> Masterplans<br />

sind die Bau- <strong>und</strong> Zonenordnung <strong>und</strong> der Zonenplan. Diese sollen soweit revidiert werden, dass die genannten Zielsetzungen<br />

erreicht werden können. Die zentral betrachtete Verkaufsnutzung wird mit den BZO-Teilrevisionen in<br />

beiden Gemeinden von Bülach <strong>und</strong> Bachenbülach im Gebiet der Planungszone gr<strong>und</strong>sätzlich ausgeschlossen. Ein<br />

weiteres Instrument, der öffentliche Gestaltungsplan "Zentrum Grenzstrasse", lässt verkehrsintensive Einrichtungen<br />

in verträglichem Mass in darin definierten Teilgebieten wiederum zu. Letztere umfassen im Wesentlichen die bereits<br />

mit solchen Nutzungen überbauten Siedlungsteile.<br />

Revision kommunaler Richtplan Verkehr<br />

Die letzte vom Gemeinderat vorgenommene Gesamtrevision des kommunalen Verkehrsplans datiert aus dem Jahr<br />

2001, welche von der Baudirektion am 5. April 2002 genehmigt wurde. Mit der Überarbeitung wird der Verkehrsplan<br />

aufgr<strong>und</strong> der baulichen Entwicklung der letzten Jahre den tatsächlichen Gegebenheiten sowie den künftigen Erfordernissen<br />

<strong>und</strong> siedlungs- <strong>und</strong> verkehrspolitischen Perspektiven angepasst. Zentraler Teil der Revision ist die Schaffung<br />

der Rechtsgr<strong>und</strong>lage zur Umsetzung der verkehrlich notwendigen Massnahmen aus der Planungszone, so etwa<br />

der neuen Ifangstrasse.<br />

Öffentliche Auflage <strong>und</strong> Anhörung; Einwendungsverfahren<br />

Die nach den Vorschriften des Planungs- <strong>und</strong> Baugesetzes durchgeführte 60-tägige öffentliche Auflage <strong>und</strong> Anhörung<br />

der Revisionsentwürfe fand vom 4. Januar bis 4. März 2008 statt. Sämtliche Unterlagen wurden zudem von den<br />

kantonalen Fachstellen auf Rechtmässigkeit, Zweckmässigkeit <strong>und</strong> Angemessenheit vorgeprüft. Im Anschluss daran<br />

erfolgte die Bearbeitung der - gemessen am Umfang des Revisionsentwurfs <strong>und</strong> dessen inhaltlicher Komplexität -<br />

relativ geringen Zahl von Einwendungen.<br />

2


Sport- <strong>und</strong> <strong>Erholungspark</strong> <strong>Erachfeld</strong><br />

Öffentliche Gestaltungsplanpflicht für neu konzipierte Erholungszone EB (Sport- <strong>und</strong> Freizeitanlagen) <strong>und</strong> Zone<br />

für öffentliche Bauten <strong>und</strong> Anlagen im <strong>Erachfeld</strong><br />

Nach kantonalem Richtplan liegen diese Zonen ausserhalb des Bülacher Siedlungsgebiets. Die Baudirektion will dennoch<br />

die Realisierung einer ersten Etappe des Sport- <strong>und</strong> <strong>Erholungspark</strong>s <strong>Erachfeld</strong> ermöglichen <strong>und</strong> hat einer angemessenen<br />

Ausweitung der heute geltenden Zonendimensionierungen vorprüfungsweise stattgegeben. Ausschlaggebend<br />

sind der Masterplan <strong>Erachfeld</strong>/<strong>Gringglen</strong>, der detaillierte Bedarfsnachweis zum benötigten Sportanlagenprogramm<br />

sowie die Intentionen der Regionalplanung (PZU), welche dem Sportpark regionale Bedeutung beimisst. Im<br />

Gegenzug verlangt die Baudirektion die Erstellung eines öffentlichen Gestaltungsplans, welcher erhöhten Anforderungen<br />

etwa in Bezug auf den Natur- <strong>und</strong> Bodenschutz zu genügen hat <strong>und</strong> im gleichen Verfahren wie die vorliegende<br />

Ortsplanungsrevision vom Gemeinderat festzusetzen <strong>und</strong> durch die Baudirektion zu genehmigen sein wird. Die<br />

Ergebnisse aus dem anstehenden Projektwettbewerb zum Sport- <strong>und</strong> <strong>Erholungspark</strong> <strong>Erachfeld</strong> - der Gemeinderat hat<br />

hierzu wie auch für den gleichzeitig durchzuführenden Investorenwettbewerb für die Wohnüberbauung <strong>Gringglen</strong><br />

am 11. Dezember 2006 einen Rahmenkredit von 750 000 Franken bewilligt - werden in diesen Gestaltungsplan einfliessen.<br />

Bedarfsnachweis <strong>und</strong> Projektwettbewerb<br />

Zusammen mit Vertretern der Kreisgemeinden <strong>und</strong> den Sportvereinen wurde anfangs 2007 eine Arbeitsgruppe ins<br />

Leben gerufen. Sie hatte die Aufgabe, den Bedürfnisnachweis für den Sportpark <strong>Erachfeld</strong> zu erbringen <strong>und</strong> einen<br />

Kostenverteilschlüssel für den Bau <strong>und</strong> Betrieb der Sportanlagen zu erarbeiten.<br />

Der Bedürfnisnachweis liegt seit Juli 2007 vor. Er umfasst sechs bis acht Fussballplätze, einen Skaterpark, eine Dreifachsporthalle<br />

<strong>und</strong> ein Sportdach. Mit der Ausarbeitung des Businessplans <strong>und</strong> des Kostenverteilschlüssels wurde die<br />

Firma Avaloxx in Zürich beauftragt.<br />

Die im Bedarfsnachweis enthaltenen Anlagen können auf stadteigenem Land realisiert werden. Mit den angrenzenden<br />

Gr<strong>und</strong>eigentümern sind Kaufsverhandlungen im Gange, um sich für die Zukunft weitere Optionen offen zu halten.<br />

Ein Expertenteam erarbeitet derzeit die Gr<strong>und</strong>lagen für den Projektwettbewerb. Der Wettbewerb findet im Anschluss<br />

an die Festsetzung der Revision der Richt- <strong>und</strong> Nutzungsplanung (inkl. Neuzonierung <strong>Erachfeld</strong>) durch den<br />

Gemeinderat statt, gleichzeitig <strong>und</strong> koordiniert mit dem Investorenwettbewerb für die Wohnüberbauung <strong>Gringglen</strong><br />

auf dem heutigen Fussballplatz-Areal. Es wird Wert darauf gelegt, dass die Realisierung des Sportparks <strong>Erachfeld</strong> in<br />

Etappen, entsprechend den finanziellen Möglichkeiten der <strong>Stadt</strong>, erfolgen kann.<br />

3


Roger Suter<br />

<strong>Stadt</strong>schreiber-Stv.<br />

Tel. 044 863 11 30<br />

roger.suter@buelach.ch<br />

Bülach, 20. Oktober 2008<br />

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