Ausgabe 89/2010 - St. Margarethen bei Knittelfeld
Ausgabe 89/2010 - St. Margarethen bei Knittelfeld
Ausgabe 89/2010 - St. Margarethen bei Knittelfeld
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
was ist, wenn mein Kind straffällig wird?<br />
Jugendliche sind ab dem 14.<br />
Lebensjahr strafmündig. Das<br />
heißt, dass sie für straf- als<br />
auch verwaltungsstrafrechtliche (zB.<br />
Jugendschutzgesetz) Delikte zur<br />
Verantwortung gezogen werden<br />
und bestraft werden können. Auch<br />
sogenannte Kavaliersdelikte und<br />
Mutproben, wie zB. Vandalismus<br />
oder Entwendung/Diebstahl können<br />
erhebliche <strong>St</strong>rafen und Schadenersatzforderungen<br />
nach sich<br />
ziehen. Eine eventuell damit verbundene<br />
Vorstrafe kann da<strong>bei</strong> eine unbeschwerte<br />
Zukunft in Frage stellen!<br />
Was kann man selbst tun, um <strong>St</strong>raftaten<br />
durch Jugendliche zu verhindern<br />
oder Konfliktpotenziale rechtzeitig<br />
erkennen zu können?<br />
• Die Jugend als soziale Gemeinschaft<br />
braucht klare Regeln und<br />
Normen. Denn nur wer weiß,<br />
was erlaubt und was verboten ist,<br />
kann ein entsprechendes Rechtsempfinden<br />
entwickeln.<br />
• Gewalt kann durch gute Beobachtung<br />
und Begleitung junger<br />
Menschen in Konfliktsituationen<br />
von Grund auf vermieden werden.<br />
• Nehmen Sie sich für Gespräche<br />
mit Ihren Kindern und Jugendlichen<br />
Zeit, dies ist eine wesentliche<br />
Voraussetzung um Gewalt zu vermeiden.<br />
Vermeiden Sie da<strong>bei</strong>, Situationen,<br />
in welcher sich der Jugendliche<br />
dauernd rechtfertigen<br />
muss, vielleicht ist ein Gespräch<br />
im Rahmen einer gemeinsamen<br />
Tätigkeit/Hobby hilfreich.<br />
• Wenn du Opfer bist, schweige<br />
nicht. Wir müssen Jugendli-<br />
chen <strong>bei</strong> der Verar<strong>bei</strong>tung von<br />
erlebten oder beobachteten<br />
Gewaltszenen Hilfe anbieten.<br />
Wir alle können einen Beitrag dazu<br />
leisten, dem entgegenzuwirken<br />
Eltern, Lehrer, Wirtschaft, Gemeinden<br />
und Vereine müssen zusammen<br />
helfen, um der Gewalt unter und<br />
von Jugendlichen entgegenzuwirken.<br />
Und das ist das Ziel unserer Intention:<br />
Die deutliche Senkung der<br />
Jugendkriminalität und die damit<br />
verbundenen Begleiterscheinungen.<br />
Im Zuge der Präventionsar<strong>bei</strong>t<br />
versehen einige Beamten des Bezirkes<br />
<strong>Knittelfeld</strong>, vorwiegend in zivil,<br />
vermehrt in der <strong>St</strong>adt <strong>Knittelfeld</strong> in<br />
der Nacht Dienst. Ziel dieser <strong>St</strong>reifen<br />
sind Kontrollen auf die Einhaltung<br />
des <strong>St</strong>mk. Jugendschutzgesetzes.<br />
die wichtigsten Eckdaten des <strong>St</strong>eiermärkischen Jugendschutzgesetzes:<br />
Die wichtigsten Eckdaten des <strong>St</strong>eiermärkischen Jugendschutzgesetzes:<br />
• Aufenthalt von Kinder und Jugendlichen: … auf allgemein zugänglichen Orten, in Gastbetrieben und<br />
Vereinslokalen, sowie öffentl. Veranstaltungen:<br />
ohne Begleitung einer Aufsichtsperson bis zum vollendeten<br />
14. Lebensjahr ...................................................................................5 bis 21 Uhr<br />
vom vollendeten 14. Lj. bis zum vollendeten 16. Lj.............................5 bis 23 Uhr<br />
ab dem vollendeten 16. Lebensjahr ...................................................5 bis 2 Uhr<br />
Wie weit dieser Zeitrahmen ausgeschöpft werden darf, bestimmen die Erziehungsberechtigen<br />
• Alkohol und Tabak: Bis zum vollendeten 16. Lj. ist der Konsum von Tabakwaren und alkoholischen Getränken<br />
verboten. Vom 16. bis zum 18. Lj. ist der Konsum von hochprozentigen, alkoholischen Getränken<br />
(über 14 Volumsprozent – auch Alkopops!) verboten!<br />
Weitere Bestimmungen, sowie die <strong>St</strong>rafbestimmungen sind im Folder „<strong>St</strong>eiermärkisches Jugendschutzgesetz“<br />
enthalten. Dieser liegt kostenlos für Sie in der Polizeiinspektion <strong>St</strong>. Lorenzen/<strong>Knittelfeld</strong> auf.<br />
Wir bitten Sie, helfen Sie mit, die Jugend anzuleiten und so der Thematik Jugendkriminalität entgegenzuwirken,<br />
sowie die Sicherheit im <strong>St</strong>raßenverkehr zu erhöhen. Auch Sie wollen mit Sicherheit, dass ihr Kind/<br />
Schüler/Lehrling/FreundIn gesund und unverletzt nach Hause kommt.<br />
„Selbst ein Weg von tausend Meilen beginnt mit einem kleinen Schritt!“ Sprichwort aus Asien<br />
Ihr Martin Mellem, BezInsp<br />
Polizeiinspektion <strong>St</strong>. Lorenzen/K.<br />
19