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Ausgabe 89/2010 - St. Margarethen bei Knittelfeld

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was ist, wenn mein Kind straffällig wird?<br />

Jugendliche sind ab dem 14.<br />

Lebensjahr strafmündig. Das<br />

heißt, dass sie für straf- als<br />

auch verwaltungsstrafrechtliche (zB.<br />

Jugendschutzgesetz) Delikte zur<br />

Verantwortung gezogen werden<br />

und bestraft werden können. Auch<br />

sogenannte Kavaliersdelikte und<br />

Mutproben, wie zB. Vandalismus<br />

oder Entwendung/Diebstahl können<br />

erhebliche <strong>St</strong>rafen und Schadenersatzforderungen<br />

nach sich<br />

ziehen. Eine eventuell damit verbundene<br />

Vorstrafe kann da<strong>bei</strong> eine unbeschwerte<br />

Zukunft in Frage stellen!<br />

Was kann man selbst tun, um <strong>St</strong>raftaten<br />

durch Jugendliche zu verhindern<br />

oder Konfliktpotenziale rechtzeitig<br />

erkennen zu können?<br />

• Die Jugend als soziale Gemeinschaft<br />

braucht klare Regeln und<br />

Normen. Denn nur wer weiß,<br />

was erlaubt und was verboten ist,<br />

kann ein entsprechendes Rechtsempfinden<br />

entwickeln.<br />

• Gewalt kann durch gute Beobachtung<br />

und Begleitung junger<br />

Menschen in Konfliktsituationen<br />

von Grund auf vermieden werden.<br />

• Nehmen Sie sich für Gespräche<br />

mit Ihren Kindern und Jugendlichen<br />

Zeit, dies ist eine wesentliche<br />

Voraussetzung um Gewalt zu vermeiden.<br />

Vermeiden Sie da<strong>bei</strong>, Situationen,<br />

in welcher sich der Jugendliche<br />

dauernd rechtfertigen<br />

muss, vielleicht ist ein Gespräch<br />

im Rahmen einer gemeinsamen<br />

Tätigkeit/Hobby hilfreich.<br />

• Wenn du Opfer bist, schweige<br />

nicht. Wir müssen Jugendli-<br />

chen <strong>bei</strong> der Verar<strong>bei</strong>tung von<br />

erlebten oder beobachteten<br />

Gewaltszenen Hilfe anbieten.<br />

Wir alle können einen Beitrag dazu<br />

leisten, dem entgegenzuwirken<br />

Eltern, Lehrer, Wirtschaft, Gemeinden<br />

und Vereine müssen zusammen<br />

helfen, um der Gewalt unter und<br />

von Jugendlichen entgegenzuwirken.<br />

Und das ist das Ziel unserer Intention:<br />

Die deutliche Senkung der<br />

Jugendkriminalität und die damit<br />

verbundenen Begleiterscheinungen.<br />

Im Zuge der Präventionsar<strong>bei</strong>t<br />

versehen einige Beamten des Bezirkes<br />

<strong>Knittelfeld</strong>, vorwiegend in zivil,<br />

vermehrt in der <strong>St</strong>adt <strong>Knittelfeld</strong> in<br />

der Nacht Dienst. Ziel dieser <strong>St</strong>reifen<br />

sind Kontrollen auf die Einhaltung<br />

des <strong>St</strong>mk. Jugendschutzgesetzes.<br />

die wichtigsten Eckdaten des <strong>St</strong>eiermärkischen Jugendschutzgesetzes:<br />

Die wichtigsten Eckdaten des <strong>St</strong>eiermärkischen Jugendschutzgesetzes:<br />

• Aufenthalt von Kinder und Jugendlichen: … auf allgemein zugänglichen Orten, in Gastbetrieben und<br />

Vereinslokalen, sowie öffentl. Veranstaltungen:<br />

ohne Begleitung einer Aufsichtsperson bis zum vollendeten<br />

14. Lebensjahr ...................................................................................5 bis 21 Uhr<br />

vom vollendeten 14. Lj. bis zum vollendeten 16. Lj.............................5 bis 23 Uhr<br />

ab dem vollendeten 16. Lebensjahr ...................................................5 bis 2 Uhr<br />

Wie weit dieser Zeitrahmen ausgeschöpft werden darf, bestimmen die Erziehungsberechtigen<br />

• Alkohol und Tabak: Bis zum vollendeten 16. Lj. ist der Konsum von Tabakwaren und alkoholischen Getränken<br />

verboten. Vom 16. bis zum 18. Lj. ist der Konsum von hochprozentigen, alkoholischen Getränken<br />

(über 14 Volumsprozent – auch Alkopops!) verboten!<br />

Weitere Bestimmungen, sowie die <strong>St</strong>rafbestimmungen sind im Folder „<strong>St</strong>eiermärkisches Jugendschutzgesetz“<br />

enthalten. Dieser liegt kostenlos für Sie in der Polizeiinspektion <strong>St</strong>. Lorenzen/<strong>Knittelfeld</strong> auf.<br />

Wir bitten Sie, helfen Sie mit, die Jugend anzuleiten und so der Thematik Jugendkriminalität entgegenzuwirken,<br />

sowie die Sicherheit im <strong>St</strong>raßenverkehr zu erhöhen. Auch Sie wollen mit Sicherheit, dass ihr Kind/<br />

Schüler/Lehrling/FreundIn gesund und unverletzt nach Hause kommt.<br />

„Selbst ein Weg von tausend Meilen beginnt mit einem kleinen Schritt!“ Sprichwort aus Asien<br />

Ihr Martin Mellem, BezInsp<br />

Polizeiinspektion <strong>St</strong>. Lorenzen/K.<br />

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