Der öffentliche Personennahverkehr ist zu ... - Landkreis Oldenburg
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Grundsätze der Raumordnung<br />
• Siedlungstätigkeit <strong>ist</strong> räumlich <strong>zu</strong> konzentrieren<br />
und auf das System le<strong>ist</strong>ungsfähiger Zentraler<br />
Orte aus<strong>zu</strong>richten<br />
• verdichtete Räume sind als Wohn-, Produktionsund<br />
Dienstle<strong>ist</strong>ungsschwerpunkte <strong>zu</strong> sichern<br />
• Natur und Landschaft … sind dauerhaft <strong>zu</strong><br />
schützen, <strong>zu</strong> pflegen, <strong>zu</strong> entwickeln und ggfs.<br />
wieder her<strong>zu</strong>stellen<br />
• dem Wohnbedarf der Bevölkerung <strong>ist</strong> Rechnung<br />
<strong>zu</strong> tragen<br />
Quelle: Raumordnungsgesetz § 2 (2) (Aus<strong>zu</strong>g)