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Der öffentliche Personennahverkehr ist zu ... - Landkreis Oldenburg

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Grundsätze der Raumordnung<br />

• Siedlungstätigkeit <strong>ist</strong> räumlich <strong>zu</strong> konzentrieren<br />

und auf das System le<strong>ist</strong>ungsfähiger Zentraler<br />

Orte aus<strong>zu</strong>richten<br />

• verdichtete Räume sind als Wohn-, Produktionsund<br />

Dienstle<strong>ist</strong>ungsschwerpunkte <strong>zu</strong> sichern<br />

• Natur und Landschaft … sind dauerhaft <strong>zu</strong><br />

schützen, <strong>zu</strong> pflegen, <strong>zu</strong> entwickeln und ggfs.<br />

wieder her<strong>zu</strong>stellen<br />

• dem Wohnbedarf der Bevölkerung <strong>ist</strong> Rechnung<br />

<strong>zu</strong> tragen<br />

Quelle: Raumordnungsgesetz § 2 (2) (Aus<strong>zu</strong>g)

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