07.01.2015 Aufrufe

Satzung des Vereins WASSER BERLIN e.V. (PDF, 149,9 kB)

Satzung des Vereins WASSER BERLIN e.V. (PDF, 149,9 kB)

Satzung des Vereins WASSER BERLIN e.V. (PDF, 149,9 kB)

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Vorstand: Anlage<br />

Dipl.-Ing. Jörg Simon (Vorsitzender)<br />

Dr. Christian Göke<br />

Dr. Fritz Holzwarth<br />

Dipl.-Ing. Klaus Küsel<br />

Dipl.-Ing. Günther Leymann<br />

Dipl.-Ing. Heinz Ullmer<br />

Ehrenmitglieder<br />

Dr.-Ing. Richard Heck<br />

Prof. Dr.-Ing. Gerhard Naber<br />

Dipl.-Ing. Friedrich-Carl von Hof <br />

Senator E.h. Peter Scherer<br />

Dr.-Ing. Heinz Tessendorff<br />

Dr.-jur. Eckart von Kirchbach<br />

Geschäftsführung:<br />

Dipl.-Ing. Arnd Böhme<br />

Geschäftsstelle:<br />

Messedamm 22, D-14055 Berlin,<br />

Telefon: 030/3038-2085, Telefax: 030/3038-2079<br />

Http://www.wasser-berlin.de/ E-Mail: wasser@messe-berlin.de<br />

Mitglieder:<br />

Abwasserforum Köln e.V.<br />

Arbeitsgemeinschaft Wasserwerke Bodensee-Rhein (AWBR)<br />

Berliner Wasserbetriebe<br />

Bund der Ingenieure für Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft und Kulturbau e.V. (BWK)<br />

Bun<strong>des</strong>ministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU)<br />

Bun<strong>des</strong>verband der deutschen Gas- und Wasserwirtschaft e.V. (BGW)<br />

Bun<strong>des</strong>verband der Deutschen Industrie e.V. (BDI)<br />

Bun<strong>des</strong>vereinigung der Firmen im Gas- und Wasserfach e.V. (figawa) Neues Logo<br />

Deutsche Landwirtschafts-Gesellschaft e.V. (DLG) gemäß Mitgliederbeschluss vom 17.11.2004<br />

Deutsche Wasserhistorische Gesellschaft e.V. (DWhG)<br />

Deutscher Städtetag<br />

Deutsches TalsperrenKomitee (DTK)<br />

DIN Deutsches Institut für Normung e.V. (DIN)<br />

DVGW Deutsche Vereinigung <strong>des</strong> Gas- und Wasserfaches e.V.<br />

DWA Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e.V.<br />

FRONTINUS - Gesellschaft e.V.<br />

GSTT Deutsche Gesellschaft für grabenloses Bauen und Instandhalten von<br />

Leitungen e.V.<br />

Hydrologische Wissenschaften – Fachgemeinschaft in der DWA<br />

Interdisziplinärer Forschungsverbund Wasserforschung e.V.<br />

Kompetenzzentrum Wasser Berlin gGmbH<br />

Länderarbeitsgemeinschaft Wasser (LAWA)<br />

Messe Berlin GmbH<br />

Rohrleitungsbauverband e.V. (RBV)<br />

Senatsverwaltung für Stadtentwicklung<br />

TU Technische Universität Berlin<br />

Verband kommunaler Unternehmen e.V. (VKU)<br />

Verein für Wasser-, Boden- und Lufthygiene e.V. (WaBoLu)<br />

Vereinigung Deutscher Gewässerschutz e.V. (VDG)<br />

Wasserchemische Gesellschaft e.V.<br />

Zentrale Fachbibliothek Umwelt<br />

(Stand: November 2005)


§ 12 Auflösung <strong>des</strong> <strong>Vereins</strong><br />

Präambel<br />

1. Die Auflösung <strong>des</strong> <strong>Vereins</strong> regelt sich nach den gesetzlichen Vorschriften.<br />

2. Im Falle der Auflösung wickelt der Vorstand die Geschäfte ab.<br />

3. Ein etwa vorhandenes <strong>Vereins</strong>vermögen fällt zu gleichen Teilen an die Mitglieder.<br />

Der Verein <strong>WASSER</strong> <strong>BERLIN</strong> hat seit seiner Gründung im Jahre 1965 mit Hilfe seiner Mitglieder<br />

<strong>WASSER</strong> <strong>BERLIN</strong> weltweit bekannt gemacht.<br />

Ziel <strong>des</strong> <strong>Vereins</strong> ist es, den Kongress <strong>WASSER</strong> <strong>BERLIN</strong> im untrennbaren Verbund mit der Fachmesse<br />

<strong>WASSER</strong> <strong>BERLIN</strong> konzeptionell weiterzuentwickeln und in eine erfolgreiche Zukunft zu<br />

führen.<br />

Gemeinsam und mit Unterstützung der Messe Berlin sind die <strong>Vereins</strong>mitglieder Interessenwahrer<br />

von <strong>WASSER</strong> <strong>BERLIN</strong>.<br />

§ 1 Name und Sitz<br />

Der Verein führt den Namen „<strong>WASSER</strong> <strong>BERLIN</strong> Kongress und Ausstellung e.V.“.<br />

Er hat seinen Sitz in Berlin und ist in das <strong>Vereins</strong>register eingetragen.<br />

§ 2 Zweck<br />

1. Der Verein veranstaltet Kongresse und ideelle Fachausstellungen auf dem Gebiet der Wasserwirtschaft.<br />

Er fördert die Fachmesse <strong>WASSER</strong> <strong>BERLIN</strong>.<br />

2. Die Bestrebungen <strong>des</strong> <strong>Vereins</strong> sind nicht auf Erwerb gerichtet und dienen ausschließlich den<br />

Interessen seiner Mitglieder.<br />

§ 3 Geschäftsjahr<br />

Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.<br />

§ 4 Mitgliedschaft<br />

1. Mitglieder können Verbände, Institutionen und Körperschaften werden, die auf dem Gebiet<br />

der Wasserwirtschaft tätig und mit dem Verein in besonderer Weise verbunden sind sowie<br />

den Zweck <strong>des</strong> <strong>Vereins</strong> unterstützen. Die Messe Berlin GmbH ist Mitglied.<br />

2. Über Aufnahmeanträge entscheidet der Vorstand.<br />

3. Die Mitgliedschaft kann schriftlich gegenüber dem Vorstand mit einer Frist von 3 Monaten<br />

zum Ende eines Geschäftsjahres beendet werden. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen.<br />

Freiburg (Breisgau), 3. März 1965


Wird die Erhebung von Mitgliedsbeiträgen beschlossen, hat je<strong>des</strong> Mitglied ein Sonderkündigungsrecht,<br />

das ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist ausgeübt werden kann. Das kündigende<br />

Mitglied ist nicht zur Zahlung <strong>des</strong> beschlossenen Mitgliedsbeitrages verpflichtet.<br />

4. Die Mitglieder haben Anspruch auf Unterrichtung über die <strong>Vereins</strong>arbeit.<br />

Ein Mitgliedsbeitrag wird nicht erhoben.<br />

§ 5 Beiträge<br />

§ 6 Organe<br />

Organe <strong>des</strong> <strong>Vereins</strong> sind die Mitgliederversammlung und der Vorstand.<br />

§ 8 Vorstand<br />

1. Der Vorstand besteht aus bis zu sechs Mitgliedern, die für drei Jahre gewählt werden.<br />

2. Der Vorstand wählt den Vorsitzenden aus seiner Mitte.<br />

3. Zur Vertretung <strong>des</strong> <strong>Vereins</strong> bedarf es der Mitwirkung zweier Vorstandsmitglieder.<br />

4. Der Vorstand kann einen Geschäftsführer bestellen. Er regelt die Aufgabengebiete <strong>des</strong><br />

Geschäftsführers.<br />

5. Entscheidungen in finanziellen Angelegenheiten können nur nach vorheriger Zustimmung<br />

der Messe Berlin GmbH getroffen werden.<br />

§ 9 Ausschüsse<br />

§ 7 Mitgliederversammlung<br />

1. Die Mitgliederversammlung tritt jährlich min<strong>des</strong>tens einmal zusammen. Ihre Einberufung er<br />

folgt schriftlich mit einer Frist von einem Monat unter Angabe der Tagesordnung durch den<br />

Vorsitzenden <strong>des</strong> Vorstan<strong>des</strong>. In der Sitzung können andere Tagesordnungspunkte behandelt<br />

werden, wenn die Mehrheit der Erschienenen zustimmt. Auflösung und <strong>Satzung</strong>sänderungen<br />

müssen in der Tagesordnung mitgeteilt sein. Die Mitgliederversammlung ist einzuberufen,<br />

wenn der Vorsitzende oder ein Viertel der Mitglieder unter schriftlicher Angabe <strong>des</strong> Zwecks<br />

und der Gründe die Einberufung verlangen.<br />

Auch ohne Versammlung der Mitglieder ist ein Beschluss gültig, wenn alle Mitglieder der<br />

Durchführung <strong>des</strong> Umlaufverfahrens schriftlich zustimmen.<br />

2. Je<strong>des</strong> Mitglied hat in der Mitgliederversammlung eine Stimme.<br />

Schriftliche Stimmenübertragung ist zulässig. Ein Vertreter kann nicht mehr als 5 Stimmen<br />

abgeben.<br />

3. Jede ordnungsgemäß einberufene Mitgliederversammlung ist beschlussfähig.<br />

4. Die Mitgliederversammlung ist zuständig für<br />

4.1 Wahl <strong>des</strong> Vorstan<strong>des</strong>.<br />

4.2 Entgegennahme der Jahresberichte und die Entlastung <strong>des</strong> Vorstan<strong>des</strong>.<br />

4.3 Ausschluss von Mitgliedern.<br />

4.4 Bildung und Zusammensetzung von Ausschüssen.<br />

4.5 Festlegung der Richtlinien für die Arbeit <strong>des</strong> <strong>Vereins</strong>, der Themen und <strong>des</strong> Zeitpunkts<br />

der Kongresse.<br />

4.6 Erhebung von Mitgliedsbeiträgen<br />

4.7 Änderung der <strong>Satzung</strong>.<br />

4.8 Auflösung <strong>des</strong> <strong>Vereins</strong>.<br />

5. Entscheidungen in finanziellen Angelegenheiten, die die Durchführung der Kongresse und<br />

der ideellen Sonderschauen betreffen, bedürfen der Zustimmung <strong>des</strong> <strong>Vereins</strong>mitglieds Messe<br />

Berlin GmbH.<br />

Die Mitgliederversammlung kann Ausschüsse bilden und ihnen bestimmte Rechte nach § 7 ü-<br />

bertragen. Den Ausschüssen angehörende Personen brauchen nicht Vertreter der Mitglieder zu<br />

sein. Unabhängig davon kann der Vorstand Arbeitsgremien bilden.<br />

§ 10 Niederschriften<br />

Über jede Mitgliederversammlung und Sitzung <strong>des</strong> Vorstan<strong>des</strong> und der Ausschüsse ist eine Niederschrift<br />

aufzunehmen und zu verwahren. Die Niederschriften sind vom Verhandlungsleiter und<br />

vom Schriftführer zu unterzeichnen.<br />

§ 11 <strong>Vereins</strong>vermögen<br />

1. Die dem Verein in Durchführung seiner satzungsmäßigen Zwecke erwachsenden Kosten werden<br />

durch die Messe Berlin GmbH nach vorheriger Abstimmung (vgl. § 8 Abs.4) getragen.<br />

Der Verein <strong>WASSER</strong> <strong>BERLIN</strong> überlässt der Messe Berlin GmbH unentgeltlich das Logo (Anlage)<br />

der Veranstaltung zur sachlich, zeitlich und räumlich unbeschränkten Nutzung.<br />

2. Die Mitglieder erhalten keine Gewinnanteile und in ihrer Eigenschaft als Mitglieder auch<br />

keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln <strong>des</strong> <strong>Vereins</strong>.<br />

3. Die Tätigkeit der Mitglieder <strong>des</strong> Vorstan<strong>des</strong> sowie der Ausschüsse ist ehrenamtlich.<br />

Bare Auslagen im Interesse <strong>des</strong> <strong>Vereins</strong> werden nur nach vorheriger Zustimmung <strong>des</strong><br />

Vorsitzenden ersetzt.<br />

4. Es darf keine Person durch Verwaltungsausgaben, die den Zwecken <strong>des</strong> <strong>Vereins</strong> fremd sind,<br />

oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.<br />

5. Rechte am Vermögen <strong>des</strong> <strong>Vereins</strong> erlöschen mit Beendigung der Mitgliedschaft oder mit der<br />

Auflösung <strong>des</strong> <strong>Vereins</strong>.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!