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Allgemeine Beförderungs - agilis Verkehrsgesellschaft mbH & Co. KG

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§ 1 Anwendung dieser Bedingungen<br />

Für die Beförderung von Personen und die Mitnahme von Sachen und Tieren in den<br />

Zügen von <strong>agilis</strong> gelten:<br />

1. die Bestimmungen der Eisenbahnverkehrsordnung (EVO)<br />

2. die <strong>Beförderungs</strong>bedingungen für Personen durch die Unternehmen der Deutschen<br />

Bahn AG<br />

3. die Tarif- und <strong>Beförderungs</strong>bestimmungen der Verkehrsverbünde in deren<br />

Geltungsbereich<br />

4. die nachfolgenden Bestimmungen in den §§ 2 ff. Sofern in den nachfolgenden<br />

Bestimmungen zu den vorgenannten Bestimmungen abweichende bzw.<br />

ergänzende Regelungen getroffen werden, gelten die nachfolgenden Regelungen.<br />

§ 2 Geltungsbereich<br />

1. Die <strong>Beförderungs</strong>bedingungen gelten für die Beförderung von Personen und die<br />

Mitnahme von Sachen und Tieren in den Zügen der <strong>agilis</strong> <strong>Verkehrsgesellschaft</strong><br />

<strong>mbH</strong> & <strong>Co</strong>. <strong>KG</strong> (<strong>agilis</strong>).<br />

2. Das Hausrecht in den <strong>Beförderungs</strong>mitteln von <strong>agilis</strong> wird durch sein<br />

Betriebspersonal wahrgenommen. Betriebspersonal im Sinne dieser<br />

<strong>Beförderungs</strong>bedingungen sind alle von <strong>agilis</strong> zur Erfüllung seiner Aufgaben<br />

beauftragten Personen.<br />

3. Die Reisenden erkennen mit dem Betreten der Fahrzeuge der <strong>agilis</strong>-Züge diese<br />

<strong>Beförderungs</strong>bedingungen sowie gegebenenfalls sonstige besondere<br />

<strong>Beförderungs</strong>bedingungen und Tarifbestimmungen als rechtsverbindlich an. Die<br />

<strong>Beförderungs</strong>bedingungen werden Bestandteil des <strong>Beförderungs</strong>vertrags.<br />

4. Die Reisenden treten mit Antritt der Fahrt auch dann ausschließlich in eine<br />

Rechtsbeziehung mit dem befördernden Unternehmen <strong>agilis</strong>, wenn sie ihren<br />

Fahrschein bei einem anderen Verkehrsunternehmen, mit dem die sich <strong>agilis</strong> in<br />

einer Tarifgemeinschaft befindet, erworben haben.<br />

5. Als <strong>Beförderungs</strong>mittel gelten die regelmäßig nach Fahrplan oder die nach Bedarf<br />

verkehrenden Züge von <strong>agilis</strong> sowie die in besonderen Situationen eingesetzten<br />

Busverkehre.<br />

§ 3 Anspruch auf Beförderung<br />

1. Anspruch auf Beförderung besteht im Rahmen der zur Verfügung stehenden<br />

Kapazitäten, wenn<br />

1. der Fahrgast einen gültigen Fahrausweis vorweisen kann,<br />

2. den geltenden <strong>Beförderungs</strong>bedingungen, Tarifbestimmungen, den<br />

behördlichen Anordnungen und den sonstigen allgemeinen Anordnungen<br />

von <strong>agilis</strong> entsprochen wird,<br />

3. die Beförderung mit fahrplanmäßig verkehrenden Zügen möglich ist,<br />

2

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