Allgemeine Beförderungs - agilis Verkehrsgesellschaft mbH & Co. KG
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4.7. Ausweispflicht<br />
Die Fahrtberechtigung ist durch einen entsprechenden Eindruck im<br />
Studienausweis vermerkt.<br />
Enthält der Studienausweis kein Lichtbild, gilt das Semesterticket nur in<br />
Verbindung mit einem amtlichen und gültigen Personalausweis, einem Reisepass<br />
oder mit sonstigen amtlichen und gültigen Dokumenten mit Lichtbild, die eine<br />
Person eindeutig ausweisen können.<br />
4.8. Verfälschungen<br />
Der Studienausweis ist durch geeignete Maßnahmen vor Fälschungen zu schützen.<br />
Eigenmächtige Veränderungen der Eintragungen im Studierendenausweis machen<br />
ihn als Fahrkarte ungültig, der Studierende wird als Reisender ohne gültige<br />
Fahrkarte behandelt.<br />
4.9. Fahrpreisnacherhebung<br />
Es gilt der § 9 der <strong>Allgemeine</strong>n <strong>Beförderungs</strong>- und Tarifbedingungen der <strong>agilis</strong><br />
<strong>Verkehrsgesellschaft</strong> <strong>mbH</strong> & <strong>Co</strong>. <strong>KG</strong> zur Fahrpreisnacherhebung.<br />
4.10. Fahrgastrechte<br />
Für das Semesterticket gelten die Fahrgastrechte im Schienenpersonennahverkehr.<br />
Das Semesterticket ist ein erheblich ermäßigter Fahrschein im Sinne<br />
der Fahrgastrechte.<br />
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