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Allgemeine Beförderungs - agilis Verkehrsgesellschaft mbH & Co. KG

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4.7. Ausweispflicht<br />

Die Fahrtberechtigung ist durch einen entsprechenden Eindruck im<br />

Studienausweis vermerkt.<br />

Enthält der Studienausweis kein Lichtbild, gilt das Semesterticket nur in<br />

Verbindung mit einem amtlichen und gültigen Personalausweis, einem Reisepass<br />

oder mit sonstigen amtlichen und gültigen Dokumenten mit Lichtbild, die eine<br />

Person eindeutig ausweisen können.<br />

4.8. Verfälschungen<br />

Der Studienausweis ist durch geeignete Maßnahmen vor Fälschungen zu schützen.<br />

Eigenmächtige Veränderungen der Eintragungen im Studierendenausweis machen<br />

ihn als Fahrkarte ungültig, der Studierende wird als Reisender ohne gültige<br />

Fahrkarte behandelt.<br />

4.9. Fahrpreisnacherhebung<br />

Es gilt der § 9 der <strong>Allgemeine</strong>n <strong>Beförderungs</strong>- und Tarifbedingungen der <strong>agilis</strong><br />

<strong>Verkehrsgesellschaft</strong> <strong>mbH</strong> & <strong>Co</strong>. <strong>KG</strong> zur Fahrpreisnacherhebung.<br />

4.10. Fahrgastrechte<br />

Für das Semesterticket gelten die Fahrgastrechte im Schienenpersonennahverkehr.<br />

Das Semesterticket ist ein erheblich ermäßigter Fahrschein im Sinne<br />

der Fahrgastrechte.<br />

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