Hochlastzeitfenster NS und MS 2013 - EGT Energie
Hochlastzeitfenster NS und MS 2013 - EGT Energie
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<strong>Hochlastzeitfenster</strong> <strong>2013</strong> für atypische Netznutzung<br />
gemäß § 19 Abs. 2 Satz 1 StromNEV<br />
Letztverbraucher mit atypischen Verbrauchsverhalten können gemäß § 19 Abs. 2 Satz 1 der<br />
Stromnetzentgeltverordnung ein Sonderentgelt für die Netznutzung beantragen.<br />
Ist auf Gr<strong>und</strong> vorliegender oder prognostizierter Verbrauchsdaten oder auf Gr<strong>und</strong> technischer<br />
oder vertraglicher Gegebenheiten offensichtlich, dass der Höchstlastbeitrag eines<br />
Letztverbrauchers vorhersehbar erheblich von der zeitgleichen Jahreshöchstlast aller<br />
Entnahmen aus dieser Netz- oder Umspannebene abweicht, so haben Betreiber von<br />
<strong>Energie</strong>versorgungsnetzen diesem Letztverbraucher in Abweichung von § 16 ein individuelles<br />
Netzentgelt anzubieten, das dem besonderen Nutzungsverhalten des Netzk<strong>und</strong>en<br />
angemessen Rechnung zu tragen hat.<br />
Auf Basis der Daten des Referenzzeitraums 09 / 2011 bis 12 / 2011 <strong>und</strong> 01 / 2012 bis<br />
08 / 2012 ergeben sich nach den Vorgaben des Leitfadens der B<strong>und</strong>esnetzagentur zur<br />
Genehmigung individueller Netzentgeltvereinbarungen (Stand September 2011) folgende<br />
<strong>Hochlastzeitfenster</strong> für <strong>2013</strong>:<br />
<strong>EGT</strong><br />
<strong>Hochlastzeitfenster</strong> <strong>2013</strong><br />
Mittelspannung<br />
Jahreszeit Anfang Ende HLZF Anfang Ende<br />
Frühling 01. März bis 31. Mai 09:30:00 bis 12:15:00<br />
<strong>und</strong><br />
Sommer 01. Juni bis 31. August 10:15:00 bis 13:00:00<br />
<strong>und</strong><br />
Herbst 01. September bis 30. November 10:45:00 bis 13:30:00<br />
<strong>und</strong><br />
Winter 01. Dezember bis 28/29. Februar 08:00:00 bis 09:00:00<br />
<strong>und</strong> 09:30:00 bis 13:45:00<br />
Tab. 1: Hochlastfenster <strong>2013</strong> für die Mittelspannung<br />
<strong>EGT</strong><br />
<strong>Hochlastzeitfenster</strong> <strong>2013</strong><br />
Niederspannung<br />
Jahreszeit Anfang Ende HLZF Anfang Ende<br />
Frühling 01. März bis 31. Mai entfällt<br />
<strong>und</strong><br />
Sommer 01. Juni bis 31. August entfällt<br />
<strong>und</strong><br />
Herbst 01. September bis 30. November 17:00:00 bis 19:45:00<br />
<strong>und</strong><br />
Winter 01. Dezember bis 28/29. Februar 11:15:00 bis 12:00:00<br />
<strong>und</strong> 18:00:00 bis 19:45:00<br />
Tab. 2: Hochlastfenster <strong>2013</strong> für die Niederspannung<br />
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Die <strong>Hochlastzeitfenster</strong> sind ausschließlich an Werktagen gültig. Wochenenden, Feiertage<br />
<strong>und</strong> maximal ein Brückentag sowie die Zeit zwischen Weihnachten <strong>und</strong> Neujahr gelten als<br />
Nebenzeiten.<br />
Zur Inanspruchnahme des Sonderentgelts müssen weiterführende Bedingungen erfüllt sein.<br />
Insbesondere sind das:<br />
• eine Bagatellgrenze, die jährliche Entgeltreduzierung muss mindestens 500,00 € betragen<br />
• der maximale <strong>Energie</strong>bezug (Maximallast) des Netzk<strong>und</strong>en innerhalb der <strong>Hochlastzeitfenster</strong><br />
muss erheblich unter seiner Jahreshöchstlast liegen:<br />
HS 10 Prozent, HS/<strong>MS</strong> 20 Prozent, <strong>MS</strong> 20 Prozent, <strong>MS</strong>/<strong>NS</strong> 30 Prozent, <strong>NS</strong> 30 Prozent<br />
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<strong>Hochlastzeitfenster</strong> Mittelspannung<br />
Frühling <strong>2013</strong><br />
Sommer <strong>2013</strong><br />
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Herbst <strong>2013</strong><br />
Winter <strong>2013</strong><br />
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<strong>Hochlastzeitfenster</strong> Niederspannung<br />
Frühling <strong>2013</strong><br />
Sommer <strong>2013</strong><br />
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Herbst <strong>2013</strong><br />
Winter <strong>2013</strong><br />
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