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HESSISCHER FUSSBALL-VERBAND eV - Oberlahn.de

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<strong>HESSISCHER</strong> <strong>FUSSBALL</strong>-<strong>VERBAND</strong> e.V.<br />

Fußballkreis Limburg-Weilburg<br />

Kreispokal <strong>de</strong>r Alten Herren 2010/2011<br />

22 Mannschaften spielen um <strong>de</strong>n AH-Pokal in einer in einer Hin- und Rückrun<strong>de</strong>. Die Spiele wer<strong>de</strong>n<br />

unter <strong>de</strong>n gleichen Bedingungen wie im Vorjahr ausgetragen.<br />

Die Termine:<br />

1. Run<strong>de</strong> 15.09.10 / 22.09.10;<br />

2. Run<strong>de</strong> 13.10.10/ 27.10.10;<br />

3 Run<strong>de</strong> 16.03.11. / 30.03.11;<br />

4. Run<strong>de</strong>/Halbfinale 20.04.11/ 04.05.11;<br />

Finaltermin wird später festgelegt.<br />

Die Paarungen:<br />

Run<strong>de</strong> 1<br />

15.09. / 29.09.10<br />

(1.) TuS Lin<strong>de</strong>nholzhausen - SG Hausen/Fussingen<br />

(2.) SpVgg Hadamar - SV Villmar<br />

(3.) SC Offheim - SG Wirbelau/Schupbach<br />

(4.) SG Kirberg/Ohren - TuS Linter<br />

(5.) TuS Neesbach - SG Heringen/Mensfel<strong>de</strong>n<br />

(6.) TuS Dehrn - SG Selters<br />

10 Mannschaften haben Freilose in <strong>de</strong>r ersten Run<strong>de</strong><br />

2. Run<strong>de</strong><br />

13.10. / 27.10.10<br />

(7.) Sieger aus Spiel 5 - SV Wolfenhausen<br />

(8.) TuS Weilmünster - TuS Dietkirchen<br />

(9.) Sieger aus Spiel 1 - SV Elz<br />

(10.) RSV Dauborn - VfR 07 Limburg<br />

(11.) TuS Seelbach - TSG Oberbrechen<br />

(12.) Sieger aus Spiel 2 - Sieger aus Spiel 3<br />

(13.) RSV Weyer - TuS Kubach<br />

(14.) Sieger aus Spiel 6 - Sieger aus Spiel 4<br />

3. Run<strong>de</strong><br />

16.03. / 30.03.11<br />

(15.) Sieger Spiel 7 Sieger Spiel 10<br />

(16.) Sieger Spiel 12 Sieger Spiel 8<br />

(17.) Sieger Spiel 11 Sieger Spiel 13<br />

(18.) Sieger Spiel 9 Sieger Spiel 14<br />

4. Run<strong>de</strong>/Halbfinale<br />

20.04. / 04.05.11<br />

(19.) Sieger Spiel 16 Sieger Spiel 18<br />

(20.) Sieger Spiel 17 Sieger Spiel 15


Der Verbandsspielausschuss hat auf seiner Sitzung am 18.06.2010 folgen<strong>de</strong> Erweiterungen <strong>de</strong>s<br />

Anhangs Satzung beschlossen:<br />

18. Fußball für Ältere / AH-Fußball<br />

1. Altersregelung:<br />

a) AH-Spieler ist, wer im betreffen<strong>de</strong>n Kalen<strong>de</strong>rjahr das 35. Lebensjahr vollen<strong>de</strong>t.<br />

b) Spieler mit einer Behin<strong>de</strong>rung können am AH-Spielbetrieb teilnehmen, auch wenn sie das<br />

vorgeschriebene Min<strong>de</strong>stalter noch nicht erreicht haben. Über die Zulassung <strong>de</strong>s betreffen<strong>de</strong>n<br />

Spielers zum AH-Spielbetrieb auf Kreisebene entschei<strong>de</strong>t <strong>de</strong>r zuständige Kreisfußballwart. Die<br />

Genehmigung zur Teilnahme eines Spielers mit Behin<strong>de</strong>rung an einem AH-Wettbewerb auf<br />

Verbandsebene erteilt das zuständige Verbandsorgan.<br />

2. Alle AH-Mannschaften müssen beim HFV gemel<strong>de</strong>t sein.<br />

3. Alle Spieler müssen einen gültigen Spielerpass haben.<br />

4. Alle Spiele sind beim AH-Klassenleiter anzumel<strong>de</strong>n.<br />

5. Für je<strong>de</strong>s Spiel muss ein Spielbericht ausgefüllt wer<strong>de</strong>n. Im Spielbericht ist statt <strong>de</strong>r Passnummer das<br />

Geburtsdatum zu erfassen.<br />

6. Mehrere Vereine können eine Spielgemeinschaft bil<strong>de</strong>n (siehe Satzung § 20). Dazu ist das<br />

entsprechen<strong>de</strong> Formular auszufüllen. Regelungen zur Bildung von AH-Spielgemeinschaften können<br />

<strong>de</strong>m Anhang 18a) entnommen wer<strong>de</strong>n.<br />

7. Zweitspielrecht<br />

a) Hat ein Spieler in seinem Verein (Stammverein) keine AH-Spielmöglichkeit, so kann ein<br />

Zweitspielrecht für die AH-Mannschaft in einem an<strong>de</strong>ren Verein erteilt wer<strong>de</strong>n. Die Spielberechtigung<br />

für <strong>de</strong>n Stammverein bleibt weiterhin bestehen. Das Zweitspielrecht wird bis zum En<strong>de</strong> eines<br />

Spieljahrs (30. Juni) erteilt.<br />

b) Das Zweitspielrecht kann zu je<strong>de</strong>r Zeit beantragt wer<strong>de</strong>n. Ausnahme: In <strong>de</strong>r Zeit vom 1. April bis 30.<br />

Juni kann für Spieler kein Zweitspielrecht für Mannschaften, die am AH-Spielbetrieb um Auf- und<br />

Abstieg teilnehmen, erteilt wer<strong>de</strong>n. Spieler mit einer Behin<strong>de</strong>rung können am AH-Spielbetrieb<br />

teilnehmen, auch wenn sie das vorgeschriebene Min<strong>de</strong>stalter noch nicht erreicht haben. Über die<br />

Zulassung <strong>de</strong>s betreffen<strong>de</strong>n Spielers zum AH-Spielbetrieb auf Kreisebene entschei<strong>de</strong>t <strong>de</strong>r zuständige<br />

Kreisfußballwart. Die Genehmigung zur Teilnahme eines Spielers mit Behin<strong>de</strong>rung an einem AH-<br />

Wettbewerb auf Verbandsebene erteilt das zuständige Verbandsorgan.<br />

c) Das Zweitspielrecht ist vom aufnehmen<strong>de</strong>n Verein auf <strong>de</strong>m vorgesehenen Formular (Antrag auf<br />

Erteilung eines AH-Zweitspielrechts) zu beantragen. Die fehlen<strong>de</strong> Spielmöglichkeit muss durch <strong>de</strong>n<br />

abgeben<strong>de</strong>n Kreisfußballwart bestätigt wer<strong>de</strong>n.<br />

8. Gastspielerlaubnis<br />

Eine Gastspielerlaubnis kann nur für Auswahlspiele zu beson<strong>de</strong>ren Anlässen erteilt wer<strong>de</strong>n.<br />

Voraussetzung ist die schriftliche Zustimmung <strong>de</strong>s Stammvereins, für <strong>de</strong>n <strong>de</strong>r Spieler eine gültige<br />

Spielberechtigung besitzt, und <strong>de</strong>s zuständigen Kreisfußballwarts.<br />

9. Spielfeldgröße und Anzahl <strong>de</strong>r Spieler legen die Kreise fest.<br />

10. Wie<strong>de</strong>reinwechseln ist erlaubt.<br />

11. Die Vorschriften <strong>de</strong>r Rechts- und Verfahrensordnung sowie <strong>de</strong>r Strafordnung <strong>de</strong>s HFV fin<strong>de</strong>n auch im<br />

AH-Spielbetrieb Anwendung. Jedoch kann die Min<strong>de</strong>ststrafe <strong>de</strong>s jeweiligen Strafrahmens um die Hälfte<br />

reduziert wer<strong>de</strong>n.<br />

12. Wie<strong>de</strong>reinwechseln ist erlaubt.


Der Verbandsspielausschuss hat auf seiner Sitzung am 18.06.2010 folgen<strong>de</strong> Erweiterung <strong>de</strong>s<br />

Anhangs Satzung beschlossen:<br />

18.a Richtlinien zur Bildung<br />

von AH-Spielgemeinschaften<br />

I. Grundsätze<br />

1. Spielgemeinschaften sollen dazu dienen, Vereinen im Fall eines Spielermangels die Möglichkeit zu<br />

bieten, am AH-Spielbetrieb teilzunehmen. Die an einer Spielgemeinschaft beteiligten Vereine bleiben<br />

bestehen, die Spieler bleiben Mitglie<strong>de</strong>r dieser Vereine.<br />

2. Spielgemeinschaften zum Zwecke einer Leistungssteigerung o<strong>de</strong>r eines eventuellen Aufstiegs <strong>de</strong>s<br />

Vereins in eine höhere Spielklasse wer<strong>de</strong>n nicht genehmigt.<br />

3. Voraussetzung zur Bildung einer Spielgemeinschaft ist, dass<br />

a) mehrere Vereine nicht über die für einen geordneten Spielbetrieb erfor<strong>de</strong>rliche Anzahl von Spielern<br />

verfügen.<br />

b) ein Verein, <strong>de</strong>r über die erfor<strong>de</strong>rliche Spielerzahl verfügt, sich mit einem an<strong>de</strong>ren Verein, <strong>de</strong>r nicht<br />

genügend Spieler hat, über die Bildung einer Spielgemeinschaft verständigt.<br />

4. Die Spieler aller beteiligten Vereine müssen auf einem entsprechen<strong>de</strong>n Mel<strong>de</strong>bogen (namentliche<br />

Spielermeldung) eingetragen wer<strong>de</strong>n.<br />

II. Genehmigungsverfahren<br />

1. Spielgemeinschaften sind genehmigungspflichtig. Der Antrag auf Erteilung einer Genehmigung ist mit<br />

eingehen<strong>de</strong>r Begründung bis zum 1. Juni <strong>de</strong>s jeweiligen Jahres beim zuständigen Kreisfußballwart<br />

einzureichen.<br />

2. Der zuständige Kreisfußballwart (in <strong>de</strong>ssen Kreis gespielt wird) entschei<strong>de</strong>t über <strong>de</strong>n Antrag bis zum<br />

15. Juni.<br />

3. Sofern weitere Kreise bei <strong>de</strong>r Bildung einer SG beteiligt sind, ist auch von diesen Kreisfußballwarten<br />

eine entsprechen<strong>de</strong> schriftliche Genehmigung einzuholen.<br />

4. Bei <strong>de</strong>r Prüfung <strong>de</strong>r Notwendigkeit einer Spielgemeinschaft ist ein strenger Maßstab anzulegen.<br />

Voraussetzung einer Genehmigung ist ein nachweisbarer Spielermangel, <strong>de</strong>r eine Fortsetzung <strong>de</strong>s<br />

AH-Spielbetriebs <strong>de</strong>s antragstellen<strong>de</strong>n Vereins auf an<strong>de</strong>re Weise ausgeschlossen erscheinen lässt.<br />

Die Angaben <strong>de</strong>s Vereins über die ihm zur Verfügung stehen<strong>de</strong>n Spieler wer<strong>de</strong>n anhand <strong>de</strong>r<br />

Passunterlagen <strong>de</strong>r HFV-Geschäftsstelle überprüft.<br />

5. Die Genehmigung gilt höchstens für die Dauer von drei Spieljahren. Soll die Spielgemeinschaft<br />

fortgesetzt wer<strong>de</strong>n, ist ein neuer Antrag zu stellen.<br />

6. Gegen eine Entscheidung <strong>de</strong>s Kreisfußballwartes kann binnen einer Woche Beschwer<strong>de</strong> beim<br />

Verbandsspielausschuss eingelegt wer<strong>de</strong>n.<br />

III. Spielberechtigung und Spielbetrieb<br />

1. Die Spielberechtigung für die Spielgemeinschaft beginnt mit <strong>de</strong>r Erteilung <strong>de</strong>r Genehmigung.<br />

2. Die verwaltungsgemäße Zuständigkeit für die Spielgemeinschaft (sogenannter „fe<strong>de</strong>rführen<strong>de</strong>r<br />

Verein“) ist von <strong>de</strong>n beteiligten Vereinen festzulegen und <strong>de</strong>m zuständigen Kreisfußballwart sowie <strong>de</strong>r<br />

HFV-Geschäftsstelle mitzuteilen.<br />

IV. Auf- und Abstieg<br />

1. Bei Erringung <strong>de</strong>r Meisterschaft in einer Spielgruppe kann nur die Spielgemeinschaft das<br />

Aufstiegsrecht wahrnehmen. Steht eine Spielgemeinschaft als Absteiger fest, kann durch die<br />

Auflösung <strong>de</strong>r Abstieg nicht umgangen wer<strong>de</strong>n.<br />

2. Beim Zurückziehen einer Spielgemeinschaft während <strong>de</strong>r Pflichtspielrun<strong>de</strong> gelten die §§ 36 und 37<br />

Spielordnung entsprechend.


Der Verbandsspielausschuss hat auf seiner Sitzung am 18.06.2010 folgen<strong>de</strong> Erweiterungen <strong>de</strong>s<br />

Anhangs 14 Satzung beschlossen:<br />

14. Richtlinien zur Bildung von Senioren-Spielgemeinschaften<br />

Vorbemerkung:<br />

Die folgen<strong>de</strong>n Richtlinien zur Bildung von Senioren-Spielgemeinschaften gelten nicht für <strong>de</strong>n AH-Bereich.<br />

Die Richtlinien zur Bildung von AH-Spielgemeinschaften können <strong>de</strong>m Anhang 18 a) entnommen wer<strong>de</strong>n.

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