HESSISCHER FUSSBALL-VERBAND eV - Oberlahn.de
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<strong>HESSISCHER</strong> <strong>FUSSBALL</strong>-<strong>VERBAND</strong> e.V.<br />
Fußballkreis Limburg-Weilburg<br />
Kreispokal <strong>de</strong>r Alten Herren 2010/2011<br />
22 Mannschaften spielen um <strong>de</strong>n AH-Pokal in einer in einer Hin- und Rückrun<strong>de</strong>. Die Spiele wer<strong>de</strong>n<br />
unter <strong>de</strong>n gleichen Bedingungen wie im Vorjahr ausgetragen.<br />
Die Termine:<br />
1. Run<strong>de</strong> 15.09.10 / 22.09.10;<br />
2. Run<strong>de</strong> 13.10.10/ 27.10.10;<br />
3 Run<strong>de</strong> 16.03.11. / 30.03.11;<br />
4. Run<strong>de</strong>/Halbfinale 20.04.11/ 04.05.11;<br />
Finaltermin wird später festgelegt.<br />
Die Paarungen:<br />
Run<strong>de</strong> 1<br />
15.09. / 29.09.10<br />
(1.) TuS Lin<strong>de</strong>nholzhausen - SG Hausen/Fussingen<br />
(2.) SpVgg Hadamar - SV Villmar<br />
(3.) SC Offheim - SG Wirbelau/Schupbach<br />
(4.) SG Kirberg/Ohren - TuS Linter<br />
(5.) TuS Neesbach - SG Heringen/Mensfel<strong>de</strong>n<br />
(6.) TuS Dehrn - SG Selters<br />
10 Mannschaften haben Freilose in <strong>de</strong>r ersten Run<strong>de</strong><br />
2. Run<strong>de</strong><br />
13.10. / 27.10.10<br />
(7.) Sieger aus Spiel 5 - SV Wolfenhausen<br />
(8.) TuS Weilmünster - TuS Dietkirchen<br />
(9.) Sieger aus Spiel 1 - SV Elz<br />
(10.) RSV Dauborn - VfR 07 Limburg<br />
(11.) TuS Seelbach - TSG Oberbrechen<br />
(12.) Sieger aus Spiel 2 - Sieger aus Spiel 3<br />
(13.) RSV Weyer - TuS Kubach<br />
(14.) Sieger aus Spiel 6 - Sieger aus Spiel 4<br />
3. Run<strong>de</strong><br />
16.03. / 30.03.11<br />
(15.) Sieger Spiel 7 Sieger Spiel 10<br />
(16.) Sieger Spiel 12 Sieger Spiel 8<br />
(17.) Sieger Spiel 11 Sieger Spiel 13<br />
(18.) Sieger Spiel 9 Sieger Spiel 14<br />
4. Run<strong>de</strong>/Halbfinale<br />
20.04. / 04.05.11<br />
(19.) Sieger Spiel 16 Sieger Spiel 18<br />
(20.) Sieger Spiel 17 Sieger Spiel 15
Der Verbandsspielausschuss hat auf seiner Sitzung am 18.06.2010 folgen<strong>de</strong> Erweiterungen <strong>de</strong>s<br />
Anhangs Satzung beschlossen:<br />
18. Fußball für Ältere / AH-Fußball<br />
1. Altersregelung:<br />
a) AH-Spieler ist, wer im betreffen<strong>de</strong>n Kalen<strong>de</strong>rjahr das 35. Lebensjahr vollen<strong>de</strong>t.<br />
b) Spieler mit einer Behin<strong>de</strong>rung können am AH-Spielbetrieb teilnehmen, auch wenn sie das<br />
vorgeschriebene Min<strong>de</strong>stalter noch nicht erreicht haben. Über die Zulassung <strong>de</strong>s betreffen<strong>de</strong>n<br />
Spielers zum AH-Spielbetrieb auf Kreisebene entschei<strong>de</strong>t <strong>de</strong>r zuständige Kreisfußballwart. Die<br />
Genehmigung zur Teilnahme eines Spielers mit Behin<strong>de</strong>rung an einem AH-Wettbewerb auf<br />
Verbandsebene erteilt das zuständige Verbandsorgan.<br />
2. Alle AH-Mannschaften müssen beim HFV gemel<strong>de</strong>t sein.<br />
3. Alle Spieler müssen einen gültigen Spielerpass haben.<br />
4. Alle Spiele sind beim AH-Klassenleiter anzumel<strong>de</strong>n.<br />
5. Für je<strong>de</strong>s Spiel muss ein Spielbericht ausgefüllt wer<strong>de</strong>n. Im Spielbericht ist statt <strong>de</strong>r Passnummer das<br />
Geburtsdatum zu erfassen.<br />
6. Mehrere Vereine können eine Spielgemeinschaft bil<strong>de</strong>n (siehe Satzung § 20). Dazu ist das<br />
entsprechen<strong>de</strong> Formular auszufüllen. Regelungen zur Bildung von AH-Spielgemeinschaften können<br />
<strong>de</strong>m Anhang 18a) entnommen wer<strong>de</strong>n.<br />
7. Zweitspielrecht<br />
a) Hat ein Spieler in seinem Verein (Stammverein) keine AH-Spielmöglichkeit, so kann ein<br />
Zweitspielrecht für die AH-Mannschaft in einem an<strong>de</strong>ren Verein erteilt wer<strong>de</strong>n. Die Spielberechtigung<br />
für <strong>de</strong>n Stammverein bleibt weiterhin bestehen. Das Zweitspielrecht wird bis zum En<strong>de</strong> eines<br />
Spieljahrs (30. Juni) erteilt.<br />
b) Das Zweitspielrecht kann zu je<strong>de</strong>r Zeit beantragt wer<strong>de</strong>n. Ausnahme: In <strong>de</strong>r Zeit vom 1. April bis 30.<br />
Juni kann für Spieler kein Zweitspielrecht für Mannschaften, die am AH-Spielbetrieb um Auf- und<br />
Abstieg teilnehmen, erteilt wer<strong>de</strong>n. Spieler mit einer Behin<strong>de</strong>rung können am AH-Spielbetrieb<br />
teilnehmen, auch wenn sie das vorgeschriebene Min<strong>de</strong>stalter noch nicht erreicht haben. Über die<br />
Zulassung <strong>de</strong>s betreffen<strong>de</strong>n Spielers zum AH-Spielbetrieb auf Kreisebene entschei<strong>de</strong>t <strong>de</strong>r zuständige<br />
Kreisfußballwart. Die Genehmigung zur Teilnahme eines Spielers mit Behin<strong>de</strong>rung an einem AH-<br />
Wettbewerb auf Verbandsebene erteilt das zuständige Verbandsorgan.<br />
c) Das Zweitspielrecht ist vom aufnehmen<strong>de</strong>n Verein auf <strong>de</strong>m vorgesehenen Formular (Antrag auf<br />
Erteilung eines AH-Zweitspielrechts) zu beantragen. Die fehlen<strong>de</strong> Spielmöglichkeit muss durch <strong>de</strong>n<br />
abgeben<strong>de</strong>n Kreisfußballwart bestätigt wer<strong>de</strong>n.<br />
8. Gastspielerlaubnis<br />
Eine Gastspielerlaubnis kann nur für Auswahlspiele zu beson<strong>de</strong>ren Anlässen erteilt wer<strong>de</strong>n.<br />
Voraussetzung ist die schriftliche Zustimmung <strong>de</strong>s Stammvereins, für <strong>de</strong>n <strong>de</strong>r Spieler eine gültige<br />
Spielberechtigung besitzt, und <strong>de</strong>s zuständigen Kreisfußballwarts.<br />
9. Spielfeldgröße und Anzahl <strong>de</strong>r Spieler legen die Kreise fest.<br />
10. Wie<strong>de</strong>reinwechseln ist erlaubt.<br />
11. Die Vorschriften <strong>de</strong>r Rechts- und Verfahrensordnung sowie <strong>de</strong>r Strafordnung <strong>de</strong>s HFV fin<strong>de</strong>n auch im<br />
AH-Spielbetrieb Anwendung. Jedoch kann die Min<strong>de</strong>ststrafe <strong>de</strong>s jeweiligen Strafrahmens um die Hälfte<br />
reduziert wer<strong>de</strong>n.<br />
12. Wie<strong>de</strong>reinwechseln ist erlaubt.
Der Verbandsspielausschuss hat auf seiner Sitzung am 18.06.2010 folgen<strong>de</strong> Erweiterung <strong>de</strong>s<br />
Anhangs Satzung beschlossen:<br />
18.a Richtlinien zur Bildung<br />
von AH-Spielgemeinschaften<br />
I. Grundsätze<br />
1. Spielgemeinschaften sollen dazu dienen, Vereinen im Fall eines Spielermangels die Möglichkeit zu<br />
bieten, am AH-Spielbetrieb teilzunehmen. Die an einer Spielgemeinschaft beteiligten Vereine bleiben<br />
bestehen, die Spieler bleiben Mitglie<strong>de</strong>r dieser Vereine.<br />
2. Spielgemeinschaften zum Zwecke einer Leistungssteigerung o<strong>de</strong>r eines eventuellen Aufstiegs <strong>de</strong>s<br />
Vereins in eine höhere Spielklasse wer<strong>de</strong>n nicht genehmigt.<br />
3. Voraussetzung zur Bildung einer Spielgemeinschaft ist, dass<br />
a) mehrere Vereine nicht über die für einen geordneten Spielbetrieb erfor<strong>de</strong>rliche Anzahl von Spielern<br />
verfügen.<br />
b) ein Verein, <strong>de</strong>r über die erfor<strong>de</strong>rliche Spielerzahl verfügt, sich mit einem an<strong>de</strong>ren Verein, <strong>de</strong>r nicht<br />
genügend Spieler hat, über die Bildung einer Spielgemeinschaft verständigt.<br />
4. Die Spieler aller beteiligten Vereine müssen auf einem entsprechen<strong>de</strong>n Mel<strong>de</strong>bogen (namentliche<br />
Spielermeldung) eingetragen wer<strong>de</strong>n.<br />
II. Genehmigungsverfahren<br />
1. Spielgemeinschaften sind genehmigungspflichtig. Der Antrag auf Erteilung einer Genehmigung ist mit<br />
eingehen<strong>de</strong>r Begründung bis zum 1. Juni <strong>de</strong>s jeweiligen Jahres beim zuständigen Kreisfußballwart<br />
einzureichen.<br />
2. Der zuständige Kreisfußballwart (in <strong>de</strong>ssen Kreis gespielt wird) entschei<strong>de</strong>t über <strong>de</strong>n Antrag bis zum<br />
15. Juni.<br />
3. Sofern weitere Kreise bei <strong>de</strong>r Bildung einer SG beteiligt sind, ist auch von diesen Kreisfußballwarten<br />
eine entsprechen<strong>de</strong> schriftliche Genehmigung einzuholen.<br />
4. Bei <strong>de</strong>r Prüfung <strong>de</strong>r Notwendigkeit einer Spielgemeinschaft ist ein strenger Maßstab anzulegen.<br />
Voraussetzung einer Genehmigung ist ein nachweisbarer Spielermangel, <strong>de</strong>r eine Fortsetzung <strong>de</strong>s<br />
AH-Spielbetriebs <strong>de</strong>s antragstellen<strong>de</strong>n Vereins auf an<strong>de</strong>re Weise ausgeschlossen erscheinen lässt.<br />
Die Angaben <strong>de</strong>s Vereins über die ihm zur Verfügung stehen<strong>de</strong>n Spieler wer<strong>de</strong>n anhand <strong>de</strong>r<br />
Passunterlagen <strong>de</strong>r HFV-Geschäftsstelle überprüft.<br />
5. Die Genehmigung gilt höchstens für die Dauer von drei Spieljahren. Soll die Spielgemeinschaft<br />
fortgesetzt wer<strong>de</strong>n, ist ein neuer Antrag zu stellen.<br />
6. Gegen eine Entscheidung <strong>de</strong>s Kreisfußballwartes kann binnen einer Woche Beschwer<strong>de</strong> beim<br />
Verbandsspielausschuss eingelegt wer<strong>de</strong>n.<br />
III. Spielberechtigung und Spielbetrieb<br />
1. Die Spielberechtigung für die Spielgemeinschaft beginnt mit <strong>de</strong>r Erteilung <strong>de</strong>r Genehmigung.<br />
2. Die verwaltungsgemäße Zuständigkeit für die Spielgemeinschaft (sogenannter „fe<strong>de</strong>rführen<strong>de</strong>r<br />
Verein“) ist von <strong>de</strong>n beteiligten Vereinen festzulegen und <strong>de</strong>m zuständigen Kreisfußballwart sowie <strong>de</strong>r<br />
HFV-Geschäftsstelle mitzuteilen.<br />
IV. Auf- und Abstieg<br />
1. Bei Erringung <strong>de</strong>r Meisterschaft in einer Spielgruppe kann nur die Spielgemeinschaft das<br />
Aufstiegsrecht wahrnehmen. Steht eine Spielgemeinschaft als Absteiger fest, kann durch die<br />
Auflösung <strong>de</strong>r Abstieg nicht umgangen wer<strong>de</strong>n.<br />
2. Beim Zurückziehen einer Spielgemeinschaft während <strong>de</strong>r Pflichtspielrun<strong>de</strong> gelten die §§ 36 und 37<br />
Spielordnung entsprechend.
Der Verbandsspielausschuss hat auf seiner Sitzung am 18.06.2010 folgen<strong>de</strong> Erweiterungen <strong>de</strong>s<br />
Anhangs 14 Satzung beschlossen:<br />
14. Richtlinien zur Bildung von Senioren-Spielgemeinschaften<br />
Vorbemerkung:<br />
Die folgen<strong>de</strong>n Richtlinien zur Bildung von Senioren-Spielgemeinschaften gelten nicht für <strong>de</strong>n AH-Bereich.<br />
Die Richtlinien zur Bildung von AH-Spielgemeinschaften können <strong>de</strong>m Anhang 18 a) entnommen wer<strong>de</strong>n.