Zum Texteil Bebauungsplan "Weiler-Nord V" - Weiler-Simmerberg
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tur und Landschaft und umfasst auch kein gemäß Art.23 BayNatSchG kartiertes Biotop. Wasserschutzgebiete<br />
liegen nicht in räumlicher Nähe zum Plangebiet.<br />
− Prognose bei Durchführung: Weder Schutzgebiete noch Biotope sind von der Planung betroffen.<br />
Die Biotopverbund-Funktion wird durch das Vorhaben nicht beeinträchtigt. Auch Wasserschutzgebiete<br />
werden von der Planung nicht berührt.<br />
− Prognose bei Nicht-Durchführung: In Bezug auf Schutzgebiete bzw. Biotope und ihre Verbundfunktion<br />
ändert sich nichts.<br />
8.2.1.9 Schutzgut Mensch (§1 Abs.6 Nr.7 Buchst.c BauGB):<br />
Kriterien zur Beurteilung des Schutzguts sind gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse sowie die<br />
Erholungseignung des Gebietes.<br />
− Bestandsaufnahme: Das Plangebiet wird landwirtschaftlich genutzt. Für sich genommen hat<br />
es in Folge der intensiven Nutzung und wegen fehlender Wegeverbindungen keine bedeutende<br />
Naherholungs-Funktion. Etwa 150m weiter östlich verläuft ein ausgeschilderter Wandwerg<br />
entlang der "Eschweidstraße" zum Umspannwerk an der Rothach (und weiter Richtung Schreckenmantlitz<br />
oder auf der <strong>Nord</strong>seite der Rothach nach Westen). Daher kommt dem überplanten<br />
Bereich eine indirekte Bedeutung für die Naherholung als Teil des Ortsbildes bzw. der<br />
landschaftlichen Kulisse zu.<br />
− Prognose bei Durchführung: Die intensiv landwirtschaftlich genutzten Flächen gehen verloren.<br />
Dafür wird durch die Planung neuer Wohnraum ausgewiesen. Die Erlebbarkeit des landschaftlichen<br />
Umfeldes erfährt durch die geplanten Baukörper – vor allem für die Anwohner des bisherigen<br />
Ortsrandes – eine geringfügige Beeinträchtigung. Die Möglichkeiten der Erholungsnutzung<br />
für die Öffentlichkeit verbessern sich jedoch, da zwischen der Wohngebietserweiterung<br />
und dem Gräbenbach ein Fußweg vorgesehen ist, der langfristig an die "Eschweidstraße"<br />
im Osten bzw. an die "Linderberger Straße" im Westen angeschlossen werden soll.<br />
Auslösender Wirkfaktor Auswirkung auf das Schutzgut Wertung (+ pos./<br />
– neg./ 0 neutral)<br />
baubedingt<br />
Baustellenverkehr, Lieferung und Ablagerung<br />
von Baumaterial, Betrieb von Baumaschinen<br />
anlagenbedingt<br />
Errichtung der Gebäude und Verkehrsflächen<br />
Anlage von Grünflächen mit Pflanzungen<br />
Belastung durch Lärm und Erschütterungen,<br />
Freiwerden von Staub und u.U. auch Schadstoffen<br />
(Verkehr, Unfälle)<br />
Schaffung zusätzlichen Wohnraums (für ortsansässige<br />
Bevölkerung)<br />
Schaffung neuer Spiel- und Erholungsflächen;<br />
verbesserte Wohnqualität auf Grund der Durch-<br />
–<br />
++<br />
+<br />
Seite 46<br />
Markt <strong>Weiler</strong>-<strong>Simmerberg</strong> <strong>Bebauungsplan</strong> "<strong>Weiler</strong>-<strong>Nord</strong> Erweiterung V" und 1. Änderung des<br />
<strong>Bebauungsplan</strong>es mit Grünordnungsplan "<strong>Weiler</strong>-<strong>Nord</strong>-Erweiterung II"<br />
Textteil mit 67 Seiten, Fassung vom 22.10.2012<br />
Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen