09.01.2015 Aufrufe

Zum Texteil Bebauungsplan "Weiler-Nord V" - Weiler-Simmerberg

Zum Texteil Bebauungsplan "Weiler-Nord V" - Weiler-Simmerberg

Zum Texteil Bebauungsplan "Weiler-Nord V" - Weiler-Simmerberg

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

tur und Landschaft und umfasst auch kein gemäß Art.23 BayNatSchG kartiertes Biotop. Wasserschutzgebiete<br />

liegen nicht in räumlicher Nähe zum Plangebiet.<br />

− Prognose bei Durchführung: Weder Schutzgebiete noch Biotope sind von der Planung betroffen.<br />

Die Biotopverbund-Funktion wird durch das Vorhaben nicht beeinträchtigt. Auch Wasserschutzgebiete<br />

werden von der Planung nicht berührt.<br />

− Prognose bei Nicht-Durchführung: In Bezug auf Schutzgebiete bzw. Biotope und ihre Verbundfunktion<br />

ändert sich nichts.<br />

8.2.1.9 Schutzgut Mensch (§1 Abs.6 Nr.7 Buchst.c BauGB):<br />

Kriterien zur Beurteilung des Schutzguts sind gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse sowie die<br />

Erholungseignung des Gebietes.<br />

− Bestandsaufnahme: Das Plangebiet wird landwirtschaftlich genutzt. Für sich genommen hat<br />

es in Folge der intensiven Nutzung und wegen fehlender Wegeverbindungen keine bedeutende<br />

Naherholungs-Funktion. Etwa 150m weiter östlich verläuft ein ausgeschilderter Wandwerg<br />

entlang der "Eschweidstraße" zum Umspannwerk an der Rothach (und weiter Richtung Schreckenmantlitz<br />

oder auf der <strong>Nord</strong>seite der Rothach nach Westen). Daher kommt dem überplanten<br />

Bereich eine indirekte Bedeutung für die Naherholung als Teil des Ortsbildes bzw. der<br />

landschaftlichen Kulisse zu.<br />

− Prognose bei Durchführung: Die intensiv landwirtschaftlich genutzten Flächen gehen verloren.<br />

Dafür wird durch die Planung neuer Wohnraum ausgewiesen. Die Erlebbarkeit des landschaftlichen<br />

Umfeldes erfährt durch die geplanten Baukörper – vor allem für die Anwohner des bisherigen<br />

Ortsrandes – eine geringfügige Beeinträchtigung. Die Möglichkeiten der Erholungsnutzung<br />

für die Öffentlichkeit verbessern sich jedoch, da zwischen der Wohngebietserweiterung<br />

und dem Gräbenbach ein Fußweg vorgesehen ist, der langfristig an die "Eschweidstraße"<br />

im Osten bzw. an die "Linderberger Straße" im Westen angeschlossen werden soll.<br />

Auslösender Wirkfaktor Auswirkung auf das Schutzgut Wertung (+ pos./<br />

– neg./ 0 neutral)<br />

baubedingt<br />

Baustellenverkehr, Lieferung und Ablagerung<br />

von Baumaterial, Betrieb von Baumaschinen<br />

anlagenbedingt<br />

Errichtung der Gebäude und Verkehrsflächen<br />

Anlage von Grünflächen mit Pflanzungen<br />

Belastung durch Lärm und Erschütterungen,<br />

Freiwerden von Staub und u.U. auch Schadstoffen<br />

(Verkehr, Unfälle)<br />

Schaffung zusätzlichen Wohnraums (für ortsansässige<br />

Bevölkerung)<br />

Schaffung neuer Spiel- und Erholungsflächen;<br />

verbesserte Wohnqualität auf Grund der Durch-<br />

–<br />

++<br />

+<br />

Seite 46<br />

Markt <strong>Weiler</strong>-<strong>Simmerberg</strong> <strong>Bebauungsplan</strong> "<strong>Weiler</strong>-<strong>Nord</strong> Erweiterung V" und 1. Änderung des<br />

<strong>Bebauungsplan</strong>es mit Grünordnungsplan "<strong>Weiler</strong>-<strong>Nord</strong>-Erweiterung II"<br />

Textteil mit 67 Seiten, Fassung vom 22.10.2012<br />

Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!