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Zum Texteil Bebauungsplan "Weiler-Nord V" - Weiler-Simmerberg

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2.10<br />

GA<br />

Umgrenzung von Flächen für Garagen; Garagen sind nur innerhalb<br />

dieser Flächen (und innerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen)<br />

zulässig.<br />

(§9 Abs.1 Nr.4 BauGB; §12 BauNVO; Nr.15.3. PlanZV; siehe<br />

Planzeichnung)<br />

2.11 Nebenanlagen und sonstige<br />

bauliche Anlagen<br />

In dem Baugebiet sind die gemäß §14 BauNVO zulässigen Nebenanlagen<br />

und nicht überdachte Stellplätze auch außerhalb der<br />

überbaubaren Grundstücksflächen bzw. außerhalb der Flächen für<br />

Garagen zulässig.<br />

Für folgende Nebenanlagen wird die Zulässigkeit im Besonderen<br />

bestimmt:<br />

− Nebengebäude (keine Garagen): max. 50m 3 Brutto-<br />

Rauminhalt (außen), max. 16m 2 Grundfläche und max.<br />

3,25m Gesamthöhe (höchste Stelle gegenüber dem natürlichen<br />

Gelände); die Summe der Brutto-Rauminhalte dieser Nebengebäude<br />

je Grundstück darf 75m 3 pro Grundstück nicht ü-<br />

berschreiten;<br />

− nicht überdachte Wasserbecken: max. Größe 5% der Grundstücksfläche<br />

(im Sinne des §19 Abs.3 BauNVO); zulässig nur<br />

in einem Bereich mit mindestens 3,00m Abstand zur Grundstücksgrenze;<br />

− freistehende thermische Solar- und Fotovoltaikanlagen: max.<br />

Summe der nutzbaren Fläche (senkrechte Projektion auf die<br />

jeweilige Kollektorfläche) 9m 2 pro Grundstück; zulässig nur in<br />

einem Bereich mit mindestens 3,00m Abstand zur Grundstücksgrenze;<br />

die Anlagen sind auch in Verbindung mit einem<br />

Nebengebäude zulässig.<br />

(§9 Abs.1 Nr.4 BauGB; §§12, 14 u. 23 BauNVO)<br />

2.12 E.../D... Wo Höchstzulässige Zahl der Wohnungen in Wohngebäuden; die<br />

Differenzierung nach Bauweise bzw. Zuordnung ist wie folgt bestimmt:<br />

− E... als max. Wohnungsanzahl pro Einzelhaus (als Wohngebäude)<br />

Seite 6<br />

Markt <strong>Weiler</strong>-<strong>Simmerberg</strong> <strong>Bebauungsplan</strong> "<strong>Weiler</strong>-<strong>Nord</strong> Erweiterung V" und 1. Änderung des<br />

<strong>Bebauungsplan</strong>es mit Grünordnungsplan "<strong>Weiler</strong>-<strong>Nord</strong>-Erweiterung II"<br />

Textteil mit 67 Seiten, Fassung vom 22.10.2012<br />

Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen

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