Zum Texteil Bebauungsplan "Weiler-Nord V" - Weiler-Simmerberg
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2.10<br />
GA<br />
Umgrenzung von Flächen für Garagen; Garagen sind nur innerhalb<br />
dieser Flächen (und innerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen)<br />
zulässig.<br />
(§9 Abs.1 Nr.4 BauGB; §12 BauNVO; Nr.15.3. PlanZV; siehe<br />
Planzeichnung)<br />
2.11 Nebenanlagen und sonstige<br />
bauliche Anlagen<br />
In dem Baugebiet sind die gemäß §14 BauNVO zulässigen Nebenanlagen<br />
und nicht überdachte Stellplätze auch außerhalb der<br />
überbaubaren Grundstücksflächen bzw. außerhalb der Flächen für<br />
Garagen zulässig.<br />
Für folgende Nebenanlagen wird die Zulässigkeit im Besonderen<br />
bestimmt:<br />
− Nebengebäude (keine Garagen): max. 50m 3 Brutto-<br />
Rauminhalt (außen), max. 16m 2 Grundfläche und max.<br />
3,25m Gesamthöhe (höchste Stelle gegenüber dem natürlichen<br />
Gelände); die Summe der Brutto-Rauminhalte dieser Nebengebäude<br />
je Grundstück darf 75m 3 pro Grundstück nicht ü-<br />
berschreiten;<br />
− nicht überdachte Wasserbecken: max. Größe 5% der Grundstücksfläche<br />
(im Sinne des §19 Abs.3 BauNVO); zulässig nur<br />
in einem Bereich mit mindestens 3,00m Abstand zur Grundstücksgrenze;<br />
− freistehende thermische Solar- und Fotovoltaikanlagen: max.<br />
Summe der nutzbaren Fläche (senkrechte Projektion auf die<br />
jeweilige Kollektorfläche) 9m 2 pro Grundstück; zulässig nur in<br />
einem Bereich mit mindestens 3,00m Abstand zur Grundstücksgrenze;<br />
die Anlagen sind auch in Verbindung mit einem<br />
Nebengebäude zulässig.<br />
(§9 Abs.1 Nr.4 BauGB; §§12, 14 u. 23 BauNVO)<br />
2.12 E.../D... Wo Höchstzulässige Zahl der Wohnungen in Wohngebäuden; die<br />
Differenzierung nach Bauweise bzw. Zuordnung ist wie folgt bestimmt:<br />
− E... als max. Wohnungsanzahl pro Einzelhaus (als Wohngebäude)<br />
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Markt <strong>Weiler</strong>-<strong>Simmerberg</strong> <strong>Bebauungsplan</strong> "<strong>Weiler</strong>-<strong>Nord</strong> Erweiterung V" und 1. Änderung des<br />
<strong>Bebauungsplan</strong>es mit Grünordnungsplan "<strong>Weiler</strong>-<strong>Nord</strong>-Erweiterung II"<br />
Textteil mit 67 Seiten, Fassung vom 22.10.2012<br />
Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen