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Rahmenkonzept Qualitätsentwicklung in Niedersachsen - argev

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Niedersächsisches Schulgesetz<br />

- Schulverfassung § 43 -<br />

bisher ab 1.8.2007<br />

Schulleiter/<strong>in</strong><br />

Schulleiter/<strong>in</strong><br />

- Erste/r unter Gleichen an<br />

2500 der 3150 niedersächsichen<br />

Schulen<br />

(Schulleiter/<strong>in</strong> war Dienstvorgesetzte/r<br />

nur an Gymnasien,<br />

BBsen, IGSen,<br />

KGSen)<br />

- Dienstvorgesetzte/r an allen<br />

Schulen <strong>Niedersachsen</strong>s mit<br />

Weisungsbefugnis<br />

gegenüber allen an der<br />

Schule Tätigen<br />

- Verantwortliche/r für die<br />

Qualität der Schule<br />

Kultusm<strong>in</strong>isterium, Referat 25 © 2006

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