Rahmenkonzept Qualitätsentwicklung in Niedersachsen - argev
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Kriterien für Zielvere<strong>in</strong>barung - Nach<strong>in</strong>spektion<br />
• Aufgaben der LSCHB:<br />
(4) Schulen, bei denen Schul<strong>in</strong>spektion e<strong>in</strong>en dr<strong>in</strong>genden<br />
Verbesserungsbedarf festgestellt hat und die e<strong>in</strong>e schul<strong>in</strong>tern mit<br />
der LSCHB abgestimmte Maßnahmeplanung aufgestellt haben,<br />
erhalten vorrangig Unterstützung.<br />
• (5) Wird durch Niedersächsischen Schul<strong>in</strong>spektion Nach<strong>in</strong>spektion<br />
festgelegt, stimmt sich die LSCHB mit der Schulleitung über<br />
Verbesserungs- und Unterstützungsmaßnahmen ab. Dazu wird e<strong>in</strong>e<br />
Vere<strong>in</strong>barung mit der Schule getroffen, <strong>in</strong> der<br />
– Ziele<br />
– konkrete Maßnahmen,<br />
– e<strong>in</strong>e Zeitplanung sowie<br />
– Unterstützungsleistungen (z.B. Beratungs- und Fortbildungsangebote,<br />
Bereitstellung von Ressourcen)<br />
festgelegt werden.<br />
Kultusm<strong>in</strong>isterium, Referat 25 © 2006