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Einstellung Hessen.pdf - Fernstudium-Infos.de

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<strong>Einstellung</strong>sverfahren in <strong>de</strong>n hessischen Schuldienst<br />

Erlass vom 16. August 2006<br />

IV.2 - 634.000.008 - 2 -<br />

- Gültigkeitsverzeichnis Nr.: 7200 -<br />

1. Grundsätze<br />

1.1 <strong>Einstellung</strong>en in <strong>de</strong>n hessischen Schuldienst wer<strong>de</strong>n im Rahmen <strong>de</strong>r<br />

nach <strong>de</strong>m Lan<strong>de</strong>shaushalt verfügbaren Stellen und Mittel, <strong>de</strong>m schulischen<br />

Fachbedarf sowie nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung <strong>de</strong>r<br />

Bewerberinnen und Bewerber vorgenommen.<br />

Die Auswahl erfolgt entwe<strong>de</strong>r in einem Ranglistenverfahren, das zentral<br />

von <strong>de</strong>r Zentralstelle Personalmanagement Lehrkräfte (ZPM) für die Staatlichen<br />

Schulämter durchgeführt wird o<strong>de</strong>r über eines <strong>de</strong>r bei<strong>de</strong>n Internetausschreibungsverfahren,<br />

nämlich das schulbezogene Ausschreibungsverfahren<br />

o<strong>de</strong>r das schulamtsbezogene Ausschreibungsverfahren.<br />

Die im Lan<strong>de</strong>shaushalt zur Verfügung gestellten Stellen für <strong>de</strong>n Schulbereich<br />

wer<strong>de</strong>n zunächst im jährlichen Stellenzuweisungserlass <strong>de</strong>s Hessischen<br />

Kultusministeriums <strong>de</strong>n Staatlichen Schulämtern zugewiesen.<br />

Nach <strong>de</strong>m im Erlass über die Stellenzuweisung vorgesehenen Verfahren<br />

wer<strong>de</strong>n die Stellen auch <strong>de</strong>n Schulen zugewiesen, abgesehen von einem<br />

Pool, <strong>de</strong>r vorab für Ausgleichsmaßnahmen zwischen <strong>de</strong>n Schulen eingesetzt<br />

wird. Über die Verteilung dieser Poolstellen berichten die Staatlichen<br />

Schulämter nach Abschluss <strong>de</strong>s Verfahrens <strong>de</strong>n Schulen sowie <strong>de</strong>m Kultusministerium.<br />

Der Umfang <strong>de</strong>s Pools wird jährlich im Stellenzuweisungserlass<br />

festgelegt.<br />

Die auf die Schulen entfallen<strong>de</strong>n besetzbaren Stellen wer<strong>de</strong>n zunächst<br />

durch Personallenkungsmaßnahmen wie z.B. Abordnungen und Versetzungen<br />

besetzt. Die Staatlichen Schulämter vollziehen diese Personallenkungsmaßnahmen<br />

im Benehmen mit <strong>de</strong>n Schulen. Die danach noch unbesetzten<br />

Stellen wer<strong>de</strong>n nach <strong>de</strong>m im Folgen<strong>de</strong>n beschriebenen Verfahren<br />

besetzt.<br />

1.2 Die Schulleiterin o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Schulleiter entschei<strong>de</strong>t über die Art <strong>de</strong>s <strong>Einstellung</strong>sverfahrens.<br />

Zur Vorbereitung dieser Entscheidung erhält sie o<strong>de</strong>r<br />

er die Möglichkeit, im Staatlichen Schulamt vertraulich Einblick in die Bewerbungsranglisten<br />

zu nehmen.<br />

1.3 Einstellen<strong>de</strong> Behör<strong>de</strong>n für <strong>Einstellung</strong>en im schulbezogenen <strong>Einstellung</strong>sverfahren<br />

sind die Schulen, im Ranglistenverfahren und im schulamtsbezogenen<br />

<strong>Einstellung</strong>sverfahren die Staatlichen Schulämter.<br />

Die Ermittlung <strong>de</strong>s fächer- bzw. fachbereichsspezifischen Bedarfs erfolgt


2<br />

durch die Schulen unter Beteiligung <strong>de</strong>s örtlichen Personalrates und wird<br />

<strong>de</strong>n Staatlichen Schulämtern und von dort schulamts- und lehramtsbezogen<br />

<strong>de</strong>m Kultusministerium für eine zukunftsorientierte Lehrerbedarfsplanung<br />

vorgelegt.<br />

1.4 <strong>Einstellung</strong>en wer<strong>de</strong>n grundsätzlich zum Unterrichtsbeginn <strong>de</strong>s Schuljahres<br />

o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>s Schulhalbjahres vorgenommen. <strong>Einstellung</strong>en sind je<strong>de</strong>rzeit<br />

im Rahmen <strong>de</strong>r vorhan<strong>de</strong>nen Stellen möglich, wenn Fachbedarf entsteht,<br />

<strong>de</strong>r dringend und zeitnah ersetzt wer<strong>de</strong>n muss.<br />

1.5 Die Auswahl für <strong>Einstellung</strong>en erfolgt nach Eignung, Befähigung und<br />

fachlicher Leistung unter Beachtung <strong>de</strong>s Hessischen Beamtengesetzes,<br />

<strong>de</strong>s Hessischen Personalvertretungsgesetzes, <strong>de</strong>s Sozialgesetzbuches -<br />

Neuntes Buch - (SGB IX), <strong>de</strong>r Richtlinien zur Integration schwerbehin<strong>de</strong>rter<br />

Angehöriger <strong>de</strong>s öffentlichen Dienstes –Integrationsrichtlinien - II.1, <strong>de</strong>r<br />

Integrationsvereinbarung für die Lehrkräfte und <strong>de</strong>n Bestimmungen <strong>de</strong>s<br />

Hessischen Gleichberechtigungsgesetzes in <strong>de</strong>n jeweils gelten<strong>de</strong>n Fassungen.<br />

1.6 Bewerbungen um Neueinstellung von Lehrkräften, die bereits im hessischen<br />

Schuldienst eingestellt sind, sind dann nicht zulässig, wenn die<br />

Bewerbung sich auf das gleiche Lehramt bezieht, mit <strong>de</strong>m sie bereits eingestellt<br />

sind. Diese Lehrkräfte müssen am Versetzungsverfahren teilnehmen.<br />

1.7 Die <strong>de</strong>n Bewerberinnen und Bewerbern mitzuteilen<strong>de</strong> Rückäußerungsfrist<br />

für die Annahme eines <strong>Einstellung</strong>sangebotes beträgt 3 Tage. Wird ein<br />

<strong>Einstellung</strong>sangebot in <strong>de</strong>r festgelegten Frist nicht angenommen, besteht<br />

kein Anspruch auf ein weiteres Angebot im laufen<strong>de</strong>n Verfahren. Bei beson<strong>de</strong>rem<br />

Fachbedarf zur Sicherstellung <strong>de</strong>r Unterrichtskontinuität kann<br />

ein weiteres Angebot erfolgen.<br />

1.8 <strong>Einstellung</strong>en erfolgen grundsätzlich mit vollem Beschäftigungsumfang.<br />

Auf Antrag kann nach Maßgabe <strong>de</strong>r gesetzlichen Bestimmungen<br />

Teilzeitbeschäftigung gewährt wer<strong>de</strong>n. Eine Beurlaubung ist, außer bei<br />

gesetzlichen Ansprüchen, frühestens nach Ablauf <strong>de</strong>r Probezeit möglich.<br />

1.9 Bewerberinnen und Bewerber, die die Erste und Zweite Staatsprüfung<br />

nicht in <strong>Hessen</strong> abgelegt haben, können in das <strong>Einstellung</strong>sverfahren einbezogen<br />

wer<strong>de</strong>n, wenn die Zentralstelle Personalmanagement Lehrkräfte<br />

(ZPM) im Staatlichen Schulamt für <strong>de</strong>n Landkreis Darmstadt-Dieburg und<br />

die Stadt Darmstadt die Gleichstellung o<strong>de</strong>r Anerkennung <strong>de</strong>r Lehramtsbefähigung<br />

nach <strong>de</strong>n Vorgaben <strong>de</strong>s Hessischen Kultusministeriums vorge-


3<br />

nommen hat. Bei <strong>de</strong>n Bewerbungen im Ranglistenverfahren wird die ZPM<br />

von sich aus tätig. Bewerberinnen und Bewerber auf schulbezogene o<strong>de</strong>r<br />

schulamtsbezogene Ausschreibungen müssen bei Abgabe ihrer Bewerbung<br />

die Gleichstellung o<strong>de</strong>r Anerkennung bei <strong>de</strong>r zuständigen Stelle beantragen.<br />

1.10 Für das Ranglistenverfahren sind die vorgegebenen Bewerbungsformulare<br />

<strong>de</strong>m Internet unter www.kultusministerium.hessen.<strong>de</strong> zu entnehmen<br />

o<strong>de</strong>r bei <strong>de</strong>r ZPM anzufor<strong>de</strong>rn und vollständig ausgefüllt zusammen<br />

mit <strong>de</strong>m Lebenslauf, beglaubigten Kopien o<strong>de</strong>r Abschriften <strong>de</strong>r Zeugnisse<br />

über die Lehramtsprüfungen sowie <strong>de</strong>taillierten Nachweisen über<br />

bisherige Tätigkeiten mit beruflicher Relevanz und weiteren Nachweisen<br />

zur Berechnung von Bonuspunkten in einfacher Ausfertigung einzureichen.<br />

Für die Ausschreibungsverfahren sind die üblichen Bewerbungsunterlagen<br />

wie Lebenslauf, Lichtbild, beglaubigte Kopien o<strong>de</strong>r Abschriften <strong>de</strong>r Zeugnisse<br />

über die Lehramtsprüfungen sowie <strong>de</strong>taillierte Nachweise über bisherige<br />

berufliche Tätigkeiten und weitere Nachweise, insbeson<strong>de</strong>re über die<br />

in <strong>de</strong>r Ausschreibung zusätzlich verlangten Anfor<strong>de</strong>rungen bzw. Voraussetzungen,<br />

in zweifacher Ausfertigung pro Bearbeitungsstelle einzureichen.<br />

2. Ranglistenverfahren<br />

2.1 Im Ranglistenverfahren richten die Bewerberinnen und Bewerber mit<br />

Lehramtsabschluss ihre Bewerbungen an die ZPM. Dort wer<strong>de</strong>n die Bewerbungen<br />

geprüft, erfasst und in das Verfahren aufgenommen. Die Rangfolge<br />

wird elektronisch erstellt und lehramtsspezifisch, schulamts- o<strong>de</strong>r<br />

lan<strong>de</strong>sbezogen, jeweils nach Fächern, Fachrichtungen o<strong>de</strong>r beruflichen<br />

Fachrichtungen getrennt ausgewiesen.<br />

Bewerbungen zur Aufnahme in die Rangliste sind je<strong>de</strong>rzeit möglich. Die<br />

Aufnahme in die Rangliste erfolgt unmittelbar nach Bearbeitung <strong>de</strong>r vollständig<br />

vorliegen<strong>de</strong>n Bewerbungsunterlagen.<br />

Ranglistenbewerbungen von hessischen Lehrkräften im Vorbereitungsdienst<br />

wer<strong>de</strong>n ab <strong>de</strong>m Prüfungstermin Juli 2007 nach <strong>de</strong>r Zweiten Staatsprüfung<br />

einheitlich bis zum 5. Juli bzw. 5. Januar in die Rangliste eingeordnet,<br />

sofern die Bewerbungen spätestens bis zum 15. Mai bzw. 15. November<br />

<strong>de</strong>r ZPM vorgelegt wur<strong>de</strong>n und das Amt für Lehrerbildung (AfL) bis<br />

spätestens 30. Juni bzw. 20. Dezember <strong>de</strong>r ZPM die Noten <strong>de</strong>r Zweiten<br />

Staatsprüfung gemel<strong>de</strong>t hat.<br />

Die Zeugnisse <strong>de</strong>r Zweiten Staatsprüfungen sind spätestens bis zum 5.<br />

August bzw. 5. Februar nachzureichen.


4<br />

2.2 Maßgebend für die Einordnung in die Rangliste ist <strong>de</strong>r gewichtete<br />

Gesamtwert g aus <strong>de</strong>m Ergebnis <strong>de</strong>r Ersten Staatsprüfung n 1 und <strong>de</strong>r<br />

Zweiten Staatsprüfung n 2 . Er wird wie folgt berechnet:<br />

g = 2 x n 1 + 3 x n 2<br />

Dabei be<strong>de</strong>utet<br />

- n1 das Gesamtergebnis <strong>de</strong>r Ersten Staatsprüfung in Notenstufen<br />

und<br />

- n2 die Gesamtbewertung <strong>de</strong>r Zweiten Staatsprüfung, angegeben<br />

mit einer Dezimalstelle.<br />

Bei Bewerberinnen und Bewerbern mit <strong>de</strong>r Ersten Staatsprüfung für das<br />

Lehramt an beruflichen Schulen mit landwirtschaftlicher, hauswirtschaftlicher<br />

und nahrungsgewerblicher Fachrichtung tritt an die Stelle <strong>de</strong>s Gesamtergebnisses<br />

<strong>de</strong>r Ersten Staatsprüfung ein Mittelwert aus <strong>de</strong>ren einfach<br />

gewichtetem Gesamtergebnis und <strong>de</strong>m vierfach gewichteten Gesamtergebnis<br />

<strong>de</strong>r Diplomprüfung.<br />

2.3 Bei Bewerberinnen und Bewerbern, die neben <strong>de</strong>r Befähigung für ein<br />

Lehramt durch Zusatzprüfung eine Befähigung für ein weiteres Lehramt<br />

erworben haben, wird bei einer Bewerbung im zusätzlich erworbenen<br />

Lehramt <strong>de</strong>r gewichtete Gesamtwert g wie folgt berechnet:<br />

g = 2 x n 3 + 3 x n 2<br />

Dabei be<strong>de</strong>utet n 3 das Gesamtergebnis <strong>de</strong>r Zusatzprüfung.<br />

2.4 Bei Bewerberinnen und Bewerbern aus Mitgliedsstaaten <strong>de</strong>r Europäischen<br />

Union, <strong>de</strong>ren Lehrerdiplom ohne Auflagen gleichgestellt wur<strong>de</strong>, ist<br />

das im Diplom ausgewiesene Prädikat zu übernehmen. Entspricht das<br />

Prädikat nicht <strong>de</strong>n Notenskalen, die in <strong>de</strong>n Län<strong>de</strong>rn <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>srepublik<br />

Deutschland verwen<strong>de</strong>t wer<strong>de</strong>n, ist eine Umrechnung gemäß <strong>de</strong>m so genannten<br />

”Bayerischen Notenschlüssel” vorzunehmen.<br />

Bei Bewerberinnen und Bewerbern aus Mitgliedsstaaten <strong>de</strong>r Europäischen<br />

Union, die einen Anpassungslehrgang abgeleistet o<strong>de</strong>r eine Eignungsprüfung<br />

bestan<strong>de</strong>n haben, erfolgt die Gewichtung <strong>de</strong>r Note o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>s Prädikats<br />

aus <strong>de</strong>m Herkunftsland im Verhältnis 2,5 : 2,5 zur Note <strong>de</strong>s Anpassungslehrgangs<br />

o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Eignungsprüfung.<br />

2.5 Bei <strong>de</strong>r Festsetzung <strong>de</strong>s Ranglistenplatzes wird <strong>de</strong>r Bewerberin o<strong>de</strong>r<br />

<strong>de</strong>m Bewerber


5<br />

- für eine nachgewiesene erfolgreiche Unterrichtstätigkeit an öffentlichen<br />

o<strong>de</strong>r staatlich anerkannten privaten Schulen, die durch eine Bewährungsfeststellung<br />

<strong>de</strong>r Schulleiterin o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>s Schulleiters bestätigt wur<strong>de</strong>, mit<br />

min<strong>de</strong>stens acht Wochenstun<strong>de</strong>n in einem Schulhalbjahr o<strong>de</strong>r einem entsprechen<strong>de</strong>n<br />

Zeitraum ein Bonus von 0,5 bis zu einem maximalen Bonus<br />

nach fünf Jahren von insgesamt 5,0,<br />

- für eine nachgewiesene erfolgreiche Unterrichtstätigkeit, die durch eine<br />

Bewährungsfeststellung <strong>de</strong>r Leiterin bzw. <strong>de</strong>s Leiters <strong>de</strong>r Einrichtung bestätigt<br />

wur<strong>de</strong>, mit min<strong>de</strong>stens acht Wochenstun<strong>de</strong>n an <strong>de</strong>n öffentlichen<br />

Schulen vergleichbaren Einrichtungen in min<strong>de</strong>stens zwei Schulhalbjahren<br />

o<strong>de</strong>r einem entsprechen<strong>de</strong>n Zeitraum ein Bonus von 0,5, in min<strong>de</strong>stens<br />

vier Schulhalbjahren o<strong>de</strong>r einem entsprechen<strong>de</strong>n Zeitraum ein Bonus von<br />

1,0,<br />

- für eine nachgewiesene min<strong>de</strong>stens zweijährige berufliche Tätigkeit ein<br />

Bonus von 0,5 - das Merkmal "berufliche Tätigkeit" erfüllt auch, wer nachweist,<br />

dass sie o<strong>de</strong>r er zwei Jahre lang selbstständig einen eigenen Familienhaushalt<br />

mit min<strong>de</strong>stens drei Personen, in begrün<strong>de</strong>ten Ausnahmefällen<br />

mit einer erziehungs- o<strong>de</strong>r pflegebedürftigen Person geführt hat -,<br />

- für einen nachgewiesenen weiteren Hochschulabschluss (Universität)<br />

o<strong>de</strong>r eine nachgewiesene abgeschlossene Promotion ein Bonus von 0,5,<br />

- für eine nachgewiesene abgeschlossene berufliche Ausbildung in einem<br />

staatlich anerkannten Ausbildungsberuf ein Bonus von 1,0,<br />

auf <strong>de</strong>n gewichteten Gesamtwert g angerechnet.<br />

Insgesamt können maximal 5,0 Bonuspunkte erworben wer<strong>de</strong>n.<br />

Bewerberinnen und Bewerbern, die mehr als fünf Jahre hintereinan<strong>de</strong>r<br />

keine Unterrichtstätigkeit an öffentlichen o<strong>de</strong>r staatlich anerkannten privaten<br />

Schulen mit min<strong>de</strong>stens acht Wochenstun<strong>de</strong>n über einen Zeitraum von<br />

insgesamt min<strong>de</strong>stens zwei Halbjahren wahrgenommen haben, wird pro<br />

Jahr, in <strong>de</strong>m sie weiterhin keine Unterrichtserfahrung im genannten Umfang<br />

sammeln, von <strong>de</strong>n bis dahin erworbenen Bonuspunkten ein Malus<br />

von 0,5 Punkten abgezogen.<br />

Schwerbehin<strong>de</strong>rte Menschen sind dann von dieser Malusregelung ausgenommen,<br />

wenn die gefor<strong>de</strong>rte Unterrichtstätigkeit nachweislich aus Grün<strong>de</strong>n<br />

<strong>de</strong>r Behin<strong>de</strong>rung nicht erbracht wer<strong>de</strong>n konnte.<br />

Ebenso von <strong>de</strong>r Malusregelung ausgenommen sind Personen, die die<br />

gefor<strong>de</strong>rte Unterrichtstätigkeit nachweislich aufgrund <strong>de</strong>r Betreuung von<br />

eigenen Kin<strong>de</strong>rn im Familienhaushalt nicht erbringen konnten. Die Befreiung<br />

von <strong>de</strong>r Malusregelung gilt nur für einen Elternteil und beträgt für je<strong>de</strong>s<br />

Kind drei Jahre.


6<br />

2.6 Bei <strong>de</strong>r Auswahl zwischen Bewerberinnen und Bewerbern mit gleicher<br />

Leistung und gleicher Fächerkombination wer<strong>de</strong>n soziale Gesichtspunkte<br />

berücksichtigt.<br />

Soziale Gesichtspunkte sind:<br />

− Schwerbehin<strong>de</strong>rung im Sinne Schwerbehin<strong>de</strong>rung im Sinne <strong>de</strong>s Sozialgesetzbuch<br />

– Neuntes Buch (SGB IX) Rehabilitation und Teilhabe behin<strong>de</strong>rter<br />

Menschen - in <strong>de</strong>r jeweils gelten<strong>de</strong>n Fassung,<br />

− verzögerter Ausbildungsabschluss durch die Ableistung von Wehr- o<strong>de</strong>r<br />

Zivildienst o<strong>de</strong>r die Ableistung eines freiwilligen sozialen o<strong>de</strong>r ökologischen<br />

Jahres - die Regelungen <strong>de</strong>s Arbeitsplatzschutzgesetzes in <strong>de</strong>r jeweils<br />

gelten<strong>de</strong>n Fassung fin<strong>de</strong>n Anwendung - ,<br />

− verzögerter Ausbildungsabschluss durch die Geburt eines Kin<strong>de</strong>s - hier<br />

wer<strong>de</strong>n die Regelungen <strong>de</strong>s Beamtenrechtsrahmengesetzes in <strong>de</strong>r jeweils<br />

gelten<strong>de</strong>n Fassung angewandt -,<br />

− Unterhaltsverpflichtung für min<strong>de</strong>stens ein Kind und kein regelmäßiges<br />

sozialhilfeunabhängiges Familieneinkommen.<br />

Vorrang genießen anerkannt schwerbehin<strong>de</strong>rte Bewerberinnen und Bewerber.<br />

Weiterhin erhalten diejenigen Bewerberinnen und Bewerber ein Vorrangmerkmal,<br />

die wegen <strong>de</strong>r Versorgung von Kin<strong>de</strong>rn o<strong>de</strong>r - nach Vorlage eines<br />

ärztlichen Zeugnisses - zur Betreuung pflegebedürftiger Angehöriger<br />

aus <strong>de</strong>m öffentlichen Dienst ausgeschie<strong>de</strong>n sind.<br />

2.7 Die Bewerbungen beziehen sich grundsätzlich auf eine lan<strong>de</strong>sweite<br />

<strong>Einstellung</strong>. Bewerberinnen und Bewerber können zusätzlich nach eigener<br />

Prioritätensetzung gezielt Staatliche Schulämter angeben, auf die sich ihre<br />

Bewerbung vorrangig beziehen soll. Diese Bewerbungen gelten jeweils für<br />

<strong>de</strong>n gesamten Bereich <strong>de</strong>s Staatlichen Schulamtes. Die Prioritäten wer<strong>de</strong>n<br />

bei <strong>de</strong>n <strong>Einstellung</strong>sangeboten vorrangig berücksichtigt. Sollten für Lehrämter<br />

o<strong>de</strong>r Fächer/Fachrichtungen bzw. Fachkombinationen keine Prioritätenbewerbungen<br />

vorliegen, wird Personen aus <strong>de</strong>r übergeordneten Rangliste<br />

ein <strong>Einstellung</strong>sangebot gemacht wer<strong>de</strong>n.<br />

2.8 Die Rangliste wird einmal jährlich zum 15. März bereinigt. Dabei wer<strong>de</strong>n<br />

alle Bewerbungen gelöscht, die vor <strong>de</strong>m 1. August <strong>de</strong>s Vorjahres eingegangen<br />

sind. Diese Bewerbungen können mit einer Kurzbewerbung<br />

ergänzt und aufrecht erhalten wer<strong>de</strong>n. Alle Bewerbungen, die nach <strong>de</strong>m 1.<br />

August <strong>de</strong>s Vorjahres eingegangen sind, wer<strong>de</strong>n in die neu erstellte Rangliste<br />

übernommen.


7<br />

2.9 Bewerberinnen und Bewerbern, die ein <strong>Einstellung</strong>sangebot ablehnen<br />

o<strong>de</strong>r nicht fristgerecht annehmen, wird von <strong>de</strong>n bis dahin erworbenen Bonuspunkten<br />

pro Ablehnung ein Malus von 1,0 Punkten abgezogen. Ausgenommen<br />

sind die Fälle, bei <strong>de</strong>nen eine Ablehnung erfolgt, weil ein an<strong>de</strong>res<br />

Schulamt gleichzeitig aus Grün<strong>de</strong>n <strong>de</strong>r Unterrichtskontinuität bzw. <strong>de</strong>r<br />

Unterrichtsgarantie gegenüber <strong>de</strong>m Bewerber bzw. <strong>de</strong>r Bewerberin eine<br />

<strong>Einstellung</strong>szusage ausspricht. Der Rangplatz 1 zum Zeitpunkt dieser Zusage<br />

muss von <strong>de</strong>m Schulamt, das das Zweitangebot ausspricht, nachprüfbar<br />

dokumentiert wer<strong>de</strong>n.<br />

Schwerbehin<strong>de</strong>rte Menschen sind dann von dieser Malusregelung ausgenommen,<br />

wenn das <strong>Einstellung</strong>sangebot nachweislich aus Grün<strong>de</strong>n <strong>de</strong>r<br />

Behin<strong>de</strong>rung nicht wahrgenommen wer<strong>de</strong>n kann.<br />

3. Schulbezogenes Ausschreibungsverfahren<br />

3.1 Stellenbesetzungen im schulbezogenen Ausschreibungsverfahren<br />

können bei aktuellem Fachbedarf <strong>de</strong>r Schulen im Rahmen <strong>de</strong>r zugewiesenen<br />

<strong>Einstellung</strong>smöglichkeiten je<strong>de</strong>rzeit vorgenommen wer<strong>de</strong>n.<br />

3.2 Die Schulleiterin o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Schulleiter formuliert die Ausschreibung<br />

einschließlich <strong>de</strong>s spezifischen Anfor<strong>de</strong>rungsprofils und lässt nach Anhörung<br />

<strong>de</strong>s Schulpersonalrates die Stellenausschreibung durch das zuständige<br />

Staatliche Schulamt vornehmen.<br />

3.3 Das Staatliche Schulamt prüft die Rechtmäßigkeit <strong>de</strong>r Ausschreibung<br />

und nimmt diese im vorgegebenen Budget- und Stellenrahmen vor.<br />

Die Veröffentlichung <strong>de</strong>r im Schulamtsbereich ausgeschriebenen Stellen<br />

erfolgt im Internet unter www.kultusministerium.hessen.<strong>de</strong> sowie über<br />

Aushänge im Staatlichen Schulamt und in <strong>de</strong>n zugeordneten Studienseminaren.<br />

Die Aktualisierung <strong>de</strong>r Veröffentlichungen erfolgt bis zur Freischaltung <strong>de</strong>s<br />

<strong>Hessen</strong>-Portals einmal wöchentlich jeweils am Donnerstag, danach täglich.<br />

3.4 Die Bewerbungsfrist beträgt drei Wochen, in zu begrün<strong>de</strong>n<strong>de</strong>n Ausnahmefällen<br />

min<strong>de</strong>stens eine Woche.<br />

3.5 Kann im schulbezogenen Ausschreibungsverfahren keine geeignete<br />

Bewerberin o<strong>de</strong>r kein geeigneter Bewerber gefun<strong>de</strong>n wer<strong>de</strong>n, wird das<br />

Verfahren abgebrochen. Eine zweite Ausschreibung mit ggf. verän<strong>de</strong>rtem<br />

Anfor<strong>de</strong>rungsprofil kann zur Erweiterung <strong>de</strong>s Bewerberkreises vorgenommen<br />

wer<strong>de</strong>n.


8<br />

3.6 Sollten nach Abbruch <strong>de</strong>s schulbezogenen Ausschreibungsverfahrens<br />

in <strong>de</strong>r Rangliste keine geeigneten Bewerbungen für bestimmte Fächer,<br />

Fachrichtungen o<strong>de</strong>r Berufsfel<strong>de</strong>r enthalten sein, kann die Stellenausschreibung<br />

auch für Bewerberinnen und Bewerber mit universitärem Diplom<br />

o<strong>de</strong>r Magister bzw. vergleichbarem Hochschulabschluss geöffnet wer<strong>de</strong>n.<br />

Dieser Personenkreis ist im Angestelltenverhältnis gemäß Eingruppierungserlass<br />

nach BAT zu beschäftigen. Bewerbungen von Lehramtsbewerberinnen<br />

und Lehramtsbewerbern haben bei <strong>de</strong>r Auswahl Vorrang.<br />

3.7 Bewerbungen sind an das in <strong>de</strong>r Ausschreibung genannte Staatliche<br />

Schulamt zu richten. Die in <strong>de</strong>n Ausschreibungen gefor<strong>de</strong>rten Voraussetzungen<br />

sind schriftlich nachzuweisen.<br />

Die im Staatlichen Schulamt eingegangenen Bewerbungen wer<strong>de</strong>n auf<br />

Vollständigkeit und Übereinstimmung mit <strong>de</strong>m Anfor<strong>de</strong>rungsprofil (Lehramt,<br />

Fächer, beamtenrechtliche Voraussetzungen) geprüft, in SAP-HR<br />

Personalbeschaffung erfasst und zusammen mit <strong>de</strong>n aus <strong>de</strong>m System<br />

erzeugten Auswertungslisten nach Abschluss <strong>de</strong>r Bewerbungsfrist unmittelbar<br />

an die auswählen<strong>de</strong> Schule weitergeleitet.<br />

3.8 Die Schulleiterin o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Schulleiter sichtet die eingegangenen Bewerbungen<br />

nach folgen<strong>de</strong>n Kriterien:<br />

- Übereinstimmung <strong>de</strong>r Bewerbung mit <strong>de</strong>n ausgeschriebenen<br />

Qualifikationen, Anfor<strong>de</strong>rungen und Voraussetzungen,<br />

- Berücksichtigung <strong>de</strong>r Kriterien analog <strong>de</strong>n Ziffern 1.5 und 2.2 bis 2.6.<br />

Danach entschei<strong>de</strong>t die Schulleiterin o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Schulleiter im Benehmen mit<br />

<strong>de</strong>n übrigen Schulleitungsmitglie<strong>de</strong>rn und nach Anhörung <strong>de</strong>s Schulpersonalrates<br />

und ggf. <strong>de</strong>r Schwerbehin<strong>de</strong>rtenvertretung, ob eine Auswahlentscheidung<br />

nach Aktenlage möglich ist o<strong>de</strong>r ob ein Überprüfungsverfahren<br />

erfor<strong>de</strong>rlich ist.<br />

3.9 Ist eine Auswahlentscheidung nach Aktenlage möglich, dann entschei<strong>de</strong>t<br />

sie o<strong>de</strong>r er im Benehmen mit <strong>de</strong>n übrigen Schulleitungsmitglie<strong>de</strong>rn<br />

unter Beteiligung <strong>de</strong>s Schulpersonalrates, <strong>de</strong>r Frauenbeauftragten<br />

und ggf. <strong>de</strong>r Schwerbehin<strong>de</strong>rtenvertretung.<br />

Das Staatliche Schulamt bereitet die <strong>Einstellung</strong> durch die Schule vor und<br />

informiert die nichtausgewählten Bewerberinnen und Bewerber im Auftrag<br />

<strong>de</strong>r Schule. Die Schulleiterin o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Schulleiter unterzeichnet und überreicht<br />

die Ernennungsurkun<strong>de</strong>.<br />

3.10 Fin<strong>de</strong>t ggf. ein Überprüfungsverfahren statt, legt die Schulleiterin<br />

o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Schulleiter nach Aktenlage fest, welche Bewerberinnen und Bewerber<br />

in die engere Wahl kommen und lädt diese Personen zu einem<br />

Überprüfungsgespräch vor einem Überprüfungsgremium in die Schule ein.<br />

Für die nichteingela<strong>de</strong>nen Bewerberinnen und Bewerber gilt Ziff. 3.9 S. 2


9<br />

entsprechend.<br />

Die Schulleiterin o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Schulleiter organisiert das Überprüfungsverfahren,<br />

lädt die Mitglie<strong>de</strong>r <strong>de</strong>s Überprüfungsgremiums dazu ein, legt ihnen<br />

rechtzeitig und umfassend alle Bewerbungsunterlagen vor und erläutert<br />

ihre o<strong>de</strong>r seine Auswahl. Danach wer<strong>de</strong>n die Überprüfungsgespräche<br />

durchgeführt.<br />

Die Entscheidungen <strong>de</strong>r Schulleiterin o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>s Schulleiters über die Zusammensetzung<br />

<strong>de</strong>s Überprüfungsgremiums, die Reihenfolge <strong>de</strong>r auszuwählen<strong>de</strong>n<br />

Bewerberinnen und Bewerber und die Überprüfungsgespräche<br />

sind zu protokollieren.<br />

Alle Mitglie<strong>de</strong>r <strong>de</strong>s Überprüfungsgremiums unterliegen <strong>de</strong>r Verschwiegenheitspflicht.<br />

3.11 Dem Überprüfungsgremium gehören an:<br />

- die Schulleiterin o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Schulleiter (Vorsitz),<br />

- ein weiteres Schulleitungsmitglied, bei kleinen Schulen ersatzweise,<br />

wenn vorhan<strong>de</strong>n, eine unbefristet beschäftigte Lehrkraft <strong>de</strong>r Schule<br />

- ein Mitglied <strong>de</strong>s Schulpersonalrates gemäß § 62 Abs. 3 Satz 2 Hessisches<br />

Personalvertretungsgesetz,<br />

- die Frauenbeauftragte für Lehrkräfte entsprechend <strong>de</strong>n Vorgaben <strong>de</strong>s<br />

Hessischen Gleichberechtigungsgesetzes<br />

- bei schwerbehin<strong>de</strong>rten Bewerbern ein Mitglied <strong>de</strong>r Schwerbehin<strong>de</strong>rtenvertretung,<br />

sofern eine Beteiligung <strong>de</strong>r Schwerbehin<strong>de</strong>rtenvertretung nicht<br />

gem. § 81 Abs.1 Sozialgesetzbuch - Neuntes Buch - (SGB IX) ausdrücklich<br />

abgelehnt wird.<br />

Bei <strong>de</strong>n Überprüfungsgesprächen ist von <strong>de</strong>n festgelegten Gesprächs- und<br />

Bewertungsschwerpunkten auszugehen. Es ist allen Bewerberinnen und<br />

Bewerbern ein gleicher und ausreichend großer Zeitraum einzuräumen; es<br />

sind jeweils die gleichen Fachthemen zur Beantwortung o<strong>de</strong>r Diskussion<br />

zu stellen, um einen Vergleich zu ermöglichen.<br />

In <strong>de</strong>r Einladung zu <strong>de</strong>n Überprüfungsgesprächen wer<strong>de</strong>n die Bewerberinnen<br />

und Bewerber darauf hingewiesen, dass etwaige Kosten, die durch die<br />

Einladung verursacht wer<strong>de</strong>n, nicht erstattet wer<strong>de</strong>n.<br />

3.12 Die Schulleiterin o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Schulleiter legt <strong>de</strong>m Staatlichen Schulamt<br />

die beabsichtigte Entscheidung mit einem die Entscheidung begrün<strong>de</strong>n<strong>de</strong>n<br />

Auswahlbericht zur rechtlichen Prüfung vor und entschei<strong>de</strong>t danach im<br />

Benehmen mit <strong>de</strong>n übrigen Schulleitungsmitglie<strong>de</strong>rn abschließend.


10<br />

Das Staatliche Schulamt bereitet die <strong>Einstellung</strong> durch die Schule vor und<br />

informiert die nichtausgewählten Bewerberinnen und Bewerber im Auftrag<br />

<strong>de</strong>r Schule. Die Schulleiterin o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Schulleiter unterzeichnet und überreicht<br />

die Ernennungsurkun<strong>de</strong>.<br />

Das Staatliche Schulamt informiert die ZPM jeweils umgehend über die<br />

erfolgte <strong>Einstellung</strong>.<br />

4. Schulamtsbezogenes Ausschreibungsverfahren<br />

4.1 Schulamtsbezogene Ausschreibungsverfahren sind entsprechend <strong>de</strong>m<br />

Fachbedarf je<strong>de</strong>rzeit möglich.<br />

4.2 Die Stellenausschreibungen wer<strong>de</strong>n eigenverantwortlich vom jeweiligen<br />

Staatlichen Schulamt im vorgegebenen Budget- und Stellenrahmen<br />

vorgenommen.<br />

4.3 Das Staatliche Schulamt schreibt, nach Beteiligung <strong>de</strong>s Gesamtpersonalrates<br />

<strong>de</strong>r Lehrerinnen und Lehrer, die Stellen als Einzel- bzw. Sammelausschreibung<br />

aus. Die Veröffentlichung erfolgt grundsätzlich im Internet<br />

unter www.kultusministerium.hessen.<strong>de</strong> sowie über Aushänge im Staatlichen<br />

Schulamt und in <strong>de</strong>n zugeordneten Studienseminaren.<br />

Die Aktualisierung <strong>de</strong>r Veröffentlichungen erfolgt einmal wöchentlich jeweils<br />

am Donnerstag.<br />

4.4 Die Bewerbungsfristen laufen in <strong>de</strong>r Regel drei Wochen, in zu begrün<strong>de</strong>n<strong>de</strong>n<br />

Ausnahmefällen min<strong>de</strong>stens eine Woche. Die im Staatlichen<br />

Schulamt eingegangenen Bewerbungen wer<strong>de</strong>n auf Vollständigkeit und<br />

Zulässigkeit (Lehramt, Fächer, beamtenrechtliche Voraussetzungen) geprüft.<br />

4.5 Kann im schulamtsbezogenen Ausschreibungsverfahren keine geeignete<br />

Bewerberin o<strong>de</strong>r kein geeigneter Bewerber gefun<strong>de</strong>n wer<strong>de</strong>n, wird<br />

das Verfahren abgebrochen. Die Besetzung erfolgt dann grundsätzlich<br />

über das Ranglistenverfahren.<br />

4.6 Sollten in <strong>de</strong>r Rangliste keine geeigneten Bewerbungen für bestimmte<br />

Fächer, Fachrichtungen o<strong>de</strong>r Berufsfel<strong>de</strong>r enthalten sein, kann die Stellenausschreibung<br />

auch für Bewerberinnen und Bewerber mit universitärem<br />

Diplom o<strong>de</strong>r Magister bzw. vergleichbarem Hochschulabschluss geöffnet<br />

wer<strong>de</strong>n. Dieser Personenkreis ist im Angestelltenverhältnis gemäß Eingruppierungserlass<br />

nach BAT zu beschäftigen. Bewerbungen von Lehramtsbewerberinnen<br />

und Lehramtsbewerber haben bei <strong>de</strong>r Auswahl Vorrang.


11<br />

4.7 Bewerbungen sind an das ausschreiben<strong>de</strong> Staatliche Schulamt zu<br />

richten. Die in <strong>de</strong>n Ausschreibungen gefor<strong>de</strong>rten Voraussetzungen sind<br />

schriftlich nachzuweisen.<br />

4.8 Das Schulamt entschei<strong>de</strong>t nach Anhörung <strong>de</strong>s Gesamtpersonalrates<br />

und ggf. <strong>de</strong>r Schwerbehin<strong>de</strong>rtenvertretung, ob eine Auswahlentscheidung<br />

nach Aktenlage möglich ist o<strong>de</strong>r ob ein Überprüfungsverfahren erfor<strong>de</strong>rlich<br />

ist.<br />

Ist eine Auswahlentscheidung nach Aktenlage möglich, entschei<strong>de</strong>t das<br />

Schulamt unter Beteiligung <strong>de</strong>s Gesamtpersonalrates, <strong>de</strong>r Frauenbeauftragten<br />

und ggf. <strong>de</strong>r Schwerbehin<strong>de</strong>rtenvertretung.<br />

Das Staatliche Schulamt nimmt die <strong>Einstellung</strong> vor und informiert die nichtausgewählten<br />

Bewerberinnen und Bewerber. .<br />

4.9 Ein Überprüfungsverfahren wird von einem Überprüfungsgremium<br />

durchgeführt.<br />

4.10 Dem Überprüfungsgremium gehören an:<br />

- eine Schulaufsichtsbeamtin o<strong>de</strong>r ein Schulaufsichtsbeamter <strong>de</strong>s Staatlichen<br />

Schulamtes als Vorsitzen<strong>de</strong> o<strong>de</strong>r Vorsitzen<strong>de</strong>r,<br />

- ein Mitglied <strong>de</strong>s Gesamtpersonalrates gemäß § 62 Abs. 3 Satz 2 Hessisches<br />

Personalvertretungsgesetz,<br />

- die Frauenbeauftragte für Lehrkräfte entsprechend <strong>de</strong>n Vorgaben <strong>de</strong>s<br />

Hessischen Gleichberechtigungsgesetzes<br />

- bei schwerbehin<strong>de</strong>rten Bewerbern ein Mitglied <strong>de</strong>r Schwerbehin<strong>de</strong>rtenvertretung,<br />

sofern eine Beteiligung <strong>de</strong>r Schwerbehin<strong>de</strong>rtenvertretung nicht<br />

gem. § 81 Abs.1 Sozialgesetzbuch - Neuntes Buch - (SGB IX) ausdrücklich<br />

abgelehnt wird.<br />

Alle Mitglie<strong>de</strong>r <strong>de</strong>s Überprüfungsgremiums unterliegen <strong>de</strong>r Verschwiegenheitspflicht.<br />

4.11 Die o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Vorsitzen<strong>de</strong> <strong>de</strong>s Überprüfungsgremiums sichtet die eingegangenen<br />

Bewerbungen nach folgen<strong>de</strong>n Kriterien:<br />

- Übereinstimmung <strong>de</strong>r Bewerbung mit <strong>de</strong>n ausgeschriebenen Qualifikationen,<br />

Anfor<strong>de</strong>rungen und Voraussetzungen,<br />

- Berücksichtigung <strong>de</strong>r Kriterien analog <strong>de</strong>n Ziffern 1.5 und 2.2 bis 2.6.<br />

Das Überprüfungsgremium legt nach Aktenlage eine Reihenfolge fest,<br />

bestimmt dann, welche Bewerberinnen und Bewerber in die engere Wahl<br />

kommen und lädt diese Personen zu einem Überprüfungsgespräch ein.


12<br />

Bei <strong>de</strong>n Überprüfungsgesprächen ist von <strong>de</strong>n festgelegten Gesprächs- und<br />

Bewertungsschwerpunkten auszugehen. Es ist allen Bewerberinnen und<br />

Bewerbern ein gleicher und ausreichend großer Zeitraum einzuräumen; es<br />

sind jeweils die gleichen Fachthemen zur Beantwortung o<strong>de</strong>r Diskussion<br />

zu stellen, um einen Vergleich zu ermöglichen.<br />

In <strong>de</strong>r Einladung zu <strong>de</strong>n Überprüfungsgesprächen wer<strong>de</strong>n die Bewerberinnen<br />

und Bewerber darauf hingewiesen, dass etwaige Kosten, die durch die<br />

Einladung verursacht wer<strong>de</strong>n, nicht erstattet wer<strong>de</strong>n.<br />

4.12 Die Zusammensetzung <strong>de</strong>s Überprüfungsgremiums, die Reihenfolge<br />

<strong>de</strong>r auszuwählen<strong>de</strong>n Bewerberinnen und Bewerber und die Überprüfungsgespräche<br />

sind zu protokollieren. Die o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Vorsitzen<strong>de</strong> <strong>de</strong>s Überprüfungsgremiums<br />

fertigt einen Auswahlbericht und stellt die Bewerbungen in<br />

eine bewertungsbezogene Reihenfolge.<br />

4.13 Gemäß <strong>de</strong>r Anzahl <strong>de</strong>r ausgeschriebenen und zu besetzen<strong>de</strong>n Stellen<br />

und <strong>de</strong>r festgelegten Reihenfolge unterbreitet das Staatliche Schulamt<br />

die <strong>Einstellung</strong>sangebote.<br />

Das Staatliche Schulamt informiert die ZPM jeweils umgehend über die<br />

erfolgten <strong>Einstellung</strong>en.<br />

5. Bewerberinnen und Bewerber mit Lehrbefähigung, Sozialpädagoginnen<br />

und Sozialpädagogen sowie Erzieherinnen und Erzieher<br />

5.1 Bewerberinnen und Bewerber mit <strong>de</strong>r Lehrbefähigung in musischtechnischen,<br />

arbeitstechnischen, technologischen o<strong>de</strong>r sozialpädagogischen<br />

Fächern können nur im Rahmen eines Ausschreibungsverfahrens<br />

gemäß Ziffer 3 eingestellt wer<strong>de</strong>n.<br />

5.2 Für die <strong>Einstellung</strong> von Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen<br />

sowie Erzieherinnen und Erziehern gelten für die Bewerbungsfristen und<br />

die <strong>Einstellung</strong>stermine die Regelungen <strong>de</strong>s Ranglistenverfahrens für<br />

Lehramtsbewerberinnen und Lehramtsbewerber.<br />

Im Falle einer Stellenausschreibung gilt Ziffer 3 entsprechend.<br />

Die in <strong>de</strong>n Ziffern 1.5 und 2.6 genannten gesetzlichen Regelungen und<br />

Kriterien sind zu beachten.<br />

6. Religionslehrerinnen und Religionslehrer<br />

6.1 Pfarrerinnen und Pfarrer sowie weitere Personen, die kirchliche Bedienstete<br />

sind und <strong>de</strong>nen ihre Kirche die Befähigung zur Erteilung von<br />

Religionsunterricht zuerkannt hat, können im Rahmen von Gestellungsverträgen<br />

im Schuldienst beschäftigt wer<strong>de</strong>n.<br />

6.2 Vor <strong>de</strong>r Beschäftigung ist die Eignung <strong>de</strong>r Bewerberin o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>s Bewerbers<br />

vom Staatlichen Schulamt festzustellen.


13<br />

7. Schlussbestimmung und Übergangsregelung zu Ziff. 2.1:<br />

Aus <strong>de</strong>n Prüfungsterminen Oktober 2006 und April 2007 wer<strong>de</strong>n Ranglistenbewerbungen<br />

von Referendarinnen und Referendaren an hessischen<br />

Studienseminaren nach <strong>de</strong>r Zweiten Staatsprüfung einheitlich am 10. Mai<br />

bzw. am 10. November in die Rangliste eingeordnet, sofern die Bewerbung<br />

spätestens bis zum 15. März bzw. 15. September vorgelegt und das Zeugnis<br />

<strong>de</strong>r Zweiten Staatsprüfung spätestens bis zum 5. Mai bzw. 5. November<br />

nachgereicht wur<strong>de</strong>.<br />

Dieser Erlass tritt am 1. September 2006 in Kraft.

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