sozial - VAAÃ
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pharmazie<br />
Die Zeitschrift der angestellten Apotheker<br />
<strong>sozial</strong><br />
öS 30,– · Ausgabe 6/2001<br />
Ergebnisse der<br />
Mitgliederumfrage<br />
Schwerpunkte<br />
Neues aus der Pharmazie . . . . . . 2<br />
Editorial . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3<br />
Ihre Meinung<br />
Mitgliederbefragung 2001 . . . . . 4–5<br />
Sozialpolitik<br />
Gehaltsverhandlungen –<br />
Forderungen für 2002<br />
+ Impressum . . . . . . . . . . . . . . . 6<br />
Stammtisch Wien und NÖ<br />
Stammtisch der angestellten<br />
ApothekerInnen Tirol . . . . . . . . . . 7<br />
Berufspolitik<br />
Wahlen zu Apothekerkammer<br />
und Gehaltskasse,<br />
Kandidaten des VAAÖ . . . . . . . 8–9<br />
P.b.b. Verlagspostamt 1090 Wien, 00Z020072V<br />
Arbeitsrecht<br />
Wie überprüfe ich meine<br />
Gehaltsabrechnung . . . . . . . 10-13<br />
Rechtspolitik . . . . . . . . . . . . . . 14<br />
pharmazie <strong>sozial</strong> · 1/2002 1
Neues aus der Pharmazie<br />
! Neue schmerzlose Blutzuckermessung<br />
durch Rosiglitazonmaleat<br />
Abbott hat kürzlich das neue Blutzuckermessgerät<br />
SoftSense herausgebracht, mit<br />
dem Diabetiker ihren Blutzucker leichter<br />
selbst kontrollieren können und bei dem<br />
das schmerzhafte Stechen in die Fingerkuppen<br />
entfällt.<br />
SoftSense kombiniert Blutentnahme,<br />
Auftragen des Bluttropfens auf den Teststreifens<br />
und Bestimmung des Blutzuckers<br />
in einem Gerät. Auf Knopfdruck entnehmen<br />
das Lanzettensystem und die Vakuumpumpe<br />
ca. zwei Mikroliter Blut.<br />
Der winzige Blutstropfen gelangt gleich<br />
auf den neu entwickelten Biosensor-<br />
Teststreifen, der auch bei Einnahme<br />
von Medikamenten, Vitaminen oder anderen<br />
Stoffwechselprodukten und Uhrzeit<br />
gespeichert werden und ein Blutzuckermittelwert<br />
über eine, zwei oder vier<br />
Wochen abgerufen werden.<br />
Das neue Gerät erleichtert die Bestimmung<br />
des Blutzuckerwertes auch in der Nacht.<br />
Die Lanzette und der Teststreifen können<br />
bis zu acht Stunden vor dem Messvorgang<br />
in das Gerät gesteckt werden, und das<br />
beleuchtete Display hilft beim Ablesen der<br />
Werte im Dunkeln.<br />
! Wie Zellen sich täuschen<br />
können<br />
Als kleinste selbstständige Einheiten<br />
unseres Körpers sind ungefähr 100 Billionen<br />
Zellen in unterschiedlichen Funktionen<br />
aktiv. Die Arbeitsanleitung jeder<br />
Zelle steckt in den Genen des Zellkerns.<br />
Damit aus der ungeheuren Menge von<br />
Zellen ein Organismus werden kann,<br />
müssen auch untereinander laufend Informationen<br />
ausgetauscht werden.<br />
Alle Zeiten stehen daher in ihrer Umwelt<br />
in Kontakt und können Signale aufnehmen<br />
und verarbeiten. Diese Signale,<br />
zum Beispiel Hormone oder die verschiedenen<br />
Botenstoffe des Gehirns, werden<br />
von Rezeptoren an der Zelloberfläche<br />
empfangen und lösen in der Folge eine<br />
Kaskade an weiteren Reaktionen aus.<br />
Einer der wichtigsten „Schalter“ in dieser<br />
Reaktionskette sind die schon länger<br />
bekannten G-Proteine, die an der Innenseite<br />
der Zellhülle lokalisiert sind.<br />
Hatte man bisher angenommen, dass<br />
G-Proteine nur durch Signale von außen<br />
angeschaltet werden können, so muss man<br />
diese Vorstellung nun revidieren.<br />
Am Wiener Forschungsinstitut für Molekulare<br />
Pathologie (IMP) gelang vor kurzem<br />
der Nachweis, dass Zellen diesen Schalter<br />
von sich aus betätigen und damit sozusagen<br />
ein Signal von außen vortäuschen<br />
können.<br />
Der Molekularbiologe Jürgen Knoblich und<br />
sein Mitarbeiter Matthias Schäfer machten<br />
diese Entdeckung, als sie die Entwicklung<br />
des Nervensystems bei der Fruchtfliege<br />
studierten. Sie beobachteten, dass Nerven-Stammzellen<br />
den Signalübertragungsweg<br />
auf einer Seite der Zelle aktivieren,<br />
bevor sie sich teilen.<br />
Aus der Seite, an der das eingehende Signal<br />
vorgetäuscht wurde, entsteht nach der<br />
Teilung wieder eine Stammzelle. Die andere<br />
Seite bringt eine spezialisierte Nervenzelle<br />
hervor. Da dieser Mechanismus im<br />
Lauf der Evolution beibehalten wurde, ist<br />
en analoger Ablauf beim Menschen sehr<br />
wahrscheinlich.<br />
Die Entdeckung, die die IMP-Wissenschaftler<br />
in der aktuellen Ausgabe der Fachzeitschrift<br />
Cell (Vol. 107/2 vom 19.10.2001)<br />
beschreiben, wird auch in der Pharmaindustrie<br />
großes Interesse auslösen, ist<br />
sich Jürgen Knoblich sicher. Etwa 60<br />
Prozent aller Medikamente entfalten ihre<br />
Wirkung nämlich dadurch, dass sie mit<br />
G-Proteinen gekoppelte Rezeptoren beeinflussen<br />
und somit in Signalübertragungswege<br />
eingreifen.<br />
Mit den neuen Erkenntnissen könnte man<br />
in Zukunft Medikamente entwickeln, die<br />
G-Proteine direkt aktivieren und damit die<br />
Zelle mit ihren eigenen Mitteln täuschen.<br />
! Xeloda: Zulassung auch bei<br />
Brustkrebs<br />
Die Firma Roche hat kürzlich bekannt<br />
gegeben, dass der Europäische Ausschuss<br />
für Arzneimittelspezialitäten (CPMP) die<br />
Zulassung des oralen Krebsmedikamentes<br />
Xeloda (Wirkstoff: Capecitabine) zur<br />
Behandlung von metastasierendem Brustkrebs<br />
empfohlen hat. Das CPMP empfiehlt<br />
die Zulassung von Xeloda einerseits zur<br />
Monotherapie nach erfolgloser intensiver<br />
Chemotherapie andererseits in Kombination<br />
mit dem Aventis-Medikament Taxotere<br />
(Wirkstoff: Docetaxel) nach erfolgloser<br />
Behandlung mit Anthracyclinen.<br />
Wirkungsmechanismus von<br />
Capecitabine<br />
Das Medikament wird durch ein Enzym<br />
aktiviert, das in Krebszellen in höherer<br />
Konzentration vorliegt als in gesunden<br />
Zellen. Dadurch wird eine größere Menge<br />
des krebsbekämpfenden Wirkstoffes 5-FU<br />
dort erzeugt, wo er benötigt wird - in den<br />
Krebszellen. Taxotere erhöht die Konzentration<br />
dieses Enzyms in Krebszellen noch<br />
zusätzlich, wodurch vermutlich ein noch<br />
größerer Teil von Xeloda in krebsbekämpfendes<br />
5-FU umgewandelt wird.<br />
Xeloda ist weltweit in mehr als 50 Ländern<br />
als Monotherapie für die Behandlung<br />
von metastasierendem Brustkrebs zugelassen.<br />
Die amerikanische FDA war die erste<br />
Behörde, die die Kombinationsbehandlung<br />
mit Xeloda/Taxotere zugelassen hat.<br />
Das CPMP stützt sich bei seiner positiven<br />
Empfehlung auf Ergebnisse klinischer<br />
Prüfungen, die belegen, das Xeloda/<br />
Taxotere die erste und bislang einzige<br />
Kombinatinschemotherapie sei, die, im<br />
Vergleich mit Taxotere Monotherapie,<br />
bei Patientinnen, die mit der neuen Therapie<br />
behandelt wurden, hatten, eine um<br />
durchschnittlich drei Monate längere<br />
Lebenserwartung.<br />
Firmenangaben zufolge konnte, im Vergleich<br />
zur Taxotere-Monotherapie, mit der<br />
Xeloda/Taxotere Kombination eine deutlich<br />
verbesserte Tumor-reduktion und ein<br />
verlangsamteres Wachsen des Tumors<br />
erreicht werden.<br />
„Die Empfehlung des CPMP bedeutet,<br />
dass Xeloda Anfang nächsten Jahres für<br />
Patientinnen mit Brustkrebs in der<br />
Europäischen Union zur Verfügung stehen<br />
wird“, erklärt William M. Burns, Leiter der<br />
Division Pharma und Roche - Konzernleitungsmitglied.<br />
2 pharmazie <strong>sozial</strong> · 6/2001
Editorial<br />
Liebe Leserinnen,<br />
liebe Leser!<br />
Wie jedes Jahr im Herbst dominieren die Gehaltsverhandlungen<br />
unsere Arbeit im Verband. Neben der Anpassung<br />
unseres Gehaltsschemas an das seit sechs Jahren gültige<br />
neue Beamtengehaltsschema fordern wir unter Zugrundelegung<br />
dieser neuen Gehaltsansätze der Beamten im<br />
Lebensnettovergleich eine Gehaltserhöhung, die den<br />
Zuwachs an dem von uns erarbeiteten Umsatz abgilt.<br />
Außerdem haben wir die Abendstunden und die Samstagnachmittage<br />
bei den Bereitschaftsdiensten thematisiert,<br />
denn seit dem Wegfall der kleinen „Nachttaxe“ wird die<br />
stark angestiegene Belastung überhaupt nicht mehr abgegolten.<br />
Die angestellten Apotheker, die den größten Teil<br />
der Umsätze erarbeiten, haben den Anspruch, in Form<br />
gerechter Gehälter einen gerechten Anteil am Erfolg zu<br />
bekommen.<br />
Aber nicht nur die Gehaltsverhandlung, sondern auch die<br />
Vorbereitung der Apothekenkammerwahl ist ein wichtiges<br />
Ereignis in diesem Jahr. In der Apothekenkammer können<br />
die angestellten Apotheker, die immerhin 3/4 der Kammermitglieder<br />
repräsentieren, sich nur um die Hälfte der<br />
Mandate bewerben - eine fragwürdige demokratische Vertretung.<br />
Das bedeutet, dass in wirtschaftlichen und <strong>sozial</strong>en<br />
Belangen in der Kammer, die Minderheit der selbständigen<br />
Apotheker über die Mehrheit der angestellten<br />
Apotheker bestimmt. Wer darüber nachdenkt, der wird<br />
den Wert der Interessenvertretung erkennen und unsere<br />
Aktionen verstehen, wenn die Rechte der vertretenen<br />
Gruppe verweigert oder beschnitten werden.<br />
Es ist einfach zu erkennen, wer sich wirklich für die angestellten<br />
Apotheker einsetzt!<br />
Der Verband Angestellter Apotheker tritt wieder bei den<br />
Wahlen an. Wir arbeiten für die angestellten Apotheker,<br />
das ist unsere Aufgabe! Unterstützen Sie uns, wählen Sie<br />
unsere Kandidaten!<br />
Noch ein Thema hat uns angestellte Apotheker heuer<br />
stark beschäftigt: die Euro-Umstellung. Sind wir schon<br />
alle Euro-fit Euroumstellung, vollelektronische Rezeptabrechnung<br />
und die dazugehörenden Seminaren dürfen uns<br />
nicht von unserer Arbeit ablenken und auch davon, dass<br />
Apothekerarbeit auch eine solche bleibt.<br />
Dass die elektronisch unterstützte Arbeit sich nicht von<br />
selbst erledigt, ist mittlerweile fast allen bekannt.<br />
Es ist nicht wie bei der Dampfmaschine, die einst menschliche<br />
Arbeitskraft radikal ersetzte. Aber, was Apothekerarbeit<br />
ist, EDV hin oder her, muss uns allen bewusst sein.<br />
Die Verantwortung dem Kunden gegenüber bei Beratung<br />
und sorgfältiger Abgabe, genauso wie die Erhöhung der<br />
Complience der Patienten zu ihrer Therapie, das muss<br />
unsere Arbeit bleiben.<br />
Fundiertes Wissen allein ohne die Zuwendung zu den<br />
Kunden = Patienten bringt nichts.<br />
Elektronische Rezepterfassung, ebensolche Bestellung<br />
und vollelektronische Rezeptabrechnung setzen Disziplin<br />
und Teamgeist voraus. Wo es am Betriebsklima hapert,<br />
wird der Arbeitsablauf noch mehr gestört sein als vorher.<br />
Die viel beschworene Teamfähigkeit der angestellten Apotheker<br />
kann nicht vom Dienstgeber herbeigezaubert werden.<br />
Wir angestellte Apotheker müssen diese schon<br />
selbst bringen.<br />
Die Kundschaft spürt das Betriebsklima jedenfalls. An der<br />
Art der Hinwendung der Apotheker sowohl zu ihr als auch<br />
zu den Mitarbeitern fühlt sie sich angenommen. Kompetenz<br />
und Zuwendung, das sind die Säulen unseres Wertes<br />
als Apotheker.<br />
Zum Jahresausklang wünsche ich Ihnen einen schönen<br />
Advent und eine frohe Weihnacht!<br />
Ihr<br />
Hanns-Peter Glaser<br />
pharmazie <strong>sozial</strong> · 3/2001 6/2001 3
Ihre Meinung<br />
Mitgliederbefragung 2001<br />
Letzten Sommer wurde in unserem Auftrag eine Umfrage unter den Mitgliedern des VAAÖ<br />
durchgeführt. Ziel der Umfrage war, die Wünsche und Bedürfnisse der Mitglieder zu erfassen,<br />
um in der Folge zielorientierte Serviceleistungen gewährleisten zu können.<br />
Die Spontanassoziationen zum VAAÖ sind in erster Linie positiv<br />
oder neutral besetzt. Das Image des Verbandes wird von den befragten<br />
Personen als zeitgemäß, engagiert und konfliktfreudig<br />
beschrieben.<br />
Positiv werden in erster Linie die Serviceleistungen, wie zum Beispiel<br />
die Rechtsberatung, oder die für alle Teildienste durchgesetzte<br />
Gleichbehandlung in der Vorrückung und die damit verbundenen<br />
Gehaltsnachzahlungen bewertet.<br />
Als negativ werden vor allem die Gruppenbildung und Streitereien<br />
innerhalb der angestellten Apotheker gesehen.<br />
Neutral stehen die Befragten dem Themenkreis um die Vertretung<br />
der angestellten Apotheker gegenüber und interessanterweise<br />
auch dem Gehalt und dem Kollektivvertrag.<br />
4 pharmazie <strong>sozial</strong> · 6/2001
Ihre Meinung<br />
Die Befragung erfolgte über Fragebögen und es haben sich über 600 Mitglieder beteiligt,<br />
was einem Anteil von 20 % entspricht und somit – nach Angaben der Marktforscher – als<br />
repräsentativ gilt.<br />
Auf einer Skala von 1 bis 5 wird vor allem die Aktivität, das Engagement<br />
bei der Interessenvertretung und die Konfliktbereitschaft<br />
des Verbandes hoch eingeschätzt, die Sympathie und die Durchsetzungskraft<br />
etwas geringer.<br />
Dieses Imageprofil zieht sich quer durch alle Altersgruppen, wobei<br />
die älteren Mitglieder allgemein höher bewerten als die jüngeren,<br />
die dem Verband kritischer gegenüberstehen dürften.<br />
Gründe dem VAAÖ beizutreten gibt es viele, in erster Linie wollen<br />
die Befragten eine starke berufliche Vertretung haben. Aber auch<br />
das ÖAZ-Abonnement und das Zeigen von Solidarität sind starke<br />
Beweggründe für den Beitritt.<br />
Die vom VAAÖ angebotenen Serviceleistungen sind den meisten<br />
Mitgliedern gut bekannt und werden auch von einem hohen Prozentsatz<br />
genutzt.<br />
Wir danken allen Kolleginnen und Kollegen für die Teilnahme an dieser Umfrage und für das Engagement und Interesse, an der Verbesserung<br />
ihrer Interessenvertretung mitzuwirken. Wir freuen uns über die positiven Rückmeldungen hinsichtlich unseres Services und<br />
unserer Leistungen und hoffen, dass Sie uns auch in Zukunft weiterhin unterstützen, indem Sie Interesse an unserer Arbeit für alle angestellten<br />
ApothekerInnen zeigen oder sogar persönlich aktiv werden.<br />
pharmazie <strong>sozial</strong> · 6/2001 5
Sozialpolitik<br />
Gehaltsverhandlungen für 2002<br />
Leider ohne Ergebnis - der Apothekerverband<br />
hat noch keine Vorstandssitzung<br />
durchgeführt, in der unsere Forderungen<br />
hätten behandelt werden können.<br />
Trotzdem kam die Diskussion zwischen<br />
den Verbänden in einigen Punkten in<br />
Gang. Vor allem zum Lebensnettogehaltsvergleich<br />
mit den Beamten gab es ausführliche<br />
Erörterungen von beiden Seiten,<br />
aber auch folgende Forderungen wurden<br />
vom Verband der Angestellten Apotheker<br />
bekräftigt:<br />
❏<br />
❏<br />
❏<br />
❏<br />
Änderung der Bezahlung für die Bereitschaftsdienste<br />
von 18 00 -20 00 Uhr, sowie Samstag nachmittags,<br />
Fortbildung soll Arbeitszeit sein, vor allem<br />
wenn sie von der Apothekerkammer vorgeschrieben<br />
wird,<br />
Abfertigung neu mit kumulierten Ansprüchen<br />
als wichtiges neues Thema<br />
Keine Vermischung mit der bestehenden<br />
Zusatzaltersvorsorge der Gehaltskasse<br />
Doch zurück zum Lebensnettogehaltsvergleich<br />
mit den Beamten, der auf alten<br />
Verträgen (erstmals 1921) beruht und in<br />
den Jahren 1961-72 zwischen den Verbänden<br />
erneuert wurde. Hier kam es zu unterschiedlichen<br />
Interpretationen des zweigliedrigen<br />
Vertragstextes. Wir Angestellte<br />
interpretieren den Vertrag folgendermaßen:<br />
1. Ändert sich durch Gesetz das<br />
Lebensnettogehalt eines Beamten, so<br />
muss das Lebensnettogehalt eines<br />
angestellten Apothekers diese Änderung<br />
nachvollziehen. In der Regel geht<br />
Das Forderungsschreiben des Verbandes Angestellter Apotheker<br />
Österreichs ging dem Apothekerverband Anfang September<br />
zu, am 29. Oktober 2001 fand die erste Verhandlungsrunde<br />
statt.<br />
es um Gehaltserhöhungen, die<br />
Vorrückung läuft automatisch. Verbessert<br />
sich die Zeitlaufbahn, die die<br />
Vorrückung in bestimmte Stufen steuert,<br />
dann muss diese nachträgliche<br />
gesetzliche Änderung<br />
im Gehaltsvergleich<br />
durch Heranziehen<br />
der neuen<br />
Stufen für die angestellten<br />
Apotheker-<br />
Innen wirksam<br />
gemacht werden.<br />
2. Es sind also<br />
nicht nur 1. die<br />
jährlichen Beam-<br />
tengehaltserhöhun-<br />
gen in unserem<br />
Gehaltskassenbezug<br />
nachzuvollziehen,<br />
sondern 2. auch<br />
Gehaltsverbesserungen<br />
bei den Beamten, die sich<br />
durch deren höhere Einstufungen,<br />
außerordentliche Biennien oder eben auch<br />
durch deren neues Besoldungsschema<br />
(Grundlaufbahn) ergeben.<br />
3. Der Apothekerverband teilt diese<br />
Meinung nicht mehr, sondern will - im<br />
Sinne einer Indexierung - nur die jährlichen<br />
Gehaltserhöhungen für uns gelten lassen.<br />
Wie hoffen aber, in den weiteren Verhandlungen<br />
(der nächste Termin ist der 19.<br />
November 2001) unser Ziel noch erreichen<br />
zu können. Auch bei den anderen Forderungspunkten<br />
hoffen wir auf zielführende<br />
Verhandlungen ab 19.11.2001, über die<br />
wir Ihnen dann gerne berichten werden.<br />
V-Präsidentin Ulrike Mayer,<br />
Referentin Sozialpolitik<br />
Impressum:<br />
Eigentümer und Herausgeber: Verband Angestellter<br />
Apotheker Österreichs, gegr. 1891, Berufliche Interessenvertretung<br />
mit Sitz in Wien.<br />
Vereinsleitung: Mag. pharm. Hanns-Peter Glaser, Präsident,<br />
Spitalgasse 31, 1091 Wien, Postfach 85, Tel. 404 14-<br />
410, Fax -414, E-Mail: Verband.Ang.Apotheker@aon.at<br />
Für den Inhalt verantwortlich: Mag. pharm. Mag. jur.<br />
Albert Ullmer.<br />
Verleger und Gesamthersteller: Inovamedia Print- und<br />
Medienproduktion Ges.m.b.H., A-1231 Wien, Altmannsdorfer<br />
Straße 154–156.<br />
Druck: Elbemühl Druck und Verlag GmbH & Co KG.<br />
Die Zeitschrift erscheint sechsmal im Jahr. Der Bezugspreis<br />
beträgt S 150,– inkl. MWSt. jährlich.<br />
Redaktion: Mag. Ulrike Mayer, Mag. Herbert Allex,<br />
MMag. Albert Ullmer, Dr. Vera Moczarski, Mag. Ursula Thalmann,<br />
Borislava Dimitrijevic.<br />
Anzeigenrepräsentant: Mag. Walter Braun, 2301 Groß-<br />
Enzersdorf, Fasanweg 18, Tel. 0 22 49/32 95; Mag. Manfred<br />
Kommar, 1010 Wien, Hoher Markt 1/3, Tel. 01/532 08 43,<br />
Fax 01/532 25 40-20.<br />
Urheberrecht: Die in der Zeitschrift veröffentlichten<br />
Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Alle Rechte, insbesondere<br />
das der Übersetzung in fremde Sprachen, vorbehalten.<br />
Kein Teil dieser Zeitschrift darf ohne schriftliche<br />
Genehmigung des Herausgebers oder Verlegers in irgendeiner<br />
Form reproduziert oder in eine von Maschinen,<br />
insbesondere Datenverarbeitungsanlagen, anwendbare<br />
Sprache übertragen werden. Auch die Rechte der Wiedergabe<br />
durch Vortrag, Funk- und Fernsehsendungen, im<br />
Magnettonverfahren oder auf ähnlichem Weg bleiben vorbehalten.<br />
Die Wiedergabe von Gebrauchsnamen, Handelsnamen,<br />
Warenbezeichnungen usw. in dieser Zeitschrift<br />
berechtigt auch ohne jede besondere Kennzeichnung nicht<br />
zu der Annahme, dass solche Namen im Sinne der Warenund<br />
Markenschutzgebung als frei zu betrachten wären und<br />
von jedermann benutzt werden dürfen.<br />
6 pharmazie <strong>sozial</strong> · 6/2001
Mitglieder<br />
Stammtisch<br />
für angestellte ApothekerInnen<br />
wann: Mittwoch, 12. Dezember 2001,<br />
ab 18.30 Uhr,<br />
wo:<br />
Café Mozart bei der Oper,<br />
1010 Wien, Albertinaplatz 2<br />
Nähe U-Bahn-Station<br />
Karlsplatz (U1, U2, U4)<br />
„Wo drückt der Schuh – Wir helfen gerne!“<br />
Wir freuen uns auf Ihr Kommen.<br />
Vizepräsidentin Mag. pharm. Ulrike Mayer<br />
wann:<br />
wo:<br />
Stammtisch für<br />
angestellte ApothekerInnen und<br />
AspirantInnen Niederösterreich<br />
4. Dezember 2001, ab 19 Uhr<br />
Stadtgasthaus „Zum goldenen Hirschen“,<br />
Krems, Dreifaltigkeitsplatz 1<br />
Wir möchten die Kontakte und den Erfahrungsaustausch aktivieren<br />
und laden Sie dazu herzlich ein. Wir freuen uns auf Euch!<br />
Weitere Termine 2002: 08. Jänner und 12. Februar<br />
Mit freundlichen kollegialen Grüßen!<br />
Mag. pharm. Elisabeth Fürst<br />
Mag. pharm. Brigitte Hager<br />
Stammtisch<br />
für angestellte ApothekerInnen in Innsbruck<br />
wann:<br />
wo:<br />
jeden zweiten Donnerstag im Monat<br />
Donnerstag, 13. Dezember 2001,ab 20.00 Uhr<br />
Gasthaus Riese Haymon, Haymongasse 4,Innsbruck<br />
(Parkmöglichkeit ist beim Gasthaus oder in der Veldidena-Tiefgarage<br />
in der Tschamlerstraße, nahe neuem Multiplex-Kino, vorhanden)<br />
Wir möchten den Kontakt zwischen uns angestellten ApothekerInnen intensivieren und<br />
laden zu einem lebhaften Gedankenaustausch zu unserem Stammtisch ein.<br />
Wir freuen uns auf Sie! Mag. pharm. Guntram Lampert<br />
Machen Sie Ihren Münzen Beine<br />
... und Platz für den Euro<br />
Kleingeld sollte rechtzeitig den Weg auf Konten und Sparkonten antreten.<br />
Schlafmünzen müssen weg - warum nicht für einen guten Zweck!<br />
Mit Spenden „helfen Sie helfen".<br />
Österreichische Apothekerbank<br />
reg. Gen. mbH, 1091 Wien, Spitalgasse 31, Tel. (01) 406 46 95-0<br />
pharmazie <strong>sozial</strong> · 6/2001 7
Berufspolitik<br />
Apothekerkammer<br />
Wahlen<br />
Gehaltskasse<br />
VAAÖ…<br />
für alle, die von Ihrer Zukunft mehr erwarten!<br />
Ihre Probleme = Unsere Probleme!<br />
Wir sind in der<br />
Interessenvertretung<br />
unserer Mitglieder<br />
unabhängig.<br />
Unsere Ziele sind in<br />
unseren Satzungen<br />
kontrollierbar<br />
vorgegeben.<br />
Der Apotheker als<br />
moderner<br />
Dienstleister für die<br />
Volksgesundheit und<br />
nicht nur ein<br />
Bindeglied zwischen<br />
Arzt und Patient.<br />
Den Apothekerberuf<br />
an moderne und<br />
dynamische<br />
Anforderungen<br />
anpassen.<br />
Zukunft gestalten<br />
Vertrauen ist gut-eine<br />
unabhängige<br />
Interessenvertretung<br />
ist besser!<br />
Ihre Meinung ist das<br />
„Zünglein“ auf<br />
unserer Waage.<br />
Fairness der Weg<br />
partnerschaftliche<br />
Zusammenarbeit<br />
unser Ziel<br />
Verpflichtende<br />
Fortbildung während<br />
der Arbeitszeit!<br />
Stillstand in der<br />
Sozialpolitik=<br />
Rückschritt für alle!<br />
Wir sind dagegen!<br />
Wir sind unseren<br />
Mitgliedern<br />
verpflichtet und<br />
sonst niemandem!<br />
Gerechte Verteilung des<br />
gemeinsamen erarbeiteten<br />
Mehrwertes!<br />
Unsere Aktivitäten<br />
sind an den Nutzen<br />
für unsere Mitglieder<br />
gebunden.<br />
Ja, ich gehe wählen…!<br />
8 pharmazie <strong>sozial</strong> · 6/2001
Berufspolitik<br />
ES GIBT NUR EINEN,<br />
DER SICH FÜR DIE DURCHSETZUNG IHRER RECHTE STARK MACHT(E)!<br />
1998: Gleichbehandlung<br />
von<br />
Teildienstleistenden<br />
hinsichtlich der Vorrückung<br />
im Gehaltsschema<br />
Wir für Sie<br />
1947: Pensionszuschuss neu<br />
der Gehaltsklasse<br />
1989: Dienstzeitanrechnung<br />
Dienstzeitanrechnung<br />
u. u. Dienstzeitaufwertung<br />
Dienstzeitaufwertung<br />
nebeneinander nebeneinander für Mütter für<br />
Mütter<br />
1949: KollV-Fähigkeit<br />
1996: Zwei Zwei Biennien Biennien zusätz-<br />
zusätzliche Vorrückung Vorrückung<br />
1952: 1. 1. Kollektivvertrag<br />
nach dem Krieg mit erhöhtem<br />
Urlaub<br />
1982: Neuredigierter<br />
Kollektivvertrag<br />
VAAÖ<br />
1952: Einführung des des<br />
13. Monatsgehaltes<br />
1974/75: Arbeitszeit-<br />
Sonderbestimmungen<br />
für Dienstbereitschaft<br />
1954: Eigene Vertretung<br />
der Anstaltsapotheker<br />
1969: Einführung der der<br />
Ausgleichszulage<br />
1959: Neues Gehaltskassengesetz<br />
Gehaltskassengesetz<br />
1963: Neue Altersversorgung<br />
mit Härteausgleich<br />
1962: Einführung des<br />
14. Monatsgehaltes<br />
1961: Lebensnettovereinbahrung<br />
mit doppelter mit doppelter Dynabarung<br />
Dynamisierung<br />
Mit aller Kraft für die Angestellten Apothekerinnen und Apotheker!<br />
Es gibt noch viel zu tun!<br />
pharmazie <strong>sozial</strong> · 6/2001 9
Wie überprüfe ich meine<br />
Gehaltsabrechnung<br />
Dr. jur. Vera Moczarski<br />
Abt. Leiterin Recht<br />
K<br />
eine Angst, Sie sollen nicht zu Lohnverrechnern umgeschult werden. Es ist aber sicher für jeden nützlich und von Interesse, wenn er seine<br />
Gehaltsabrechnung – zumindest in groben Zügen – nachvollziehen und auf grundsätzliche Richtigkeit überprüfen kann. Relativ einfach<br />
ist das für Abrechnungen im laufenden Dienstverhältnis. Endabrechnungen mit Urlaubsauszahlungen und Abfertigung und Abrechnungen,<br />
die nicht einen ganzen Kalendermonat umfassen, sind komplizierter, hier sollten Sie – wenn Zweifel an der Richtigkeit bestehen – auf unsere<br />
fachmännische Hilfe zurückgreifen. Zur besonders komplexen Abrechnung von Vertretungen schicken wir Ihnen auf Anforderung gerne<br />
unseren diesbezüglichen ausführlichen Leitfaden zu.<br />
I. Woraus besteht der laufende<br />
Bruttobezug<br />
1) Gehaltskassenabrechnung<br />
Die Gehaltskasse rechnet Ihr Gehaltsstufengehalt<br />
aufgrund Ihres Dienstausmaßes und<br />
der im Monat im Betrieb verbrachten Tage<br />
(für jeden Tag 1/30) inklusive der Familienzulagen<br />
(kleine oder große Haushaltszulage,<br />
Kinderzulagen) aus und zieht davon die Mitgliedsbeiträge<br />
zu Gehaltskasse (4,6% vom<br />
Gehaltsstufengehalt inkl. Familienzulagen),<br />
Apothekerkammer (0,9% vom reinen<br />
Gehaltsstufengehalt) und zum VAAÖ (1,5%<br />
vom reinen Gehaltsstufengehalt) ab. Der verbleibende<br />
Rest wird an Sie direkt überwiesen.<br />
Allenfalls kommen vorher noch Abzüge<br />
für Gehaltsvorschüsse, Zusatzversicherung<br />
oder Anrechnungsbeträge für den Nachkauf<br />
von Dienstzeiten zum Tragen. Diese Abzüge<br />
sind für die weitere Gehaltsabrechnung nicht<br />
maßgeblich. Eine Berechnung der auf den<br />
Gehaltskassenanteil fallenden Sozialversicherung<br />
und Lohnsteuer erfolgt in dieser<br />
Abrechnung nicht.<br />
Die Gehaltskasse übermittelt vielmehr die<br />
Gehaltskassenabrechnung an den Betrieb<br />
(mit einer Kopie, die als Teil der monatlichen<br />
Gehaltsabrechnung an Sie auszuhändigen<br />
ist), wo die Gehaltskassenbeträge in die<br />
Gesamtabrechnung Aufnahme finden.<br />
2) Betriebliche Abrechnung<br />
Das vom Betrieb abgerechnete Brutto setzt<br />
sich daher aus dem Gehaltsstufengehalt<br />
und den allfälligen Familienzulagen (ohne<br />
Abzug der Mitgliedsbeiträge etc.), der Ausgleichszulage<br />
(ebenfalls aliquot nach<br />
Dienstausmaß und den im Betrieb verbrachten<br />
Tagen im Monat), einer etwaigen<br />
betrieblichen überkollektivvertraglichen<br />
Zulage, gegebenenfalls der (stellvertretenden)<br />
Leiterzulage, den Mehrdienstleistungsentlohnungen<br />
und der Mantelwäsche<br />
zusammen. Bei entsprechender<br />
Vereinbarung kommt auch ein Fahrtkostenzuschuß/Fahrtkostenersatz<br />
in Frage. Die<br />
Gehaltskassenbezüge werden aus der<br />
Abrechnung der Gehaltskasse übernommen.<br />
Nach Abzug von Sozialversicherung und<br />
Lohnsteuer werden Sie wieder als a conto/<br />
Vorausbezug abgezogen. Ein immer wieder<br />
zu beobachtender Fehler ist, dass entweder<br />
nur der um die Mitgliedsbeiträge verminderte<br />
Auszahlungsbetrag als Bruttobestandteil<br />
übernommen wird, wodurch die Sozialversicherung<br />
zu niedrig ausfällt, oder nur der<br />
Auszahlungsbetrag als a conto abgezogen<br />
wird, was einer Übernahme der Mitgliedsbeiträge<br />
durch den Dienstgeber gleichkommt.<br />
a) Betriebliche Zulage über<br />
dem Kollektivvertrag<br />
Dieser Gehaltsbestandteil beruht auf dem<br />
Einzelvertrag. In der Regel wird hier ein<br />
bestimmter Betrag pro Zehntel vereinbart.<br />
Achtung: auch die Sonderzahlungspflichtigkeit<br />
muß vereinbart werden!<br />
b) Mehrdienstleistungsentlohnung<br />
Hiebei kommen für den vertretungsberechtigten<br />
Apotheker Überstunden bei offener<br />
oder geschlossener Apotheke außerhalb<br />
von Bereitschaftsdiensten einerseits und ➪<br />
10 pharmazie <strong>sozial</strong> · 6/2001
Bereitschaftsdienste (geschlossene Apotheke<br />
mit behördlich angeordneter Dienstbereitschaft)<br />
bei Tag (Mittagsbereitschaft,<br />
Wochenenddienste) und bei Nacht andererseits<br />
in Frage.<br />
Bereitschaftsdienste bei Tag sind laut Kollektivvertrag<br />
definitionsgemäß zuschlagspflichtige<br />
Überstunden, wenn eine ausdrückliche<br />
Vereinbarung über eine Abgeltung<br />
in Geld besteht. (Ansonsten sind sie –<br />
ungeachtet des Wochentages – im Verhältnis<br />
1 : 1 in Zeit gutzuschreiben.) Die Grundstunde<br />
hiefür ist für alle angestellten Apotheker<br />
einheitlich 1/160 + 5% der Apothekergehaltskassenumlage<br />
(dzt. S 270,–), der<br />
Zuschlag beträgt ebenfalls einheitlich 50%<br />
(auch an Sonn- und Feiertagen).<br />
Sonstige Überstunden fallen an bei<br />
Überschreitung der 8-stündigen Tages- ➪<br />
Der Verband Angestellter Apotheker hat für die Mitglieder und deren Familien eine<br />
Gruppen-Krankenversicherung<br />
für die Sonderklasse mit oder ohne Selbstbehalt<br />
inklusive Europadeckung, Reiseversicherung und Weltdeckung<br />
Gruppen-Zusatzpension<br />
für eine private Pensionsversicherung als zweites Standbein<br />
Für nähere Auskünfte wenden Sie sich bitte entweder in unserer Verbandskanzlei an Frau<br />
Karin Swatschina Tel. (01) 40414/403<br />
oder an unseren Gruppenbetreuer Herrn Herbert Keltscha, UNIQA Versicherungen AG<br />
Tel. (01) 602 63 82/30 Dw oder 0676/327 31 01 oder E-Mail herbert.keltscha@uniqa.at<br />
pharmazie <strong>sozial</strong> · 6/2001 11
normalarbeitszeit einerseits und der<br />
40-stündigen Wochennormalarbeitszeit<br />
andererseits. Die Grundstunde ist mit 1/172<br />
des Individuallohnes zu errechnen, inkl.<br />
aller Zulagen (Gehaltsstufengehalt, Familienzulagen,<br />
Ausgleichs- und überkollektivvertragliche<br />
Zulage, Leiterzulage). Der<br />
Zuschlag beträgt werktags (Montag bis<br />
Samstag) von 6 – 20 Uhr 50%, nachts (20 –<br />
6 Uhr) und sonn- und feiertags 100%<br />
vom Grundstundenlohn.<br />
Bereitschaftsdienste in der Nacht werden<br />
durch den sogenannten Nachtdienstzuschlag<br />
abgegolten, der je nach Turnus<br />
der Apotheke unterschiedlich hoch ist:<br />
Turnus I-III S 1.625,–<br />
Turnus IV-V S 1.851,–<br />
Turnus VI aufwärts S 1.905,–<br />
Ein Bestandteil der Bereitschaftsdienstentlohnung<br />
sind auch die Nachttaxen.<br />
Bei alleinarbeitenden Leitern oder deren<br />
Stellvertretern werden die Bereitschaftsdienste<br />
bei Tag und die sonstigen Überstunden<br />
zur Gänze, die Nachtdienste zur<br />
Hälfte durch die Belastungszulage abgegolten,<br />
die voll <strong>sozial</strong>versicherungs- und<br />
steuerpflichtig ist (genaueres siehe anforderbares<br />
Merkblatt für Urlaubs- und Krankenvertreter).<br />
c) Mantelwäsche<br />
Wird der Arbeitsmantel nicht im Betrieb<br />
gewaschen bzw. gereinigt zur Verfügung<br />
gestellt, ist dem Dienstnehmer die Reinigung<br />
mit einem Betrag von dzt. S 45,– je Woche<br />
abzugelten. Bei Teildiensten bis zu 4/10 steht<br />
dieser Betrag pro 2 Wochen zu. Eine weitere<br />
Aliquotierung nach dem Dienstausmaß gibt es<br />
nicht.<br />
d) Fahrtkostenzuschuß/<br />
Fahrtkostenersatz<br />
Dies kann ein Fixbetrag zur teilweisen Abgeltung<br />
der Nutzung des eigenen Autos sein<br />
oder – vor allem im städtischen Raum – die<br />
Vergütung der Monatskarte der öffentlichen<br />
Verkehrsmittel im Gemeindegebiet.<br />
Wenn Sie nun das Brutto nach diesen Angaben<br />
geprüft haben, wenden wir uns der Berechnung<br />
der Abzüge zu:<br />
II. Wie errechnet sich das Netto<br />
Der Bruttobezug vermindert um die Mitgliedsbeiträge<br />
zu Gehaltskasse, Apothekerkammer<br />
und VAAÖ, die Sozialabgaben und<br />
die Lohnsteuer ergibt den Nettobezug.<br />
1) Wie berechnet man die Sozialabgaben <br />
Unter Sozialabgaben fasst man die klassischen<br />
Sozialversicherungsbeiträge zu<br />
Pensionsversicherung (10,25%),<br />
Krankenversicherung (3,4%)<br />
Arbeitslosenversicherung (3%), sowie den<br />
Wohnbauförderungsbeitrag (0,5%) und den<br />
Beitrag zur Arbeiterkammer (0,5%) zusammen.<br />
Letzterer ist mangels Mitgliedschaft von<br />
angestellten Apothekern nicht zu bezahlen,<br />
wird aber immer noch von vielen Lohnverrechnungsprogrammen<br />
abgezogen.<br />
Hier liegt ein leicht festzustellender Fehler<br />
vor: der Sozialversicherungsbeitrag beträgt<br />
17,15% vom Brutto (Fahrtkostenvergütung<br />
und Mantelwäsche sind <strong>sozial</strong>versicherungsfrei).<br />
Wurde Ihnen mehr abgezogen, prüfen<br />
Sie, ob die Differenz 0,5% vom Brutto<br />
beträgt, dann können Sie die Korrektur<br />
wegen zu Unrecht berechnetem Arbeiterkammerbeitrag<br />
verlangen.<br />
Achtung! Das Brutto ist nur bis zur sogenannten<br />
Höchstbeitragsgrundlage <strong>sozial</strong>versicherungspflichtig.<br />
Diese wird jährlich<br />
angehoben und beträgt dzt.<br />
S 44.400,– monatlich.<br />
2) Wie berechnet sich die Lohnsteuer <br />
Zur Ermittlung der Lohnsteuerbemessungsgrundlage<br />
(BMG-LSt.-LFD) werden<br />
vom Brutto die Lohnsteuerfreibeträge in<br />
Abzug gebracht:<br />
* Sozialabgaben (s. II. 1)<br />
* Mitgliedsbeiträge (s. I. 1)<br />
* steuerfreie Überstundenzuschläge (s. II. 2) a)<br />
* Pendlerpauschale (s. II 2) b)<br />
* persönlicher Freibetrag laut Freibetragsbescheid<br />
(s. II. 2) c) und die<br />
* Sachbezüge (s. II. 2) d) hinzugerechnet.<br />
Mantelwäsche und Fahrtkostenzuschüsse (s.<br />
II. 2) b) sind steuerpflichtige Entlohnungsbestandteile.<br />
Der Mantelwäsche können als<br />
Werbungskosten die Rechnungen der Reinigungsfirma<br />
entgegengesetzt werden.<br />
a) steuerfreie Überstundenzuschläge<br />
Sie haben pro Dienstverhältnis und Monat<br />
einen Freibetrag von S 4.940,– für<br />
Zuschläge zu Sonn-, Feiertags- und Nachtarbeit.<br />
Bei angestellten Apothekern fallen<br />
die Nachtdienstzuschläge zur Gänze, die<br />
Nachttaxen und die Zuschläge zu ausbezahlten<br />
Bereitschafts- oder Überstunden an<br />
Sonn- und Feiertagen (die Grundstunden<br />
sind voll steuerpflichtig) in diesen Freibetrag.<br />
Zusätzlich sind die ersten 5 50% Überstundenzuschläge<br />
pro Monat bis zu<br />
S 590,– steuerfrei.<br />
In diesem Bereich werden erfahrungsgemäß<br />
oft Fehler gemacht: sei es, dass nicht beachtet<br />
wird, dass neben den S 4.940,– noch der<br />
zweite Freibetrag besteht oder aus 100%igen<br />
Überstunden die 50%igen Zuschläge für den<br />
zweiten Freibetrag nicht "herausgeschält"<br />
werden, sei es, dass dem Lohnverrechner<br />
nicht bekannt war, dass ausbezahlte Überstunden<br />
an einem Sonn- oder Feiertag geleistet<br />
wurden (bezahlter Sonntagsdienst) –<br />
besonders auch, weil der einheitliche 50%ige<br />
Zuschlag für Bereitschaftsdienste Sonn- und<br />
Feiertagsdienste nicht auf den ersten Blick<br />
erkennen lassen - sei es, dass die Nachttaxen<br />
nicht einbezogen werden, u.a.m.<br />
Achtung: die steuerliche Begünstigung<br />
entfällt bei wegen Urlaubs fortgezahlter<br />
Überstunden und Nachtdienstzuschläge –<br />
worauf ein Rechtsanspruch besteht – nicht<br />
aber bei Entgeltfortzahlung wegen<br />
Krankheit. Nützlich zu wissen ist auch, dass<br />
die Steuerfreiheit der Zuschläge entfällt,<br />
wenn die Grundstunden nicht ausbezahlt,<br />
sondern in Zeitausgleich genommen werden.<br />
Hier kann eine Überprüfung Geld bringen,<br />
über das sich sonst der Finanzminister zu<br />
Ihren Lasten freut. Zu beachten ist, dass das<br />
Nichtberücksichtigen von Mehrdienstleistungszuschlägen<br />
über die Veranlagung<br />
nicht „repariert" werden kann.<br />
b) Pendlerpauschale<br />
Die Kosten des Weges von und zur Arbeit<br />
gelten als durch den Verkehrsabsetzbetrag<br />
von S 4.000,- jährlich (in die Lohnsteuertabelle<br />
eingearbeitet) abgegolten, sodaß ➪<br />
12 pharmazie <strong>sozial</strong> · 6/2001
diesbezügliche Werbungskosten nur bei<br />
den über das normale Ausmaß hinausgehenden<br />
Belastungen der Pendler (weiter<br />
Anfahrtsweg, keine oder unzureichende<br />
öffentliche Verkehrsmittel – bitte Beratung<br />
in Anspruch nehmen) geltend gemacht werden<br />
können. Auch ein Fahrtkostenzuschuß<br />
ist daher steuerpflichtig.<br />
c) Freibetrag laut Freibetragsbescheid<br />
Eine der Folgen der Geltendmachung von<br />
Werbungskosten, Sonderausgaben und<br />
außergewöhnlichen Belastungen ist, dass<br />
daraus für das der entsprechenden Veranlagung<br />
zweitfolgende Jahr ein Freibetrag<br />
errechnet wird, der Steuerabschreibposten in<br />
gleicher Höhe fingiert. Die Veranlagung für<br />
dieses Jahr nimmt dann die reale Abrechnung<br />
vor, aufgrund derer entweder Steuer<br />
nachzuzahlen (die Ausgabepositionen waren<br />
niedriger als die Prognose) ist oder eine<br />
zusätzliche Rückzahlung (die Abschreibeposten<br />
sind höher als die Prognose) erfolgt.<br />
d) Sachbezüge<br />
Hier kommt erfahrungsgemäß für angestellte<br />
Apotheker vor allem im ländlichen<br />
Bereich die Dienstwohnung in Frage. Für<br />
die Ermittlung des einzusetzenden, die Steuerbemessungsgrundlage<br />
erhöhenden Betrages<br />
gibt es je nach Baujahr der Wohnung<br />
unterschiedliche steuerliche Bewertungen.<br />
Haben Sie auf diese Weise die Lohnsteuerbemessungsgrundlage<br />
ermittelt, können Sie<br />
aus einer entsprechenden Lohnsteuertabelle<br />
den Lohnsteuerbetrag ablesen. Wenn Sie<br />
keine Tabelle haben, ist das auch nicht<br />
schlimm: Stimmt die Steuerbemessungsgrundlage,<br />
ist die Wahrscheinlichkeit sehr<br />
hoch, dass auch die Lohnsteuer für den laufenden<br />
Bezug (LSt.-LFD) richtig berechnet<br />
wurde, da die Lohnverrechnungsprogramme<br />
hier meist Verknüpfungen mit den Lohnsteuertabellen<br />
enthalten. Steht Ihnen der<br />
Alleinverdiener- bzw. Alleinerzieherabsetzbetrag<br />
zu (bitte Beratung in Anspruch<br />
nehmen), sollten Sie versuchen, auf der<br />
Abrechnung im entsprechenden Feld ein „ja“<br />
zu entdecken.<br />
Wie errechnet sich der Rück- oder Auszahlungsbetrag<br />
an den bzw. vom Betrieb<br />
Dieser Abrechnungsschritt ist eine Besonderheit,<br />
die den angestellten Apotheker-<br />
Innen vorbehalten ist. Überall anders ist<br />
die Gehaltsverrechnung mit der Ermittlung<br />
des Nettos zu Ende und dieser Betrag ist dem<br />
Dienstnehmer vom Betrieb auszuzahlen.<br />
Aufgrund des Gehaltskassensystems, nach<br />
dem ein Teil des Gehaltes Brutto für Netto<br />
von der Gehaltskasse an den Dienstnehmer<br />
überwiesen wird, wird ein weiterer Abrechnungsschritt<br />
erforderlich. In der Abrechnung<br />
des Betriebes wird - wie eingangs geschildert<br />
- der Gehaltskassenbezug zur Ermittlung der<br />
Abgaben mitberücksichtigt. Da dieser Betrag<br />
aber nicht vom Dienstgeber nochmals zu<br />
überweisen ist, bzw. zum Abzug der Abgaben<br />
nicht zur Verfügung steht, müssen letztere<br />
zur Gänze aus den betrieblichen Zulagen<br />
bedeckt werden und der<br />
Gehaltskassennettobetrag (nach Abzug der<br />
Mitgliedsbeiträge) muß vom Netto in<br />
Abzug gebracht werden. In der Folge<br />
kommt es je nach Höhe der betrieblichen<br />
Bezüge zu einem positiven oder negativen<br />
Auszahlungsbetrag. Im letzteren Fall muß<br />
also der Dienstnehmer noch etwas an den<br />
Betrieb zurückzahlen.<br />
III. Abrechnung der Sonderzahlung<br />
(Urlaubs- und Weihnachtsgeld,<br />
13. und 14. Bezug)<br />
Auch diese Abrechnungen können von Ihnen<br />
in den Grundzügen nachvollzogen und überprüft<br />
werden:<br />
1) Sonderzahlung der Gehaltskasse<br />
Die Gehaltskasse zahlt im Mai 1/6 der in<br />
den Monaten Dezember bis Mai ausgezahlten<br />
Gehaltsstufengehälter und Familienzulagen<br />
als Urlaubsgeld und im November<br />
1/6 dieser Bezüge für Juni bis November<br />
als Weihnachtsgeld aus.<br />
Diese Beträge werden ohne Abzug von Mitgliedsbeiträgen<br />
an den Dienstnehmer überwiesen<br />
und vom Betrieb für die Abrechnung<br />
der Abgaben übernommen.<br />
2) Sonderzahlung des Betriebes<br />
nungen (Überstunden und Nachtdienstzuschläge,<br />
Belastungszulage) sind typischerweise<br />
nicht Bestandteil der Sonderzahlungen,<br />
was eine gegenteilige Vereinbarung<br />
natürlich nicht ausschließt.<br />
Der Sonderzahlungszeitraum des Betriebes<br />
kann nun mit dem der Gehaltskasse konform<br />
gehen, oder aber am Kalenderhalbjahr<br />
anknüpfen. Je nach dem ist von den sonderzahlungspflichtigen<br />
betrieblichen Gehaltsbestandteilen<br />
des jeweiligen Sonderzahlungszeitraumes<br />
1/6 als betriebliche<br />
Sonderzahlung zu errechnen.<br />
3) Sozialversicherung (SV-SZ)<br />
Die Sonderzahlungen (BMG-SZ) sind bis zur<br />
insgesamt doppelten Höchstbeitragsgrundlage<br />
<strong>sozial</strong>versicherungspflichtig,<br />
sodaß in der Regel die erste Sonderzahlung<br />
im Jahr jedenfalls zur Gänze dem Satz von<br />
16,65% (kein Wohnbauförderungsbeitrag)<br />
unterzogen wird, die zweite gegebenenfalls<br />
nur im Ausmaß der Differenz zur doppelten<br />
Höchstbeitragsgrundlage.<br />
4) Lohnsteuer (LSt.-SZ)<br />
Die Sonderzahlungen sind im wesentlichen<br />
mit dem begünstigten Steuersatz von 6%<br />
zu versteuern, die ersten<br />
S 8.500,– im Kalenderjahr an Sonderzahlungen<br />
sind steuerfrei. Überschreiten die<br />
Sonderzahlungen 1/6 der Jahresbezüge, ist<br />
der überschreitende Teil voll progressiv steuerpflichtig.<br />
Dies kommt hauptsächlich dort<br />
zum Tragen, wo es mehr als zwei Sonderzahlungen<br />
im Jahr gegeben hat (z.B. Jubiläumsgeld).<br />
Lassen Sie sich nicht beirren, wenn Ihre<br />
Gehaltsabrechnung etwas anders aussieht als<br />
unser abgedrucktes Beispiel. In einer ordnungsgemäßen<br />
Abrechnung müssten alle<br />
beschriebenen Abrechnungspositionen zu<br />
finden sein. Und: wenn Sie das Erscheinungsbild<br />
einmal durchschaut haben, ändert<br />
es sich - solange Sie beim gleichen Dienstgeber<br />
mit gleichem Abrechnungsprogramm<br />
sind – nicht. Wir helfen Ihnen auch gerne<br />
beim „Einlesen".<br />
Die Autorin steht Ihnen in Fragen der<br />
Gehaltsabrechnung gerne zur Verfügung:<br />
Montag bis Freitag 8 Uhr 30 bis 16 Uhr 30<br />
unter Tel. 01/404 14/411 und schriftlich an<br />
die Kanzlei oder unter<br />
verband.ang.apotheker@aon.at .<br />
In die betriebliche Sonderzahlung ist nach<br />
dem Kollektivvertrag jedenfalls die Ausgleichszulage<br />
aufzunehmen. Die Leiterzulage<br />
bei Dauerleitung ist auch eindeutig<br />
sonderzahlungspflichtig, bei der stellvertretenden<br />
Leiterzulage gehen die Meinungen<br />
der Verbände hierüber auseinander. In Bezug<br />
auf die betriebliche Zulage ist die vertragliche<br />
Vereinbarung diesbezüglich maßgeblich<br />
(s. I. 2) a). Mehrdienstleistungsentlohpharmazie<br />
<strong>sozial</strong> · 6/2001 13
echtspolitik<br />
Sehr geehrte Damen und Herren,<br />
Sie haben in der „pharmazie <strong>sozial</strong>" über den Wegfall der Sonderzahlungsregelung<br />
im Gehaltskassengesetz geschrieben.<br />
Der Autor<br />
informiert Sie gerne<br />
Mir ist nicht ganz klar, wieso die Bestimmungen über die Sonderzahlung nicht<br />
mehr im Gehaltskassengesetz sein sollen. Berührt das Fehlen den grundsätzlichen<br />
Anspruch nicht Warum fehlt die Regelung nicht schon im jetzigen Gesetz War<br />
sie gar nicht nötig<br />
Ich möchte fragen, ob ich ohne diese Regelung einen Anspruch auf die Auszahlung<br />
von Sonderzahlungen habe Mir wurde gesagt, einen Anspruch auf die Beschlussfassung<br />
des Vorstandes auf Sonderzahlungen hätte ich nicht. Hat nicht der Vorstand<br />
eine Verpflichtung, Sonderzahlungen zu beschließen, wenn solche gesetzlich<br />
zur Auszahlung vorgeschrieben sind<br />
Würden Sie bitte die Antwort für alle in der Vereinszeitschrift "pharmazie <strong>sozial</strong>"<br />
veröffentlichen, weil ich glaube, dass viele Kollegen und Kolleginnen den wichtigen<br />
Unterschied rechtlich nicht wirklich verstanden haben.<br />
Ihren Leserbrief beantworte<br />
ich gerne!<br />
Ihre Fragen zur Sonderzahlungsproblematik<br />
im neuen Gehaltskassengesetz<br />
sind durchaus berechtigt, weil ohne<br />
gesetzliche Grundlage ein Anspruch auf<br />
eine Sonderzahlung nicht zusteht. Die<br />
ausdrückliche Bestimmung war nötig, weil<br />
durch die Einrichtung eines Anspruches<br />
der Besoldeten die Gehaltskasse tätig werden<br />
muss. Ansonsten bräuchte der Vorstand<br />
gar nichts beschließen bzw. könnte<br />
ein Mitglied nicht auf einen Beschluss des<br />
Vorstandes für Sonderzahlungen klagen.<br />
Mit freundlichen Grüßen<br />
S.R.<br />
Die Regelung wurde nach der (etwas voreiligen)<br />
Streichung bzw. Nichtaufnahme in<br />
den Entwurf aufgrund unserer vehementen<br />
Reklamation wieder aufgenommen.<br />
Auch in der Gehaltskasse wurde dann doch<br />
erkannt, welche rechtliche Problematik<br />
dadurch ausgelöst wurde. Eine Verbesserung<br />
wurde nicht beschlossen.<br />
Offen bleiben zwei Fragen:<br />
1. Wenn sich an den Sonderzahlungen<br />
(Rechtsanspruch und Höhe) gar nichts<br />
ändern sollte, warum wollte „man" aufgrund<br />
welcher rechtlichen Beratung die<br />
Bestimmung nicht mehr im Gesetz<br />
haben<br />
2. Warum hat man bei der Korrektur<br />
bzw. Wiederaufnahme ins Gesetz<br />
nicht eine rechtlich vollständige<br />
Regelung (gesetzlicher Anspruch<br />
dem Grunde und der Höhe nach)<br />
getroffen Hat man sie überhaupt<br />
angestrebt<br />
Die erste Frage sollte den Lesern zu<br />
denken geben, weil ja „irgendjemand"<br />
die Idee des Weglassens gehabt<br />
haben muss, und die Streichung sofort<br />
(reflexartig) umgesetzt wurde. Übrigens:<br />
auch WKÖ-Präs. Leitl hatte schon<br />
einmal diese Idee.<br />
Die zweite Frage verweist auf die<br />
Behandlung der Mitglieder durch die<br />
Institution. Ein Übernehmen der alten<br />
Regelung („Anzahl und Höhe der Sonderzahlungen<br />
wird ohne gesetzliche Vorgabe<br />
dem Vorstand zur freien Beschlussfassung,<br />
auf die niemand einen Anspruch<br />
erheben kann, überlassen") ins neue<br />
Gehaltskassengesetz, bringt den Besoldeten<br />
keinen rechtspolitischen Fortschritt<br />
und dem Gesetz keine Modernisierung.<br />
Es wäre ein voller Anspruch mit Angabe<br />
der Anzahl und der Höhe der Sonderzahlungen<br />
im Gesetz selbst – wie bei den<br />
Bundesbeamten – vorzuziehen. Das würde<br />
den besoldeten ApothekerInnen eine den<br />
vergleichbaren Beamten entsprechende<br />
Rechtsstellung geben.<br />
Ihr MMag. Albert Ullmer<br />
14 pharmazie <strong>sozial</strong> · 6/2001
Geschichtliches<br />
pharmazie <strong>sozial</strong> · 5/2001 3
Halset ® -Lutschtabletten<br />
bei Halsschmerzen