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sozial - VAAÖ

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pharmazie<br />

Die Zeitschrift der angestellten Apotheker<br />

<strong>sozial</strong><br />

öS 30,– · Ausgabe 6/2001<br />

Ergebnisse der<br />

Mitgliederumfrage<br />

Schwerpunkte<br />

Neues aus der Pharmazie . . . . . . 2<br />

Editorial . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3<br />

Ihre Meinung<br />

Mitgliederbefragung 2001 . . . . . 4–5<br />

Sozialpolitik<br />

Gehaltsverhandlungen –<br />

Forderungen für 2002<br />

+ Impressum . . . . . . . . . . . . . . . 6<br />

Stammtisch Wien und NÖ<br />

Stammtisch der angestellten<br />

ApothekerInnen Tirol . . . . . . . . . . 7<br />

Berufspolitik<br />

Wahlen zu Apothekerkammer<br />

und Gehaltskasse,<br />

Kandidaten des VAAÖ . . . . . . . 8–9<br />

P.b.b. Verlagspostamt 1090 Wien, 00Z020072V<br />

Arbeitsrecht<br />

Wie überprüfe ich meine<br />

Gehaltsabrechnung . . . . . . . 10-13<br />

Rechtspolitik . . . . . . . . . . . . . . 14<br />

pharmazie <strong>sozial</strong> · 1/2002 1


Neues aus der Pharmazie<br />

! Neue schmerzlose Blutzuckermessung<br />

durch Rosiglitazonmaleat<br />

Abbott hat kürzlich das neue Blutzuckermessgerät<br />

SoftSense herausgebracht, mit<br />

dem Diabetiker ihren Blutzucker leichter<br />

selbst kontrollieren können und bei dem<br />

das schmerzhafte Stechen in die Fingerkuppen<br />

entfällt.<br />

SoftSense kombiniert Blutentnahme,<br />

Auftragen des Bluttropfens auf den Teststreifens<br />

und Bestimmung des Blutzuckers<br />

in einem Gerät. Auf Knopfdruck entnehmen<br />

das Lanzettensystem und die Vakuumpumpe<br />

ca. zwei Mikroliter Blut.<br />

Der winzige Blutstropfen gelangt gleich<br />

auf den neu entwickelten Biosensor-<br />

Teststreifen, der auch bei Einnahme<br />

von Medikamenten, Vitaminen oder anderen<br />

Stoffwechselprodukten und Uhrzeit<br />

gespeichert werden und ein Blutzuckermittelwert<br />

über eine, zwei oder vier<br />

Wochen abgerufen werden.<br />

Das neue Gerät erleichtert die Bestimmung<br />

des Blutzuckerwertes auch in der Nacht.<br />

Die Lanzette und der Teststreifen können<br />

bis zu acht Stunden vor dem Messvorgang<br />

in das Gerät gesteckt werden, und das<br />

beleuchtete Display hilft beim Ablesen der<br />

Werte im Dunkeln.<br />

! Wie Zellen sich täuschen<br />

können<br />

Als kleinste selbstständige Einheiten<br />

unseres Körpers sind ungefähr 100 Billionen<br />

Zellen in unterschiedlichen Funktionen<br />

aktiv. Die Arbeitsanleitung jeder<br />

Zelle steckt in den Genen des Zellkerns.<br />

Damit aus der ungeheuren Menge von<br />

Zellen ein Organismus werden kann,<br />

müssen auch untereinander laufend Informationen<br />

ausgetauscht werden.<br />

Alle Zeiten stehen daher in ihrer Umwelt<br />

in Kontakt und können Signale aufnehmen<br />

und verarbeiten. Diese Signale,<br />

zum Beispiel Hormone oder die verschiedenen<br />

Botenstoffe des Gehirns, werden<br />

von Rezeptoren an der Zelloberfläche<br />

empfangen und lösen in der Folge eine<br />

Kaskade an weiteren Reaktionen aus.<br />

Einer der wichtigsten „Schalter“ in dieser<br />

Reaktionskette sind die schon länger<br />

bekannten G-Proteine, die an der Innenseite<br />

der Zellhülle lokalisiert sind.<br />

Hatte man bisher angenommen, dass<br />

G-Proteine nur durch Signale von außen<br />

angeschaltet werden können, so muss man<br />

diese Vorstellung nun revidieren.<br />

Am Wiener Forschungsinstitut für Molekulare<br />

Pathologie (IMP) gelang vor kurzem<br />

der Nachweis, dass Zellen diesen Schalter<br />

von sich aus betätigen und damit sozusagen<br />

ein Signal von außen vortäuschen<br />

können.<br />

Der Molekularbiologe Jürgen Knoblich und<br />

sein Mitarbeiter Matthias Schäfer machten<br />

diese Entdeckung, als sie die Entwicklung<br />

des Nervensystems bei der Fruchtfliege<br />

studierten. Sie beobachteten, dass Nerven-Stammzellen<br />

den Signalübertragungsweg<br />

auf einer Seite der Zelle aktivieren,<br />

bevor sie sich teilen.<br />

Aus der Seite, an der das eingehende Signal<br />

vorgetäuscht wurde, entsteht nach der<br />

Teilung wieder eine Stammzelle. Die andere<br />

Seite bringt eine spezialisierte Nervenzelle<br />

hervor. Da dieser Mechanismus im<br />

Lauf der Evolution beibehalten wurde, ist<br />

en analoger Ablauf beim Menschen sehr<br />

wahrscheinlich.<br />

Die Entdeckung, die die IMP-Wissenschaftler<br />

in der aktuellen Ausgabe der Fachzeitschrift<br />

Cell (Vol. 107/2 vom 19.10.2001)<br />

beschreiben, wird auch in der Pharmaindustrie<br />

großes Interesse auslösen, ist<br />

sich Jürgen Knoblich sicher. Etwa 60<br />

Prozent aller Medikamente entfalten ihre<br />

Wirkung nämlich dadurch, dass sie mit<br />

G-Proteinen gekoppelte Rezeptoren beeinflussen<br />

und somit in Signalübertragungswege<br />

eingreifen.<br />

Mit den neuen Erkenntnissen könnte man<br />

in Zukunft Medikamente entwickeln, die<br />

G-Proteine direkt aktivieren und damit die<br />

Zelle mit ihren eigenen Mitteln täuschen.<br />

! Xeloda: Zulassung auch bei<br />

Brustkrebs<br />

Die Firma Roche hat kürzlich bekannt<br />

gegeben, dass der Europäische Ausschuss<br />

für Arzneimittelspezialitäten (CPMP) die<br />

Zulassung des oralen Krebsmedikamentes<br />

Xeloda (Wirkstoff: Capecitabine) zur<br />

Behandlung von metastasierendem Brustkrebs<br />

empfohlen hat. Das CPMP empfiehlt<br />

die Zulassung von Xeloda einerseits zur<br />

Monotherapie nach erfolgloser intensiver<br />

Chemotherapie andererseits in Kombination<br />

mit dem Aventis-Medikament Taxotere<br />

(Wirkstoff: Docetaxel) nach erfolgloser<br />

Behandlung mit Anthracyclinen.<br />

Wirkungsmechanismus von<br />

Capecitabine<br />

Das Medikament wird durch ein Enzym<br />

aktiviert, das in Krebszellen in höherer<br />

Konzentration vorliegt als in gesunden<br />

Zellen. Dadurch wird eine größere Menge<br />

des krebsbekämpfenden Wirkstoffes 5-FU<br />

dort erzeugt, wo er benötigt wird - in den<br />

Krebszellen. Taxotere erhöht die Konzentration<br />

dieses Enzyms in Krebszellen noch<br />

zusätzlich, wodurch vermutlich ein noch<br />

größerer Teil von Xeloda in krebsbekämpfendes<br />

5-FU umgewandelt wird.<br />

Xeloda ist weltweit in mehr als 50 Ländern<br />

als Monotherapie für die Behandlung<br />

von metastasierendem Brustkrebs zugelassen.<br />

Die amerikanische FDA war die erste<br />

Behörde, die die Kombinationsbehandlung<br />

mit Xeloda/Taxotere zugelassen hat.<br />

Das CPMP stützt sich bei seiner positiven<br />

Empfehlung auf Ergebnisse klinischer<br />

Prüfungen, die belegen, das Xeloda/<br />

Taxotere die erste und bislang einzige<br />

Kombinatinschemotherapie sei, die, im<br />

Vergleich mit Taxotere Monotherapie,<br />

bei Patientinnen, die mit der neuen Therapie<br />

behandelt wurden, hatten, eine um<br />

durchschnittlich drei Monate längere<br />

Lebenserwartung.<br />

Firmenangaben zufolge konnte, im Vergleich<br />

zur Taxotere-Monotherapie, mit der<br />

Xeloda/Taxotere Kombination eine deutlich<br />

verbesserte Tumor-reduktion und ein<br />

verlangsamteres Wachsen des Tumors<br />

erreicht werden.<br />

„Die Empfehlung des CPMP bedeutet,<br />

dass Xeloda Anfang nächsten Jahres für<br />

Patientinnen mit Brustkrebs in der<br />

Europäischen Union zur Verfügung stehen<br />

wird“, erklärt William M. Burns, Leiter der<br />

Division Pharma und Roche - Konzernleitungsmitglied.<br />

2 pharmazie <strong>sozial</strong> · 6/2001


Editorial<br />

Liebe Leserinnen,<br />

liebe Leser!<br />

Wie jedes Jahr im Herbst dominieren die Gehaltsverhandlungen<br />

unsere Arbeit im Verband. Neben der Anpassung<br />

unseres Gehaltsschemas an das seit sechs Jahren gültige<br />

neue Beamtengehaltsschema fordern wir unter Zugrundelegung<br />

dieser neuen Gehaltsansätze der Beamten im<br />

Lebensnettovergleich eine Gehaltserhöhung, die den<br />

Zuwachs an dem von uns erarbeiteten Umsatz abgilt.<br />

Außerdem haben wir die Abendstunden und die Samstagnachmittage<br />

bei den Bereitschaftsdiensten thematisiert,<br />

denn seit dem Wegfall der kleinen „Nachttaxe“ wird die<br />

stark angestiegene Belastung überhaupt nicht mehr abgegolten.<br />

Die angestellten Apotheker, die den größten Teil<br />

der Umsätze erarbeiten, haben den Anspruch, in Form<br />

gerechter Gehälter einen gerechten Anteil am Erfolg zu<br />

bekommen.<br />

Aber nicht nur die Gehaltsverhandlung, sondern auch die<br />

Vorbereitung der Apothekenkammerwahl ist ein wichtiges<br />

Ereignis in diesem Jahr. In der Apothekenkammer können<br />

die angestellten Apotheker, die immerhin 3/4 der Kammermitglieder<br />

repräsentieren, sich nur um die Hälfte der<br />

Mandate bewerben - eine fragwürdige demokratische Vertretung.<br />

Das bedeutet, dass in wirtschaftlichen und <strong>sozial</strong>en<br />

Belangen in der Kammer, die Minderheit der selbständigen<br />

Apotheker über die Mehrheit der angestellten<br />

Apotheker bestimmt. Wer darüber nachdenkt, der wird<br />

den Wert der Interessenvertretung erkennen und unsere<br />

Aktionen verstehen, wenn die Rechte der vertretenen<br />

Gruppe verweigert oder beschnitten werden.<br />

Es ist einfach zu erkennen, wer sich wirklich für die angestellten<br />

Apotheker einsetzt!<br />

Der Verband Angestellter Apotheker tritt wieder bei den<br />

Wahlen an. Wir arbeiten für die angestellten Apotheker,<br />

das ist unsere Aufgabe! Unterstützen Sie uns, wählen Sie<br />

unsere Kandidaten!<br />

Noch ein Thema hat uns angestellte Apotheker heuer<br />

stark beschäftigt: die Euro-Umstellung. Sind wir schon<br />

alle Euro-fit Euroumstellung, vollelektronische Rezeptabrechnung<br />

und die dazugehörenden Seminaren dürfen uns<br />

nicht von unserer Arbeit ablenken und auch davon, dass<br />

Apothekerarbeit auch eine solche bleibt.<br />

Dass die elektronisch unterstützte Arbeit sich nicht von<br />

selbst erledigt, ist mittlerweile fast allen bekannt.<br />

Es ist nicht wie bei der Dampfmaschine, die einst menschliche<br />

Arbeitskraft radikal ersetzte. Aber, was Apothekerarbeit<br />

ist, EDV hin oder her, muss uns allen bewusst sein.<br />

Die Verantwortung dem Kunden gegenüber bei Beratung<br />

und sorgfältiger Abgabe, genauso wie die Erhöhung der<br />

Complience der Patienten zu ihrer Therapie, das muss<br />

unsere Arbeit bleiben.<br />

Fundiertes Wissen allein ohne die Zuwendung zu den<br />

Kunden = Patienten bringt nichts.<br />

Elektronische Rezepterfassung, ebensolche Bestellung<br />

und vollelektronische Rezeptabrechnung setzen Disziplin<br />

und Teamgeist voraus. Wo es am Betriebsklima hapert,<br />

wird der Arbeitsablauf noch mehr gestört sein als vorher.<br />

Die viel beschworene Teamfähigkeit der angestellten Apotheker<br />

kann nicht vom Dienstgeber herbeigezaubert werden.<br />

Wir angestellte Apotheker müssen diese schon<br />

selbst bringen.<br />

Die Kundschaft spürt das Betriebsklima jedenfalls. An der<br />

Art der Hinwendung der Apotheker sowohl zu ihr als auch<br />

zu den Mitarbeitern fühlt sie sich angenommen. Kompetenz<br />

und Zuwendung, das sind die Säulen unseres Wertes<br />

als Apotheker.<br />

Zum Jahresausklang wünsche ich Ihnen einen schönen<br />

Advent und eine frohe Weihnacht!<br />

Ihr<br />

Hanns-Peter Glaser<br />

pharmazie <strong>sozial</strong> · 3/2001 6/2001 3


Ihre Meinung<br />

Mitgliederbefragung 2001<br />

Letzten Sommer wurde in unserem Auftrag eine Umfrage unter den Mitgliedern des VAAÖ<br />

durchgeführt. Ziel der Umfrage war, die Wünsche und Bedürfnisse der Mitglieder zu erfassen,<br />

um in der Folge zielorientierte Serviceleistungen gewährleisten zu können.<br />

Die Spontanassoziationen zum VAAÖ sind in erster Linie positiv<br />

oder neutral besetzt. Das Image des Verbandes wird von den befragten<br />

Personen als zeitgemäß, engagiert und konfliktfreudig<br />

beschrieben.<br />

Positiv werden in erster Linie die Serviceleistungen, wie zum Beispiel<br />

die Rechtsberatung, oder die für alle Teildienste durchgesetzte<br />

Gleichbehandlung in der Vorrückung und die damit verbundenen<br />

Gehaltsnachzahlungen bewertet.<br />

Als negativ werden vor allem die Gruppenbildung und Streitereien<br />

innerhalb der angestellten Apotheker gesehen.<br />

Neutral stehen die Befragten dem Themenkreis um die Vertretung<br />

der angestellten Apotheker gegenüber und interessanterweise<br />

auch dem Gehalt und dem Kollektivvertrag.<br />

4 pharmazie <strong>sozial</strong> · 6/2001


Ihre Meinung<br />

Die Befragung erfolgte über Fragebögen und es haben sich über 600 Mitglieder beteiligt,<br />

was einem Anteil von 20 % entspricht und somit – nach Angaben der Marktforscher – als<br />

repräsentativ gilt.<br />

Auf einer Skala von 1 bis 5 wird vor allem die Aktivität, das Engagement<br />

bei der Interessenvertretung und die Konfliktbereitschaft<br />

des Verbandes hoch eingeschätzt, die Sympathie und die Durchsetzungskraft<br />

etwas geringer.<br />

Dieses Imageprofil zieht sich quer durch alle Altersgruppen, wobei<br />

die älteren Mitglieder allgemein höher bewerten als die jüngeren,<br />

die dem Verband kritischer gegenüberstehen dürften.<br />

Gründe dem VAAÖ beizutreten gibt es viele, in erster Linie wollen<br />

die Befragten eine starke berufliche Vertretung haben. Aber auch<br />

das ÖAZ-Abonnement und das Zeigen von Solidarität sind starke<br />

Beweggründe für den Beitritt.<br />

Die vom VAAÖ angebotenen Serviceleistungen sind den meisten<br />

Mitgliedern gut bekannt und werden auch von einem hohen Prozentsatz<br />

genutzt.<br />

Wir danken allen Kolleginnen und Kollegen für die Teilnahme an dieser Umfrage und für das Engagement und Interesse, an der Verbesserung<br />

ihrer Interessenvertretung mitzuwirken. Wir freuen uns über die positiven Rückmeldungen hinsichtlich unseres Services und<br />

unserer Leistungen und hoffen, dass Sie uns auch in Zukunft weiterhin unterstützen, indem Sie Interesse an unserer Arbeit für alle angestellten<br />

ApothekerInnen zeigen oder sogar persönlich aktiv werden.<br />

pharmazie <strong>sozial</strong> · 6/2001 5


Sozialpolitik<br />

Gehaltsverhandlungen für 2002<br />

Leider ohne Ergebnis - der Apothekerverband<br />

hat noch keine Vorstandssitzung<br />

durchgeführt, in der unsere Forderungen<br />

hätten behandelt werden können.<br />

Trotzdem kam die Diskussion zwischen<br />

den Verbänden in einigen Punkten in<br />

Gang. Vor allem zum Lebensnettogehaltsvergleich<br />

mit den Beamten gab es ausführliche<br />

Erörterungen von beiden Seiten,<br />

aber auch folgende Forderungen wurden<br />

vom Verband der Angestellten Apotheker<br />

bekräftigt:<br />

❏<br />

❏<br />

❏<br />

❏<br />

Änderung der Bezahlung für die Bereitschaftsdienste<br />

von 18 00 -20 00 Uhr, sowie Samstag nachmittags,<br />

Fortbildung soll Arbeitszeit sein, vor allem<br />

wenn sie von der Apothekerkammer vorgeschrieben<br />

wird,<br />

Abfertigung neu mit kumulierten Ansprüchen<br />

als wichtiges neues Thema<br />

Keine Vermischung mit der bestehenden<br />

Zusatzaltersvorsorge der Gehaltskasse<br />

Doch zurück zum Lebensnettogehaltsvergleich<br />

mit den Beamten, der auf alten<br />

Verträgen (erstmals 1921) beruht und in<br />

den Jahren 1961-72 zwischen den Verbänden<br />

erneuert wurde. Hier kam es zu unterschiedlichen<br />

Interpretationen des zweigliedrigen<br />

Vertragstextes. Wir Angestellte<br />

interpretieren den Vertrag folgendermaßen:<br />

1. Ändert sich durch Gesetz das<br />

Lebensnettogehalt eines Beamten, so<br />

muss das Lebensnettogehalt eines<br />

angestellten Apothekers diese Änderung<br />

nachvollziehen. In der Regel geht<br />

Das Forderungsschreiben des Verbandes Angestellter Apotheker<br />

Österreichs ging dem Apothekerverband Anfang September<br />

zu, am 29. Oktober 2001 fand die erste Verhandlungsrunde<br />

statt.<br />

es um Gehaltserhöhungen, die<br />

Vorrückung läuft automatisch. Verbessert<br />

sich die Zeitlaufbahn, die die<br />

Vorrückung in bestimmte Stufen steuert,<br />

dann muss diese nachträgliche<br />

gesetzliche Änderung<br />

im Gehaltsvergleich<br />

durch Heranziehen<br />

der neuen<br />

Stufen für die angestellten<br />

Apotheker-<br />

Innen wirksam<br />

gemacht werden.<br />

2. Es sind also<br />

nicht nur 1. die<br />

jährlichen Beam-<br />

tengehaltserhöhun-<br />

gen in unserem<br />

Gehaltskassenbezug<br />

nachzuvollziehen,<br />

sondern 2. auch<br />

Gehaltsverbesserungen<br />

bei den Beamten, die sich<br />

durch deren höhere Einstufungen,<br />

außerordentliche Biennien oder eben auch<br />

durch deren neues Besoldungsschema<br />

(Grundlaufbahn) ergeben.<br />

3. Der Apothekerverband teilt diese<br />

Meinung nicht mehr, sondern will - im<br />

Sinne einer Indexierung - nur die jährlichen<br />

Gehaltserhöhungen für uns gelten lassen.<br />

Wie hoffen aber, in den weiteren Verhandlungen<br />

(der nächste Termin ist der 19.<br />

November 2001) unser Ziel noch erreichen<br />

zu können. Auch bei den anderen Forderungspunkten<br />

hoffen wir auf zielführende<br />

Verhandlungen ab 19.11.2001, über die<br />

wir Ihnen dann gerne berichten werden.<br />

V-Präsidentin Ulrike Mayer,<br />

Referentin Sozialpolitik<br />

Impressum:<br />

Eigentümer und Herausgeber: Verband Angestellter<br />

Apotheker Österreichs, gegr. 1891, Berufliche Interessenvertretung<br />

mit Sitz in Wien.<br />

Vereinsleitung: Mag. pharm. Hanns-Peter Glaser, Präsident,<br />

Spitalgasse 31, 1091 Wien, Postfach 85, Tel. 404 14-<br />

410, Fax -414, E-Mail: Verband.Ang.Apotheker@aon.at<br />

Für den Inhalt verantwortlich: Mag. pharm. Mag. jur.<br />

Albert Ullmer.<br />

Verleger und Gesamthersteller: Inovamedia Print- und<br />

Medienproduktion Ges.m.b.H., A-1231 Wien, Altmannsdorfer<br />

Straße 154–156.<br />

Druck: Elbemühl Druck und Verlag GmbH & Co KG.<br />

Die Zeitschrift erscheint sechsmal im Jahr. Der Bezugspreis<br />

beträgt S 150,– inkl. MWSt. jährlich.<br />

Redaktion: Mag. Ulrike Mayer, Mag. Herbert Allex,<br />

MMag. Albert Ullmer, Dr. Vera Moczarski, Mag. Ursula Thalmann,<br />

Borislava Dimitrijevic.<br />

Anzeigenrepräsentant: Mag. Walter Braun, 2301 Groß-<br />

Enzersdorf, Fasanweg 18, Tel. 0 22 49/32 95; Mag. Manfred<br />

Kommar, 1010 Wien, Hoher Markt 1/3, Tel. 01/532 08 43,<br />

Fax 01/532 25 40-20.<br />

Urheberrecht: Die in der Zeitschrift veröffentlichten<br />

Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Alle Rechte, insbesondere<br />

das der Übersetzung in fremde Sprachen, vorbehalten.<br />

Kein Teil dieser Zeitschrift darf ohne schriftliche<br />

Genehmigung des Herausgebers oder Verlegers in irgendeiner<br />

Form reproduziert oder in eine von Maschinen,<br />

insbesondere Datenverarbeitungsanlagen, anwendbare<br />

Sprache übertragen werden. Auch die Rechte der Wiedergabe<br />

durch Vortrag, Funk- und Fernsehsendungen, im<br />

Magnettonverfahren oder auf ähnlichem Weg bleiben vorbehalten.<br />

Die Wiedergabe von Gebrauchsnamen, Handelsnamen,<br />

Warenbezeichnungen usw. in dieser Zeitschrift<br />

berechtigt auch ohne jede besondere Kennzeichnung nicht<br />

zu der Annahme, dass solche Namen im Sinne der Warenund<br />

Markenschutzgebung als frei zu betrachten wären und<br />

von jedermann benutzt werden dürfen.<br />

6 pharmazie <strong>sozial</strong> · 6/2001


Mitglieder<br />

Stammtisch<br />

für angestellte ApothekerInnen<br />

wann: Mittwoch, 12. Dezember 2001,<br />

ab 18.30 Uhr,<br />

wo:<br />

Café Mozart bei der Oper,<br />

1010 Wien, Albertinaplatz 2<br />

Nähe U-Bahn-Station<br />

Karlsplatz (U1, U2, U4)<br />

„Wo drückt der Schuh – Wir helfen gerne!“<br />

Wir freuen uns auf Ihr Kommen.<br />

Vizepräsidentin Mag. pharm. Ulrike Mayer<br />

wann:<br />

wo:<br />

Stammtisch für<br />

angestellte ApothekerInnen und<br />

AspirantInnen Niederösterreich<br />

4. Dezember 2001, ab 19 Uhr<br />

Stadtgasthaus „Zum goldenen Hirschen“,<br />

Krems, Dreifaltigkeitsplatz 1<br />

Wir möchten die Kontakte und den Erfahrungsaustausch aktivieren<br />

und laden Sie dazu herzlich ein. Wir freuen uns auf Euch!<br />

Weitere Termine 2002: 08. Jänner und 12. Februar<br />

Mit freundlichen kollegialen Grüßen!<br />

Mag. pharm. Elisabeth Fürst<br />

Mag. pharm. Brigitte Hager<br />

Stammtisch<br />

für angestellte ApothekerInnen in Innsbruck<br />

wann:<br />

wo:<br />

jeden zweiten Donnerstag im Monat<br />

Donnerstag, 13. Dezember 2001,ab 20.00 Uhr<br />

Gasthaus Riese Haymon, Haymongasse 4,Innsbruck<br />

(Parkmöglichkeit ist beim Gasthaus oder in der Veldidena-Tiefgarage<br />

in der Tschamlerstraße, nahe neuem Multiplex-Kino, vorhanden)<br />

Wir möchten den Kontakt zwischen uns angestellten ApothekerInnen intensivieren und<br />

laden zu einem lebhaften Gedankenaustausch zu unserem Stammtisch ein.<br />

Wir freuen uns auf Sie! Mag. pharm. Guntram Lampert<br />

Machen Sie Ihren Münzen Beine<br />

... und Platz für den Euro<br />

Kleingeld sollte rechtzeitig den Weg auf Konten und Sparkonten antreten.<br />

Schlafmünzen müssen weg - warum nicht für einen guten Zweck!<br />

Mit Spenden „helfen Sie helfen".<br />

Österreichische Apothekerbank<br />

reg. Gen. mbH, 1091 Wien, Spitalgasse 31, Tel. (01) 406 46 95-0<br />

pharmazie <strong>sozial</strong> · 6/2001 7


Berufspolitik<br />

Apothekerkammer<br />

Wahlen<br />

Gehaltskasse<br />

VAAÖ…<br />

für alle, die von Ihrer Zukunft mehr erwarten!<br />

Ihre Probleme = Unsere Probleme!<br />

Wir sind in der<br />

Interessenvertretung<br />

unserer Mitglieder<br />

unabhängig.<br />

Unsere Ziele sind in<br />

unseren Satzungen<br />

kontrollierbar<br />

vorgegeben.<br />

Der Apotheker als<br />

moderner<br />

Dienstleister für die<br />

Volksgesundheit und<br />

nicht nur ein<br />

Bindeglied zwischen<br />

Arzt und Patient.<br />

Den Apothekerberuf<br />

an moderne und<br />

dynamische<br />

Anforderungen<br />

anpassen.<br />

Zukunft gestalten<br />

Vertrauen ist gut-eine<br />

unabhängige<br />

Interessenvertretung<br />

ist besser!<br />

Ihre Meinung ist das<br />

„Zünglein“ auf<br />

unserer Waage.<br />

Fairness der Weg<br />

partnerschaftliche<br />

Zusammenarbeit<br />

unser Ziel<br />

Verpflichtende<br />

Fortbildung während<br />

der Arbeitszeit!<br />

Stillstand in der<br />

Sozialpolitik=<br />

Rückschritt für alle!<br />

Wir sind dagegen!<br />

Wir sind unseren<br />

Mitgliedern<br />

verpflichtet und<br />

sonst niemandem!<br />

Gerechte Verteilung des<br />

gemeinsamen erarbeiteten<br />

Mehrwertes!<br />

Unsere Aktivitäten<br />

sind an den Nutzen<br />

für unsere Mitglieder<br />

gebunden.<br />

Ja, ich gehe wählen…!<br />

8 pharmazie <strong>sozial</strong> · 6/2001


Berufspolitik<br />

ES GIBT NUR EINEN,<br />

DER SICH FÜR DIE DURCHSETZUNG IHRER RECHTE STARK MACHT(E)!<br />

1998: Gleichbehandlung<br />

von<br />

Teildienstleistenden<br />

hinsichtlich der Vorrückung<br />

im Gehaltsschema<br />

Wir für Sie<br />

1947: Pensionszuschuss neu<br />

der Gehaltsklasse<br />

1989: Dienstzeitanrechnung<br />

Dienstzeitanrechnung<br />

u. u. Dienstzeitaufwertung<br />

Dienstzeitaufwertung<br />

nebeneinander nebeneinander für Mütter für<br />

Mütter<br />

1949: KollV-Fähigkeit<br />

1996: Zwei Zwei Biennien Biennien zusätz-<br />

zusätzliche Vorrückung Vorrückung<br />

1952: 1. 1. Kollektivvertrag<br />

nach dem Krieg mit erhöhtem<br />

Urlaub<br />

1982: Neuredigierter<br />

Kollektivvertrag<br />

VAAÖ<br />

1952: Einführung des des<br />

13. Monatsgehaltes<br />

1974/75: Arbeitszeit-<br />

Sonderbestimmungen<br />

für Dienstbereitschaft<br />

1954: Eigene Vertretung<br />

der Anstaltsapotheker<br />

1969: Einführung der der<br />

Ausgleichszulage<br />

1959: Neues Gehaltskassengesetz<br />

Gehaltskassengesetz<br />

1963: Neue Altersversorgung<br />

mit Härteausgleich<br />

1962: Einführung des<br />

14. Monatsgehaltes<br />

1961: Lebensnettovereinbahrung<br />

mit doppelter mit doppelter Dynabarung<br />

Dynamisierung<br />

Mit aller Kraft für die Angestellten Apothekerinnen und Apotheker!<br />

Es gibt noch viel zu tun!<br />

pharmazie <strong>sozial</strong> · 6/2001 9


Wie überprüfe ich meine<br />

Gehaltsabrechnung<br />

Dr. jur. Vera Moczarski<br />

Abt. Leiterin Recht<br />

K<br />

eine Angst, Sie sollen nicht zu Lohnverrechnern umgeschult werden. Es ist aber sicher für jeden nützlich und von Interesse, wenn er seine<br />

Gehaltsabrechnung – zumindest in groben Zügen – nachvollziehen und auf grundsätzliche Richtigkeit überprüfen kann. Relativ einfach<br />

ist das für Abrechnungen im laufenden Dienstverhältnis. Endabrechnungen mit Urlaubsauszahlungen und Abfertigung und Abrechnungen,<br />

die nicht einen ganzen Kalendermonat umfassen, sind komplizierter, hier sollten Sie – wenn Zweifel an der Richtigkeit bestehen – auf unsere<br />

fachmännische Hilfe zurückgreifen. Zur besonders komplexen Abrechnung von Vertretungen schicken wir Ihnen auf Anforderung gerne<br />

unseren diesbezüglichen ausführlichen Leitfaden zu.<br />

I. Woraus besteht der laufende<br />

Bruttobezug<br />

1) Gehaltskassenabrechnung<br />

Die Gehaltskasse rechnet Ihr Gehaltsstufengehalt<br />

aufgrund Ihres Dienstausmaßes und<br />

der im Monat im Betrieb verbrachten Tage<br />

(für jeden Tag 1/30) inklusive der Familienzulagen<br />

(kleine oder große Haushaltszulage,<br />

Kinderzulagen) aus und zieht davon die Mitgliedsbeiträge<br />

zu Gehaltskasse (4,6% vom<br />

Gehaltsstufengehalt inkl. Familienzulagen),<br />

Apothekerkammer (0,9% vom reinen<br />

Gehaltsstufengehalt) und zum VAAÖ (1,5%<br />

vom reinen Gehaltsstufengehalt) ab. Der verbleibende<br />

Rest wird an Sie direkt überwiesen.<br />

Allenfalls kommen vorher noch Abzüge<br />

für Gehaltsvorschüsse, Zusatzversicherung<br />

oder Anrechnungsbeträge für den Nachkauf<br />

von Dienstzeiten zum Tragen. Diese Abzüge<br />

sind für die weitere Gehaltsabrechnung nicht<br />

maßgeblich. Eine Berechnung der auf den<br />

Gehaltskassenanteil fallenden Sozialversicherung<br />

und Lohnsteuer erfolgt in dieser<br />

Abrechnung nicht.<br />

Die Gehaltskasse übermittelt vielmehr die<br />

Gehaltskassenabrechnung an den Betrieb<br />

(mit einer Kopie, die als Teil der monatlichen<br />

Gehaltsabrechnung an Sie auszuhändigen<br />

ist), wo die Gehaltskassenbeträge in die<br />

Gesamtabrechnung Aufnahme finden.<br />

2) Betriebliche Abrechnung<br />

Das vom Betrieb abgerechnete Brutto setzt<br />

sich daher aus dem Gehaltsstufengehalt<br />

und den allfälligen Familienzulagen (ohne<br />

Abzug der Mitgliedsbeiträge etc.), der Ausgleichszulage<br />

(ebenfalls aliquot nach<br />

Dienstausmaß und den im Betrieb verbrachten<br />

Tagen im Monat), einer etwaigen<br />

betrieblichen überkollektivvertraglichen<br />

Zulage, gegebenenfalls der (stellvertretenden)<br />

Leiterzulage, den Mehrdienstleistungsentlohnungen<br />

und der Mantelwäsche<br />

zusammen. Bei entsprechender<br />

Vereinbarung kommt auch ein Fahrtkostenzuschuß/Fahrtkostenersatz<br />

in Frage. Die<br />

Gehaltskassenbezüge werden aus der<br />

Abrechnung der Gehaltskasse übernommen.<br />

Nach Abzug von Sozialversicherung und<br />

Lohnsteuer werden Sie wieder als a conto/<br />

Vorausbezug abgezogen. Ein immer wieder<br />

zu beobachtender Fehler ist, dass entweder<br />

nur der um die Mitgliedsbeiträge verminderte<br />

Auszahlungsbetrag als Bruttobestandteil<br />

übernommen wird, wodurch die Sozialversicherung<br />

zu niedrig ausfällt, oder nur der<br />

Auszahlungsbetrag als a conto abgezogen<br />

wird, was einer Übernahme der Mitgliedsbeiträge<br />

durch den Dienstgeber gleichkommt.<br />

a) Betriebliche Zulage über<br />

dem Kollektivvertrag<br />

Dieser Gehaltsbestandteil beruht auf dem<br />

Einzelvertrag. In der Regel wird hier ein<br />

bestimmter Betrag pro Zehntel vereinbart.<br />

Achtung: auch die Sonderzahlungspflichtigkeit<br />

muß vereinbart werden!<br />

b) Mehrdienstleistungsentlohnung<br />

Hiebei kommen für den vertretungsberechtigten<br />

Apotheker Überstunden bei offener<br />

oder geschlossener Apotheke außerhalb<br />

von Bereitschaftsdiensten einerseits und ➪<br />

10 pharmazie <strong>sozial</strong> · 6/2001


Bereitschaftsdienste (geschlossene Apotheke<br />

mit behördlich angeordneter Dienstbereitschaft)<br />

bei Tag (Mittagsbereitschaft,<br />

Wochenenddienste) und bei Nacht andererseits<br />

in Frage.<br />

Bereitschaftsdienste bei Tag sind laut Kollektivvertrag<br />

definitionsgemäß zuschlagspflichtige<br />

Überstunden, wenn eine ausdrückliche<br />

Vereinbarung über eine Abgeltung<br />

in Geld besteht. (Ansonsten sind sie –<br />

ungeachtet des Wochentages – im Verhältnis<br />

1 : 1 in Zeit gutzuschreiben.) Die Grundstunde<br />

hiefür ist für alle angestellten Apotheker<br />

einheitlich 1/160 + 5% der Apothekergehaltskassenumlage<br />

(dzt. S 270,–), der<br />

Zuschlag beträgt ebenfalls einheitlich 50%<br />

(auch an Sonn- und Feiertagen).<br />

Sonstige Überstunden fallen an bei<br />

Überschreitung der 8-stündigen Tages- ➪<br />

Der Verband Angestellter Apotheker hat für die Mitglieder und deren Familien eine<br />

Gruppen-Krankenversicherung<br />

für die Sonderklasse mit oder ohne Selbstbehalt<br />

inklusive Europadeckung, Reiseversicherung und Weltdeckung<br />

Gruppen-Zusatzpension<br />

für eine private Pensionsversicherung als zweites Standbein<br />

Für nähere Auskünfte wenden Sie sich bitte entweder in unserer Verbandskanzlei an Frau<br />

Karin Swatschina Tel. (01) 40414/403<br />

oder an unseren Gruppenbetreuer Herrn Herbert Keltscha, UNIQA Versicherungen AG<br />

Tel. (01) 602 63 82/30 Dw oder 0676/327 31 01 oder E-Mail herbert.keltscha@uniqa.at<br />

pharmazie <strong>sozial</strong> · 6/2001 11


normalarbeitszeit einerseits und der<br />

40-stündigen Wochennormalarbeitszeit<br />

andererseits. Die Grundstunde ist mit 1/172<br />

des Individuallohnes zu errechnen, inkl.<br />

aller Zulagen (Gehaltsstufengehalt, Familienzulagen,<br />

Ausgleichs- und überkollektivvertragliche<br />

Zulage, Leiterzulage). Der<br />

Zuschlag beträgt werktags (Montag bis<br />

Samstag) von 6 – 20 Uhr 50%, nachts (20 –<br />

6 Uhr) und sonn- und feiertags 100%<br />

vom Grundstundenlohn.<br />

Bereitschaftsdienste in der Nacht werden<br />

durch den sogenannten Nachtdienstzuschlag<br />

abgegolten, der je nach Turnus<br />

der Apotheke unterschiedlich hoch ist:<br />

Turnus I-III S 1.625,–<br />

Turnus IV-V S 1.851,–<br />

Turnus VI aufwärts S 1.905,–<br />

Ein Bestandteil der Bereitschaftsdienstentlohnung<br />

sind auch die Nachttaxen.<br />

Bei alleinarbeitenden Leitern oder deren<br />

Stellvertretern werden die Bereitschaftsdienste<br />

bei Tag und die sonstigen Überstunden<br />

zur Gänze, die Nachtdienste zur<br />

Hälfte durch die Belastungszulage abgegolten,<br />

die voll <strong>sozial</strong>versicherungs- und<br />

steuerpflichtig ist (genaueres siehe anforderbares<br />

Merkblatt für Urlaubs- und Krankenvertreter).<br />

c) Mantelwäsche<br />

Wird der Arbeitsmantel nicht im Betrieb<br />

gewaschen bzw. gereinigt zur Verfügung<br />

gestellt, ist dem Dienstnehmer die Reinigung<br />

mit einem Betrag von dzt. S 45,– je Woche<br />

abzugelten. Bei Teildiensten bis zu 4/10 steht<br />

dieser Betrag pro 2 Wochen zu. Eine weitere<br />

Aliquotierung nach dem Dienstausmaß gibt es<br />

nicht.<br />

d) Fahrtkostenzuschuß/<br />

Fahrtkostenersatz<br />

Dies kann ein Fixbetrag zur teilweisen Abgeltung<br />

der Nutzung des eigenen Autos sein<br />

oder – vor allem im städtischen Raum – die<br />

Vergütung der Monatskarte der öffentlichen<br />

Verkehrsmittel im Gemeindegebiet.<br />

Wenn Sie nun das Brutto nach diesen Angaben<br />

geprüft haben, wenden wir uns der Berechnung<br />

der Abzüge zu:<br />

II. Wie errechnet sich das Netto<br />

Der Bruttobezug vermindert um die Mitgliedsbeiträge<br />

zu Gehaltskasse, Apothekerkammer<br />

und VAAÖ, die Sozialabgaben und<br />

die Lohnsteuer ergibt den Nettobezug.<br />

1) Wie berechnet man die Sozialabgaben <br />

Unter Sozialabgaben fasst man die klassischen<br />

Sozialversicherungsbeiträge zu<br />

Pensionsversicherung (10,25%),<br />

Krankenversicherung (3,4%)<br />

Arbeitslosenversicherung (3%), sowie den<br />

Wohnbauförderungsbeitrag (0,5%) und den<br />

Beitrag zur Arbeiterkammer (0,5%) zusammen.<br />

Letzterer ist mangels Mitgliedschaft von<br />

angestellten Apothekern nicht zu bezahlen,<br />

wird aber immer noch von vielen Lohnverrechnungsprogrammen<br />

abgezogen.<br />

Hier liegt ein leicht festzustellender Fehler<br />

vor: der Sozialversicherungsbeitrag beträgt<br />

17,15% vom Brutto (Fahrtkostenvergütung<br />

und Mantelwäsche sind <strong>sozial</strong>versicherungsfrei).<br />

Wurde Ihnen mehr abgezogen, prüfen<br />

Sie, ob die Differenz 0,5% vom Brutto<br />

beträgt, dann können Sie die Korrektur<br />

wegen zu Unrecht berechnetem Arbeiterkammerbeitrag<br />

verlangen.<br />

Achtung! Das Brutto ist nur bis zur sogenannten<br />

Höchstbeitragsgrundlage <strong>sozial</strong>versicherungspflichtig.<br />

Diese wird jährlich<br />

angehoben und beträgt dzt.<br />

S 44.400,– monatlich.<br />

2) Wie berechnet sich die Lohnsteuer <br />

Zur Ermittlung der Lohnsteuerbemessungsgrundlage<br />

(BMG-LSt.-LFD) werden<br />

vom Brutto die Lohnsteuerfreibeträge in<br />

Abzug gebracht:<br />

* Sozialabgaben (s. II. 1)<br />

* Mitgliedsbeiträge (s. I. 1)<br />

* steuerfreie Überstundenzuschläge (s. II. 2) a)<br />

* Pendlerpauschale (s. II 2) b)<br />

* persönlicher Freibetrag laut Freibetragsbescheid<br />

(s. II. 2) c) und die<br />

* Sachbezüge (s. II. 2) d) hinzugerechnet.<br />

Mantelwäsche und Fahrtkostenzuschüsse (s.<br />

II. 2) b) sind steuerpflichtige Entlohnungsbestandteile.<br />

Der Mantelwäsche können als<br />

Werbungskosten die Rechnungen der Reinigungsfirma<br />

entgegengesetzt werden.<br />

a) steuerfreie Überstundenzuschläge<br />

Sie haben pro Dienstverhältnis und Monat<br />

einen Freibetrag von S 4.940,– für<br />

Zuschläge zu Sonn-, Feiertags- und Nachtarbeit.<br />

Bei angestellten Apothekern fallen<br />

die Nachtdienstzuschläge zur Gänze, die<br />

Nachttaxen und die Zuschläge zu ausbezahlten<br />

Bereitschafts- oder Überstunden an<br />

Sonn- und Feiertagen (die Grundstunden<br />

sind voll steuerpflichtig) in diesen Freibetrag.<br />

Zusätzlich sind die ersten 5 50% Überstundenzuschläge<br />

pro Monat bis zu<br />

S 590,– steuerfrei.<br />

In diesem Bereich werden erfahrungsgemäß<br />

oft Fehler gemacht: sei es, dass nicht beachtet<br />

wird, dass neben den S 4.940,– noch der<br />

zweite Freibetrag besteht oder aus 100%igen<br />

Überstunden die 50%igen Zuschläge für den<br />

zweiten Freibetrag nicht "herausgeschält"<br />

werden, sei es, dass dem Lohnverrechner<br />

nicht bekannt war, dass ausbezahlte Überstunden<br />

an einem Sonn- oder Feiertag geleistet<br />

wurden (bezahlter Sonntagsdienst) –<br />

besonders auch, weil der einheitliche 50%ige<br />

Zuschlag für Bereitschaftsdienste Sonn- und<br />

Feiertagsdienste nicht auf den ersten Blick<br />

erkennen lassen - sei es, dass die Nachttaxen<br />

nicht einbezogen werden, u.a.m.<br />

Achtung: die steuerliche Begünstigung<br />

entfällt bei wegen Urlaubs fortgezahlter<br />

Überstunden und Nachtdienstzuschläge –<br />

worauf ein Rechtsanspruch besteht – nicht<br />

aber bei Entgeltfortzahlung wegen<br />

Krankheit. Nützlich zu wissen ist auch, dass<br />

die Steuerfreiheit der Zuschläge entfällt,<br />

wenn die Grundstunden nicht ausbezahlt,<br />

sondern in Zeitausgleich genommen werden.<br />

Hier kann eine Überprüfung Geld bringen,<br />

über das sich sonst der Finanzminister zu<br />

Ihren Lasten freut. Zu beachten ist, dass das<br />

Nichtberücksichtigen von Mehrdienstleistungszuschlägen<br />

über die Veranlagung<br />

nicht „repariert" werden kann.<br />

b) Pendlerpauschale<br />

Die Kosten des Weges von und zur Arbeit<br />

gelten als durch den Verkehrsabsetzbetrag<br />

von S 4.000,- jährlich (in die Lohnsteuertabelle<br />

eingearbeitet) abgegolten, sodaß ➪<br />

12 pharmazie <strong>sozial</strong> · 6/2001


diesbezügliche Werbungskosten nur bei<br />

den über das normale Ausmaß hinausgehenden<br />

Belastungen der Pendler (weiter<br />

Anfahrtsweg, keine oder unzureichende<br />

öffentliche Verkehrsmittel – bitte Beratung<br />

in Anspruch nehmen) geltend gemacht werden<br />

können. Auch ein Fahrtkostenzuschuß<br />

ist daher steuerpflichtig.<br />

c) Freibetrag laut Freibetragsbescheid<br />

Eine der Folgen der Geltendmachung von<br />

Werbungskosten, Sonderausgaben und<br />

außergewöhnlichen Belastungen ist, dass<br />

daraus für das der entsprechenden Veranlagung<br />

zweitfolgende Jahr ein Freibetrag<br />

errechnet wird, der Steuerabschreibposten in<br />

gleicher Höhe fingiert. Die Veranlagung für<br />

dieses Jahr nimmt dann die reale Abrechnung<br />

vor, aufgrund derer entweder Steuer<br />

nachzuzahlen (die Ausgabepositionen waren<br />

niedriger als die Prognose) ist oder eine<br />

zusätzliche Rückzahlung (die Abschreibeposten<br />

sind höher als die Prognose) erfolgt.<br />

d) Sachbezüge<br />

Hier kommt erfahrungsgemäß für angestellte<br />

Apotheker vor allem im ländlichen<br />

Bereich die Dienstwohnung in Frage. Für<br />

die Ermittlung des einzusetzenden, die Steuerbemessungsgrundlage<br />

erhöhenden Betrages<br />

gibt es je nach Baujahr der Wohnung<br />

unterschiedliche steuerliche Bewertungen.<br />

Haben Sie auf diese Weise die Lohnsteuerbemessungsgrundlage<br />

ermittelt, können Sie<br />

aus einer entsprechenden Lohnsteuertabelle<br />

den Lohnsteuerbetrag ablesen. Wenn Sie<br />

keine Tabelle haben, ist das auch nicht<br />

schlimm: Stimmt die Steuerbemessungsgrundlage,<br />

ist die Wahrscheinlichkeit sehr<br />

hoch, dass auch die Lohnsteuer für den laufenden<br />

Bezug (LSt.-LFD) richtig berechnet<br />

wurde, da die Lohnverrechnungsprogramme<br />

hier meist Verknüpfungen mit den Lohnsteuertabellen<br />

enthalten. Steht Ihnen der<br />

Alleinverdiener- bzw. Alleinerzieherabsetzbetrag<br />

zu (bitte Beratung in Anspruch<br />

nehmen), sollten Sie versuchen, auf der<br />

Abrechnung im entsprechenden Feld ein „ja“<br />

zu entdecken.<br />

Wie errechnet sich der Rück- oder Auszahlungsbetrag<br />

an den bzw. vom Betrieb<br />

Dieser Abrechnungsschritt ist eine Besonderheit,<br />

die den angestellten Apotheker-<br />

Innen vorbehalten ist. Überall anders ist<br />

die Gehaltsverrechnung mit der Ermittlung<br />

des Nettos zu Ende und dieser Betrag ist dem<br />

Dienstnehmer vom Betrieb auszuzahlen.<br />

Aufgrund des Gehaltskassensystems, nach<br />

dem ein Teil des Gehaltes Brutto für Netto<br />

von der Gehaltskasse an den Dienstnehmer<br />

überwiesen wird, wird ein weiterer Abrechnungsschritt<br />

erforderlich. In der Abrechnung<br />

des Betriebes wird - wie eingangs geschildert<br />

- der Gehaltskassenbezug zur Ermittlung der<br />

Abgaben mitberücksichtigt. Da dieser Betrag<br />

aber nicht vom Dienstgeber nochmals zu<br />

überweisen ist, bzw. zum Abzug der Abgaben<br />

nicht zur Verfügung steht, müssen letztere<br />

zur Gänze aus den betrieblichen Zulagen<br />

bedeckt werden und der<br />

Gehaltskassennettobetrag (nach Abzug der<br />

Mitgliedsbeiträge) muß vom Netto in<br />

Abzug gebracht werden. In der Folge<br />

kommt es je nach Höhe der betrieblichen<br />

Bezüge zu einem positiven oder negativen<br />

Auszahlungsbetrag. Im letzteren Fall muß<br />

also der Dienstnehmer noch etwas an den<br />

Betrieb zurückzahlen.<br />

III. Abrechnung der Sonderzahlung<br />

(Urlaubs- und Weihnachtsgeld,<br />

13. und 14. Bezug)<br />

Auch diese Abrechnungen können von Ihnen<br />

in den Grundzügen nachvollzogen und überprüft<br />

werden:<br />

1) Sonderzahlung der Gehaltskasse<br />

Die Gehaltskasse zahlt im Mai 1/6 der in<br />

den Monaten Dezember bis Mai ausgezahlten<br />

Gehaltsstufengehälter und Familienzulagen<br />

als Urlaubsgeld und im November<br />

1/6 dieser Bezüge für Juni bis November<br />

als Weihnachtsgeld aus.<br />

Diese Beträge werden ohne Abzug von Mitgliedsbeiträgen<br />

an den Dienstnehmer überwiesen<br />

und vom Betrieb für die Abrechnung<br />

der Abgaben übernommen.<br />

2) Sonderzahlung des Betriebes<br />

nungen (Überstunden und Nachtdienstzuschläge,<br />

Belastungszulage) sind typischerweise<br />

nicht Bestandteil der Sonderzahlungen,<br />

was eine gegenteilige Vereinbarung<br />

natürlich nicht ausschließt.<br />

Der Sonderzahlungszeitraum des Betriebes<br />

kann nun mit dem der Gehaltskasse konform<br />

gehen, oder aber am Kalenderhalbjahr<br />

anknüpfen. Je nach dem ist von den sonderzahlungspflichtigen<br />

betrieblichen Gehaltsbestandteilen<br />

des jeweiligen Sonderzahlungszeitraumes<br />

1/6 als betriebliche<br />

Sonderzahlung zu errechnen.<br />

3) Sozialversicherung (SV-SZ)<br />

Die Sonderzahlungen (BMG-SZ) sind bis zur<br />

insgesamt doppelten Höchstbeitragsgrundlage<br />

<strong>sozial</strong>versicherungspflichtig,<br />

sodaß in der Regel die erste Sonderzahlung<br />

im Jahr jedenfalls zur Gänze dem Satz von<br />

16,65% (kein Wohnbauförderungsbeitrag)<br />

unterzogen wird, die zweite gegebenenfalls<br />

nur im Ausmaß der Differenz zur doppelten<br />

Höchstbeitragsgrundlage.<br />

4) Lohnsteuer (LSt.-SZ)<br />

Die Sonderzahlungen sind im wesentlichen<br />

mit dem begünstigten Steuersatz von 6%<br />

zu versteuern, die ersten<br />

S 8.500,– im Kalenderjahr an Sonderzahlungen<br />

sind steuerfrei. Überschreiten die<br />

Sonderzahlungen 1/6 der Jahresbezüge, ist<br />

der überschreitende Teil voll progressiv steuerpflichtig.<br />

Dies kommt hauptsächlich dort<br />

zum Tragen, wo es mehr als zwei Sonderzahlungen<br />

im Jahr gegeben hat (z.B. Jubiläumsgeld).<br />

Lassen Sie sich nicht beirren, wenn Ihre<br />

Gehaltsabrechnung etwas anders aussieht als<br />

unser abgedrucktes Beispiel. In einer ordnungsgemäßen<br />

Abrechnung müssten alle<br />

beschriebenen Abrechnungspositionen zu<br />

finden sein. Und: wenn Sie das Erscheinungsbild<br />

einmal durchschaut haben, ändert<br />

es sich - solange Sie beim gleichen Dienstgeber<br />

mit gleichem Abrechnungsprogramm<br />

sind – nicht. Wir helfen Ihnen auch gerne<br />

beim „Einlesen".<br />

Die Autorin steht Ihnen in Fragen der<br />

Gehaltsabrechnung gerne zur Verfügung:<br />

Montag bis Freitag 8 Uhr 30 bis 16 Uhr 30<br />

unter Tel. 01/404 14/411 und schriftlich an<br />

die Kanzlei oder unter<br />

verband.ang.apotheker@aon.at .<br />

In die betriebliche Sonderzahlung ist nach<br />

dem Kollektivvertrag jedenfalls die Ausgleichszulage<br />

aufzunehmen. Die Leiterzulage<br />

bei Dauerleitung ist auch eindeutig<br />

sonderzahlungspflichtig, bei der stellvertretenden<br />

Leiterzulage gehen die Meinungen<br />

der Verbände hierüber auseinander. In Bezug<br />

auf die betriebliche Zulage ist die vertragliche<br />

Vereinbarung diesbezüglich maßgeblich<br />

(s. I. 2) a). Mehrdienstleistungsentlohpharmazie<br />

<strong>sozial</strong> · 6/2001 13


echtspolitik<br />

Sehr geehrte Damen und Herren,<br />

Sie haben in der „pharmazie <strong>sozial</strong>" über den Wegfall der Sonderzahlungsregelung<br />

im Gehaltskassengesetz geschrieben.<br />

Der Autor<br />

informiert Sie gerne<br />

Mir ist nicht ganz klar, wieso die Bestimmungen über die Sonderzahlung nicht<br />

mehr im Gehaltskassengesetz sein sollen. Berührt das Fehlen den grundsätzlichen<br />

Anspruch nicht Warum fehlt die Regelung nicht schon im jetzigen Gesetz War<br />

sie gar nicht nötig<br />

Ich möchte fragen, ob ich ohne diese Regelung einen Anspruch auf die Auszahlung<br />

von Sonderzahlungen habe Mir wurde gesagt, einen Anspruch auf die Beschlussfassung<br />

des Vorstandes auf Sonderzahlungen hätte ich nicht. Hat nicht der Vorstand<br />

eine Verpflichtung, Sonderzahlungen zu beschließen, wenn solche gesetzlich<br />

zur Auszahlung vorgeschrieben sind<br />

Würden Sie bitte die Antwort für alle in der Vereinszeitschrift "pharmazie <strong>sozial</strong>"<br />

veröffentlichen, weil ich glaube, dass viele Kollegen und Kolleginnen den wichtigen<br />

Unterschied rechtlich nicht wirklich verstanden haben.<br />

Ihren Leserbrief beantworte<br />

ich gerne!<br />

Ihre Fragen zur Sonderzahlungsproblematik<br />

im neuen Gehaltskassengesetz<br />

sind durchaus berechtigt, weil ohne<br />

gesetzliche Grundlage ein Anspruch auf<br />

eine Sonderzahlung nicht zusteht. Die<br />

ausdrückliche Bestimmung war nötig, weil<br />

durch die Einrichtung eines Anspruches<br />

der Besoldeten die Gehaltskasse tätig werden<br />

muss. Ansonsten bräuchte der Vorstand<br />

gar nichts beschließen bzw. könnte<br />

ein Mitglied nicht auf einen Beschluss des<br />

Vorstandes für Sonderzahlungen klagen.<br />

Mit freundlichen Grüßen<br />

S.R.<br />

Die Regelung wurde nach der (etwas voreiligen)<br />

Streichung bzw. Nichtaufnahme in<br />

den Entwurf aufgrund unserer vehementen<br />

Reklamation wieder aufgenommen.<br />

Auch in der Gehaltskasse wurde dann doch<br />

erkannt, welche rechtliche Problematik<br />

dadurch ausgelöst wurde. Eine Verbesserung<br />

wurde nicht beschlossen.<br />

Offen bleiben zwei Fragen:<br />

1. Wenn sich an den Sonderzahlungen<br />

(Rechtsanspruch und Höhe) gar nichts<br />

ändern sollte, warum wollte „man" aufgrund<br />

welcher rechtlichen Beratung die<br />

Bestimmung nicht mehr im Gesetz<br />

haben<br />

2. Warum hat man bei der Korrektur<br />

bzw. Wiederaufnahme ins Gesetz<br />

nicht eine rechtlich vollständige<br />

Regelung (gesetzlicher Anspruch<br />

dem Grunde und der Höhe nach)<br />

getroffen Hat man sie überhaupt<br />

angestrebt<br />

Die erste Frage sollte den Lesern zu<br />

denken geben, weil ja „irgendjemand"<br />

die Idee des Weglassens gehabt<br />

haben muss, und die Streichung sofort<br />

(reflexartig) umgesetzt wurde. Übrigens:<br />

auch WKÖ-Präs. Leitl hatte schon<br />

einmal diese Idee.<br />

Die zweite Frage verweist auf die<br />

Behandlung der Mitglieder durch die<br />

Institution. Ein Übernehmen der alten<br />

Regelung („Anzahl und Höhe der Sonderzahlungen<br />

wird ohne gesetzliche Vorgabe<br />

dem Vorstand zur freien Beschlussfassung,<br />

auf die niemand einen Anspruch<br />

erheben kann, überlassen") ins neue<br />

Gehaltskassengesetz, bringt den Besoldeten<br />

keinen rechtspolitischen Fortschritt<br />

und dem Gesetz keine Modernisierung.<br />

Es wäre ein voller Anspruch mit Angabe<br />

der Anzahl und der Höhe der Sonderzahlungen<br />

im Gesetz selbst – wie bei den<br />

Bundesbeamten – vorzuziehen. Das würde<br />

den besoldeten ApothekerInnen eine den<br />

vergleichbaren Beamten entsprechende<br />

Rechtsstellung geben.<br />

Ihr MMag. Albert Ullmer<br />

14 pharmazie <strong>sozial</strong> · 6/2001


Geschichtliches<br />

pharmazie <strong>sozial</strong> · 5/2001 3


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