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Workshop II - S-International Rhein-Ruhr

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Ausfuhrversicherungen – Bundesdeckung<br />

Ablauf <strong>II</strong><br />

endgültige<br />

Entscheidung: wird erteilt, wenn Exportvertrag<br />

abgeschlossen ist.<br />

Hermes gibt Deckung aufgrund<br />

Beschreibung des Exporteurs.<br />

Geprüft wird erst im Schadenfall!<br />

Penible Befolgung der<br />

Hermesvorschriften wichtig<br />

Schadenfall:<br />

Bei nicht vertragsgemäßer Bezahlung des<br />

Importeurs reicht Exporteur Entschädigungsantrag<br />

bei Euler Hermes ein.<br />

Euler Hermes prüft. Innerhalb eines<br />

Monats nach Schadenberechnung erhält<br />

Deckungnehmer Entschädigung.<br />

Forderung geht auf den Bund über,<br />

Selbstbehalt verbleibt beim Exporteur.<br />

30. August 2007 Klaus Bleibaum <strong>Workshop</strong> <strong>II</strong><br />

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