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Satzungsänderung alt_neu 28.11. - St. Antonius ...

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Auf der Versammlung am <strong>28.11.</strong>2010 soll die z.Z. gültige Satzung der <strong>St</strong>.<strong>Antonius</strong><br />

Männer-Schützenbruderschaft <strong>St</strong>.Hubert / Voesch e.V. 1930, in verschiedenen<br />

Punkten verändert werden.<br />

Wortlaut der bisherigen Satzung in Normalschrift.<br />

Wortlaut der <strong>neu</strong>en Fassung in Fettschrift.<br />

Alle nicht hier aufgeführten Punkte, der z.Z. gültigen Satzung, bleiben wie bisher in der <strong>neu</strong>en<br />

Satzung bestehen.<br />

<strong>alt</strong><br />

<strong>neu</strong><br />

§ 2 Wesen, Gemeinnützigkeit und Aufgaben<br />

a aktive, religiöse Lebensführung<br />

§ 2 Wesen, Gemeinnützigkeit und Aufgaben<br />

a) Eintritt für die christlichen Glaubensgrundsätze und deren Verwirklichungen. Im Geiste<br />

der Ökumene haben die Mitglieder aller christlichen Konfessionen in der Bruderschaft<br />

die gleichen Rechte und Pflichten.<br />

d) Heimatpflege und heimatliches Brauchtum.<br />

§ 4 Mitgliedschaft<br />

<strong>alt</strong><br />

3. Aktives Mitglied kann jeder unbescholtene, verheiratete, männliche Bürger werden der<br />

zum Zeitpunkt des Aufnahmeantrages Bürger des ehemaligen Schulbezirken Voesch ist,<br />

oder zu einem früheren Zeitpunkt Bürger des ehemalige Schulbezirkes Voesch oder Mitglied<br />

der Voescher Junggesellen war. Bei Wohnungswechsel nach außerhalb des ehemaligen<br />

Schulbezirkes Voesch kann die Mitgliedschaft bestehen bleiben.<br />

Neu<br />

§ 4 Mitgliedschaft<br />

1. Aktives Mitglied kann werden, wer zum Zeitpunkt des Aufnahmeantrages Mitglied<br />

einer christlichen Konfession ist und<br />

a. Verheirateter, unbescholtener, männlicher Bürger und wohnhaft im <strong>St</strong>adtteil<br />

Kempen-<strong>St</strong>.Hubert ist.<br />

b. lediger, unbescholtener, männlicher, Bürger ab einem Alter von 30 Jahren und<br />

Wohnhaft im <strong>St</strong>adtteil Kempen-<strong>St</strong>.Hubert ist.<br />

c. außerdem können ehemalige Voescher Junggesellen-Husaren die<br />

Mitgliedschaft erwerben, unabhängig vom Wohnort.<br />

2. Die Schützenbruderschaft ist eine Vereinigung christlicher Personen.<br />

Alle Mitglieder verpflichten sich, mit Aufnahme in die<br />

Schützenbruderschaft auf deren christlichen Grundsätze.<br />

§ 5 Pflichten und Rechte aus der Mitgliedschaft<br />

<strong>alt</strong><br />

3. Erringt ein Auswärts wohnendes, aktives Mitglied die Königswürde, so muss es sich währen<br />

der Festtage in Voesch einquartieren<br />

.<br />

Neu<br />

§ 5 Pflichten und Rechte aus der Mitgliedschaft.<br />

3. Erringt ein aktives Mitglied, welches nicht im ehemaligen Schulbezirk Voesch wohnt,<br />

die Königswürde, ein Minister- oder ein Offiziersamt, so muss es sich für die Zeit der<br />

Schützenfesttage, im ehemaligen Schulbezirk Voesch einquartieren.


§ 23<br />

<strong>alt</strong><br />

Ehrengericht<br />

<strong>St</strong>reitigkeiten zwischen Mitgliedern und der Bruderschaft, bzw. zwischen Mitgliedern untereinander,<br />

sollen vom Vorstand geschlichtet werden. Falls dieses nicht möglich ist, ist zur Entscheidung das<br />

Ehrengericht des Bundes der Historischen Deutschen Schützenbruderschaften zuständig, das für die<br />

Bruderschaft vom Vorstand, im Übrigen von den Mitgliedern angerufen werden kann. Die<br />

Ehrengerichtsordnung des Bundes der Historisch Deutschen Schützenbruderschaften e.V. in der<br />

jeweiligen Fassung, ist Bestandteil dieser Satzung und für alle Mitglieder der Bruderschaft verbindlich.<br />

Neu § 23 Schiedsgericht.<br />

<strong>St</strong>reitigkeiten zwischen den Mitgliedern und der Bruderschaft bzw. zwischen Mitgliedern<br />

untereinander sollen vom Vorstand geschlichtet werden. Falls dies nicht möglich ist, ist zur<br />

Entscheidung das Schiedsgericht beim Bund der Historischen Deutschen e.V.<br />

Schützenbruderschaften anzurufen. Jedes einzelne Mitglied hat das Recht sich direkt an das<br />

Schiedsgericht des Bundes zu wenden.<br />

Das Schiedsgericht des Bundes der Historischen Deutschen Schützenbruderschaft e.V. ist in<br />

der Fassung vom 13.3. 2000 Bestandteil der Satzung der Schützenbruderschaft und für diese<br />

und deren Mitglieder verbindlich.<br />

Neu § 24 Datenschutz<br />

1. Mit dem Beitritt eines Mitgliedes nimmt der Verein Daten zum Mitglied auf. Dabei handelt<br />

es sich unter anderen um folgende Angaben: Name, Kontaktdaten, Familienstand, Beruf,<br />

Auszeichnungen, Bankverbindung und weitere dem Vereinszweck dienende Daten.<br />

Sonstige Informationen zu den Mitgliedern und Informationen über Nichtmitglieder<br />

werden von dem Verein grundsächlich nur verarbeitet oder genutzt, wenn sie zur<br />

Förderung des Vereinszweckes nützlich sind und keine Anh<strong>alt</strong>spunkte bestehen, dass<br />

die betroffene Person ein schutzwürdiges Interesse hat, das der Verarbeitung oder<br />

Nutzung entgegensteht.<br />

2. Mit dem Beitritt erklärt sich das Mitglied einverstanden, dass die im Zusammenhang mit<br />

der Mitgliedschaft benötigten personenbezogenen Daten unter Berücksichtigung der<br />

Vorgaben des Bundesdatenschutzgesetztes BDSG bzw. der kirchlichen<br />

Datenschutzanordnung KDO per EDV für den Verein erhoben, verarbeitet und genutzt<br />

werden. Ohne dieses Einverständnis kann eine Mitgliedschaft nicht begründet werden.<br />

3. Die überlassenen personenbezogenen Daten dürfen ausschließlich für Vereinszwecke<br />

verwendet werden. Hierzu zählen insbesondere die Mitgliedsverw<strong>alt</strong>ung, die<br />

Durchführung des Sports- und Spielbetriebes, die üblichen Veröffentlichungen von<br />

Ergebnissen in der Presse, im Internet sowie am „Schwarzem Brett. Eine anderweitige<br />

Verarbeitung oder Nutzung (z.B. Übermittlung an Dritte) ist – mit Ausnahme der<br />

erforderlichen Weitergabe von Angaben zur namentlichen Mitgliedermeldung an den<br />

Bund und zur Erlangungen von <strong>St</strong>artberechtigungen an entsprechende Verbände nicht<br />

Zulässig.<br />

4. Als Mitglied des Bund der Historischen Deutschen Schützenbruderschaften e.V., ist der<br />

Verein verpflichtet, seine Mitglieder an den Verband zu melden. Übermittelt werden dabei<br />

Name, Vorname, Geburtsdatum, Eintrittdatum, Austrittdatum und Vereinsmitgliednummer<br />

( Sonstige Daten ); bei Mitgliedern mit besonderen Aufgaben ( z.B. Vorstandsmitglieder )<br />

die vollständige Adresse mit Telefonnummer, E-Mail-Adresse, sowie der Bezeichnung<br />

Ihrer Funktion im Verein. Die namentliche Mitgliedermeldung erfolgt über ein<br />

internetgestütztes Programmsystem.<br />

5. Das einzelne Mitglied kann jederzeit gegenüber dem Vorstand Einwände gegen die<br />

Veröffentlichung seiner personenbezogenen Daten auf der Bruderschafts-Homepage<br />

erheben, bzw. seine erteilte Einwilligung in der Veröffentlichung widerrufen. Im Falle<br />

eines<br />

Einwandes bzw. Widerrufs unterbleiben weitere Veröffentlichungen zur seiner Person.<br />

Personenbezogene Daten des widerrufenden Mitgliedes werden von der Homepage des<br />

Vereins entfernt.

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