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Wasserrettung - Freiwillige Feuerwehr Bad Harzburg

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<strong>Freiwillige</strong> <strong>Feuerwehr</strong> <strong>Bad</strong> <strong>Harzburg</strong><br />

Dienstanweisung 06-FF 60<br />

Teilnahme an der Fachgruppenausbildung der<br />

FF Clausthal-Zellerfeld: <strong>Wasserrettung</strong><br />

1.1 Inhaltsverzeichnis<br />

1.1 Inhaltsverzeichnis.<br />

1.2 Allgemein<br />

1.3 Verantwortlichkeiten<br />

Seite 1<br />

Seite 1<br />

Seite 2<br />

1.4 Teilnahmevoraussetzungen Seite 2<br />

1.5 Teilnahmekriterien Seite 2<br />

1.6 Ausbildung / Qualifikation Seite 3<br />

1.7 Notfallmanagment Seite 3<br />

1.8 Transportregelung für den Ausbildungs- und Einsatzdienst Seite 3<br />

1.2 Allgemein<br />

Am 12. Oktober 2006 wurde die Fachgruppe <strong>Wasserrettung</strong> innerhalb der <strong>Freiwillige</strong>n <strong>Feuerwehr</strong><br />

Clausthal-Zellerfeld offiziell in Dienst gestellt. Zu dieser Fachgruppe <strong>Wasserrettung</strong> gehören auch<br />

weitere <strong>Feuerwehr</strong>kameradinnen und Kameraden anderer kreisangehöriger <strong>Feuerwehr</strong>en dazu.<br />

Dies trifft auch auf aktive Kameradinnen und Kameraden der Ortsfeuerwehr <strong>Bad</strong> <strong>Harzburg</strong> zu.<br />

Damit im Rahmen der Ausbildung und im Einsatz klare Regelungen herrschen, ist diese Dienstanweisung<br />

für die Kameradinnen und Kameraden der Ortsfeuerwehr <strong>Bad</strong> <strong>Harzburg</strong> bindend. Als<br />

Grundlage dieser Dienstanweisung gilt die <strong>Feuerwehr</strong>dienstvorschrift Nr. 8 (Tauchen im<br />

<strong>Feuerwehr</strong>dienst) jeweils in ihrer neuesten gültigen Fassung.<br />

Die früher erforderliche Zulassung als FEUERWEHRtauchgerät nach der vfdb-RL 0803 ist auf EU-<br />

Ebene als Handelshemmnis gekippt worden und darf als Muss-Regelung nicht mehr aufgeführt<br />

werden. Es ist jedoch in Fachkreisen und bei den Unfallversicherern unstrittig, dass die in dieser<br />

RL aufgeführten technischen Anforderungen an ein Tauchgerät für das <strong>Feuerwehr</strong>tauchen zur<br />

Erreichung der gesetzten Schutzziele sinnvoll und erforderlich sind!<br />

Die Tauchgeräte und alle erforderlichen Zusatzgeräte werden von der Ortsfeuerwehr Clausthal-<br />

Zellerfeld gestellt und dort auch vorgehalten.<br />

Stand: 30.10.2006 - <strong>Wasserrettung</strong> - Seite: 1


1.3 Verantwortlichkeiten<br />

Die grundsätzliche Verantwortung im Rahmen der Fachgruppenausbildung und im Rahmen der<br />

Einsatztätigkeit liegt bei der Ortsfeuerwehr Clausthal-Zellerfeld. Die Kameradinnen und Kameraden<br />

der Ortsfeuerwehr <strong>Bad</strong> <strong>Harzburg</strong> haben sich nach den Dienstanweisungen und der Alarmund<br />

Ausrückeordnung der Ortsfeuerwehr Clausthal-Zellerfeld und den Weisungen der dortigen<br />

Verantwortlichen zu richten, sofern diese nicht der Dienstanweisung DA-06-FF 60 widersprechen.<br />

Für die Ortsfeuerwehr <strong>Bad</strong> <strong>Harzburg</strong> besteht keine Verpflichtung zur Entsendung von ausgebildeten<br />

Fachgruppenpersonal beim Einsatz- und Übungsdienst, ebenso besteht keine Verpflichtung<br />

zur Vorhaltung von entsprechend ausgebildetem Personal.<br />

1.4 Teilnahmevoraussetzungen<br />

Damit die Kameradinnen und Kameraden der Ortsfeuerwehr <strong>Bad</strong> <strong>Harzburg</strong> an der Fachgruppenausbildung<br />

<strong>Wasserrettung</strong> teilnehmen können, müssen die nachfolgend unter Punkt 1.5 aufgeführten<br />

Kriterien zwingend eingehalten werden. Beim Fehlen einer dieser Kriterien, bzw. bei Nichteinhaltung<br />

der Vorgaben der FwDV 8 dürfen die Kameradinnen und Kameraden nicht an der Ausbildung<br />

/ Einsatz teilnehmen, bzw. müssen die Tätigkeiten solange einstellen, bis die geforderten<br />

Kriterien wieder erfüllt werden.<br />

1.5 Teilnahmekriterien<br />

Bei den verwendeten Tauchgeräte und Zusatzausrüstungen müssen:<br />

• die Tauchgeräte der EN 250 entsprechen,<br />

• zwei voneinander UNABHÄNGIGE Restdruckwarneinrichtungen (Tauchcomputer zählt<br />

nicht!) besitzen,<br />

• vom Taucher bedienbare Flaschenventile haben,<br />

• eine Vollmaske für Taucheinsätze zur Verfügung stehen,<br />

• ein Rettungsgerät (Tariermittel oder Rettungskragen nach EN 12628 oder EN 1809) besitzen.<br />

• Das Gewichtssystem muss mit einer Schnellabwurfmöglichkeit versehen sein,<br />

• Es dürfen nur schnittfeste Füßlinge verwendet werden.<br />

• Es müssen immer mindestens 4 gemäß der FwDV 8 zugelassene <strong>Feuerwehr</strong>tauchgeräte<br />

am Einsatz- oder Ausbildungsort vorhanden sein.<br />

Sicherungseinrichtungen:<br />

• Die Signalleine muss vorhanden sein und verwendet werden.<br />

• Ein Notfallkoffer mit Sauerstoff-Atemgerät und O2-Vorrat für >3Std. muss einsatzbereit vorgehalten<br />

werden.<br />

• Messer etc. müssen vorhanden sein.<br />

Taktische Einheit:<br />

• Es müssen mindestens 4 ausgebildete <strong>Feuerwehr</strong>taucher (FwT), davon 2 "aktive" FwT als<br />

Rettungstaucher und Sicherheitstaucher einsatzbereit vorhanden sein.<br />

Erforderliche Funktionen im "Background":<br />

• Der Leiter des Tauchwesens muss vor Ort anwesend sein<br />

• Ein Tauchgerätewart muss vorhanden sein.<br />

• Leinenführer / Signalmann, Bootspersonal und weitere Hilfskräfte<br />

Stand: 30.10.2006 - <strong>Wasserrettung</strong> - Seite: 2


1.6 Ausbildung / Qualifikation<br />

Hier speziell für das <strong>Feuerwehr</strong>tauchen bei der <strong>Wasserrettung</strong>sausbildung:<br />

Die <strong>Feuerwehr</strong>taucher sind durch <strong>Feuerwehr</strong>-Lehrtaucher und durch eine anerkannte Ausbildungsstätte<br />

(i.d.R. LFSn) auszubilden. Die Ausbildung muss mind. 23 UE Theorie und 25 Tauchgänge<br />

umfassen, es sind theoretische und praktische Prüfungen abzulegen, je nach angestrebter<br />

TauchSTUFE. Für das <strong>Feuerwehr</strong>tauchen der Stufe 1 können anerkannte "Freizeit-Gerätetaucher"<br />

unter den Bedingungen der FwDV 8 als <strong>Feuerwehr</strong>taucher anerkannt werden. Alle Taucher müssen<br />

die Rettungsschwimmerprüfung erfolgreich abgelegt haben.<br />

Es dürfen nur Kameradinnen und Kameraden der Ortsfeuerwehr <strong>Bad</strong> <strong>Harzburg</strong> an der Tauchausbildung<br />

teilnehmen, die das 18 Lebensjahr vollendet haben und eine gültige arbeitsmedizinische<br />

Vorsorgeuntersuchung nach G 31 besitzen. Die G 31 Untersuchung ist vor Ablauf von 12 Monaten<br />

zu wiederholen! Es ist ein jährlicher Nachweis über mindestens 10 Tauchgänge (<strong>Feuerwehr</strong>tauchgänge<br />

gem. FwDV 8) zu erbringen. Die Überwachung der geforderten Qualifikationen und Ausbildung<br />

obliegt der Ortsfeuerwehr Clausthal-Zellerfeld und ist von dort durch den Leiter des Tauchwesens<br />

zu überwachen. Parallel dazu hat jede/jeder <strong>Feuerwehr</strong>kameradin/<strong>Feuerwehr</strong>kamerad der<br />

Ortsfeuerwehr <strong>Bad</strong> <strong>Harzburg</strong> ein Taucherdienstbuch/Logbuch zu führen. Darin müssen alle o.g.<br />

Qualifikationen und Tauchaktivitäten festgehalten werden. Das Taucherdienstbuch ist einmal im<br />

Jahr unaufgefordert dem Ortsbrandmeister oder seinem Stellvertreter zur Kontrolle und Gegenzeichnung<br />

im letzten Quartal des Kalenderjahres vorzulegen.<br />

Im Rahmen von Ausbildung darf nur von ungeprüften <strong>Feuerwehr</strong>tauchern getaucht werden, wenn<br />

ein "aktiver", also tauchtauglicher <strong>Feuerwehr</strong>-Lehrtaucher anwesend ist!!!<br />

1.7 Notfallmanagment<br />

Tauchgänge dürfen von Kameradinnen und Kameraden der Ortsfeuerwehr <strong>Bad</strong> <strong>Harzburg</strong> nur unternommen<br />

werden, wenn gemäß der FwDV ein Notfallplan erstellt worden ist und vorgehalten<br />

wird.<br />

1.8 Transportregelung für den Ausbildungs- und Einsatzdienst<br />

Für den Transport der <strong>Bad</strong> <strong>Harzburg</strong>er Teilnehmer an der Fachausbildung <strong>Wasserrettung</strong> bei der<br />

Ortsfeuerwehr Clausthal-Zellerfeld im Rahmen der Ausbildung und zum Einsatzdienst stehen in<br />

folgender Reihenfolge Einsatzfahrzeuge zur Verfügung: Zuerst der MTW der FF <strong>Bad</strong> <strong>Harzburg</strong>,<br />

sollte dieses Fahrzeug nicht zur Verfügung stehen, dann fährt das Jugendfeuerwehr LF 8 der FF<br />

<strong>Bad</strong> <strong>Harzburg</strong> und sollte dieses Fahrzeug ebenfalls nicht zur Verfügung stehen, wird ein Fahrzeug<br />

einer anderen Ortsfeuerwehr aus dem Stadtgebiet von <strong>Bad</strong> <strong>Harzburg</strong> nach Absprache mit dem<br />

Stadtbrandmeister und dem für das betreffende Fahrzeug zuständigen Ortsbrandmeister verwendet.<br />

Diese Dienstanweisung tritt mit Wirkung vom 09.11.2006 in Kraft.<br />

Fricke<br />

- Ortsbrandmeister<br />

Stand: 30.10.2006 - <strong>Wasserrettung</strong> - Seite: 3


Raum für Notizen:<br />

Stand: 30.10.2006 - <strong>Wasserrettung</strong> - Seite: 4

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