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2. Bachwanderung des TuS - TuS Tiefenstein

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Vorwort<br />

Liebe Leser,<br />

nach dem Saisonstart in den Ballsportabteilungen<br />

gibt es im sportlichen Bereich viel zu berichten.<br />

Aber auch im Sektor Veranstaltungen gibt es<br />

nach der langen Sommerpause einiges zu vermelden.<br />

Sie halten also ein abwechslungsreiches<br />

<strong>TuS</strong>-Heft in den Händen.<br />

Viel Spaß beim Lesen.<br />

Bericht<br />

<strong>des</strong> Vorstan<strong>des</strong>:<br />

Andreas Tholey<br />

Wandertag, Satzungsänderungen<br />

und außerordentliche Mitgliederversammlung<br />

Werte Vereinsmitglieder,<br />

der Herbst hat begonnen und damit steht auch<br />

schon wieder der traditionelle Wandertag <strong>des</strong><br />

<strong>TuS</strong> <strong>Tiefenstein</strong> auf dem Programm. Nach der positiven<br />

Resonanz auf die neue Wanderstrecke im<br />

vergangenen Jahr werden wir diese auch 2010<br />

wieder in Angriff nehmen. Da mancher Streckenabschnitt<br />

aber doch recht steil ist, können Teilnehmer,<br />

die nicht so gut zu Fuß sind, natürlich auf<br />

Alternativrouten ausweichen. Zum Mittagessen<br />

treffen wir uns dann alle wieder an der Schule<br />

Idarbachtal. Und natürlich findet wie immer<br />

anschließend der offizielle Teil mit der Ehrung verdienter<br />

Vereinsmitglieder und Aufführungen verschiedener<br />

Abteilungen in der Stadenhalle statt.<br />

Nach dem Wandertag steht dann am 5. November<br />

auch schon die außerordentliche Mitgliederversammlung<br />

an. Sie ist notwendig, um die<br />

Änderung der Satzung und Ehrenordnung wirksam<br />

zu vollziehen, die eigentlich bereits bei der<br />

Mitgliederversammlung am 23. April geplant war.<br />

Bei der damaligen Einladung waren jedoch die<br />

formalen Voraussetzungen, die an eine Satzungsänderung<br />

geknüpft sind, nicht erfüllt. In der Einladung<br />

war nur vermerkt, dass die Satzung geändert<br />

werden soll, jedoch müssen dort auch die zu<br />

ändernden Paragraphen genannt werden. Da dies<br />

nicht vermerkt war, hätte die Satzungsänderung<br />

nicht wirksam erfolgen können. Daher wurde dieser<br />

Punkt von der Tagesordnung abgesetzt.<br />

Änderung von Satzung und<br />

Ehrenordnung<br />

Folgende Paragraphen der Satzung sollen geändert<br />

werden:<br />

§ 2 Abs. 3 hat bisher folgende Fassung:<br />

Ehrenmitglieder können vom Vorstand unter Zustimmung<br />

von 2/3 der erschienenen Vorstandsmitglieder<br />

ernannt werden, wenn sie das 65. Lebensjahr<br />

erreicht und min<strong>des</strong>tens 25 Jahre ordentliche<br />

Mitglieder sind. Oder in besonderen<br />

Fällen dann, wenn sie sich um die Sache <strong>des</strong><br />

Sports oder den Verein verdient gemacht haben.<br />

Die Ehrenmitglieder haben das Recht ordentlicher<br />

Mitglieder, sind jedoch von der Beitragspflicht befreit.<br />

Vorgesehen ist folgende Fassung:<br />

Ehrenmitglieder können vom Vorstand unter Zustimmung<br />

von 2/3 der erschienenen Vorstandsmitglieder<br />

ernannt werden, wenn sie das 67. Lebensjahr<br />

erreicht und min<strong>des</strong>tens 25 Jahre ordentliche<br />

Mitglieder sind. Oder in besonderen<br />

Fällen dann, wenn sie sich um die Sache <strong>des</strong><br />

Sports oder den Verein verdient gemacht haben.<br />

Die Ehrenmitglieder haben das recht ordentlicher<br />

Mitglieder.<br />

§ 8 Abs. 4 hat bisher folgende Fassung:<br />

Die Einberufung der Mitgliederversammlung erfolgt<br />

durch den Vorstand, und zwar durch Veröffentlichung<br />

in den Vereinsaushängekästen, sowie<br />

in dem <strong>TuS</strong>-Mitteilungsblatt und der örtlichen<br />

Presse – z. Zt. die Nahe-Zeitung. Zwischen dem<br />

Tag der Einladung und dem Termin der Versammlung<br />

muss eine Frist von 7 Tagen liegen.<br />

Vorgesehen ist folgende Fassung:<br />

Die Einberufung der Mitgliederversammlung erfolgt<br />

durch den Vorstand und zwar durch Veröffentlichung<br />

im <strong>TuS</strong>-Mitteilungsblatt und der örtlichen<br />

Presse – z. Z. die Nahe-Zeitung. Zwischen<br />

dem Tag der Einladung und dem Termin der Versammlung<br />

muss eine Frist von 7 Tagen liegen.<br />

§ 9 soll um folgende Absätze ergänzt werden:<br />

6a. Der Vorstand ist grundsätzlich ehrenamtlich<br />

tätig. Vorstandsmitglieder können für die Vorstandstätigkeit<br />

eine von der Mitgliederversammlung<br />

festzusetzende pauschale Tätigkeitsvergütung<br />

in Höhe der maximal steuerlich<br />

zulässigen Freibeträge im Jahr erhalten.<br />

6b. Den Vorstandsmitgliedern können die für Reisen<br />

in Vereinsangelegenheiten tatsächlich<br />

entstandenen Auslagen (z. B. Reisekosten,<br />

Übernachtungskosten, Fahrtkosten, Telefon-<br />

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