2. Bachwanderung des TuS - TuS Tiefenstein
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Vorwort<br />
Liebe Leser,<br />
nach dem Saisonstart in den Ballsportabteilungen<br />
gibt es im sportlichen Bereich viel zu berichten.<br />
Aber auch im Sektor Veranstaltungen gibt es<br />
nach der langen Sommerpause einiges zu vermelden.<br />
Sie halten also ein abwechslungsreiches<br />
<strong>TuS</strong>-Heft in den Händen.<br />
Viel Spaß beim Lesen.<br />
Bericht<br />
<strong>des</strong> Vorstan<strong>des</strong>:<br />
Andreas Tholey<br />
Wandertag, Satzungsänderungen<br />
und außerordentliche Mitgliederversammlung<br />
Werte Vereinsmitglieder,<br />
der Herbst hat begonnen und damit steht auch<br />
schon wieder der traditionelle Wandertag <strong>des</strong><br />
<strong>TuS</strong> <strong>Tiefenstein</strong> auf dem Programm. Nach der positiven<br />
Resonanz auf die neue Wanderstrecke im<br />
vergangenen Jahr werden wir diese auch 2010<br />
wieder in Angriff nehmen. Da mancher Streckenabschnitt<br />
aber doch recht steil ist, können Teilnehmer,<br />
die nicht so gut zu Fuß sind, natürlich auf<br />
Alternativrouten ausweichen. Zum Mittagessen<br />
treffen wir uns dann alle wieder an der Schule<br />
Idarbachtal. Und natürlich findet wie immer<br />
anschließend der offizielle Teil mit der Ehrung verdienter<br />
Vereinsmitglieder und Aufführungen verschiedener<br />
Abteilungen in der Stadenhalle statt.<br />
Nach dem Wandertag steht dann am 5. November<br />
auch schon die außerordentliche Mitgliederversammlung<br />
an. Sie ist notwendig, um die<br />
Änderung der Satzung und Ehrenordnung wirksam<br />
zu vollziehen, die eigentlich bereits bei der<br />
Mitgliederversammlung am 23. April geplant war.<br />
Bei der damaligen Einladung waren jedoch die<br />
formalen Voraussetzungen, die an eine Satzungsänderung<br />
geknüpft sind, nicht erfüllt. In der Einladung<br />
war nur vermerkt, dass die Satzung geändert<br />
werden soll, jedoch müssen dort auch die zu<br />
ändernden Paragraphen genannt werden. Da dies<br />
nicht vermerkt war, hätte die Satzungsänderung<br />
nicht wirksam erfolgen können. Daher wurde dieser<br />
Punkt von der Tagesordnung abgesetzt.<br />
Änderung von Satzung und<br />
Ehrenordnung<br />
Folgende Paragraphen der Satzung sollen geändert<br />
werden:<br />
§ 2 Abs. 3 hat bisher folgende Fassung:<br />
Ehrenmitglieder können vom Vorstand unter Zustimmung<br />
von 2/3 der erschienenen Vorstandsmitglieder<br />
ernannt werden, wenn sie das 65. Lebensjahr<br />
erreicht und min<strong>des</strong>tens 25 Jahre ordentliche<br />
Mitglieder sind. Oder in besonderen<br />
Fällen dann, wenn sie sich um die Sache <strong>des</strong><br />
Sports oder den Verein verdient gemacht haben.<br />
Die Ehrenmitglieder haben das Recht ordentlicher<br />
Mitglieder, sind jedoch von der Beitragspflicht befreit.<br />
Vorgesehen ist folgende Fassung:<br />
Ehrenmitglieder können vom Vorstand unter Zustimmung<br />
von 2/3 der erschienenen Vorstandsmitglieder<br />
ernannt werden, wenn sie das 67. Lebensjahr<br />
erreicht und min<strong>des</strong>tens 25 Jahre ordentliche<br />
Mitglieder sind. Oder in besonderen<br />
Fällen dann, wenn sie sich um die Sache <strong>des</strong><br />
Sports oder den Verein verdient gemacht haben.<br />
Die Ehrenmitglieder haben das recht ordentlicher<br />
Mitglieder.<br />
§ 8 Abs. 4 hat bisher folgende Fassung:<br />
Die Einberufung der Mitgliederversammlung erfolgt<br />
durch den Vorstand, und zwar durch Veröffentlichung<br />
in den Vereinsaushängekästen, sowie<br />
in dem <strong>TuS</strong>-Mitteilungsblatt und der örtlichen<br />
Presse – z. Zt. die Nahe-Zeitung. Zwischen dem<br />
Tag der Einladung und dem Termin der Versammlung<br />
muss eine Frist von 7 Tagen liegen.<br />
Vorgesehen ist folgende Fassung:<br />
Die Einberufung der Mitgliederversammlung erfolgt<br />
durch den Vorstand und zwar durch Veröffentlichung<br />
im <strong>TuS</strong>-Mitteilungsblatt und der örtlichen<br />
Presse – z. Z. die Nahe-Zeitung. Zwischen<br />
dem Tag der Einladung und dem Termin der Versammlung<br />
muss eine Frist von 7 Tagen liegen.<br />
§ 9 soll um folgende Absätze ergänzt werden:<br />
6a. Der Vorstand ist grundsätzlich ehrenamtlich<br />
tätig. Vorstandsmitglieder können für die Vorstandstätigkeit<br />
eine von der Mitgliederversammlung<br />
festzusetzende pauschale Tätigkeitsvergütung<br />
in Höhe der maximal steuerlich<br />
zulässigen Freibeträge im Jahr erhalten.<br />
6b. Den Vorstandsmitgliedern können die für Reisen<br />
in Vereinsangelegenheiten tatsächlich<br />
entstandenen Auslagen (z. B. Reisekosten,<br />
Übernachtungskosten, Fahrtkosten, Telefon-<br />
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