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Handball-Abteilung - TV Herbornseelbach e.V.

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Anlage zum Protokoll: Satzungsänderung<br />

Jahreshauptversammlung 12.3.2010<br />

Änderung der Satzung des <strong>TV</strong> 1897 e.V. <strong>Herbornseelbach</strong><br />

§ 6,3<br />

Die <strong>Abteilung</strong>en bzw. Der Verein werden im Rechtsgeschäftsverkehr<br />

nach außen durch den <strong>Abteilung</strong>sleiter vertreten, der die Stellung eines<br />

besonderen Vertreters nach § 30 BGB hat. Die <strong>Abteilung</strong>en entscheiden<br />

im Rahmen der ihnen zufließenden Mittel selbständig<br />

über die Verwendung und den Einsatz der Mittel. Darüber<br />

hinaus muss der <strong>Abteilung</strong>sleiter vor Abschluss der Rechtsgeschäfte<br />

die Zustimmung des Vorstandes einholen.<br />

§15,2<br />

Alle Organmitglieder sind grundsätzlich ehrenamtlich tätig.<br />

§15,4<br />

Bei Bedarf können Vereinsämter im Rahmen der haushaltsrechtlichen<br />

Möglichkeiten entgeltlich auf der Grundlage eines<br />

Dienstvertrages oder gegen Zahlung einer Aufwandsentschädigung<br />

nach $ 3 Nr. 26a EStG ausgeübt werden. Die Entscheidung<br />

darüber trifft die Jahreshauptversammlung. Gleiches<br />

gilt für die Vertragsinhalte und die Vertragsbeendigung.<br />

neu § 15,5<br />

Im Übrigen können Organmitglieder im Rahmen der haushaltsrechtlichen<br />

Möglichkeiten einen Aufwendungsersatz<br />

nach § 670 BGB für Aufwendungen geltend machen, die ihnen<br />

durch die Tätigkeit für den Verein entstanden sind. Hierzu gehören<br />

insbesondere Porto, Telefon, Fahrtkosen usw. Der Aufwendungsersatz<br />

kann nur innerhalb einer Frist von 6 Monaten<br />

nach seiner Entstehung geltend gemacht werden. Erstattungen<br />

werden nur gewährt, wenn die Aufwendungen mit Belegen<br />

und Aufstellungen, die prüffähig sein müssen, nachgewiesen<br />

werden.<br />

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