Handball-Abteilung - TV Herbornseelbach e.V.
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Anlage zum Protokoll: Satzungsänderung<br />
Jahreshauptversammlung 12.3.2010<br />
Änderung der Satzung des <strong>TV</strong> 1897 e.V. <strong>Herbornseelbach</strong><br />
§ 6,3<br />
Die <strong>Abteilung</strong>en bzw. Der Verein werden im Rechtsgeschäftsverkehr<br />
nach außen durch den <strong>Abteilung</strong>sleiter vertreten, der die Stellung eines<br />
besonderen Vertreters nach § 30 BGB hat. Die <strong>Abteilung</strong>en entscheiden<br />
im Rahmen der ihnen zufließenden Mittel selbständig<br />
über die Verwendung und den Einsatz der Mittel. Darüber<br />
hinaus muss der <strong>Abteilung</strong>sleiter vor Abschluss der Rechtsgeschäfte<br />
die Zustimmung des Vorstandes einholen.<br />
§15,2<br />
Alle Organmitglieder sind grundsätzlich ehrenamtlich tätig.<br />
§15,4<br />
Bei Bedarf können Vereinsämter im Rahmen der haushaltsrechtlichen<br />
Möglichkeiten entgeltlich auf der Grundlage eines<br />
Dienstvertrages oder gegen Zahlung einer Aufwandsentschädigung<br />
nach $ 3 Nr. 26a EStG ausgeübt werden. Die Entscheidung<br />
darüber trifft die Jahreshauptversammlung. Gleiches<br />
gilt für die Vertragsinhalte und die Vertragsbeendigung.<br />
neu § 15,5<br />
Im Übrigen können Organmitglieder im Rahmen der haushaltsrechtlichen<br />
Möglichkeiten einen Aufwendungsersatz<br />
nach § 670 BGB für Aufwendungen geltend machen, die ihnen<br />
durch die Tätigkeit für den Verein entstanden sind. Hierzu gehören<br />
insbesondere Porto, Telefon, Fahrtkosen usw. Der Aufwendungsersatz<br />
kann nur innerhalb einer Frist von 6 Monaten<br />
nach seiner Entstehung geltend gemacht werden. Erstattungen<br />
werden nur gewährt, wenn die Aufwendungen mit Belegen<br />
und Aufstellungen, die prüffähig sein müssen, nachgewiesen<br />
werden.<br />
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