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„Aufstieg in die 2. Bundesliga – Lizenzierungsvoraussetzungen und ...

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C.1.3 F<strong>in</strong>anzen: Ausbildungskostenerstattung<br />

Bereich<br />

Ausbildungskostenerstattung<br />

Regionalliga<br />

ne<strong>in</strong>, nur Stützpunktspieler<br />

<strong>2.</strong> <strong>B<strong>und</strong>esliga</strong><br />

bis zu <strong>2.</strong>750,00 € pro Spieler<br />

Ausbildungdauer <strong>in</strong> Vorvere<strong>in</strong><br />

bis 24 Monate<br />

ab 25 Monate<br />

ab 48 Monate<br />

Vere<strong>in</strong>sspieler<br />

550,00 €<br />

1.100,00 €<br />

1.375,00 €<br />

Stützpunktspieler<br />

1.100,00 €<br />

<strong>2.</strong>200,00 €<br />

<strong>2.</strong>750,00 €<br />

E<strong>in</strong>lesen <strong>in</strong> <strong>die</strong> Ordnungsbestimmungen zur Ausbildungskostenerstattung (DVL-Wiki)<br />

Prüfen, für welche aktuellen Spieler der Mannschaft im Aufstiegsfall Ausbildungskosten<br />

fällig werden<br />

Prüfen, welche Ausbildungskosten für Neuzugänge im Aufstiegsfall fällig werden<br />

F<strong>in</strong>anzplan erstellen, Zahlungsfälligkeiten beachten!<br />

Deutsche Volleyball-Liga, Januar 2010 14

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