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Taufe aktuell - JAhr zur Taufe

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1<br />

Einladung zum Gespräch im „Jahr der <strong>Taufe</strong> 2011“<br />

Im Jahr der <strong>Taufe</strong> kann das Taufcredo der <strong>Taufe</strong>nden mit den biblischen<br />

Grundlagen, Recht, der Situation in der Kirchgemeinde, den Erwartungen der<br />

Gesellschaft, besonders dem Elternverständnis und dem kirchlichen Auftrag ins<br />

Gespräch gebracht werden.<br />

Die nachfolgende Darstellung nimmt Zusammenstellungen und Vorschläge auf, die<br />

in der Vorbereitungsgruppe besprochen und eben in Frage gestellt wurden.<br />

Anhand einzelner Stichworte sollen sie das Gespräch in der Landeskirche und<br />

darüber hinaus anregen und <strong>Taufe</strong>nden und zu <strong>Taufe</strong>nden Mut machen den Schatz<br />

der <strong>Taufe</strong>, dieses einmalige Eingangsritual des christlichen Glaubens in unserer Zeit<br />

zu heben.<br />

Martin Luther war es wichtig, dass die Taufhandlung für Eltern und Paten<br />

verständlich ist. Die Gebete sollten deutlich und deutsch gesprochen werden. alle<br />

ablenkenden Zeichenhandlungen vom Pusten in die Ohren bis hin zum Kerze<br />

anzünden sollten unterlassen werden.<br />

Die Taufkerze hat sich dennoch wieder in der evangelischen Kirche durchgesetzt,<br />

weil das Licht heute ein klares und verständliches Christussymbol ist.<br />

Wir können uns bewusst machen, wie sich das Taufverhalten auch in unserer<br />

Lebenszeit gewandelt hat:<br />

• Vor 60 Jahren gab es keine Taufurkunde und keinen Taufspruch, sondern<br />

einen kirchlichen Ausweis.<br />

• Vor 50 Jahren fanden <strong>Taufe</strong>n oft als Haustaufen statt, weil die Familie nicht<br />

wollte, dass die Kirchenzugehörigkeit in der DDR bekannt wird.<br />

• Vor 40 Jahren fanden die <strong>Taufe</strong>n meistens in einem Nebengottesdienst<br />

Sonntag um 11:30 statt.<br />

• Vor 30 Jahren wurden <strong>Taufe</strong>n abgelehnt, weil die älteren Geschwisterkinder<br />

nicht <strong>zur</strong> Christenlehre gingen.<br />

• Vor 25 Jahren war Voraussetzung, dass die Eltern evangelisch getraut sind.<br />

• Vor 20 Jahren stieg nach der friedlichen Revolution die Zahl der <strong>Taufe</strong>n<br />

kurzzeitig auf das Doppelte und ebenso mit Einführung der Kirchensteuer die<br />

Zahl der Kirchenaustritte.<br />

• Vor 10 Jahren wurden in einigen Gemeinden Mitteldeutschlands Taufzeuge<br />

als Bezeichnung für nicht kirchlich gebundene Bezugspersonen für getaufte<br />

Kinder eingeführt.<br />

Folgende Fragen und Situationen treten in Mecklenburg häufig auf. Sie sind zu<br />

Begriffen geordnet.<br />

Das Jahr der <strong>Taufe</strong> 2011 gibt die Gelegenheit darüber in den Kirchgemeinden, im<br />

Kirchgemeinderat, unter den Mitarbeitenden und mit den Familien ins Gespräch zu<br />

kommen. Dabei kann von den Erfahrungen anderer gelernt werden, neues probiert<br />

und ein unterschiedliches Verständnis ausgehalten werden. wir sind auf Ihre<br />

Gesprächsergebnisse und Vorschläge gespannt und freuen uns über


2<br />

Rückmeldungen an die AG „Jahr der <strong>Taufe</strong>“<br />

über Kirchenrat Dr. Matthias. de Boor<br />

Oberkirchenrat der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche Mecklenburgs<br />

Münzstr. 8-10 19055 Schwerin (0385) 51 85–1 15 (0385) 51 85–1 62<br />

Mobil 0172 3104 488 E-Mail: matthias.deboor@ellm.de<br />

Beispiele<br />

1. <strong>Taufe</strong>, kirchliches und staatliches Recht<br />

2. Taufzeugen<br />

3. Paten<br />

4. Dimissioriale – Abmeldeschein<br />

2.-5. sind gegliedert nach der Situation, der Tradition, dem vorgeschlagenen Weg in<br />

den Leitlinien, die in Mecklenburg aber nicht rechtlich bindend sind und den<br />

Möglichkeiten, die sich eröffnen. Für die Beispiele aus der Situation, die alle auf<br />

konkrete Begegnungen beruhen, werden abschließend Lösungsvorschläge gemacht<br />

1. <strong>Taufe</strong>, kirchliches und staatliches Recht<br />

Zu beachtendes kirchliches Recht:<br />

Weil seelsorgerliche und theologische Kriterien nicht verrechtlicht werden sollten, hat<br />

Mecklenburg die Leitlinien nicht als Gesetz eingeführt. Die in der VELKD<br />

erarbeiteten Leitlinien kirchlichen Lebens sind entsprechend der Situation<br />

anzuwenden und bilden den Rahmen, „der geeignet ist, <strong>zur</strong> lebendigen<br />

Ausgestaltung.“ und „Wegweisung in den Herausforderungen unserer Zeit“<br />

beizutragen (KABl 2004 S. 10). So dienen die Angaben aus den Leitlinien als eine<br />

Orientierung, nicht als eine Vorschrift.<br />

Die Entscheidung für eine <strong>Taufe</strong> muss durch den <strong>Taufe</strong>nden, nicht durch den<br />

Kirchgemeinderat getroffen werden. Dort muss aber die Entscheidung unter<br />

Wahrung der Schweigepflicht transparent und nachvollziehbar gemacht werden.<br />

In der Kirchgemeindeordnung der ELLM § 30 heißt es dazu:<br />

(1) Pastoren und Kirchenälteste stehen in gemeinsamer Verantwortung im Dienst an<br />

der Kirchgemeinde und sind sich darin gegenseitige Hilfe schuldig. Deshalb soll der<br />

Pastor auch Angelegenheiten des Pfarramtes im Kirchgemeinderat behandeln,<br />

soweit dies mit den Pflichten seines Amtes vereinbar ist.<br />

(2) Der Pastor ist bei seiner Amtsführung in Lehre, Seelsorge, Verwaltung der<br />

Sakramente und den übrigen Amtshandlungen in Bindung an das<br />

Ordinationsgelübde von dem Kirchgemeinderat unabhängig.<br />

Deshalb empfinden <strong>Taufe</strong>nde zu Recht eine große pastorale Verantwortung, wenn<br />

ein Taufwunsch an sie herangetragen wird. Sie sind unsicher, ob der Taufwunsch<br />

ausreichend begründet ist und bedenken theologische, seelsorgerliche und<br />

kirchenrechtliche Gründe, die gegen die Gewährung einer <strong>Taufe</strong> sprechen.<br />

Zu beachtendes staatliches Recht:<br />

Niemand muss gegen seinen Willen in der Kirche sein (Abwehrrecht). Nach Artikel 4<br />

GG hat aber jeder das Recht auf freie Religionsausübung, also auch auf die <strong>Taufe</strong>.


3<br />

Beginn und Ende der Kirchenmitgliedschaft müssen rechtlich geklärt sein. Die <strong>Taufe</strong><br />

hat die Mitgliedschaft in einer Kirche <strong>zur</strong> Folge. Die <strong>Taufe</strong> ist ein einmaliges Ereignis.<br />

Das Reichsgesetz über die religiöse Kindererziehung von 1921 bestimmt das Recht<br />

der Eltern, bis <strong>zur</strong> Vollendung des 14. Lebensjahres über die Religionszugehörigkeit<br />

des Kindes zu entscheiden. Das Alter ergibt sich daraus, dass damals die<br />

Konfirmation und Schulabschluss nach dem 14. Lebensjahr stattfanden und damit<br />

die Religionsmündigkeit eintrat.<br />

Ab einem Alter von 12 Jahren kann keine Entscheidung gegen den Willen des<br />

Kindes getroffen werden. Von 8 –12 ist das Kind zu hören. Nach staatlichem Recht<br />

muss bei einer <strong>Taufe</strong> unter acht Jahren das Kind nicht gefragt werden, nach<br />

kirchlichem Verständnis kann und sollte aber gefragt werden. Das<br />

Bundesverfassungsgericht hat 1965 noch einmal bestätigt, dass Kindertaufen<br />

verfassungsmäßig anerkannt werden. Aus Artikel 4 GG ergibt sich das Recht der<br />

Eltern zu entscheiden wie das Kind erzogen wird. Sie entscheiden für das Kind.<br />

Deshalb ist zu beachten, dass beide Eltern bzw. die Sorgeberechtigten die <strong>Taufe</strong><br />

wollen.<br />

Wenn ein Elternteil, das kein Sorgerecht, aber Umgangsrecht hat, die <strong>Taufe</strong> will und<br />

das sorgeberechtigte Elternteil nicht, muss das Vormundschaftsgericht entscheiden.<br />

Eine Mediation, die aber nicht der <strong>Taufe</strong>nde leiten soll, hat in so einem Fall dazu<br />

geführt, dass die sorgeberechtigte unkirchliche Mutter der <strong>Taufe</strong> zustimmte, aber<br />

bewusst von der Pflicht <strong>zur</strong> religiösen Erziehung entbunden wurde, die der nicht<br />

Sorgeberechtigte evangelische Vater übernahm.<br />

2. Taufzeugen<br />

Situation:<br />

Eltern fragen ob eine oder mehrere nicht kirchlich gebundene Menschen aus dem<br />

persönlichen Umfeld, Pate bzw. Taufzeuge werden können. Sie sollen neben oder<br />

als Paten eine besondere Verantwortung für das Kind übernehmen.<br />

- Wir sind in der Kirche, aber wir finden keinen Paten. Unsere Freunde sind alle<br />

nicht in der Kirche und meine Schwester hat gesagt, sie ist ausgetreten.<br />

- Bekommt auch die Taufzeugin eine Urkunde<br />

- Dieses <strong>Taufe</strong>rinnerungsalbum mit den Bildern, Bibel- und Segenssprüchen<br />

hat uns die Taufzeugin geschenkt<br />

Tradition<br />

In der Lebensordnung der ELLM von 1955 werden einmal die Paten als Taufzeugen<br />

benannt und zweitens bei ihrer Abwesenheit die Vertreter:<br />

„ Die Paten sollen, wenn irgend möglich, bei der <strong>Taufe</strong> zugegen sein, um sich als<br />

Taufzeugen auch vor der Gemeinde zu der übernommenen Verpflichtung zu<br />

bekennen. Bei ihrer Verhinderung sind Stellvertreter als Taufzeugen zu bestellen.“<br />

Taufzeugen sind nach der alten Ordnung Stellvertreter der Paten, wenn diese<br />

selbst bei der <strong>Taufe</strong> verhindert sind.<br />

In manchen Kirchen wie in der röm.-kath. Kirche werden Christen anderer<br />

Konfession Taufzeugen genannt und so gegenüber den eigentlichen Paten<br />

abgewertet.


4<br />

Leitlinien der VELKD und EKD<br />

5.1 Patinnen und Paten sind Zeuginnen und Zeugen des Taufvollzugs.<br />

5.3. Bei der Verhinderung der Paten sind Stellvertreter als Taufzeugen zu bestellen<br />

Die EKD bittet in der Orientierungshilfe <strong>Taufe</strong> (S. 47) darum dass bei der<br />

Kirchenzugehörigkeit der Paten keine Ausnahmen gemacht werden.<br />

Möglichkeiten:<br />

Taufzeugen sind zunächst alle, die bei der <strong>Taufe</strong> anwesend sind.<br />

Deshalb ist auch die versammelte Gemeinde Taufzeuge.<br />

Paten, die anwesend sind, sind zugleich Taufzeugen.<br />

Aber Taufzeugen sind, weil sie zu keiner Kirche gehören, keine Paten.<br />

Die Mitwirkung von Taufzeugen, die sich in vielen Gemeinden in Ostdeutschland<br />

durchgesetzt hat, hat noch keinen kirchenrechtlichen Rahmen gefunden.<br />

In Mecklenburg ist der Umgang mit Taufzeugen von Gemeinde zu Gemeinde<br />

unterschiedlich.<br />

Das Formular des Meldeamts unterscheidet mittlerweile zwischen Paten und<br />

Taufzeugen. Nichtzutreffendes ist zu streichen und bei den Paten evangelisch oder<br />

ihre Kirchenzugehörigkeit zu vermerken.<br />

Eine Durchsicht ergab, dass immer dann wenn nur ein Elternteil evangelisch war, die<br />

Häufigkeit groß war, dass neben einem Paten auch en Taufzeuge genannt wurde.<br />

Kinder aus evangelischen Ehen haben meist mehrere Paten.<br />

In manchen Fällen wurden Paten angegeben, sogar mit dem Zusatz evangelisch, die<br />

nach Auskunft des Meldeamts nicht der Kirche angehören. Hier ist es besser, sie als<br />

Taufzeugen zu kennzeichnen.<br />

Gegen das Vermerken von Taufzeugen auf der Urkunde, Fragen an sie und<br />

Taufzeugenurkunden ist rechtlich nichts einzuwenden. Es kann aber auch, gerade<br />

um sie von den Paten zu unterscheiden, darauf verzichtet werden.<br />

- Wir sind in der Kirche, aber wir finden keinen Paten. Unsere Freunde sind alle<br />

nicht in der Kirche und meine Schwester hat gesagt, sie ist ausgetreten.<br />

-<br />

Bei Patensuche bestärken, Frage nach Gründen, die zum Austritt führten und ob die<br />

Schwester das angetragene Patenamt nicht zum Anlass nehmen kann, wieder in die<br />

Kirche einzutreten.<br />

- Bekommt auch die Taufzeugin eine Urkunde<br />

Der Thomasverlag Leipzig bietet eine Taufzeugenurkunde an. Dann kann der<br />

Taufzeuge auch im Kirchenbuch vermerkt werden. Es ist ebenso möglich, auf<br />

Urkunde und Anrede zu verzichten. In der Kirchgemeinde sollte eine einheitliche<br />

Lösung gefunden werden.<br />

- Dieses <strong>Taufe</strong>rinnerungsalbum mit den Bildern, Bibel- und Segenssprüchen<br />

hat uns die Taufzeugin geschenkt


5<br />

Es ist erstaunlich, mit welchem Eifer auch Taufzeugen sich für die Vermittlung des<br />

christlichen Glaubens an das Kind einsetzen. Sie machen typisch christliche<br />

Geschenken, wie eine Kinderbibel oder gestaltet ein Taufbuch voller christlicher<br />

Symbolik.<br />

3. Paten<br />

Situation<br />

- Meine Freundin will Patin werden. Sie wollte schon immer in der Kirche sein.<br />

- Mein Neffe kann doch Pate werden. Er ist getauft und wird nächstes Jahr<br />

konfirmiert.<br />

- Der einzige Pate kümmert sich nicht um das Kind. Das sieht er selber auch so<br />

und möchte entbunden werden.<br />

- Wir finden keine Paten. Keiner in unserer Familie und bei den Freunden ist<br />

noch in der Kirche.<br />

Tradition<br />

Die Bezeichnung „Pate“ kommt von „patrius“ – geistlicher Vater (Agende <strong>Taufe</strong> S. 11;<br />

vgl. Patronus, godfather, Götti (Schwyzerdütsch). Erstmals werden bei Tertullian<br />

(bapt 18,4) sponsores (Bürgen) erwähnt als Zeugen für die Eignung, später sind es<br />

matres und patres, die bezeugen ( vgl. Artikel <strong>Taufe</strong> in TRE Bd. 32 S. 693).<br />

Zunächst bürgten die Paten also für die Ernsthaftigkeit des Taufwillens und<br />

begleiteten den Taufbewerber.<br />

Später traten beider Kindertaufe die Paten an die Seite oder an die Stelle der Eltern,<br />

um stellvertretend für das Kind das Ja <strong>zur</strong> <strong>Taufe</strong> und das Glaubensbekenntnis zu<br />

sprechen. So ist es noch im Kleinen Katechismus Martin Luthers beschrieben und<br />

noch in der Ev.- Luth. Kirche Dänemarks üblich.<br />

Heute werden die Paten als Vertreter der christlichen Gemeinde gefragt, ob sie bereit<br />

sind, für das Kind zu beten, ihm in Notlagen beizustehen und ihm zu helfen, dass es<br />

ein lebendiges Glied der Kirche Jesu Christi bleibt.<br />

Leitlinien der VELKD zu den Paten:<br />

1. Wenn beide Eltern nicht der Kirche angehören, müssen sie einverstanden sein<br />

und Paten oder andere Gemeindeglieder bereit sein <strong>zur</strong> Mitverantwortung der<br />

evangelischen Erziehung (4.4.) „Es ist der Glaube der Eltern oder der Paten,<br />

der die <strong>Taufe</strong> des Kindes will oder veranlasst“ (Agende <strong>Taufe</strong> S. 11)<br />

2. Ein Pate muss der evangelischen Kirche oder einer ACK-Kirche angehören<br />

und zum Abendmahl zugelassen sein. (5.5.).<br />

3. Kinder sollen mindestens einen Paten haben. Ausnahmen sind möglich, wenn<br />

mindestens ein evangelisches Elternteil vorhanden ist. (5.2)<br />

4. Der Kirchgemeinderat kann einen Paten aus der Gemeinde bestellen. (5.3.)<br />

5. Die Kirchgemeinde nimmt eine besondere Verantwortung für die getauften<br />

Säuglinge und Kinder durch kontinuierliche Begleitung und Angebote wahr<br />

(5.1.).


6<br />

Paten sind, wenn mindestens ein Elternteil evangelisch ist, also keine zwingende<br />

Voraussetzung für <strong>Taufe</strong>n. Auch in der Ordnung der EKU heißt es deshalb bei<br />

Paten: „in der Regel“. Die Orientierungshilfe <strong>Taufe</strong> der EKD schreibt:<br />

„Können trotz ernsthafter Bemühungen keine Paten gefunden werden, sollte das kein<br />

Taufhindernis darstellen.“<br />

Möglichkeiten:<br />

Dass Paten einer christlichen Kirche angehören müssen und bereit sind, die<br />

christliche Erziehung mit zutragen, ergibt sich aus der Patenfrage. Sie vertreten die<br />

christliche Gemeinde. Es ist ein kirchliches Amt. Deshalb ist auch die Vorlage eines<br />

Patenscheins angemessen oder einer anderen Vergewisserung über die<br />

Kirchenzugehörigkeit und die <strong>Taufe</strong> und Konfirmation.<br />

Auf keinen Fall sollte ein Nichtchrist als Pate zugelassen werden. Es bleibt bei<br />

Kindern christlicher Eltern die Möglichkeit auf einen Paten ganz zu verzichten und<br />

eben auch nur einen Taufzeugen zu haben.<br />

- Meine Freundin will Patin werden. Sie wollte schon immer in der Kirche sein.<br />

Wenn jemand gerade auf dem Weg <strong>zur</strong> eigenen <strong>Taufe</strong> ist, kann vereinbart werden,<br />

dass er dann nach seiner <strong>Taufe</strong> auch als Pate anerkannt und nachträglich auf der<br />

Urkunde vermerkt wird<br />

- Wir wollen zwei Patinnen für unser Kind, meine Cousine ist katholisch und<br />

unsere beste Freundin ist nicht kirchlich.<br />

.<br />

Wenn ein Pate einer ACK- Kirche angehört, sollte ein zweiter evangelisch sein. Die<br />

katholische Cousine kann Patin werden, die Freundin wird Taufzeugin und es sollte<br />

versucht werden noch einen evangelischen Paten zu finden. Die katholische<br />

Cousine kann Patin werden, denn sie kann für das Kind beten und die Eltern bei der<br />

christlichen Erziehung unterstützen. Die EKD- Regelung dass mindestens ein Pate<br />

evangelisch sein sollte, lässt Ausnahmen zu.<br />

- Mein Neffe kann doch Pate werden. Er ist getauft und wird nächstes Jahr<br />

konfirmiert.<br />

Das Patenamt setzt die Religionsmündigkeit, also das vollendete 14. Lebensjahr<br />

voraus. Wenn ein noch nicht 14jähriger Konfirmierter oder ein Konfirmand Pate<br />

werden soll, kann das ausnahmsweise zugelassen werden, da diese Personen ihr<br />

Patenamt erfahrungsgemäß sehr ernst nehmen.<br />

- Der einzige Pate kümmert sich nicht um das Kind. Das sieht er selber auch so<br />

und möchte entbunden werden.<br />

Wenn der einzige Pate sein Amt aus persönlichen Gründen offiziell niederlegen<br />

will, kann ein anderer in dieses Patenamt: die christliche Erziehung mitzutragen,<br />

eintreten.


7<br />

- Wir finden keine Paten. Keiner in unserer Familie und bei den Freunden ist<br />

noch in der Kirche.<br />

Die Kirchgemeinde, der Kirchgemeinderat kann einen Paten aus der Gemeinde<br />

vorschlagen. Die ganze Gemeinde kann als Taufzeuge verantwortlich gemacht<br />

werden, aber nicht als Pate.<br />

Ein ehrenamtlicher oder hauptamtlicher Mitarbeiter ist bereit, das Patenamt zu<br />

übernehmen.<br />

Es wird ausnahmsweise auf Paten verzichtet. Das Fehlen von Paten soll kein Grund<br />

für einen Taufverzicht sein.<br />

4. Dimissioriale – Abmeldeschein<br />

Wenn von einem Mitglied einer anderen Kirchgemeinde eine kirchliche<br />

Amtshandlung gewünscht wird, z. b. eine kirchliche Trauung, ist dafür ein<br />

sogenannter Abmeldeschein notwendig.<br />

In § 35 des Pfarrergesetzes der VELKD wird das ausdrücklich geregelt:<br />

„(1) Pfarrern und Pfarrerinnen ist der Dienst an allen Gliedern ihrer Gemeinde<br />

aufgegeben.<br />

(2) Amtshandlungen an Gliedern anderer Gemeinden dürfen Pfarrer und<br />

Pfarrerinnen nur vornehmen, wenn ihnen ein Abmelde- bzw. Entlassungsschein des<br />

zuständigen Pfarrers oder der zuständigen Pfarrerin vorgelegt wird.<br />

(4) In Notfällen, insbesondere bei Todesgefahr, ist jeder Pfarrer und jede Pfarrerin<br />

zu Amtshandlungen unmittelbar berechtigt und verpflichtet. Sie haben darüber dem<br />

zuständigen Pfarrer oder der zuständigen Pfarrerin alsbald Mitteilung zu machen.“<br />

Nun gehört aber die zu taufende Person, Kind oder Erwachsener gerade noch nicht<br />

zu einer anderen Gemeinde.<br />

Der <strong>Taufe</strong>nde ist aber verantwortlich, dass die <strong>Taufe</strong> ein einmaliger Akt ist. Formal ist<br />

deshalb keine Dimissioriale notwendig. Die Geburtsurkunde für religiöse Zwecke<br />

wird deshalb nur in einem Exemplar ausgegeben, dass bei der Taufanmeldung<br />

abzugeben ist.<br />

Bei erbetenen Erwachsenentaufen kann es wichtig sein, in der Kirchgemeinde des<br />

Geburtsortes nach einer möglicherweise vorgenommenen Säuglingstaufe zu fragen.<br />

Bei Spätaussiedlern aus Russland und Kasachstan genügt nicht immer die<br />

Information der Eltern, dass jemand nicht getauft ist, da dort auch Großmütter Kinder<br />

ohne Wissen der Eltern getauft haben. Wenn eine ordnungsgemäße <strong>Taufe</strong><br />

angenommen werden kann, das gilt auch bei <strong>Taufe</strong>n durch Sondergemeinschaften,<br />

also mit Wasser und im Namen des dreieinigen Gottes, wird die Kirchenzugehörigkeit<br />

festgestellt und entsprechend gemeldet<br />

Die Dimissioriale sichert, dass die Person dort nicht getauft wurde und klärt über die<br />

Gemeindezugehörigkeit der Eltern auf. Die Information, dass jemand nicht getauft<br />

ist, kann auch auf andere Weise besorgt werden.<br />

Durch die Übersendung eines Patenscheins, wenn Paten aus anderen<br />

Kirchgemeinden kommen, wird die <strong>aktuell</strong>e Zugehörigkeit zu einer Kirchgemeinde<br />

dokumentiert. Die Leitlinien schreiben ihn aber nicht zwingend vor. Da das Patenamt<br />

ein kirchliches Amt ist, sollte ein Patenschein vorgelegt werden.


8<br />

Literatur:<br />

- Die <strong>Taufe</strong> Orientierungshilfe zu Verständnis und Praxis der <strong>Taufe</strong> in der ev. Kirche<br />

Gütersloh ISBN -10:3579059041 4,95<br />

- Leitlinien kirchlichen Lebens der VELKD, Handreichung für eine kirchliche<br />

Lebensordnung, Gütersloh 2003<br />

Unter www.kirche-mv.de/<strong>JAhr</strong> <strong>zur</strong> <strong>Taufe</strong> findet sich die Medienliste (Auswahl) der<br />

Bibliothek des TPI Greifswald<br />

Download ist möglich von:<br />

<strong>Taufe</strong> im "Kleinen Katechismus" von Martin Luther<br />

Orientierungshilfe zu Verständnis und Praxis der <strong>Taufe</strong> in der ev. Kirche (540 KB)<br />

Was geschieht bei der <strong>Taufe</strong> - Orientierungshilfe der EKD vorgestellt<br />

Kleemann: <strong>Taufe</strong> als Thema in der Evangelischen Kirche Mitteldeutschlands (155<br />

KB)<br />

Projektvorstellung "<strong>JAhr</strong> <strong>zur</strong> <strong>Taufe</strong>" (130 KB)<br />

Präsentation <strong>zur</strong> Projektvorstellung (550 KB)<br />

Analysen zum Taufverhalten der evangelischen Bevölkerung in Deutschland (160<br />

KB)

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