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Verordnung zur Ausführung des Markengesetzes - Uaipit.com

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1. die geografische Angabe oder die Ursprungsbezeichnung, auf die verzichtet werden<br />

soll,<br />

2. der Name und die Anschrift <strong>des</strong> Antragstellers und<br />

3. falls ein Vertreter bestellt ist, der Name und die Anschrift <strong>des</strong> Vertreters.<br />

§ 54 Akteneinsicht<br />

In den Verfahren nach der <strong>Verordnung</strong> (EWG) Nr. 2081/92 gewährt das Deutsche Patent- und<br />

Markenamt auf Antrag Einsicht in die Akten.<br />

§ 55<br />

(weggefallen) § 55: Aufgeh. durch Neufassung d. Teils 6 gem. Art. 1 Nr. 6 V v.<br />

17.12.2004 I 3532 mWv 1.1.2005<br />

Teil 7<br />

Schlussvorschriften<br />

§ 56 Übergangsregelung aus Anlass <strong>des</strong> Inkrafttretens dieser <strong>Verordnung</strong><br />

Für Markenanmeldungen, die vor Inkrafttreten dieser <strong>Verordnung</strong> eingereicht worden sind,<br />

gelten die Vorschriften der Markenverordnung vom 30. November 1994 (BGBl. I S. 3555),<br />

zuletzt geändert durch die <strong>Verordnung</strong> vom 1. September 2003 (BGBl. I S. 1701).<br />

§ 57 Übergangsregelung für künftige Änderungen<br />

Für Markenanmeldungen, die vor Inkrafttreten von Änderungen dieser <strong>Verordnung</strong><br />

eingereicht worden sind, gelten die Vorschriften dieser <strong>Verordnung</strong> in ihrer bis dahin<br />

geltenden Fassung.<br />

§ 58 Inkrafttreten, Außerkrafttreten<br />

Diese <strong>Verordnung</strong> tritt am 1. Juni 2004 in Kraft.<br />

Anlage 1 (zu § 19 Abs. 1)<br />

Fundstelle <strong>des</strong> Originaltextes: Anlageband zum Bun<strong>des</strong>gesetzblatt Teil I Nr. 54, S. 2 -<br />

18 vom 30. November 2006<br />

Klasseneinteilung von Waren und Dienstleistungen<br />

mit erläuternden Anmerkungen<br />

W a r e n<br />

Klasse 1<br />

Chemische Erzeugnisse für gewerbliche, wissenschaftliche, fotografische,<br />

land-, garten- und forstwirtschaftliche Zwecke;<br />

Kunstharze im Rohzustand, Kunststoffe im Rohzustand;<br />

Düngemittel;<br />

Feuerlöschmittel;<br />

Mittel zum Härten und Löten von Metallen;<br />

chemische Erzeugnisse zum Frischhalten und Haltbarmachen von Lebensmitteln;<br />

Gerbmittel;<br />

Klebstoffe für gewerbliche Zwecke.

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