Technische Anschlussbedingungen Gas - TAB Gas - - Netrion GmbH
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<strong>Technische</strong> <strong>Anschlussbedingungen</strong> <strong>Gas</strong><br />
<strong>TAB</strong> <strong>Gas</strong><br />
Netzgebiet Offenbach<br />
6. Hausanschluss<br />
Die Hausanschlussleitung bis zur Haupt-Absperreinrichtung wird von der <strong>Netrion</strong> <strong>GmbH</strong> oder<br />
deren Beauftragte gemäß DVGW-Arbeitsblatt G 459/1 festgelegt und von ihm oder seinen Beauftragten<br />
hergestellt. Die Hauseinführung der <strong>Gas</strong>anschlussleitung hat an der der Straße zugewandten<br />
Seite, geradlinig im rechten Winkel zur Versorgungsleitung, zu erfolgen.<br />
Gemeinschaftsanschlüsse mit Nachbargrundstücken oder -Gebäuden (Doppelhäuser, Reihenhäuser,<br />
Hinterhaus usw.) sind als Sonderkonstruktion anzusehen und im Einzelnen zu entscheiden.<br />
Für den Gemeinschaftsanschluß ist zu gewährleisten, dass vor den Anwesen<br />
zusätzliche zu der Absperrarmatur im Gebäude, eine Absperrarmatur für jedes Gebäude vor<br />
der Mauerdurchführung eingebaut wird.<br />
Innerhalb des Gebäudes ist die Hausanschlussleitung so kurz wie möglich auszuführen. Die<br />
Hauptabsperreinrichtung ist unmittelbar nach der Mauerdurchführung anzubringen und ist die<br />
Eigentumsgrenze zwischen den Bauteilen des Versorgungsunternehmen und der Kundenanlage.<br />
Der Hausanschluss mit seiner Haupt-Absperrarmatur endet am Hausdruckregler. Die<br />
Hauptabsperreinrichtung, das Druckregelgerät und die Messeinrichtung müssen für das Versorgungsunternehmen<br />
und die Feuerwehr frei zugänglich sein (kein Zustellen/Verdecken mit<br />
Möbel oder Sperrmüll, Schächte). In Mehrfamilienhäusern ist die Verlegung der Hausanschlussleitung<br />
in allgemein zugänglichen Räumen zu vermeiden oder nur mit entsprechenden<br />
Schutzmaßnahmen durchzuführen. Die Hausanschlussleitung ist grundsätzlich mit einem<br />
Strömungswächter im Erdreich ausgestattet.<br />
7. Messeinrichtungen und Regelgeräte<br />
Art, Umfang und Ort der Messeinrichtungen und des Druckregelgerätes werden von den Beauftragten<br />
der <strong>Netrion</strong> <strong>GmbH</strong> festgelegt. Die Messeinrichtungen und Druckregelgeräte sind so<br />
anzubringen, dass sie frei zugänglich sind und ohne besondere Hilfsmittel (Leiter, Schächte<br />
oder Arbeitsbühne) montiert, geprüft und abgelesen werden können. Die für die Anbringung der<br />
Messeinrichtungen und Regelgeräte vorgesehenen Räume müssen zugänglich sein. Messeinrichtungen<br />
und Regelgeräte dürfen nicht über Treppenaufgängen, in feuchten Räumen, in Lagerräumen<br />
für explosive oder leicht entzündliche Stoffe und dergleichen mehr, angebracht<br />
werden.<br />
Die Messeinrichtungen und Druckregelgeräte müssen gegen Feuchtigkeit, Verschmutzung,<br />
Erschütterung, übermäßige Erwärmung (> 25 °C) und mechanische Beschädigung geschützt<br />
sein. Schädliche Einflüsse auf die Funktion der Messeinrichtungen, besonders Überlastungen<br />
infolge von Anlagenänderungen, sind zu vermeiden.<br />
Im Versorgungsgebiet der <strong>Netrion</strong> <strong>GmbH</strong> werden für Haushalt- und Tarifkunden 2-<br />
Stutzengaszähler verwendet. Bei Großkunden ist eine separate Anfrage erforderlich, wobei die<br />
<strong>Netrion</strong> <strong>GmbH</strong> oder deren Beauftragte, anhand der Anmeldung, die Art, die Anzahl und die<br />
Größe des <strong>Gas</strong>zählers / Reglers bestimmt.<br />
Beim Anschluss an das Niederdrucknetz findet die <strong>Gas</strong>druckregelung über einen Hausdruckregler<br />
direkt an der Hauseinführungskombination statt. Für <strong>Gas</strong>anlagen größer 270 kW ist eine<br />
Vorabsprache mit der <strong>Netrion</strong> <strong>GmbH</strong> oder deren Beauftragte erforderlich.<br />
Beim Anschluss an das Mitteldrucknetz findet die <strong>Gas</strong>druckregelung über einen Hausdruckregler<br />
direkt an der Hauseinführungskombination statt. Zusätzlich ist durch das VIU nach dem<br />
Regler ein Absperrorgan zu montieren.<br />
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