Bestell-Fax Praxisstempel Ja, ich möchte Ihren E-Mail-Newsletter erhalten! Bitte an diese E-Mail-Adresse: Kunden-Nummer Owiedenfeldstraße 6 D-30559 Hannover Tel. +49 (0) 511 3532400 Fax +49 (0) 511 35324040 Mail info@netdental.de Web www.netdental.de Wir sind für Sie da: Mo.–Fr. 8.00–17.00 Uhr So einfach ist das: Hier bestellen. Freefax: 0800–6383368. Oder anrufen: 01805–638336 zum Ortstarif. Artikel-Nummer Produkt-Name Menge Einzelpreis Gesamtpreis Netdental Praxiskatalog 1 gratis gratis Summe Sofort-Rabatt erreicht? 5 % Sofortrabatt ab 500 a Netto-Warenwert pro Bestellung! <strong>NET</strong>dental liefert kostenlos schon ab 150 a Netto-Warenwert. Alle Preise zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer . Es gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen von <strong>NET</strong>dental, deren Einbeziehung ich durch meine Unterschrift anerkenne! Datum Unterschrift So einfach ist das. Gesamtsumme
Allgemeine Lieferungs- und Zahlungsbedingungen N E T d e n t a l G m b H 1. Vertragsschluss, Bindungsfrist, Allgemeines 1.1 Diese allgemeinen Lieferungs- und Zahlungsbedingungen gelten für alle – auch zukünftige – Lieferungen und Leistungen. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihre Geltung wird ausdrücklich schriftlich vereinbart. 1.2 Der Käufer ist an seine Bestellung 4 Wochen gebunden. Der Kaufvertrag ist abgeschlossen, wenn wir die Annahme der Bestellung innerhalb dieser Frist schriftlich bestätigt haben oder wenn die Lieferung ausgeführt ist. 1.3 Unsere Angebote sind stets freibleibend. Vertragsabschlüsse und sonstige Vereinbarungen werden erst durch unsere schriftliche Bestätigung wirksam. Änderungen in Ausführung und Material bleiben in angemessenem Umfang vorbehalten. 2. Preise 2.1 Die in unseren Angeboten enthaltenen Preise verstehen sich netto zuzüglich ggf. anfallender Frachtkosten. An die vereinbarten Preise sind wir vier Monate seit Zustandekommen des Vertrags gebunden. Danach sind unsere Preise freibleibend. Unsere <strong>Katalog</strong>preise sind unverbindlich. 2.2 Für Aufträge mit einem Warenwert unter € 150,00 (ohne MwSt.) berechnen wir anteilig Porto, Verpackungs- und Versandkosten, jedoch mindestens € 2,50. Nachlieferungen werden spesenfrei ausgeführt, nicht aber Lieferungen von Artikeln, die wir nicht auf Lager halten und gesondert bestellen müssen. 2.3 Auswahlsendungen sind innerhalb von 10 Tagen an uns zurückzusenden (Eingang der Ware bei uns). Nach Ablauf dieser Frist erfolgt die Berechnung. Unbeschadet Ziffer 6.2 trägt der Käufer das Risiko des zufälligen Untergangs der Ware auch während der Rücksendung. 3. Zahlungen und Verrechnungen 3.1 Mangels anderslautender schriftlicher Vereinbarung ist die Zahlung 10 Tage nach Lieferung ohne Abzug zu leisten. Bei Verträgen mit einem Auftragsvolumen von € 25.000,00 oder mehr (netto) hat der Käufer, soweit nicht anderweitig vereinbart, Zahlung Zug um Zug gegen Lieferung zu leisten. 3.2 Ein Skontoabzug wird nicht gewährt. 3.3 Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 8 % über dem Basiszinssatz geltend zu machen. 3.4 Wir sind berechtigt, ab der zweiten Mahnung Mahngebühren in Höhe von € 5,00 pro Schreiben zu fordern. Der Käufer ist jedoch berechtigt, uns nachzuweisen, dass uns infolge des Zahlungsverzugs kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. 3.5 Falls nach Vertragsschluss in den Vermögensverhältnissen des Käufers eine wesentliche Verschlechterung erkennbar wird, durch die unser Anspruch auf die Gegenleistung gefährdet wird, so können wir bei Bestehen einer Vorleistungsp� icht unsere Leistung solange verweigern, bis die Gegenleistung bewirkt oder uns Sicherheit für sie geleistet ist. Ist der Käufer nach Ablauf einer von uns gesetzten angemessenen Frist weder zur Zug-um-Zug-Erfüllung noch zur Sicherheitsleistung bereit, steht uns das Recht zum Rücktritt vom Vertrag zu. 3.6 Die Aufrechnung mit Gegenforderungen des Käufers ist nur insoweit zu lässig, als diese von uns als bestehend und fällig anerkannt oder rechtswirksam festgestellt sind. 3.7 Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Käufer nur insoweit zu, als es auf demselben Vertragsverhältnis beruht. 4. Lieferfristen und -termine 4.1 Die Lieferfrist beginnt mit dem Tag unserer Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor Klärung aller technischen und kaufmännischen Einzelheiten, sowie Vorlage der eventuell erforderlichen Genehmigungen. Innerhalb der Lieferfrist auf Wunsch des Käufers vereinbarte Änderungen in der Ausführung des Liefergegenstandes verlängern die Lieferfrist um den erforderlichen Zeitaufwand. 4.2 Der Eintritt unvorhergesehener Ereignisse, höhere Gewalt und unverschuldeter Nichtbelieferung seitens unserer Vorlieferanten berechtigen uns, die Lieferung um die Dauer der Behinderung und einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben. 4.3 Teillieferungen und Teilleistungen sind zulässig und können vom Käufer nicht zurückgewiesen werden. 4.4 Falls wir in Verzug geraten, muss uns der Käufer schriftlich eine angemessene Nachfrist setzen. Wird auch innerhalb dieser Nachfrist der Liefergegenstand durch uns nicht zum Versand gebracht, ist der Käufer berechtigt, nach Fristablauf für diejenigen Teile zurückzutreten, die bis zum Ablauf der Nachfrist nicht abgesandt waren. Nur wenn die bereits erbrachten Teilleistungen für den Käufer ohne Interesse sind, ist er zum Rücktritt vom gesamten Vertrag berechtigt. Weist der Käufer wegen einer auf unserem Verschulden beruhenden Verzögerung einen Schaden nach, so ersetzen wir diesen mit maximal 50 % des vereinbarten Nettoauftragswertes der verspäteten oder unterbliebenen Lieferung und Leistung. Diese Einschränkung gilt jedoch nicht, soweit wir in den Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit oder wegen der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit zwingend haften. 5. Abnahme des Liefergegenstandes 5.1 Wenn der Käufer einer ihm gesetzten angemessenen Nachfrist die Abnahme verweigert oder ausdrücklich erklärt, nicht abnehmen zu wollen, können wir vom Vertrag zurücktreten oder Schadensersatz verlangen. Als Schadensersatz können pauschal 25 % der Auftragssumme gefordert werden. Dem Käufer steht dabei der Nachweis offen, dass uns kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Gleichfalls steht uns der Nachweis offen, dass uns im Einzelfall ein wesentlich höherer Schaden entstanden ist. 5.2 Der Versand des Liefergegenstandes erfolgt auf Gefahr des Käufers. Verzögert sich die Absendung durch ein Verhalten des Käufers, geht die Gefahr bereits mit der Mitteilung der Versandbereitschaft auf den Käufer über. 6. Eigentumsvorbehalt 6.1 Gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung (bei Schecks bis zur vorbehaltlosen Einlösung) unser Eigentum („Vorbehaltsware“). Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Ware bis zum Eingang aller Zahlungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Käufer vor. AGB So einfach ist das. 6.2 Im Falle der Verarbeitung der Vorbehaltsware durch den Käufer wird vereinbart, dass der Verkäufer Hersteller sein soll und unmittelbar das Eigentum oder – wenn die Verarbeitung aus Stoffen mehrerer Eigentümer erfolgt oder der Wert der verarbeiteten Sache höher ist als der Wert der Vorbehaltsware – das Miteigentum (Bruchteilseigentum) an der neu geschaffenen Sache im Verhältnis des Werts der Vorbehaltsware zum Wert der neu geschaffenen Sache erwirbt. Für den Fall, dass kein solcher Eigentumserwerb beim Käufer eintreten sollte, überträgt der Käufer bereits jetzt sein künftiges Eigentum oder – im o.g. Verhältnis – Miteigentum an der neu geschaffenen Sache zur Sicherheit an den Verkäufer. Wird die Vorbehaltsware mit anderen Sachen zu einer einheitlichen Sache verbunden oder untrennbar vermischt und ist eine der anderen Sachen als Hauptsache anzusehen, so überträgt der Verkäufer, soweit die Hauptsache ihm gehört, dem Käufer anteilig das Miteigentum an der einheitlichen Sache in dem in Satz 1 genannten Verhältnis. 6.3 Der Käufer ist berechtigt, die gelieferte Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuverarbeiten und zu veräußern; er tritt uns jedoch bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrages einschließlich Mehrwertsteuer unserer Forderung – bei Miteigentum entsprechend dem Miteigentumsanteil – ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seinen Abnehmer oder Dritte erwachsen, und zwar abhängig davon, ob die gelieferte Ware ohne oder nach Weiterverarbeitung verkauft worden ist. Zur Einziehung dieser Forderung bleibt der Käufer auch nach der Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt davon unberührt. 6.4 Wir verp� ichten uns, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Käufer seinen Zahlungsverp� ichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug gerät und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt. Ist dies der Fall, können wir verlangen, dass der Käufer die abgetretenen Forderungen und die Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern die Abtretung mitteilt. 6.5 Bei Pfändung oder sonstigen Eingriffen Dritter hat uns der Käufer unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, damit wir unsere Rechte geltend machen können. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage nach § 711 ZPO zu erstatten, haftet der Käufer für den uns entstandenen Ausfall. 6.6 Übersteigt der Wert der für uns bestehenden Sicherheiten unsere Forderungen nicht nur vorübergehend um insgesamt mehr als 20 %, geben wir auf Verlangen des Käufers Sicherheiten in entsprechender Höhe nach unserer Wahl frei. 7. Mängelrüge und Gewährleistung 7.1 Offensichtliche Mängel müssen vom Käufer gerechnet ab Warenerhalt – im Falle eines Rückgriffs gemäß § 478 BGB ab Kenntnis des Mangels – binnen zwei Wochenfrist unter Beifügung der beanstandeten Ware gerügt werden. Nach begonnener Verarbeitung oder Vermischung der gelieferten Ware sowie nach Ablauf der Frist erlöschen sämtliche Mängelansprüche. 7.2 Soweit ein von uns zu vertretender Mangel vorliegt, sind wir nach unserer Wahl zur Mangelbeseitigung oder zur Neulieferung berechtigt. 7.3 Für gebrauchte Gegenstände wird keine Gewährleistung übernommen. Schäden durch unsachgemäße Behandlung unterliegen nicht unserer Gewährleistungsverp� ichtung. 7.4 Verweigern wir die Mängelbeseitigung oder Neulieferung, wird sie für den Käufer unzumutbar oder schlägt sie fehl, kann der Käufer nach seiner Wahl vom Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindern. 7.5 Soweit sich nachstehend nichts anderes ergibt, sind andere oder weitergehende Ansprüche auf Gewährleistung, insbesondere Ansprüche auf Schadenersatz statt der Leistung ausgeschlossen. Wir haften deshalb nicht für Schäden, die nicht an der Ware selbst entstanden sind (Mangelfolgeschäden). Vorstehende Haftungsfreizeichnung gilt nicht, soweit der Schaden auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen P� ichtverletzung beruht oder Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit geltend gemacht werden oder der Käufer Schadensersatz wegen Fehlens einer zugesicherten Eigenschaft gelten macht. Beim Fehlen zugesicherter Eigenschaften können Schadenersatzansprüche aber nur insoweit geltend gemacht werden, als die Eigenschaftszusicherung des Folgeschadenrisiko erfasst und der eingetretene Schaden auf ihrem Fehlen beruht. 7.6 Die Gewährleistungsfrist beträgt bei Unternehmern 12 Monate ab Lieferung. 8. Allgemeine Haftungsbegrenzung und Verjährung 8.1 Soweit vorstehend nichts anderes geregelt worden ist, ist unsere Haftung auf Schadenersatz – gleich aus welchem Rechtsgrund – ausgeschlossen. Wir haften deshalb nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind; insbesondere haften wir nicht für entgangenen Gewinn und sonstiger Vermögensschäden des Käufers. Vorstehende Haftungsfreizeichnung gilt nicht, soweit die Schadenursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht oder Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit geltend gemacht werden. Sie gilt ferner nicht, wenn Schadenersatzansprüche wegen Fehlens einer zugesicherten Eigenschaft oder aufgrund einer von uns erteilten Garantie geltend gemacht werden. Schließlich gilt sie nicht, soweit wir fahrlässig eine Kardinalp� icht oder eine vertragswesentliche P� icht verletzen. In diesem Fall ist unsere Ersatzp� icht auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden begrenzt. 8.2 Sämtliche Ansprüche gegen uns, gleich aus welchem Rechtsgrund, verjähren spätestens nach drei Jahren, soweit nicht gesetzlich kürzere Verjährungsfristen vorgesehen oder durch diese Lieferungs- und Zahlungsbedingungen vereinbart sind. 8.3 Die vorstehenden Regelungen gelten nicht, soweit Ansprüche nach §§ 1, 4, Produkthaftungsgesetz betroffen sind. 9. Erfüllungsort, Gerichtsstand und anzuwendendes Recht 9.1 Erfüllungsort ist Hannover. 9.2 Für Kau� eute ist Gerichtsstand Hannover. Wir sind jedoch berechtigt, den Käufer auch an seinem Geschäfts- bzw. Wohnsitzgericht zu verklagen. 9.3 Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Wir speichern und verarbeiten personenbezogene Daten des Käufers im Haus mittels EDV. Stand: November 2007 Zu viel bestellt, falsch bestellt? Nutzen Sie Ihr Rückgaberecht gem. Ziffer 7 zu Ihren Lasten. Falsch geliefert? Natürlich organisieren wir zu unseren Lasten die Abholung. Bitte beachten Sie dazu folgende Hinweise: – Nach telefonischer Information lassen wir die Ware vom Paketdienst abholen. Bitte nicht unfrei senden! – Wir schreiben Ihnen den Wert der Ware in vollem Umfang gut, wenn Sie originalverpackt und in wiederverkaufbarem Zustand bei uns eintrifft – das heißt: ungeöffnet, unbeschädigt, unbeschriftet und nicht verklebt. – Bitte alle Artikel (auch kleinere) als Paket oder Päckchen transportsicher verpacken. – Bitte geben Sie den Grund der Rückgabe an, um eine problemlose Abwicklung zu ermöglichen. – Wichtig: Medikamente sind laut Gesetz von Umtausch oder Rückgabe ausgeschlossen. Amtsgericht Hannover • HRB 61012 • Geschäftsführer: Lars Pastoor • USt.IdNr. DE 813621459 • St.Nr. 25/210/15029