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zum Download - Württembergischer Radsportverband e.V.

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Leitfaden<br />

5. AOK - Radtreffleiter<br />

5.1 Voraussetzungen<br />

Die Teilnahme am Ausbildungssystem setzt die Mitgliedschaft im Württembergischen<br />

oder Badischen <strong>Radsportverband</strong> respektive einem seiner Mitgliedsvereine<br />

voraus Der Verein nimmt die Anmeldung für die/den jeweiligen Teilnehmer beim<br />

WRSV vor. Das betreffende Vereinsmitglied sollte bereits aktiv im Verein als Ü-<br />

bungsleiter/Trainer/Radtreffleiter tätig sein bzw. eine solche Rolle durch den Lizenzerwerb<br />

anstreben. Die Massnahmen für eine staatlich lizenzierte Ausbildung<br />

bzw. Zertifizierung werden vom Landessportbund gefördert. Vom Teilnehmer bzw.<br />

vom Verein erhebt der WRSV eine lehrgangsspezifische Ausbildungspauschale,<br />

welche Kosten für die Konzepterarbeitung, Planung, Organisation und Durchführung<br />

beinhaltet. Fahrtkosten werden nicht erstattet. Aufgrund der nur begrenzten<br />

Anzahl an Ausbildungsplätzen, kann ein Verein max. 2 Teilnehmer pro Ausbildungsgang<br />

anmelden. Die Anmeldung wird erst mit Überweisung der Ausbildungspauschale<br />

wirksam! Weitere Informationen unter www.wrsv.de >> Aus- und<br />

Fortbildung

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