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KUNDMACHUNG - Ternberg

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Bezirkshauptmannschaft<br />

Steyr-Land<br />

4400 Steyr • Spitalskystraße 10a<br />

Geschäftszeichen:<br />

Pol14-4-2011<br />

Bearbeiterin: Tanja Scharnreithner<br />

Tel: (+43 7252) 52361-71415<br />

Fax: (+43 7252) 52361-399<br />

E-Mail: bh-se.post@ooe.gv.at<br />

http://www.land-oberoesterreich.gv.at<br />

Steyr, 10. Oktober 2011<br />

_<br />

Kundmachung gemäß<br />

§ 30 Abs. 6 Tierschutzgesetz<br />

<strong>KUNDMACHUNG</strong><br />

Gemäß § 30 Abs. 6 Tierschutzgesetz wird das Auffinden von folgendem Tier kundgemacht:<br />

Katze, weiblich LfNr. 14494 aufgefunden am: 6.10.2011<br />

Rasse: Europ. Kurzhaar<br />

Beschreibung: rot weiß<br />

Alter: 1 Monat<br />

Angaben zum Fundort: Schilfweg 15, 4452 <strong>Ternberg</strong><br />

Gemäß § 30 Abs. 7 Tierschutzgesetz hat der Eigentümer dieses Tieres innerhalb einer Frist von<br />

einem Monat ab Anschlag dieser Kundmachung an der Amtstafel der<br />

Bezirkshauptmannschaft Steyr-Land die Ausfolgung bei dieser zu begehren.<br />

Geschieht dies nicht, so kann die Behörde das Eigentum am Tier auf einen Dritten übertragen.<br />

Die Ausfolgung des Tieres bedarf der Zustimmung der Behörde.<br />

Die einstweilige Unterbringung erfolgt auf Kosten und Gefahr des Tierhalters.<br />

Mit freundlichen Grüßen!<br />

Für die Bezirkshauptfrau:<br />

Tanja Scharnreithner<br />

angeschlagen am: 10.10.2011<br />

abgenommen am:<br />

DVR.069299


Ergeht an:<br />

1. Marktgemeinde <strong>Ternberg</strong><br />

mit dem Ersuchen um Anschlag an ihren Amtstafeln für die Dauer von einem Monat<br />

2. Polizeiinspektion <strong>Ternberg</strong><br />

3. Tierschutzombudsstelle des Landes Oberösterreich<br />

4. Tierheim Steyr<br />

Hinweis:<br />

Wenn Sie mit uns schriftlich in Verbindung treten wollen, richten Sie Ihr Schreiben bitte an die Bezirkshauptmannschaft Steyr-Land, Spitalskystraße 10a,<br />

4400 Steyr, und führen Sie das Aktenzeichen dieses Schreibens an.<br />

Seite 2

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