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AUTO ARGUMENTATIONSHILFE - VHV Vertriebsinfo

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<strong>AUTO</strong><br />

<strong>ARGUMENTATIONSHILFE</strong><br />

Die heutigen Mindeststandards in der Kraftfahrtversicherung (siehe nächste Seite) werden bei der <strong>VHV</strong> mehr als erfüllt. Der Versicherungsumfang<br />

und die Leistungen von <strong>VHV</strong> KLASSIK-GARANT gehen dabei weit über die Mindeststandards hinaus:<br />

LEISTUNGS-UPDATE-GARANTIE<br />

Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung<br />

Deckungssumme 100 Mio. EUR pauschal (max. 12 Mio. EUR je geschädigte Person)<br />

Eigenschadendeckung (Haftpflicht-Sachschadenersatz bei Kollision eigener Pkw)<br />

Mallorca-Police (Haftpflichtschutz für den Gebrauch von Mietwagen im Ausland)<br />

Umweltschadensversicherung (max. 5 Mio. EUR je Versicherungsfall, max. 10 Mio. EUR je Versicherungsjahr)<br />

Rabattretter ab SF 25<br />

Teilkasko<br />

Elementarschäden inkl. Lawinenschäden, auch Schäden durch Dachlawinen sind mitversichert<br />

Zusammenstoß mit Tieren aller Art<br />

Tierbissschäden inkl. Folgeschäden bis 2.000 EUR<br />

Leistungen in der Kaskoversicherung<br />

Neuwertentschädigung für Pkw bis 14 Monate nach Erstzulassung<br />

Kaufpreisentschädigung für Gebrauchtwagen bis 14 Monate nach Erwerb<br />

Sonderausstattung beitragsfrei mitversichert inkl. DVD/CDs fest eingebauter Navigationssysteme<br />

Verzicht auf Abzug „neu für alt“ bei Pkw und Krafträdern<br />

Verzicht auf Einwand der groben Fahrlässigkeit<br />

Austausch von Schlössern nach Schlüsseldiebstahl (nicht aus Kfz) oder -Raub<br />

Übernahme der Entsorgungs- und Zulassungskosten bei Pkw, sofern Ersatzfahrzeug bei <strong>VHV</strong> versichert wird<br />

Schadenbedingter Treibstoffersatz für Pkw<br />

Rabattretter in Vollkasko ab SF 25<br />

inklusive<br />

KLASSIK-GARANT<br />

Folgende Zusatzleistungen sind optional zuwählbar:<br />

Schutzbriefleistungen (PLUS)<br />

Verkehrs-Rechtsschutzversicherung<br />

Fahrerschutz<br />

Insassen-Unfallversicherung<br />

Auslandschutz<br />

Rabattschutz (ab Schadenfreiheitsklasse 3)<br />

GAP-Deckung (Vollkasko-Zusatzleistung für geleaste und kreditfinanzierte Fahrzeuge)<br />

Zusatzpaket EXKLUSIV für Pkw: Neuwertentschädigung bis 24 Monate nach Erstzulassung inkl. Überführungskosten bis 1.000 EUR / Erweiterte Eigenschadendeckung<br />

auch für Schäden an eigenen Pkw auf dem Grundstück sowie an eigenen Sachen und Gebäuden / 5 % der Reparaturkosten als Wertminderungspauschale<br />

bei Unfällen innerhalb der ersten 24 Monate nach Erstzulassung (ab Reparaturen über 1.000 Euro) / Verzicht auf Abzug „neu für<br />

alt“ für Autoradios und Navi ga tions geräte / Austausch von Schlössern auch nach Liegenlassen und Verlust der Kfz-Schlüssel (hälftige Kostenübernah -<br />

me) / Fährrisiko / erweiterte Unterschlagungsdeckung / Schäden am Pkw durch Anhänger<br />

VON EXPERTEN VERSICHERT


Besonderheiten zur SF-Einstufung<br />

Hier bietet die <strong>VHV</strong> folgende herausragende Vorteile:<br />

Verbesserte Ersteinstufung in SF 2 für privat genutzte Zweitfahrzeuge (Pkw, Wohnmobile und Krafträder)<br />

Einstufung des Zweitfahrzeugs wie Erstwagen, wenn der VN alleiniger Fahrer beider Fahrzeuge ist<br />

Günstige Sondereinstufung für Fahranfänger, sofern sie Kinder eines <strong>VHV</strong>-VN sind<br />

Keine Rückstufung im Schadenfreiheitsrabatt bei einer Vertragsunterbrechung<br />

Service<br />

Tag und Nacht-Servicetelefon<br />

schnelle, unbürokratische Schadenregulierung<br />

Schadenschnelldienst mit sofortiger Scheckregulierung<br />

Schadenregulierungspartner im In- und Ausland<br />

Mindeststandards in der Kraftfahrtversicherung<br />

Die vom Versicherer verwendeten Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Kraftfahrtversicherung und Tarifbestimmungen für die Kraftfahrt -<br />

versicherung dürfen in keinem einzigen Punkt Regelungen enthalten, die aus Verbrauchersicht ungünstiger sind als die vom Gesamtverband der<br />

Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) empfohlenen „Allgemeinen Bedingungen für die Kraftfahrtversicherung (AKB), die Tarifbestimmungen<br />

für die Kraftfahrtversicherung (TB)“ (Fassung 2008) sowie jeweils neu herausgegebene Musterbedingungen, Muster-TB, Klauseln und Änderungs -<br />

empfehlungen. Sofern derzeit noch Abweichungen vorhanden sind, garantiert der Versicherer, dass Schäden mindestens nach den vom GDV empfohlenen<br />

Bedingungen reguliert werden. Im Falle von Abweichungen wird der Versicherer seine Vertragsbedingungen innerhalb eines Jahres mindestens auf<br />

den Deckungsumfang des Verbandsmodells umstellen. Abweichungen, die den Versicherungsumfang unberührt lassen, sind zulässig.<br />

Geltungsbereich Europa und außereuropäisches EU-Gebiet für Haftpflicht und Kasko (gem. AKB, Einschränkungen dürfen nur individuell vereinbart<br />

werden).<br />

Mallorca Police (Versicherungsschutz für VN und Lebenspartner im Rahmen des AKB-Geltungsbereichs) in Höhe der Vertrags-Versicherungssumme.<br />

Eine Einschränkung auf Urlaubsreisen und Anmietung eines Selbstfahrer-Vermietfahrzeuges von einem gewerblichen Vermieter ist zulässig.<br />

Marderbissschäden (unmittelbare) in der TK, ohne Folgeschäden.<br />

Kein Abzug „Neu für Alt“ bei der Lackierung bis zum Schluss des vierten auf die Erstzulassung des Fahrzeugs folgenden Kalenderjahres.<br />

Sonderausstattung bis 2.500 EUR.<br />

Mitversicherung von Schäden nach dem Umweltschadengesetz<br />

<strong>VHV</strong> Versicherungen<br />

30138 Hannover<br />

vhv.de<br />

200.0031.121 Stand 09.2010 Druck 09.2010

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