AUTO ARGUMENTATIONSHILFE - VHV Vertriebsinfo
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<strong>AUTO</strong><br />
<strong>ARGUMENTATIONSHILFE</strong><br />
Die heutigen Mindeststandards in der Kraftfahrtversicherung (siehe nächste Seite) werden bei der <strong>VHV</strong> mehr als erfüllt. Der Versicherungsumfang<br />
und die Leistungen von <strong>VHV</strong> KLASSIK-GARANT gehen dabei weit über die Mindeststandards hinaus:<br />
LEISTUNGS-UPDATE-GARANTIE<br />
Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung<br />
Deckungssumme 100 Mio. EUR pauschal (max. 12 Mio. EUR je geschädigte Person)<br />
Eigenschadendeckung (Haftpflicht-Sachschadenersatz bei Kollision eigener Pkw)<br />
Mallorca-Police (Haftpflichtschutz für den Gebrauch von Mietwagen im Ausland)<br />
Umweltschadensversicherung (max. 5 Mio. EUR je Versicherungsfall, max. 10 Mio. EUR je Versicherungsjahr)<br />
Rabattretter ab SF 25<br />
Teilkasko<br />
Elementarschäden inkl. Lawinenschäden, auch Schäden durch Dachlawinen sind mitversichert<br />
Zusammenstoß mit Tieren aller Art<br />
Tierbissschäden inkl. Folgeschäden bis 2.000 EUR<br />
Leistungen in der Kaskoversicherung<br />
Neuwertentschädigung für Pkw bis 14 Monate nach Erstzulassung<br />
Kaufpreisentschädigung für Gebrauchtwagen bis 14 Monate nach Erwerb<br />
Sonderausstattung beitragsfrei mitversichert inkl. DVD/CDs fest eingebauter Navigationssysteme<br />
Verzicht auf Abzug „neu für alt“ bei Pkw und Krafträdern<br />
Verzicht auf Einwand der groben Fahrlässigkeit<br />
Austausch von Schlössern nach Schlüsseldiebstahl (nicht aus Kfz) oder -Raub<br />
Übernahme der Entsorgungs- und Zulassungskosten bei Pkw, sofern Ersatzfahrzeug bei <strong>VHV</strong> versichert wird<br />
Schadenbedingter Treibstoffersatz für Pkw<br />
Rabattretter in Vollkasko ab SF 25<br />
inklusive<br />
KLASSIK-GARANT<br />
Folgende Zusatzleistungen sind optional zuwählbar:<br />
Schutzbriefleistungen (PLUS)<br />
Verkehrs-Rechtsschutzversicherung<br />
Fahrerschutz<br />
Insassen-Unfallversicherung<br />
Auslandschutz<br />
Rabattschutz (ab Schadenfreiheitsklasse 3)<br />
GAP-Deckung (Vollkasko-Zusatzleistung für geleaste und kreditfinanzierte Fahrzeuge)<br />
Zusatzpaket EXKLUSIV für Pkw: Neuwertentschädigung bis 24 Monate nach Erstzulassung inkl. Überführungskosten bis 1.000 EUR / Erweiterte Eigenschadendeckung<br />
auch für Schäden an eigenen Pkw auf dem Grundstück sowie an eigenen Sachen und Gebäuden / 5 % der Reparaturkosten als Wertminderungspauschale<br />
bei Unfällen innerhalb der ersten 24 Monate nach Erstzulassung (ab Reparaturen über 1.000 Euro) / Verzicht auf Abzug „neu für<br />
alt“ für Autoradios und Navi ga tions geräte / Austausch von Schlössern auch nach Liegenlassen und Verlust der Kfz-Schlüssel (hälftige Kostenübernah -<br />
me) / Fährrisiko / erweiterte Unterschlagungsdeckung / Schäden am Pkw durch Anhänger<br />
VON EXPERTEN VERSICHERT
Besonderheiten zur SF-Einstufung<br />
Hier bietet die <strong>VHV</strong> folgende herausragende Vorteile:<br />
Verbesserte Ersteinstufung in SF 2 für privat genutzte Zweitfahrzeuge (Pkw, Wohnmobile und Krafträder)<br />
Einstufung des Zweitfahrzeugs wie Erstwagen, wenn der VN alleiniger Fahrer beider Fahrzeuge ist<br />
Günstige Sondereinstufung für Fahranfänger, sofern sie Kinder eines <strong>VHV</strong>-VN sind<br />
Keine Rückstufung im Schadenfreiheitsrabatt bei einer Vertragsunterbrechung<br />
Service<br />
Tag und Nacht-Servicetelefon<br />
schnelle, unbürokratische Schadenregulierung<br />
Schadenschnelldienst mit sofortiger Scheckregulierung<br />
Schadenregulierungspartner im In- und Ausland<br />
Mindeststandards in der Kraftfahrtversicherung<br />
Die vom Versicherer verwendeten Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Kraftfahrtversicherung und Tarifbestimmungen für die Kraftfahrt -<br />
versicherung dürfen in keinem einzigen Punkt Regelungen enthalten, die aus Verbrauchersicht ungünstiger sind als die vom Gesamtverband der<br />
Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) empfohlenen „Allgemeinen Bedingungen für die Kraftfahrtversicherung (AKB), die Tarifbestimmungen<br />
für die Kraftfahrtversicherung (TB)“ (Fassung 2008) sowie jeweils neu herausgegebene Musterbedingungen, Muster-TB, Klauseln und Änderungs -<br />
empfehlungen. Sofern derzeit noch Abweichungen vorhanden sind, garantiert der Versicherer, dass Schäden mindestens nach den vom GDV empfohlenen<br />
Bedingungen reguliert werden. Im Falle von Abweichungen wird der Versicherer seine Vertragsbedingungen innerhalb eines Jahres mindestens auf<br />
den Deckungsumfang des Verbandsmodells umstellen. Abweichungen, die den Versicherungsumfang unberührt lassen, sind zulässig.<br />
Geltungsbereich Europa und außereuropäisches EU-Gebiet für Haftpflicht und Kasko (gem. AKB, Einschränkungen dürfen nur individuell vereinbart<br />
werden).<br />
Mallorca Police (Versicherungsschutz für VN und Lebenspartner im Rahmen des AKB-Geltungsbereichs) in Höhe der Vertrags-Versicherungssumme.<br />
Eine Einschränkung auf Urlaubsreisen und Anmietung eines Selbstfahrer-Vermietfahrzeuges von einem gewerblichen Vermieter ist zulässig.<br />
Marderbissschäden (unmittelbare) in der TK, ohne Folgeschäden.<br />
Kein Abzug „Neu für Alt“ bei der Lackierung bis zum Schluss des vierten auf die Erstzulassung des Fahrzeugs folgenden Kalenderjahres.<br />
Sonderausstattung bis 2.500 EUR.<br />
Mitversicherung von Schäden nach dem Umweltschadengesetz<br />
<strong>VHV</strong> Versicherungen<br />
30138 Hannover<br />
vhv.de<br />
200.0031.121 Stand 09.2010 Druck 09.2010