Bildungsurlaub - Landesverband der Volkshochschulen ...
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Hinweise 3<br />
Organisatorische Hinweise<br />
Einen Rechtsanspruch auf <strong>Bildungsurlaub</strong> nach dem Nds. <strong>Bildungsurlaub</strong>sgesetz (fünf Arbeitstage<br />
innerhalb des laufenden Kalen<strong>der</strong>jahres) haben alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer<br />
in <strong>der</strong> privaten Wirtschaft und im öffentlichen Dienst, <strong>der</strong>en Arbeitsplatz sich in Nie<strong>der</strong>sachsen<br />
befindet.<br />
Der Anspruch kann erstmals sechs Monate nach Beginn des Arbeitsverhältnisses geltend gemacht<br />
werden. Ein nicht ausgeschöpfter <strong>Bildungsurlaub</strong>sanspruch des vorangegangenen Jahres<br />
kann gemeinsam mit o<strong>der</strong> getrennt von dem <strong>Bildungsurlaub</strong>sanspruch des laufenden Kalen<strong>der</strong>jahres<br />
geltend gemacht werden.<br />
Ob dies im Einzelfall auch den Bestimmungen <strong>der</strong> Son<strong>der</strong>urlaubsverordnung für Kommunal-,<br />
Landes- und Bundesbeamte entspricht, sagt Ihnen Ihre VHS. Für diese Personen sowie für<br />
Soldaten, Zivildienstleistende, Richter usw. gelten spezielle Son<strong>der</strong>urlaubsregelungen. Ähnliches<br />
gilt für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die in an<strong>der</strong>en Bundeslän<strong>der</strong>n arbeiten. Hier richtet<br />
sich die Anerkennung nach den dort gültigen Regelungen.<br />
Die hier aufgeführten <strong>Volkshochschulen</strong> beantragen für ihre <strong>Bildungsurlaub</strong>sveranstaltungen die<br />
Anerkennung nach dem Nie<strong>der</strong>sächsischen <strong>Bildungsurlaub</strong>sgesetz und auf Anfrage nach o. a.<br />
an<strong>der</strong>en gesetzlichen Regelungen. Stellen Sie für sich sicher, dass die Veranstaltung tatsächlich<br />
als <strong>Bildungsurlaub</strong> anerkannt ist. Alle notwendigen Informationen erhalten Sie bei <strong>der</strong> jeweils<br />
aufgeführten VHS.<br />
Wenn Sie sich für die eine o<strong>der</strong> an<strong>der</strong>e Veranstaltung entschieden haben, melden Sie sich bitte<br />
unter Angabe <strong>der</strong> Kursnummer bei <strong>der</strong> betreffenden VHS an. Senden Sie Ihre Anmeldung<br />
mindestens sechs Wochen vor Beginn bzw. rechtzeitig zum angegebenen Anmeldeschluss <strong>der</strong><br />
Veranstaltung an diese VHS ab.<br />
Für Ihren <strong>Bildungsurlaub</strong> ist dies deshalb so wichtig, weil Sie spätestens vier Wochen vor Veranstaltungsbeginn<br />
Ihrem Arbeitgeber die Bestätigung <strong>der</strong> VHS vorlegen müssen.<br />
Wichtig: Selbstverständlich können alle an<strong>der</strong>en Interessierten auch ohne Anspruch auf <strong>Bildungsurlaub</strong><br />
an den angebotenen Veranstaltungen teilnehmen.<br />
<strong>Bildungsurlaub</strong> „vor Ort“<br />
vor Ort<br />
Diese Veranstaltungen werden ohne Unterkunft und Verpflegung angeboten. Sie sind in dieser<br />
Broschüre entsprechend kenntlich gemacht. Im Einzelfall sind die veranstaltenden <strong>Volkshochschulen</strong><br />
Ihnen dabei behilflich, Übernachtungsmöglichkeiten zu finden. Erkundigen Sie sich bitte<br />
direkt bei <strong>der</strong> betreffenden VHS.<br />
Hinweis: Die <strong>Bildungsurlaub</strong>sseminare sind innerhalb <strong>der</strong> Fachbereiche chronologisch aufgeführt.