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Unfallbericht 314/03 - Bundesstelle für Seeunfalluntersuchung

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Az.: <strong>314</strong> / <strong>03</strong><br />

BSU<br />

<strong>Bundesstelle</strong> für <strong>Seeunfalluntersuchung</strong><br />

Federal Bureau of Maritime Casualty Investigation<br />

Um 13:29 Uhr lief die HALUNDER JET auf Helgoland ein. Die 17,2 sm von Tonne<br />

Elbe 6 bis Tonne Helgoland 1 wurden in ca. 1 Stunde und 15 Minuten zurückgelegt,<br />

was einer Durchschnittsgeschwindigkeit von etwas über 13,5 kn entspricht.<br />

Die visuelle Einschätzung der kennzeichnenden Wellenhöhe ab Scharhörn/Tonne<br />

Elbe 12 durch die Schiffsführung wird als zutreffend angenommen. Die daraus<br />

resultierende Anpassung der Geschwindigkeit während der Passage bis Einlaufen<br />

Helgoland lag zum Teil deutlich unterhalb der Vorgabe der maximal noch zulässigen<br />

Geschwindigkeit laut Routen-Betriebshandbuch. Der Faktor Geschwindigkeit wird<br />

insofern nicht als unfallauslösend erachtet. Inwieweit zu hohe Fahrt unmittelbar vor<br />

dem Vorfall unfallbegünstigend war, konnte nicht mit Bestimmtheit ermittelt werden.<br />

6.3 Festhaltemöglichkeiten für Passagiere<br />

Als Festhaltemöglichkeiten für die Fahrgäste beim Umhergehen in den Salons gab<br />

es lediglich die Deckenstützpfeiler, die sich in Höhe jeder dritten oder vierten<br />

Sitzreihe auf jeweils einer Seite eines Ganges befanden sowie die Rücken- und<br />

Armlehnen der an den Gängen gelegenen Sitzplätze. Letztere werden sowohl von<br />

der See-Berufsgenossenschaft als Flaggenstaatsbehörde als auch vom<br />

Germanischen Lloyd als Klassifikationsgesellschaft als ausreichend anerkannt, um<br />

die Forderung gemäß Ziffer 4.4.5 HSC Code 2000 nach Haltegriffen in genügender<br />

Zahl an beiden Seiten jedes Ganges, damit Fahrgäste beim Umhergehen festen Halt<br />

finden können, als erfüllt anzusehen. Wirkliche Haltegriffe wurden nach Vorgabe des<br />

Germanischen Lloyd ausschließlich in durch ebene Wände begrenzten Korridoren<br />

angebracht 2 . Ein Anbringen solcher Griffe auch im Bereich der Sitze hingegen berge<br />

zusätzliche Gefährdungspotentiale infolge exponierter Bauteile. Die See-<br />

Berufsgenossenschaft macht Bedenken gegen ein Anbringen zusätzlicher Haltegriffe<br />

im Bereich der Sitze dahingehend geltend, eine zugelassen Bestuhlung sei nicht auf<br />

dem Markt beziehungsweise eine bestehende Zulassung ginge bei nachträglicher<br />

Anbringung der Griffe verloren.<br />

Die in den Passagiersalons der HALUNDER JET eingebauten Sitze eines<br />

norwegischen Herstellers besaßen eine Typengenehmigung von Det Norske Veritas<br />

zur Verwendung an Bord von Hochgeschwindigkeitsfahrzeugen. Im Bereich der<br />

Hauptdecksalons waren Sitze installiert, bei denen Armlehnen als zulässige<br />

Zusatzausstattung in der Produktbeschreibung des Typenzertifikats aufgeführt<br />

waren. Die erforderliche Abpolsterung dieser Armlehnen nach Ziffer 4.5.4 HSC Code<br />

2000 unterlag keiner besonderen Spezifikation und erfolgte mittels Hartschaum,<br />

wobei das Material den Anforderungen der Feuerbeständigkeit genügte. Form und<br />

Stabilität des Rahmens der Armlehnen erfüllten die Vorgaben der Anlage 10, Ziffer<br />

2.6.5 HSC Code 2000, starre Oberflächenteile mit einem Radius von nicht weniger<br />

als 5 mm abzurunden. Sitze mit zusätzlichen Haltegriffen, die mittels einer speziellen<br />

Klammer in der Rückenlehne fest mit dem Sitz verbunden sind, werden von diesem<br />

Hersteller ebenfalls angeboten. Da diese bislang jedoch nicht zur Verwendung auf<br />

Hochgeschwindigkeitsfahrzeugen nachgefragt wurden, wurde bis heute auch keine<br />

entsprechende Typenzulassung beantragt. Welche Gefährdungspotentiale von<br />

dieser Konstruktion ausgehen, muss gegebenenfalls im Zuge der erforderlichen<br />

Typenzulassung analysiert werden.<br />

2 zu unterschiedlichen Auslegungen des Begriffes „Gänge“ siehe auch 7.1<br />

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