Unfallbericht 314/03 - Bundesstelle für Seeunfalluntersuchung
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Az.: <strong>314</strong> / <strong>03</strong><br />
BSU<br />
<strong>Bundesstelle</strong> für <strong>Seeunfalluntersuchung</strong><br />
Federal Bureau of Maritime Casualty Investigation<br />
Um 13:29 Uhr lief die HALUNDER JET auf Helgoland ein. Die 17,2 sm von Tonne<br />
Elbe 6 bis Tonne Helgoland 1 wurden in ca. 1 Stunde und 15 Minuten zurückgelegt,<br />
was einer Durchschnittsgeschwindigkeit von etwas über 13,5 kn entspricht.<br />
Die visuelle Einschätzung der kennzeichnenden Wellenhöhe ab Scharhörn/Tonne<br />
Elbe 12 durch die Schiffsführung wird als zutreffend angenommen. Die daraus<br />
resultierende Anpassung der Geschwindigkeit während der Passage bis Einlaufen<br />
Helgoland lag zum Teil deutlich unterhalb der Vorgabe der maximal noch zulässigen<br />
Geschwindigkeit laut Routen-Betriebshandbuch. Der Faktor Geschwindigkeit wird<br />
insofern nicht als unfallauslösend erachtet. Inwieweit zu hohe Fahrt unmittelbar vor<br />
dem Vorfall unfallbegünstigend war, konnte nicht mit Bestimmtheit ermittelt werden.<br />
6.3 Festhaltemöglichkeiten für Passagiere<br />
Als Festhaltemöglichkeiten für die Fahrgäste beim Umhergehen in den Salons gab<br />
es lediglich die Deckenstützpfeiler, die sich in Höhe jeder dritten oder vierten<br />
Sitzreihe auf jeweils einer Seite eines Ganges befanden sowie die Rücken- und<br />
Armlehnen der an den Gängen gelegenen Sitzplätze. Letztere werden sowohl von<br />
der See-Berufsgenossenschaft als Flaggenstaatsbehörde als auch vom<br />
Germanischen Lloyd als Klassifikationsgesellschaft als ausreichend anerkannt, um<br />
die Forderung gemäß Ziffer 4.4.5 HSC Code 2000 nach Haltegriffen in genügender<br />
Zahl an beiden Seiten jedes Ganges, damit Fahrgäste beim Umhergehen festen Halt<br />
finden können, als erfüllt anzusehen. Wirkliche Haltegriffe wurden nach Vorgabe des<br />
Germanischen Lloyd ausschließlich in durch ebene Wände begrenzten Korridoren<br />
angebracht 2 . Ein Anbringen solcher Griffe auch im Bereich der Sitze hingegen berge<br />
zusätzliche Gefährdungspotentiale infolge exponierter Bauteile. Die See-<br />
Berufsgenossenschaft macht Bedenken gegen ein Anbringen zusätzlicher Haltegriffe<br />
im Bereich der Sitze dahingehend geltend, eine zugelassen Bestuhlung sei nicht auf<br />
dem Markt beziehungsweise eine bestehende Zulassung ginge bei nachträglicher<br />
Anbringung der Griffe verloren.<br />
Die in den Passagiersalons der HALUNDER JET eingebauten Sitze eines<br />
norwegischen Herstellers besaßen eine Typengenehmigung von Det Norske Veritas<br />
zur Verwendung an Bord von Hochgeschwindigkeitsfahrzeugen. Im Bereich der<br />
Hauptdecksalons waren Sitze installiert, bei denen Armlehnen als zulässige<br />
Zusatzausstattung in der Produktbeschreibung des Typenzertifikats aufgeführt<br />
waren. Die erforderliche Abpolsterung dieser Armlehnen nach Ziffer 4.5.4 HSC Code<br />
2000 unterlag keiner besonderen Spezifikation und erfolgte mittels Hartschaum,<br />
wobei das Material den Anforderungen der Feuerbeständigkeit genügte. Form und<br />
Stabilität des Rahmens der Armlehnen erfüllten die Vorgaben der Anlage 10, Ziffer<br />
2.6.5 HSC Code 2000, starre Oberflächenteile mit einem Radius von nicht weniger<br />
als 5 mm abzurunden. Sitze mit zusätzlichen Haltegriffen, die mittels einer speziellen<br />
Klammer in der Rückenlehne fest mit dem Sitz verbunden sind, werden von diesem<br />
Hersteller ebenfalls angeboten. Da diese bislang jedoch nicht zur Verwendung auf<br />
Hochgeschwindigkeitsfahrzeugen nachgefragt wurden, wurde bis heute auch keine<br />
entsprechende Typenzulassung beantragt. Welche Gefährdungspotentiale von<br />
dieser Konstruktion ausgehen, muss gegebenenfalls im Zuge der erforderlichen<br />
Typenzulassung analysiert werden.<br />
2 zu unterschiedlichen Auslegungen des Begriffes „Gänge“ siehe auch 7.1<br />
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