13.11.2012 Aufrufe

INFO (3 Seiten) - Spielwaren Heinz

INFO (3 Seiten) - Spielwaren Heinz

INFO (3 Seiten) - Spielwaren Heinz

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

26.11.2007<br />

Einkauf A II | A IV | BII<br />

� BLITZ �<br />

Seite 1<br />

<strong>INFO</strong> (3 <strong>Seiten</strong>)<br />

Puppen-Test im Dezember-Heft von ÖKO-TEST<br />

In der aktuellen Dezember-Ausgabe der Zeitschrift ÖKO-TEST wurden Puppen diverser<br />

Marken-Lieferanten (u.a. von Sigikid, Coppenrath, Habermaaß, Mattel, Käthe Kruse,<br />

Götz, Simba Tyos und Zapf Creation) auf Schadstoffe untersucht und auf Sicherheitsmängel<br />

getestet. Zwölf von 15 Puppen, die das Verbrauchermagazin im Labor untersuchen<br />

ließ, sind leider mit der Note "ungenügend" durchgefallen.<br />

Während die Kunststoffpuppen vor allem deshalb schlecht abschnitten, weil sie zu viele<br />

Rückstände von Chemikalien enthielten, fielen die Textilmodelle der Zeitschrift zufolge<br />

aufgrund diverser Sicherheitsmängel auf: Dazu gehörten verschluckbare Kleinteile wie<br />

Haare und Blumen, aber auch zu lange Bänder, mit denen sich Kinder strangulieren<br />

könnten.<br />

Unser Einkaufsteam hat natürlich umgehend bei den betroffenen Lieferanten nachgehakt.<br />

Unsere Recherchen haben ergeben, dass die Unternehmen die Testergebnisse<br />

ihrerseits nun prüfen lassen und dann umgehend eine Stellungnahme veröffentlichen<br />

werden. Sobald uns diese vorliegen, werden wir sie Ihnen umgehend nachreichen. Wir<br />

empfehlen Ihnen aber, die Ware kurzfristig aus den Regalen zu nehmen, bis uns weitere<br />

Informationen von den Herstellern erreicht haben.<br />

Beigefügt erhalten Sie die ausführlichen Textergebnisse, die Sie ab morgen Vormittag<br />

auch im Intranet unter www.nrz-gmbh.de in Farbe finden.<br />

Für Rückfragen stehen Ihnen im Einkauf folgende Ansprechpartner zur Verfügung:<br />

0206 Zapf<br />

0715 Mattel<br />

0025 Käthe Kruse<br />

7200 Götz<br />

0219 Haba<br />

0054 Sigikid<br />

0903 Coppenrath<br />

Mit freundlichen Grüßen<br />

Ihre VEDES AG<br />

Herr Carsten Stöckel<br />

Tel. +49(0)911.6556.284<br />

eMail stoeckel.carsten@vedes.com<br />

Herr Carsten Viehweg<br />

Tel. +49(0)911.6556.327<br />

eMail viehweg.carsten@vedes.com<br />

Frau Barbara Weber<br />

Tel. +49(0)911.6556.465<br />

eMail weber.barbara@vedes.com


Ökotest 12/2007 Puppe Prinzessin Lillifee 50 cm;<br />

Artikelnummer 6678 nur Charge 08<br />

Liebe Kolleginnen,<br />

liebe Kollegen,<br />

Münster, den 26. November 2007<br />

im Ökotest Heft 12/2007 wurde ein Exemplar der Puppe Lillifee 50 cm (6678-08) aus der<br />

8. Auflage getestet. In diesem Test wurde auch eine große Anzahl Puppen anderer namhafter Hersteller<br />

(12 von 15 ) wie Zapf, Käthe Kruse, Haba, Götz etc. mit mangelhaft oder ungenügend bewertet.<br />

Unsere Lillifee-Puppen haben wir einer aufwändigen Prüfung durch den TÜV Rheinland unterziehen lassen.<br />

In dieser Prüfung ( EN 71.1-9) wurden keinerlei Beanstandungen festgestellt. Es wurde bestätigt, dass die<br />

Lillifee-Puppen allen gesetzlichen Anforderungen an physikalischen und chemischen Eigenschaften<br />

entsprechen und keinerlei Gefahr von ihnen ausgehen.<br />

Physikalische Ergebnisse<br />

Die Ergebnisse in diesem Bereich (Ablösbare Kleinteile, Länge der Haare), entsprechen der europäischen<br />

Sicherheitsnorm für <strong>Spielwaren</strong> (EN 71). Die ungenügende Bewertung von Ökotest in diesem physikalischmechanischen<br />

Bereich lehnen wir ab. Eine Gefahr für die gesundheitliche Beeinträchtigung ist hier nicht<br />

gegeben. Dies sieht der TÜV Rheinland ebenso.<br />

Chemische Ergebnisse:<br />

Die festgestellte Grenzwert-Überschreitung für den Inhaltsstoff Amin p-Aminoazobenzol in einem<br />

aufgenähten Blümchen, werden in unserem Auftrag vom TÜV Rheinland umgehend an weiteren Exemplaren<br />

geprüft, um festzustellen, ob es sich um einen Einzelfall handelt oder ob die gesamte Auflage in Höhe von<br />

2.000 Exemplaren betroffen ist.<br />

Gleichwohl haben wir alle Kunden ( ca. 400 Kunden), an die wir diese achte Auflage ausgeliefert haben,<br />

benachrichtigt und vorsorglich um sofortige Rücksendung an unser Lager z.Hd. Frau Juliani gebeten.<br />

Es werden ausschließlich Exemplare der 8. Auflage zurückgenommen und gutgeschrieben.<br />

Die Chargennummer ( 6678-08) befindet sich auf dem Weblabel am linken hinteren Oberschenkel.<br />

Mit freundlichen Grüßen<br />

Coppenrath Verlag<br />

Hubert Bergmoser Christian Bradt<br />

Vertriebsleitung Sicherheitsbeauftragter


Liebe sigikid Kunden,<br />

Mistelbach, 27. November 2007<br />

in der aktuellen Ausgabe 12/2007 von Öko-Test wurden im Zuge des Tests von Stoffpuppen unter<br />

anderem auch eine Puppe aus unserem Haus (Leonora, Art.-Nr. 48234) getestet. Leider wurde die Puppe<br />

mit „ungenügend“ bewertet, wie viele andere Puppen in dieser Ausgabe auch.<br />

Die Puppe wurde von uns auch 2007 durch den TÜV gemäß allen gesetzlichen Anforderungen getestet<br />

und hat alle Tests ohne Beanstandung bestanden. Die entsprechenden Zertifikate können wir Ihnen<br />

gerne auf Wunsch zusenden.<br />

Die Beurteilung der Zeitschrift Öko-Test kommt grundsätzlich von einer unterschiedlichen Auffassung,<br />

wie die Puppenhaare zu bewerten sind. Es ist richtig, dass die Dicke der Puppenhaare geringer als 1,5 mm<br />

ist. Für diesen Fall finden jedoch ebenfalls die gesetzlichen Regelungen gemäß der EN 71 Anwendung:<br />

Um keine Einschnürungs- oder Abbindungsgefahr für kleine Kinder herbeizuführen, haben wir extra die<br />

Haare vom Scheitel an bis zum Zopfband fest vernäht, so dass nur der Zopf mit einer offenen Haarlänge<br />

von circa zwei Zentimetern ausgestattet ist. Die Zeitschrift Öko-Test hingegen hat bei ihrem Test aber die<br />

Gesamtlänge der Haare, also vom Scheitel bis zum Zopfende, zu Grunde gelegt, was nach unserer<br />

Beurteilung und der des TÜV’s nicht richtig ist. Gleichwohl führt diese Öko-Test-Auffassung zur massiven<br />

Abwertung des Produktes.<br />

Außerdem kommt die Zeitschrift Öko-Test zu einer unterschiedlichen Auffassung bezüglich der<br />

Bewertung des Halstuchs der Puppe: Nach unserer - und auch der Auffassung des TÜVs – ist das Halstuch<br />

grundsätzlich als textiles Tuch und nicht als Schnur zu bewerten und ist demnach kein verschluckbares<br />

Kleinteil. Das Magazin sieht aber hier eine Gefahr, da das angenähte Halstuch - wenn man es von der<br />

Puppe abreißen würde - länger als 22 cm ist.<br />

Da wir bestrebt sind, alle möglichen Risiken für Kinder auszuschließen, werden wir in unseren<br />

Qualitätsprüfungen dennoch zukünftig testen, ob wir das Halstuch der Puppe auf die 22 cm verkürzen<br />

können, auch wenn dies gesetzlich nicht vorgeschrieben ist.<br />

Wir hoffen, dass wir Ihnen damit einen Hinweis geben konnten, wie die Bewertung unserer Puppe in<br />

dem Magazin zustande gekommen ist. Die Puppe ist in keinster Weise eine Gefahr für Kinder und kann<br />

ohne Probleme zum Spielen verwendet werden – dies beweist auch das TÜV-Quality-Siegel. Sollten Sie<br />

weitere Informationen zu diesem Thema benötigen, so wenden Sie sich bitte jederzeit an uns.<br />

Mit freundlichen Grüßen<br />

sigikid,<br />

H. Scharrer & Koch GmbH & Co. KG<br />

Axel Gottstein<br />

- Geschäftsleitung -


Käthe Kruse Puppen GmbH – Postfach 12 29 – 86602 Donauwörth<br />

Stellungnahme zur aktuellen Oeko-Test-Studie<br />

Dezember 2007 / Heft Nr. 12 / 26.11.2007<br />

Sehr geehrte Kunden,<br />

1<br />

Käthe Kruse Puppen GmbH<br />

Alte Augsburger Str. 9<br />

86609 Donauwörth<br />

Kontakt Sarah Niederhuber<br />

Telefon +49-(0)906-70678-46<br />

Fax +49-(0)906-70678-71<br />

e-mail siederhuber@kaethe-kruse.de<br />

heute möchten wir gerne zu den Ergebnissen der aktuellen Oeko-Test-Studie über Puppen<br />

wie folgt Stellung nehmen.<br />

2007-11-27<br />

Das wichtigste Gebot unserer Firma, der Käthe Kruse Puppen GmbH ist es, sicheres und gesundes<br />

Spielzeug in den Verkehr zu bringen. Aus diesem Grund werden unsere Produkte von SGS 1 ,<br />

einem unabhängigen Prüfinstitut, getestet.<br />

Unser Spielzeug entspricht der EN71 (Europanorm) und der ASTM (American Society for Testing and<br />

Materials).<br />

Wir verwenden Textilien mit dem Gütestandard des Oeko-Tex 100 Kl. 1 und Kl. 2 (Kl. 1 zu empfehlen<br />

für Babys und Oeko-Tex 100 Kl. 2 für Stoffe die auf der Haut getragen werden bzw. die mit der Haut in<br />

Berührung kommen). ²<br />

Diese oben aufgeführten, qualitativen Ansprüche, die weit über die gesetzlichen Vorschriften<br />

hinausgehen, waren, sind und werden für die Firma Käthe Kruse immer das Mindestmaß sein.<br />

Die Zeitschrift Oeko-Test untersucht Produkte und setzt ihre eigenen Maßstäbe und Grenzwerte ein<br />

zu denen sie uns gegenüber allerdings keine Stellung bezieht. Unser Prüfinstitut SGS hat zu den<br />

ermittelten Werten wie folgt Stellung genommen (siehe Seite 2). Sie können sich selber vergewissern,<br />

dass die ermittelten Werte weit unter den gesetzlichen Grenzwerten sowie unter den freiwilligen<br />

Textilgrenzwerten liegen.<br />

1 Die SGS Germany GmbH ist Teil des weltweit führenden Institutes, der SGS Holding SA (mit Sitz in Genf)<br />

im Bereich der Laboranalytik, Inspektionsdienstleistungen, Verifizierung und Zertifizierung von Dienstleistungen<br />

und Gütern. (50.000 Mitarbeiter, in 150 Ländern)<br />

² Angaben gemäß der Deutschen Zertifizierungsstelle ÖeKO-Tex der Internationalen Gemeinschaft für Forschung und<br />

Prüfung auf dem Gebiet der Textilökologie (Institut Hohenstein).


S t e l l u n g n a h m e<br />

Zum Oeko-Test-Urteil vom Dezember 2007 / Heft Nr. 12 / 26.11.2007<br />

Diese Stellungnahme wurde bereits am 26.10.2007 bei Oeko-Test eingereicht.<br />

Oeko-Test hat daraufhin nicht reagiert.<br />

Oeko-Test-Urteil: Problematische Weichmacher: DINCH<br />

���� Stellungnahme von unserem Prüfinstitut SGS:<br />

Es muss uns klar sein, dass ohne Weichmacher kein Plastik weich wird. Aus diesem Grund haben<br />

wir Ersatzstoffe für die 6 nach EU Direktive 2005/84/EC reglementierten Phthalate (Weichmacher)<br />

eingesetzt. Gerade DINCH Hexamoll wird von der BASF durch diverse Studien als unbedenklich<br />

nachgewiesen. Öko Test bemängelt „DINCH“ als „problematischen Weichmacher“. Dieser<br />

Weichmacher ist aber von BASF gerade als „innovative Neuerung“ in den Markt gebracht worden.<br />

Die momentan vorliegende toxikoloische Datenlage sagt aus, dass dieser Weichmacher im Vergleich<br />

zu den Phtahalaten eine so geringe Toxizität hat, dass er in Medizinprodukten, in <strong>Spielwaren</strong>,<br />

sowie in Materialien mit Lebensmittelkontakt als der „Weichmacher der Wahl“ gelten.<br />

Stellungnahme von BASF finden Sie auf separatem Blatt im Anhang.<br />

Oeko-Test-Urteil: Polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK) – erhöht<br />

���� Stellungnahme von unserem Prüfinstitut SGS:<br />

Hier möchten wir darauf hinweisen, dass auf Basis der Empfehlung des BfR (Bundesinstitut für<br />

Risikobewertung) der striktes Grenzwert für PAKs (für hautnahe Benzo(a)pyrene) selbst nur 1mg/kg<br />

beträgt. Der nachgewiesene Wert von Oeko-Test ist um das 10fache (!), ergo 0,118mg/kg kleiner!<br />

Oeko-Test-Urteil: Dibutylzinn (DBT) – stark erhöht<br />

( Stellungnahme von unserem Prüfinstitut SGS:<br />

Der von Oeko-Test genannte Wert ist auch hier weit unterhalb des Grenzwerts nach Öko Tex 100 Standard, Klasse 1 für<br />

Babies. Der Grenzwert, der als unbedenklich eingestuft wird liegt hier ebenfalls bei 1 mg/kg. Oeko-Test weist 0,531 mg/kg<br />

nach.<br />

Oeko-Test-Urteil: Optische Aufheller<br />

( Stellungnahme von Käthe Kruse<br />

Es ist uns durchaus bewusst, dass es durch das BGVV(Bundesinstitut für gesundheitlichen Verbraucherschutz) eine<br />

Reglementierung von einigen optischen Aufhellern gibt. Solange diese von Öko-Test aber nicht qualifiziert werden können<br />

und nur als Summenkonzentration angegeben werden, können wir keine weiteren Schritte einleiten. Optische Aufheller<br />

in Textilien erlauben frische Farben,<br />

im wesentlichen das Weiß.<br />

Falls Sie noch Fragen haben, wenden Sie sich bitte an folgende Kontaktperson:<br />

Sarah Niederhuber (Tel.: 0906-70678-46, sniederhuber@kaethe-kruse.de oder info@kaethe-kruse.de)<br />

Mit freundlichen Grüßen<br />

Andrea-Kathrin Christenson<br />

Geschäftsleitung<br />

Käthe Kruse Puppen GmbH<br />

2


BASF Aktiengesellschaft, 67056 Ludwigshafen, Germany<br />

Käthe Kruse Puppen<br />

z.Hd. Frau Christenson<br />

Stellungnahme zu Ökotest<br />

Sehr geehrte Frau Christenson,<br />

27. November 2007<br />

Heidrun Goth<br />

E-CPW/MD<br />

Tel. +49-621-6042887<br />

Fax +49-621-6021658<br />

heidrun.goth@basf.com<br />

in Bezug auf unser Telefonat von heute, möchten wir Ihnen eine Stellungnahme zu dem<br />

Vorgehen von Ökotest zusenden, um Ihnen die Möglichkeit einzuräumen, auf mögliche<br />

Fragen Ihrer Kunden entsprechend reagieren zu können.<br />

Warum hat die BASF dem Magazin ÖKO-TEST keine Daten zu Hexamoll® DINCH zur<br />

Verfügung gestellt?<br />

Ökotest hat von BASF umfangreiche Informationen, u. a. die Bewertungen von BfR und<br />

EFSA erhalten. Weiterhin haben wir detailliert den Anmeldeprozess für Neustoffe gem.<br />

Chemikaliengesetz beschrieben, diesen erklärt und die entsprechenden Links zur<br />

Anmeldestelle - in Deutschland ist das die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und<br />

Arbeitsmedizin - zur Verfügung gestellt.<br />

Unabhängig davon hat Ökotest beim Umweltbundesamt die Risikobewertung für<br />

Hexamoll® DINCH mit Bezug auf das Umweltinformationsgesetz angefordert.<br />

Die Risikobewertung des Umweltbundesamtes kommt zu folgender Schlussfolgerung, die<br />

Ökotest bekannt war:<br />

„5. Schlussfolgerung / Ergebnisse<br />

Aufgrund der vorliegenden Daten bezüglich der Wirkungen auf die Umwelt besteht<br />

kein Anlass zur Besorgnis. Daher wird die Schlussfolgerung i)2) gezogen, d. h. der<br />

Stoff gibt zu keiner unmittelbaren Besorgnis Anlass."<br />

BASF Aktiengesellschaft Sitz der Gesellschaft: 67056 Ludwigshafen Aufsichtsrat: Jürgen Strube, Vorsitzender<br />

67056 Ludwigshafen, Deutschland Registergericht: Amtsgericht Ludwigshafen,<br />

Eintragungsnummer: HRB 3000 Vorstand: Jürgen Hambrecht, Vorsitzender;<br />

Telefon +49 621 60-0 Eggert Voscherau, stellv. Vorsitzender;<br />

Telefax +49 621 60-42525 Euro-Bankverbindung: Kurt W. Bock, Martin Brudermüller, John Feldmann,<br />

E-Mail: info.service@basf.com Wintershall Bank GmbH, 34119 Kassel Andreas Kreimeyer, Klaus Peter Löbbe,<br />

Internet www.basf-ag.de Konto-Nr. 400 505, BLZ 520 200 00 Stefan Marcinowski, Peter Oakley<br />

IBAN DE67 5202 0000 0000 4005 05<br />

SWIFT-BIC-Code WINBDE52XXX


Darüber hinaus hatte Öko-Test die kompletten Original-Studien bei uns angefordert, um<br />

diese von einem unabhängigen Dritten evaluieren zu lassen. Diese Studien wurden im<br />

Rahmen des Anmeldeprozesses bereits vollständig den Behörden überstellt und von<br />

diesen bewertet. Zum Schutz unserer Eigentumsrechte sowie aus Wettbewerbsgründen<br />

geben wir derartige Studien nicht an Dritte weiter.<br />

Ist das Produkt im Vorfeld tatsächlich so gründlich und von unabhängigen Instituten<br />

geprüft worden oder hat die BASF hier noch irgendeine Leiche im Keller?<br />

Im Rahmen der chemikalienrechtlichen Anmeldung muss der Anmelder alle von ihm<br />

durchgeführten Studien (phys-chem., Toxikologie und Ökotoxikologie) vollständig der<br />

jeweiligen Anmeldestelle für Chemikalien zur Verfügung stellen. In Deutschland ist dies die<br />

Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA). Die BAUA übersendet die ihr<br />

im Rahmen der Anmeldung vorgelegten Studien an die zuständigen Fachbehörden, wie<br />

z.B. für toxikologische Daten an das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) bzw. bzgl.<br />

ökotoxikologischer Daten an das Umweltbundesamt (UBA).Dort werden die Studien<br />

eingehend geprüft und nur, wenn die Studien allen Vorschriften entsprechen, werden diese<br />

akzeptiert. Das Umweltbundesamt kommt in seiner Risikobewertung zu Hexamoll® DINCH<br />

zu dem Schluss, dass aufgrund der vorliegenden Daten bezüglich der Wirkungen auf die<br />

Umwelt kein Anlass zur Besorgnis besteht.<br />

Hexamoll® DINCH wurde weiterhin im Rahmen der Anmeldung für den<br />

Lebensmittelkontakt von den Toxikologen der EFSA (Europäische Behörde für<br />

Nahrungsmittelsicherheit) überprüft. Im Rahmen des EFSA-Verfahrens müssen ebenfalls<br />

alle toxikologischen Prüfberichte zur Substanz und weiterhin Studien zum Stoffübergang<br />

(Migration) auf Lebensmittel eingereicht werden. EFSA bewertet und empfiehlt, sofern dem<br />

Antrag stattgegeben wird, der EU die Aufnahme in die Liste der Additive und Monomeren<br />

im Lebensmittelkontakt (Richtlinie 2002/72/EG incl. der Amendments). Auch diese<br />

Bewertung ist für Hexamoll® DINCH positiv erfolgt.<br />

Sollten Sie noch weitere Unterstützung benötigen, so stehen wir Ihnen sehr gerne zur<br />

Verfügung.<br />

Mit freundlichen Grüßen<br />

Heidrun Goth


Stellungnahme zum ÖKO-TEST „PUPPEN“ (Ausgabe 12/2007)<br />

Alle Produkte der Zapf Creation erfüllen die gesetzlichen Anforderungen für<br />

sicheres Spielzeug und enthalten ausschließlich zugelassene Materialien und<br />

Inhaltsstoffe<br />

Rödental, 27. November 2007 - Die Zeitschrift ÖKO-TEST hat in der Ausgabe 12/2007 15<br />

Spielzeugpuppen untersucht, darunter die Zapf Creation-Produkte BABY Born ® und My first<br />

Baby Annabell ® . Das Magazin bewertet diese beiden Produkte mit der Testnote<br />

„ungenügend“. Aus Sicht der Zapf Creation sind diese Bewertungen nicht haltbar und führen<br />

zu einer unnötigen Verunsicherung der Verbraucher.<br />

- So steht die Weichmacher-Bewertung von ÖKO-TEST für BABY Born ® und My first<br />

Baby Annabell ® im Widerspruch zu den gültigen Richtlinien in der Europäischen<br />

Union und in Deutschland. Weichmacher sind Grundbestandteile von Spielzeug aus<br />

Weich-PVC. Als Markenhersteller, für den die Sicherheit und die Qualität der<br />

Produkte oberste Priorität besitzt, verwendet Zapf Creation den phtalatfreien<br />

Weichmacher DINCH, der vom Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) sogar für die<br />

Herstellung von Lebensmittelbedarfsgegenständen empfohlen und durch die<br />

European Food Safety Authority (EFSA) für Kunststoffe im Kontakt mit Lebensmitteln<br />

zugelassen wurde. Bei ÖKO-TEST führt die Verwendung von DINCH jedoch zu einer<br />

Abwertung unserer Produkte um zwei Stufen. Dieses Urteil ist aus Sicht der Zapf<br />

Creation in keiner Weise nachvollziehbar.<br />

- Für den im Test beanstandeten Stoff Nonylphenol gibt es keine gesetzlichen<br />

Grenzwerte. Zudem ist der angegebene Gesamtgehalt an Nonylphenol im<br />

Kunststoffmaterial nicht aussagekräftig, da der Stoff für eine toxikologische<br />

Wirksamkeit in löslicher Form verfügbar sein müsste, um vom Körper aufgenommen<br />

zu werden. Im Kunststoffmaterial von Puppen ist das Nonylphenol jedoch fest<br />

eingebunden.<br />

1


- Beide Puppen enthalten Spuren von Dibutylzinn. Für zinnorganische Verbindungen<br />

bestehen jedoch weder gesetzliche Verbote noch gesetzlich geregelte Grenzwerte.<br />

- Gleiches gilt für die bei BABY Born ® und My first Baby Annabell ® beanstandeten<br />

Polyzyklischen aromatischen Kohlenwasserstoffe. Für diese Stoffe existiert kein<br />

gesetzlicher Grenzwert.<br />

- Die bei My first Baby Annabell ® ermittelten ÖKO-TEST-Messwerte für Antimon liegen<br />

weit unterhalb des zulässigen gesetzlichen Grenzwerts.<br />

Vor diesem Hintergrund stellen wir fest, dass die Testurteile zu BABY Born ® und My first<br />

Baby Annabell ® zu weiten Teilen auf willkürlich festgelegten Kriterien von ÖKO-TEST<br />

beruhen. Die Abwertung der beiden Puppen ist mit Blick auf die derzeitig gültigen Normen,<br />

Gesetze, Richtlinien oder Verordnungen in keiner Weise zu rechtfertigen. Insbesondere<br />

entbehrt auch die Empfehlung von ÖKO-TEST, bereits gekaufte Modelle zurückzugeben,<br />

jeglicher Grundlage.<br />

Umfangreiche Qualitäts- und Sicherheitstests aller Zapf Creation-Produkte<br />

durch unabhängige Prüfinstitute<br />

Alle Produkte von Zapf Creation erfüllen in vollem Umfang die Anforderungen der<br />

europäischen <strong>Spielwaren</strong>norm EN 71 zur chemischen und mechanischen Sicherheit von<br />

<strong>Spielwaren</strong> sowie andere relevante gesetzliche Vorgaben (etwa Lebensmittel- und<br />

Futtermittelgesetzbuch).<br />

Überdies werden sämtliche Produkte der Zapf Creation zusätzlich zu den umfangreichen<br />

internen Qualitäts- und Sicherheitskontrollen regelmäßig von unabhängigen Testinstituten<br />

überprüft.<br />

Für jedes Produkt liegen Zapf Creation entsprechende Zertifikate und Testreports vor.<br />

2


P R E S S E I N F O R M A T I O N<br />

Zapf Creation AG weist Testurteile der Zeitschrift<br />

ÖKO-TEST zurück<br />

• Sämtliche Zapf-Produkte erfüllen die gesetzlichen Anforderungen<br />

für sicheres Spielzeug und enthalten ausschließlich zugelassene<br />

Materialien und Inhaltsstoffe<br />

Rödental, 27. November 2007 – Die Zapf Creation AG, Europas führender<br />

Hersteller von Spiel- und Funktionspuppen, weist zwei aktuelle Testurteile der<br />

Zeitschrift ÖKO-TEST zurück. In der Ausgabe 12/2007 hat ÖKO-TEST 15<br />

Spielzeugpuppen untersucht, darunter die Zapf Creation-Produkte BABY born ®<br />

und My first Baby Annabell ® . Das Magazin bewertet diese beiden Produkte mit der<br />

Testnote „ungenügend“. Aus Sicht der Zapf Creation sind diese Bewertungen nicht<br />

haltbar und führen zu einer unnötigen Verunsicherung der Verbraucher.<br />

Testurteile auf Basis willkürlicher Kriterien<br />

So steht die Weichmacher-Bewertung von ÖKO-TEST für BABY born ® und My<br />

first Baby Annabell ®<br />

im Widerspruch zu den gültigen Richtlinien in der<br />

Europäischen Union und in Deutschland. Weichmacher sind Grundbestandteile<br />

für die Herstellung von Spielzeug aus Weich-PVC. Als Markenhersteller, für<br />

den die Sicherheit und die Qualität der Produkte oberste Priorität besitzt,<br />

verwendet Zapf Creation den phthalatfreien Weichmacher DINCH, der vom<br />

Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) sogar für die Herstellung von<br />

Lebensmittelbedarfsgegenständen empfohlen und durch die European Food<br />

Safety Authority (EFSA) für Kunststoffe im Kontakt mit Lebensmitteln<br />

zugelassen wurde. Bei ÖKO-TEST führt die Verwendung von DINCH jedoch zu<br />

einer Abwertung unserer Produkte um zwei Stufen. Dieses Urteil ist aus Sicht<br />

der Zapf Creation in keiner Weise nachvollziehbar.<br />

Für den im Test beanstandeten Stoff Nonylphenol gibt es keine gesetzlichen<br />

Grenzwerte. Zudem ist der angegebene Gesamtgehalt an Nonylphenol im<br />

Kunststoffmaterial nicht aussagekräftig, da der Stoff für eine toxikologische<br />

Wirksamkeit in löslicher Form verfügbar sein müsste, um vom Körper<br />

aufgenommen zu werden. Im Kunststoffmaterial von Puppen ist das<br />

Nonylphenol jedoch fest eingebunden. Beide Puppen enthalten Spuren von<br />

Dibutylzinn. Für zinnorganische Verbindungen bestehen jedoch weder<br />

gesetzliche Verbote noch gesetzlich geregelte Grenzwerte.<br />

Gleiches gilt für die bei BABY born ® und My first Baby Annabell ®<br />

beanstandeten polyzyklischen aromatischen Kohlenwasserstoffe. Für diese<br />

Stoffe existiert kein gesetzlicher Grenzwert.<br />

Die bei My first Baby Annabell ® ermittelten ÖKO-TEST-Messwerte für Antimon<br />

liegen weit unterhalb des zulässigen gesetzlichen Grenzwerts.<br />

1


Thomas Pfau, Vorstand der Zapf Creation AG: „Vor diesem Hintergrund müssen<br />

wir feststellen, dass die Testurteile zu BABY born ® und My first Baby Annabell ® zu<br />

weiten Teilen auf willkürlich festgelegten Kriterien von ÖKO-TEST beruhen. Die<br />

Abwertung der beiden Puppen ist mit Blick auf die derzeitig gültigen Normen,<br />

Gesetze, Richtlinien oder Verordnungen in keiner Weise zu rechtfertigen.<br />

Insbesondere entbehrt die Empfehlung von ÖKO-TEST, bereits gekaufte Modelle<br />

zurückzugeben, jeglicher Grundlage.“<br />

Umfangreiche Qualitäts- und Sicherheitstests aller Zapf Creation-<br />

Produkte durch unabhängige Prüfinstitute<br />

Sämtliche Produkte von Zapf Creation erfüllen in vollem Umfang die<br />

Anforderungen der europäischen <strong>Spielwaren</strong>norm EN 71 zur chemischen und<br />

mechanischen Sicherheit von <strong>Spielwaren</strong> sowie andere relevante gesetzliche<br />

Vorgaben wie zum Beispiel die nach dem Lebensmittel- und<br />

Futtermittelgesetzbuch (LFGB).<br />

Überdies werden sämtliche Produkte der Zapf Creation zusätzlich zu den<br />

umfangreichen internen Qualitäts- und Sicherheitskontrollen regelmäßig von<br />

unabhängigen Testinstituten im Hinblick auf die Einhaltung der gesetzlichen<br />

Sicherheitsstandards und Vorgaben überprüft.<br />

Für jedes Produkt liegen Zapf Creation entsprechende Zertifikate und<br />

Testreports vor.<br />

Weitere Informationen:<br />

Frank Elsner/Jens Heinen<br />

Frank Elsner Kommunikation für Unternehmen GmbH<br />

Tel.: +49 (0) 54 04 – 91 92 0<br />

Fax: +49 (0) 54 04 – 91 92 29<br />

Die Zapf Creation AG ist Europas führender Markenhersteller von Spiel- und<br />

Funktionspuppen mit Zubehör. Zu den bekanntesten Marken von Zapf Creation<br />

gehören Deutschlands meistverkaufte Funktionspuppe BABY born ® , die seit 1991<br />

weltweit über 13 Millionen Mal verkauft wurde, sowie Baby Annabell ® und CHOU<br />

CHOU. Alle Markenspielkonzepte verbindet ein hoher Anspruch an Design, Qualität,<br />

Sicherheit und Spielwert. Zapf Creation mit Hauptsitz in Rödental, Deutschland, wurde<br />

1932 von Max Zapf gegründet und im April 1999 erfolgreich an die Börse<br />

(ISIN 0007806002) geführt.<br />

Weitere Informationen erhalten Sie unter: www.zapf-creation.de<br />

2


VEDES AG<br />

Herrn Günter Baierl<br />

Beuthener Strasse 43<br />

90471 Nürnberg<br />

Puppentest im Dezember-Heft von ÖKO-Test<br />

Sehr geehrter Herr Baierl,<br />

Datum<br />

28.11.2007<br />

zu dem in der aktuellen Dezember-Ausgabe der Zeitschrift ÖKO-Test veröffentlichten „Puppen-Test“<br />

möchten wir Ihnen nachfolgende Informationen zu unseren Produkten zukommen<br />

lassen:<br />

Wir sind davon überzeugt, dass Mattel seit langem einige der strengsten Qualitäts- und Sicherheitstestverfahren<br />

innerhalb der Spielzeugbranche anwendet. Unsere Spielzeuge sind<br />

generell so gestaltet, hergestellt und getestet, dass sichergestellt ist, dass sie den strengsten<br />

internationalen Normen entsprechen oder gar über diese hinausgehen. Darüber hinaus müssen<br />

unsere Spielzeuge unseren internen Anforderungen entsprechen, die auf über sechs<br />

Jahrzehnten Erfahrungen in der <strong>Spielwaren</strong>branche beruhen und stets nach den jeweils<br />

neuesten Erkenntnissen und Informationen auf den neuesten Stand gebracht werden. Gerade<br />

in diesem Jahr haben wir bedeutende zusätzliche Maßnahmen getroffen, um die Sicherheit<br />

unserer <strong>Spielwaren</strong> weiter zu erhöhen und wir sind davon überzeugt, dass unsere<br />

Spielzeuge derzeit sicherer denn je sind.<br />

Seit Anfang August haben wir ein verstärktes dreistufiges Prüfsystem eingeführt, um die<br />

Spielzeuge über den gesamten Fertigungsprozess hinweg zu testen.<br />

a. Neben dem Einsatz von ausschließlich zertifizierter Farbe muss unser Lieferant jede<br />

Farbcharge vor jedem Einsatz testen.<br />

b. Wir verschärfen die Kontrollen innerhalb unseres Produktionsprozesses und erhöhen<br />

die Anzahl der unangemeldeten Stichproben.<br />

c. Wir testen jeden Produktionslauf von fertigen Spielzeugen.<br />

Zeichen: GL-di<br />

Telefon: 06103 891-212<br />

Telefax: 06103 891-281<br />

E-Mail: michael.glasbrenner<br />

@mattel.com<br />

Wir haben dies eingeführt, um die Sicherheit unserer Konsumenten zu erhöhen, die unsere<br />

Produkte kaufen und benutzen.<br />

...


- 2 -<br />

Hiermit bestätigen wir, dass alle unsere Produkte mit den grundlegenden Sicherheitsanforderungen<br />

der maßgeblichen Richtlinien übereinstimmen. Um die Einhaltung mit diesen Richtlinien<br />

aufzuweisen, wurden die entsprechenden Anforderungen der folgenden Normen auf<br />

die Produkte angewendet:<br />

• EN71<br />

• EN50088<br />

• EMC<br />

sowie das CE-Zeichen angebracht.<br />

Die Konformität der Produkte wird sichergestellt durch die Prüfung des Designs, durch Tests<br />

gemäß oben genannter Normen vor Produktionsbeginn und durch Routinetests gemäß oben<br />

genannter Normen während der Produktion.<br />

Gerne stehen wir Ihnen für weitere Informationen zur Verfügung.<br />

Mit freundlichen Grüßen<br />

M A T T E L G m b H<br />

Stephan Tahy<br />

Direktor Vertrieb

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!